Rechtsprechung
| EuGH, 30.04.2024 - C-670/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Richtlinie 2014/41/EU; Art. 6 Richtlinie 2014/41/EU; Art. 14 Richtlinie 2014/41/EU; Art. 31 Richtlinie 2014/41/EU; Art. 47 GRC; Art. 48 GRC; Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
Vorlage zur Vorabentscheidung zur Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen: Verwertung von Beweismitteln nach der Richtlinie 2014/41/EU zur Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Erlangung von Beweismitteln, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden ... - Europäischer Gerichtshof
M.N. (EncroChat)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen - Erlangung von Beweismitteln, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden - ...
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen - Erlangung von Beweismitteln, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden - ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung und die Verwendung von Beweismitteln im grenzüberschreitenden Strafverfahren
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
StPO: Verwertung von Encro-Chat
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt zweifelt an FIFA-Transferregeln - FIFA-Transferregeln könnten gegen EU-Recht verstoßen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EncroChat - und die Übermittlung von Beweismitteln im grenzüberschreitenden Strafverfahren
- archive.org (Pressebericht, 30.04.2024)
Beweise aus Encrochat-Überwachung: EuGH stärkt deutschen Anklagebehörden den Rücken
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
EncroChat: Voraussetzungen für Übermittlung und Verwendung von Beweismitteln im grenzüberschreitenden Strafverfahren
Besprechungen u.ä. (5)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
EncroChat: Spiel, Satz und Sieg für das LG Berlin
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Die EuGH-Entscheidung zu EncroChat
- strate.net
(Kurzanmerkung)
- eksk.legal (Kurzanmerkung)
"EncroChat-Entscheidung": EuGH verwirft Begründung zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten des Bundesgerichtshofs
- strafverteidiger-stv.de
(Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Freude, schöner Hoffnungsfunken - EncroChat beim EuGH
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Staatsanwaltschaft Berlin (EncroChat)
- strate.net
(Sitzungsbericht)
Bericht über die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-670/22 (EncroChat)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Staatsanwaltschaft Berlin
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
- EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1723
- EuZW 2024, 632
- MMR 2024, 770
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 02.03.2021 - C-746/18
Grenzen für Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Rn. 31 Das vorlegende Gericht beruft sich insoweit auf die Urteile vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152), und vom 16. Dezember 2021, Spetsializirana prokuratura (Verkehrs- und Standortdaten) (C-724/19, EU:C:2021:1020).Es stützt seine Zweifel auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung, insbesondere die Wertungen zur Verhältnismäßigkeit im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58, und beruft sich insoweit auf die Urteile vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 39, 40 und 50), sowie vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (…C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 44).
Rn. 51 Was den Effektivitätsgrundsatz betrifft, gehe aus dem Urteil vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 43), hervor, dass das Ziel, dafür Sorge zu tragen, dass der Beschuldigte in einem Strafverfahren durch rechtswidrig erlangte Informationen und Beweise keine unangemessenen Nachteile erleide, nicht nur durch ein Verbot der Verwertung solcher Informationen und Beweise erreicht werden könne, sondern auch durch eine Berücksichtigung der Rechtsverstöße bei der Beweiswürdigung oder im Rahmen der Strafzumessung.
Rn. 53 Außerdem schließt das vorlegende Gericht aus den Urteilen vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a.(…C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 141), vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 50), sowie vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (…C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 65), dass das Ziel, schwere Straftaten zu bekämpfen, eine allgemeine unterschiedslose Vorratsspeicherung personenbezogener Daten nicht rechtfertigen könne.
Rn. 105 Was konkret das Recht auf ein faires Verfahren betrifft, ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass ein Gericht, wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass eine Partei nicht in der Lage ist, sachgerecht zu einem Beweismittel Stellung zu nehmen, das geeignet ist, die Würdigung der Tatsachen maßgeblich zu beeinflussen, eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren feststellen und dieses Beweismittel ausschließen muss, um eine solche Rechtsverletzung zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2021, Prokuratuur [Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation], C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 44).
- EuGH, 08.12.2020 - C-584/19
Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische …
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Nach dieser Bestimmung ist die einzige Voraussetzung für die Einstufung als "Anordnungsbehörde", dass das Gericht und die Personen, die die Funktion eines Richters, eines Ermittlungsrichters oder eines Staatsanwalts ausüben, in der betreffenden Sache zuständig sind (Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 50 und 51).Rn. 74 Soweit also nach dem Recht des Anordnungsstaats bei einem rein innerstaatlichen Sachverhalt ein Staatsanwalt dafür zuständig ist, Ermittlungsmaßnahmen anzuordnen, die auf die Übermittlung von Beweismitteln gerichtet sind, die sich bereits im Besitz der zuständigen nationalen Behörden befinden, fällt dieser Staatsanwalt für die Zwecke des Erlasses einer Europäischen Ermittlungsanordnung, die auf die Übermittlung von Beweismitteln gerichtet ist, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden, unter den Begriff "Anordnungsbehörde" im Sinne von Art. 2 Buchst. c Ziff. i der Richtlinie 2014/41 (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 52).
Rn. 86 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2014/41, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 5 bis 8 ergibt, den fragmentierten und komplizierten Rahmen für die Erhebung von Beweismitteln in Strafverfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen ersetzen und durch die Einführung eines vereinfachten und wirksameren Systems, das auf einem einheitlichen Instrument beruht, das als Europäische Ermittlungsanordnung bezeichnet wird, die justizielle Zusammenarbeit erleichtern und beschleunigen soll, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, und ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraussetzt (Urteil vom 8. Dezember 2020. Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 39).
Dieser Grundsatz, der den "Eckstein" der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen bildet, beruht seinerseits auf dem gegenseitigen Vertrauen sowie auf der widerlegbaren Vermutung, dass andere Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die Grundrechte einhalten (Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 40).
Rn. 109 Was als Erstes den in dieser Bestimmung verwendeten Begriff "Telekommunikationsverkehr" betrifft, verlangen nach ständiger Rechtsprechung die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei bei dieser Auslegung nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, und vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 49).
- EuGH, 06.10.2020 - C-511/18
La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Rn. 53 Außerdem schließt das vorlegende Gericht aus den Urteilen vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a.(C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 141), vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (…C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 50), sowie vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (…C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 65), dass das Ziel, schwere Straftaten zu bekämpfen, eine allgemeine unterschiedslose Vorratsspeicherung personenbezogener Daten nicht rechtfertigen könne.Rn. 128 Zum anderen ist es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts grundsätzlich allein Sache des nationalen Rechts, die Vorschriften für die Zulässigkeit und die Würdigung der in unionsrechtswidriger Weise erlangten Informationen und Beweise im Rahmen eines Strafverfahrens festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 222).
Rn. 129 Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei sie jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, sowie vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 223).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Rn. 53 Außerdem schließt das vorlegende Gericht aus den Urteilen vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a.(C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 141), vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (…C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 50), sowie vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (…C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 65), dass das Ziel, schwere Straftaten zu bekämpfen, eine allgemeine unterschiedslose Vorratsspeicherung personenbezogener Daten nicht rechtfertigen könne.Rn. 128 Zum anderen ist es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts grundsätzlich allein Sache des nationalen Rechts, die Vorschriften für die Zulässigkeit und die Würdigung der in unionsrechtswidriger Weise erlangten Informationen und Beweise im Rahmen eines Strafverfahrens festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 222).
Rn. 129 Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei sie jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, sowie vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 223).
- EuGH, 05.04.2022 - C-140/20
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Es stützt seine Zweifel auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung, insbesondere die Wertungen zur Verhältnismäßigkeit im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58, und beruft sich insoweit auf die Urteile vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (…C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 39, 40 und 50), sowie vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 44).Rn. 53 Außerdem schließt das vorlegende Gericht aus den Urteilen vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a.(…C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 141), vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (…C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 50), sowie vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 65), dass das Ziel, schwere Straftaten zu bekämpfen, eine allgemeine unterschiedslose Vorratsspeicherung personenbezogener Daten nicht rechtfertigen könne.
- EuGH, 20.09.2022 - C-339/20
Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen …
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Solange diese Fragen die Auslegung des Unionsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, über sie zu befinden (Urteil vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 56).Rn. 65 Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die der Gerichtshof ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 61, sowie vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 57).
- EuGH, 16.12.2021 - C-724/19
Spetsializirana prokuratura () und à la localisation) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Rn. 31 Das vorlegende Gericht beruft sich insoweit auf die Urteile vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152), und vom 16. Dezember 2021, Spetsializirana prokuratura (Verkehrs- und Standortdaten) (C-724/19, EU:C:2021:1020).Rn. 75 Ist dagegen ein Staatsanwalt nach dem Recht des Anordnungsstaats nicht befugt, eine solche Maßnahme zur Übermittlung von Beweismitteln anzuordnen, die sich bereits im Besitz der zuständigen nationalen Behörden befinden - also insbesondere dann, wenn eine solche Übermittlung bei einem rein innerstaatlichen Sachverhalt von einem Richter genehmigt werden müsste, weil sie mit schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte der betroffenen Person verbunden ist -, kann der Staatsanwalt nicht als zuständige Anordnungsbehörde im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Dezember 2021, Spetsializirana prokuratura [Verkehrs- und Standortdaten], C-724/19, EU:C:2021:1020, Rn. 39).
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Rn. 30 Insoweit sei der Bundesgerichtshof (Deutschland) in dem in der Rechtssache 5 StR 457/21 (DE:BGH:2022:020322B5STRT457.21.0) ergangenen Beschluss vom 2. März 2022 von der Zuständigkeit der in dem UJs-Verfahren ermittelnden Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt für den Erlass der auf die Übermittlung von Beweismitteln gerichteten Europäischen Ermittlungsanordnungen ausgegangen (im Folgenden: Beschluss vom 2. März 2022). - EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Rn. 65 Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die der Gerichtshof ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 61, …sowie vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 57). - EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Rn. 129 Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei sie jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, …sowie vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 223). - EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
- EuGH, 02.03.2023 - C-16/22
Staatsanwaltschaft Graz (Service des affaires fiscales pénales de Düsseldorf) - …
- EuGH, 13.05.2015 - C-392/13
Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das …
- EuGH, 21.12.2021 - C-497/20
Das Unionsrecht steht nicht dem entgegen, dass das oberste ordentliche Gericht …
- EuGH, 18.01.1984 - 327/82
Ekro
- EuGH, 20.09.2018 - C-508/18
OG (Parquet de Lübeck)
- EuGH, 05.07.2016 - C-614/14
Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …
- EuGH, 17.01.2019 - C-310/16
Dzivev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Schutz der …
- EuGH - C-127/19 (anhängig)
Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" und Asociatia Miscarea Pentru …
- EuGH, 21.12.2023 - C-261/22
Europäischer Haftbefehl: Die Übergabe einer gesuchten Person darf nicht allein …
- EuGH, 13.12.1984 - 251/83
Haug-Adrion
- EuGH, 13.07.2023 - C-363/21
Ferrovienord - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …
- EuGH, 07.10.2013 - C-392/13
Rabal Cañas
- EuGH, 21.09.2004 - C-317/04
Parlament / Rat
- EuGH, 02.12.2025 - C-492/23
Russmedia Digital und Inform Media Press - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Er hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, EU:C:1978:214, Rn. 26…, vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, EU:C:2000:652, Rn. 18, und vom 30. April 2024, M. N. [EncroChat], C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 78). - BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung auf der …
Schließlich hat der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 23. Juli 2024 einen veröffentlichten Aufsatz seines Bevollmächtigten zum Urteil des EuGH vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372) vorgelegt.Zwar geht auch der EuGH davon aus, dass die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweisen in einem nationalen Strafverfahren eine solche des nationalen Rechts ist (vgl. Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).
Nachdem der EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372) über Fragen der Auslegung der RL EEA im Zusammenhang mit der auch diesem Verfassungsbeschwerdeverfahren zugrundeliegenden EEA der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und den hierauf übermittelten EncroChat-Daten entschieden hatte, wäre vom Beschwerdeführer darzulegen gewesen, dass auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidung eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter vorliegt, auf der die angegriffene Entscheidung beruht.
Zwar beantwortete der EuGH die Frage der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b RL EEA auf eine EEA zum Transfer von bereits vorliegenden Daten in seinem Urteil vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 91, 106) anders als der Bundesgerichtshof.
Der EuGH hat die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30. April 2024 insoweit in der Sache bestätigt (vgl. M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372).
Dies sieht der EuGH in seinem Urteil vom 30. April 2024 zwar anders: Er ist nicht nur der Auffassung, in den von den französischen Behörden im Komplex EncroChat durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen liege eine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im Sinne von Art. 31 Abs. 1 RL EEA (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 119), sondern stellte darüber hinaus fest, Art. 31 RL EEA bezwecke zudem den Schutz der Zielperson, wobei sich dieser Zweck auch auf die Verwendung der Daten im unterrichteten Mitgliedstaat - hier also Deutschland - erstrecke (…a.a.O., Rn. 124).
Die Frage der Verwertung von im Wege der Rechtshilfe erlangten Beweismitteln ist nach nationalem Recht zu beurteilen (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C-511/18, C-512/18, C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 222; Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).
Das gilt auch für Erkenntnisse, die mittels einer EEA gewonnen wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).
- BGH, 09.01.2025 - 1 StR 54/24
AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Denn die Vorschrift soll nicht nur die Achtung der Souveränität des zu unterrichtenden Mitgliedstaats gewährleisten, sondern auch sicherstellen, dass das in diesem Mitgliedstaat im Bereich der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, die in Art. 7 GrRCh eingreift, garantierte Schutzniveau nicht unterlaufen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 124).Die an eine Verletzung des Art. 31 Abs. 1 RL EEA anknüpfende Fehlerfolge, mithin die Frage der Verwertbarkeit von in unionsrechtswidriger Weise erlangten Informationen und Beweisen im Rahmen eines Strafverfahrens, bestimmt sich nach dem nationalen Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 128-130 mwN).
- BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich
Rn. 21 bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 (C-670/22, NJW 2024, 1723) auf Vorlage des Landgerichts Berlin (MMR 2023, 453) zur Thematik Folgendes entschieden:.Rn. 34 "Zwar beantwortete der EuGH die Frage der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b RL EEA auf eine EEA zum Transfer von bereits vorliegenden Daten in seinem Urteil vom 30. April 2024 (M.N. <EncroChat>, C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 91, 106) anders als der Bundesgerichtshof.
- LG Berlin, 13.11.2023 - 525 KLs 11/23
EncroChat - Zweite EuGH-Vorlage
Das Vorabentscheidungsersuchen hat grundsätzlich denselben Gegenstand wie das zum Aktenzeichen C-670/22 beim Gerichtshof anhängige Vorabentscheidungsersuchen, konzentriert sich aber auf einige aus Sicht der Kammer besonders bedeutsame Gesichtspunkte.Die dem Gerichtshof unterbreiteten Fragen gehen nicht über diejenigen im Verfahren C-670/22 hinaus.
Vielmehr sollen - unter Berücksichtigung der mündlichen Verhandlung in der Sache C-670/22 und der Schlussanträge der Generalanwältin vom 26. Oktober 2023 - einige aus Sicht der Kammer für die Entscheidung besonders bedeutsame Aspekte aufgegriffen und vertieft werden, nämlich.
Demgegenüber geht das Vorabentscheidungsersuchen C-670/22 - genauso wie das hiesige - von folgenden abweichenden Annahmen aus:.
Die Kammer hat im Vorabentscheidungsersuchen C-670/22 ausführlich dargelegt, auf welcher Grundlage ihre Annahmen jeweils beruhen.
Soweit die behördlichen Vermerke und die im Verfahren C-670/22 eingereichten Stellungnahmen abweichende Behauptungen aufstellen, setzen sie sich mit den von der Kammer erhobenen Beweisen nicht auseinander und erbringen auch keine Gegenbeweise, die die Schlussfolgerungen der Kammer in Frage stellen könnten.
In dem bereits anhängigen Vorabentscheidungsersuchen C-670/22 hat die Kammer die Ansicht vertreten, dass sich diese Prüfung bei einer Beweistransfer-EEA auf die der Beweiserhebung im Vollstreckungsstaat zugrunde liegende Ermittlungsmaßnahme (hier: die Telekommunikationsüberwachung) erstrecken müsse.
Diese Rechtsprechung lässt sich auf die hier gegebene Situation übertragen (vgl. dazu das Vorabentscheidungsersuchen C-670/22, Rn. 52 ff., 66 ff.; ebenso grundsätzlich auch die Schlussanträge der Generalanwältin in der Sache C-670/22, Nr. 80 f.).
Nach Ansicht der Kammer ist eine Beweistransfer-EEA auch dann unverhältnismäßig, wenn die Authentizität und Integrität der Daten wegen Geheimhaltungsvorschriften im Vollstreckungsstaat nicht überprüft werden kann (vgl. dazu zunächst die Ausführungen im Vorabentscheidungsersuchen C-670/22, Rn. 69 ff.).
Das hiesige Vorabentscheidungsersuchen könnte sich allerdings erledigen und zurückgenommen werden, wenn die Fragen im Rahmen der Entscheidung im Verfahren C-670/22 beantwortet werden.
- EuGH, 09.07.2026 - C-234/25
Streaming-Abonnements: Widerrufsrecht darf nicht ausgeschlossen werden, wenn das …
Rn. 29 Im Hinblick auf die Prüfung, ob ein Streamingdienst, wie er im Ausgangsverfahren in Rede steht, sich auf die Bereitstellung "digitaler Inhalte" im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2011/83 bezieht, verlangen nach ständiger Rechtsprechung die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei bei dieser Auslegung der Wortlaut dieser Vorschrift, ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. April 2024, M. N. [EncroChat], C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 30 Da keine Bestimmung der Richtlinie 2011/83 für die Ermittlung des Sinns und der Bedeutung des Begriffs "digitale Inhalte" im Sinne ihres Art. 16 Abs. 1 Buchst. m in Verbindung mit ihrem Art. 2 Nr. 11 ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, sind diese Bestimmungen nach der in der vorstehenden Randnummer angeführten Methodik im Unionsrecht autonom und einheitlich auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 188, sowie vom 30. April 2024, M. N. [EncroChat], C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 110).
- BGH, 13.02.2025 - 5 StR 491/23
Verwertung von Daten im Ausland erlangten Daten im Rahmen des sog. …
Denn die Frage, ob solche Beweise in einem inländischen Strafverfahren verwertet werden dürfen, richtet sich nach deutschem Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22, NStZ-RR 2025, 25, 29; BGH, Beschlüsse vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 47 ff.; vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32, 47 f.; vgl. für die Europäische Union auch EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 88, 103, 128, NJW 2024, 1723, 1728 f., 1731).Die Rechtmäßigkeit der Erlangung der den Tatvorwurf gegen die Angeklagte betreffenden EncroChat-Daten auf der Grundlage von Europäischen Ermittlungsanordnungen richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 (…ABl. L 130 vom 1. Mai 2014, S. 1 ff.; im Folgenden: RL EEA), der auch für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 RL EEA in Bezug auf die Erlangung von Beweismitteln gilt, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaates befinden, also von Behörden eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union erhoben worden sind (EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 70 ff., NJW 2024, 1723, 1726 ff.; BGH, Urteil vom 30. Januar 2025 - 5 StR 528/24; anders insoweit noch BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 42 ff.).
Da Art. 4 Buchst. a RL EEA auf das nationale Recht des Anordnungsstaates verweist, ist die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Erlasses allein anhand dieses (nationalen) Rechts zu beurteilen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 88, NJW 2024, 1723, 1728).
Es müssen lediglich die Voraussetzungen erfüllt sein, die nach dem Recht des Anordnungsstaates für die Übermittlung solcher Beweise für einen vergleichbaren innerstaatlichen Fall vorgesehen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 91 ff., NJW 2024, 1723, 1728).
Hierzu ist die Anordnungsbehörde indes nicht befugt, denn dies wäre dem Ziel von Art. 6 Abs. 1 RL EEA abträglich, die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern; dies würde im Gegenteil zu einem komplexeren und weniger effizienten Rechtshilfesystem in der Europäischen Union führen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 86, 100, NJW 2024, 1723, 1727 ff.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 32 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Einl. Rn. 56e f.;… siehe auch Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, aaO, § 100e Rn. 23h).
Die Regelung bezweckt zwar auch den Schutz der Rechte der von der Maßnahme betroffenen Person, wobei sich ihr Schutzzweck auf die Verwendung der erhobenen Daten zu Strafverfolgungszwecken im unterrichteten Mitgliedstaat erstreckt (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 124, NJW 2024, 1723, 1731).
- BVerfG, 23.09.2025 - 2 BvR 625/25
Verwertbarkeit von Informationen aus der Überwachung einer ANOM-Kommunikation …
Rn. 46 Zu Beweisverwertungsverboten bei Verletzung der Unterrichtungspflicht nach Art. 31 RL EEA hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 30. April 2024 bereits Stellung genommen (vgl. EuGH, M.N. , 30.04.2024, C-670/22, EU:C:2023:817, Rn. 107 ff., 124 f.). - EGMR, 24.09.2024 - 44715/20
A.L. und E.J. ./. Frankreich - Encrochat-Menschenrechtsbeschwerde unzulässig …
Dans son arrêt M.N. (EncroChat) du 30 avril 2024 (affaire C-670/22, EU:C:2024:372), la CJUE a examiné, en Grande chambre, une série de questions préjudicielles relatives à l'émission et à l'exécution de DEE ordonnées en vue d'obtenir la transmission de données collectées par les autorités françaises au moyen de la captation litigieuse. - BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten des Messengerdienstes …
Mit Blick auf die im Anschluss ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22) ist ergänzend auszuführen:.Zwar handelt es sich bei Artikel 31 RL EEA um eine rechtshilferechtliche Bestimmung, die neben der Achtung der Souveränität des zu unterrichtenden Zielstaats auch den Schutz der Zielperson u.a. vor einer Verwendung der Daten in diesem Mitgliedstaat - hier also Deutschland - bezweckt (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 121, 124 und 125) und somit individualschützenden Charakter hat.
Der Angeklagte konnte sich im Strafprozess auch mittelbar gegen die Abhörmaßnahme durch einen Verwertungswiderspruch wehren, so dass er unter anderem hierdurch seine Verteidigungsrechte effektiv wahren konnte (vgl. zu diesem Erfordernis EuGH, Urteile vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 130 …und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a. - C-511/18, C-512/18, C-520/18 Rn. 226).
Dagegen verlangt Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b RL EEA gerade nicht, dass der Erlass einer EEA, die auf einen Beweismitteltransfer gerichtet ist, denselben materiellrechtlichen Voraussetzungen unterliegt, wie sie im Anordnungsstaat (Deutschland) für die Erhebung dieser Beweise gelten (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 91 ff.).
- EuGH, 25.02.2025 - C-233/23
Die Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die …
- OLG Hamm, 08.10.2024 - 4 Ws 154/24
Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung des über den …
- EuGH, 24.10.2024 - C-227/23
Geistiges Eigentum: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kunstwerke im Gebiet …
- EuGH, 05.09.2024 - C-603/22
Faires Verfahren: Strafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen die konkrete und …
- KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Verwertbarkeit von EncroChat-Daten als Beweismittel
- EuGH, 14.05.2024 - C-15/24
Stachev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 08.04.2025 - C-292/23
Verfahrenshandlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft, die sich auf die …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-635/23
WBS GmbH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/41/EU - Justizielle …
- BFH, 11.12.2025 - V R 7/24
Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht
- OLG Celle, 09.07.2024 - 3 Ws 55/24
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Auswirkung der …
- EuGH, 17.09.2026 - C-437/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Verordnung (EU) Nr. 165/2014 - Art. 27 …
- EuGH, 01.08.2025 - C-92/24
Steuerrecht: Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass mehr als 5 % der …
- EuGH, 09.01.2025 - C-583/23
Delda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen …
- BGH, 21.11.2024 - 4 StR 270/24
Vereinbarkeit des Widerspruchserfordernisses bei der Anerkennung von …
- EuGH, 29.01.2026 - C-286/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen …
- BGH, 28.10.2025 - 3 StR 583/24
- OLG Stuttgart, 23.09.2024 - 7 Ws 29/24
Beschwerde wegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Verwertbarkeit von …
- EuGH, 23.10.2025 - C-744/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- BGH, 27.03.2025 - 5 StR 450/24
Erfolglose Rüge der Verwertung von EncroChat-Daten
- EuGH, 15.05.2025 - C-717/23
Bundesminister für Gesundheit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung …
- EuGH, 04.09.2025 - C-451/24
Kwizda Pharma II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pharmazeutische Erzeugnisse - …
- EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Bouskoura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- EuGH, 18.12.2025 - C-325/24
Bissilli - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-407/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäische Staatsanwaltschaft - Verordnung (EU) …
- EuGH, 10.07.2025 - C-635/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- OLG Schleswig, 09.10.2024 - 1 Ws 171/24
Verwertbarkeit von EncroChat- und SkyECC-Daten nach Einführung des …
- EuGH, 05.02.2026 - C-364/24
Landwirtschaft: Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen den …
- EuGH, 11.09.2025 - C-687/23
Banco Popular: Die Ansprüche aus Nichtigkeits- und Haftungsklagen, die vor …
- OLG Frankfurt, 01.04.2025 - 7 Ws 46/25
Verwertbarkeit von Chat-Inhalten aus Krypto-Kommunikationsdiensten SkyECC und …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-530/23
Barało - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-291/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum …
- EGMR, 01.04.2025 - 2799/16
SHIPS WASTE OIL COLLECTOR B.V. ET AUTRES c. PAYS-BAS
- EuGH, 18.12.2025 - C-182/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte …
- EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- EuGH, 05.09.2024 - C-775/22
Banco Santander (Résolution bancaire Banco Popular II) - Vorlage zur …
- BGH, 30.07.2024 - 5 StR 202/24
Zulässigkeit der Verfahrensrüge (kein Verweis auf Tatsachenvortrag in anderen …
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 12 S 1696/23
Einziehung einer Aufenthaltskarte; Anordnung der sofortigen Vollziehung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-444/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- EuGH, 05.12.2024 - C-680/23
Modexel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-831/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - …
- EuGH, 03.04.2025 - C-701/23
Swiftair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz ne bis in idem - …
- BGH, 04.06.2025 - 4 StR 51/25
Verwerfung von Revisionen als unbegründet (Verwertbarkeit von EncroChat-Daten)
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-5/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- KG, 19.12.2024 - 2 Ws 101/24
Verwertbarkeit von Encro-Chat-Daten
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-182/24
SACD u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-583/23
Delda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-627/23
Communes de Schaerbeek und de Linkebeek - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OLG Köln, 12.04.2024 - 2 Ws 166/24
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
M.N. (EncroChat)
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung - Art. 6 Abs. 1 - Bedingungen für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung - Übermittlung von Beweismitteln, die sich bereits im ...
- rechtsportal.de
"Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung - Art. 6 Abs. 1 - Bedingungen für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung - Übermittlung von Beweismitteln, die sich bereits im ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Generalanwältin Capeta: Eine Staatsanwaltschaft kann eine Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) zur Übermittlung von Beweismitteln, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat erhoben wurden, erlassen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwältin: Anforderung von EncroChat-Daten aus Frankreich durch deutsche Staatsanwaltschaft per Europäischer Ermittlungsanordnung unionsrechtskonform
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
- EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- EuGH, 06.10.2020 - C-511/18
La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 103).{FN:37} Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 103).
{FN:40} Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 103).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 103).{FN:37} Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 103).
{FN:40} Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 103).
- EuGH, 16.12.2021 - C-724/19
Spetsializirana prokuratura () und à la localisation) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
{FN:9} Siehe in diesem Zusammenhang das Urteil vom 16. Dezember 2021, Spetsializirana prokuratura (Verkehrs- und Standortdaten) (C-724/19, EU:C:2021:1020, Rn. 44).{FN:20} Urteil vom 16. Dezember 2021, Spetsializirana prokuratura (Verkehrs- und Standortdaten) (C-724/19, EU:C:2021:1020, Rn. 35 und 44).
{FN:21} Urteil vom 16 Dezember 2021, Spetsializirana prokuratura (Verkehrs- und Standortdaten) (C-724/19, EU:C:2021:1020, Rn. 35 und 45).
- EuGH, 02.03.2021 - C-746/18
Grenzen für Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
{FN:31} Vgl. z. B. Urteile vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 39), und vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (…C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 44).{FN:35} Urteil vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 51, 53 und 54).
- EuGH, 08.12.2020 - C-584/19
Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
{FN:13} Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien (Gefälschte Überweisungsaufträge) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 57 bis 63).Vgl. auch Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien (Gefälschte Überweisungsaufträge) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 52).
- EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
{FN:33} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains (C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 122). - EuGH, 05.04.2022 - C-140/20
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
{FN:31} Vgl. z. B. Urteile vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (…C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 39), und vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 44). - EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
{FN:58} Erstmals festgestellt in den Urteilen vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5), und Comet (…45/76, EU:C:1976:191, Rn. 13). - EGMR, 12.01.2016 - 37138/14
Ungarns Anti-Terror-Gesetz ist menschenrechtswidrig
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
Siehe z. B. EGMR, Urteil vom 12. Januar 2016 in der Rechtssache Szabó und Vissy/Ungarn (CE:ECHR:2016:0112JUD003713814), Beschwerde Nr. 37138/14, § 89. - EGMR, 12.07.1988 - 10862/84
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
{FN:54} EGMR, Urteile vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache Schenk/Schweiz (CE:ECHR:1988:0712JUD001086284), Beschwerde Nr. 10862/84, §§ 45 und 46, vom 11. Juli 2017 in der Rechtssache Morreira Ferreira/Portugal (Nr. 2) (CE:ECHR:2017:0711JUD001986712), Beschwerde Nr. 19867/12, § 83, und vom 1. März 2007 in der Rechtssache Heglas/Tschechische Republik (CE:ECHR:2007:0301JUD000593502), Beschwerde Nr. 5935/02, § 84. - EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de …
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
- EGMR, 11.07.2017 - 19867/12
FONTES MOREIRA FERREIRA c. PORTUGAL
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
Prokuratuur (Conditions d'accès aux données relatives aux communications …
- EuGH, 07.09.2023 - C-209/22
Rayonna prokuratura Lovech, TO Lukovit (Fouille corporelle) - Vorlage zur …
- EuGH, 13.07.2023 - C-35/22
CAJASUR Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- EGMR, 01.03.2007 - 5935/02
HEGLAS c. REPUBLIQUE TCHEQUE
- EGMR, 17.01.2017 - 43000/11
HABRAN c. BELGIQUE et 1 autre requête
- EuGH, 27.05.2019 - C-508/18
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für …
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
- EGMR, 24.09.2024 - 44715/20
A.L. und E.J. ./. Frankreich - Encrochat-Menschenrechtsbeschwerde unzulässig …
- EuGH, 02.03.2023 - C-16/22
Staatsanwaltschaft Graz (Service des affaires fiscales pénales de Düsseldorf) - …
- BVerfG, 23.09.2025 - 2 BvR 625/25
Verwertbarkeit von Informationen aus der Überwachung einer ANOM-Kommunikation …
Rn. 46 Zu Beweisverwertungsverboten bei Verletzung der Unterrichtungspflicht nach Art. 31 RL EEA hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 30. April 2024 bereits Stellung genommen (vgl. EuGH, M.N. , 30.04.2024, C-670/22, EU:C:2023:817, Rn. 107 ff., 124 f.). - LG Berlin, 13.11.2023 - 525 KLs 11/23
EncroChat - Zweite EuGH-Vorlage
b) Die Generalanwältin geht in ihren Schlussanträgen in der Sache C-670/22 von folgenden weiteren tatsächlichen Annahmen aus:.Diese Rechtsprechung lässt sich auf die hier gegebene Situation übertragen (…vgl. dazu das Vorabentscheidungsersuchen C-670/22, Rn. 52 ff., 66 ff.; ebenso grundsätzlich auch die Schlussanträge der Generalanwältin in der Sache C-670/22, Nr. 80 f.).
Zwar erscheint es richtig, dass der Gerichtshof zu einer vollständigen Verhältnismäßigkeitsprüfung häufig nicht in der Lage sein wird, weil ihm die volle Kenntnis aller relevanten Gesichtspunkte fehlt (vgl. Schlussanträge C-670/22, Nr. 83).
Auch die Generalanwältin (Schlussanträge C-670/22, Nr. 85) neigt zu der Ansicht, dass die französische Geheimhaltung die Verteidigungsmöglichkeiten der Betroffenen beeinträchtigt, meint aber, dies betreffe nur die Zulässigkeit der Beweisverwertung.
Die Generalanwältin vertritt dementsprechend in ihren Schlussanträgen in der Sache C-670/22 die Ansicht, dass auch die Rechtsfolgen etwaiger Unionsrechtsverstöße im Zusammenhang mit den EncroChat-Daten allein von den nationalen Gerichten zu beurteilen (…aaO., Nr. 116 ff., Nr. 127) und die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität insoweit nicht anwendbar seien (…aaO., Nr. 128).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-603/22
M.S. u. a. (Droits procéduraux d'une personne mineure) - Vorlage zur …
{FN:52} Meine Schlussanträge in der Rechtssache M. N. (EncroChat) (C-670/22, EU:C:2023:817).
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