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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 03.05.2022 - C-453/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9797
EuGH, 03.05.2022 - C-453/20 (https://dejure.org/2022,9797)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - C-453/20 (https://dejure.org/2022,9797)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - C-453/20 (https://dejure.org/2022,9797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    CityRail

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - Strukturelle und funktionelle Kriterien - Ausübung von Gerichts- oder Verwaltungsfunktionen - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 55 und 56 - Einzige nationale Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - Strukturelle und funktionelle Kriterien - Ausübung von Gerichts- oder Verwaltungsfunktionen - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 55 und 56 - Einzige nationale Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor - ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 14.11.2013 - C-49/13

    MF 7 - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - Verfahren, das auf eine Entscheidung …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 32 Da die Gründe für die Abberufung des Präsidenten der Regulierungsstelle gesetzlich festgelegt seien, sei dessen Situation nicht mit derjenigen des Präsidenten des Úřad průmyslového vlastnictví (Amt für gewerbliches Eigentum, Tschechische Republik) vergleichbar, dessen Unabhängigkeit vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 14. November 2013, MF 7 (C-49/13, EU:C:2013:767), in Frage gestellt worden sei.

    Rn. 48 Insoweit sprechen als Indizien dafür, dass die fragliche Einrichtung nicht Gerichts-, sondern Verwaltungsfunktionen ausübt, die Befugnis zur Einleitung von Verfahren von Amts wegen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 47, und Beschluss vom 14. November 2013, MF 7, C-49/13, EU:C:2013:767, Rn. 18) sowie die Befugnis, ebenfalls von Amts wegen Sanktionen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu verhängen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 44).

    Rn. 51 So hat der Gerichtshof die Tätigkeit von Einrichtungen, die nicht die Aufgabe haben, die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung zu prüfen, sondern erstmals zur Beschwerde eines Bürgers Stellung zu nehmen, und deren Entscheidungen mit einem gerichtlichen Rechtsbehelf angefochten werden können, als "Verwaltungs-"tätigkeit eingestuft (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1998, Victoria Film, C-134/97, EU:C:1998:535, Rn. 16 und 18, Beschlüsse vom 24. März 2011, Bengtsson, C-344/09, EU:C:2011:174, Rn. 22 und 23, vom 14. November 2013, MF 7, C-49/13, EU:C:2013:767, Rn. 19 und 21, …sowie Urteil vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 49).

    Rn. 62 Im Übrigen gewährleisten nach Art. 56 Abs. 10 der Richtlinie 2012/34 die Mitgliedstaaten die gerichtliche Nachprüfbarkeit von Entscheidungen der Regulierungsstelle, was wie in Rn. 51 des vorliegenden Urteils betont, ein Indiz dafür ist, dass solche Entscheidungen Verwaltungscharakter aufweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. November 2013, MF 7, C-49/13, EU:C:2013:767, Rn. 19).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-136/11

    Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 28 Sie beruft sich insoweit auf das Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), aus dem sich ergebe, dass die österreichische Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor, die Schienen-Control Kommission, als "Gericht" im Sinne dieser Bestimmung einzustufen sei.

    Rn. 29 Zudem ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die u. a. im Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), zum Ausdruck komme, dass für die Feststellung, ob eine Einrichtung den Charakter eines "Gerichts" im Sinne von Art. 267 AEUV habe, eine Reihe von Merkmalen wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit zu berücksichtigen seien.

    Sie machen insbesondere geltend, dass die Regulierungsstelle zum einen nicht mit der österreichischen Schienen-Control Kommission vergleichbar sei, weswegen die Erwägungen, die der Gerichtshof zu dieser Einrichtung im Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), angestellt habe, nicht auf die Situation der Regulierungsstelle übertragbar seien, und dass Letztere zum anderen Aufgaben administrativer Art wahrnehme.

    Rn. 47 Im Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), auf das sich die Regulierungsstelle beruft, hat der Gerichtshof, der mit einem Vorabentscheidungsersuchen der österreichischen Schienen-Control Kommission befasst war, nur die Kriterien geprüft, die sich aus dem Urteil vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels (61/65, EU:C:1966:39), ergeben, und es somit unterlassen, zu prüfen, ob diese Einrichtung im Rahmen des diesem Ersuchen zugrunde liegenden Verfahrens gerichtliche Funktionen ausgeübt hat.

  • EuGH, 31.01.2013 - C-394/11

    Belov - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Begriff "nationales Gericht" …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 42 Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass die nationalen Gerichte ihn nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (…Beschluss vom 26. November 1999, ANAS, C-192/98, EU:C:1999:589, Rn. 21, und Urteile vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 39, …und vom 6. Oktober 2021, W.Ż.

    Dabei kann eine nationale Einrichtung, wenn sie gerichtliche Funktionen ausübt, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV qualifiziert werden, während dies bei Ausführung anderer Aufgaben, insbesondere administrativer Art, nicht möglich ist (Beschluss vom 26. November 1999, ANAS, C-192/98, EU:C:1999:589, Rn. 22, und Urteil vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 40).

    Rn. 44 Folglich ist es für die Feststellung, ob eine nationale Einrichtung, die nach dem Gesetz mit Aufgaben unterschiedlicher Art betraut ist, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV zu qualifizieren ist, erforderlich, die spezifische Natur der Aufgaben zu prüfen, die sie in dem konkreten normativen Kontext ausübt, in dem sie sich zur Anrufung des Gerichtshofs veranlasst sieht (Beschluss vom 26. November 1999, ANAS, C-192/98, EU:C:1999:589, Rn. 23, und Urteil vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 41).

    Rn. 48 Insoweit sprechen als Indizien dafür, dass die fragliche Einrichtung nicht Gerichts-, sondern Verwaltungsfunktionen ausübt, die Befugnis zur Einleitung von Verfahren von Amts wegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 47, …und Beschluss vom 14. November 2013, MF 7, C-49/13, EU:C:2013:767, Rn. 18) sowie die Befugnis, ebenfalls von Amts wegen Sanktionen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu verhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 44).

  • EuGH, 16.09.2020 - C-462/19

    Anesco e.a - Vorlage zur Vorabentscheidung - Begriff "Gericht" im Sinne von Art. …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 48 Insoweit sprechen als Indizien dafür, dass die fragliche Einrichtung nicht Gerichts-, sondern Verwaltungsfunktionen ausübt, die Befugnis zur Einleitung von Verfahren von Amts wegen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 47, …und Beschluss vom 14. November 2013, MF 7, C-49/13, EU:C:2013:767, Rn. 18) sowie die Befugnis, ebenfalls von Amts wegen Sanktionen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu verhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 44).

    Rn. 51 So hat der Gerichtshof die Tätigkeit von Einrichtungen, die nicht die Aufgabe haben, die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung zu prüfen, sondern erstmals zur Beschwerde eines Bürgers Stellung zu nehmen, und deren Entscheidungen mit einem gerichtlichen Rechtsbehelf angefochten werden können, als "Verwaltungs-"tätigkeit eingestuft (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1998, Victoria Film, C-134/97, EU:C:1998:535, Rn. 16 und 18, Beschlüsse vom 24. März 2011, Bengtsson, C-344/09, EU:C:2011:174, Rn. 22 und 23…, vom 14. November 2013, MF 7, C-49/13, EU:C:2013:767, Rn. 19 und 21, sowie Urteil vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 49).

    Rn. 52 Außerdem hat der Gerichtshof mehrfach darauf hingewiesen, dass der Begriff "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV seinem Wesen nach nur eine staatliche Stelle bezeichnen kann, die im Verhältnis zu der Stelle, von der die zu überprüfende Entscheidung stammt, die Eigenschaft eines Dritten hat (…Urteile vom 30. März 1993, Corbiau, C-24/92, EU:C:1993:118, Rn. 15…, vom 30. Mai 2002, Schmid, C-516/99, EU:C:2002:313, Rn. 36, und vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 37).

  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt dieser bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der jeweils vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die betreffende Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels, 61/65, EU:C:1966:39, S. 602, …und vom 29. März 2022, Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2022:235, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Obwohl diese Behörden die in Rn. 41 des vorliegenden Urteils angeführten Kriterien erfüllen können, die sich aus dem Urteil vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels (61/65, EU:C:1966:39), ergeben, handelt es sich bei der sektoriellen Kontrolle und Überwachung der Märkte im Wesentlichen um eine Verwaltungstätigkeit (…vgl. entsprechend Urteil vom 12. November 1998, Victoria Film, C-134/97, EU:C:1998:535, Rn. 15), da sie die Ausübung von Befugnissen umfasst, die mit denen der Gerichte nichts zu tun haben.

    Rn. 47 Im Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), auf das sich die Regulierungsstelle beruft, hat der Gerichtshof, der mit einem Vorabentscheidungsersuchen der österreichischen Schienen-Control Kommission befasst war, nur die Kriterien geprüft, die sich aus dem Urteil vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels (61/65, EU:C:1966:39), ergeben, und es somit unterlassen, zu prüfen, ob diese Einrichtung im Rahmen des diesem Ersuchen zugrunde liegenden Verfahrens gerichtliche Funktionen ausgeübt hat.

  • EuGH, 26.11.1999 - C-192/98

    ANAS

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 42 Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass die nationalen Gerichte ihn nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 26. November 1999, ANAS, C-192/98, EU:C:1999:589, Rn. 21, …und Urteile vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 39, und vom 6. Oktober 2021, W.Ż.

    Dabei kann eine nationale Einrichtung, wenn sie gerichtliche Funktionen ausübt, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV qualifiziert werden, während dies bei Ausführung anderer Aufgaben, insbesondere administrativer Art, nicht möglich ist (Beschluss vom 26. November 1999, ANAS, C-192/98, EU:C:1999:589, Rn. 22, und Urteil vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 40).

    Rn. 44 Folglich ist es für die Feststellung, ob eine nationale Einrichtung, die nach dem Gesetz mit Aufgaben unterschiedlicher Art betraut ist, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV zu qualifizieren ist, erforderlich, die spezifische Natur der Aufgaben zu prüfen, die sie in dem konkreten normativen Kontext ausübt, in dem sie sich zur Anrufung des Gerichtshofs veranlasst sieht (Beschluss vom 26. November 1999, ANAS, C-192/98, EU:C:1999:589, Rn. 23, …und Urteil vom 31. Januar 2013, Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 41).

  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film - Akte betreffend den Beitritt des Königreichs Schweden - Sechste …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Obwohl diese Behörden die in Rn. 41 des vorliegenden Urteils angeführten Kriterien erfüllen können, die sich aus dem Urteil vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels (61/65, EU:C:1966:39), ergeben, handelt es sich bei der sektoriellen Kontrolle und Überwachung der Märkte im Wesentlichen um eine Verwaltungstätigkeit (vgl. entsprechend Urteil vom 12. November 1998, Victoria Film, C-134/97, EU:C:1998:535, Rn. 15), da sie die Ausübung von Befugnissen umfasst, die mit denen der Gerichte nichts zu tun haben.

    Rn. 51 So hat der Gerichtshof die Tätigkeit von Einrichtungen, die nicht die Aufgabe haben, die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung zu prüfen, sondern erstmals zur Beschwerde eines Bürgers Stellung zu nehmen, und deren Entscheidungen mit einem gerichtlichen Rechtsbehelf angefochten werden können, als "Verwaltungs-"tätigkeit eingestuft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1998, Victoria Film, C-134/97, EU:C:1998:535, Rn. 16 und 18, Beschlüsse vom 24. März 2011, Bengtsson, C-344/09, EU:C:2011:174, Rn. 22 und 23…, vom 14. November 2013, MF 7, C-49/13, EU:C:2013:767, Rn. 19 und 21, …sowie Urteil vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 49).

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 69 Eine solche Beteiligung der Regulierungsstelle an einem Beschwerdeverfahren, in dem ihre eigene Entscheidung in Frage gestellt wird, ist aber ein Indiz dafür, dass die Regulierungsstelle beim Erlass dieser Entscheidung im Verhältnis zu den beteiligten Interessen nicht die Eigenschaft eines Dritten im Sinne von Rn. 52 des vorliegenden Urteils hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, TDC, C-222/13, EU:C:2014:2265, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 25).
  • EuGH, 30.03.1993 - C-24/92

    Corbiau / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 52 Außerdem hat der Gerichtshof mehrfach darauf hingewiesen, dass der Begriff "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV seinem Wesen nach nur eine staatliche Stelle bezeichnen kann, die im Verhältnis zu der Stelle, von der die zu überprüfende Entscheidung stammt, die Eigenschaft eines Dritten hat (Urteile vom 30. März 1993, Corbiau, C-24/92, EU:C:1993:118, Rn. 15…, vom 30. Mai 2002, Schmid, C-516/99, EU:C:2002:313, Rn. 36, …und vom 16. September 2020, Anesco u. a., C-462/19, EU:C:2020:715, Rn. 37).
  • EuGH, 09.09.2021 - C-144/20

    LatRailNet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
    Rn. 57 Daher hängt die Befugnis der Regulierungsstelle, über die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie zu wachen, nicht von der Erhebung einer Beschwerde oder einer Klage ab und kann somit von Amts wegen ausgeübt werden (Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 37).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-516/99

    Schmid - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne des Artikels 234 EG - …

  • EuGH, 09.10.2014 - C-222/13

    TDC - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …

  • EuGH, 24.03.2011 - C-344/09

    Bengtsson - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff des "nationalen Gerichts" - …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-487/19

    Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen …

  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …

  • EuGH, 27.10.2022 - C-721/20

    DB Station & Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 62 Insoweit hat der Gerichtshof zu der Richtlinie 2012/34, mit der die Richtlinie 2001/14 aufgehoben und ersetzt wurde, entschieden, dass die Befugnis der Regulierungsstelle, über die Anwendung der Vorschriften der Richtlinie zu wachen, von Amts wegen ausgeübt werden kann und somit nicht von der Erhebung einer Beschwerde oder einer Klage abhängt und dass die effiziente Verwaltung und die gerechte und nicht diskriminierende Nutzung der Eisenbahninfrastruktur - beides Anliegen der Richtlinie - die Einrichtung einer staatlichen Stelle erfordern, die gleichzeitig beauftragt ist, von sich aus über die Anwendung der Vorschriften der Richtlinie durch die Akteure des Eisenbahnsektors zu wachen und als Beschwerdestelle zu fungieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 57 und 60).

    Rn. 63 Wird eine gemäß Art. 55 der Richtlinie 2012/34 eingerichtete Regulierungsstelle mit einem Rechtsbehelf befasst, lässt dieser Umstand daher die Befugnis dieser Stelle unberührt, erforderlichenfalls von Amts wegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um jeden Verstoß gegen die geltende Regelung abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 61).

    Rn. 64 Diese Erwägungen gelten auch für die Richtlinie 2001/14, deren Art. 30 im Wesentlichen Art. 56 der Richtlinie 2012/34 entspricht, auf den sich die Rn. 57, 60 und 61 des Urteils vom 3. Mai 2022, CityRail (C-453/20, EU:C:2022:341), beziehen.

  • BAG, 23.05.2024 - 6 AZR 152/22

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die …

    Ein und dieselbe Einrichtung kann daher je nachdem, ob sie im konkreten Kontext gerichtliche oder andere Funktionen, insbesondere administrativer Art, ausübt, als "Gericht" iSv. Art. 267 AEUV qualifiziert werden oder nicht (EuGH 3. Mai 2022 - C-453/20 - [CityRail] Rn. 43 mwN).
  • EuGH, 26.09.2024 - C-368/23

    Fautromb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - …

    Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt dieser bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der jeweils vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die betreffende Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können die nationalen Gerichte ihn nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei kann eine nationale Einrichtung, wenn sie gerichtliche Funktionen ausübt, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV qualifiziert werden, während dies bei Ausführung anderer Aufgaben, insbesondere administrativer Art, nicht möglich ist (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Folglich ist es für die Feststellung, ob eine nationale Einrichtung, die nach dem Gesetz mit Aufgaben unterschiedlicher Art betraut ist, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV zu qualifizieren ist, erforderlich, die spezifische Natur der Aufgaben zu prüfen, die sie in dem konkreten normativen Kontext ausübt, in dem sie sich zur Anrufung des Gerichtshofs veranlasst sieht (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Obwohl diese Behörden die in Rn. 35 des vorliegenden Urteils angeführten Kriterien erfüllen können, handelt es sich bei der sektoriellen Kontrolle und der Überwachung der Märkte im Wesentlichen um eine Verwaltungstätigkeit, da sie die Ausübung von Befugnissen umfasst, die mit denen der Gerichte nichts zu tun haben (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 45).

    Rn. 40 Somit kann eine nationale Einrichtung, auch wenn ihre gesetzliche Grundlage, ihr ständiger Charakter, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch sie und ihre Unabhängigkeit außer Zweifel stehen, den Gerichtshof nur dann um Vorabentscheidung ersuchen, wenn sie im Rahmen der bei ihr anhängigen Rechtssache gerichtliche Funktionen ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 46).

    Rn. 41 Ferner sprechen als Indizien dafür, dass die fragliche Einrichtung nicht Gerichts-, sondern Verwaltungsfunktionen ausübt, die Befugnis zur Einleitung von Verfahren von Amts wegen sowie die Befugnis, ebenfalls von Amts wegen Sanktionen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu verhängen (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 48).

    So ist die Tätigkeit von Einrichtungen, die nicht zur Aufgabe haben, die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung zu prüfen, sondern, erstmals zu Beschwerden Stellung zu nehmen, und deren Entscheidungen mit einem gerichtlichen Rechtsbehelf angefochten werden können, als "Verwaltungs-"tätigkeit einzustufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 50 und 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Außerdem hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Begriff "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV seinem Wesen nach nur eine staatliche Stelle bezeichnen kann, die im Verhältnis zu der Stelle, von der die zu überprüfende Entscheidung stammt, die Eigenschaft eines Dritten hat (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.01.2025 - C-187/23

    Albausy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff 'Gericht' - …

    Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (…Urteile vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 34, und vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 42).

    Dabei kann eine nationale Einrichtung, wenn sie gerichtliche Funktionen ausübt, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV qualifiziert werden, während dies bei Ausführung anderer Aufgaben, insbesondere administrativer Art, nicht möglich ist (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 43).

    Rn. 32 Folglich ist es für die Feststellung, ob eine nationale Einrichtung, die nach dem Gesetz mit Aufgaben unterschiedlicher Art betraut ist, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV zu qualifizieren ist, erforderlich, die spezifische Natur der Aufgaben zu prüfen, die sie in dem konkreten normativen Kontext ausübt, in dem sie sich zur Anrufung des Gerichtshofs veranlasst sieht (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 44).

  • EuGH, 07.05.2024 - C-115/22

    Die für Dopingbekämpfung zuständige österreichische Schiedskommission ist nicht …

    Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt dieser bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, zu denen u. a. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels, 61/65, EU:C:1966:39, S. 602; vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 41, …und vom 21. Dezember 2023, Krajowa Rada Sądownictwa [Verbleib eines Richters im Amt], C-718/21, EU:C:2023:1015, Rn. 40).

    Die Vorlageberechtigung einer Einrichtung ist also sowohl anhand struktureller als auch anhand funktioneller Kriterien zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2026 - C-523/24

    Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …

    Rn. 59 Damit ein nationales Gericht befugt ist, den Gerichtshof anzurufen, muss zudem ein Rechtsstreit vor diesem Gericht anhängig sein und dieses Gericht im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (…Beschlüsse vom 5. März 1986, Greis Unterweger, 318/85, EU:C:1986:106, Rn. 4, …und vom 25. April 2018, Secretaria Regional de Saúde dos Açores, C-102/17, EU:C:2018:294, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 42).
  • EuGH, 07.03.2024 - C-582/22

    Die Länderbahn u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - …

    Rn. 44 Insbesondere ist es nach Art. 56 Abs. 9 der Richtlinie 2012/34 Aufgabe der Regulierungsstelle dann, wenn sie mit einer Beschwerde befasst wird, Abhilfemaßnahmen zu treffen, unbeschadet ihrer Zuständigkeit, erforderlichenfalls von Amts wegen über geeignete Maßnahmen zur Korrektur von Fällen der Diskriminierung von "Antragstellern" im Sinne von Art. 3 Nr. 19 der Richtlinie, d. h. insbesondere Eisenbahnunternehmen, von Fällen der Verzerrung auf dem Markt für Eisenbahnverkehrsdienste und Fällen anderer unerwünschter Entwicklungen auf diesem Markt zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 55, 56 und 61).
  • EuGH, 30.04.2025 - C-313/23

    Inspektorat kam Visshia sadeben savet - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Eine nationale Einrichtung kann, wenn sie gerichtliche Funktionen ausübt, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV qualifiziert werden, während dies bei Ausführung anderer Aufgaben, insbesondere administrativer Art, nicht möglich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.2024 - C-235/24

    Niesker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

    Rn. 36 Außerdem können die nationalen Gerichte nach ständiger Rechtsprechung den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei kann eine nationale Einrichtung, wenn sie gerichtliche Funktionen ausübt, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV qualifiziert werden, während dies bei Ausführung anderer Aufgaben, insbesondere administrativer Art, nicht möglich ist (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Folglich ist es für die Feststellung, ob eine nationale Einrichtung, die nach dem Gesetz mit Aufgaben unterschiedlicher Art betraut ist, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV zu qualifizieren ist, erforderlich, die spezifische Natur der Aufgaben zu prüfen, die sie in dem konkreten normativen Kontext ausübt, in dem sie sich zur Anrufung des Gerichtshofs veranlasst sieht (Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-582/22

    Die Länderbahn u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - …

    {FN:42} Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail (C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 56).

    Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail (C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 61) (Hervorhebung nur hier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22

    Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta …

  • EuGH, 02.10.2024 - C-1/24

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2024 - C-368/23

    Fautromb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des …

  • EuGH, 18.12.2025 - C-240/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2024 - C-538/23

    ÖBB-Infrastruktur und WESTbahn Management - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-369/23

    Vivacom Bulgaria - Vorabentscheidungsersuchen - Haftung eines Mitgliedstaats für …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20   

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https://dejure.org/2021,50740
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20 (https://dejure.org/2021,50740)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2021 - C-453/20 (https://dejure.org/2021,50740)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - C-453/20 (https://dejure.org/2021,50740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    CityRail

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des nationalen Gerichts - Kriterien - Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 56 - Aufgaben der Regulierungsstelle - Verwaltungscharakter - Unzulässigkeit des ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des nationalen Gerichts - Kriterien - Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 56 - Aufgaben der Regulierungsstelle - Verwaltungscharakter - Unzulässigkeit des ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 22.11.2012 - C-136/11

    Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    Rn. 35 Im Urteil Westbahn Management I geht der Gerichtshof auf die Besonderheiten der Schienen-Control Kommission ein und prüft zu diesem Zweck Gesichtspunkte wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, den ständigen Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit{FN-VERWEIS:16}.

    Rn. 41 Es ist richtig, dass der Gerichtshof im Urteil Westbahn Management I anerkannt hat, dass eine bei der österreichischen Regulierungsstelle geschaffene Kontrollkommission von Art. 267 AEUV Gebrauch machen kann.

    Im Urteil Westbahn Management II wurde dies bestätigt{FN-VERWEIS:44}.

    {FN:13} Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740, im Folgenden: Urteil Westbahn Management I).

    {FN:44} Urteil Westbahn Management II, Tenor: "Anhang II der Richtlinie 2012/34/EU … ist dahin auszulegen, dass die in Anhang I dieser Richtlinie genannten ,Personenbahnsteige' ein Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur sind, deren Benützung nach Nr. 1 Buchst. c dieses Anhangs II unter das Mindestzugangspaket fällt.".

  • EuGH, 31.01.2013 - C-394/11

    Belov - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Begriff "nationales Gericht" …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:22} Urteil vom 31. Januar 2013, Belov (C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 39).

    {FN:31} Urteil vom 31. Januar 2013, Belov (C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 41).

    {FN:37} Urteil vom 31. Januar 2013, Belov (C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 52).

  • EuGH, 21.01.2020 - C-274/14

    Banco de Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:18} Dass sich der Ansatz des Gerichtshofs weiterentwickelt, zeigt das Urteil der Großen Kammer vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 55), das von der durch das Urteil vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a. (C-110/98 bis C-147/98, EU:C:2000:145), vorgegebenen Linie abweicht.

    {FN:66} Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 78).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-567/18

    Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:63} Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. April 2020, Coty Germany (C-567/18, EU:C:2020:267, Rn. 21), festgestellt hat, hat "der Gerichtshof, wenn er auf Vorlagefragen antwortet, im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen".
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa u.a. - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne von Artikel 177 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:18} Dass sich der Ansatz des Gerichtshofs weiterentwickelt, zeigt das Urteil der Großen Kammer vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (…C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 55), das von der durch das Urteil vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a. (C-110/98 bis C-147/98, EU:C:2000:145), vorgegebenen Linie abweicht.
  • EuGH, 10.10.2017 - C-413/15

    Farrell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:65} Urteil vom 10. Oktober 2017, Farrell (C-413/15, EU:C:2017:745, Rn. 34).
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film - Akte betreffend den Beitritt des Königreichs Schweden - Sechste …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:24} Beschluss vom 24. März 2011, Bengtsson (…C-344/09, EU:C:2011:174, Rn. 23), mit Zitat des Urteils vom 12. November 1998, Victoria Film (C-134/97, EU:C:1998:535, Rn. 16 und 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:39} Schlussanträge in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-344/09

    Bengtsson - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff des "nationalen Gerichts" - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:24} Beschluss vom 24. März 2011, Bengtsson (C-344/09, EU:C:2011:174, Rn. 23), mit Zitat des Urteils vom 12. November 1998, Victoria Film (…C-134/97, EU:C:1998:535, Rn. 16 und 18).
  • EuGH, 16.09.2020 - C-462/19

    Anesco e.a - Vorlage zur Vorabentscheidung - Begriff "Gericht" im Sinne von Art. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20
    {FN:19} Urteil vom 16. September 2020 (C-462/19, EU:C:2020:715, im Folgenden: Urteil Anesco u. a.).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-49/13

    MF 7 - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - Verfahren, das auf eine Entscheidung …

  • EuGH, 02.05.2022 - C-221/21

    Správa železnic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-60/20

    Latvijas dzelzceļš (Installations de service ferroviaire) - Vorlage zur …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-503/15

    Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

  • EuGH, 11.07.2013 - C-545/10

    Die Tschechische Republik und Slowenien haben gegen ihre unionsrechtlichen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18

    WESTbahn Management - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Einheitlicher …

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