Rechtsprechung
| EuGH, 01.08.2022 - C-720/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesrepublik Deutschland (Enfant de réfugiés, né hors de l'État d'accueil)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl - Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) - Antrag auf ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsame Politik im Bereich Asyl; Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist; Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III); Antrag auf internationalen ...
- doev.de
RO - Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz; Anerkennung der Eltern in einem anderen Mitgliedstaat
- milo.bamf.de
EUV 604/2013, Art 20 Abs 3; EURL 32/2013, Art 33 Abs 2; AsylG, § 29 Abs 1; EUV 604/2013, Art 9
Russische Föderation: Ein Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz darf nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass seinen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist - Informationsverbund Asyl und Migration
Anerkannte, Asylantragstellung, Kinder, Minderjährige, Unzulässigkeit
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl - Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) - Antrag auf ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ein Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz darf nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass seinen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Flüchtlingskind in Deutschland - und seine Eltern in Polen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Deutsche Zuständigkeit für Asylantrag einer Minderjährigen trotz Asyl für Eltern in Polen - Deutsche Zuständigkeit für Asylantrag einer Minderjährigen trotz Asyl für Eltern in Polen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Bundesrepublik Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 14.12.2020 - 5 K 417/19
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
- EuGH, 01.08.2022 - C-720/20
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 1715
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.02.2022 - C-483/20
Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-720/20
Insoweit zählt Art. 33 Abs. 2 abschließend die Situationen auf, in denen die Mitgliedstaaten einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig betrachten können (…Urteile vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 76, sowie vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides [Familienverband - bereits gewährter Schutz], C-483/20, EU:C:2022:103, Rn. 23).Diese Möglichkeit erklärt sich unter anderem durch die Bedeutung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens im Unionsrecht, insbesondere in dem durch die Union gebildeten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, und dieser Grundsatz kommt im Rahmen des mit dieser Richtlinie eingerichteten gemeinsamen Asylverfahrens in dieser Bestimmung zum Ausdruck (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides [Familienverband - bereits gewährter Schutz], C-483/20, EU:C:2022:103, Rn. 28 und 29).
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-720/20
Denn ein Mitgliedstaat kann einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen der durch die Dublin-III-Verordnung festgelegten Verfahren nicht wirksam darum ersuchen, einen Angehörigen eines Drittstaats aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, der im ersten Mitgliedstaat einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, nachdem ihm im zweiten Mitgliedstaat internationaler Schutz gewährt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 78).Insoweit zählt Art. 33 Abs. 2 abschließend die Situationen auf, in denen die Mitgliedstaaten einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig betrachten können (Urteile vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 76, …sowie vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides [Familienverband - bereits gewährter Schutz], C-483/20, EU:C:2022:103, Rn. 23).
- EuGH, 19.09.2017 - C-438/17
Magamadov - Beschleunigtes Verfahren
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-720/20
Denn ein Mitgliedstaat kann einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen der durch die Dublin-III-Verordnung festgelegten Verfahren nicht wirksam darum ersuchen, einen Angehörigen eines Drittstaats aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, der im ersten Mitgliedstaat einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, nachdem ihm im zweiten Mitgliedstaat internationaler Schutz gewährt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 78).Insoweit zählt Art. 33 Abs. 2 abschließend die Situationen auf, in denen die Mitgliedstaaten einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig betrachten können (Urteile vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 76, …sowie vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides [Familienverband - bereits gewährter Schutz], C-483/20, EU:C:2022:103, Rn. 23).
- EuGH, 02.04.2019 - C-582/17
H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-720/20
Daher vermag die Verhinderung von Sekundärmigration, die, wie der Gerichtshof festgestellt hat (Urteil vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 77), eines der mit der Dublin-III-Verordnung verfolgten Ziele darstellt, keine andere Auslegung dieses Artikels zu rechtfertigen. - EuGH, 19.03.2020 - C-564/18
Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-720/20
Rn. 49 Dieser abschließende Charakter beruht sowohl auf dem Wortlaut der genannten Bestimmung, insbesondere auf der Wendung "nur dann", die der Aufzählung der Unzulässigkeitsgründe vorausgeht, als auch auf dem Zweck dieser Bestimmung, der, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, gerade darin besteht, die Pflicht des zuständigen Mitgliedstaats, einen Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, dadurch zu lockern, dass Fälle definiert werden, in denen ein solcher Antrag als unzulässig zu betrachten ist (Urteil vom 19. März 2020, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal [Tompa], C-564/18, EU:C:2020:218, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.06.2024 - C-753/22
Anerkennung als Flüchtling: Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die in …
Unter Berücksichtigung dieses Zwecks stellt diese Bestimmung in ihrer Gesamtheit eine Ausnahme von der besagten Pflicht dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen], C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.02.2024 - C-216/22
Ein Urteil des Gerichtshofs kann einen neuen Umstand darstellen, der eine erneute …
Rn. 34 Zur Beurteilung der Bedeutung der Begriffe "neuer Umstand" bzw. "neues Element" oder "neue Erkenntnis" im Sinne von Art. 33 Abs. 2 Buchst. d und Art. 40 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2013/32 ist festzustellen, dass aus dem Wortlaut dieses Art. 33 Abs. 2, insbesondere der Wendung "nur dann", die der Aufzählung der Unzulässigkeitsgründe vorausgeht, und dem Zweck dieser letztgenannten Bestimmung sowie aus der Systematik dieser Richtlinie hervorgeht, dass die in dieser Bestimmung genannte Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, eine Ausnahme von der Pflicht der Mitgliedstaaten darstellt, einen solchen Antrag in der Sache zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen], C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 49).Rn. 35 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass sowohl aus dem abschließenden Charakter der Aufzählung in diesem Art. 33 Abs. 2 als auch aus dem Ausnahmecharakter der in dieser Aufzählung enthaltenen Unzulässigkeitsgründe folgt, dass diese Gründe eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen], C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-753/22
Generalanwältin Medina: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die in einem …
{FN:50} In der mündlichen Verhandlung in der vorliegenden Rechtssache hat die italienische Regierung auf das Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen) (C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 42), verwiesen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass vom "eindeutigen Wortlaut" einer Bestimmung der Dublin-III-Verordnung "nicht abgewichen werden [kann]", um das Ziel zu wahren, Sekundärmigration während des Asylverfahrens in der Europäischen Union zu verhindern.{FN:51} Vgl. Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen) (C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 33).
- VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376
Zum Umfang der personellen Prognosebasis bei unzulässigem Asylantrag
Rn. 29 (2) Die Begrenzung der personellen Prognosebasis auf den oder die Adressaten der Unzulässigkeitsentscheidung trägt ferner dem Ziel der Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems am besten Rechnung, die Möglichkeiten legaler Sekundärmigration zu begrenzen und hierdurch die Verwaltungsressourcen der Mitgliedstaaten zu schonen (vgl. EG 13, 36, 44 Satz 3 Verfahrensrichtlinie und EG 13 Anerkennungsrichtlinie; siehe auch EuGH, U.v. 1.8.2022 - C-720/20 - juris Rn. 42;… EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17 und C-583/17 - juris Rn. 77;… Schlussantrag der Generalanwältin v. 20.4.2023, C-228/21, juris Rn. 2, 91 m.w.N.;… zu den Vorgänger-Richtlinien EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - juris Rn. 79. Zum Ganzen auch O´Brien in Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 18 Rn. 13;… Progin-Theuerkauf in Heselhaus/Nowak, Handbuch der Europäischen Grundrechte, 2. Aufl. 2020, § 20 Rn. 37). - EuGH, 05.03.2026 - C-458/24
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, Asylbewerber aufzunehmen, für die er …
Art. 33 Abs. 2 zählt insoweit abschließend die Situationen auf, in denen die Mitgliedstaaten einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig betrachten können (…Urteile vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 76, sowie vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen], C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 48).Rn. 69 Aus dem abschließenden Charakter der Aufzählung in Art. 33 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32 und dem Ausnahmecharakter der in dieser Aufzählung enthaltenen Unzulässigkeitsgründe folgt, dass diese Bestimmung eng auszulegen ist und daher nicht auf eine Situation angewendet werden kann, die nicht seinem Wortlaut entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen], C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-352/22
Generalstaatsanwaltschaft Hamm (Demande d'extradition d'un réfugié vers la …
{FN:47} Im Zusammenhang mit dem 43. Erwägungsgrund der Richtlinie 2013/32, wonach die Mitgliedstaaten grundsätzlich alle Anträge in der Sache prüfen müssen, sieht Art. 33 Abs. 1 dieser Richtlinie eine Ausnahme vor, die durch eine erschöpfende Liste von Unzulässigkeitsgründen in Abs. 2 dieses Artikels konkretisiert wird: vgl. Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), Analyse juridique: Les procédures d'asile et le principe de non-refoulement, 2018, S. 113. Nach Ansicht des Gerichtshofs erklärt sich die Möglichkeit, einen Antrag gemäß Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 für unzulässig zu erklären, insbesondere aus der Bedeutung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommt: vgl. Urteile vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Familienverband - bereits gewährter Schutz) (…C-483/20, EU:C:2022:103, Rn. 29 und 37), sowie vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen) (C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 50). - EuGH, 24.09.2026 - C-511/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
Rn. 33 Art. 3 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist in den dort genannten besonderen Fällen subsidiär anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Außerhalb des Aufnahmestaats geborenes Kind von Flüchtlingen], C-720/20, EU:C:2022:603, Rn. 44). - VG Köln, 12.05.2025 - 23 L 740/25 Rn. 129 vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2022 - C-720/20 -, juris Rn. 32 ff.
Rn. 136 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jean Richard de la Tour vom 24. März 2022 in der Rechtssache C-720/20 (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=256482&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=142589;… Rn. 60).
- VG Köln, 12.05.2025 - 23 L 833/25 Rn. 126 vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2022 - C-720/20 -, juris Rn. 32 ff.
Rn. 133 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jean Richard de la Tour vom 24. März 2022 in der Rechtssache C-720/20 (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=256482&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=142589;… Rn. 60).
- VG Köln, 12.05.2025 - 23 L 741/25 Rn. 130 vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2022 - C-720/20 -, juris Rn. 32 ff.
Rn. 137 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jean Richard de la Tour vom 24. März 2022 in der Rechtssache C-720/20 (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=256482&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=142589;… Rn. 60).
- VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30364
Unzulässiger Asylantrag nach subsidiärem Schutz in Dänemark
- VG Köln, 22.08.2025 - 19 K 3921/25
- OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23
Asyl - Dublin-Verfahren eines nachgeborenen Kindes
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2026 - 4 LB 6/25
Unzulässigkeitsentscheidung; kein subsidiärer Schutz im Sinne des Unionsrechts in …
- VG Bayreuth, 12.07.2024 - B 7 K 23.31025
Sekundärmigration (Lettland), "Dublin-Folgeanträge" als Folgeanträge i.S.v. § 71 …
- VG Köln, 05.03.2026 - 23 L 436/26
- VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 B 22.30821
Asylantrag eines in Italien als subsidiär Schutzberechtigter anerkannten ehemals …
- VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30482
Erfolglose Klage gegen aslyrechtliche Unzulässigkeitsentscheidung und …
- VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30372
Unzulässiger Asylantrag nach Schutzgewährung in Dänemark
- EuGH, 20.11.2025 - C-195/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 13 A 10044/21
Asylrecht -Europäisches Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für …
- VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30369
Erfolglose Klage gegen aslyrechtliche Unzulässigkeitsentscheidung und …
- VG Düsseldorf, 03.02.2025 - 22 L 3855/24
- VG Hamburg, 14.08.2024 - 12 AE 3050/24
Einstweiliger Rechtsschutz gegen seine drohende Abschiebung nach Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2025 - C-195/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Vorübergehender Schutz im Fall …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-662/23
Zimir - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - …
- VG Hamburg, 05.08.2025 - 12 AE 5719/25
Zur Zulässigkeit der Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig gemäß bzw. analog …
- VG Hamburg, 21.02.2025 - 12 AE 915/25
Zur Zulässigkeit der Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig gemäß § 29 Abs. 1 …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2023 - 4 LA 10/23
Syrien: Dublin Dänemark: Zuständigkeit Deutschlands; § 29 Abs. 1 AsylG nicht …
- VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 21.50187
Dublin-Verfahren: Zuständigkeit für nachgeborenes Kind von Eltern mit …
- VG München, 12.07.2022 - M 32 K 21.32120
Asyl Herkunftsland, Nigeria, Verfahren nach der Dublin III-VO (hier Zielstaat, …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesrepublik Deutschland (Enfant de réfugiés, né hors de l'État d'accueil)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 33 Abs. 2 Buchst. a - Ablehnung eines von einem Kind gestellten Antrags auf internationalen Schutz ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 33 Abs. 2 Buchst. a - Ablehnung eines von einem Kind gestellten Antrags auf internationalen Schutz ...
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 14.12.2020 - 5 K 417/19
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
- EuGH, 01.08.2022 - C-720/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 51).{FN:26} Dabei könnte es sich entsprechend den vom Gerichtshof im Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (…C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 72), aufgestellten und im Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 41), bestätigten Grundsätzen um eine primäre oder eine abgeleitete Anerkennung handeln.
{FN:27} C-91/20, EU:C:2021:898.
Vgl. auch Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.02.2022 - C-483/20
Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:3} Vgl. dazu die Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Familienverband - bereits gewährter Schutz) (C-483/20, EU:C:2021:780) und das Urteil vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Familienverband - bereits gewährter Schutz) (C-483/20, EU:C:2022:103).Vgl. auch Urteil vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Familienverband - bereits gewährter Schutz) (C-483/20, EU:C:2022:103), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 [ergibt], dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, zu prüfen, ob dem Antragsteller der internationale Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95 zuzuerkennen ist, wenn dieser Schutz bereits in einem anderen Mitgliedstaat gewährleistet ist" (…Rn. 24).
{FN:22} Vgl. dazu Urteil vom 22. Februar 2022, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Familienverband - bereits gewährter Schutz) (C-483/20, EU:C:2022:103, Rn. 29 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.11.2022 - C-153/21
Ministre de l'Immigration und de l'Asile
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
Diese Zukunft liegt gar nicht so fern, denn in der Rechtssache C-153/21, Ministre de l'immigration et de l'asile{FN-VERWEIS:13}, in der das Verfahren am 11. November 2021 ausgesetzt wurde, ist der Gerichtshof mit einer ähnlichen Problematik befasst.Auch in der Rechtssache Ministre de l'immigration et de l'asile (C-153/21), in der das Verfahren derzeit ausgesetzt ist, haben die Eltern beschlossen, Griechenland u. a. wegen der nach ihrer Ansicht mangelhaften Lebens-, Aufnahme- und Betreuungsbedingungen für ihre Kinder zu verlassen.
Vgl. auch die beim Gerichtshof noch anhängige Rechtssache Ministre de l'immigration et de l'asile (C-153/21), die eine ähnliche Frage wie die vorliegende Rechtssache aufwirft, und die Rechtssache C-745/21, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid, in der es um die Rechte eines ungeborenen Kindes geht, gegen dessen Mutter eine Entscheidung zur Überstellung nach Litauen aufgrund der Verordnung Nr. 604/2013 ergangen ist, während sein Vater in den Niederlanden internationalen Schutz genießt.
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:10} Vgl. dazu Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "ein Mitgliedstaat … einen anderen Mitgliedstaat nicht im Rahmen der durch die [Verordnung Nr. 604/2013] festgelegten Verfahren wirksam darum ersuchen [kann], einen Angehörigen eines Drittstaats aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, der im ersten Mitgliedstaat einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, nachdem ihm im zweiten Mitgliedstaat subsidiärer Schutz gewährt worden ist" (…Rn. 78).{FN:40} C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219.
- EuGH, 19.09.2017 - C-438/17
Magamadov - Beschleunigtes Verfahren
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:10} Vgl. dazu Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "ein Mitgliedstaat … einen anderen Mitgliedstaat nicht im Rahmen der durch die [Verordnung Nr. 604/2013] festgelegten Verfahren wirksam darum ersuchen [kann], einen Angehörigen eines Drittstaats aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, der im ersten Mitgliedstaat einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, nachdem ihm im zweiten Mitgliedstaat subsidiärer Schutz gewährt worden ist" (…Rn. 78).{FN:40} C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219.
- EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:4} Vgl. in diesem Sinne Art. 33 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (…ABl. 2011, L 337, S. 9), wonach nur Personen, die internationalen Schutz genießen, sich im Gebiet des Mitgliedstaats, der diesen Schutz gewährt hat, frei bewegen und dort ihren Aufenthalt wählen dürfen, sowie Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso (C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 37). - EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2020, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa) (…C-564/18, EU:C:2020:218, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 149 und 182 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2018 - C-652/16
Ahmedbekova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:26} Dabei könnte es sich entsprechend den vom Gerichtshof im Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 72), aufgestellten und im Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (…C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 41), bestätigten Grundsätzen um eine primäre oder eine abgeleitete Anerkennung handeln. - EuGH, 19.03.2020 - C-564/18
Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2020, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa) (C-564/18, EU:C:2020:218, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (…C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 149 und 182 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.04.2017 - C-36/17
Ahmed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed (C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 38). - EuGH, 08.06.2017 - C-111/17
OL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …
- EuGH, 16.02.2023 - C-745/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enfant à naître au moment de la …
- EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en …
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