Rechtsprechung
| EuGH, 23.11.2016 - C-442/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von Århus - Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4 Abs. 2 - Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen - Begriff 'Informationen über Emissionen in die Umwelt' - Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 98/8/EG - Verordnung (EG) ...
- Europäischer Gerichtshof
Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von Århus - Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4 Abs. 2 - Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen - Begriff 'Informationen über Emissionen in die Umwelt' - Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 98/8/EG - Verordnung (EG) ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zeit.de (Pressebericht, 23.11.2016)
Bürger haben ein Recht zu wissen, wie schädlich Pestizide sind
- lto.de (Kurzinformation)
Auskunftsansprüchen in Umweltsachen: Umweltschützer bekommen umfassendes Informationsrecht
- archive.is (Pressebericht, 23.11.2016)
Pestizid-Mixtur ist kein Geheimnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Dauerbrenner Glyphosat und die Rechte der Verbraucher
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Vorrang des Informationsinteresses vor Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von ?rhus - Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4 Abs. 2 - Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen - Begriff "Informationen über Emissionen in die Umwelt" - Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 98/8/EG - Verordnung (EG) Nr. ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
- EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 380
- EuZW 2017, 112
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 53 Wie zum einen der fünfte Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/4 aber bestätigt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Richtlinie im Hinblick auf den Abschluss des Übereinkommens von Århus durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 36).Rn. 54 Demnach sind für die Auslegung der Richtlinie 2003/4 der Wortlaut und das Ziel des Übereinkommens von Århus, das mit dieser Richtlinie in das Unionsrecht umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 37) und insbesondere Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. d dieses Übereinkommens, wonach Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Bekanntgabe von Informationen über Emissionen, die für den Schutz der Umwelt von Bedeutung sind, nicht entgegengehalten werden können.
Rn. 55 Zum anderen hat die Richtlinie 2003/4 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Ziel, einen grundsätzlichen Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, zu gewährleisten und, wie aus ihrem neunten Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 hervorgeht, eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 66).
Rn. 70 Doch sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Ausführungen in diesem Leitfaden, der zwar als ein erläuterndes Dokument betrachtet werden kann, das gegebenenfalls neben anderen relevanten Gesichtspunkten für die Auslegung des Übereinkommens von Århus herangezogen werden kann, nicht bindend und haben nicht die normative Geltung, die den Vorschriften dieses Übereinkommens zukommt (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.07.2011 - C-71/10
Office of Communications - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - …
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 56 Folglich muss die Bekanntgabe von Informationen, wie Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 des Übereinkommens von Århus sowie der 16. Erwägungsgrund und Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2003/4 ausdrücklich vorsehen, die allgemeine Regel sein und sind die in diesen Bestimmungen genannten Ablehnungsgründe eng auszulegen (…vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 52, sowie vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications, C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 22).Wie im ersten Erwägungsgrund der Richtlinie angegeben wird, sollen ein solcher Zugang und eine solche Verbreitung u. a. dazu beitragen, das Umweltbewusstsein zu schärfen und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen (vgl. u. a. Urteil vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications, C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 26).
- EuGH, 15.10.2015 - C-168/14
Grupo Itevelesa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV und 51 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 84 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontexts und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden muss, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteil vom 15. Oktober 2015, Grupo Itevelesa u. a., C-168/14, EU:C:2015:685, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.04.2016 - C-191/14
Der Gerichtshof stellt die Ungültigkeit der von der Kommission für den Zeitraum …
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 38 Allerdings kann der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (vgl. u. a. Urteil vom 28. April 2016, Borealis Polyolefine u. a., C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2016:311, Rn. 40). - EuGH, 04.02.2000 - C-17/98
Emesa Sugar
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 37 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (vgl. u. a. Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 2, …und Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 29). - EuGH, 16.12.2010 - C-266/09
Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 56 Folglich muss die Bekanntgabe von Informationen, wie Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 des Übereinkommens von Århus sowie der 16. Erwägungsgrund und Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2003/4 ausdrücklich vorsehen, die allgemeine Regel sein und sind die in diesen Bestimmungen genannten Ablehnungsgründe eng auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 52, …sowie vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications, C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 22). - EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 …
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 37 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (…vgl. u. a. Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 2, und Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 29). - EuGH, 22.12.2010 - C-524/09
Ville de Lyon - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Rn. 44 Somit wollte der Unionsgesetzgeber Anträge von Dritten auf Zugang zu den Informationen, die in den Akten über die Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten enthalten sind und für die nach den genannten Bestimmungen eine vertrauliche Behandlung beantragt werden kann, offenbar den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie 2003/4 unterwerfen (vgl. im Umkehrschluss Urteil vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon, C-524/09, EU:C:2010:822, Rn. 40).
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15
Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf …
Der Europäische Gerichtshof hat die Vereinbarkeit von Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2003/4/EG mit Art. 16 und 17 GRCh unter Hinweis auf Art. 52 Abs. 1 GRCh ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - NVwZ 2017, 380 Tz. 97 ff.).Der Europäische Gerichtshof betont, dass die RL 2003/4/EG unter Heranziehung des Übereinkommens von Aarhus auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 18.07.2013 - C-515/11 - EuZW 2013, 708 Tz. 32; EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - NVwZ 2017, 380 Tz. 54).
Darauf hat der Gerichtshof ausdrücklich hingewiesen (EuGH, Urteil vom 23.11.2016 a. a. O. Tz. 64).
Methodisch handelt es sich bei der Regelung um eine Ausnahme von der Ausnahme (des Geheimnisschutzes), die zum Regelfall (d. h. Informationszugang als Grundsatz) zurückführt (vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - NVwZ 2017, 380 Tz. 56 bis 58).
Konsequenz dieser Systematik ist, dass der Begriff "Emissionen" in die Umwelt nicht eng auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 23.11.2016 a. a. O., Tz. 51).
Danach ist zu beachten, dass die Richtlinie - in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus - das Ziel verfolgt, "eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen" (EuGH, Urteil vom 19.12.2013 - C-279/12 - ZUR 2014, 230 Tz. 77; bekräftigend EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/16 - NVwZ 2017, 380 Tz. 55, 85).
Folgerichtig erfasst der Begriff "Informationen über Emissionen" (i. S. d. Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2003/4/EG) nicht nur die Informationen über Emissionen als solche (Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeit, Ort dieser Emissionen), sondern auch Informationen bezüglich der Auswirkungen der Emissionen auf die Umwelt (EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - NVwZ 2017, 380 Tz. 87; Wegener, ZUR 2017, 146, 151).
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14
Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …
Rn. 75 aa) Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen stellt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, EU:C:2008:91, Rn. 49;… Urteil vom 29. März 2012, 1nterseroh Scrap and Metals Trading, C-1/11, EU:C:2012:194, Rn. 43 f.) und wird neben Art. 17 Abs. 2 GRCh (vgl. EuGH, Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience SA-NV und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 97 ff.) auch durch Art. 16 GRCh gewährleistet. - EuG, 07.03.2019 - T-716/14
Die Entscheidungen der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität …
Rn. 31 Nach Verkündung der Urteile vom 23. November 2016, Kommission/Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe (C-673/13 P, EU:C:2016:889), und vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting (C-442/14, EU:C:2016:890), ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.Rn. 95 Daher ist das Übereinkommen von Aarhus bei der Auslegung der Richtlinie 2003/4 (Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 54) und der Verordnung Nr. 1367/2006 (…Urteil vom 23. November 2016, Kommission/Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe, C-673/13 P, EU:C:2016:889, Rn. 61) zu berücksichtigen.
Rn. 98 Daher ist davon auszugehen, dass die Auslegung der Wendung "Informationen über Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2003/4 durch den Gerichtshof im Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting (C-442/14, EU:C:2016:890), auch für die Wendung "Informationen[, die] Emissionen in die Umwelt betreffen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1367/2006 gilt.
Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht nämlich gerade darin, nicht nur zu erfahren, was in die Umwelt freigesetzt wird oder wahrscheinlich freigesetzt werden wird, sondern auch darin, zu verstehen, wie die Umwelt von den fraglichen Emissionen beeinträchtigt zu werden droht (vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 86).
Rn. 100 Folglich ist die Wendung "Informationen[, die] Emissionen in die Umwelt betreffen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1367/2006 dahin auszulegen, dass er nicht nur die Informationen über Emissionen als solche erfasst, d. h. die Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort dieser Emissionen, sondern auch die Daten über die mehr oder weniger langfristigen Auswirkungen dieser Emissionen auf die Umwelt (vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 87).
Rn. 110 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass es nicht so sehr von Bedeutung ist, dass die fraglichen Daten aus (Semi-)Feldstudien, aus Laboruntersuchungen oder auch aus Translokationsstudien stammen, sondern, dass diese Studien zum Ziel haben, "Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1367/2006 - d. h. die tatsächlichen oder vorhersehbaren Emissionen des fraglichen Produkts oder Stoffes in die Umwelt unter Umständen, die für normale oder realistische Bedingungen der Anwendung des Produkts oder Stoffes repräsentativ sind - zu beurteilen oder die Auswirkungen dieser Emissionen zu analysieren (vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 89).
Rn. 111 Daher würden insbesondere Daten aus Versuchen, mit denen die Auswirkungen der Anwendung einer Dosis des fraglichen Produkts oder Stoffes, die deutlich höher als die höchste Dosis ist, für die die Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wird und die in der Praxis angewandt wird, oder in einer viel höheren Konzentration untersucht werden sollen, keine Informationen, die "Emissionen in die Umwelt betreffen", darstellen, da sich solche Daten auf Emissionen beziehen, die unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen nicht vorhersehbar sind (vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 90).
Rn. 112 Unter die Wendung "Informationen[, die] Emissionen in die Umwelt betreffen" fallen dagegen Studien, mit denen die Toxizität, die Auswirkungen und andere Gesichtspunkte eines Produkts oder Stoffes unter den ungünstigsten realistischen Bedingungen, die vernünftigerweise erwartet werden können, ermittelt werden sollen, und Studien, die unter Bedingungen durchgeführt werden, die der normalen landwirtschaftlichen Praxis so nahe wie möglich kommen und in dem Gebiet vorherrschen, in dem dieses Produkt oder dieser Stoff angewandt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 91).
- EuGH, 09.09.2020 - C-674/18
TMD Friction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
Rn. 89 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontexts und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden muss, zu der sie gehört (Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.03.2025 - C-809/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Biozidprodukte - Richtlinie 98/8/EG - Verordnung …
Rn. 87 Indem Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2003/4 vorsieht, dass Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Bekanntgabe von "Informationen über Emissionen in die Umwelt" nicht entgegengehalten werden können, ermöglicht er also eine konkrete Umsetzung der in Rn. 85 des vorliegenden Urteils genannten Regel und des Grundsatzes eines möglichst umfassenden Zugangs zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind oder für diese bereitgehalten werden (Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 57).Rn. 90 Insoweit hat der Gerichtshof zum einen bereits festgestellt, dass die Wendung "Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2003/4 dahin auszulegen ist, dass sie u. a. das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt erfasst, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist (Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 81).
Rn. 91 Zum anderen ist die Wendung "Informationen über Emissionen in die Umwelt" im Sinne dieser Bestimmung nach seinen Ausführungen dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Informationen über Emissionen als solche erfasst, d. h. die Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort dieser Emissionen, sondern auch die Daten über die mehr oder weniger langfristigen Auswirkungen dieser Emissionen auf die Umwelt (Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 87).
Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht nämlich gerade darin, nicht nur zu erfahren, was in die Umwelt freigesetzt wird oder wahrscheinlich freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, wie die Umwelt von den fraglichen Emissionen beeinträchtigt zu werden droht (Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 86).
Rn. 93 Unter die Wendung "Informationen über Emissionen in die Umwelt" fallen somit Daten aus Studien, die zum Ziel haben, die tatsächlichen oder vorhersehbaren Emissionen des fraglichen Produkts oder Stoffes in die Umwelt unter Umständen, die für normale oder realistische Bedingungen der Anwendung des Produkts oder Stoffes repräsentativ sind, zu beurteilen oder die Auswirkungen dieser Emissionen zu analysieren; dazu gehören etwa Studien, mit denen die Toxizität, die Auswirkungen und andere Gesichtspunkte eines Produkts oder Stoffes unter den ungünstigsten realistischen Bedingungen, die vernünftigerweise erwartet werden können, ermittelt werden sollen, und Studien, die unter Bedingungen durchgeführt werden, die der normalen landwirtschaftlichen Praxis so nahe wie möglich kommen und in dem Gebiet vorherrschen, in dem dieses Produkt oder dieser Stoff angewandt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 89 und 91).
Rn. 94 Ebenfalls unter diese Wendung fallen Informationen über die Rückstände in der Umwelt nach der Anwendung des betreffenden Produkts und Studien zur Messung der Stoffdrift bei dieser Anwendung (Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 95).
Rn. 95 Nicht erfasst werden hingegen Informationen, die nicht die Emissionen des fraglichen Produkts oder Stoffes in die Umwelt betreffen, sowie Daten, die sich auf hypothetische Emissionen beziehen, d. h. Emissionen, die unter Umständen, die für normale oder realistische Anwendungsbedingungen repräsentativ sind, nicht tatsächlich stattfinden oder vorhersehbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 77 bis 80 und 100).
- VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
Zugang zu Umweltinformationen, hier: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf …
Rn. 40 Diesen allgemeinen - auf Landesebene in § 24 Abs. 1 Satz 1 UVwG umgesetzten - Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen können bereichsspezifische Informationszugangsansprüche nur verdrängen, wenn und soweit sie weitergehende Zugangsrechte vorsehen (so wohl EuGH…, Urteil vom 17.02.2009 - C-552/07 - juris Rn. 52, 54; EuGH…, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 - juris Rn. 50 ff.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 101 f.; EuGH…, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 - juris Rn. 57 ff.: keine tatbestandliche Beschränkung des Umweltinformationszugangsanspruchs).Dabei ist aufgrund der Vorgaben des Völkerrechts und des Unionsrechts von einem weiten Begriffsverständnis auszugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 47 ff., insbesondere 51, 52; vgl. dazu grundlegend EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 55 ff.; EuGH…, Urteil vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 64 ff.; vgl. auch Guckelberger, NuR 2018, 508, 512 f. und Wegener, ZUR 2017, 146, 148 ff. jew. m. w. N.).
Gerade im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel hat der Europäische Gerichtshof festgehalten, dass der Begriff der "Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 UI-RL u. a. das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt erfasst, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist (vgl. EuGH, Urteile vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 81 …und vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 74 f.).
Dabei hat er konkretisierend ausgeführt, dass "Emissionen in die Umwelt" nicht nur die Informationen über Emissionen als solche erfasst, d. h. die Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort dieser Emissionen, sondern auch die Daten über die mehr oder weniger langfristigen Auswirkungen dieser Emissionen auf die Umwelt (vgl. EuGH, Urteile vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 87, 96 …und vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 80).
Damit verfolgt er gerade das in Art. 1 Buchst. b UI-RL niedergelegte und bei der Auslegung zu berücksichtigende Ziel, wonach "eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen" ist (s. dazu EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 55, 85; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 53 ).
- BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 2.20
Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen
Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht auch darin zu verstehen, wie die Umwelt von Emissionen beeinträchtigt zu werden droht (EuGH, Urteil vom 23. November 2016 - C-442/14 [ECLI:EU:C:2016:890], Bayer Crop Science - Rn. 85 ff.). - EuGH, 01.10.2019 - C-616/17
Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über das Inverkehrbringen von …
Rn. 106 Drittens wird in Art. 63 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1107/2009 klargestellt, dass dieser Artikel unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2003/4 gilt, was bedeutet, dass die Anträge von Dritten auf Zugang zu den Informationen, die in Dossiers über Zulassungsanträge enthalten sind, den allgemeinen Bestimmungen dieser Richtlinie unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 44).Rn. 108 Diese spezifische Bestimmung gilt u. a. in weitem Umfang für die Studien, die zur Beurteilung der Schädlichkeit der Verwendung eines Pflanzenschutzmittels oder des Vorhandenseins von Rückständen in der Umwelt nach der Anwendung des Mittels bestimmt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting, C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 79, 87, 91 und 95).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18
Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche …
Darunter fallen auch Daten, die Laboruntersuchungen entnommen wurden, wenn diese zum Ziel haben, die tatsächlichen und vorhersehbaren Emissionen des fraglichen Produkts in die Umwelt unter Umständen, die für die normalen oder realistischen Bedingungen der Anwendung des Produkts oder Stoffs repräsentativ sind, zu beurteilen oder die Auswirkungen dieser Emissionen zu analysieren (vgl. EuGH, Urteil vom 23. November 2016 - C-442/14 - juris Rn. 89). - VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
Davon geht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus, wenn darin ausgeführt wird, die Richtlinie verfolge - in Übereinstimmung mit der Aarhus-Konvention - das Ziel, "eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen" (EuGH, Urteil vom 19.12.2013 - C-279/12 - ZUR 2014, 230 Tz. 77; bekräftigend Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - NVwZ 2017, 380 Tz. 55, 85).Rn. 72 Der Begriff der "Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 UIRL, der als der Regelung zugrundeliegend maßgeblich zu berücksichtigen ist, umfasst das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist (vgl. EuGH, Urteile vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 81…, Urteil vom 23.11.2016 - C 673/13 P - juris Rn. 74 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19
Informationszugang nach dem UIG; personenbezogene Daten (Namen und Kontaktdaten); …
- VG Düsseldorf, 13.05.2026 - 29 K 8330/23
Informationspflichtige Stelle, Kontrolle, Emission, Energieversorgung, Gas, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 12 B 14.16
Umweltinformationsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20
Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen …
- BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21
Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2019 - C-616/17
Generalanwältin Sharpston: Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-316/24
Rechtsmittel - Landwirtschaft - Pflanzenschutzmittel - Verordnung (EU) Nr. …
- VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18
Informationszugang zu Daten über die berufliche Verwendung von …
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 44/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- VG Karlsruhe, 16.07.2025 - 3 K 70/23
Informationzugang zu dem Anlagenportfolio einer Pflichtversicherung im Rahmen der …
- VG Düsseldorf, 17.02.2020 - 29 L 2945/19
Landesumweltministerium darf Liste der Abnehmer von "Petrolkoks" aus Raffinerie …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
Bereithalten von Umweltinformationen; Kleingewässermonitoring; …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-143/20
A (Contrats d'assurance " unit-linked ") - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuG, 21.11.2018 - T-545/11
Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe/ Kommission - Zugang zu Dokumenten …
- EuGH, 23.11.2023 - C-84/22
Right to Know - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus …
- EuG, 31.05.2018 - T-770/16
Das Gericht hebt die Beschlüsse auf, mit denen das Präsidium des Europäischen …
- EuG, 31.05.2018 - T-352/17
Korwin-Mikke/ Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - …
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 46/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- VG Berlin, 05.12.2019 - 2 K 84.18
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 120/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
Anforderung an die Darlegung des Ausschlussgrundes des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-521/15
Spanien/ Rat - Anfechtung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1289 des Rates …
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 45/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- EuG, 19.11.2025 - T-623/22
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente der EMA …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-423/16
HX/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- VG Cottbus, 18.08.2020 - 8 K 1121/17
Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22
Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu …
- VG Sigmaringen, 20.05.2026 - 9 K 2695/24
Umweltinformationsanspruch; Emissionen; Pflanzenschutzmittel; Bauernproteste; …
- VG Schleswig, 23.02.2022 - 10 A 12/22
Anspruch auf Herausgabe einer Immissionsprognose nach dem …
- VG Ansbach, 17.02.2026 - AN 10 S 25.2871
Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes, …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18
Kommission/ Spanien (Abfallbewirtschaftungspläne) - Vertragsverletzungsverfahren …
- VG Ansbach, 11.02.2026 - AN 10 S 25.2772
Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes, …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-809/23
Sumitomo Chemical Agro Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Biozidprodukte - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting
Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Umweltinformationen - Ausnahmen - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Informationen über Emissionen in die Umwelt - Vertraulichkeit - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie 98/8/EG - Biozidprodukte
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
- EuGH, 23.11.2016 - C-442/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-266/09
Stichting Natuur en Milieu u.a. - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Informationen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:4} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 43).{FN:12} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 50).
{FN:13} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 51).
{FN:14} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 51).
{FN:15} - Meine Schlussanträge in der Rechtssache Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:546, Nrn. 93 bis 95).
{FN:30} - Siehe bereits meine Schlussanträge in der Rechtssache Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:546, Nr. 90).
{FN:34} - Rechtssache C-266/09, EU:C:2010:546, Nr. 95.
{FN:39} - Vgl. die Urteile Nelson u. a. (…C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 81) sowie Križan u. a. (…C-416/10, Slg, EU:C:2013:8, Rn. 113 bis 115) und meine Schlussanträge Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:546, Nr. 95).
- EuGH, 16.12.2010 - C-266/09
Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:4} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 43).{FN:12} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 50).
{FN:13} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 51).
{FN:14} - Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 51).
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:39} - Vgl. die Urteile Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 81) sowie Križan u. a. (…C-416/10, Slg, EU:C:2013:8, Rn. 113 bis 115) und meine Schlussanträge Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:546, Nr. 95).
- EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:28} - Urteile Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 36) sowie Solvay u. a. (…C-182/10, EU:C:2012:82, Rn. 27). - EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:39} - Vgl. die Urteile Nelson u. a. (…C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 81) sowie Križan u. a. (C-416/10, Slg, EU:C:2013:8, Rn. 113 bis 115) und meine Schlussanträge Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:546, Nr. 95). - EuGH, 06.12.2005 - C-453/03
ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:38} - Urteil ABNA u. a. (C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 82 und 83). - EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
Schweden u.a. / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:40} - Urteile Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (…C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 61), Schweden/API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94), Kommission/Agrofert Holding (…C-477/10 P, EU:C:2012:394, Rn. 64), Kommission/Éditions Odile Jacob (…C-553/10 P und C-554/10 P, EU:C:2012:682, Rn. 123) sowie LPN/Kommission (…C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 49). - EuGH, 29.06.2010 - C-139/07
Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:40} - Urteile Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 61), Schweden/API und Kommission (…C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94), Kommission/Agrofert Holding (…C-477/10 P, EU:C:2012:394, Rn. 64), Kommission/Éditions Odile Jacob (…C-553/10 P und C-554/10 P, EU:C:2012:682, Rn. 123) sowie LPN/Kommission (…C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 49). - EuGH, 16.02.2012 - C-182/10
Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:28} - Urteile Flachglas Torgau (…C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 36) sowie Solvay u. a. (C-182/10, EU:C:2012:82, Rn. 27). - EuGH, 14.11.2013 - C-514/11
LPN - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14
{FN:40} - Urteile Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (…C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 61), Schweden/API und Kommission (…C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94), Kommission/Agrofert Holding (…C-477/10 P, EU:C:2012:394, Rn. 64), Kommission/Éditions Odile Jacob (…C-553/10 P und C-554/10 P, EU:C:2012:682, Rn. 123) sowie LPN/Kommission (C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 49). - EuGH, 28.06.2012 - C-477/10
Kommission / Agrofert Holding - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der …
- EuGH, 28.07.2011 - C-71/10
Office of Communications - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - …
- EuGH, 17.02.2009 - C-552/07
DAS RECHT DER ÖFFENTLICHKEIT AUF ZUGANG ZU INFORMATIONEN GILT AUCH BEI …
- EuGH, 06.11.2012 - C-553/10
Éditions Odile Jacob / Kommission - Rechtsmittel - Unternehmenszusammenschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2010 - C-524/09
Ville de Lyon - Umweltpolitik - Richtlinie 2003/87/EG - Handel mit …
- EuGH, 17.06.1998 - C-321/96
Mecklenburg / Kreis Pinneberg - Umwelt - Zugang zu Informationen - Richtlinie …
- EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - …
- EuGH, 12.06.2003 - C-316/01
Glawischnig - "Freier Zugang zu Informationen - Informationen über die Umwelt - …
- VG Köln, 13.07.2023 - 13 K 5068/18 An diesem Verständnis ändere auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 7. April 2016 im Verfahren C-442/14 nichts.
Rn. 88 vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 2.20 -, juris Rdn. 30, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil vom 23. November 2016 - C-442/14 -, juris Rdn. 56.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22
Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu …
{FN:19} Vgl. Urteile vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting (C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 56), und vom 20. Januar 2021, Land Baden-Württemberg (Interne Mitteilungen) (…C-619/19, EU:C:2021:35, Rn. 33 und 48), sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 83).
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