Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,606
BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95 (A) (https://dejure.org/1998,606)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1998 - 9 AZR 122/95 (A) (https://dejure.org/1998,606)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 9 AZR 122/95 (A) (https://dejure.org/1998,606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    ArbGG § 45 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 228 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 291; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; gesetzlicher Zinsanspruch aus Bruttoentgeltforderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1848
  • NZA 1999, 85
  • BB 1998, 1796
  • BB 1998, 2480
  • DB 1998, 2276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (29)

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Er weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab (z.B. in den Urteilen vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).

    Der Neunte Senat weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der dem Arbeitnehmer Zinsen nur von einem dem Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag zusteht (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse) ist Arbeitsentgelt während des Verzugs und vom Eintritt der Rechtshängigkeit an nach § 288 Abs. 1 Satz 1, § 291 BGB nur nach dem aus dem Bruttoentgelt für den Arbeitnehmer zu errechnenden Nettobetrag zu verzinsen.

    Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) seine Auffassung, Prozeßzinsen könnten nur aus dem der Bruttovergütung entsprechenden Nettobetrag verlangt werden, damit begründet, Prozeß- und Verzugszinsen sollten dem Gläubiger einen Ausgleich dafür gewähren, daß der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkomme.

    Dem läßt sich nicht mit der Erwägung begegnen, bei der Vollstreckung sei davon auszugehen, daß die Nettovergütung der Bruttovergütung entspreche, wenn die Zahlung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträgen nicht nachgewiesen werden könnten (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Er weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab (z.B. in den Urteilen vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).

    Der Neunte Senat weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der dem Arbeitnehmer Zinsen nur von einem dem Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag zusteht (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse) ist Arbeitsentgelt während des Verzugs und vom Eintritt der Rechtshängigkeit an nach § 288 Abs. 1 Satz 1, § 291 BGB nur nach dem aus dem Bruttoentgelt für den Arbeitnehmer zu errechnenden Nettobetrag zu verzinsen.

    b) Nach Auffassung des Vierten Senats in dem Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 = AP, aaO) schuldet der Arbeitgeber wegen der Akzessorietät des Zinsanspruchs Zinsen nur aus der dem Arbeitnehmer zustehenden Hauptschuld.

  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats ab, die sich dem Vierten Senat angeschlossen haben (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, alle nicht veröffentlicht).

    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, n.v.), des Fünften Senats (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 -, n.v.) und des Zehnten Senats (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, n.v.) ab.

    Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).

  • BAG, 29.05.1991 - 5 AZR 288/90

    Sozialplan: Ersatzarbeitsplatz - berufliche und finanzielle Gleichwertigkeit

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats ab, die sich dem Vierten Senat angeschlossen haben (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, alle nicht veröffentlicht).

    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, n.v.), des Fünften Senats (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 -, n.v.) und des Zehnten Senats (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, n.v.) ab.

    Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).

  • BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91

    Höhe einer tariflichen Verdienstsicherung - Anwendbarkei der Tarifverträge für …

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats ab, die sich dem Vierten Senat angeschlossen haben (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, alle nicht veröffentlicht).

    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, n.v.), des Fünften Senats (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 -, n.v.) und des Zehnten Senats (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, n.v.) ab.

    Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Die Auffassung, die Zinspflicht des Arbeitgebers umfasse nicht das Bruttoentgelt, steht überdies mit der Rechtsprechung des Fünften Senats zur Zahlung von Ausbildungskosten (Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) und des Siebten Senats zur Rückzahlung von rechtsgrundlos erbrachter Arbeitgeberleistungen (Urteil vom 30. April 1997 -7 AZR 122/96 - AP Nr. 20 zu § 812 BGB) nicht im Einklang.
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 266/84

    Abrechnung von Zinsen bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Er soll mit den ihm nicht zustehenden Geldmitteln nicht spekulieren können (BGH Urteil vom 20. Mai 1985 - VII ZR 266/84 - NJW 1985, 2325).
  • BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96

    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Die Auffassung, die Zinspflicht des Arbeitgebers umfasse nicht das Bruttoentgelt, steht überdies mit der Rechtsprechung des Fünften Senats zur Zahlung von Ausbildungskosten (Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) und des Siebten Senats zur Rückzahlung von rechtsgrundlos erbrachter Arbeitgeberleistungen (Urteil vom 30. April 1997 -7 AZR 122/96 - AP Nr. 20 zu § 812 BGB) nicht im Einklang.
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    Ob dem Gläubiger tatsächlich ein Schaden durch die Vorenthaltung des ihm geschuldeten Betrags entsteht oder entstehen kann, ist für den gesetzlichen Zinsanspruch unerheblich (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1983 - VII ZR 258/82 - DB 1983, 2033 zur Verzinsung des Kostenvorschusses).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86

    Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des …

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
    d) Prozeßzinsen nach § 291 Satz 1 BGB werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundessozialgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts als Risikozuschlag beurteilt, weil es der Schuldner überhaupt zum Prozeß hat kommen lassen (BGH Urteil vom 14. Januar 1987 - IV b ZR 3/86 - NJW-RR 1987, 386; BSG Urteil vom 14. Dezember 1988 - 9/4 b RV 39/87 - NJW 1989, 3237; BVerwG Urteil vom 7. Juni 1958 - V C 272.57 - BVerwGE 7, 95).
  • BGH, 28.10.1996 - II ZR 14/96

    Annahmeverzug der GmbH nach unberechtigter fristloser Kündigung des …

  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des …

  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
  • RG, 04.03.1918 - VI 76/16

    Darlehnszusagevertrag und die Behandlung von Verzugszinsen und Prozesszinsen bei …

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …

  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

  • BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 55/63

    Dienstordnungsverweis auf Vorschriften über Ruhegehalt von Beamten - Geltung von …

  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66

    Vollstreckbarkeit eines Urteils

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 74/84

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn …

  • BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92

    Lohnfortzahlung: Berechnung - Einbeziehung einer Notdienstpauschale

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit - …

  • LAG Sachsen, 22.01.1997 - 2 Sa 992/96

    Anspruch auf Zinsnachzahlung; Entrichtung von Zinsen auf die Bruttoforderung oder …

  • LAG Köln, 12.10.1992 - 11 Sa 597/92

    Postulationsfähigkeit; Arbeitgeberverband; Niederlassung; Unternehmen; …

  • LAG Hamburg, 11.04.1991 - 1 Sa 25/90

    Verzugszinsen ; Berechnung von Verzugszinsen ; Bruttobetrag

  • LAG Köln, 30.04.1998 - 6 Sa 1736/97

    Zur Zahlungspflicht eines Arbeitgebers von Verzugszinsen vom Brutto- oder …

  • LAG Köln, 01.08.1996 - 10 Sa 13/96

    Betriebsübergang: tatsächliche Voraussetzungen; Verzugszinsen

  • LAG München, 31.05.1989 - 5 Sa 234/88

    Anspruchszeitraum für Lohnfortzahlung bei Erkrankung; Höhe der Prozeßzinsen auf …

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.11.1995 - 1 Sa 574/95

    Verzugszinsen; Bruttovergütungsklage

  • LAG Nürnberg, 23.06.1994 - 8 (5) Sa 200/93

    Lohnzahlung; Verzug des Arbeitgebers; Zinsanspruch

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Er hat sich hieran durch die Rechtsprechung des Zweiten, Vierten, Fünften und Zehnten Senats gehindert gesehen und mit Beschluß vom 11. August 1998 (- 9 AZR 122/95 (A) - AP BGB § 288 Nr. 1 = EzA BGB § 288 Nr. 1) bei diesen Senaten angefragt, ob sie an ihrer Rechtsauffassung festhalten.

    Daraufhin hat der Neunte Senat mit Beschluß vom 18. Januar 2000 (- 9 AZR 122/95 (B) - BAGE 93, 168) dem Großen Senat gemäß § 45 Abs. 2 ArbGG folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:.

    Der Arbeitnehmeranteil wird dem Arbeitnehmer als Vermögenswert verschafft, obwohl die Wirkung der Sozialversicherung zugunsten des Arbeitnehmers weitgehend von der tatsächlichen Beitragsabführung unabhängig ist (hierzu Weber Anm. zu BAG 11. August 1998 - 9 AZR 122/95 (A) - AP BGB § 288 Nr. 1, zu VI 1 b), vgl. §§ 3 ff. SGB III, §§ 11 ff. SGB V, §§ 9 ff. SGB VI. Die genannten Bestimmungen dienen dem Schutz des versicherten Arbeitnehmers, ohne die Bedeutung des Beitrags als Grundlage der Sozialversicherung in Frage zu stellen.

    Das folgt aus dem Zusammenhang mit § 288 Abs. 2 BGB und entspricht dem Willen des historischen Gesetzgebers (richtig BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 122/95 (B) - aaO, zu III 4 a der Gründe).

  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Den im Arbeitnehmeranteil liegenden Vermögenswert erlangt somit der Arbeitnehmer (Weber Anm. zu BAG 11. August 1998 - 9 AZR 122/95 (A) - AP BGB § 288 Nr. 1, zu VI 1 b der Anmerkung; vgl. §§ 3 ff. SGB III, §§ 11 ff. SGB V, §§ 9 ff. SGB VI).
  • BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02

    Zuschuß zum Krankengeld - Freiwillige Krankenversicherung

    Hierunter wurde der Betrag verstanden, der um die vom Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden Steuern und Beiträge gemindert ist (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150; BAG 11. August 1998 - 9 AZR 122/95 (A) - AP BGB § 288 Nr. 1 = EzA BGB § 288 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1998 - 1 Sa 1495/98

    Zinsen vom Bruttobetrag

    Die Kammer folgt insoweit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 11.8.1998 - 9 AZR 122/95 ), wonach bis zur nachgewiesenen Abführung der Entgeltbestandteile (Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern) der Arbeitgeber zur Bruttozahlung und damit auch zur Verzinsung der Bruttoforderung verpflichtet ist.

    Die Kammer folgt der Entscheidung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluß vom 11.8.1998 - 9 AZR 122/95 - , wonach der Arbeitnehmer Zinsen auf den geschuldeten Bruttobetrag beanspruchen kann; der Zinsanspruch des Gläubigers ist nicht um den Nettobetrag zu mindern, der sich nach Abzug von Abgaben und Beiträgen ergibt.

  • LAG Düsseldorf, 08.11.1999 - 18 Sa 1254/99

    Zinsen

    Vor Abführung der Lohnsteuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung kann der Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem zuerkannten Bruttobetrag beanspruchen (Anschluss an Beschluss des 9. Senats des BAG vom 11.08.1998, NZA 1999, S. 85 ff).

    Ob dem Gläubiger tatsächlich ein Schaden durch die Vorenthaltung des ihm geschuldeten Betrags entsteht oder entstehen kann, ist für den gesetzlichen Zinsanspruch unerheblich (vgl. Beschluss des 9. Senats des BAG vom 11.08.1998, NZA 1999, Seite 85 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 22 Sa 25/98

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zuwendung nach TV-Zuw AiP - Beendigungszeitpunkt des …

    Der Klägerin stehen nur die gesetzlichen Zinsen gemäß §§ 288 Abs. 1, 291 Satz 1 BGB aus dem ihr zufließenden Nettobetrag zu (…so BAG Urt. v. 20.4.1983, AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, Urt. v. 13.2.1985 EzA § 611 BGB - Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5 = GB 85, 1395; anderer Ansicht neuerdings BAG Beschl. v. 11.8.1998 - 9 AZR 122/95 NZA 99, S. 85 f. m.w.N. und dem Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur).

    Dies gilt auch für die neuerdings wieder aktuell gewordene Frage (BAG B. v. 11.8.1998 NZA 99 S. 85), ob die gesetzlichen Verzugs- und Prozeßzinsen im Sinne von §§ 288, 291 BGB aus dem Bruttobetrag der Forderung oder lediglich dem Nettobetrag der Lohnforderung begehrt werden können.

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99

    Verfallsfristen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

    Der Gerichtsvollzieher könnte nicht erkennen, welchen Betrag er für den Kläger hinsichtlich der Zinsen beizutreiben hat (s. zur Bestimmtheitsproblematik auch BAG, Urteil vom 15.11.1978 - 5 AZR 199/77 -, EzA § 613a BGB Nr. 21 und BAG, Beschluss vom 11.08.1998 - 9 AZR 122/95 (A) -, EzA § 288 BGB Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit

    Die 519 Berufungskammer hält im übrigen auch nach dem Vorlagebeschluß des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.1998 (9 AZR 122/95, AP Nr. 1 zu § 228 BGB = NZA 1999, 85 = ZIP 1998, 1848) an den Großen Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fest, daß die Prozeßzinsen lediglich aus dem zugesprochenen Nettobetrag zu entrichten sind.
  • LAG Hamburg, 11.06.1999 - 3 Sa 14/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamburg, 09.09.1999 - 1 Sa 15/99

    Streit zwischen einer Arbeitnehmerin (Verkäuferin) und dem Arbeitgeber über die …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Dresden, 30.03.2000 - 7 U 3480/99

    Verzugszinsen bei Zahlungsansprüchen aus Dienstverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1998 - 1 Sa 1495/98
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.06.2001 - 4 Ca 5146/00

    Anspruch auf eine Vergütungsdifferenz; Anspruch auf die Vergütung von Überstunden

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 518/99

    Anspruch auf Bereitschaftsdienstvergütung nach dem BAT für geleistete …

  • LAG Düsseldorf, 09.08.1999 - 18 Sa 575/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

  • OLG Jena, 21.02.2001 - 7 U 651/00

    Nichtigkeit der außerordentlichen Kündigung; Vertragliche Vereinbarung des …

  • LAG Hamm, 05.05.2000 - 10 Sa 2206/99

    Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung nach den Regelungen des …

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 4 Sa 52/99

    Fortsetzungserkrankung und Anspruch auf Entgeltfortzahlung

  • LAG Brandenburg, 26.11.1998 - 3 Sa 395/98

    Anspruch auf Urlaubsgeld für während einer Arbeitsunfähigkeit angerechnete Tage; …

  • LAG Köln, 29.08.2000 - 13 Sa 525/00

    Anspruch auf Zahlung eines Vergütungsdifferenzbetrages aus einem gerichtlichen …

  • ArbG Arnsberg, 26.10.1999 - 3 Ca 645/99

    Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung …

  • ArbG Frankfurt/Main, 12.06.2001 - 4 Ca 5146/00

    Keine Vergütung für geleistete Überstunden? Problem: vertragliche Vereinbarung & …

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AS 39/98
  • BAG, 05.05.1999 - 4 AS 40/98
  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die …

  • ArbG Berlin, 20.09.2001 - 66 Ca 4883/01

    Vorliegen eines Abrufarbeitsverhältnisses; Differenzierung zum Vorliegen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,728
BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 164
  • NZA 1998, 705
  • BB 1998, 1256
  • BB 1998, 1265
  • DB 1998, 2276
  • ZUM 1998, 683
  • ZUM 2000, 690
  • afp 1998, 651
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 347 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Wird der programmgestaltende Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt, ohne daß die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen werden, ist dies ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO).

  • LAG Köln, 22.05.1996 - 2 Sa 99/96

    Arbeitnehmerbegriff: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter - Rundfunksprecher

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Mai 1996 - 2 Sa 99/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …

    Das Landesarbeitsgericht hat aus dem gegen die Klägerin ergangenen Senatsurteil vom 11. März 1998 (- 5 AZR 522/96 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 23 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 64) auf die positive Kenntnis der Klägerin vom Arbeitnehmerstatus des Beklagten geschlossen.

    Ob Rundfunksprecher im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, richtet sich immer nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (Senat 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - aaO; sowie 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - 13. Juni 1990 - 5 AZR 419/89 - RzK I 4a Nr. 32).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    In diese Kategorie hat die Rechtsprechung zB Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten (vgl. BAG 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 -), Musikarchivare (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - BAGE 120, 104) und Cutter (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - BAGE 145, 26) eingeordnet und deshalb die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien geprüft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener …

    Rn. 83 aa) Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeiten im Bereich "Funk und Fernsehen" gelten im Grundsatz die üblichen Kriterien (…Segebrecht, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 7 Rdnr. 196), wobei sich das BSG jedoch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Abgrenzung von Arbeitsverträgen und freien Dienstverhältnissen bei programmgestaltenden Mitarbeitern zu Eigen gemacht hat (…BSG, Urteil v. 3.12.1998, B 7 AL 108/97 R, SozR 3-4100 § 104 Nr. 16; juris-Rdnr. 20 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil v. 11.3.1998, 5 AZR 522/96;… vgl. auch BSG, Urteil v. 28.1.1999, B 3 KR 2/98 R, SozR 3-5425 § 1 Nr. 5, juris-Rdnr. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1411
BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98 (https://dejure.org/1998,1411)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98 (https://dejure.org/1998,1411)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 5 AZN 154/98 (https://dejure.org/1998,1411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BGB § 611 Abhängigkeit; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 72 a

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Fotoreporter -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; neue Entscheidungen zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmereigenschaft und freiem Mitarbeiter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3734 (Ls.)
  • NZA 1998, 839
  • BB 1998, 1590
  • DB 1998, 2276
  • ZUM 1998, 863
  • JR 1999, 307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91

    Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98
    Pauschal bezahlte Fotoreporter einer Zeitungsredaktion können Arbeitnehmer sein, wenn sie - u.a. durch Dienstpläne - derart in den Arbeitsablauf eingebunden sind, daß sie faktisch die Übernahme von Fototerminen nicht ablehnen können (Abgrenzung zu BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - AP Nr. 47 zu § 5 BetrVG 1972 mit Anm. Wank).

    Demgegenüber habe der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 52) entschieden, daß verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Zeit und des Orts der Fototermine keinen Aussagewert hinsichtlich der persönlichen Abhängigkeit des Mitarbeiters hätten.

    Die Fotos wurden noch am selben Tage benötigt (auch deshalb läßt sich der vorliegende Fall nicht mit demjenigen vergleichen, welcher dem Beschluß des BAG vom 29.01.1992 - 7 ABR 25/91 - in EzA Nr. 52 zu § 5 BetrVG 1972 zugrunde lag).".

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Eine Leistungsbestimmung durch Weisung ist auch dann anzunehmen, wenn der Tätige vom Unternehmer generell zu Einsätzen eingeteilt wird, der Tätige aber einzelne Einsätze ablehnen darf (BAG…, Urt. vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - Rundfunkmitarbeiter; Beschl. vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Eine Leistungsbestimmung durch Weisung ist auch dann anzunehmen, wenn der Tätige vom Unternehmer generell zu Einsätzen eingeteilt wird, der Tätige aber einzelne Einsätze ablehnen darf (BAG…, Urt. vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - Rundfunkmitarbeiter; Beschl. vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98).
  • LAG Köln, 02.10.2020 - 10 Sa 129/19

    Status; Bildreporter; Pauschallistenvereinbarung; Urlaub; Verjährung; …

    Diese ständige Verfügbarkeit stellt nach Auffassung der Kammer ein wesentliches Indiz im vorliegenden Einzelfall des Klägers zur Bejahung eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses zur Beklagten dar (vergleiche hierzu BAG, Beschluss vom 19.01.1992 - 7 ABR 25/91 - Beschluss vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98 -, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2001- 10 Sa 6/01 - ).
  • LAG Berlin, 02.12.1998 - 13 Sa 106/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. BAG Urteil vom 3.5.1989 - 5 AZR 158/88 - BB 1990, 779 [BAG 03.05.1989 - 5 AZR 158/88] ; BAG Beschluß vom 29.1.1992 - 7 ABR 25/91 - NZA 1992, 835 [BAG 29.01.1992 - 7 ABR 25/91] ; BAG Urteil vom 20.7.1994 - 5 AZR 627/93 - DB 1994, 2502 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93] ; BAG Urteil vom 16.7.1997 - 5 AZR 312/96 - DB 1997, 2437; BAG Urteil vom 6.5.1998 - 5 AZR 247/97 - bisher n. v.; BAG Urteil vom 3.6.1998 - 5 AZR 656/97 - DB 1998, 2274 [BAG 03.06.1998 - 5 AZR 656/97] ; BAG Beschluß vom 16.6.1998 - 5 AZN 154/98 - DB 1998, 2276; BSG AP Nr. 27 und 29 zu § 611 BGB ; BSG Urteil vom 9.11.1989 - 11 Rar 39/89 - BB 1990, 783 [BSG 09.11.1989 - 11 RAr 39/89] ) unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters oder selbständigen Dienstnehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2310
BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97 (https://dejure.org/1998,2310)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97 (https://dejure.org/1998,2310)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 (https://dejure.org/1998,2310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1275
  • BB 1998, 1800
  • DB 1998, 2276
  • afp 1998, 652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 347 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B I der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - BAGE 76, 21, 27 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk, unter B II der Gründe; BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO).

    Ein Arbeitsverhältnis kann auch dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter zwar an dem Programm gestalterisch mitwirkt, dabei jedoch weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegt, ihm also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 352 f. = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B II 2 b (3) der Gründe).

  • LAG Köln, 30.01.1997 - 5 Sa 1233/96

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 1233/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Januar 1997 - 5 Sa 1233/96 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer …

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Das Schweigen steht jedoch dann einer Willenserklärung gleich, wenn der Schweigende nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verpflichtet gewesen wäre, einen abweichenden Willen zu äußern (BGH Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 200/88 - NJW 1990, 1601).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfG Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231, 260 ff, 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfGE 64, 256, 260).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Er unterliegt in der Revisionsinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung, nämlich darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - BAGE 76, 21, 27 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk, unter B II der Gründe;… BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfG Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231, 260 ff, 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfGE 64, 256, 260).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Darüber hinaus muss der Reporter über ein breites Fachwissen hinsichtlich der dargebotenen Sportart und der jeweiligen Akteure verfügen, um reaktionsschnell das aktuelle Sportgeschehen schildern zu können (vgl. Senat 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu III 1 der Gründe).

    Dies gilt selbst dann, wenn man zu seinen Gunsten davon ausgeht, dass die Beklagte die Interviewpartner und bestimmte Fragen vorschrieb (vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu III 1 der Gründe).

    Insofern stellt die Einteilung eines Mitarbeiters in Dienstpläne ohne vorherige Absprache ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe; 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Es ist ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96; BAGE 78, 343).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Dementsprechend ist es ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69; BAGE 78, 343).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Gleiches will das BAG offensichtlich mit der häufig verwandten Formulierung ausdrücken, der jeweilige Vertragsinhalt ergebe sich sowohl aus den getroffenen Vereinbarungen wie auch aus der praktischen Durchführung (…z.B. Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, a.a.O.; Urt. vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97), denn das in diesem Zusammenhang erkennbar angesprochene, der ausdrücklichen Abrede entgegen gesetzte Institut ist das der konkludenten Einigung - und nicht etwa das eines bloß faktischen Verhaltens.
  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Gleiches will das BAG offensichtlich mit der häufig verwandten Formulierung ausdrücken, der jeweilige Vertragsinhalt ergebe sich sowohl aus den getroffenen Vereinbarungen wie auch aus der praktischen Durchführung (…z.B. Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, a.a.O.; Urt. vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97), denn das in diesem Zusammenhang erkennbar angesprochene, der ausdrücklichen Abrede entgegen gesetzte Institut ist das der konkludenten Einigung - und nicht etwa das eines bloß faktischen Verhaltens.
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Schweigen im Rechtsverkehr kann nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen der Schweigende nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zum Ausspruch eines abweichenden Willens verpflichtet gewesen wäre, als rechtsgeschäftliche Erklärung zu verstehen sein (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 zu III 2 b der Gründe).
  • LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99

    Kundenschutzklausel; Wettbewerbsabrede; Arbeitnehmerähnliche Personen

    Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (z. B. Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97 - ferner Urteil vom 22.02.1998 - 5 AZR 191/97 -, EzA § 611 BGB - Arbeitnehmerbegriff - Nr. 69, jeweils mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung) war der Beklagte danach im Zweifel nicht Arbeitnehmer.
  • LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01

    Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche; …

    Die formelle Handhabung der Parteien tritt demgegenüber in den Hintergrund (BAG NZA 1995, 622; NZA 1998, 1275; NZA 2000, 1102).
  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
    Es ist ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne dass die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen werden ( BAG Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 69; BAGE 78, 343; BAG Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - EzA Nr. 81 zu § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff).
  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026 - 4 SLa 177/25

    (Kein) Arbeitnehmerstatus eines (programmgestaltenden) Fernsehredakteurs

  • OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95

    Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei …

  • LAG Hamburg, 09.09.1998 - 8 Sa 118/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Abgrenzung Arbeitnehmer/Freier Mitarbeiter; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3069
BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98 (https://dejure.org/1998,3069)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 6 C 4.98 (https://dejure.org/1998,3069)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 6 C 4.98 (https://dejure.org/1998,3069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; USG § 1 Abs. 2; ; ArbPlSchG § 1 Abs. 2; ; ArbPlSchG § 15 Abs. 1; ; TVG § 12 a

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltssicherung - Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator - Arbeitnehmer i.S.v. § 1 Abs. 2 ArbPlSchG - Rundfunkmoderator - Rundfunkmoderator als arbeitnehmerähnliche Person i.S.v § 12 A TVG - Arbeitnehmerähnliche Person kein Arbeitnehmer i.S.v. § 1 Abs. 2 ...

  • rechtsportal.de

    Recht der Unterhaltssicherung und des Arbeitsplatzschutzes; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator; Arbeitnehmer i.S.v. § 1 Abs. 2 ArbPlSchG , Rundfunkmoderator kein -; Rundfunkmoderator als arbeitnehmerähnliche Person i.S.v. § 12 A TVG; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 2276
  • afp 1998, 534
  • NZA-RR 1999, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    All dieses, ferner den "wahren Parteiwillen" der Vertragsparteien (vgl. zu dessen Maßgeblichkeit in Grenzfällen: BAG, Urteil vom 24. Februar 1974, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 1. der Gründe, mit weit. Nachw.), und zwar den Willen des Inhalts, mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den programmgestaltenden Rundfunkmitarbeitern (Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231) kein festes Arbeitsverhältnis eingehen zu wollen, sowie den damit durchaus zusammenhängenden Umstand, daß der Kläger im Jahre 1991, dem Jahr der hier in Rede stehenden Wehrübung mit ca. 250 000 DM ein deutlich höheres Jahreseinkommen erzielt hat, als es ein in der höchsten Besoldungsgruppe B 11 eingestufter Staatssekretär erhält, dessen Bezüge wiederum von einem festangestellten Moderator nicht übertroffen werden können, hat das Berufungsgericht im Rahmen einer Gesamtschau ausreichen lassen, hier kein Arbeitsverhältnis, sondern nur ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis anzunehmen.

    Durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (a.a.O.), mit dem die Festanstellungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts teilweise korrigiert worden ist, hat dieser durch § 12 a TVG eröffnete Weg noch an Bedeutung gewonnen.

    Auch sie widersetzt sich einer schlichten Gleichsetzung der Interessenlage mit derjenigen der Auftraggeber von Heimarbeitern: Die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Auftraggeber sind in der Verwendung der Finanzen an die Funktionserfüllung gebunden (Beschluß vom 6. Oktober 1992 - 1586/89 und 487/92 - BVerfGE 87, 181, 201) sowie von Verfassungs wegen durch Staatsfreiheit ihrer Organisationsform gekennzeichnet (BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 255; Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BfV 1/85, 1/88 - BVerfGE 8, 238, 308 [richtig: Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238, 308 - d. Red.] ) und insofern vor einer Einflußnahme geschützt, die ihre Programmfreiheit auch nur mittelbar beeinträchtigen könnte (Urteile vom 4. November 1986 - I BfV 1/84 - und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 73, 118, 183; 90, 60, 87), und zwar dies gerade auch in bezug auf ihre Rechtsbeziehungen zu den programmgestaltenden Mitarbeitern (BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 260).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Auch sie widersetzt sich einer schlichten Gleichsetzung der Interessenlage mit derjenigen der Auftraggeber von Heimarbeitern: Die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Auftraggeber sind in der Verwendung der Finanzen an die Funktionserfüllung gebunden (Beschluß vom 6. Oktober 1992 - 1586/89 und 487/92 - BVerfGE 87, 181, 201) sowie von Verfassungs wegen durch Staatsfreiheit ihrer Organisationsform gekennzeichnet (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 255; Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BfV 1/85, 1/88 - BVerfGE 8, 238, 308 [richtig: Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238, 308 - d. Red.] ) und insofern vor einer Einflußnahme geschützt, die ihre Programmfreiheit auch nur mittelbar beeinträchtigen könnte (Urteile vom 4. November 1986 - I BfV 1/84 - und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 73, 118, 183; 90, 60, 87), und zwar dies gerade auch in bezug auf ihre Rechtsbeziehungen zu den programmgestaltenden Mitarbeitern (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 260).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Auch sie widersetzt sich einer schlichten Gleichsetzung der Interessenlage mit derjenigen der Auftraggeber von Heimarbeitern: Die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Auftraggeber sind in der Verwendung der Finanzen an die Funktionserfüllung gebunden (Beschluß vom 6. Oktober 1992 - 1586/89 und 487/92 - BVerfGE 87, 181, 201) sowie von Verfassungs wegen durch Staatsfreiheit ihrer Organisationsform gekennzeichnet (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 255; Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BfV 1/85, 1/88 - BVerfGE 8, 238, 308 [richtig: Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238, 308 - d. Red.] ) und insofern vor einer Einflußnahme geschützt, die ihre Programmfreiheit auch nur mittelbar beeinträchtigen könnte (Urteile vom 4. November 1986 - I BfV 1/84 - und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 73, 118, 183; 90, 60, 87), und zwar dies gerade auch in bezug auf ihre Rechtsbeziehungen zu den programmgestaltenden Mitarbeitern (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 260).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Auch sie widersetzt sich einer schlichten Gleichsetzung der Interessenlage mit derjenigen der Auftraggeber von Heimarbeitern: Die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Auftraggeber sind in der Verwendung der Finanzen an die Funktionserfüllung gebunden (Beschluß vom 6. Oktober 1992 - 1586/89 und 487/92 - BVerfGE 87, 181, 201) sowie von Verfassungs wegen durch Staatsfreiheit ihrer Organisationsform gekennzeichnet (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 255; Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BfV 1/85, 1/88 - BVerfGE 8, 238, 308 [richtig: Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238, 308 - d. Red.] ) und insofern vor einer Einflußnahme geschützt, die ihre Programmfreiheit auch nur mittelbar beeinträchtigen könnte (Urteile vom 4. November 1986 - I BfV 1/84 - und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 73, 118, 183; 90, 60, 87), und zwar dies gerade auch in bezug auf ihre Rechtsbeziehungen zu den programmgestaltenden Mitarbeitern (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 260).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Auch sie widersetzt sich einer schlichten Gleichsetzung der Interessenlage mit derjenigen der Auftraggeber von Heimarbeitern: Die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Auftraggeber sind in der Verwendung der Finanzen an die Funktionserfüllung gebunden (Beschluß vom 6. Oktober 1992 - 1586/89 und 487/92 - BVerfGE 87, 181, 201) sowie von Verfassungs wegen durch Staatsfreiheit ihrer Organisationsform gekennzeichnet (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 255; Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BfV 1/85, 1/88 - BVerfGE 8, 238, 308 [richtig: Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238, 308 - d. Red.] ) und insofern vor einer Einflußnahme geschützt, die ihre Programmfreiheit auch nur mittelbar beeinträchtigen könnte (Urteile vom 4. November 1986 - I BfV 1/84 - und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 73, 118, 183; 90, 60, 87), und zwar dies gerade auch in bezug auf ihre Rechtsbeziehungen zu den programmgestaltenden Mitarbeitern (BVerfG…, Beschluß vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 260).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Dies konkretisierend hat das Bundesarbeitsgericht speziell zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien (programmgestaltenden) Rundfunkmitarbeitern die sog. Dienstplanrechtsprechung entwickelt (vgl. zuletzt: Urteile vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226, 235 f., und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, jeweils mit weit. Nachw.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Dies konkretisierend hat das Bundesarbeitsgericht speziell zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien (programmgestaltenden) Rundfunkmitarbeitern die sog. Dienstplanrechtsprechung entwickelt (vgl. zuletzt: Urteile vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226, 235 f., und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, jeweils mit weit. Nachw.).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinen beiden Entscheidungen zu den Rechtsverhältnissen von Kameramännern eine Dauerrechtsbeziehung angenommen und insoweit in Anlehnung an § 29 HAG - jedoch nicht ausschließlich unter Berufung auf diese Vorschrift - eine 14-tägige Ankündigungs- bzw. Auslauffrist zur Beendigung dieser Rechtsbeziehung angenommen (Urteile vom 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 - und 7. Januar 1971 - 5 AZR 221/70 - AP Nr. 6 und Nr. 8 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    All dieses, ferner den "wahren Parteiwillen" der Vertragsparteien (vgl. zu dessen Maßgeblichkeit in Grenzfällen: BAG, Urteil vom 24. Februar 1974, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 1. der Gründe, mit weit. Nachw.), und zwar den Willen des Inhalts, mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den programmgestaltenden Rundfunkmitarbeitern (Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231) kein festes Arbeitsverhältnis eingehen zu wollen, sowie den damit durchaus zusammenhängenden Umstand, daß der Kläger im Jahre 1991, dem Jahr der hier in Rede stehenden Wehrübung mit ca. 250 000 DM ein deutlich höheres Jahreseinkommen erzielt hat, als es ein in der höchsten Besoldungsgruppe B 11 eingestufter Staatssekretär erhält, dessen Bezüge wiederum von einem festangestellten Moderator nicht übertroffen werden können, hat das Berufungsgericht im Rahmen einer Gesamtschau ausreichen lassen, hier kein Arbeitsverhältnis, sondern nur ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis anzunehmen.
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
    Der Oberbundesanwalt hat in diesem Zusammenhang mit Recht auf das (nicht veröffentlichte) Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - hingewiesen, in dem für einen Musikmoderator entschieden worden ist, daß dieser als freier Mitarbeiter und nicht als Angestellter der Rundfunkanstalt anzusehen sei.
  • BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 221/70

    Freie Mitarbeiter ohne Schutz

  • BFH, 07.04.2004 - I B 196/03

    DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender

    Denn sie verrichtet ihre Dienste nach den vom FG getroffenen Feststellungen in der Funktion einer Redaktionsassistentin im Rahmen des dem Sender obliegenden Aufgabenbereichs der Gestaltung und Erbringung von Programmbeiträgen innerhalb des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlich strukturierten Rundfunks und damit eines der öffentlichen Hand zuordenbaren Verwaltungsbereichs (vgl. allgemein zum hoheitlichen Charakter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. Juli 1971 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, BVerfGE 31, 314, BStBl II 1971, 567, und speziell zur Zugehörigkeit der Tätigkeit der Rundfunkbediensteten als eine solche in der öffentlichen Verwaltung z.B. Bundesgerichtshof, Urteile vom 8. Oktober 1986 IVb ZB 120/83, BGHZ 99, 10, und vom 19. September 1984 IVb ZB 921/80, BGHZ 92, 152; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Februar 2001 3 AZR 252/00, Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht, § 1 BetrAVG, Ablösung Nr. 24; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. April 1998 6 C 4/98, Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht - Rechtsprechungsdienst --ZUM RD-- 1998, 458; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. August 1990 1 R 34/89, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1983 11 S 2409/81, Die öffentliche Verwaltung 1984, 351 --zum Südwestfunk Baden-Baden--).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht