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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.1996 - C-50/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1383
EuGH, 04.07.1996 - C-50/94 (https://dejure.org/1996,1383)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.1996 - C-50/94 (https://dejure.org/1996,1383)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - C-50/94 (https://dejure.org/1996,1383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Verordnung Nr. 729/79 Art. 5 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 173 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Griechenland / Kommission

    Verordnung Nr. 729/79 des Rates, Artikel 5 Absatz 2
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Agrarpolitik; Finanzierung durch den EAGFL; Entscheidung über den Rechnungsabschluß; Frist; Nichteinhaltung; Kein Einfluß auf die Verpflichtung der Kommission, die Übernahme von Ausgaben abzulehnen, die unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht ...

  • EU-Kommission

    Griechenland / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Entscheidung über den Rechnungsabschluß - Frist - Nichteinhaltung - Kein Einfluß auf die Verpflichtung der Kommission, die Übernahme von Ausgaben abzulehnen, die unter Verstoß gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
    9 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. insbesondere Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 60), bedürfen Rechnungsabschlussentscheidungen insoweit keiner detaillierten Begründung, als die betroffene Regierung an dem Verfahren der Ausarbeitung der Entscheidung weitgehend beteiligt war und sie deshalb die Gründe kannte, deretwegen die Kommission der Ansicht war, die streitigen Beträge nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen.

    11 Weiter ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 14) Sache eines Mitgliedstaats, nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für eine von der Kommission abgelehnte Finanzierung vorliegen, wenn die Kommission die Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL mit der Begründung verweigert, daß diese durch diesem Staat vorzuwerfende Verletzungen von Gemeinschaftsrecht veranlasst wurden.

    26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 13) hat die Kommission in Fällen, in denen sich nicht feststellen lässt, in welchem Umfang eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare nationale Maßnahme zu einer Erhöhung der Ausgaben bei einem Haushaltsposten des EAGFL geführt hat, keine andere Wahl, als die Finanzierung der gesamten fraglichen Ausgaben abzulehnen.

    27 Verweigert die Kommission die Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL mit der Begründung, daß diese auf einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht beruhen, der einem Mitgliedstaat vorzuwerfen ist, so ist es Sache dieses Staates, nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die von der Kommission abgelehnte Finanzierung vorliegen (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 14).

  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
    In einem solchen Fall müssen das Organ und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, daß den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen wechselseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Artikel 5 EG-Vertrag zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten bei der vollständigen Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags zu überwinden (vgl. insbesondere Urteil vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17).
  • EuGH, 27.01.1988 - 349/85

    Denmark / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
    6 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnr. 19) ist die Kommission, solange die Rechnungen nicht ordnungsgemäß abgeschlossen sind, gemäß Artikel 2 der Verordnung Nr. 729/70 verpflichtet, die Übernahme derjenigen Erstattungen durch den EAGFL abzulehnen, die unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht gewährt worden sind.
  • EuGH, 02.02.1988 - 213/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
    Nach der Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat geltend machen, daß es ihm völlig unmöglich gewesen sei, eine Gemeinschaftsentscheidung richtig durchzuführen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 213/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1988, 281, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-46/97

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Rn. 77 Die erste Rüge, mit der die Hellenische Republik geltend macht, die Kommission dürfe sich, nachdem sie mit dem Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O., die Verurteilung Griechenlands wegen der Nichteinführung der gemeinschaftlichen Kontrollinstrumente wie Ölkartei und EDV-Kartei erreicht habe, nicht erneut auf die gleichen Tatsachen berufen, ist meines Erachtens nicht berechtigt.

    Rn. 78 Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O., über Tatsachen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten während des Haushaltsjahrs 1990 entschieden.

    Rn. 82 Die Hellenische Republik hat aber, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O.(37), festgestellt hat, ihre Schwierigkeiten bei der Einrichtung der gemeinschaftlichen Kontrollinstrumente erst nach Ablauf der in den Verordnungen Nrn. 154/75 und 3061/84 in der Fassung der Verordnungen Nrn. 3453/80 und 98/89 vorgesehenen Fristen mitgeteilt.

    Rn. 83 Ferner sind der Hellenischen Republik ihre Pflichten aus den genannten Verordnungen und deren Zweck in Ihrem Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O.(38), ausführlich dargelegt worden.

    (33) - Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331).

    (35) - Urteil Griechenland/Kommission (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-118/99

    Frankreich / Kommission

    38 f.), vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-197/91 (FAC, Slg. 1993, I-2639, Randnr. 16) und vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26).

    10: - Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 26).

    12: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 7 f.).

    13: - Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 28).

    17: - Vgl. Dokument IV/216/93 der Kommission vom 3. Juni 1993, Anhang 2, S. 1.18: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

    18: - Siehe nur die Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (Italien/Kommission, Slg. 1998, I-5863) und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-243/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5813).

    19: - Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 18), Randnrn.

    26 ff. 20: - Siehe die Ansicht der Kommission in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 24: "Die Kriterien des Belle-Berichts [stellen] eine Grundlage für eine Einigung in dem Sinne dar, dass ein Mittelweg eingeschlagen, nämlich ein Pauschalbetrag einbehalten werde, wenn es sich als unmöglich herausstelle, den Berichtigungsbetrag exakt zu bestimmen.

    22: - Siehe zuletzt das Urteil vom 9. Jänner 2003 in der Rechtssache C-157/00 (Griechenland/Kommission, Slg. 2003, I-153, Randnr. 16).

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Anlastung von EU-Agrarsubventionen

    Rn. 33 Ausreichend für die Anlastung ist die objektive Feststellung eines von nationalen Stellen begangenen Rechtsverstoßes (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - Rs. C-50/94 -, Griechische Republik gegen Kommission, Slg. 1996, I - 3356 ), wobei im Wege einer rein abstrakten Extrapolation unter Einräumung eines Ermessensspielraums ein Risiko quantifiziert wird (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - Rs. C-281/89 -, Italienische Republik gegen Kommission, Slg. 1991, I - 359 ).
  • EuGH, 21.09.2016 - C-140/15

    Kommission / Spanien - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung der finanziellen …

    Rn. 75 Zum einen betreffen die von der Kommission in diesem Zusammenhang angeführten Urteile vom 27. Januar 1988, Dänemark/Kommission (…349/85, EU:C:1988:34, Rn. 19) , vom 6. Oktober 1993, 1talien/Kommission (…C-55/91, EU:C:1993:832, Rn. 69), vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission (C-50/94, EU:C:1996:266, Rn. 6), und vom 22. April 1999, Niederlande/Kommission (…C-28/94, EU:C:1999:191, Rn. 51), die Regelung der Union auf dem Gebiet des EAGFL, der damals keine Bestimmungen enthielt, die als mit den Unionsvorschriften vergleichbar angesehen werden könnten, die den Gerichtshof zu der in der vorstehenden Randnummer genannten Feststellung veranlasst haben.

    Rn. 110 Für die Entscheidung über die Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes, den die Kommission nach eigenen Angaben hilfsweise geltend macht, ist zu beachten, dass die Argumentation, die die Kommission aus den Urteilen vom 27. Januar 1988, Dänemark/Kommission (…349/85, EU:C:1988:34, Rn. 19), vom 6. Oktober 1993, 1talien/Kommission (…C-55/91, EU:C:1993:832, Rn. 69), vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission (C-50/94, EU:C:1996:266, Rn. 6), und vom 22. April 1999, Niederlande/Kommission (…C-28/94, EU:C:1999:191, Rn. 51), herleitet, aus den gleichen wie den in den Rn. 74 bis 76 des vorliegenden Urteils ausgeführten Gründen unerheblich ist.

  • EuGH, 21.09.2016 - C-139/15

    Kommission / Spanien - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung der finanziellen …

    Rn. 75 Zum einen betreffen die von der Kommission in diesem Zusammenhang angeführten Urteile vom 27. Januar 1988, Dänemark/Kommission (…349/85, EU:C:1988:34, Rn. 19) , vom 6. Oktober 1993, 1talien/Kommission (…C-55/91, EU:C:1993:832, Rn. 69), vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission (C-50/94, EU:C:1996:266, Rn. 6), und vom 22. April 1999, Niederlande/Kommission (…C-28/94, EU:C:1999:191, Rn. 51), die Regelung der Union auf dem Gebiet des EAGFL, der damals keine Bestimmungen enthielt, die als mit den Unionsvorschriften vergleichbar angesehen werden könnten, die den Gerichtshof zu der in der vorstehenden Randnummer genannten Feststellung veranlasst haben.

    Rn. 110 Für die Entscheidung über die Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes, den die Kommission nach eigenen Angaben hilfsweise geltend macht, ist zu beachten, dass die Argumentation, die die Kommission aus den Urteilen vom 27. Januar 1988, Dänemark/Kommission (…349/85, EU:C:1988:34, Rn. 19), vom 6. Oktober 1993, 1talien/Kommission (…C-55/91, EU:C:1993:832, Rn. 69), vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission (C-50/94, EU:C:1996:266, Rn. 6), und vom 22. April 1999, Niederlande/Kommission (…C-28/94, EU:C:1999:191, Rn. 51), herleitet, aus den gleichen wie den in den Rn. 74 bis 76 des vorliegenden Urteils ausgeführten Gründen unerheblich ist.

  • EuGH, 24.01.2002 - C-118/99

    Frankreich / Kommission - "Rechnungsabschluss - EAGFL - Haushaltsjahr 1995 - …

    Drittens hat die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Fällen, in denen sich nicht feststellen lässt, in welchem Umfang eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare nationale Maßnahme zu einer Erhöhung der Ausgaben bei einem Haushaltsposten des EAGFL geführt hat, keine andere Wahl, als die Finanzierung der gesamten fraglichen Ausgaben abzulehnen (Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94, Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26).

    Die unzureichende Qualität der Kontrollen vor Ort begründet somit hinsichtlich der Frage, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle im Sinne von Artikel 6 der Verordnung Nr. 3887/92 eingeführt wurde, ernsthafte Zweifel (in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5719, Randnr. 58), die die Anwendung einer pauschalen Berichtigung, wie sie im Belle-Bericht vorgesehen ist, rechtfertigen können.

  • EuGH, 29.01.1998 - C-61/95

    Griechenland / Kommission - Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1991

    Wie der Gerichtshof jedoch bereits im Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 40) festgestellt hat, kann die Tatsache, daß die Kommission der Griechischen Republik nach diesem Zeitpunkt bei ihren Bemühungen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, geholfen hat, unter diesen Umständen nicht belegen, daß die fristgemäße Anlage der Kartei völlig unmöglich gewesen wäre; für die Zeit vor dem 31. Oktober 1988 aber hat die Griechische Republik nichts vorgetragen.

    Hierzu genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof bereits im angeführten Urteil Griechenland/Kommission (Randnr. 28) folgendes festgestellt hat: Wenn sich die Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlußverfahrens bemüht, nicht die Finanzierung der gesamten Ausgaben abzulehnen, sondern Leitlinien aufzustellen, die nach Maßgabe dessen differenzieren, welche Gefahr Kontrollmängel unterschiedlichen Grades für den EAGFL darstellen, so muß der Mitgliedstaat belegen, daß diese Leitlinien willkürlich und unbillig sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99

    Spanien / Kommission

    Das betrifft u. a. die Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 (Italien/Kommission, Slg. 1986, 309), vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, zitiert in Fußnote 15).

    21: - Zitiert in Fußnote 3.22: - Dokument Nr. VI/216/93 vom 1. Juni 1993.23: - Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-50/94 (Urteil vom 4. Juli 1996, Slg. 1996, I-3331).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bedürfen jedoch Rechnungsabschlußentscheidungen insoweit keiner detaillierten Begründung, als die betroffene Regierung an dem Verfahren der Ausarbeitung der Entscheidung weitgehend beteiligt war und sie deshalb die Gründe kannte, deretwegen die Kommission der Ansicht war, die streitigen Beträge nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94, Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-240/97

    Spanien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission

  • EuGH, 13.07.2000 - C-46/97

    Griechenland / Kommission - "Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1992"

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96

    Dafra Lines / Kommission

  • EuG, 19.09.2012 - T-265/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - …

  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - …

  • EuGH, 22.04.1999 - C-28/94

    Niederlande / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 05.07.2012 - T-86/08

    Griechenland / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 14.12.2000 - C-245/97

    Deutschland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1993 - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-28/94

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-209/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-232/96

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-233/96

    Dänemark / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2004 - C-332/01

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99

    Kommission / Deutschland

  • EuG, 07.05.2019 - T-239/17

    Deutschland/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 13.07.2000 - C-243/97

    Griechenland / Kommission - "Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1993"

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-242/96

    Italien / Kommission

  • EuG, 07.06.2013 - T-2/11

    Portugal / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-331/00

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-292/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-373/99

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 24.02.2005 - C-318/02

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-375/99

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97

    Spanien / Kommission

  • EuG, 04.09.2015 - T-503/12

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuG, 04.09.2015 - T-245/13

    Vereinigtes Königreich / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER …

  • EuGH, 16.12.2004 - C-24/03

    Italien / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94   

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https://dejure.org/1996,28899
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94 (https://dejure.org/1996,28899)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.03.1996 - C-50/94 (https://dejure.org/1996,28899)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. März 1996 - C-50/94 (https://dejure.org/1996,28899)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1990

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 50 ) Rechtssache 347/85 (zitiert in Fußnote 39), Randnr. 13 des Urteils; Hervorhebung nur hier; vgl. auch verbundene Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321).

    ( 62 ) Verbundene Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/ Kommission [Fußnote 50], Randnrn. 27 und 28 des Urteils).

  • EuGH, 27.01.1988 - 349/85

    Denmark / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 38 ) Rechtssache 349/85 (Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnr. 19 des Urteils).

    ( 66 ) Rechtssache 349/85 (Fußnote 38), Randnr. 19 des Urteils; dieser Passus geht dem in Nr. 18 zitierten unmittelbar voraus; vgl. auch Rechtssache C-48/91 (Fußnote 34), Randnr. 11; und die Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache C-55/91 (Italien/Kommission [Fußnote 54], Nr. 8).

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 56 ) Vgl. Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89).
  • EuGH, 27.01.1981 - 1251/79

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 39 ) Rechtssache 347/85 (Slg. 1988, 649, Randnr. 60 des Urteils); vgl. auch Rechtssache 1251/79 (Italien/Kommission, Slg. 1981, 205).
  • EuGH, 28.01.1986 - 129/84

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 53 ) Rechtssache 129/84 (Slg. 1986, 309, Randnrn. 33 bis 38 des Urteils).
  • EuGH, 08.02.1966 - 8/65

    Acciaierie e Ferriere Pugliese / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 36 ) Vgl. Schlußanträge des Generalanwalts Gand in der Rechtssache 8/65 (Acciaierie c Ferriere Pugliesi/Hohe Behörde, Slg. 1966, 1, 12).
  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 6 ) Rechtssache 11/76 (Slg. 1979, 245, Randnrn. 8 und 9 des Urteils).
  • EuGH, 29.11.1989 - 281/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
    ( 19 ) Rechtssachen C-35/88, C-281/87 (Kommission/ Griechenland, Slg. 1989, 4015), C-110/89, C-61/90, C-32/89 bzw. C-56/91.
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