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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.2018 - C-56/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31189
EuGH, 04.10.2018 - C-56/17 (https://dejure.org/2018,31189)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2018 - C-56/17 (https://dejure.org/2018,31189)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - C-56/17 (https://dejure.org/2018,31189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fathi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 3 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fathi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 3 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fathi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 3 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Fathi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 3 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Fathi

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 3 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 634
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 96 Im vorliegenden Fall kann die Tatsache, dass eine Regelung wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Gesetz über die Apostasie mit Todes- oder Freiheitsstrafe bewehrt ist, für sich genommen eine "Verfolgung" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 darstellen, sofern eine solche Strafe in dem Herkunftsland, das eine solche Regelung erlassen hat, tatsächlich verhängt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2013, X u. a., C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 56).

    Rn. 97 Eine solche Strafe stellt nämlich eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Bestrafung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. c dieser Richtlinie dar (vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2013, X u. a., C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 57).

    Im Licht dieser Informationen haben die nationalen Behörden zu entscheiden, ob der Antragsteller tatsächlich Grund zu der Befürchtung hat, nach der Rückkehr in sein Herkunftsland verfolgt zu werden (vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2013, X u. a., C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 59 und 60).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 78 Der Gerichtshof hat bereits bezüglich der Auslegung der Richtlinie 2004/83 hervorgehoben, dass diese Bestimmung eine weite Definition des Religionsbegriffs enthält, die alle Komponenten dieses Begriffs, ob öffentlich oder privat, kollektiv oder individuell, einbezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2012, Y und Z, C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 63).

    Rn. 94 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie, dass eine "schwerwiegende Verletzung" der Religionsfreiheit vorliegen muss, die den Betroffenen erheblich beeinträchtigt, damit die betreffenden Handlungen als Verfolgung gelten können (Urteil vom 5. September 2012, Y und Z, C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 59).

    Rn. 95 Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Person, die internationalen Schutz beantragt, aufgrund der Ausübung dieser Freiheit in ihrem Herkunftsland tatsächlich Gefahr läuft, durch einen der in Art. 6 der Richtlinie genannten Akteure verfolgt oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2012, Y und Z, C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 67).

  • EuGH, 02.12.2014 - C-148/13

    Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 84 Erforderlich ist allerdings, dass der Antragsteller sein Vorbringen zu seinem Religionswechsel gebührend substantiiert, da bloße Behauptungen zur religiösen Überzeugung oder zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nur den Ausgangspunkt des in Art. 4 der Richtlinie 2011/95 vorgesehenen Verfahrens zur Prüfung der Tatsachen und Umstände bilden (vgl. entsprechend Urteile vom 2. Dezember 2014, A u. a., C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 49, …sowie vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 28).

    Rn. 85 Insoweit ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 dieser Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten es als Pflicht des Antragstellers betrachten können, so schnell wie möglich alle zur Begründung des Antrags auf internationalen Schutz erforderlichen Anhaltspunkte darzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Dezember 2014, A u. a., C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 50).

    Rn. 89 Was schließlich die Zweifel anbelangt, die das vorlegende Gericht hinsichtlich der Möglichkeit hegt, im Rahmen von Anträgen auf internationalen Schutz den Nachweis bestimmter Aspekte des Privatlebens zu erbringen, so hat der Gerichtshof im Urteil vom 2. Dezember 2014, A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406), zwar ausgeführt, dass die Art und Weise, in der die zuständigen Behörden die Aussagen und Unterlagen oder sonstigen Beweise, auf die solche Anträge gestützt werden, prüfen, im Einklang mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stehen muss, jedoch bezog sich dieses Urteil speziell auf detaillierte Befragungen zu den sexuellen Praktiken eines Antragstellers, die ganz besonders die Intimsphäre des Einzelnen berühren.

  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 84 Erforderlich ist allerdings, dass der Antragsteller sein Vorbringen zu seinem Religionswechsel gebührend substantiiert, da bloße Behauptungen zur religiösen Überzeugung oder zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nur den Ausgangspunkt des in Art. 4 der Richtlinie 2011/95 vorgesehenen Verfahrens zur Prüfung der Tatsachen und Umstände bilden (…vgl. entsprechend Urteile vom 2. Dezember 2014, A u. a., C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 49, sowie vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 28).

    Rn. 87 Zu diesen Voraussetzungen gehören u. a. die Tatsache, dass festgestellt wurde, dass die Aussagen des Antragstellers kohärent und plausibel sind und zu den für seinen Fall relevanten, verfügbaren besonderen und allgemeinen Informationen nicht in Widerspruch stehen, sowie der Umstand, dass die generelle Glaubwürdigkeit des Antragstellers festgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 33).

    Gegebenenfalls muss die zuständige Behörde auch Erklärungen für das Fehlen von Beweisen und die generelle Glaubwürdigkeit des Antragstellers berücksichtigen (Urteil vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 46 Ferner ist ein Mitgliedstaat, bei dem ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, verpflichtet, die in Kapitel VI dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren anzuwenden, um den für die Prüfung dieses Antrags zuständigen Mitgliedstaat zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 58).

    Rn. 55 Drittens besteht eines der mit der Dublin-III-Verordnung verfolgten Ziele darin, organisatorische Regeln über die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zum Zweck der Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats aufzustellen und, wie aus ihren Erwägungsgründen 4 und 5 hervorgeht, eine rasche Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats zu ermöglichen, um den effektiven Zugang zu den Verfahren zur Gewährung des internationalen Schutzes zu gewährleisten und das Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz nicht zu gefährden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 57).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 63 Der Gerichtshof hat insoweit hervorgehoben, dass die Wortfolge "stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der wirksame Rechtsbehelf eine umfassende Ex-nunc-Prüfung vorsieht, die sich sowohl auf Tatsachen als auch auf Rechtsfragen erstreckt" - wenn ihr nicht ihr gewöhnlicher Sinn genommen werden soll - dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32 verpflichtet sind, ihre nationalen Rechtsordnungen so zu gestalten, dass die Bearbeitung der betreffenden Rechtsbehelfe eine Prüfung aller tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte durch das Gericht umfasst, die ihm eine Beurteilung des Einzelfalls anhand des aktuellen Standes ermöglichen (Urteil vom 25. Juli 2018, Alheto, C-585/16, EU:C:2018:584, Rn. 110).

    Das Adjektiv "umfassend" in Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32 bestätigt seinerseits, dass das Gericht verpflichtet ist, die Gesichtspunkte zu prüfen, die die Asylbehörde berücksichtigt hat oder hätte berücksichtigen können (Urteil vom 25. Juli 2018, Alheto, C-585/16, EU:C:2018:584, Rn. 111 und 113).

  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 81 Was im Übrigen den Begriff "Religion" im Sinne von Art. 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) anbelangt, die gemäß dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 ebenfalls bei deren Auslegung zu berücksichtigen ist, hat der Gerichtshof die weite Bedeutung dieses Begriffs hervorgehoben, die sowohl das forum internum, d. h. den Umstand, Überzeugungen zu haben, als auch das forum externum, d. h. die Bekundung des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit, umfassen kann, da sich die Religion in der einen wie in der anderen Form ausdrücken kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a., C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 44, sowie vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Art. 4 Abs. 1 der Verordnung sieht im Übrigen ausdrücklich vor, dass der Antragsteller nach Stellung eines solchen Antrags u. a. über die Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats, die Durchführung eines persönlichen Gesprächs und die Möglichkeit, den zuständigen Behörden Angaben zu machen, informiert werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 86 und 87).
  • EuGH, 29.05.2018 - C-426/16

    Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 81 Was im Übrigen den Begriff "Religion" im Sinne von Art. 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) anbelangt, die gemäß dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 ebenfalls bei deren Auslegung zu berücksichtigen ist, hat der Gerichtshof die weite Bedeutung dieses Begriffs hervorgehoben, die sowohl das forum internum, d. h. den Umstand, Überzeugungen zu haben, als auch das forum externum, d. h. die Bekundung des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit, umfassen kann, da sich die Religion in der einen wie in der anderen Form ausdrücken kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a., C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 44, …sowie vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
    Rn. 65 Wie der Gerichtshof ebenfalls festgestellt hat, ist die in Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32 vorgesehene Verpflichtung im Kontext des gesamten durch die Richtlinie geregelten Verfahrens zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 42), wobei die speziell im Rahmen der Anwendung der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Rechtsmittel in deren Art. 27 geregelt sind, wie sich auch aus ihrem 19. Erwägungsgrund ergibt.
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …

  • EuGH, 05.07.2018 - C-213/17

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des …

  • EuGH, 04.06.2026 - C-621/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    Zum anderen bestimmt Art. 2 Buchst. d dieser Verordnung, dass die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz im Sinne der Verordnung die Gesamtheit der Prüfungsvorgänge, der Entscheidungen oder Urteile der zuständigen Behörden in Bezug auf einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß der Richtlinie 2013/32 und der Richtlinie 2011/95 mit Ausnahme der Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats gemäß der Verordnung bezeichnet (Urteil vom 4. Oktober 2018, Fathi, C-56/17, EU:C:2018:803, Rn. 69 und 70).
  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei …

    Rn. 36 Die Ermittlung und Bewertung solcher Gesichtspunkte ist auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018, C-56/17, Bahtiyar Fathi, NVwZ 2019, 634 Rn. 88).

    Dabei werden die Beweisanforderungen auch im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 Abs. 1 EMRK nicht überspannt, wenn von einem volljährigen Antragsteller im Regelfall erwartet wird, dass er schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu den inneren Beweggründen für die Konversion machen kann und mit den Grundzügen seiner neuen Religion hinreichend vertraut ist, um die von ihm behauptete Gefahr der Verfolgung aus religiösen Gründen gebührend zu substantiieren (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018, C-56/17, Bahtiyar Fathi, NVwZ 2019, 634 Rn. 84 und 90).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-804/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos kann ein Arbeitgeber im Rahmen seiner …

    {FN:4} Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, Fathi (C-56/17, EU:C:2018:803).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-608/22

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jean Richard de la Tour handelt es sich bei den …

    Vgl. auch Urteil vom 4. Oktober 2018, Fathi (C-56/17, EU:C:2018:803).

    {FN:30} Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, Fathi (C-56/17, EU:C:2018:803, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:34} C-56/17, EU:C:2018:803.

    {FN:35} Vgl. Urteile Y und Z (…Rn. 67) sowie, vom 4. Oktober 2018, Fathi (C-56/17, EU:C:2018:803, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil vom 4. Oktober 2018, Fathi (C-56/17, EU:C:2018:803, Rn. 95).

  • VG Sigmaringen, 30.11.2020 - A 13 K 752/18

    Ahmadis; Pakistan; Ahmadiyya; Gruppenverfolgung

    Rn. 38 Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 05.09.2012 (…Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612 - juris Rn. 57, 59; dazu Berlit/Dörig/Storey, ZAR 2016, 281 (284)) ist (europaweit) geklärt, dass (auch) Eingriffe in die Religionsfreiheit als Verfolgungshandlungen i. S. v. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a) QRL qualifiziert werden können, sofern sie als "schwerwiegende Verletzung" anzusehen sind (dies rezipierend EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - juris Rn. 94).

    Mit der weiten Definition des Religionsbegriffs in Art. 10 Abs. 1 Buchst. b) QRL wäre es nicht vereinbar, die Beachtlichkeit einer Verletzungshandlung danach zu beurteilen, ob diese in einen Kernbereich der privaten Glaubensbetätigung (forum internum) oder in einen weiteren Bereich der öffentlichen Glaubensausübung (forum externum) eingreift (…EuGH, Urteile vom 05.09.2012 - C-71/11 - NVwZ 2012, 1612 Rn. 62 f.;… vom 29.05.2018 - C-426/16 - juris Rn. 44;… vom 10.06.2018 - C-25/17 - juris Rn. 47; vom 04.10.2018 - C-56/17 - juris Rn. 81; BVerwG…, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67-89 = juris Rn. 24, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).

    Bei strafrechtsbewehrten Verboten kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungspraxis im Herkunftsland des Ausländers an; denn ein Verbot, das erkennbar nicht durchgesetzt wird, begründet keine erhebliche Verfolgungsgefahr (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 = juris Ls. 4).

    Hierbei dürfte sich die Einholung einer Auskunft der Zentrale der Glaubensgemeinschaft in Deutschland anbieten (BVerwG…, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67-89 = juris Rn. 31; siehe auch EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 = juris Ls. 3, wonach es einem Asylantragsteller obliegt, sein Vorbringen glaubhaft zu substantiieren, indem er Anhaltspunkte darlegt, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, den Wahrheitsgehalt des Vorbringens zu überprüfen; allgemein zu den beidseitigen Mitwirkungspflichten an der Sachverhaltsaufklärung EuGH…, Urteil vom 22.11.2012 - C-277/11 (M.M.) - juris Rn. 65).

    Dabei werden die Beweisanforderungen auch im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 Abs. 1 EMRK nicht überspannt, wenn von einem volljährigen Antragsteller im Regelfall erwartet wird, dass er schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu den Grundzügen seiner Religion, seinem eigenen religiösen Selbstverständnis sowie zu seiner religiösen Betätigung im Heimatland und den ggf. hierbei erlittenen Einschränkungen machen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 (639) Rn. 84 und 90).

  • EuGH, 23.01.2019 - C-661/17

    Ein Mitgliedstaat, der seine Absicht mitgeteilt hat, gemäß Art. 50 EUV aus der …

    Diese Befugnis soll es jedem Mitgliedstaat ermöglichen, sich aus politischen, humanitären oder praktischen Erwägungen bereit zu erklären, einen Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er hierfür nach den in dieser Verordnung definierten Kriterien nicht zuständig ist (Urteil vom 4. Oktober 2018, Fathi, C-56/17, EU:C:2018:803, Rn. 53).
  • VG Sigmaringen, 05.10.2021 - A 13 K 521/18

    Irak: Subsidiärer Schutz bei unmenschlicher/erniedrigender Behandlung durch Vater …

    (1) Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 05.09.2012 (…Rs. C-71/11 und C- 99/11 - NVwZ 2012, 1612 - juris Rn. 57, 59; dazu Berlit/Dörig/Storey, ZAR 2016, 281 (284)) ist (europaweit) geklärt, dass (auch) Eingriffe in die Religionsfreiheit als Verfolgungshandlungen i. S. v. Art. 9 Abs. 1 Buchst, a) QRL qualifiziert werden können, sofern sie als "schwerwiegende Verletzung" anzusehen sind (dies rezipierend EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - juris Rn. 94).

    Mit der weiten Definition des Religionsbegriffs in Art. 10 Abs. 1 Buchst, b) QRL wäre es nicht vereinbar, die Beachtlichkeit einer Verletzungshandlung danach zu beurteilen, ob diese in einen Kernbereich der privaten Glaubensbetätigung (forum internum) oder in einen weiteren Bereich der öffentlichen Glaubensausübung (forum externum) eingreift (…EuGH, Urteile vom 05.09.2012 - C-71/11 - NVwZ 2012, 1612 Rn. 62 f.;… vom 29.05.2018 - C-426/16 - juris Rn. 44;… vom 10.06.2018 - C-25/17 - juris Rn. 47; vom 04.10.2018 - C-56/17 - juris Rn. 8 1 ; BVerwG…, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67-89 = juris Rn. 24, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).

    Bei strafrechtsbewehrten Verboten kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungspraxis im Herkunftsland des Ausländers an; denn ein Verbot, das erkennbar nicht durchgesetzt wird, begründet keine erhebliche Verfolgungsgefahr (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 = juris Ls. 4).

    Hierbei dürfte sich die Einholung einer Auskunft der Zentrale der Glaubensgemeinschaft in Deutschland anbieten (BVerwG…, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67-89 = juris Rn. 3 1 ; siehe auch EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C- 56/17 - NVwZ 2019, 634 = juris Ls. 3, wonach es einem Asylantragsteller obliegt, sein Vorbringen glaubhaft zu substantiieren, indem er Anhaltspunkte darlegt, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, den Wahrheitsgehalt des Vorbringens zu überprüfen; allgemein zu den beidseitigen Mitwirkungspflichten an der Sachverhaltsaufklärung EuGH…, Urteil vom 22.11.2012 -C-277/11 (MM.) - juris Rn. 65).

    Dabei werden die Beweisanforderungen auch im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 Abs. 1 EMRK nicht überspannt, wenn von einem volljährigen Antragsteller im Regelfall erwartet wird, dass er schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu den Grundzügen seiner Religion, seinem eigenen religiösen Selbstverständnis sowie zu seiner religiösen Betätigung im Heimatland und den ggf. hierbei erlittenen Einschränkungen machen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 (639) Rn. 84 und 90).

  • VG Sigmaringen, 15.12.2020 - A 13 K 7260/18

    Keine Gruppenverfolgung von Schiiten in Pakistan

    Rn. 32 Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 05.09.2012 (…Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612 - juris Rn. 57, 59; dazu Berlit/Dörig/Storey, ZAR 2016, 281 (284)) ist (europaweit) geklärt, dass (auch) Eingriffe in die Religionsfreiheit als Verfolgungshandlungen i. S. v. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a) QRL qualifiziert werden können, sofern sie als "schwerwiegende Verletzung" anzusehen sind (dies rezipierend EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - juris Rn. 94).

    Mit der weiten Definition des Religionsbegriffs in Art. 10 Abs. 1 Buchst. b) QRL wäre es nicht vereinbar, die Beachtlichkeit einer Verletzungshandlung danach zu beurteilen, ob diese in einen Kernbereich der privaten Glaubensbetätigung (forum internum) oder in einen weiteren Bereich der öffentlichen Glaubensausübung (forum externum) eingreift (…EuGH, Urteile vom 05.09.2012 - C-71/11 - NVwZ 2012, 1612 Rn. 62 f.;… vom 29.05.2018 - C-426/16 - juris Rn. 44;… vom 10.06.2018 - C-25/17 - juris Rn. 47; vom 04.10.2018 - C-56/17 - juris Rn. 81; BVerwG…, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67-89 = juris Rn. 24, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).

    Bei strafrechtsbewehrten Verboten kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungspraxis im Herkunftsland des Ausländers an; denn ein Verbot, das erkennbar nicht durchgesetzt wird, begründet keine erhebliche Verfolgungsgefahr (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 = juris Ls. 4).

    Hierbei dürfte sich die Einholung einer Auskunft der Zentrale der Glaubensgemeinschaft in Deutschland anbieten (BVerwG…, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67-89 = juris Rn. 31; siehe auch EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 = juris Ls. 3, wonach es einem Asylantragsteller obliegt, sein Vorbringen glaubhaft zu substantiieren, indem er Anhaltspunkte darlegt, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, den Wahrheitsgehalt des Vorbringens zu überprüfen; allgemein zu den beidseitigen Mitwirkungspflichten an der Sachverhaltsaufklärung EuGH…, Urteil vom 22.11.2012 - C-277/11 (M.M.) - juris Rn. 65).

    Dabei werden die Beweisanforderungen auch im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 Abs. 1 EMRK nicht überspannt, wenn von einem volljährigen Antragsteller im Regelfall erwartet wird, dass er schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu den Grundzügen seiner Religion, seinem eigenen religiösen Selbstverständnis sowie zu seiner religiösen Betätigung im Heimatland und den ggf. hierbei erlittenen Einschränkungen machen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634 (639) Rn. 84 und 90).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2026 - 11 A 150/24

    Alleinerziehende, Asylsuchende, Aufnahmeeinrichtung, Dublin III-VO, …

    Rn. 144 Vgl. EuGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - C 661/17 -, juris, Rn. 58, und vom 4. Oktober 2018 - C-56/17 -, juris, Rn. 53; vgl. auch EuGH, Urteil vom 30. Mai 2013 - C-528/11 -, juris, Rn. 37.
  • EuGH, 24.09.2026 - C-511/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    Rn. 46 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zielt diese Vorschrift darauf ab, die Prärogativen der Mitgliedstaaten bei der Ausübung des Rechts auf Gewährung internationalen Schutzes zu wahren (…Urteil vom 5. Juli 2018, X, C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung), indem sie es jedem Mitgliedstaat ermöglicht, sich aufgrund politischer, humanitärer oder praktischer Erwägungen zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz bereit zu erklären, auch wenn er nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2018, Fathi, C-56/17, EU:C:2018:803, Rn. 53…, vom 23. Januar 2019, M.A. u. a., C-661/17, EU:C:2019:53, Rn. 58, …und vom 16. Februar 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Zum Zeitpunkt des Asylantrags ungeborenes Kind], C-745/21, EU:C:2023:113, Rn. 50).
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30152

    Strafverfolgung Präsidentenbeleidigung

  • VG Freiburg, 10.12.2021 - A 9 K 8295/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

  • VGH Bayern, 11.07.2024 - 24 B 24.50010

    Asylrecht (Dublin-Verfahren), Zuständigkeit für die Durchführung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-406/22

    Ministerstvo vnitra České republiky, Odbor azylové a migrační politiky …

  • VG Freiburg, 12.09.2019 - A 9 K 1490/17

    Verfolgung eines Mitglieds der in China als böser Kult verbotenen Kirche des …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A 12 S 1278/25

    Klage eines türkischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2023 - A 12 S 3509/20

    Keine Verfolgung in Pakistan allein wegen der Zugehörigkeit zur …

  • VG Freiburg, 24.09.2020 - A 9 K 6070/18

    Asylanerkennung eines chinesischen Mormonen; Nachfluchttatbestand

  • VG Freiburg, 17.10.2019 - A 9 K 4768/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Verfolgung eines chinesischen …

  • VG Freiburg, 03.12.2021 - A 9 K 1894/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

  • VG Freiburg, 10.09.2021 - A 9 K 11142/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

  • VG Freiburg, 10.12.2022 - A 9 K 10718/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

  • VG Freiburg, 19.11.2021 - A 9 K 4011/18

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

  • VG Freiburg, 10.09.2021 - A9 K 6117/17

    China: Art. 16a Abs. 1 GG anerkannt, Mitglied einer Hauskirche, vorverfolgt

  • VG Freiburg, 23.07.2021 - A 9 K 1752/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft der KdAG; …

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33187

    Zeugen Jehovas unterliegen in der Russischen Föderation der Verfolgung

  • VG Freiburg, 20.08.2021 - A 9 K 9821/17

    China: Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft für Mitglied der Kirche des …

  • VG Freiburg, 20.11.2020 - A 9 K 1394/18

    China: Flüchtlingseigenschaft bei identitätsprägender Mitgliedschaft zur KdAG

  • VG Freiburg, 06.08.2021 - A 9 K 1539/17

    China: Art. 16a GG, Mitglied der Kirche des Allmächtigen Gottes (Quannengshen), …

  • VG Freiburg, 01.08.2019 - A 9 K 2729/16

    China, religiöse Verfolgung, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Kirche des …

  • VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4023/22

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A12 S 1278/25

    Gewissensentscheidung; Herkunftslandinformationen; Musterungsflucht; Türkei; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2025 - 11 A 1756/24

    Asylsuchende; Aufnahmeeinrichtung; CAS; Dublin III-VO; Dublin-Rückkehrer; …

  • VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18

    Anerkennung als Flüchtling

  • VGH Bayern, 11.07.2024 - 24 B 24.50009

    Dublin-Verfahren, Abgeschlossenes Asylerstverfahren in Italien, Prüfungsmaßstab, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-19/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Refus de prise en charge d'un mineur …

  • VG Hamburg, 15.08.2024 - 12 A 3228/24

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125

    Türkei: Ablehnung des Antrags auf Zulassung zur Berufung; keine grundsätzliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21

    Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2020 - 6 A 1502/19

    Zulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …

  • VG Köln, 08.02.2022 - 23 K 1019/19
  • VG Köln, 19.01.2022 - 23 K 12648/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2026 - 11 A 2058/23
  • VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4048/22

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VG Augsburg, 15.06.2026 - Au 7 K 26.50033
  • VG München, 13.03.2019 - M 9 S 17.50582

    Dublin-Verfahren: Selbsteintritt zugunsten der Kindsmutter, nicht aber für den …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2022 - 3 L 9/20

    Asylverfahren; Konversion eines Iraners zum Christentum; Glaubhaftigkeit des …

  • VG München, 15.04.2019 - M 9 S 18.52520

    Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Tarakhel-Rechtsprechung

  • VG Cottbus, 26.08.2020 - 6 K 639/17
  • VG Berlin, 13.08.2024 - 12 K 258.24

    Schutz für russischen Staats- und dem Volk der Inguschen Angehörigen

  • VG Hamburg, 06.01.2020 - 16 AE 5247/19

    Anspruch auf Verpflichtung zur Erklärung der Übernahme von in Griechenland …

  • VG München, 16.04.2019 - M 9 S 18.50073

    Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Italien)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-359/22

    Minister for Justice (Clause discrétionnaire - Recours) - Vorlage zur …

  • VG Augsburg, 23.06.2020 - Au 6 K 17.32760

    Abschiebungsverbot in Zielstaat Aserbaidschan aufgrund Erkrankung wegen …

  • OVG Bremen, 05.12.2018 - 2 LA 220/18

    Fünf-Monats-Frist bei Zustellung des Urteils - Fünf-Monats-Frist

  • VG Cottbus, 14.09.2022 - 6 K 589/17
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-7/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Prüfung der …

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33463

    Asyl, Russische Föderation: Flüchtlingsschutz für Zeugen Jehovas

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 K 3521/17

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung von Ahmadis

  • VG Chemnitz, 08.05.2024 - 6 K 1211/21

    Pakistan: Ablehnung des Asylantrags rechtmäßig; Keine generelle Gruppenverfolgung …

  • VG Stuttgart, 14.11.2022 - A 11 K 3342/19

    Dublin-Verfahren; Selbsteintrittsrecht des Mitgliedstaats; Reduzierung des …

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33189

    Asyl, Russische Föderation: Flüchtlingsschutz für Zeugen Jehovas

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33204

    Flüchtlingsanerkennung eines aus der russischen Föderation stammenden Zeugen …

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33465

    Asyl, Russische Föderation: Flüchtlingsschutz für Zeugen Jehovas

  • VG Berlin, 04.03.2020 - 3 K 815.18

    Iran; Konversion zum Christentum: Kein Anspruch auf die Zuerkennung der …

  • VG Stuttgart, 11.04.2025 - A 11 K 2678/23
  • VG München, 21.01.2021 - M 11 S 20.50065

    Überstellung eines Asylbewerbers nach Italien

  • VG Köln, 01.07.2024 - 23 K 2928/20
  • VG Berlin, 30.10.2020 - 3 K 23.18
  • VG Köln, 11.08.2025 - 27 K 6111/23
  • VG Würzburg, 13.05.2019 - W 8 S 19.30874

    Notwendige Sachverhaltsaufklärung vor der Offensichtlichkeitsentscheidung im …

  • VG Augsburg, 24.07.2019 - Au 9 K 19.50235

    Vollzug des Asylgesetzes - Asylantrag eines Drittstaatsangehörigen

  • VG Würzburg, 21.02.2022 - W 8 S 22.30112

    Erfolgreicher Eilantrag eines zum Christentum konvertierten Iraners gegen die …

  • VG Würzburg, 04.12.2018 - W 8 S 18.32428

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21736
Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17 (https://dejure.org/2018,21736)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.07.2018 - C-56/17 (https://dejure.org/2018,21736)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - C-56/17 (https://dejure.org/2018,21736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fathi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fathi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    Rn. 43 Diese Schlussfolgerung wird indirekt durch den vom Gerichtshof im Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 65), aufgestellten Grundsatz bestätigt, wonach bei der Feststellung, ob eine Verfolgung aus religiösen Gründen vorliegt, nicht darauf abgestellt wird, in welche Komponente der Religionsfreiheit eingegriffen wird, sondern auf die Art der Repressionen{FN-VERWEIS:36}.

    Rn. 54 Wie der Gerichtshof in Rn. 57 des Urteils vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518), ausgeführt hat, ist die Religionsfreiheit eines der Fundamente einer demokratischen Gesellschaft und stellt ein grundlegendes Menschenrecht dar.

    Dabei hat der genannte Gerichtshof zwischen der ihm unterbreiteten Rechtssache und denjenigen unterschieden, die zum Urteil des Gerichtshofs vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518), geführt hatten{FN-VERWEIS:60}.

    In diesem Zusammenhang ist, wie der Gerichtshof in Rn. 79 des Urteils vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518), klargestellt hat, "grundsätzlich irrelevant", dass der Betroffene "die Gefahr durch Verzicht auf bestimmte religiöse Betätigungen vermeiden könnte".

    {FN:30} Vgl. - zu Art. 10 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/83, der den gleichen Inhalt wie die entsprechende Bestimmung der Richtlinie 2011/95 hatte - Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 63).

    {FN:36} Vgl. Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 65).

    Vgl. - im gleichen Sinne - Schlussanträge von Generalanwalt Bot in den verbundenen Rechtssachen Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:224, Nr. 52).

    {FN:37} Vgl. Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 66).

    {FN:40} Vgl. Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 41), sowie - entsprechend - Urteile vom 26. Februar 2015, Shepherd (…C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 26), und vom 9. Februar 2017, M (…C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 36).

    Der Gerichtshof hat im Übrigen klargestellt, dass die zuständigen Behörden unter Wahrung der in der Charta garantierten Rechte die Art und Weise, in der sie die Aussagen und Unterlagen oder sonstigen Beweise prüfen, den besonderen Merkmalen der jeweiligen Kategorie von Anträgen auf internationalen Schutz anpassen müssen: Vgl. Urteile vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 36), sowie vom 2. Dezember 2014, A u. a. (…C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 54).

    {FN:48} Vgl. Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 56).

    {FN:49} Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 67).

  • EGMR, 23.03.2016 - 43611/11

    F.G. v. SWEDEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    Erstens war der Beschwerdeführer in jener Rechtssache (wie der in der Rechtssache, die zum Urteil des EGMR vom 23. März 2016, F.G./Schweden, CE:ECHR:2016:0323JUD004361111, geführt hat) nach seiner Ausreise aus dem Iran konvertiert.

    {FN:56} Verweise auf mehrere neuere Informationsquellen, die sich auf die Ausübung der Religionsfreiheit im Iran und die Behandlung von Iranern beziehen, die zum Christentum übergetreten sind, finden sich im Urteil des EGMR vom 23. März 2016, F.G./Schweden (CE:ECHR:2016:0323JUD004361111).

    {FN:57} EGMR, 23. März 2016, F.G./Schweden (CE:ECHR:2016:0323JUD004361111, § 158).

    {FN:64} Vgl. in diesem Sinne EGMR, 23. März 2016, F.G./Schweden (CE:ECHR:2016:0323JUD004361111, § 52).

  • EuGH, 02.12.2014 - C-148/13

    Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    Der Gerichtshof hat im Übrigen klargestellt, dass die zuständigen Behörden unter Wahrung der in der Charta garantierten Rechte die Art und Weise, in der sie die Aussagen und Unterlagen oder sonstigen Beweise prüfen, den besonderen Merkmalen der jeweiligen Kategorie von Anträgen auf internationalen Schutz anpassen müssen: Vgl. Urteile vom 5. September 2012, Y und Z (…C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 36), sowie vom 2. Dezember 2014, A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 54).

    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2012, M. (…C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 64 und 65), und vom 2. Dezember 2014, A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 56).

    {FN:42} Vgl. Urteil vom 2. Dezember 2014, A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 58).

  • EGMR, 19.12.2017 - 60342/16

    Iran: Eine Konversion zum Christentum führt im Iran für Betroffene nur bei …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    {FN:59} CE:ECHR:2017:1219JUD006034216.

    {FN:61} Vgl. EGMR, Urteil vom 19. Dezember 2017, A./Schweiz (CE:ECHR:2017:1219JUD006034216).

    Dieses Argument findet sich auch im Urteil des EGMR vom 19. Dezember 2017, A./Schweiz (CE:ECHR:2017:1219JUD006034216, § 43).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    {FN:17} Vgl. - zu Art. 3 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung - Urteil vom 30. Mai 2013, Halaf (C-528/11, EU:C:2013:342, Rn. 36).

    {FN:18} Vgl. in diesem Sinne den Vorschlag der Kommission, der zum Erlass der Dublin-II-Verordnung geführt hat (KOM[2001] 447 endgültig, im Folgenden: Vorschlag für eine Dublin-II-Verordnung), in dem auf S. 11 erläutert wird, dass diese Befugnis eingeführt worden ist, damit sich jeder Mitgliedstaat "aus politischen, humanitären oder praktischen Erwägungen" bereit erklären kann, einen Asylantrag zu prüfen; vgl. auch Urteil vom 30. Mai 2013, Halaf (C-528/11, EU:C:2013:342, Rn. 37).

    {FN:20} Vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Halaf (C-528/11, EU:C:2013:342, Rn. 38).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    Es fragt sich, ob Handlungen, die nach dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten Zuwiderhandlungen darstellen, unter Berücksichtigung der Präzisierung, die der Gerichtshof in Rn. 66 des Urteils vom 7. November 2013, X u. a. (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720), in Bezug auf den Begriff der sexuellen Ausrichtung vorgenommen hat{FN-VERWEIS:53}, unter den Religionsbegriff im Sinne des Unionsrechts fallen könnten und ob die Bekämpfung solcher Handlungen im Herkunftsland des Antragstellers eine Verfolgung im Sinne von Art. 9 der Richtlinie 2011/95 darstellen kann.

    Rn. 59 Auch wenn - entsprechend den Ausführungen des Gerichtshofs in Rn. 66 des Urteils vom 7. November 2013, X u. a. (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720) - davon auszugehen ist, dass sich der Religionsbegriff im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2011/95 grundsätzlich nicht auf Handlungen bezieht, die nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten als strafbar gelten, können aufgrund der Tatsache, dass dieses Recht Einschränkungen der Ausübung der Religionsfreiheit vorsehen kann, indem es bestimmte Verhaltensweisen verbietet und einen Verstoß gegen diese Verbote mit Sanktionen, die strafrechtlichen Charakter haben, oder gar mit einer Freiheitsstrafe ahndet{FN-VERWEIS:54}, keine endgültigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Begriffs "Verfolgungshandlungen" im Sinne von Art. 9 der Richtlinie 2011/95 gezogen werden; es ist insbesondere nicht zulässig, die Verfolgung der gleichen Straftaten im Herkunftsland des Antragstellers automatisch als nicht von diesem Begriff erfasst anzusehen.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    {FN:21} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 98), das, obwohl es sich hinsichtlich des Ergebnisses an dem (…in Rn. 88 des Urteils N. S. u. a. angeführten) Urteil des EGMR vom 21. Januar 2011, M.S.S./Belgien und Griechenland, orientiert, einer teilweise anderen Logik folgt, mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems zu sichern.

    {FN:22} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, insbesondere Rn. 64 bis 69).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    Vgl. - im Sinne des Fehlens einer Verpflichtung, Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung in einer Situation zur Anwendung zu bringen, in der der Gesundheitszustand des Asylbewerbers seine Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat auf kurze Sicht nicht zulässt - Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a. (C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 88).

    Vgl. auch - zu Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung - Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a. (C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 54), in dem der Gerichtshof klargestellt hat, dass die Frage der Anwendung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ermessensklausel durch einen Mitgliedstaat nicht allein dem nationalen Recht und dessen Auslegung durch das Verfassungsgericht des betreffenden Mitgliedstaats unterliegt, sondern eine Frage nach der Auslegung des Unionsrechts im Sinne von Art. 267 AEUV darstellt.

  • EuGH, 31.05.2018 - C-647/16

    Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    {FN:10} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 2018, Hassan (C-647/16, EU:C:2018:368, Rn. 56), vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (…C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 42), und vom 25. Oktober 2017, Shiri (…C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 31 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:11} Vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Hassan (C-647/16, EU:C:2018:368, verfügender Teil).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
    {FN:19} Urteil vom 21. Januar 2011 (CE:ECHR:2011:0121JUD003069609).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus …

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem …

  • EGMR, 25.05.1993 - 14307/88

    Kokkinakis ./. Griechenland

  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

  • EuGH, 09.02.2017 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot kann eine schwerwiegende Verletzung der …

  • EGMR, 05.07.2016 - 209/16

    T.M. AND Y.A. v. THE NETHERLANDS

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Personnes s'identifiant aux valeurs …

    {FN:45} Vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2018, F (…C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 31 und 32), und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Fathi (C-56/17, EU:C:2018:621, Nr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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