Rechtsprechung
| EuGH, 27.03.2019 - C-680/16 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
August Wolff und Remedia/ Kommission
Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 30 Abs. 1 - Humanarzneimittelausschuss - Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist - Wirkstoff Estradiol - Beschluss der Europäischen ...
- Europäischer Gerichtshof
August Wolff und Remedia/ Kommission
Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 30 Abs. 1 - Humanarzneimittelausschuss - Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist - Wirkstoff Estradiol - Beschluss der Europäischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 30 Abs. 1 - Humanarzneimittelausschuss - Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist - Wirkstoff Estradiol - Beschluss der Europäischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Streit um Zulassung endet nach 14 Jahren
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 15.12.2014 - T-672/14
- EuG, 20.10.2016 - T-672/14
- EuGH, 27.04.2017 - C-680/16
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
- EuGH, 27.03.2019 - C-680/16 P
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
Spanien/ Rat - Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 - …
Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
Rn. 27 Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).Folglich kann selbst in einem Fall, in dem nur eines von ihnen diesem Gebot nicht nachgekommen ist, die am Ende des betreffenden Verfahrens getroffene Entscheidung rechtswidrig sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 94).
- EuG, 20.10.2016 - T-672/14
August Wolff und Remedia / Kommission - Humanarzneimittel - Art. 31 der …
Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel und die Remedia d.o.o. die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Oktober 2016, August Wolff und Remedia/Kommission (T-672/14, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:623), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2014) 6030 final der Kommission vom 19. August 2014 über die Zulassungen für Humanarzneimittel zur topischen Anwendung mit hohen Estradiol-Konzentrationen gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit den Mitgliedstaaten durch diesen Beschluss aufgegeben wird, für die in dessen Anhang I aufgeführten und nicht aufgeführten Arzneimittel zur topischen Anwendung mit einem Massenanteil von 0, 01 % Estradiol die in dem Beschluss auferlegten Verpflichtungen zu beachten, mit Ausnahme der Einschränkung, dass die in diesem Anhang genannten Arzneimittel zur topischen Anwendung mit einem Massenanteil von 0, 01 % Estradiol nur noch intravaginal appliziert werden dürfen, abgewiesen hat.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Oktober 2016, August Wolff und Remedia/Kommission (T-672/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:623), wird aufgehoben..
- EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 …
Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
Rn. 24 Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sind zur Beachtung der von der Union garantierten Grundrechte verpflichtet, zu denen das in Art. 41 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 154). - EuGH, 25.10.2007 - C-167/06
Ermioni Komninou und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - …
Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:633, Rn. 57).
- EuGH, 12.01.2023 - C-883/19
Wettbewerb im Bereich der Euro-Zinsderivate: Der Gerichtshof bestätigt die …
In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung von Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das äußere Erscheinungsbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der sich in einer Sache zu äußern hat, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter als geeignet erscheinen können, seine Unabhängigkeit in diesem Bereich zu beeinträchtigen (Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.03.2024 - C-291/22
Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Die Europäische …
Rn. 64 Zwar ergebe sich aus den Rn. 34 und 38 des Urteils vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission (C-680/16 P, EU:C:2019:257), dass Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen, der in der Sachverständigengruppe eine wichtige Rolle spiele, nicht allein auf der Grundlage des Kollegialprinzips ausgeräumt werden könnten.Die objektive Komponente, auf die sich die Rechtsmittelführerin beruft, besagt, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ausreichende Garantien bieten müssen, um jeden berechtigten Zweifel hinsichtlich etwaiger Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27, …und vom 12. Januar 2023, HSBC Holdings u. a./Kommission, C-883/19 P, EU:C:2023:11, Rn. 77).
Ein solcher Verstoß kann zur Rechtswidrigkeit des am Ende des Verfahrens von der Kommission erlassenen Beschlusses führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 28 und 30).
- EuG, 23.09.2026 - T-455/24 Rn. 68 Il incombe aux institutions, aux organes et aux organismes de l'Union de se conformer à l'exigence d'impartialité dans ses deux composantes que sont, d'une part, l'impartialité subjective, en vertu de laquelle aucun membre de l'institution concernée ne doit manifester de parti pris ou de préjugé personnel et, d'autre part, l'impartialité objective, conformément à laquelle cette institution doit offrir des garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé (voir arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 27 et jurisprudence citée).
Il suffit qu'un doute légitime à cet égard existe et ne puisse pas être dissipé (arrêts du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 37, et du 21 octobre 2021, Parlement/UZ, C-894/19 P, EU:C:2021:863, point 54).
À cet égard, ainsi qu'il a été rappelé au point 68 ci-dessus, il incombe aux institutions, organes et organismes de l'Union de se conformer à l'exigence d'impartialité dans ses deux composantes que sont, d'une part, l'impartialité subjective, en vertu de laquelle aucun membre de l'institution concernée ne doit manifester de parti pris ou de préjugé personnel et, d'autre part, l'impartialité objective, conformément à laquelle cette institution doit offrir des garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé (voir arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 27 et jurisprudence citée).
- EuG, 10.04.2024 - T-486/18
Danske Slagtermestre/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Gebührensystem für die …
In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 29 Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es nicht erforderlich ist, eine mangelnde Unparteilichkeit darzutun, um nachzuweisen, dass die Organisation des Verwaltungsverfahrens keine hinreichenden Garantien bietet, um jeden berechtigten Zweifel in Bezug auf etwaige Vorurteile auszuschließen, sondern es genügt, dass insoweit ein berechtigter Zweifel besteht und nicht ausgeräumt werden kann (…Urteil vom 21. Oktober 2021, Parlament/UZ, C-894/19 P, EU:C:2021:863, Rn. 54; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 37).
Rn. 30 So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die objektive Unparteilichkeit eines Ausschusses beeinträchtigt sein kann, wenn ein Interessenkonflikt bei einem seiner Mitglieder zu einer Ämterkollision führen könnte, und zwar unabhängig vom persönlichen Verhalten dieses Mitglieds (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 30).
In diesem Zusammenhang spielt die Vorbereitung eine wichtige Rolle für den letztlich von der Kommission erlassenen Beschluss (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 33).
- EuG, 05.07.2023 - T-272/21
Die Klage von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres …
Das Erfordernis der Unparteilichkeit, das diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen daher bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auferlegt wird, zielt darauf ab, die Gleichbehandlung zu gewährleisten, auf der die Union beruht (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.10.2021 - C-894/19
Parlament/ UZ - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
Rn. 51 Zur behaupteten fehlerhaften Beurteilung des Begriffs "objektive Unparteilichkeit" durch das Gericht ist darauf hinzuweisen, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zur Beachtung der von der Union garantierten Grundrechte verpflichtet sind, zu denen das in Art. 41 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung gehört (Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, dass insoweit ein berechtigter Zweifel besteht und nicht ausgeräumt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 37).
- EuG, 24.09.2025 - T-483/22
Öffentliche Gesundheit - Humanarzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen …
Rn. 233 Insoweit verlangt das Erfordernis der objektiven Unparteilichkeit, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es genügt, dass insoweit ein berechtigter Zweifel besteht und nicht ausgeräumt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 37).
Rn. 296 Zwar impliziert die Ausübung der Aufgabe als Berichterstatter die Übernahme einer wichtigen Rolle bei der Vorbereitung des Gutachtens, das der CHMP abzugeben hat, und der von diesem Ausschuss ernannte Berichterstatter hat im Rahmen dieses Gutachtenverfahrens eine eigene Verantwortlichkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 33 und 34).
- EuGH, 22.10.2026 - C-367/25
Griechenland/ Kommission
Rn. 80 La République hellénique fait également référence à l'arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission (C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 33), qui toutefois n'est pas pertinent en l'occurrence, dès lors qu'il porte non pas sur la répartition, entre les membres de la Commission, des responsabilités incombant à cette institution, mais sur le fonctionnement du comité des médicaments à usage humain de l'Agence européenne des médicaments (EMA). - EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
The Court confirms the dismissal of the action brought by the former European …
Rn. 112 Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91, sowie vom 17. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27). - EuG, 22.11.2023 - T-304/20
Molina Fernández/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 100 Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 04.09.2024 - T-509/21
Indirekte Mittelverwaltung des EU-Haushalts: Das Gericht hält den Beschluss der …
- EuGH, 30.09.2021 - C-130/19
Institutionelles Recht
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-582/24
Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Mobbing - Antrag auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-620/20
IMG/ Kommission - Rechtsmittel - Haushaltsordnung - Schutz der finanziellen …
- EuG, 03.06.2026 - T-1137/23
UF/ Parlament
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22
D & A Pharma/ Kommission und EMA - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Antrag auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-894/19
Parlament/ UZ - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamtin - …
- EuG, 20.10.2021 - T-220/20
Kerstens/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren - Art. …
- EuG, 07.11.2019 - T-48/17
Der Beschluss des Europäischen Parlaments über die Finanzierung der Partei ADDE …
- EuG, 21.01.2026 - T-93/24
Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Bioethanol und Ethanol - Beschluss, mit dem …
- EuG, 01.12.2021 - T-265/20
JR/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente …
- EuG, 04.12.2024 - T-158/23
Colombani/ EAD - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - …
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Rechtsprechung
| EuGH, 27.04.2017 - C-680/16 P |
Kurzfassungen/Presse
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Dynamischer Verweis auf Tarifvertrag gilt auch bei Betriebsübergang
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
August Wolff und Remedia / Kommission
Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 30 Abs. 1 - Humanarzneimittelausschuss - Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist - Wirkstoff Estradiol - Beschluss der Europäischen ...
Verfahrensgang
- EuG, 15.12.2014 - T-672/14
- EuG, 20.10.2016 - T-672/14
- EuGH, 27.04.2017 - C-680/16 P
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
- EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16 P |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
August Wolff und Remedia/ Kommission
Rechtsmittel - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Beschluss der Kommission, mit dem gegenüber den Mitgliedstaaten der Widerruf bzw. die Änderung der nationalen Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur topischen Anwendung mit einem ...
- Europäischer Gerichtshof
August Wolff und Remedia/ Kommission
Rechtsmittel - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Beschluss der Kommission, mit dem gegenüber den Mitgliedstaaten der Widerruf bzw. die Änderung der nationalen Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur topischen Anwendung mit einem ...
- Wolters Kluwer
Schlussanträge des Generalanwalts P. Mengozzi vom 4. Oktober 2018. Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel und Remedia d.o.o. gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 30 Abs. 1 - Humanarzneimittelausschuss - ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Rechtsmittel - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Beschluss der Kommission, mit dem gegenüber den Mitgliedstaaten der Widerruf bzw. die Änderung der nationalen Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur topischen Anwendung mit einem ...
Verfahrensgang
- EuG, 15.12.2014 - T-672/14
- EuG, 20.10.2016 - T-672/14
- EuGH, 27.04.2017 - C-680/16
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16 P
- EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (28)
- EuG, 11.12.2014 - T-189/13
PP Nature-Balance Lizenz / Kommission - Humanarzneimittel - Wirkstoff Tolperison …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
Rn. 152 Hierzu stelle ich fest, dass der Unionsrichter den Vorsorgegrundsatz im Bereich des Humanarzneimittelkodexes, nach Feststellung einer solchen wissenschaftlichen Ungewissheit, im Urteil vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056, Rn. 37 ff.), bereits angewandt hat.{FN:4} Der von den Rechtsmittelführerinnen angeführte Umstand, wonach in den Sachverhalten, zu denen in der Vergangenheit die Urteile des Gerichts vom 7. März 2013, Acino/Kommission (T-539/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:110), und vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056), ergangen seien, der CHMP jeweils nach Art. 31 Abs. 1 des Humanarzneimittelkodexes auf der Grundlage neuer Pharmakovigilanzdaten befasst worden sei, reicht für sich genommen sicher nicht aus, diese Auslegung auszuschließen.
{FN:34} Rn. 140 des angefochtenen Urteils, in dem das Urteil vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056, Rn. 37), zitiert wird.
{FN:36} Urteil vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056, Rn. 43).
{FN:38} Urteile vom 26. November 2002, Artegodan u. a./Kommission (…T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, EU:T:2002:283, Rn. 200), vom 7. März 2013, Acino/Kommission (…T-539/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:110, Rn. 93), und vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056, Rn. 52).
- EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
Spanien/ Rat - Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
Rn. 90 Ich nehme hier insbesondere Bezug auf das Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982).{FN:16} Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 96 bis 98).
{FN:17} Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 99 und 100).
{FN:19} Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 102 und 103).
{FN:21} Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 104).
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a. (C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 44).{FN:10} Vgl. Urteile vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a. (C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 54), und vom 19. Februar 2009, Gorostiaga Atxalandabaso/Parlament (…C-308/07 P, EU:C:2009:103, Rn. 46), die Bezug nehmen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Urteilen vom 24. Februar 1993, Fey/Österreich, Serie A Nr.° 255-A, S. 12, § 28, vom 25. Februar 1997, Findlay/Vereinigtes Königreich, Recueil des arrêts et décisions 1997-I, S. 281, § 73, und vom 4. Oktober 2007, Forum Maritime SA/Rumänien, Nrn. 63610/00 und 38692/05, noch nicht im Recueil des arrêts et décisions veröffentlicht.
- EuGH, 09.09.2003 - C-236/01
Monsanto Agricoltura Italie u.a. - "Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
Außerdem habe der Gerichtshof im Urteil vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a. (C-236/01, EU:C:2003:431), festgestellt, dass Schutzmaßnahmen nicht mit einer rein hypothetischen Betrachtung des Risikos begründet werden könnten, ausgenommen im Fall der Bewertung von neuartigen Lebensmitteln.Rn. 153 Was schließlich die Behauptung der Rechtsmittelführerinnen betrifft, dass eine wissenschaftliche Ungewissheit nur in Bezug auf neue Produkte bestehen könne, und damit nicht bei Linoladiol N, das bereits seit Jahrzehnten auf dem Markt sei, meine ich, dass aus dem Urteil vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a. (C-236/01, EU:C:2003:431), eine solche Schlussfolgerung nicht hergeleitet werden kann, und zwar hauptsächlich aus zwei Gründen.
- EuG, 07.03.2013 - T-539/10
Acino / Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung des Inverkehrbringens und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
{FN:4} Der von den Rechtsmittelführerinnen angeführte Umstand, wonach in den Sachverhalten, zu denen in der Vergangenheit die Urteile des Gerichts vom 7. März 2013, Acino/Kommission (T-539/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:110), und vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056), ergangen seien, der CHMP jeweils nach Art. 31 Abs. 1 des Humanarzneimittelkodexes auf der Grundlage neuer Pharmakovigilanzdaten befasst worden sei, reicht für sich genommen sicher nicht aus, diese Auslegung auszuschließen.{FN:38} Urteile vom 26. November 2002, Artegodan u. a./Kommission (…T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, EU:T:2002:283, Rn. 200), vom 7. März 2013, Acino/Kommission (T-539/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:110, Rn. 93), und vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (…T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056, Rn. 52).
- EuG, 20.10.2016 - T-672/14
August Wolff und Remedia / Kommission - Humanarzneimittel - Art. 31 der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel (im Folgenden: August Wolff oder Rechtsmittelführerin zu 1) und die Remedia d.o.o. (im Folgenden: Remedia) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Oktober 2016, August Wolff und Remedia/Kommission (T-672/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:623) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Oktober 2016, August Wolff und Remedia/Kommission (T-672/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:623), wird aufgehoben.
- EuG, 26.11.2002 - T-74/00
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
{FN:38} Urteile vom 26. November 2002, Artegodan u. a./Kommission (T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, EU:T:2002:283, Rn. 200), vom 7. März 2013, Acino/Kommission (…T-539/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:110, Rn. 93), und vom 11. Dezember 2014, PP Nature-Balance Lizenz/Kommission (…T-189/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1056, Rn. 52). - EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
Upjohn - Arzneispezialitäten - Widerruf einer Genehmigung für das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
{FN:39} Für den wissenschaftlichen Bereich vgl. Urteil vom 21. Januar 1999, Upjohn (C-120/97, EU:C:1999:14, Rn. 34). - EGMR, 24.05.1989 - 10486/83
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
{FN:12} EGMR, Urteil vom 24. Mai 1989, Hauschildt/Dänemark, Serie A Nr. 154, § 48. Vgl. auch EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2000, Morel/Frankreich, § 42. Dieses Kriterium scheint mir ganz allgemein schwerer zu erfüllen als das von den Rechtsmittelführerinnen geltend gemachte Kriterium einer "nachvollziehbaren Besorgnis, dass ein Sachverhalt nicht neutral und objektiv überprüft wird". - EuGH, 21.07.2011 - C-15/10
Etimine - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
{FN:45} Urteil vom 21. Juli 2011, Etimine (C-15/10, EU:C:2011:504, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Der Gerichtshof bestätigt, dass der griechische Staat verpflichtet ist, von …
- EuGH, 07.07.2009 - C-558/07
S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung, …
- EuGH, 28.06.2017 - C-629/15
Novartis Europharm/ Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Genehmigung …
- EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
LG Electronics/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren …
- EuGH, 19.02.2009 - C-308/07
Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Kostenerstattungs- und …
- EuGH, 16.06.2016 - C-154/14
SKW Stahl-Metallurgie und SKW Stahl-Metallurgie Holding / Kommission - …
- EuGH, 10.04.2014 - C-269/13
Acino / Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Aussetzung des …
- EuGH, 03.12.2015 - C-82/15
PP Nature-Balance Lizenz / Kommission
- EuGH, 26.10.2017 - C-454/16
Global Steel Wire/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - …
- EuG, 26.11.2002 - T-84/00
Roussel und Roussel Diamant / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-385/07
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Beherrschende Stellung …
- EuG, 12.12.2012 - T-392/09
1. garantovaná a.s. gegen Europäische Kommission. - Wettbewerb - Kartelle - Markt …
- EuGH, 10.12.2015 - C-553/14
Kyocera Mita Europe / Kommission
- EuGH, 22.10.2014 - C-620/13
Rechtsmittel; Staatliche Beihilfe; Befreiung eines Rentenfonds von der …
- FG Nürnberg, 05.11.1997 - I 258/97
- EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 …
- EuG, 05.07.2016 - T-26/15
Kommission / Hristov - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Ernennung - Verfahren …
- EuGöD, 13.11.2014 - F-2/12
Hristov / Kommission und EMA
- EuG, 10.04.2024 - T-486/18
Danske Slagtermestre/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Gebührensystem für die …
In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 28 Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot u. a. in seiner Ausprägung der objektiven Unparteilichkeit nachzukommen, wonach das betreffende Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:219:257, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei auch ein Eindruck von Bedeutung sein kann (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 29 Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es nicht erforderlich ist, eine mangelnde Unparteilichkeit darzutun, um nachzuweisen, dass die Organisation des Verwaltungsverfahrens keine hinreichenden Garantien bietet, um jeden berechtigten Zweifel in Bezug auf etwaige Vorurteile auszuschließen, sondern es genügt, dass insoweit ein berechtigter Zweifel besteht und nicht ausgeräumt werden kann (…Urteil vom 21. Oktober 2021, Parlament/UZ, C-894/19 P, EU:C:2021:863, Rn. 54; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 37).
Rn. 30 So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die objektive Unparteilichkeit eines Ausschusses beeinträchtigt sein kann, wenn ein Interessenkonflikt bei einem seiner Mitglieder zu einer Ämterkollision führen könnte, und zwar unabhängig vom persönlichen Verhalten dieses Mitglieds (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 30).
In diesem Zusammenhang spielt die Vorbereitung eine wichtige Rolle für den letztlich von der Kommission erlassenen Beschluss (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 33).
- EuGH, 12.01.2023 - C-883/19
Wettbewerb im Bereich der Euro-Zinsderivate: Der Gerichtshof bestätigt die …
In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung von Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das äußere Erscheinungsbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der sich in einer Sache zu äußern hat, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter als geeignet erscheinen können, seine Unabhängigkeit in diesem Bereich zu beeinträchtigen (Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.03.2024 - C-291/22
Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Die Europäische …
Rn. 64 Zwar ergebe sich aus den Rn. 34 und 38 des Urteils vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission (C-680/16 P, EU:C:2019:257), dass Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen, der in der Sachverständigengruppe eine wichtige Rolle spiele, nicht allein auf der Grundlage des Kollegialprinzips ausgeräumt werden könnten.Die objektive Komponente, auf die sich die Rechtsmittelführerin beruft, besagt, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ausreichende Garantien bieten müssen, um jeden berechtigten Zweifel hinsichtlich etwaiger Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27, …und vom 12. Januar 2023, HSBC Holdings u. a./Kommission, C-883/19 P, EU:C:2023:11, Rn. 77).
Ein solcher Verstoß kann zur Rechtswidrigkeit des am Ende des Verfahrens von der Kommission erlassenen Beschlusses führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 28 und 30).
- EuG, 23.09.2026 - T-455/24 Rn. 68 Il incombe aux institutions, aux organes et aux organismes de l'Union de se conformer à l'exigence d'impartialité dans ses deux composantes que sont, d'une part, l'impartialité subjective, en vertu de laquelle aucun membre de l'institution concernée ne doit manifester de parti pris ou de préjugé personnel et, d'autre part, l'impartialité objective, conformément à laquelle cette institution doit offrir des garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé (voir arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 27 et jurisprudence citée).
Il suffit qu'un doute légitime à cet égard existe et ne puisse pas être dissipé (arrêts du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 37, et du 21 octobre 2021, Parlement/UZ, C-894/19 P, EU:C:2021:863, point 54).
À cet égard, ainsi qu'il a été rappelé au point 68 ci-dessus, il incombe aux institutions, organes et organismes de l'Union de se conformer à l'exigence d'impartialité dans ses deux composantes que sont, d'une part, l'impartialité subjective, en vertu de laquelle aucun membre de l'institution concernée ne doit manifester de parti pris ou de préjugé personnel et, d'autre part, l'impartialité objective, conformément à laquelle cette institution doit offrir des garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé (voir arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 27 et jurisprudence citée).
- EuG, 05.07.2023 - T-272/21
Die Klage von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres …
Das Erfordernis der Unparteilichkeit, das diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen daher bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auferlegt wird, zielt darauf ab, die Gleichbehandlung zu gewährleisten, auf der die Union beruht (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.10.2026 - C-367/25
Griechenland/ Kommission
Rn. 80 La République hellénique fait également référence à l'arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission (C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 33), qui toutefois n'est pas pertinent en l'occurrence, dès lors qu'il porte non pas sur la répartition, entre les membres de la Commission, des responsabilités incombant à cette institution, mais sur le fonctionnement du comité des médicaments à usage humain de l'Agence européenne des médicaments (EMA). - EuG, 22.11.2023 - T-304/20
Molina Fernández/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 100 Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 04.09.2024 - T-509/21
Indirekte Mittelverwaltung des EU-Haushalts: Das Gericht hält den Beschluss der …
Rn. 391 Insbesondere wenn die klagende Partei einen Verstoß gegen die objektive Unparteilichkeit geltend macht, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es nicht erforderlich ist, eine mangelnde Unparteilichkeit darzutun, um nachzuweisen, dass die Organisation eines Verwaltungsverfahrens keine hinreichenden Garantien bietet, um jeden berechtigten Zweifel in Bezug auf etwaige Vorurteile auszuschließen, sondern es genügt, dass insoweit ein berechtigter Zweifel besteht und nicht ausgeräumt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 37). - EuGH, 30.09.2021 - C-130/19
Institutionelles Recht
Rn. 207 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, und zwar zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 03.06.2026 - T-1137/23
UF/ Parlament
Rn. 122 Selon la jurisprudence, afin de démontrer que l'organisation de la procédure administrative ou disciplinaire n'offre pas de garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé, il n'est pas requis d'établir l'existence d'un manque d'impartialité, mais uniquement d'établir qu'un doute légitime à cet égard existe et ne peut pas être dissipé (voir, en ce sens, arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 37). - Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22
D & A Pharma/ Kommission und EMA - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Antrag auf …
- EuG, 20.10.2021 - T-220/20
Kerstens/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren - Art. …
- EuG, 01.12.2021 - T-265/20
JR/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente …
- EuG, 04.12.2024 - T-158/23
Colombani/ EAD - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - …
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