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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2023 - C-756/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15038
EuGH, 29.06.2023 - C-756/21 (https://dejure.org/2023,15038)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2023 - C-756/21 (https://dejure.org/2023,15038)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - C-756/21 (https://dejure.org/2023,15038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Art. 4 Abs. 1 Satz 2 - Zusammenarbeit des Mitgliedstaats ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    EGRL 83/2004, Art 4; EGRL 85/2005, Art 39
    Pakistan: Umfang der behördlichen und gerichtlichen Ermittlungspflicht; Angemessenheit der Verfahrensdauer; Bewertung der Glaubwürdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Art. 4 Abs. 1 Satz 2 - Zusammenarbeit des Mitgliedstaats ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Wenn im Rahmen eines Antrags auf subsidiären Schutz die Pflicht zur Zusammenarbeit, wie in Rn. 66 des Urteils des Gerichtshofs vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), beschrieben, vollständig verletzt wurde, wurde dann der Prüfung dieses Antrags in dem im Urteil vom 15. Oktober 2015, Kommission/Deutschland (C-137/14, EU:C:2015:683), angenommenen Sinne ihre "praktische Wirksamkeit" genommen?.

    Ist ein Entscheider über einen Antrag auf internationalen Schutz, wenn ihm keine ausreichenden Beweise für den psychischen Gesundheitszustand eines Antragstellers vorliegen, aber Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Antragsteller möglicherweise solche Probleme hat, gemäß der im Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 66), genannten Pflicht zur Zusammenarbeit oder sonst verpflichtet, weiter zu ermitteln, oder hat er eine andere Pflicht, bevor er eine endgültige Entscheidung erlässt?.

    Der erste Abschnitt betrifft die Feststellung der tatsächlichen Umstände, die Beweise zur Stützung des Antrags darstellen können, während der zweite Abschnitt die rechtliche Würdigung dieser Umstände betrifft, die in der Entscheidung besteht, ob die in den Art. 9 und 10 oder 15 der Richtlinie 2004/83 vorgesehenen materiellen Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes in Anbetracht der Umstände, die einen konkreten Fall auszeichnen, erfüllt sind (Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 64).

    Rn. 48 Zwar ist es nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83 Sache des Antragstellers, so schnell wie möglich alle zur Begründung seines Antrags auf internationalen Schutz erforderlichen Anhaltspunkte darzulegen, doch hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass die Behörden der Mitgliedstaaten gegebenenfalls aktiv mit dem Antragsteller zusammenarbeiten müssen, um die maßgeblichen Anhaltspunkte des Antrags zu bestimmen und zu ergänzen, wobei diese Behörden im Übrigen oft eher Zugang zu bestimmten Arten von Unterlagen haben als der Antragsteller (Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 65 und 66).

    Rn. 55 Hinsichtlich der mit der allgemeinen Lage im Herkunftsland verbundenen Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag maßgeblich sind, ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2005/85, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass genaue und aktuelle Informationen über die allgemeine Lage in den Herkunftsstaaten der Asylbewerber und gegebenenfalls in den Staaten, durch die sie gereist sind, gesammelt werden (Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 67).

  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Rn. 49 Zum Umfang dieser Zusammenarbeit ergibt sich aus dem Kontext, in den sich diese Bestimmung einfügt, und zum einen insbesondere aus Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2005/85, dass die Asylbehörde damit beauftragt ist, die Anträge angemessen zu prüfen, bevor sie über sie entscheidet (Urteil vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 40).

    Gegebenenfalls muss die zuständige Behörde auch Erklärungen für das Fehlen von Beweisen und die generelle Glaubwürdigkeit des Antragstellers berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 41).

    Rn. 56 Was die maßgeblichen Anhaltspunkte im Hinblick auf die individuelle Lage und die persönlichen Umstände des Antragstellers betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2005/85 keine Beschränkung der Mittel darstellen, die die Behörden heranziehen dürfen, und insbesondere nicht ausschließen, dass im Zuge der Prüfung der Tatsachen und Umstände auf Gutachten zurückgegriffen wird, um mit größerer Genauigkeit feststellen zu können, inwieweit der Antragsteller tatsächlich internationalen Schutzes bedarf, sofern die Art und Weise, in der hierbei gegebenenfalls auf ein Gutachten zurückgegriffen wird, mit den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere mit den in der Charta garantierten Grundrechten, in Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 20.09.2022 - C-339/20

    Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Solange diese Fragen die Auslegung des Unionsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, über sie zu befinden (Urteil vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 56).

    Rn. 36 Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die der Gerichtshof ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 57).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-180/17

    Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Aufschiebende Wirkung des …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Rn. 66 Da die Richtlinie 2005/85 keine Vorschriften hinsichtlich der Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung, mit der über den Rechtsbehelf gegen eine abschlägige Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz entschieden wird, oder zur ausdrücklichen Regelung eines zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahrens enthält, ist davon auszugehen, dass der Schutz, den Art. 39 der Richtlinie 2005/85 in Verbindung mit den Art. 18 und 47 der Charta gewährt, auf einen einzigen gerichtlichen Rechtsbehelf beschränkt ist und nicht die Einführung mehrerer Rechtszüge verlangt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2018, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels], C-180/17, EU:C:2018:775, Rn. 33).

    Rn. 67 Mangels einschlägiger Unionsregeln ist es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie mithin Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, über die etwaige Schaffung eines zweiten Rechtszugs gegen ein Urteil zu entscheiden, mit dem über einen Rechtsbehelf gegen eine abschlägige Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz entschieden wird, und gegebenenfalls die Verfahrensmodalitäten dieses zweiten Rechtszugs zu regeln, wobei diese Modalitäten jedoch in den dem Unionsrecht unterliegenden Fällen nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2018, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels], C-180/17, EU:C:2018:775, Rn. 34 und 35, …sowie vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 42).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Wenn im Rahmen eines Antrags auf subsidiären Schutz die Pflicht zur Zusammenarbeit, wie in Rn. 66 des Urteils des Gerichtshofs vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), beschrieben, vollständig verletzt wurde, wurde dann der Prüfung dieses Antrags in dem im Urteil vom 15. Oktober 2015, Kommission/Deutschland (C-137/14, EU:C:2015:683), angenommenen Sinne ihre "praktische Wirksamkeit" genommen?.
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Rn. 50 Insbesondere ist, wie der Generalanwalt in Nr. 59 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die Beurteilung der Frage, ob die festgestellten Umstände eine Bedrohung darstellen oder nicht, aufgrund deren der Betroffene in Anbetracht seiner individuellen Lage begründete Furcht haben kann, tatsächlich Verfolgungshandlungen zu erleiden, in allen Fällen mit Wachsamkeit und Vorsicht vorzunehmen, da Fragen der Integrität der menschlichen Person und der individuellen Freiheiten betroffen sind, die zu den Grundwerten der Union gehören (Urteil vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a., C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 89 und 90).
  • EuGH, 02.12.2014 - C-148/13

    Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Rn. 89 Mithin ergibt sich aus Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 2004/83, dass die Aussagen von Asylbewerbern, die nicht durch Beweise belegt sind, eines Nachweises bedürfen können, wenn die in den Buchst. a bis e dieser Bestimmung aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2014, A u. a., C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 51).
  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Rn. 38 Wenn das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der Vorlagefragen festgelegt hat, ist es daher nicht Sache des Gerichtshofs, dessen Richtigkeit zu überprüfen (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 50).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Rn. 77 Die Wirksamkeit des Zugangs zum internationalen Schutzstatus erfordert nämlich, dass die Prüfung des Antrags innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014, N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 45).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-556/17

    Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
    Rn. 53 Wenn also eine Person die in den Art. 9 und 10 oder 15 der Richtlinie 2004/83 vorgesehenen materiellen Voraussetzungen für die Zuerkennung internationalen Schutzes erfüllt, sind die Mitgliedstaaten - vorbehaltlich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausschlussgründe - verpflichtet, den beantragten internationalen Schutz zuzuerkennen, wobei sie in dieser Hinsicht über kein Ermessen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.06.2020 - C-14/19

    CSUE/ KF - Rechtsmittel - Bedienstete des Satellitenzentrums der Europäischen …

  • EuGH, 15.04.2021 - C-194/19

    Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …

  • EuGH, 25.10.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - …

  • EuGH, 20.10.2022 - C-825/21

    Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de …

  • EuGH, 08.05.2014 - C-414/12

    Rechtsmittel; Wettbewerb; Kartelle; Markt für Selbstdurchschreibepapier; …

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 4 LA 117/25

    Anforderungen an die gerichtliche Prüfung von nationalen Abschiebungsverboten …

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Entscheidung des EuGH vom 29. Juni 2023 zum Az. C-756/21) zu Amtsermittlungspflichten bei der Prüfung eines Antrages auf internationalen Schutz mit der Maßgabe, dass Art. 46 Abs. 3 RL 2013/32/EU und Art. 4 RL 2011/95/EU eine umfassende, ex-nunc angelegte Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen einschließlich der individuellen Umstände für den internationalen Schutz verlange, lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Anforderungen an die gerichtliche Prüfung von nationalen Abschiebungsverboten übertragen.

    Er meint, eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liege vor, da eine Divergenz zwischen nationaler Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Vorlage qualifizierter ärztlicher Bescheinigungen gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG sowie der Rechtsprechung des EuGH in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2023 zum Az.: C-756/21 bestehe.

    Das Verwaltungsgericht habe sich mit der bereits im erstinstanzlichen Verfahren angeführten Entscheidung des EuGH vom 29. Juni 2023 zum Az. C-756/21 nicht hinreichend beschäftigt, aus welcher hervorgehe, dass Gerichte verpflichtet seien, eine vollständige eigenständige Prüfung vorzunehmen und eine Amtsermittlung danach bereits dann geboten sei, wenn Anhaltspunkte bestünden, die "möglicherweise" auf eine Verletzung unionsrechtlich geschützter Rechte hinweisen.

    Das vom Kläger angeführte EuGH-Urteil betont insoweit, dass Art. 46 Abs. 3 RL 2013/32/EU und Art. 4 RL 2011/95/EU eine umfassende, "ex-nunc" angelegte Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen einschließlich der individuellen Umstände für den internationalen Schutz verlangen (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-756/21 -, juris Rn. 57, 60 und 61).

    Denn auch der EuGH knüpft in dem oben zitierten Urteil eine Aufklärungspflicht an das Vorhandensein von "maßgeblichen Anhaltspunkten" dafür, dass ein etwaiger Umstand erheblich für die Beurteilung eines Anspruchs auf internationalen Schutz sein kann (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-756/21 -, juris Rn. 53-58, 61).

    Ein rechtsmedizinisches Gutachten über die psychische Gesundheit einer internationalen Schutz beantragenden Person ist danach einzuholen, wenn Anhaltspunkte für psychische Gesundheitsprobleme vorliegen, die möglicherweise auf ein in diesem Land aufgetretenes traumatisierendes Ereignis zurückzuführen sind, und wenn sich die Heranziehung eines solchen Gutachtens als erforderlich oder maßgeblich erweist, um zu beurteilen, inwieweit der Antragsteller tatsächlich internationalen Schutzes bedarf (EuGH, Urt. v. 29.6.2023 - C-756/21 -, juris Rn. 61).

  • EuGH, 20.03.2025 - C-365/23

    Verbraucherschutz: Eine Vertragsklausel, die einen jungen Sportler verpflichtet, …

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine solche Frage nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. [Anschlag in Pakistan], C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-251/23

    Mercedes-Benz Group (Responsabilité des constructeurs de véhicules) - Vorlage zur …

    {FN:24} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. (Anschlag in Pakistan) (C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.03.2026 - C-477/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …

    Rn. 55 Die Richtlinie 2004/38 sieht somit bei der Feststellung der relevanten Elemente eines Antrags auf eine Aufenthaltskarte keine ausdrückliche "Verpflichtung zur Zusammenarbeit" der Behörden der Mitgliedstaaten vor und unterscheidet sich insoweit etwa von der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (…ABl. 2004, L 304, S. 12, berichtigt in ABl. 2005, L 204, S. 24), die eine solche Verpflichtung zur Zusammenarbeit in Art. 4 Abs. 1 vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. [Anschlag in Pakistan], C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-253/23

    ASG 2 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Schadensersatzklagen wegen …

    {FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. (Anschlag in Pakistan) (C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 37 und 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A 12 S 1278/25

    Klage eines türkischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …

    Dies stellt eine formale Einschränkung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 VwGO dar, bei der allerdings zu berücksichtigen ist, dass dann, wenn (allein) die generelle Glaubwürdigkeit nicht festgestellt werden kann (Art. 4 Abs. 5 lit. e) RL 2011/95/EU), es dem betroffenen Mitgliedstaat obliegen kann, mit dem Antragsteller zusammenzuarbeiten, um die Zusammenstellung aller zur Begründung des Asylantrags geeigneten Anhaltspunkte zu ermöglichen (EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-756/21 -, juris Rn. 94 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26

    Türkei: abgelehnte Gefahr der Gruppenverfolgung von Kurden, Aleviten und …

    Vielmehr ist hier eine Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte vorzunehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-756/21 - juris Rn. 86 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.08.2023 a. a. O. Rn. 43 …und vom 21.06.2023 a. a. O. Rn. 51; VG Karlsruhe…, Urteil vom 15.05.2023 a. a. O. Rn. 64).
  • EuGH, 05.10.2023 - C-496/22

    Brink's Cash Solutions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

    Solange diese Fragen die Auslegung des Unionsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, über sie zu befinden (Urteil vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. [Anschlag in Pakistan], C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. [Anschlag in Pakistan], C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VG Berlin, 16.01.2026 - 43 K 420.25

    Asylrecht (Staatenloser Palästinenser): Klage gegen eine …

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den Urteilen des EuGH vom 29. Juni 2023 (Az. C-756/21) sowie vom 3. April 2025 (Az. C-283/24).

    In dem Urteil vom 29. Juni 2023 kommt der EuGH zu dem Schluss, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - welcher Art. 4 Abs. 1 der inzwischen gültigen Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) entspricht - dahingehend auszulegen ist, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Pflicht zur Zusammenarbeit der Asylbehörde vorschreibt, ein rechtsmedizinisches Gutachten über die psychische Gesundheit der beantragenden Person einzuholen, wenn Anhaltspunkte für psychische Gesundheitsprobleme vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-756/21 -, juris Rn. 61).

  • EuGH, 03.04.2025 - C-283/24

    Barouk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Internationaler Schutz - …

    Insbesondere kann die medizinische Untersuchung des Antragstellers eine Prüfung ermöglichen, ob etwaige Krankheitsanzeichen des Antragstellers mit in der Vergangenheit, insbesondere in seinem Herkunftsland, erlittenen Verfolgungen oder ernsthaften Schäden zu erklären sein können und daher bei der Beurteilung des Bedürfnisses des Antragstellers nach internationalem Schutz berücksichtigt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. [Anschlag in Pakistan], C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 61).

    Im Übrigen müssen die Modalitäten des Rückgriffs auf eine medizinische Untersuchung mit den in der Charta garantierten Grundrechten - wie dem in ihrem Art. 1 verankerten Recht auf Wahrung der Menschenwürde und dem in ihrem Art. 7 garantierten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens - im Einklang stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 35, sowie vom 29. Juni 2023, 1nternational Protection Appeals Tribunal u. a. [Anschlag in Pakistan], C-756/21, EU:C:2023:523, Rn. 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-406/22

    Ministerstvo vnitra České republiky, Odbor azylové a migrační politiky …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2023 - A 12 S 3509/20

    Keine Verfolgung in Pakistan allein wegen der Zugehörigkeit zur …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A12 S 1278/25

    Gewissensentscheidung; Herkunftslandinformationen; Musterungsflucht; Türkei; …

  • EuGH, 19.03.2026 - C-589/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - …

  • EuGH, 05.03.2026 - C-150/24

    Rückführung von illegal aufhältigen Personen: Bei der Berechnung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-365/23

    Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann eine Vertragsklausel, die einen jungen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-351/23

    GR REAL - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • EuGH, 29.02.2024 - C-724/22

    Investcapital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-662/23

    Zimir - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22

    Inditex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2025 - C-589/24

    Almirall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Humanarzneimittel …

  • VG Freiburg, 06.06.2025 - A 15 K 1106/25
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21 (https://dejure.org/2023,2323)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.02.2023 - C-756/21 (https://dejure.org/2023,2323)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - C-756/21 (https://dejure.org/2023,2323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Antrag auf subsidiären Schutz - Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz - Pflicht des Mitgliedstaats, mit dem Antragsteller zusammenzuarbeiten - Umfang - Gerichtliche ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Antrag auf subsidiären Schutz - Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz - Pflicht des Mitgliedstaats, mit dem Antragsteller zusammenzuarbeiten - Umfang - Gerichtliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 31.01.2013 - C-175/11

    D. und A. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    Zur Richtlinie 2005/85 vgl. u. a. Urteile vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (…C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 34), sowie vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 58).

    {FN:53} Das vorlegende Gericht stellt klar, dass die Funktionen, der Aufbau und die materiellen Befugnisse des Refugee Appeals Tribunal (Gericht für Rechtsbehelfe in Flüchtlingssachen), die der Gerichtshof im Urteil vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 20 bis 32 und 78 bis 105), festgestellt habe, durch das Gesetz von 2015 über den internationalen Schutz beibehalten worden seien.

    {FN:55} Urteil vom 31. Januar 2013 (C-175/11, EU:C:2013:45).

    {FN:59} Vgl. u. a. Urteile vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (…C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 29), sowie vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 63).

    {FN:60} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 65).

    {FN:61} Urteil vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 60).

  • EuGH, 02.12.2014 - C-148/13

    Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:20} Urteile M. (…Rn. 64), vom 2. Dezember 2014, A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 55), sowie vom 3. März 2022, Secretary of State for the Home Department (Anerkennung eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft als Flüchtling) (…C-349/20, EU:C:2022:151, Rn. 63).

    {FN:22} Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den verbundenen Rechtssachen A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2111, Nr. 42).

    {FN:78} Urteil vom 2. Dezember 2014, A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 70).

    Generalanwältin Sharpston hat in ihren Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2111, Nr. 74), die sich auf den Umfang der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Asylbewerbers zu seiner sexuellen Orientierung und insbesondere auf die Grenzen bezogen, die dieser Beurteilung durch Art. 4 der Richtlinie 2004/83 sowie die Art. 3 und 7 der Charta gezogen sind, zu Recht Folgendes hervorgehoben: "Häufig ist es so, dass Personen, die genuin die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beantragen, deshalb Asyl begehren, weil sie einen Leidensweg mit schwierigen und verstörenden Erfahrungen zurückgelegt haben.

  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:28} Urteil vom 25. Januar 2018, F (C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 40).

    Vgl. Urteil vom 25. Januar 2018, F (C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 34 und 35).

    {FN:42} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2018, F (C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 36).

    {FN:43} Urteil vom 25. Januar 2018, F (C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 40).

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:56} Vgl. Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41).

    {FN:63} Vgl. Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41).

    {FN:64} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 45).

    {FN:66} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 49 und 50).

  • EuGH, 03.03.2022 - C-349/20

    Secretary of State for the Home Department (Statut de réfugié d'un apatride …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:12} Vgl. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (…C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 52), sowie vom 3. März 2022, Secretary of State for the Home Department (Anerkennung eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft als Flüchtling) (C-349/20, EU:C:2022:151, Rn. 39).

    {FN:15} Zur Richtlinie 2004/83 vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (…C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 53 und 54), sowie vom 3. März 2022, Secretary of State for the Home Department (Anerkennung eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft als Flüchtling) (C-349/20, EU:C:2022:151, Rn. 40).

    {FN:20} Urteile M. (…Rn. 64), vom 2. Dezember 2014, A u. a. (…C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 55), sowie vom 3. März 2022, Secretary of State for the Home Department (Anerkennung eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft als Flüchtling) (C-349/20, EU:C:2022:151, Rn. 63).

    {FN:24} Urteil vom 3. März 2022, Secretary of State for the Home Department (Anerkennung eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft als Flüchtling) (C-349/20, EU:C:2022:151, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:12} Vgl. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 52), sowie vom 3. März 2022, Secretary of State for the Home Department (Anerkennung eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft als Flüchtling) (…C-349/20, EU:C:2022:151, Rn. 39).

    {FN:15} Zur Richtlinie 2004/83 vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 53 und 54), sowie vom 3. März 2022, Secretary of State for the Home Department (Anerkennung eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft als Flüchtling) (…C-349/20, EU:C:2022:151, Rn. 40).

    {FN:34} Vgl. Urteil vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 89 und 90).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:7} Urteil des Gerichtshofs vom 22. November 2012 (C-277/11, im Folgenden: Urteil M., EU:C:2012:744).

    Vgl. insoweit auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache M. (C-277/11, EU:C:2012:253, Nr. 67).

    {FN:65} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache M. (C-277/11, EU:C:2012:253, Nr. 115).

  • EuGH, 28.07.2011 - C-69/10

    Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    Zur Richtlinie 2005/85 vgl. u. a. Urteile vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 34), sowie vom 31. Januar 2013, D. und A. (…C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 58).

    {FN:46} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 56 und 61).

    {FN:59} Vgl. u. a. Urteile vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 29), sowie vom 31. Januar 2013, D. und A. (…C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-148/13

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston wird der Handlungsspielraum der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:22} Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den verbundenen Rechtssachen A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2111, Nr. 42).

    Generalanwältin Sharpston hat in ihren Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen A u. a. (C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2111, Nr. 74), die sich auf den Umfang der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Asylbewerbers zu seiner sexuellen Orientierung und insbesondere auf die Grenzen bezogen, die dieser Beurteilung durch Art. 4 der Richtlinie 2004/83 sowie die Art. 3 und 7 der Charta gezogen sind, zu Recht Folgendes hervorgehoben: "Häufig ist es so, dass Personen, die genuin die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beantragen, deshalb Asyl begehren, weil sie einen Leidensweg mit schwierigen und verstörenden Erfahrungen zurückgelegt haben.

  • EuGH, 29.07.2019 - C-556/17

    Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
    {FN:31} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 29. Juli 2019, Torubarov (C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 50).

    {FN:71} Vgl. - im Rahmen der Auslegung von Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32, die im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist - Urteil vom 29. Juli 2019, Torubarov (C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung), zur Verpflichtung jedes Mitgliedstaats, sein nationales Recht so zu gestalten, dass im Anschluss an eine Nichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung und im Fall der Rücksendung der Akte an die gerichtsähnliche Behörde bzw. Verwaltungsstelle innerhalb kurzer Zeit eine neue Entscheidung erlassen wird, die mit der im Nichtigkeitsurteil enthaltenen Beurteilung im Einklang steht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-277/11

    M. - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen …

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …

  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …

  • EuGH, 20.09.2022 - C-339/20

    Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen …

  • EGMR, 12.04.2005 - 36378/02

    CHAMAÏEV ET AUTRES c. GEORGIE ET RUSSIE

  • EGMR, 11.07.2000 - 40035/98
  • EuGH, 15.04.2021 - C-194/19

    Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …

  • EuGH, 17.12.2015 - C-239/14

    Tall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • EuGH, 19.03.2020 - C-406/18

    PG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-585/16

    Alheto - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • EGMR, 02.10.2012 - 33210/11

    [FRE]

  • EuGH, 09.07.2009 - C-272/08

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 19.04.2012 - C-297/11

    Kommission / Griechenland

  • VG Karlsruhe, 15.05.2023 - A 19 K 10655/18

    Verfolgung eines Iraners wegen Mitgliedschaft bei den Volksmujahedin; Straftat …

    Die generelle Glaubwürdigkeit bezieht sich auf die Gesamtglaubhaftigkeit der Darstellung einschließlich der eigenen Angaben und vorgelegten Unterlagen sowie vorgebrachten Beweismittel (…IARMJ/EUAA, Judicial Analysis, Evidence and credibility assessment in the context of the Common European Asylum System, 2nd Ed. 2023, S. 109), ohne sich dabei auf die Umstände, wie sie in Art. 4 Abs. 5 Buchst. a) -e) RL 2011/95/EU aufgelistet sind, zu beschränken (GA Szpunar, Schlussanträge vom 16.02.2023 - C-756/21 - Rn. 109 ).
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