Rechtsprechung
| EuGH, 09.06.2022 - C-673/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - In einem Mitgliedstaat wohnhafter Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland - Art. 9 EUV - Art. 20 und 22 AEUV - Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen im Wohnmitgliedstaat - ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Unionsbürgerschaft; In einem Mitgliedstaat wohnhafter Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland; Art. 9 EUV; Art. 20 und 22 AEUV; Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen im Wohnmitgliedstaat; Art. ...
- doev.de
EP - Rechtsstellung britischer Staatsangehöriger nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU; Wahlrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - In einem Mitgliedstaat wohnhafter Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland - Art. 9 EUV - Art. 20 und 22 AEUV - Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen im Wohnmitgliedstaat - ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
DGEN - Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte zustanden, verfügen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht mehr über das aktive und passive Wahlrecht bei den ...
- lto.de (Kurzinformation)
Folgen des Brexits: Briten haben in der EU kein Wahlrecht mehr
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
- EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
- EuGH - C-673/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- EuZW 2022, 852
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 27.02.2018 - C-266/16
Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Rn. 84 Da die dritte und die vierte Frage die Gültigkeit des Austrittsabkommens betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof sowohl im Zusammenhang mit einer Nichtigkeitsklage als auch im Zusammenhang mit einem Vorabentscheidungsersuchen dafür zuständig ist, zu beurteilen, ob eine von der Union geschlossene internationale Übereinkunft mit den Verträgen und den Regeln des Völkerrechts vereinbar ist, die die Union gemäß den Verträgen binden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK, C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die vom Gerichtshof vorzunehmende Kontrolle der Gültigkeit dieses Rechtsakts kann sich aber darauf erstrecken, ob der Rechtsakt in Ansehung des Inhalts der in Rede stehenden internationalen Übereinkunft rechtmäßig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK, C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 50 und 51).
- EuGH, 02.04.2020 - C-897/19
Hat ein Mitgliedstaat über ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats zu …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Rn. 78 An diese Erwägungen anschließend ist außerdem daran zu erinnern, dass Art. 18 Abs. 1 AEUV im Fall einer etwaigen Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen der Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörigen keine Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 79 Desgleichen ist zu Art. 21 AEUV festzustellen, dass dieser Artikel in seinem Abs. 1 das Recht jedes Unionsbürgers vorsieht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, und dass er, wie aus Art. 20 Abs. 1 AEUV hervorgeht, für jede Person gilt, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, so dass er nicht auf einen Drittstaatsangehörigen anwendbar ist (Urteil vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 41).
- EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Der Austrittsbeschluss beruht allein auf dem Willen dieses Mitgliedstaats, den er unter Beachtung seiner verfassungsrechtlichen Vorschriften bildet, und hängt somit allein von seiner souveränen Entscheidung ab (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 50).Rn. 65 Was diese Regelungen betrifft, die einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs ermöglichen sollten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 56), unterscheidet das Austrittsabkommen zwischen zwei Zeiträumen.
- EuGH, 16.11.2021 - C-748/19
Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Rn. 40 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die in Art. 23 der Satzung bezeichneten Beteiligten vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a., C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a., C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
Beim Widerruf einer Einbürgerungszusicherung muss, wenn er die Wiedererlangung …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Rn. 49 Unter diesem Blickwinkel hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 20 AEUV jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers verleiht, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Rechtssachen, in denen der Gerichtshof die Pflicht vorgesehen hat, im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der Folgen des Verlusts der Unionsbürgerschaft zu prüfen, bezogen sich jedoch auf spezifische unter das Unionsrecht fallende Situationen, in denen ein Mitgliedstaat Einzelnen ihre Staatsangehörigkeit entzogen hatte, und zwar durch eine gesetzliche Maßnahme (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 48) oder durch eine Einzelentscheidung seiner zuständigen Behörden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 42, und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 74).
- EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
P.M. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Rn. 87 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wenn die vom nationalen Gericht in eigener Verantwortung vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen, grundsätzlich gehalten ist, darüber zu befinden, es sei denn, es sind etwa die in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführten Anforderungen an den Inhalt des Vorabentscheidungsersuchens nicht erfüllt, es ist offensichtlich, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit dieser Unionsvorschrift in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder das Problem ist hypothetischer Natur (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 14 und 15). - EuGH, 21.12.2016 - C-272/15
Swiss International Air Lines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Rn. 99 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Unionsorgane bei der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen über eine große Bandbreite politischer Entscheidungsbefugnisse verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Swiss International Air Lines, C-272/15, EU:C:2016:993, Rn. 24). - EuGH, 02.03.2010 - C-135/08
Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Die Rechtssachen, in denen der Gerichtshof die Pflicht vorgesehen hat, im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der Folgen des Verlusts der Unionsbürgerschaft zu prüfen, bezogen sich jedoch auf spezifische unter das Unionsrecht fallende Situationen, in denen ein Mitgliedstaat Einzelnen ihre Staatsangehörigkeit entzogen hatte, und zwar durch eine gesetzliche Maßnahme (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 48) oder durch eine Einzelentscheidung seiner zuständigen Behörden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 42, …und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 74). - EuGH, 06.10.2021 - C-882/19
Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Die Schlussanträge des Generalanwalts können daher von den Parteien nicht erörtert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 21). - EuGH, 08.05.2018 - C-82/16
K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Die Unionsbürgerschaft verleiht u. a. jedem Unionsbürger ein elementares, persönliches Recht, sich vorbehaltlich der im Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung frei im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteil vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.03.2019 - C-221/17
Bei einem dauerhaften Wegfall einer echten Bindung zwischen einer Person und …
- EuGH, 16.11.2021 - C-479/21
The provisions in the Withdrawal Agreement concerning the European arrest warrant …
- EuGH, 16.06.2021 - C-685/20
Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres - …
- EuGH, 18.04.2024 - C-716/22
Préfet du Gers und Institut national de la statistique und des études économiques …
Rn. 1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Gültigkeit des Beschlusses (EU) 2020/135 des Rates vom 30. Januar 2020 über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (…ABl. 2020, L 29, S. 1) sowie die Auslegung dieses Beschlusses, des am 17. Oktober 2019 angenommenen und am 1. Februar 2020 in Kraft getretenen Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (…ABl. 2020, L 29, S. 7, im Folgenden: Austrittsabkommen), von Art. 6 Abs. 3 EUV und Art. 1 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments im Anhang des Beschlusses 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 (…ABl. 1976, L 278, S. 1) in der durch den Beschluss 2002/772/EG geänderten Fassung, Euratom des Rates vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 (…ABl. 2002, L 283, S. 1, im Folgenden: Wahlakt), der Art. 1, 7, 11, 21, 39, 41 und 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) sowie der Urteile vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich (C-145/04, EU:C:2006:543), und vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, im Folgenden: Urteil Préfet du Gers I, EU:C:2022:449).Dieses Gericht hat dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zum aktiven und passiven Wahlrecht der Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs bei den Kommunal- und Europawahlen in Frankreich vorgelegt, das der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I (C-673/20, EU:C:2022:449), beantwortet hat.
Rn. 31 EP räumt ein, dass sich aus dem Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I (C-673/20, EU:C:2022:449), ergebe, dass Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs die Unionsbürgerschaft sowie das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in ihrem Wohnmitgliedstaat verloren hätten.
Sind der Beschluss 2020/135, das Austrittsabkommen, Art. 1 des Wahlakts, das Urteil vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich (C-145/04, EU:C:2006:543), die Art. 1, 7, 11, 21, 39 und 41 der Charta, Art. 6 Abs. 3 EUV und das Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I (C-673/20, EU:C:2022:449), dahin gehend auszulegen, dass sie ehemaligen Unionsbürgern, die von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich im Hoheitsgebiet der Europäischen Union frei zu bewegen und niederzulassen, sowie insbesondere ehemaligen Unionsbürgern, die keinerlei Wahlrecht mehr haben, weil sie ihr Privat- und Familienleben seit mehr als 15 Jahren im Gebiet der Union führen, und sich nicht durch eine Abstimmung gegen den zum Verlust ihrer Unionsbürgerschaft führenden Austritt ihres Mitgliedstaats aus der Europäischen Union wehren konnten, das aktive und passive Wahlrecht bei den Europawahlen in einem Mitgliedstaat nehmen?.
Rn. 37 Der Gerichtshof hat bereits in Rn. 83 seines Urteils vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I (C-673/20, EU:C:2022:449), entschieden, dass die Art. 9 und 50 EUV und die Art. 20 bis 22 AEUV in Verbindung mit dem Austrittsabkommen dahin auszulegen sind, dass die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die vor Ende dieses Übergangszeitraums ihr Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat ausgeübt haben, seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union am 1. Februar 2020 nicht mehr den Unionsbürgerstatus und insbesondere das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in ihrem Wohnmitgliedstaat nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. b und Art. 22 AEUV besitzen, und zwar auch dann nicht, wenn sie nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, auch das Wahlrecht bei den Wahlen in diesem Staat verloren haben.
Rn. 39 Insoweit ist als Erstes festzustellen, dass die Unionsbürgerschaft nach Art. 9 EUV und Art. 20 AEUV den Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 46 bis 48).
Rn. 40 Art. 20 Abs. 2 sowie die Art. 21 und 22 AEUV knüpfen eine Reihe von Rechten an den Unionsbürgerstatus, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49 und 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 42 Wie der Gerichtshof jedoch bereits entschieden hat, ist der Umstand, dass eine Privatperson zu einem Zeitpunkt, zu dem der Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, Mitgliedstaat war, von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht geeignet, ihr den Unionsbürgerstatus und sämtliche nach dem AEU-Vertrag damit verbundenen Rechte zu erhalten, wenn sie aufgrund des Austritts ihres Herkunftsstaats aus der Union nicht mehr die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 52).
Folglich besitzen sie nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. b und Art. 22 AEUV nicht mehr das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in ihrem Wohnmitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 55 und 58) oder das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in diesem Mitgliedstaat.
Daher können weder die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten noch deren Gerichte verpflichtet sein, im Einzelfall die Folgen des Verlusts des Unionsbürgerstatus für die betroffene Person anhand des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 59 bis 62).
Rn. 47 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass das Austrittsabkommen ebenso wie für das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen, das in der Rechtssache in Rede stand, in der das Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I (C-673/20, EU:C:2022:449), ergangen ist, auch keine Bestimmung enthält, die den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die ihr Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat vor Ende des Übergangszeitraums im Einklang mit dem Unionsrecht ausgeübt haben, ein aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in ihrem Wohnmitgliedstaat verleiht.
Rn. 48 Folglich waren die Mitgliedstaaten ab dem 1. Februar 2020 nicht mehr dazu verpflichtet, Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs für die Zwecke der Anwendung von Art. 20 Abs. 2 Buchst. b und Art. 22 AEUV sowie der Art. 39 und 40 der Charta den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats gleichzustellen, und damit auch nicht dazu, den in ihrem Hoheitsgebiet wohnenden Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen zuzuerkennen, das nach diesen Bestimmungen Personen verliehen wird, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats den Unionsbürgerstatus besitzen (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 71).
Rn. 52 Nach dieser Klarstellung ist erstens zu Art. 21 der Charta, in dem das auch in Art. 18 Abs. 1 AEUV vorgesehene Diskriminierungsverbot verankert ist, darauf hinzuweisen, dass sich das in Art. 12 des Austrittsabkommens enthaltene Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Sinne dieses Art. 18 Abs. 1 AEUV in Bezug auf die in Art. 10 dieses Abkommens genannten Personen im Aufnahmestaat im Sinne von Art. 9 Buchst. c des Abkommens und im Arbeitsstaat im Sinne von Art. 9 Buchst. d des Abkommens schon nach dem Wortlaut dieses Art. 12 auf Teil Zwei des Abkommens bezieht (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 76).
Rn. 54 Somit kann sich ein Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs wie EP, der sein Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat vor Ende des Übergangszeitraums im Einklang mit dem Unionsrecht ausgeübt hat und danach weiter dort wohnt, nicht mit Erfolg auf das in Rn. 52 des vorliegenden Urteils genannte Diskriminierungsverbot oder auch auf Art. 21 der Charta berufen, um das aktive und passive Wahlrecht zum Europäischen Parlament in seinem Wohnmitgliedstaat zu beanspruchen, das er infolge der souveränen Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, verloren hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 77).
Rn. 55 Außerdem ist noch klarzustellen, dass Art. 18 Abs. 1 AEUV im Fall einer etwaigen Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen der Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörigen keine Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 56 Was zweitens Art. 39 der Charta betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel nicht zu den Bestimmungen des Unionsrechts gehört, die auf Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs im Übergangszeitraum oder danach anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 70 und 75).
In Ausübung ihrer außenpolitischen Prärogative können die Unionsorgane internationale Übereinkünfte schließen, die u. a. auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und beiderseitiger Vorteile beruhen (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 68 Sie sind daher nicht verpflichtet, Drittstaatsangehörigen einseitig Rechte wie das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnmitgliedstaat einzuräumen, das im Übrigen nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. b, Art. 22 AEUV und Art. 39 der Charta Unionsbürgern vorbehalten ist (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 99).
Rn. 70 Was drittens den vom vorlegenden Gericht angeführten Umstand betrifft, dass bestimmte Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs wie EP nach der in Rn. 44 des vorliegenden Urteils genannten Regel, wonach ein Staatsangehöriger dieses Staates, der sich seit mehr als 15 Jahren im Ausland aufhält, nicht mehr berechtigt ist, an den Wahlen in diesem Staat teilzunehmen, ihr Wahlrecht im Vereinigten Königreich verlieren, ist darauf hinzuweisen, dass dies allein auf eine Bestimmung des Rechts eines Drittstaats und nicht auf das Unionsrecht zurückzuführen und somit für die Beurteilung der Gültigkeit des Beschlusses 2020/135 unerheblich ist (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers I, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 101).
- EuGH, 04.10.2024 - C-4/23
Mirin - Änderungen des Geschlechts und des Vornamens müssen anerkannt werden
Die Unionsbürgerschaft verleiht nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. a und Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger u. a. ein elementares, persönliches Recht, sich vorbehaltlich der im Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.07.2024 - C-601/22
Das Wolfsjagdverbot in Österreich ist gültig
Rn. 29 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wenn die vom nationalen Gericht in eigener Verantwortung vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen, grundsätzlich gehalten ist, darüber zu befinden, es sei denn, es sind etwa die in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführten Anforderungen an den Inhalt des Vorabentscheidungsersuchens nicht erfüllt, die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit dieser Unionsvorschrift steht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits oder das Problem ist hypothetischer Natur (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers et Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Seven.One Entertainment Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung …
Rn. 16 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die in Art. 23 der Satzung bezeichneten Beteiligten vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.11.2024 - C-808/21
Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …
Rn. 109 Art. 20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (…Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31…, vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49).Rn. 110 Nach Art. 22 AEUV in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 AEUV knüpft das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament an den Unionsbürgerstatus an (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49 bis 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 18. April 2024, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-716/22, EU:C:2024:339, Rn. 40 und 41).
Rn. 112 Überdies verleiht die Unionsbürgerschaft nach Art. 20 Abs. 2 und Art. 21 AEUV jedem Unionsbürger ein elementares und individuelles Recht, sich vorbehaltlich der im AEU-Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung frei im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 50).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-394/25 Rn. 71 Mir scheint allerdings, dass dieser Ansatz in Anbetracht der im Urteil Swiss International Air Lines{FN-VERWEIS:41} entwickelten Leitlinien, die im Urteil Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques{FN-VERWEIS:42}ihren Widerhall finden, in der vorliegenden Rechtssache keine Anwendung findet.
Wie dem Urteil Préfet du Gers{FN-VERWEIS:44} zu entnehmen ist, kann die Gestaltung der Außenpolitik der Union auch Bestimmungen rechtfertigen, deren Zweck es gerade ist, Drittstaatsangehörige zu bevorzugen.
{FN:42} Urteil vom 9. Juni 2022 (C-673/20, im Folgenden: Urteil Préfet du Gers, EU:C:2022:449).
{FN:44} Urteil Préfet du Gers (…Rn. 98), wonach "sich aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten kein Anhaltspunkt dafür ergibt, dass die Union als Vertragspartei des [am 17. Oktober 2019 angenommenen und am 1. Februar 2020 in Kraft getretenen Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (…ABl. 2020, L 29, S. 7)] dadurch die Grenzen ihres Ermessens bei der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen überschritten hätte, dass sie nicht verlangt hat, dass in diesem Abkommen allgemein oder in seinem Art. 127 für die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die vor Ende des Übergangszeitraums ihr Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat ausgeübt haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in ihrem Wohnmitgliedstaat vorgesehen wird".
- EuGH, 19.11.2024 - C-814/21
Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …
Rn. 108 Art. 20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers, der nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (…Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31…, vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung [Widerruf einer Einbürgerungszusicherung], C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49).Rn. 109 Nach Art. 22 AEUV in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 AEUV knüpft das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament an den Unionsbürgerstatus an (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49 bis 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 18. April 2024, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-716/22, EU:C:2024:339, Rn. 40 und 41).
Rn. 110 Überdies verleiht die Unionsbürgerschaft nach Art. 20 Abs. 2 und Art. 21 AEUV jedem Unionsbürger ein elementares und individuelles Recht, sich vorbehaltlich der im AEU-Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung frei im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 50).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21
Generalanwalt Richard de la Tour: Polen und die Tschechische Republik haben …
{FN:44} Zur Einstufung als "grundlegender Status" vgl. u. a. Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistiques et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:46} Vgl. dritter Erwägungsgrund der Richtlinien 93/109 und 94/80 sowie in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 50).
Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 51).
{FN:57} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 48).
- EuGH, 15.06.2023 - C-501/21
Die Klagen britischer Staatsangehöriger gegen den Verlust ihrer …
Rn. 28 Mit am 6. und 9. Januar 2023 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenen Schriftsätzen haben die Parteien die vom Gerichtshof gemäß Art. 61 seiner Verfahrensordnung zur schriftlichen Beantwortung gestellte Frage nach den Folgen beantwortet, die gegebenenfalls aus dem Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449), für die Beurteilung der Zulässigkeit der vor dem Gericht erhobenen Klage zu ziehen sind.Der Austrittsbeschluss beruht allein auf dem Willen dieses Mitgliedstaats, den er unter Beachtung seiner verfassungsrechtlichen Vorschriften bildet, und hängt somit allein von seiner souveränen Entscheidung ab (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 50, und vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 53).
Rn. 67 Da der Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats gemäß Art. 9 EUV und Art. 20 Abs. 1 AEUV eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass eine Person den Unionsbürgerstatus erlangen und behalten und sämtliche damit verbundenen Rechte in Anspruch nehmen kann, hat der Verlust dieser Staatsangehörigkeit für die betroffene Person den Verlust dieses Status und dieser Rechte zur Folge (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 57).
Rn. 68 Für die Rechtsmittelführer ist somit der Verlust des Unionsbürgerstatus und infolgedessen der Verlust der damit verbundenen Rechte eine automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich gemäß Art. 50 Abs. 1 EUV souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 59), und nicht des Austrittsabkommens oder des streitigen Beschlusses.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21
Kommission/ Polen () und qualité de membre d'un parti politique) - …
{FN:44} Zur Einstufung als "grundlegender Status" vgl. u. a. Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistiques et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:46} Vgl. dritter Erwägungsgrund der Richtlinien 93/109 und 94/80 sowie in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 50).
Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 51).
- EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant …
- EuGH, 16.03.2023 - C-438/21
Kommission/ Pharmaceutical Works Polpharma und EMA - Rechtsmittel - Öffentliche …
- EuGH, 19.05.2026 - C-350/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 50 EUV - Art. 288 AEUV - Abkommen über den …
- EuGH, 11.07.2024 - C-598/22
Società Italiana Imprese Balneari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-181/23
Generalanwalt COLLINS: Die Kommission hat nicht bewiesen, dass die Vorschriften …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2024 - C-4/23
Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour verstößt die Weigerung eines …
- EuGH, 22.02.2024 - C-491/21
Bürgerschaft: Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn ein Mitgliedstaat einem seiner …
- EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
Pilatus Bank/ EZB
- EuGH, 08.02.2024 - C-256/22
Pilatus Bank/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht …
- EuG, 09.11.2022 - T-158/21
Das Gericht bestätigt die Mitteilung der Kommission, mit der das Ergreifen der in …
- EuGH, 05.02.2026 - C-337/22
Rechtsmittel - Anmeldung der Unionsbildmarke APE TEES - Nicht eingetragene ältere …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-779/21
Advocate General Capeta: the General Court erred in annulling the decision …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-350/24
Crédit agricole Corporate & Investment Bank - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-778/21
Assoziationsabkommen Europäische Union-Marokko - Partnerschaftliches Abkommen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-491/21
Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de …
- EuGH, 03.11.2022 - C-32/21
Institut national de la statistique und des études économiques u.a.
- VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 173/21
Einspruch britischer Staatsangehöriger im Wahlprüfungsverfahren bzgl der Wahl zur …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Auslegung und Gültigkeit des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Staatsangehöriger des Vereinigten ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Auslegung und Gültigkeit des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Staatsangehöriger des Vereinigten ...
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Briten verlieren mit Brexit Vorteile der Unionsbürgerschaft - Briten verlieren mit Brexit Vorteile der Unionsbürgerschaft
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
- EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
- EuGH - C-673/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- EuGH, 02.03.2010 - C-135/08
Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:4} Urteil vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104).{FN:7} Urteile vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41), vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (…C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 30), vom 14. Dezember 2021, V.M.A. (…C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38), und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (…C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 37).
{FN:8} Urteil vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104).
{FN:31} Urteil vom 2. März 2010 (C-135/08, EU:C:2010:104).
{FN:33} Urteil vom 2. März 2010 (C-135/08, EU:C:2010:104).
{FN:35} Urteile vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 55), und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (…C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 41).
{FN:36} Urteil vom 2. März 2010 (C-135/08, EU:C:2010:104).
{FN:38} Urteil vom 2. März 2010 (C-135/08, EU:C:2010:104).
{FN:41} Urteil vom 2. März 2010 (C-135/08, EU:C:2010:104).
- EuGH, 12.03.2019 - C-221/17
Bei einem dauerhaften Wegfall einer echten Bindung zwischen einer Person und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:5} Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189).{FN:7} Urteile vom 2. März 2010, Rottmann (…C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41), vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 30), vom 14. Dezember 2021, V.M.A. (…C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38), und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (…C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 37).
{FN:14} Urteil vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189).
{FN:32} Urteil vom 12. März 2019 (C-221/17, EU:C:2019:189).
{FN:34} Urteil vom 12. März 2019 (C-221/17, EU:C:2019:189).
{FN:35} Urteile vom 2. März 2010, Rottmann (…C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 55), und vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 41).
{FN:37} Urteil vom 12. März 2019 (C-221/17, EU:C:2019:189).
{FN:39} Urteil vom 12. März 2019 (C-221/17, EU:C:2019:189).
- EuGH, 18.01.2022 - C-118/20
Beim Widerruf einer Einbürgerungszusicherung muss, wenn er die Wiedererlangung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:6} Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34).{FN:7} Urteile vom 2. März 2010, Rottmann (…C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41), vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (…C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 30), vom 14. Dezember 2021, V.M.A. (…C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38), und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 37).
{FN:19} Urteil vom 18. Januar 2022 (C-118/20, EU:C:2022:34).
(Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 42).
{FN:40} Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34).
{FN:42} Urteil vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (C-118/20, EU:C:2022:34).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-135/08
Rottmann - Europabürgerschaft - Verlust - Verlust der Staatsangehörigkeit des …
- EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:24} Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 50). - EuGH, 14.11.2017 - C-165/16
Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:28} Urteile vom 14. November 2017, Lounes (C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 56), und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. - EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:7} Urteile vom 2. März 2010, Rottmann (…C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41), vom 12. März 2019, Tjebbes u. a. (…C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 30), vom 14. Dezember 2021, V.M.A. (C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38), und vom 18. Januar 2022, Wiener Landesregierung u. a. (Widerruf einer Einbürgerungszusicherung) (…C-118/20, EU:C:2022:34, Rn. 37). - EuGH, 23.11.1999 - C-149/96
Portugal / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Marktzugang für Textilwaren - Waren …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:50} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 1999, Portugal/Rat (C-149/96, EU:C:1999:574, Rn. 45). - EuGH, 15.07.2021 - C-709/20
The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:43} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland (C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 64). - EuGH, 27.02.2018 - C-266/16
Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
{FN:47} Urteil vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK (C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 48). - EuGH, 29.10.2020 - C-243/19
Die Weigerung des Versicherungsmitgliedstaats eines Patienten, eine …
- EuGH, 21.12.2016 - C-272/15
Swiss International Air Lines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- EuGH, 19.03.2019 - C-755/18
Shindler u.a./ Rat - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-181/23
Generalanwalt COLLINS: Die Kommission hat nicht bewiesen, dass die Vorschriften …
{FN:38} Schlussanträge des Generalanwalts Collins in der Rechtssache Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques (C-673/20, EU:C:2022:129, Nr. 22).
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| EuGH - C-673/20 |
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- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
- EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
- EuGH - C-673/20 (anhängig)
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