Rechtsprechung
| EuGH, 04.06.2002 - C-99/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Vorabentscheidungsfragen - Vorlagepflicht - Begriff des Gerichts, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - Gemeinschaftliches System der Zollbefreiungen
- Judicialis
EGV Art. 234 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 918/83/EWG Art. 45
- Europäischer Gerichtshof
Lyckeskog
"Vorabentscheidungsfragen - Vorlagepflicht - Begriff des Gerichts, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - Gemeinschaftliches System der Zollbefreiungen"
- EU-Kommission
Lyckeskog
Artikel 234 Absatz 3 EG
1. Vorabentscheidungsverfahren Anrufung des Gerichtshofes Vorlagepflicht Fehlen Voraussetzungen Entscheidungen eines nationalen Gerichts, die nur nach Zulassung beim obersten Gericht angefochten werden können - EU-Kommission
Lyckeskog
- Wolters Kluwer
Versuchter Warenschmuggel von Norwegen nach Schweden; Gemeinschaftliches System der Zollbefreiungen; Urteil Costa
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsfragen - Vorlagepflicht - Begriff des Gerichts, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - Gemeinschaftliches System der Zollbefreiungen
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsfragen - Vorlagepflicht - Begriff des Gerichts, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - Gemeinschaftliches System der Zollbefreiungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zollrecht - Keine mengenmäßigen Grenzen für die Zollbefreiung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Lyckeskog
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hovrätt för Västra Sverige - Auslegung des Artikels 234 Absatz 3 EG - Wendung "einzelstaatliche[s] Gericht ..., dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können" - Für ein solches ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
- EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Papierfundstellen
- EuZW 2002, 476
- DVBl 2002, 1362 (Ls.)
Wird zitiert von ... (116) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Dieser legte gegen das Urteil Berufung beim Hovrätt för Västra Sverige ein, das sich, obwohl es meint, in der Sache entscheiden zu können, da die Auslegung der anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften keine Schwierigkeit bereite, die Frage stellt, ob es nicht als letztinstanzliches Gericht zu betrachten und daher gemäß Artikel 234 Absatz 3 EG gehalten sei, dem Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung Nr. 918/83 vorzulegen, da die im Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81 (Cilfit u. a., Slg. 1982, 3415) aufgestellten Voraussetzungen offenbar nicht gegeben seien.Die Kommission vertritt dieselbe Auffassung unter Hinweis darauf, dass ein über die Zulassungserklärung letztinstanzlich befindendes Gericht, wenn es meine, dass eine Frage des Gemeinschaftsrechts nicht richtig behandelt worden sei, entweder dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Artikel 234 Absatz 3 EG unterbreiten, sich auf eine der im Urteil Cilfit u. a. genannten Beschränkungen der Vorlagepflicht berufen oder die Rechtssache an ein unteres Gericht verweisen müsse.
Mit seiner zweiten Frage möchte das vorlegende Gericht für den Fall, dass ein Hovrätt als Gericht im Sinne von Artikel 234 Absatz 3 EG anzusehen ist, im Wesentlichen wissen, ob es den Gerichtshof auch dann anrufen muss, wenn die Auslegung der im Ausgangsverfahren anwendbaren Gemeinschaftsvorschrift keine Schwierigkeit aufwirft, die im Urteil Cilfit u. a. für die Anwendung der Lehre vom "acte clair" aufgestellten Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen.
- EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
Parfums Christian Dior
Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Diese Verpflichtung soll insbesondere verhindern, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die nicht mit den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in Einklang steht (u. a. Urteil Hoffmann-La Roche, Randnr. 5, und Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-337/95, Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 25).Dieses Ziel ist erreicht, wenn die obersten Gerichte (Urteil Parfums Christian Dior) und alle Gerichte, deren Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden können (Urteil vom 27. März 1963 in den Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa & Schaake u. a., Slg. 1963, 60), - mit den vom Gerichtshof zugelassenen Einschränkungen (Urteil Cilfit u. a.) - der Vorlagepflicht unterliegen.
- EuGH, 24.05.1977 - 107/76
Hoffmann-La Roche / Centrafarm
Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Sie stützt sich dabei zum einen auf das Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1253), in dem der Gerichtshof darauf hingewiesen habe, dass nach dieser Vorschrift staatliche Gerichte, deren Entscheidungen wie im vorliegenden Ausgangsverfahren nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden könnten, den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts ersuchen müssten, und zum anderen auf das Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1977, 957), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, dass die Regelung des Artikels 234 EG darauf abziele, die einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts in sämtlichen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und Absatz 3 dieses Artikels insbesondere verhindern solle, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbilde, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht in Einklang stehe.Diese Verpflichtung soll insbesondere verhindern, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die nicht mit den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in Einklang steht (u. a. Urteil Hoffmann-La Roche, Randnr. 5, und Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-337/95, Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 25).
- EuGH, 15.07.1964 - 6/64
Costa / E.N.E.L.
Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Sie stützt sich dabei zum einen auf das Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1253), in dem der Gerichtshof darauf hingewiesen habe, dass nach dieser Vorschrift staatliche Gerichte, deren Entscheidungen wie im vorliegenden Ausgangsverfahren nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden könnten, den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts ersuchen müssten, und zum anderen auf das Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1977, 957), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, dass die Regelung des Artikels 234 EG darauf abziele, die einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts in sämtlichen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und Absatz 3 dieses Artikels insbesondere verhindern solle, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbilde, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht in Einklang stehe. - EuGH, 27.03.1963 - 28/62
Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische …
Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Dieses Ziel ist erreicht, wenn die obersten Gerichte (Urteil Parfums Christian Dior) und alle Gerichte, deren Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden können (Urteil vom 27. März 1963 in den Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa & Schaake u. a., Slg. 1963, 60), - mit den vom Gerichtshof zugelassenen Einschränkungen (Urteil Cilfit u. a.) - der Vorlagepflicht unterliegen. - EuGH, 06.12.1990 - 208/88
Kommission / Denmark
Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Sie stützt sich dabei auf die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445), wonach Artikel 45 der Verordnung Nr. 918/83 die Mitgliedstaaten nicht berechtige, den kommerziellen Charakter einer Einfuhr dann unwiderlegbar zu vermuten, wenn die im persönlichen Gepäck eines Reisenden mitgeführten Waren eine bestimmte Menge überschritten.
- EuGH, 16.12.2008 - C-210/06
Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …
Rn. 71 Außerdem hat der Gerichtshof bereits eine Frage zur Art des vorlegenden Gerichts im Hinblick auf Art. 234 Abs. 3 EG in einem Zusammenhang beantwortet, der eindeutige Ähnlichkeiten mit dem hier vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen aufweist, ohne dass er die Zulässigkeit dieser Frage bezweifelt hätte (Urteil vom 4. Juni 2002, Lyckeskog, C-99/00, Slg. 2002, I-4839).Der Umstand, dass eine solche Anfechtung nur nach vorheriger Zulassungserklärung durch das oberste Gericht in der Sache geprüft werden kann, bewirkt nicht, dass den Parteien das Rechtsmittel entzogen wird (Urteil Lyckeskog, Randnr. 16).
- OLG Nürnberg, 15.01.2019 - 3 U 724/18
Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen …
Entscheidend ist für das Vorliegen einer Pflicht zur Vorlage nach der vom EuGH vertretenen funktionellen Betrachtungsweise, ob im konkreten Fall gegen die Entscheidung des Gerichts ein Rechtsmittel statthaft ist (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002, Rs. C-99/00, Rn. 15 - Kenny Roland Lyckeskog). - OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
Als letztinstanzliches Gericht i.S.d. Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nur das Gericht anzusehen, dessen getroffene Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann (EuGH, Urteil v. 04.06.2002, C-99/00, Rn. 15, juris).Der Qualifikation als Rechtsmittel i.S.d. Art. 267 AEUV steht es dabei nicht entgegen, dass die Einlegung des Rechtsmittels an eine Zulassung gebunden ist und über diese Zulassung ein höherinstanzliches Gericht entscheidet (EuGH, Urteil v. 04.06.2002, C-99/00, Rn. 16, juris).
- EuGH, 15.10.2024 - C-144/23
KUBERA - Revisionsgericht darf Nichtzulassungsbeschwerde mit Bezug zum EU-Recht …
Diese Pflicht soll insbesondere verhindern, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die nicht mit den Vorschriften des Unionsrechts im Einklang steht (…Urteile vom 24. Mai 1977, Hoffmann-La Roche, 107/76, EU:C:1977:89, Rn. 5, vom 4. Juni 2002, Lyckeskog, C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 14, …und vom 4. Oktober 2018, Kommission/Frankreich [Steuervorabzug für ausgeschüttete Dividenden], C-416/17, EU:C:2018:811, Rn. 109).Der Umstand, dass die inhaltliche Prüfung solcher Anfechtungen, die - wie im Ausgangsverfahren - im Rahmen einer Revision vorgebracht werden, einem Verfahren zur Zulassung dieser Revision durch dieses oberste nationale Gericht unterworfen ist, bewirkt nicht, dass den Parteien das Rechtsmittel entzogen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2002, Lyckeskog, C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 16, …und vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 76).
Rn. 59 Somit obliegt es einem obersten nationalen Gericht, wenn es mit einem Antrag auf Zulassung der Revision befasst ist und zur Vorlage an den Gerichtshof verpflichtet ist, darüber zu entscheiden, ob die Vorlage im Stadium der Zulassungsprüfung oder in einem späteren Stadium zu erfolgen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2002, Lyckeskog, C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 18).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 70/21
Vorlagepflicht eines Fachgerichts zum EuGH (Art 267 Abs 3 AEUV) und …
Letztinstanzliche Gerichte im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV sind solche, deren Entscheidung im konkreten Einzelfall nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris Rn. 26;… Wegener, in: Calliess/Ruffert [Hrsg.], EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, AEUV Art. 267 Rn. 28;… Karpenstein, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim [Hrsg.], Das Recht der Europäischen Union, AEUV Art. 267 Rn. 52 [Januar 2022];… Schwarze/Wunderlich, in: Schwarze/Becker/Hatje/Schoo [Hrsg.], EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019, AEUV Art. 267 Rn. 43;… Ehricke, in: Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, AEUV Art. 267 Rn. 41; Calliess, NJW 2013, 1905 [1906]; wohl auch EuGH…, Urteil vom 15. September 2005 - C-495/03 -, juris Rn. 30 - Intermodal Transports; Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 -, juris Rn. 14 ff. - Lyckeskog;… Marsch, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Stand: 41. EL Juli 2021, AEUV Art. 267 Rn. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die …
Vgl. auch, insbesondere zur etwaigen Einschränkung des Umfangs (zweiter) Rechtsmittel, Urteil vom 4. Juni 2002, Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 17 und 18).Zu einer eingehenderen Bestimmung dieser Gerichte im Kontext jedes einzelnen Verfahrens vgl. z. B. Urteile vom 4. Juni 2002, Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 16), vom 16. Dezember 2008, Cartesio (…C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 76 bis 78), vom 15. Januar 2013, Križan u. a. (…C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 72), sowie vom 21. Dezember 2016, Biuro podróży "Partner" (…C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 52 und 53).
Vgl. jedoch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 75).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2024 - C-144/23
KUBERA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - Vorlagepflicht …
{FN:55} Urteil vom 4. Juni 2002 (C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 16 bis 19).{FN:56} Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 63) und des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:294, Nr. 20).
{FN:80} Urteil vom 4. Juni 2002 (C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 18).
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 46).
{FN:83} Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352, Nr. 58), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gaston Schul Douane-expediteur (C-461/03, EU:C:2005:415, Nr. 58) sowie des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 63).
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG…, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03
Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine …
{FN:14} - Unter anderem die Urteile vom 4. Juni 2002 in der Rechtssache C-99/00 (Lyckeskog, Slg. 2002, I-4839, Randnr. 14), vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-337/95 (Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 25) sowie in der Rechtssache 107/76 (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 5.{FN:48} - Zum Hintergrund des Urteils CILFIT siehe weiters etwa die Ausführungen von Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen vom 21. Februar 2002 in der Rechtssache C-99/00 (Urteil zitiert in Fußnote 14), Nrn. 56 ff.
{FN:53} - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-338/95 (Wiener, Urteil vom 20. November 1997, Slg. 1997, I-6495), Nr. 65, sowie von Generalanwalt Tizzano in der Rechtssache C-99/00 (Urteil zitiert in Fußnote 14), Nr. 75.
{FN:61} - Vgl. auch Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-99/00 (Urteil zitiert in Fußnote 14), Nr. 75.
- EuGH, 15.09.2005 - C-495/03
Intermodal Transports - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in …
30 Dieses Ziel ist aber erreicht, wenn die obersten Gerichte und alle Gerichte, deren Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden können, mit den vom Gerichtshof zugelassenen Einschränkungen (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, Cilfit u. a., Slg. 1982, 3415) dieser Vorlagepflicht unterliegen (vgl. Urteil vom 4. Juni 2002 in der Rechtssache C-99/00, Lyckeskog, Slg. 2002, I-4839, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
Roda Golf & Beach Resort - Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, …
- BGH, 06.02.2013 - I ZB 85/11
Variable Bildmarke
- OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S. …
- OLG München, 07.03.2024 - 6 U 1509/14
Vorabentscheidungsersuchen, Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, …
- OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16
Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines …
- LG Essen, 12.04.2024 - 2 O 447/22
Schiedsspruch, Vollstreckbarkeit, Unionsrecht
- EGMR, 11.04.2019 - 50053/16
Keine Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-689/13
PFE - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge - Klage auf Aufhebung einer …
- BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07
Gewerbliche Vermittlung von Lotterien und Wetten
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ …
- OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …
- OLG München, 21.12.2023 - 29 U 4088/22
Für ein gesundes Immunsystem
- BVerwG, 13.02.2025 - 3 B 16.24
Tierschutzrechtliches Einschreiten gegen Haltung von Mastputen
- BFH, 24.09.2015 - V R 9/14
Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag
- OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 798/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 16/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Križan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - …
- BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00
"TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem …
- OLG München, 18.12.2025 - 29 U 3581/23
Tatsächliche Vermutung für (Mit-)Urheberschaft bei eigenhändiger Herstellung …
- OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LB 33/11
Anspruch einer in Niedersachsen angestellten Lehrkraft auf Berufung in das …
- OLG München, 18.04.2024 - 29 U 3592/19
Kein Anspruch gegen den Internetzugangsprovider auf DNS-Blocking
- OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 14 LB 2/22
Fleisch; Gabelbeinfleisch; Hähnchen; Irreführungsverbot; Kennzeichnung; …
- KG, 14.04.2009 - 9 U 3/08
Keine Beteiligung von Sendeunternehmen an Einnahmen aus Geräte- und …
- EuGH, 12.06.2008 - C-458/06
Gourmet Classic - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Richtlinie 92/83/EWG - …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 878/21
Kein Verstoß gegen das unionsrechtliche Unabhängigkeitsgebot durch bloße Existenz …
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 53/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 169/19 (V) v. 16.03.2022
- OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage der Ehefrau …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-175/06
Tedesco - Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung durch Einlegung der …
- OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
Örtliche und internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Erfüllungsortes bei …
- VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326
Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer …
- BVerwG, 13.05.2019 - 3 B 2.19
Amtliche Lebensmittelkontrolle; Bestandskraft; Fehlerfolge; Festsetzungszeitraum; …
- BVerwG, 30.06.2025 - 3 BN 5.24
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
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Entscheidungserheblichkeit der Grundsatzfrage; Europäischer Gerichtshof; …
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Gerichtsvollzieher; Bürokosten; Kostenabgeltung; Aufwandsentschädigung; …
- OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 3 Kart 845/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Transport von russischem …
- VerfGH Thüringen, 07.08.2024 - VerfGH 24/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betr Rückzahlung von Beiträgen zu …
- BSG, 10.12.2012 - B 13 R 361/12 B
Kürzung der Entgeltpunkte - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - grundsätzliche …
- BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02
Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 15 AS 202/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- BSG, 18.02.2026 - B 2 U 14/25 B
- FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21
Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in …
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 147/19
Beschwerde eines Verteilernetzbetreibers gegen die Festlegung des generellen …
- LG München I, 20.10.2023 - 21 O 12030/23
Einstweiliger Rechtsschutz - Unterlassung der Herstellung von pharmazeutischen …
- BSG, 08.04.2020 - B 13 R 125/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge hinsichtlich …
- BSG, 27.06.2024 - B 9 V 1/24 B
Unzulässige Beschwerde in einem Verfahren wegegen des Umfangs der …
- VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477
Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer …
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Vorlagepflicht der nationalen Gerichte nach Art. 234 EG; Ausnahmen von der …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Lyckeskog
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Kenny Roland Lyckeskog.
Vorabentscheidungsfragen - Vorlagepflicht - Begriff des Gerichts, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - Gemeinschaftliches System der Zollbefreiungen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
- EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
Das Hofrätt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gerichtshof mit dem bekannten Urteil CILFIT selbst die Verpflichtung zur Vorlage einer gemeinschaftsrechtlichen Frage begrenzt habe, sofern das nationale Gericht feststelle, dass "die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt"(5).Ohne also, zumindest im Wesentlichen, die Rechtsprechung CILFIT zur Diskussion zu stellen, gelangt der Generalanwalt zu dem Schluss, dass die im Urteil CILFIT genannten Voraussetzungen "nur auf Fälle angewendet werden [sollten], in denen eine Vorlage im Hinblick auf die Ziele des Artikels 177 tatsächlich angebracht ist, wenn also eine allgemeine Frage gegeben und eine einheitliche Auslegung wirklich erforderlich ist" (Nr. 64).
Dies gelte insbesondere für die Feststellung, das nationale Gericht dürfe davon absehen, die Frage dem Gerichtshof vorzulegen, wenn es zu der Überzeugung gelange, dass die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts offenkundig sei und dass "auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde" (Urteil CILFIT, Randnr. 16).
Die dänische Regierung bezieht sich schließlich erneut auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs zum Urteil Wiener (Nr. 65) und regt an, dass der Gerichtshof zudem das im Urteil CILFIT genannte Kriterium aufhebt, wonach das nationale Gericht auch der Schwierigkeit eines Vergleichs zwischen den verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Gemeinschaftsbestimmung Rechnung tragen müsse, wenn es zu der Überzeugung gelange, die Lösung der Auslegungsfrage sei offenkundig.
Der Umstand, dass bei der letztgenannten Voraussetzung des Artikels 104 § 3 nicht angegeben werde, dass sich das Fehlen vernünftiger Zweifel "offenkundig" ergeben müsse, wie es im Urteil CILFIT heiße, könne als Anfang in dem Sinne betrachtet werden, dass dieser letztere Gesichtspunkt entfalle und man sich demnach nur auf das Fehlen (vernünftiger Zweifel) zu beziehen brauche.
Vor einer Beurteilung der verschiedenen vorgetragenen Thesen bedarf es eines kurzen, jedoch punktuellen Überblicks über die einschlägigen Ausführungen im Urteil CILFIT und seinen Kontext.
Diese Divergenz, die in den ersten Jahren der Anwendung des EG-Vertrags bereits ausgeprägter in Erscheinung trat, schwächte sich im Laufe der Zeit ab und machte sich praktisch erst wieder mit dem Urteil CILFIT bemerkbar.
Weiter heißt es im Urteil CILFIT: "Sodann ist auch bei genauer Übereinstimmung der sprachlichen Fassungen zu beachten, dass das Gemeinschaftsrecht eine eigene, besondere Terminologie verwendet.
Aus dem Kontext der betreffenden Entscheidung geht jedoch - allerdings nicht ganz eindeutig - hervor, dass das Hovrätt an die letzte der drei im Urteil CILFIT genannten Voraussetzungen denkt.
Die Bezugnahme auf das Urteil CILFIT ist somit offensichtlich; gleichwohl unterscheidet sich der vom Hovrätt zur Sprache gebrachte Fall nach seiner eigenen Aussage jedoch von dem im Urteil CILFIT in Rede stehenden Fall einer Frage, deren Lösung "derart offenkundig [ist], dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage bleibt".
Aber auch der andere Vorschlag auf diesem Gebiet überzeugt mich nicht, nämlich die Vorlageverpflichtung schon auszuschließen, wenn die Entscheidung der gemeinschaftsrechtlichen Frage keinen Raum für einen "vernünftigen Zweifel" lässt, ohne dass darüber hinaus das Fehlen solcher Zweifel "offenkundig" sein muss, wie es im Urteil CILFIT heißt.
Gerade dies dürfte aber - auch ungeachtet der Absicht seiner Befürworter - letztlich das Ergebnis des zur Prüfung anstehenden Vorschlags sein; sonst erschiene mir ein lexikalischer Streit in einer Situation unnütz, in der das Urteil CILFIT den letztinstanzlichen Gerichten bereits einen nicht unbeachtlichen Ermessensspielraum zugestanden hat.
In diesem Sinne sind wohl auch - obgleich sie von der dänischen Regierung zur Stützung ihrer eigenen These herangezogen wurden - die bereits erwähnten Schlussanträge des Generalanwalt Jacobs zu verstehen, in denen ausgeführt wird, dass die Tatsache, dass das Urteil CILFIT auf das Bestehen vieler sprachlicher Fassungen abstellt, "vielmehr als notwendige Warnung vor einer zu wörtlichen Auslegung von Gemeinschaftsvorschriften aufgefasst werden [sollte], die im Lichte ihres Zusammenhangs und ihrer in den Begründungserwägungen angeführten Ziele, nicht allein anhand ihres Wortlauts, auszulegen sind"(27).
4: - Tullverkets Författningssamling 1996:36, 1998:34 och 1999:47.5: - Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81 (CILFIT, Slg. 1982, 3415).
17: - Zitiertes Urteil CILFIT (Randnr. 21).
18: - Zitiertes Urteil CILFIT (Randnr. 7).
23: - Siehe z. B. "Bericht des Gerichtshofes über bestimmte Aspekte der Anwendung des Vertrages über die Europäische Union", Luxemburg, Mai 1995, S. 6.24: - Generalanwalt Capotorti hatte bereits in seinen Schlussanträgen zum zitierten Urteil CILFIT in der Rechtssache 283/81 (Nr. 7) betont: "Würde man der Vorstellung folgen, dass die Vorlageverpflichtung nur im Falle eines vernünftigen Auslegungszweifels bestünde, würde man offenkundig ein subjektives und ungewisses Element einfügen: Dies würde die Verwirklichung des Verfahrensziels des Artikels 177 gefährden." 25: - Im ergänzenden Beitrag der Kommission für die Regierungskonferenz über die institutionellen Reformen (Die Reform der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit, 1. März 2000, COM (2000) 109 def., S. 5) heißt es: "Nach Ansicht der Kommission sollte die jetzige, in Artikel 234 Absatz 3 des Vertrages festgelegte Vorlageverpflichtung der letztinstanzlichen Gerichte nicht dahin gelockert werden, dass diese Gerichte den Gerichtshof nur anzurufen hätten, wenn die betreffende Frage von hinreichender Bedeutung für das Gemeinschaftsrecht ist und nach Prüfung durch nachgeordnete Gerichte noch vernünftige Zweifel an der Entscheidung der Frage bleiben.
Ihrer Auffassung nach darf daher der jetzige Wortlaut des Artikels 234 Absatz 3, natürlich unbeschadet des durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes eingeführten Ermessensspielraums, keinesfalls geändert werden." 26: - Dass sich die in Rede stehende Bestimmung an den Gerichtshof richtet und ausschließlich seine spezifischen Erfordernisse betrifft, wird im Übrigen, sofern überhaupt nötig, dadurch bekräftigt, dass darin im Unterschied zum Urteil CILFIT jede Bezugnahme auf eine vorausgesetzte Erheblichkeit der Vorlagefrage im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Rechtssache fehlt, wobei zu bemerken ist, dass die Beurteilung dieser Voraussetzung grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts ist (vgl. Urteile CILFIT, Randnr. 10, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-348/89, Mecanarte, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 47).
- EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
Parfums Christian Dior
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
Dies sollte jedoch zu keinen besonderen Problemen Anlass geben, da der Gerichtshof eine derartige Möglichkeit bereits im Urteil Parfums Christian Dior berücksichtigt habe, worin er, wie noch gezeigt wird, klargestellt habe, dass, auch falls ein Gericht ebenso wie ein anderes zur Einhaltung der Bestimmung des Artikels 234 Absatz 3 verpflichtet sei, dieses Gericht nicht dadurch von der Verpflichtung zur Vorlage der gleichen oder gleichartigen Frage an den Gerichtshof entbunden sei(6).Dieser Fall ist bekanntlich im vorgenannten Urteil Parfums Christian Dior eingetreten, wobei - allerdings in anderer Weise und aus hier nicht näher zu erläuternden Gründen - sowohl der Rechtsprechung des obersten nationalen Gerichts (des Hoge Raad) als auch derjenigen des Benelux-Gerichtshofes Rechnung zu tragen war.
6: - Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-337/95 (Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 30).
10: - So hat Generalanwalt Caportorti in seinen Schlussanträgen in der zitierten Rechtssache 107/76 (Seite 980 Nr. 5) ausgeführt: "Gerade damit der Gerichtshof seine Aufgabe, die den Einzelnen von der Gemeinschaftsrechtsordnung gewährten Rechte einheitlich zu schützen, voll und wirksam wahrnehmen kann, scheint es mir daher richtig, die Gerichte aller Instanzen im Rahmen eines jeden Verfahrens, das zwangsläufig zu einer unanfechtbaren Entscheidung führt, zur Vorlage für verpflichtet zu halten." 11: - Schlussanträge in der zitierten Rechtssache C-337/95 (Slg. 1997, I-6016, Nr. 28).
Siehe auch zitiertes Urteil Parfums Christian Dior (Randnr. 29).
- EuGH, 24.05.1977 - 107/76
Hoffmann-La Roche / Centrafarm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
8: - Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76 (Slg. 1977, 957, Randnr. 5).10: - So hat Generalanwalt Caportorti in seinen Schlussanträgen in der zitierten Rechtssache 107/76 (Seite 980 Nr. 5) ausgeführt: "Gerade damit der Gerichtshof seine Aufgabe, die den Einzelnen von der Gemeinschaftsrechtsordnung gewährten Rechte einheitlich zu schützen, voll und wirksam wahrnehmen kann, scheint es mir daher richtig, die Gerichte aller Instanzen im Rahmen eines jeden Verfahrens, das zwangsläufig zu einer unanfechtbaren Entscheidung führt, zur Vorlage für verpflichtet zu halten." 11: - Schlussanträge in der zitierten Rechtssache C-337/95 (Slg. 1997, I-6016, Nr. 28).
12: - Siehe die zitierten Schlussanträge in der Rechtssache 107/76 (Slg. 1977, 957, insb. 979).
- EuGH, 20.11.1997 - C-338/95
Wiener SI
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
13: - Urteil vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-338/95 (Slg. 1997, I-6495, Nr. 60 der Schlussanträge).27: - Schlussanträge in der Rechtssache C-338/95 (I-6517, Nr. 65, Hervorhebung von mir).
- EuGH, 15.07.1964 - 6/64
Costa / E.N.E.L.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
7: - Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Slg. 1964, 1253, insbes. 1268). - BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99
Zur Vorlagepflicht an den EuGH
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
20: - In diesem Sinne D. Edward, "Reform of article 234 procedure: the limits of the possible", in D. O'Keeffe (ed.), Judicial Review in European Union Law, Liber Amicorum Slynn 119-142 (2000), Den Haag, S. 123.21: - Vgl. z. B. aus der neueren Rechtsprechung Beschluss vom 9. Januar 2001 (1 BvR 1036/99), mit dem das Bundesverfassungsgericht trotz einer etwas großzügigen Auslegung der Verpflichtung aus Artikel 234 Absatz 3 EG ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben hat, da dieses ungeachtet seiner letztinstanzlichen Eigenschaft die Vorlage einer gemeinschaftsrechtlichen Frage an den Gerichtshof unterlassen hatte (siehe JZ 2001, S. 923 und 924). - EuGH, 27.10.1982 - 35/82
Morson und Jhanjan / Niederlande State
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
9: - Urteil vom 27. Oktober 1982 in den Rechtssachen 35/82 und 36/82 (Slg. 1982, 3723, Randnr. 9). - EuGH, 03.12.1998 - C-247/97
Schoonbroodt / Belgischer Staat - "Artikel 177 EG-Vertrag Zuständigkeit des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
19: - Der Gerichtshof hat sich bisher mit der Auslegung der Verordnung Nr. 918/83 in den Urteilen vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-247/97 (Schoonbroodt, Slg. 1998, I-8095) im Hinblick auf Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe c bezüglich des Begriffes "Hauptbehälter" und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache 394/97 (Heinonen, Slg. 1999, I-3599) im Hinblick auf Einfuhrbeschränkungen für alkoholische Getränke nach Maßgabe der Reisedauer befasst. - EuGH, 15.06.1999 - C-394/97
Heinonen - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Reisende aus Drittländern …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
19: - Der Gerichtshof hat sich bisher mit der Auslegung der Verordnung Nr. 918/83 in den Urteilen vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-247/97 (Schoonbroodt, Slg. 1998, I-8095) im Hinblick auf Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe c bezüglich des Begriffes "Hauptbehälter" und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache 394/97 (Heinonen, Slg. 1999, I-3599) im Hinblick auf Einfuhrbeschränkungen für alkoholische Getränke nach Maßgabe der Reisedauer befasst. - EuGH, 27.06.1991 - C-348/89
Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
Ihrer Auffassung nach darf daher der jetzige Wortlaut des Artikels 234 Absatz 3, natürlich unbeschadet des durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes eingeführten Ermessensspielraums, keinesfalls geändert werden." 26: - Dass sich die in Rede stehende Bestimmung an den Gerichtshof richtet und ausschließlich seine spezifischen Erfordernisse betrifft, wird im Übrigen, sofern überhaupt nötig, dadurch bekräftigt, dass darin im Unterschied zum Urteil CILFIT jede Bezugnahme auf eine vorausgesetzte Erheblichkeit der Vorlagefrage im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Rechtssache fehlt, wobei zu bemerken ist, dass die Beurteilung dieser Voraussetzung grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts ist (vgl. Urteile CILFIT, Randnr. 10, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-348/89, Mecanarte, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 47). - EuGH, 06.12.1990 - 208/88
Kommission / Denmark
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die …
Vgl. jedoch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 75). - Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2024 - C-144/23
KUBERA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - Vorlagepflicht …
{FN:56} Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 63) und des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:294, Nr. 20).Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 46).
{FN:83} Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352, Nr. 58), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gaston Schul Douane-expediteur (C-461/03, EU:C:2005:415, Nr. 58) sowie des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 63).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-72/14
X - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften - …
{FN:42} - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nrn. 60 bis 76 und insbesondere Nr. 65).Vgl. auch in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 65).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-168/15
Tomášová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Rn. 72 Wie der Generalanwalt in der Rechtssache, in der das Urteil vom 4. Juni 2002, Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:329){FN-VERWEIS:42}, ergangen ist, zu dem Zusammenhang, der sich zwischen der Frage der Offenkundigkeit des Fehlens eines vernünftigen Zweifels, der das nationale Gericht nach der Rechtsprechung in der Sache Cilfit u. a.{FN-VERWEIS:43} zur Vorlage verpflichtet, und der Abfassung von Art. 104 § 3 der alten Verfahrensordnung des Gerichtshofs herstellen lässt, ausgeführt hat, "[bezieht sich d]er erste Fall … nämlich sozusagen auf die Beschaffenheit und Konsistenz der Zweifel, die das nationale Gericht gegenüber einer gemeinschaftsrechtlichen Frage hegen muss, um zu entscheiden, ob sie dem Gerichtshof vorzulegen ist; im zweiten Fall geht es hingegen um die Zweifel, die die Entscheidung der Frage gegebenenfalls beim Gerichtshof im Hinblick auf das Verfahren wecken kann, das für die Antwort zu wählen ist"{FN-VERWEIS:44}.{FN:42} Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Nr. 74).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-433/15
Kommission/ Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Milch und …
Zur Rolle der nationalen Gerichte selbst im Kontext von Art. 267 AEUV vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:108, Rn. 60 ff.).
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