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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 29.07.2024 - C-774/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,18005
EuGH, 29.07.2024 - C-774/22 (https://dejure.org/2024,18005)
EuGH, Entscheidung vom 29.07.2024 - C-774/22 (https://dejure.org/2024,18005)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2024 - C-774/22 (https://dejure.org/2024,18005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    FTI Touristik (Élément d'extranéité)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 18 - Gerichtliche Zuständigkeit für ...

  • Betriebs-Berater

    Verbraucher-Auslandsreise - Verklagen des Reiseveranstalters vor dem Gericht des Verbraucher-Wohnsitzes möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Art. 18 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Klage eines Verbrauchers mit Wohnsitz in Deutschland gegen einen in demselben Staat ansässigen ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Bei einer Auslandsreise kann der Verbraucher den Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter kann am Wohnsitz des Verbrauchers verklagt werden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ansprüche gegen Reiseveranstalter aus Auslandsreise: Am Wohnsitz des Verbrauchers

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen inländische Reiseveranstalter

  • drboese.de (Kurzinformation)

    Verbraucher können aus Reisevertrag bei Auslandsreise am Wohnsitz klagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter kann bei Auslandsreisen am Wohnsitz des Verbrauchers verklagt werden.

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2823
  • EuZW 2024, 967
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.02.2024 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Es wird aber nicht definiert, was unter einem solchen Auslandsbezug zu verstehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Februar 2024, 1nkreal, C-566/22, EU:C:2024:123, Rn. 18 und 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt ein Auslandsbezug vor, wenn der Sachverhalt des betreffenden Rechtsstreits Fragen hinsichtlich der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte aufwerfen kann (Urteil vom 8. Februar 2024, 1nkreal, C-566/22, EU:C:2024:123, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss das angerufene nationale Gericht deshalb in der Lage sein, ohne Weiteres über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, und zwar ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Februar 2024, 1nkreal, C-566/22, EU:C:2024:123, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.06.2022 - C-652/20

    Allianz Elementar Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Wie sich aus deren 18. Erwägungsgrund ergibt, sind Verbrauchersachen nämlich durch ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den Parteien gekennzeichnet, das durch die Bestimmungen von Art. 18 der Verordnung ausgeglichen werden soll, indem Zuständigkeitsvorschriften vorgesehen werden, die für die schwächere Partei günstiger sind als die allgemeine Regelung (vgl. entsprechend zu Versicherungsverträgen Urteil vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung, C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 49).

    Rn. 45 Insbesondere soll durch die in Art. 18 der Verordnung Nr. 1215/2012 vorgesehene besondere Zuständigkeitsregel gewährleistet werden, dass die schwächere Partei, die die stärkere verklagen möchte, dies vor dem Gericht eines Mitgliedstaats tun kann, das für sie leicht erreichbar ist (vgl. entsprechend zu Versicherungsverträgen Urteil vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung, C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 50).

  • EuGH, 07.05.2020 - C-267/19

    PARKING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Rn. 27 Bei der Prüfung der Frage, ob das betreffende Rechtsverhältnis einen Auslandsbezug aufweist, hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung mehrfach auf den Wohnsitz der Parteien des Rechtsstreits abgestellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2020, Parking und Interplastics, C-267/19 und C-323/19, EU:C:2020:351, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Die Auslegung des Begriffs des Auslandsbezugs, wie sie oben in Rn. 30 vorgenommen wurde, wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Gerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung ergänzend auf den Begriff der grenzüberschreitenden Rechtssache abgestellt hat, die in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1896/2006 definiert ist als eine Rechtssache, bei der mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 2020, Parking und Interplastics, C-267/19 und C-323/19, EU:C:2020:351, Rn. 34, …und vom 3. Juni 2021, Generalno konsulstvo na Republika Bulgaria, C-280/20, EU:C:2021:443, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Rn. 38 Die Auslegung des Begriffs des Auslandsbezugs, wie sie oben in Rn. 30 vorgenommen wurde, wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass Art. 18 der Verordnung Nr. 1215/2012 eine Abweichung sowohl von der allgemeinen Zuständigkeitsvorschrift von Art. 4 der Verordnung, nach der die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, als auch von der besonderen Zuständigkeitsvorschrift von Art. 7 Nr. 1 der Verordnung für Verträge oder Ansprüche aus Verträgen, nach der das Gericht des Ortes zuständig ist, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, enthält und deshalb eng auszulegen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2015, Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 28).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Rn. 37 Während mit der Verordnung Nr. 1215/2012 das Ziel der Vereinheitlichung der Zuständigkeitsvorschriften in Zivil- und Handelssachen verfolgt wird, die grundsätzlich zur Anwendung kommen und Vorrang vor den innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften haben müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2013, Markt24, C-804/19, EU:C:2021:134, Rn. 30 und 32), wird durch die Verordnung Nr. 1896/2006 eine einheitliche Alternative für die Beitreibung von Forderungen geschaffen, ohne dass die nach nationalem Recht vorgesehenen Mechanismen zur Beitreibung von Forderungen ersetzt oder harmonisiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 79, …und vom 13. Juni 2013, Goldbet Sportwetten, C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 28).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Für diesen Ansatz sprächen u. a. das Gebot der restriktiven Auslegung der Bestimmungen der Verordnung sowie die Urteile vom 17. November 2011, Hypoteční banka (C-327/10, EU:C:2011:745), und vom 19. Dezember 2013, Corman-Collins (C-9/12, EU:C:2013:860).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-9/12

    Corman-Collins - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Für diesen Ansatz sprächen u. a. das Gebot der restriktiven Auslegung der Bestimmungen der Verordnung sowie die Urteile vom 17. November 2011, Hypoteční banka (C-327/10, EU:C:2011:745), und vom 19. Dezember 2013, Corman-Collins (C-9/12, EU:C:2013:860).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Rn. 37 Während mit der Verordnung Nr. 1215/2012 das Ziel der Vereinheitlichung der Zuständigkeitsvorschriften in Zivil- und Handelssachen verfolgt wird, die grundsätzlich zur Anwendung kommen und Vorrang vor den innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften haben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2013, Markt24, C-804/19, EU:C:2021:134, Rn. 30 und 32), wird durch die Verordnung Nr. 1896/2006 eine einheitliche Alternative für die Beitreibung von Forderungen geschaffen, ohne dass die nach nationalem Recht vorgesehenen Mechanismen zur Beitreibung von Forderungen ersetzt oder harmonisiert werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 79, …und vom 13. Juni 2013, Goldbet Sportwetten, C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 28).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-399/21

    IRnova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Ein solcher Sachverhalt kann in dem betreffenden Mitgliedstaat nämlich Fragen hinsichtlich der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte aufwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2022, IRnova, C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-144/12

    Goldbet Sportwetten - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-774/22
    Rn. 37 Während mit der Verordnung Nr. 1215/2012 das Ziel der Vereinheitlichung der Zuständigkeitsvorschriften in Zivil- und Handelssachen verfolgt wird, die grundsätzlich zur Anwendung kommen und Vorrang vor den innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften haben müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2013, Markt24, C-804/19, EU:C:2021:134, Rn. 30 und 32), wird durch die Verordnung Nr. 1896/2006 eine einheitliche Alternative für die Beitreibung von Forderungen geschaffen, ohne dass die nach nationalem Recht vorgesehenen Mechanismen zur Beitreibung von Forderungen ersetzt oder harmonisiert werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 79, und vom 13. Juni 2013, Goldbet Sportwetten, C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 28).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-280/20

    Generalno konsulstvo na Republika Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BGH, 18.12.2025 - V ZB 8/25

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Vorwegnahme der Erbfolge

    Rn. 32 b) Werden Indiztatsachen als wahr unterstellt, dürfen sie - ebenso wie andere Behauptungen der Beteiligten (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juni 2024 - V ZR 79/23, NJW 2024, 2823 Rn. 16 mwN zum Zivilprozess) - nicht nur vordergründig als wahr unterstellt werden, sondern müssen so übernommen werden, wie sie behauptet wurden.
  • EuGH, 27.02.2025 - C-537/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss das angerufene nationale Gericht deshalb in der Lage sein, ohne Weiteres über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, und zwar ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (Urteil vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 49 Wie sich im Wesentlichen aus dem 18. Erwägungsgrund der Brüssel-Ia-Verordnung ergibt, sind Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitsverträge durch ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den Parteien gekennzeichnet, das durch die Bestimmungen der Art. 15, 19 und 23 dieser Verordnung ausgeglichen werden soll, indem Zuständigkeitsvorschriften vorgesehen werden, die für die schwächere Partei günstiger sind als die allgemeine Regelung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 44).

  • BGH, 06.03.2025 - IX ZR 209/23

    Anfechtbarkeit der Übertragung des Eigentums an zwei Hausgrundstücken vom …

    Rn. 50 c) Dieses Vorgehen ist rechtsfehlerhaft, weil bei einer Wahrunterstellung die Behauptung der Partei nicht nur vordergründig als wahr unterstellt werden darf, sondern so übernommen werden muss, wie sie aufgestellt wurde (BGH, Urteil vom 21. Juni 2024 - V ZR 79/23, NJW 2024, 2823 Rn. 16 mwN).
  • EuGH, 16.04.2026 - C-672/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

    Rn. 77 Die damit angestrebte Vorhersehbarkeit verfolgt das Ziel der Rechtssicherheit, nämlich den Rechtsschutz der in der Union ansässigen Personen zu verbessern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 33).

    Rn. 86 Aus Gründen der Rechtssicherheit muss nämlich das angerufene nationale Gericht in der Lage sein, über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 2015, Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 61, sowie vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 107 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Bezugnahme auf das "Gericht des Ortes, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat" zum einen als Bezeichnung des Mitgliedstaats, dessen Gerichte zuständig sind, und zum anderen als direkte und unmittelbare Zuweisung sowohl der internationalen als auch der örtlichen Zuständigkeit an das Gericht des Ortes zu verstehen ist, an dem der Schaden eingetreten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 2007, Color Drack, C-386/05, EU:C:2007:262, Rn. 30…, vom 15. Juli 2021, Volvo u. a., C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 33…, vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung, C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 37, 38 und 42, sowie vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 42).

    Rn. 108 Wenn sich die Verordnung Nr. 1215/2012 u. a. in ihrem Art. 4 Abs. 1, Art. 7 Nr. 6 und Art. 11 Nr. 1 Buchst. a auf "Gerichte eines Mitgliedstaats" bezieht, ist damit hingegen nur die internationale Zuständigkeit der Gerichte dieses Mitgliedstaats gemeint (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung, C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 37, 38 und 42, sowie vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 42).

  • BGH, 26.11.2024 - X ZR 47/23

    Internationale und örtliche Zuständigkeit für eine Klage gegen einen …

    Die internationale und örtliche Zuständigkeit nach Art. 18 Abs. 1 Fall 2 Brüssel Ia ist gegeben, wenn ein Verbraucher einen Reiseveranstalter nach Abschluss eines Pauschalreisevertrags vor dem Gericht des Mitgliedstaats verklagt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat, und die Vertragspartner beide in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig sind, das Reiseziel aber im Ausland liegt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024 - C-774/22, NJW 2024, 2823 Rn. 29 ff. - FTI).

    Rn. 6 Der Senat hat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-774/22 ausgesetzt.

    Rn. 23 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die internationale und örtliche Zuständigkeit nach Art. 18 Abs. 1 Fall 2 Brüssel Ia gegeben ist, wenn ein Verbraucher einen Reiseveranstalter nach Abschluss eines Pauschalreisevertrags vor dem Gericht des Mitgliedstaats verklagt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat, und die Vertragspartner beide in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig sind, das Reiseziel aber im Ausland liegt (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024 - C-774/22, NJW 2024, 2823 Rn. 29 ff. - FTI).

  • EuGH, 09.10.2025 - C-540/24

    Cabris lnvestments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit …

    Ein solcher Sachverhalt kann nämlich Fragen hinsichtlich der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte aufwerfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2005, Owusu, C-281/02, EU:C:2005:120, Rn. 26…, vom 8. September 2022, IRnova, C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 28, vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 26, 28 und 29, …sowie vom 25. Februar 2025, BSH Hausgeräte, C-339/22, EU:C:2025:108, Rn. 59 und 60).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss das angerufene nationale Gericht deshalb in der Lage sein, ohne Weiteres über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, und zwar ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2024, FTI Touristik [Auslandsbezug], C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23

    Electricity & Water Authority of the Government of Bahrain u. a. - Vorlage zur …

    {FN:57} Vgl. insbesondere Erwägungsgründe 15 und 16 der Brüssel-Ia-Verordnung sowie Urteile vom 15. Juli 2021, Volvo u. a. (…C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 42), und vom 29. Juli 2024, FTI Touristik (Auslandsbezug) (C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 33).

    {FN:61} Urteile vom 29. Juli 2024, FTI Touristik (Auslandsbezug) (C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 42), und vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung (…C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 37, 38 und 42).

    {FN:62} Urteile vom 3. Mai 2007, Color Drack (…C-386/05, EU:C:2007:262, Rn. 30), vom 15. Juli 2021, Volvo u. a. (…C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 33), vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung (…C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 37, 38 und 42), und vom 29. Juli 2024, FTI Touristik (Auslandsbezug) (C-774/22, EU:C:2024:646, Rn. 42).

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 36/23

    Nachweis der Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes

    Rn. 15 a) Soweit der Kläger seine Klage gegen den Erstbeklagten richtet, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an die Stelle des zuständigen Versicherers tritt und daher in gleicher Weise haftet wie der Kfz-Haftpflichtversicherer eines Kraftfahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland (§§ 4, 6 AuslPflVG a.F.; zur Übergangsregelung vgl. § 20 AuslPflVG n.F.), kann dahinstehen, ob insoweit der Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO (Art. 1) eröffnet ist (zum grenzüberschreitenden Bezug bei (Wohn-)Sitz beider Parteien in demselben Mitgliedstaat vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024 - C-774/22, juris mit Anm. Ruks, jM 2024, 379 m.w.N.) oder ob sich die internationale (wie auch örtliche) Zuständigkeit ausschließlich nach den Regeln eines Inlandsfalles, mithin hier maßgeblich nach § 32 ZPO, bestimmt.
  • LG Düsseldorf, 13.09.2024 - 22 O 131/23

    Kein Kündigungsrecht des Reiseveranstalters: Urlauber soll in ein Glas gepinkelt …

    Mit Urteil vom 29.7.2024 hat der EuGH entschieden, dass Art. 18 Brüssel la-VO dahin auszulegen ist, dass nach ihm in Fällen, in denen ein Verbraucher einen Reiseveranstalter nach Abschluss eines Pauschalreisevertrags vor dem Gericht des Mitgliedstaats verklagt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat, und die Vertragspartner beide in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig sind, das Reiseziel aber im Ausland liegt, dieses Gericht sowohl international als auch örtlich zuständig ist (vgl. EuGH Urt. v. 29.7.2024 - C-774/22 - FTI Touristik, ECLI:EU:C:2024:646, RRa 2024, 221 Rn. 47).
  • EuGH, 30.09.2024 - C-108/23

    SmartSport Reisen - Streichung

    Rn. 1 Mit Schreiben vom 29. Juli 2024 übermittelte die Kanzlei des Gerichtshofs dem Amtsgericht Groß-Gerau (Deutschland) das Urteil vom 29. Juli 2024, FTI Touristik (Auslandsbezug) (C-774/22, EU:C:2024:646), mit der Bitte um Mitteilung, ob es in Anbetracht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.
  • EuGH, 05.11.2024 - C-648/23

    RSD Reise Service Deutschland - Streichung

  • LG Karlsruhe, 12.06.2025 - 22 O 10/24

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht eines Unternehmens mit Sitz im Nicht-EU-Ausland

  • EuGH, 27.08.2024 - C-774/23

    Gebeco - Streichung

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    FTI Touristik (Élément d'extranéité)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Gerichtsstand - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Anwendungsbereich - Klage, die einen Auslandsbezug aufweist - Begriff - ...

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Klage eines Verbrauchers mit Wohnsitz in Deutschland gegen einen in demselben Staat ansässigen ...

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  • EuGH, 08.09.2022 - C-399/21

    IRnova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    In ähnlicher Weise hat der Gerichtshof in seinem Urteil IRnova{FN-VERWEIS:29} zutreffend die Auffassung vertreten, dass ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien, die ihren Wohnsitz in demselben Mitgliedstaat haben, über das Recht an in Drittländern eingetragenen Patenten einen "Auslandsbezug" aufweist.

    Gleichwohl muss eine Kontinuität bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs der durch diese Rechtsakte festgelegten Zuständigkeitsregelung sichergestellt werden (vgl. u. a. Urteil vom 8. September 2022, IRnova, C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 29).

    {FN:15} Vgl. u. a. Urteile Owusu (…Rn. 25 und 26), vom 19. Juli 2012, Mahamdia (…C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 39), und vom 8. September 2022, IRnova (C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 27).

    {FN:20} Vgl. u. a. Urteile Owusu (…Rn. 26), vom 17. November 2011, Hypoteční banka (…C-327/10, EU:C:2011:745, Rn. 30 und 35), und vom 8. September 2022, IRnova (C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 28).

    {FN:26} Vgl. u. a. Urteile Owusu (…Rn. 26), und vom 8. September 2022, IRnova (C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 28).

    {FN:29} Vgl. Urteil vom 8. September 2022 (C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 28).

  • EuGH, 07.05.2020 - C-267/19

    PARKING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    Rn. 40 Gleichwohl können die Urteile Parking und Interplastics{FN-VERWEIS:41}, Generalno konsulstvo na Republika Bulgaria{FN-VERWEIS:42} und Inkreal{FN-VERWEIS:43} mit der wesentlichen Linie der Rechtsprechung in Einklang gebracht werden, wenn man sie wie folgt versteht: Da der Begriff "grenzüberschreitende Rechtssache", wie er in der Verordnung Nr. 1896/2006 definiert ist, enger gefasst ist als der für die Zwecke der Brüssel-Ia-Verordnung verwendete Begriff "Auslandsbezug", weist eine Rechtssache, die "grenzüberschreitend" im Sinne der Verordnung Nr. 1896/2006 ist, erst recht einen "Auslandsbezug" im Sinne der Brüssel-Ia-Verordnung auf.

    {FN:31} Urteil vom 7. Mai 2020 (C-267/19 und C-323/19, EU:C:2020:351).

    {FN:35} Vgl. Urteil vom 7. Mai 2020, Parking und Interplastics (C-267/19 und C-323/19, EU:C:2020:351, Rn. 27 bis 36).

    C-267/19 et C-323/19", Journal du droit international (Clunet), 2021.

    {FN:41} Urteil vom 7. Mai 2020 (C-267/19 und C-323/19, EU:C:2020:351).

  • EuGH, 08.02.2024 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:33} Urteil vom 8. Februar 2024 (C-566/22, EU:C:2024:123).

    {FN:36} Urteil vom 8. Februar 2024, 1nkreal (C-566/22, EU:C:2024:123, Rn. 19 bis 24).

    {FN:43} Urteil vom 8. Februar 2024 (C-566/22, EU:C:2024:123).

    {FN:48} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts de la Tour in der Rechtssache Inkreal (C-566/22, EU:C:2023:768, Nr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:20} Vgl. u. a. Urteile Owusu (…Rn. 26), vom 17. November 2011, Hypoteční banka (C-327/10, EU:C:2011:745, Rn. 30 und 35), und vom 8. September 2022, IRnova (…C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 28).

    {FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2011, Hypoteční banka (C-327/10, EU:C:2011:745, Rn. 32 und 33).

    Man darf die Frage, ob eine Rechtssache Fragen der internationalen Zuständigkeit aufwirft, nicht mit der Antwort verwechseln, die die Verordnung in der vorliegenden Rechtssache auf diese Fragen gibt (vgl. Urteil vom 17. November 2011, Hypoteční banka, C-327/10, EU:C:2011:745, Rn. 31).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-478/12

    Maletic - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:57} Urteil vom 14. November 2013 (C-478/12, EU:C:2013:735).

    {FN:58} Urteil vom 14. November 2013, Maletic (C-478/12, EU:C:2013:735, Rn. 29).

  • EuGH, 30.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:64} Vgl. Urteil vom 30. September 2021, Commerzbank (C-296/20, EU:C:2021:784, Rn. 42 bis 44).

    {FN:71} Zudem sollte dieser Schutz mit Sicherheit Verbraucher zum Konsum außerhalb der Grenzen des eigenen Staates, im Binnenmarkt, veranlassen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Sánchez-Bordona in der Rechtssache Commerzbank, C-296/20, EU:C:2021:733, Nr. 26).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-280/20

    Generalno konsulstvo na Republika Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:32} Urteil vom 3. Juni 2021 (C-280/20, EU:C:2021:443).

    {FN:42} Urteil vom 3. Juni 2021 (C-280/20, EU:C:2021:443).

  • EuGH, 14.09.2023 - C-821/21

    Club La Costa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:19} Vgl. u. a. Urteil vom 14. September 2023, Club La Costa u. a. (C-821/21, EU:C:2023:672, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:68} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 14. September 2023, Club La Costa u. a. (C-821/21, EU:C:2023:672, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.11.2020 - C-59/19

    Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:50} Vgl. u. a. Urteil vom 24. November 2020, Wikingerhof (C-59/19, EU:C:2020:950, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22
    {FN:62} Das Brüsseler System steht dem forum actoris im Übrigen "feindlich" gegenüber (vgl. u. a. Urteil vom 20. Januar 2005, Gruber, C-464/01, EU:C:2005:32, Rn. 33).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial und Salvat Editores - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • EuGH, 14.07.2022 - C-274/21

    EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge …

  • EuGH, 26.03.1992 - C-261/90

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

  • EuGH, 14.09.2023 - C-632/21

    Diamond Resorts Europe u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu - Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler …

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines …

  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-30/20

    Kartellabsprachen über die Verkaufspreise von Lkw: Der Gerichtshof erläutert, …

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel - "Brüsseler Übereinkommen - Ersuchen um Auslegung von Artikel 5 Nummern …

  • EuGH, 30.06.2022 - C-652/20

    Allianz Elementar Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • EuGH, 30.09.2024 - C-108/23

    SmartSport Reisen - Streichung

  • EuGH, 05.11.2024 - C-648/23

    RSD Reise Service Deutschland - Streichung

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