Rechtsprechung
| EuGH, 20.01.2016 - C-428/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerbspolitik - Art. 101 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Internationaler Frachtverkehrssektor - Nationale Wettbewerbsbehörden - Rechtlicher Stellenwert der Instrumente des Europäischen Wettbewerbsnetzes - Kronzeugenregelungsmodell ...
- Europäischer Gerichtshof
DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerbspolitik - Art. 101 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Internationaler Frachtverkehrssektor - Nationale Wettbewerbsbehörden - Rechtlicher Stellenwert der Instrumente des Europäischen Wettbewerbsnetzes - Kronzeugenregelungsmodell ...
- Betriebs-Berater
Kartellrechtliche Kronzeugenregelungen der EU und der Mitgliedstaaten existieren eigenständig nebeneinander
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 101, 102 AEUV; Art. 11 VO 1/2003
Europäisches Kronzeugenmodell nicht verbindlich für nationale Bonusregelungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Kronzeugenregelungen; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Staatsrates in Wettbewerbsverfahren auf dem Markt für internationale ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Auf dem Gebiet des Wettbewerbs existieren die Kronzeugenregelungen der Union und der Mitgliedstaaten eigenständig nebeneinander
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Kronzeugenregelungen der Union und der Mitgliedstaaten stehen eigenständig nebeneinander
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Verbindlichkeit des ECN-Kronzeugenregelungsmodells für die nationalen Wettbewerbsbehörden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kronzeugenregelungen der Union und der Mitgliedstaaten eigenständig nebeneinander
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kartellrechtliche Kronzeugenregelungen der EU und der Mitgliedstaaten bestehen eigenständig nebeneinander
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verbindlichkeit des ECN-Kronzeugenregelungsmodells für die nationalen Wettbewerbsbehörden
- noerr.com (Kurzinformation)
Kronzeugenprogramme der Mitgliedsstaaten sind unabhängig von dem der Kommission
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Kartellrechtliche Selbstanzeigen: Den Zacken aus der Krone
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerbspolitik - Art. 101 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Internationaler Frachtverkehrssektor - Nationale Wettbewerbsbehörden - Rechtlicher Stellenwert der Instrumente des Europäischen Wettbewerbsnetzes - Kronzeugenregelungsmodell ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
- EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2016, 281
- EuZW 2016, 270
- VersR 2016, 677
- BB 2016, 652
- DB 2016, 462
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
Pfleiderer - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.Rn. 33 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass weder die Bekanntmachung über die Zusammenarbeit noch die Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (…ABl. 2006, C 298, S. 17, im Folgenden: Kronzeugenregelung) für die Mitgliedstaaten verbindlich sind (vgl. Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21).
Rn. 36 Was insbesondere die Kronzeugenregelung angeht, die innerhalb der Union den Unternehmen, die mit der Kommission oder mit den nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten, um rechtswidrige Kartelle aufzudecken, zugute kommt, ist festzustellen, dass weder die Bestimmungen des AEU-Vertrags noch die Verordnung Nr. 1/2003 eine gemeinsame Kronzeugenregelung vorsehen (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 20).
Rn. 37 Ferner bezieht sich die Kronzeugenregelung nur auf Kronzeugenprogramme, die von der Kommission durchgeführt werden (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21).
Rn. 38 In diesem Rahmen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das ECN-Kronzeugenregelungsmodell keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten hat (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 22).
Das vom Gerichtshof in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) gefundene Ergebnis sei nur durch den Umstand gerechtfertigt gewesen, dass die in Rede stehenden Bestimmungen nicht unmittelbar wirksam seien und somit von den nationalen Gerichten in Zivil- oder Verwaltungsrechtsstreitigkeiten nicht angewendet werden könnten.
Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten die Verwirklichung des Unionsrechts nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren und müssen, speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts, dafür sorgen, dass die Vorschriften, die sie erlassen oder anwenden, die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV nicht beeinträchtigen (Urteile Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 26).
Rn. 79 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Kronzeugenprogramme nützliche Instrumente sind, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV dienen (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 25).
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 40, sowie Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 34).Rn. 49 Daher ist die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Unionsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 42, und Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 36).
- EuGH, 05.03.2015 - C-667/13
Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português - Vorlage …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 40, sowie Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 34).Rn. 49 Daher ist die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Unionsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 42, und Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 36).
- EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Rn. 42 Zum anderen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das von der Kommission mittels der Kronzeugenregelung eingeführte Kronzeugenprogramm für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich ist (Urteil Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 36).Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten die Verwirklichung des Unionsrechts nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren und müssen, speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts, dafür sorgen, dass die Vorschriften, die sie erlassen oder anwenden, die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV nicht beeinträchtigen (Urteile Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 26).
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Rn. 70 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Unionsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden (vgl. u. a. Urteile Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 43, und Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 43). - EuGH, 06.10.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Rn. 70 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Unionsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden (vgl. u. a. Urteile Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 43, und Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 43). - EuGH, 23.04.2015 - C-227/14
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße von 210 Millionen Euro, die gegen LG …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Rn. 82 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Kronzeugenregelung den Zweck hat, ein Klima der Unsicherheit innerhalb der Kartelle zu schaffen, um sie zu deren Anzeige bei der Kommission zu ermutigen (Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission, C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 87). - EuGH, 13.12.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Rn. 34 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bekanntmachung über die Zusammenarbeit und die Kronzeugenregelung, die im Rahmen des ECN erlassen wurden, im Jahr 2004 bzw. 2006 in der Reihe "C" des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wurden, in der, anders als in der Reihe "L" des Amtsblatts, keine rechtlich verbindlichen Rechtsakte, sondern nur Informationen, Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Union veröffentlicht werden (Urteile Polska Telefonia Cyfrowa, C-410/09, EU:C:2011:294, Rn. 35, und Expedia, C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 30). - EuGH, 03.05.2011 - C-375/09
Im Wettbewerbsbereich ist nur die Kommission für die Feststellung zuständig, dass …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung soll mit dem in Kapitel IV der Verordnung Nr. 1/2003 eingerichteten Mechanismus der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden eine kohärente Anwendung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile X, C-429/07, EU:C:2009:359, Rn. 20, und Tele2 Polska, C-375/09, EU:C:2011:270, Rn. 26). - EuGH, 11.06.2009 - C-429/07
X - Wettbewerbspolitik - Art. 81 EG und 82 EG - Art. 15 Abs. 3 der Verordnung …
Auszug aus EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung soll mit dem in Kapitel IV der Verordnung Nr. 1/2003 eingerichteten Mechanismus der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden eine kohärente Anwendung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile X, C-429/07, EU:C:2009:359, Rn. 20, und Tele2 Polska, C-375/09, EU:C:2011:270, Rn. 26). - EuGH, 12.05.2011 - C-410/09
Mit den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher …
- BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
Google (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von …
Zudem handelt es sich bei Mitteilungen der Kommission, die wie die hier in Rede stehende in der Reihe "C" des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht werden, nicht um verbindliche Rechtsakte, sondern nur um Informationen, Empfehlungen und Stellungnahmen, die keine Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten begründen können (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - C-428/14, EuZW 2016, 270 Rn. 34 f.). - EuGH, 29.01.2020 - C-418/19
Silgan Closures und Silgan Holdings/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der …
Rn. 52 Im Rahmen der Verordnung Nr. 1/2003 beruht dagegen, wie aus ihren Art. 4 bis 6 hervorgeht, die Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV auf den parallelen Zuständigkeiten der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden sowie gegebenenfalls der nationalen Gerichte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2016, DHL Express [Italien] und DHL Global Forwarding [Italien], C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 58, …sowie vom 23. November 2017, Gasorba u. a., C-547/16, EU:C:2017:891, Rn. 23).Diese Beurteilung stehe jedoch im Widerspruch zum Urteil vom 20. Januar 2016, DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy) (C-428/14, EU:C:2016:27), wonach die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden im Rahmen paralleler Zuständigkeiten unabhängig handelten.
- EuG, 18.10.2023 - T-590/20
Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Ein Antrag auf Geldbußenerlass ermöglicht der Kommission nämlich nur die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV in ihrem endgültigen Beschluss (…vgl. Rn. 8 und 11 der Mitteilung über Zusammenarbeit) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2016, DHL Express [Italien] und DHL Global Forwarding [Italien], C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 54).
- EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/ Kommission - Wettbewerb - …
Die Bekanntmachung über die Zusammenarbeit, die im Rahmen des europäischen Wettbewerbsnetzes erlassen wurde, wurde im Jahr 2004 in der Reihe C dieses Amtsblatts veröffentlicht (Urteil vom 20. Januar 2016, DHL Express [Italy] und DHL Global Forwarding [Italy], C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 34). - Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-376/20
Kontrolle von Zusammenschlüssen: Generalanwältin Kokott präzisiert die …
{FN:33} Urteile vom 13. Dezember 2012, Expedia (…C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 29), vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission (…C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 59 und 60), vom 6. Oktober 2015, Post Danmark (…C-23/14, EU:C:2015:651, Rn. 52), und vom 20. Januar 2016, DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy) (C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 33). - EuGH, 30.09.2020 - C-233/19
CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Rn. 23 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nicht Sache des Gerichtshofs ist, nationale Rechtsvorschriften auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2014, Pohotovosť, C-470/12, EU:C:2014:101, Rn. 60, und vom 20. Januar 2016, DHL Express [Italy] und DHL Global Forwarding [Italy], C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 70). - EuG, 15.03.2019 - T-410/18
Silgan Closures und Silgan Holdings/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb …
Im Fall eines Kartells, dessen wettbewerbswidrige Auswirkungen möglicherweise in mehreren Mitgliedstaaten auftreten und die folglich das Tätigwerden verschiedener nationaler Wettbewerbsbehörden und der Kommission nach sich ziehen können, liegt es somit im Interesse des Unternehmens, das wegen seiner Beteiligung an dem betreffenden Kartell an einer Kronzeugenregelung teilhaben möchte, Anträge auf Erlass der Geldbuße nicht nur bei den nationalen Wettbewerbsbehörden zu stellen, die möglicherweise für die Anwendung von Art. 101 AEUV zuständig sind, sondern auch bei der Kommission (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2016, DHL Express [Italy] und DHL Global Forwarding [Italy], C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 58 und 59). - EuGH, 03.06.2021 - C-563/19
Recylex u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die …
Wie das Gericht in Rn. 148 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, soll damit ein Klima der Unsicherheit innerhalb der Kartelle geschaffen werden, um zu ihrer Anzeige bei der Kommission zu ermutigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2016, DHL Express [Italy] und DHL Global Forwarding [Italy], C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-563/19
Recylex u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Ankaufspreise für …
Zum Verhältnis zwischen den Kronzeugenprogrammen auf nationaler Ebene, auf Unionsebene und im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes vgl. u. a. Urteil vom 20. Januar 2016, DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy) (C-428/14, EU:C:2016:27). - Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-855/24
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Metallverpackungen - Einleitung …
{FN:15} Vgl. Urteil vom 20. Januar 2016, DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy) (C-428/14, EU:C:2016:27, Rn. 33).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)
Wettbewerbspolitik - Art. 101 AEUV - Kartell - Internationaler Frachtverkehrssektor - Kronzeugenregelung - Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten - Europäisches Wettbewerbsnetz (ECN) - ECN-Kronzeugenregelungsmodell - Frage, ob ...
- rechtsportal.de
Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Kronzeugenregelungen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Staatsrates in Wettbewerbsverfahren auf dem Markt für ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
- EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-360/09
Pfleiderer - Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Rn. 35 Der Consiglio di Stato hält es für erforderlich, den Gerichtshof zu befragen, ob die ECN-Kronzeugenregelungsmodelle von 2006 und von 2012 für die nationalen Wettbewerbsbehörden bindend sind, und insbesondere, ob der vom Gerichtshof im Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) aufgestellte Grundsatz, dass diese Regelungen keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten haben, auch für die nationalen Wettbewerbsbehörden gilt.i) die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.
Rn. 38 Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf die Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) wissen, ob die Handlungen des ECN, insbesondere sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006, die nationalen Wettbewerbsbehörden binden oder ob diese vielmehr nicht zur Anwendung der vom ECN definierten und beschlossenen Instrumente verpflichtet sind{FN-VERWEIS:9}.
Rn. 40 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) entschieden hat, dass das Kronzeugenregelungsmodell von 2006 keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten{FN-VERWEIS:10} habe.
Folglich sind in Anwendung des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) die Handlungen des ECN, darunter sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006 für die nationalen Wettbewerbsbehörden, soweit sie Gerichte der Mitgliedstaaten sind, nicht bindend.
… Trotz des nicht-legislativen Charakters dieses und auch anderer Hilfsmittel wie der Bekanntmachung über die Zusammenarbeit und der Gemeinsamen Erklärung ist deren praktische Wirkung insbesondere für die Tätigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission nicht zu unterschätzen" (Hervorhebung nur hier), vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782, Rn. 26).
{FN:13} - Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21 und 23).
{FN:21} - In Rn. 25 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) hat der Gerichtshof entschieden, dass "Kronzeugenprogramme … nützliche Instrumente [sind], um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und … damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV [dienen]".
{FN:22} - Vgl. Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (…C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:54} - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (…C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
Pfleiderer - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Rn. 35 Der Consiglio di Stato hält es für erforderlich, den Gerichtshof zu befragen, ob die ECN-Kronzeugenregelungsmodelle von 2006 und von 2012 für die nationalen Wettbewerbsbehörden bindend sind, und insbesondere, ob der vom Gerichtshof im Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) aufgestellte Grundsatz, dass diese Regelungen keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten haben, auch für die nationalen Wettbewerbsbehörden gilt.i) die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.
Rn. 38 Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf die Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) wissen, ob die Handlungen des ECN, insbesondere sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006, die nationalen Wettbewerbsbehörden binden oder ob diese vielmehr nicht zur Anwendung der vom ECN definierten und beschlossenen Instrumente verpflichtet sind{FN-VERWEIS:9}.
Rn. 40 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) entschieden hat, dass das Kronzeugenregelungsmodell von 2006 keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten{FN-VERWEIS:10} habe.
Folglich sind in Anwendung des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) die Handlungen des ECN, darunter sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006 für die nationalen Wettbewerbsbehörden, soweit sie Gerichte der Mitgliedstaaten sind, nicht bindend.
{FN:13} - Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21 und 23).
{FN:21} - In Rn. 25 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) hat der Gerichtshof entschieden, dass "Kronzeugenprogramme … nützliche Instrumente [sind], um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und … damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV [dienen]".
{FN:22} - Vgl. Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (…C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:54} - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (…C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.06.2013 - C-536/11
Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Vgl. auch Urteil Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 42).{FN:22} - Vgl. Urteile Pfleiderer (…C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:54} - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (…C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.12.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Vgl. entsprechend Urteil Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 30).{FN:19} - Vgl. auch Urteil Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 31).
{FN:23} - Vgl. Urteil Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 28).
- EuGH, 17.07.2014 - C-141/12
YS u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44). - EuGH, 05.11.2014 - C-166/13
Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44). - EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Vgl. in diesem Sinne Urteil N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 49 und 50). - EuGH, 21.12.2011 - C-482/10
Cicala - Nationales Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakte - Begründungspflicht - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44). - EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas - Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
{FN:27} - Urteil Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH - C-372/12 (anhängig)
M und S
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-587/15
Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras - …
Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy) (C-428/14, EU:C:2015:587, Fn. 17).
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