Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht naher Angehöriger und der daraus resultierenden Pflicht zur Kostenübernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- weka.de (Kurzinformation)
Sohn muss nicht für die Bestattungskosten seines Vaters aufkommen, wenn dieser seine Mutter umgebracht hat
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Heranziehung zu Bestattungskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht naher Angehöriger und der daraus resultierenden Pflicht zur Kostenübernahme
Verfahrensgang
- VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
- VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 212
- DVBl 2012, 123
- DÖV 2012, 207
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (22)
- VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815
Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
2007, 109; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl. 2009, 537; Stelkens/Seifert, Die Bestattungspflicht und ihre Durchsetzung, DVBl. 2008, 1537 ff).Rn. 32 Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann unverhältnismäßig sein in Fällen, in denen die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, nach juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl. 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris; VG Halle, Urteil vom 20. November 2009 - 4 A 318/09 -, Juris; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16. Januar 2007 - 11 K 1326/06 -, Juris) .
Rn. 35 Zur Beurteilung der Frage, wann die Heranziehung zu den Bestattungskosten als unverhältnismäßig angesehen werden kann, sind die einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen in § 1579 BGB und § 1611 BGB mit der Maßgabe heranzuziehen, dass ein Absehen von der Kostenheranziehung allenfalls dann in Betracht kommen kann, wenn ein strafrechtlich relevantes oder dem vergleichbares Fehlverhalten des Verstorbenen gegenüber dem bestattungspflichtigen Angehörigen vorliegt, wie es sich beispielsweise in Missbrauchsfällen oder vergleichbaren schwerwiegenden Verfehlungen ausdrücken kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris).
Die in diesem Zusammenhang vorgebrachte Annahme, der bundesgesetzlich eröffnete Anspruch auf Freistellung von den Bestattungskosten stelle eine einfachgesetzliche Ausformung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar (Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -, FEVS 57, 228; Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -, FEVS 55, 342; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141) verkennt, dass nur demjenigen ein Anspruch aus § 74 SGB XII zustehen kann, der auch zur Kostentragung verpflichtet ist.
- OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07
Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten …
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Rn. 32 Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann unverhältnismäßig sein in Fällen, in denen die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, nach juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl. 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris; VG Halle, Urteil vom 20. November 2009 - 4 A 318/09 -, Juris; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16. Januar 2007 - 11 K 1326/06 -, Juris) .Rn. 35 Zur Beurteilung der Frage, wann die Heranziehung zu den Bestattungskosten als unverhältnismäßig angesehen werden kann, sind die einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen in § 1579 BGB und § 1611 BGB mit der Maßgabe heranzuziehen, dass ein Absehen von der Kostenheranziehung allenfalls dann in Betracht kommen kann, wenn ein strafrechtlich relevantes oder dem vergleichbares Fehlverhalten des Verstorbenen gegenüber dem bestattungspflichtigen Angehörigen vorliegt, wie es sich beispielsweise in Missbrauchsfällen oder vergleichbaren schwerwiegenden Verfehlungen ausdrücken kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris).
Rn. 37 Entgegen der Einschätzung der Beklagten und eines Teils der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris;… Stelkens/Seifert, a.a.O., DVBl. 20081537 ff; Stelkens/-Cohrs, Bestattungspflicht und Bestattungskosten, NVwZ 2002, 915 ff;… Gaedke/Diefenbach, a.a.O. Seite 129, Rdnr. 58) suspendiert ein möglicher Anspruch aus § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht von der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG.
Die in diesem Zusammenhang vorgebrachte Annahme, der bundesgesetzlich eröffnete Anspruch auf Freistellung von den Bestattungskosten stelle eine einfachgesetzliche Ausformung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar (Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -, FEVS 57, 228; Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -, FEVS 55, 342; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141) verkennt, dass nur demjenigen ein Anspruch aus § 74 SGB XII zustehen kann, der auch zur Kostentragung verpflichtet ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07
Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Rn. 32 Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann unverhältnismäßig sein in Fällen, in denen die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, nach juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl. 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris; VG Halle, Urteil vom 20. November 2009 - 4 A 318/09 -, Juris; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16. Januar 2007 - 11 K 1326/06 -, Juris) .Rn. 36 Im Falle des Klägers ist vom Vorliegen einer solchen schweren strafrechtlichen Verfehlung des Verstorbenen im Sinne des § 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 1579 Nr. 3 BGB auszugehen, wobei das Gericht die in § 1579 BGB aufgeführten Beispielfälle für die Beurteilung der groben Unbilligkeit im Verhältnis zwischen Verwanden in gerader Linie heranzieht (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, a.a.O.).
Ist die Heranziehung unverhältnismäßig, besteht bereits keine Verpflichtung zur Kostentragung, so dass ein Anspruch aus § 74 SGB XII - abgesehen von möglichen anderen Ausschlussgründen wie mögliche Ausgleichsansprüche des Klägers gegenüber seinen Geschwistern - ausscheidet (vgl.VGH Baden Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07, a.a.O.; LSG Baden Württemberg, Urteil vom 25. März 2010 - L 7 SO 4476/08 -, FEVS 62, 214).
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04
Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche - …
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Rn. 37 Entgegen der Einschätzung der Beklagten und eines Teils der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris;… Stelkens/Seifert, a.a.O., DVBl. 20081537 ff; Stelkens/-Cohrs, Bestattungspflicht und Bestattungskosten, NVwZ 2002, 915 ff;… Gaedke/Diefenbach, a.a.O. Seite 129, Rdnr. 58) suspendiert ein möglicher Anspruch aus § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht von der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG.Die in diesem Zusammenhang vorgebrachte Annahme, der bundesgesetzlich eröffnete Anspruch auf Freistellung von den Bestattungskosten stelle eine einfachgesetzliche Ausformung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar (Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -, FEVS 57, 228; Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -, FEVS 55, 342; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141) verkennt, dass nur demjenigen ein Anspruch aus § 74 SGB XII zustehen kann, der auch zur Kostentragung verpflichtet ist.
- OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10
Bestattungspflicht; Berücksichtigung zerrütteter Familienverhältnisse
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Der Bestattungspflichtige kann also in den Fällen der persönlichen Unzumutbarkeit untätig bleiben und damit zu erkennen geben, dass er zu keinen Maßnahmen bereit ist, ohne das ihm deshalb Zwangsmitteln drohen (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10 - nach Juris).Rn. 37 Entgegen der Einschätzung der Beklagten und eines Teils der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris;… Stelkens/Seifert, a.a.O., DVBl. 20081537 ff; Stelkens/-Cohrs, Bestattungspflicht und Bestattungskosten, NVwZ 2002, 915 ff;… Gaedke/Diefenbach, a.a.O. Seite 129, Rdnr. 58) suspendiert ein möglicher Anspruch aus § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht von der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG.
- BVerwG, 14.10.2010 - 7 B 56.10
Heranziehung zu Bestattungskosten
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Wie die Beklagte unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung zutreffend ausgeführt hat, kommt es auf die Erbenstellung des Bestattungspflichtigen nicht an, da diese Pflicht, für die Bestattung eines verstorbenen Angehörigen zu sorgen, nicht mit der zivilrechtlichen Pflicht identisch ist, die Beerdigungskosten zu tragen (ständige Rechtsprechung BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 7 B 56.10 -, ZEV, 2011, 91). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 451/10
Übernahme der Friedhofsgebühren vom Sozialhilfeträger im Falle der Unzumutbarkeit …
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Rn. 38 Auch der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2011 (- 14 A 451/10 -, HGZ 2011, 306) führt insoweit nicht weiter, da die dort erörterten Erwägungen zur Vorgreiflichkeit des Anspruchs aus § 74 SGB XII bereits deshalb nicht auf den vorliegen Fall übertragbar sind, weil der Entscheidung ein bestandskräftiger Kostenbescheid zugrundelag und damit die Pflicht zur Kostentragung rechtskräftig feststand und das Gericht darüber zu befinden hatte, ob dem dortigen Kläger ein abgabenrechtlicher Erlassanspruch wegen persönlicher Unbilligkeit zustand. - BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muss sicherstellen, dass die Grenzen der Zumutbarkeit gewahrt sind (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 -, BVerfGE 19, 342; Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137; Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 BvR 1117/03 -, NJW 2007, 2389). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muss sicherstellen, dass die Grenzen der Zumutbarkeit gewahrt sind (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 -, BVerfGE 19, 342; Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137; Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 BvR 1117/03 -, NJW 2007, 2389). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der seine rechtsdogmatische Grundlage sowohl im Rechtsstaatsprinzip als auch in den Grundrechten (BVerfG, Beschluss vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256, 359) findet und der für alle staatliche Maßnahmen Geltung beansprucht, führt in jedem Fall zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Entscheidung (…Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. Seite 457, Rdnr. 151). - LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 SO 226/10
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - keine Übernahme von …
- VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06
Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich …
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08
Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1996 - 19 A 3802/95
Bestattung; Ersatzvornahme; Mindestaufwand; Unbillige Härte; Inrechnungstellung …
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05
Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und …
- VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96
Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des …
- BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03
Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …
- OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03
Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr; …
- VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter
- OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06
Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten; …
- VG Halle, 20.11.2009 - 4 A 318/09
- OVG Berlin, 28.02.1963 - VI B 40.61
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - 19 A 488/13 Rn. 65 Vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R, juris, Rdn. 13; OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, juris, Rdn. 47; für das hessische Bestattungskostenrecht: HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, juris, Rdn. 37.
- VG Mainz, 19.07.2023 - 3 K 425/22
Bestattungskosten auch für unbekannten Halbbruder zu tragen
Rn. 27 In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellt (vgl. OVG SH…, Urteil vom 27.4.2015 - 2 LB 27/14 -, juris Rn. 59 f.; BayVGH…, Beschluss vom 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris Rn. 7; HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f.; OVG RP…, Beschluss vom 16.6.2009 - 7 D 10513/09 -, juris Rn. 5 f.).Denn die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht gemäß § 9 BestG, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris, Rn. 29; OVG SH…, Urteil vom 27.4.2015 - 2 LB 27/14 -, juris, Rn. 64), knüpft gerade nicht an ein familiäres Näheverhältnis zwischen dem Verstorbenen und den dort genannten Bestattungspflichtigen an, sondern lediglich an das objektiv zwischen ihnen bestehende nahe Verwandtschaftsverhältnis (vgl. OVG SH…, Urteil vom 27.4.2015 - 2 LB 27/14 -, juris, Rn. 65 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 20.6.1996 - 19 A 4829/95 -, juris, Rn. 25).
- VG Stuttgart, 20.05.2020 - 6 K 4029/18 Rn. 30 Die Bestattungspflicht - und damit einhergehend die Pflicht zur Erstattung der angefallenen Bestattungskosten - knüpft in §§ 31 Abs. 2, 21 Abs. 1 BestattG allein an die Eigenschaft als Angehöriger der Verstorbenen an, ohne auf ein tatsächlich bestehendes persönliches Verhältnis zwischen Verstorbenem und Bestattungspflichtigen abzustellen (vgl. zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen BayVGH, Beschluss vom 09.06.2008 - 4 ZB 07/2815 -, juris u. Beschluss vom 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010 - 19 A 4250/06 -, juris m.w.N.; OVG Hamburg, Urteil vom 26.05.2010 - 5 Bf 34/10 -, juris; HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.03.2014 - 1 L 120/12 -, juris; OVG Thüringen, Urteil vom 23.04.2015 - 3 KO 341/11 -, juris).
Insbesondere liege kein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, juris sowie zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen OVG Hamburg, Urteil vom 26.05.2010 - 5 Bf 34/10 -, juris; HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris; OVG Thüringen, Urteil vom 23.04.2015 - 3 KO 341/11 -, juris; VG Köln, Urteil vom 31.08.2009 - 27 K 5075/07 -, juris).
Zum anderen sei die Bestattungspflicht Ausdruck des in Art. 6 Abs. 1 GG zugrundeliegenden Leitbilds der Familie als Solidargemeinschaft (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 27.12.2007 - 1 A 40/07 -, juris; HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris; OVG Thüringen, Urteil vom 23.04.2015 - 3 KO 341/11 -, juris).
Insofern knüpfen die Regelungen und die Rangfolge der nach §§ 30 , Rn. 31 , 21 BestattG zur Bestattung Verpflichteten an die den nächsten Angehörigen gewohnheitsrechtlich obliegenden Totenfürsorge an (vgl. zum Ganzen auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, juris; HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris).
Rn. 36 In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass in eng begrenzten Ausnahmefällen die Erstattungspflicht unverhältnismäßig sein kann, wenn persönliche Härtegründe vorliegen (vgl. HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 [Tötung der Mutter des Klägers durch Verstorbenen]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 8 LA 150/12 [Entzug des Sorgerechts gemäß §§ 1666, 1666 a BGB a.F. in Abgrenzung zur Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1671 Abs. 2 BGB a.F.]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.03.2014 - 1 L 120/12 [Notwendigkeit der Inobhutnahme des Klägers aufgrund gewalttätigen Verhaltens des Verstorbenen]; VG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.2007 - 11 K 1326/06 [Sexualdelikt des Verstorbenen gegenüber der Klägerin] -, jeweils juris; a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2004 - 1 S 681/04; OVG Hamburg, Urteil vom 26.05.2010 - 5 Bf 34/10; OVG Thüringen, Urteil vom 23.04.2015 - 3 KO 341/11; OVG NRW, Urteil vom 25.06.2015 - 19 A 488/13 -, jeweils juris).
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 10 LA 233/20
Verpfkichtung zur Beisetzung einer Urne mit der Asche des verstorbenen Vaters
Ob zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung des Bestattungspflichtigen eine ungeschriebene Ausnahme etwa dann, wenn sich der Verstorbene wegen einer schweren Straftat zu Lasten des Bestattungspflichtigen strafbar gemacht hat (vgl. Niedersächsisches OVG vom 8.1.2013 - 8 ME 228/12 -, n. v., …und vom 4.4.2008 - 8 LA 4/08 -, juris Rn. 5 (offengelassen); Hessischer VGH, Urt. v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f. (bejaht) jeweils m.w.N.) angesichts des Gesetzeswortlauts, der für sich genommen keinen Raum für derartige Abwägungen zulässt, anzuerkennen ist, kann offenbleiben (verneinend Sächsisches OVG…, Beschluss vom 2.10.2019 - 4 A 10/19 -, juris Rn. 5 zur vergleichbaren Regelung des § 10 des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG); Thüringer OVG…, Urteil vom 23.4.2015 - 3 KO 341/11 -, juris Rn. 52 ff. zur vergleichbaren Norm des § 18 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG), jeweils m.w.N,). - OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11
Keine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht durch …
Dem folgt auch die weit überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zu den jeweils vergleichbaren Regelungen der anderen Länder (BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 - OVG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10 - HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2014 - 1 L 120/12 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 19 A 4250/06 - jeweils zitiert nach juris; Ausnahmen von der Bestattungspflicht in eng begrenzten Sonderfällen anerkennend: OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 - und vom 9. Juli 2013 - 8 ME 86/13 - jeweils zitiert nach juris).Rn. 46 Dies kann auch deshalb hingenommen werden, da der Bestattungspflichtige in den Fällen der persönlichen Unzumutbarkeit untätig bleiben und damit zu erkennen geben kann, dass er zu keinen Maßnahmen bereit ist, ohne dass ihm deshalb Zwangsmittel drohen (vgl. entsprechend: OVG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10 - HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - jeweils zitiert nach juris).
So wird die Auffassung vertreten, dass bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls das grundsätzliche Interesse der Allgemeinheit an der Übernahme der Bestattungskosten durch die Angehörigen, hinter das Interesse des bestattungspflichtigen Angehörigen, von der Heranziehung zu den Kosten verschont zu bleiben, zurücktreten kann (HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, vgl. auch in diesem Sinne: BayVGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - und vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 O 31/13 -, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2014 - 1 L 120/12 -, OVG Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 - und vom 2. Februar 1996 - 19 A 3802/95 - jeweils zitiert nach juris; offengelassen: OVG Sachsen, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 3 B 43/14 - juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - 19 A 2438/13
Erstattung der Kosten einer Notbestattung durch den Bestattungspflichtigen i.R.e. …
Rn. 66 Vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R, juris, Rdn. 13; OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, juris, Rdn. 47; für das hessische Bestattungskostenrecht: HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, juris, Rdn. 37. - OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
Heranziehung von Angehörigen zu den Beisetzungskosten des gegen sie straffällig …
Die Heranziehung des eigentlichen Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten nach § 13 Abs. 5 FBG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG kann bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie sie sich in Straftaten von erheblichem Gewicht (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) realisieren, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.10.2011 - 4 A 1245/11 -, LKRZ 2012, 56 = HGZ 2012, 110). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 120/12
Fortbestehen der Bestattungspflicht eines Angehörigen im extremen Ausnahmefall
Rn. 36 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob eine ungeschriebene Ausnahme von der Bestattungspflicht (hier von der isolierten Kostentragungspflicht) besteht (dafür Hessischer VGH, Urt. v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.09.2010 - 2 L 71/08 - zum Kostenerstattungsanspruch von Friedhofsgebühren aufgrund einer Ersatzvornahme nach § 114 SOG M-V; dagegen OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.01.2013 - 8 ME 228/12 - Beschl. v. 04.04.2000 - 88 LA 4/08 - Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 - Beschl. v. 30.07.2010 - 8 PA 151/10 - alle zitiert nach juris; siehe zum Meinungsstand auch die Entscheidungsauflistung im Urteil des VG Greifswald, Urteilsumdruck S. 7).Es besteht nämlich nicht nur dann eine ungeschriebene Ausnahme von der Bestattungskostentragungspflicht zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung, wenn sich der Verstorbene wegen einer schweren Straftat zu Lasten des Bestattungspflichtigen strafbar gemacht hat (dafür HessVGH, Urt. v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 - offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 - beide zitiert nach juris), sondern auch bei einem vergleichbaren besonders schwerwiegenden elterlichen Fehlverhalten und einer daraus folgenden beiderseitigen grundlegenden Zerstörung des Eltern-Kind-Verhältnisses.
- VG Mainz, 17.07.2019 - 3 K 1104/18 Rn. 27 In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG S-H…, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 -, FamRZ 2016, 851 = juris Rn. 59 f.; BayVGH…, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris Rn. 7; HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f.; OVG RP…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09 -, juris Rn. 5 f.).
Hingegen genügen ein Kontaktabbruch oder ein Auseinanderleben in der Vergangenheit, ein Verlassen und Im-Stich-Lassen der Familie oder eine Verletzung von Unterhalts- oder Aufsichtspflichten durch den Verstorbenen demgegenüber nicht (vgl. OVG S-H…, Urteil vom 27. April 2015, a.a.O. = juris Rn. 65, 67; HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011, a.a.O. Rn. 35).
Denn die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht gemäß § 9 BestG, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011, a.a.O. Rn 29) knüpft gerade nicht an ein familiäres Näheverhältnis zwischen dem Verstorbenen und den dort genannten Bestattungspflichtigen an, sondern lediglich an das objektiv zwischen ihnen bestehende nahe Verwandtschaftsverhältnis.
- OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13
Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz …
Ob zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung des Bestattungspflichtigen eine ungeschriebene Ausnahme etwa dann angezeigt ist, wenn sich der Verstorbene wegen einer schweren Straftat zu Lasten des Bestattungspflichtigen strafbar gemacht hat (…vgl. Senatsbeschl. v. 8.1.2013 - 8 ME 228/12 - v. 4.4.2008 - 8 LA 4/08 -, juris Rn. 5 (offengelassen); Hessischer VGH, Urt. v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f. (bejaht) jeweils m.w.N.), bedarf keiner Entscheidung. - VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 219/13
Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde - …
- VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Entbindung von der Verpflichtung zum Unterhalt entbindet nicht von der …
- VG München, 28.04.2016 - M 12 K 16.214
Intendiertes Ermessen bei Heranziehung Angehöriger zu Bestattungskosten
- VG München, 13.11.2014 - M 12 K 14.626
Bestattungskosten; intendiertes Ermessen; Vorliegen außergewöhnlicher Umstände …
- VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 62/13
Grenzen der Verpflichtung zur Übernahme von Bestattungskosten
- VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
Bestattungspflicht; Entzug der elterlichen Sorge; unbillige Härte
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 14 K 2308/11
Bestattungskosten, Einkommen, Härte, Kostenpflichtiger, Auswahl, Erlass, …
- VGH Bayern, 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374
Bestattungskosten; unbillige Härte
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 14 K 4511/12
Bestattungskosten Einkommen Härte Kostenpflichtiger Auswahl Erlass Billigkeit …
- VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
Kosten eine Notbestattung im Rahmen der unmittelbaren Ausführung
- VG Würzburg, 06.10.2021 - W 2 K 21.556
Heranziehung zur Erstattung von Beerdigungskosten
- VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 154/12
Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde - …
- VG München, 11.03.2021 - M 12 K 20.2467
Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Erstattung von Bestattungskosten
- VG Frankfurt/Main, 10.05.2021 - 10 K 3986/19
Heranziehung Bestattungskosten für verstorbenen Elternteil
- VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 1 K 1227/12
Heranziehung zu Bestattungskosten/Friedhofsgebühren
- VG München, 30.07.2015 - M 12 K 15.317
Bestattungskosten; intendiertes Ermessen; Vorliegen außergewöhnlicher Umstände …
- VG Düsseldorf, 01.02.2023 - 23 L 118/23
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 14 K 2307/11
Bestattungskosten, Einkommen, Härte, Kostenpflichtiger, Auswahl, Erlass, …
- VG Magdeburg, 26.08.2014 - 9 A 317/13
Bestattungsrecht: Kostenerstattungspflichtiger für "Notbestattung"
- VG Weimar, 27.11.2013 - 3 K 463/12
Bestattungspflicht, Ersatzvornahme
- VG Berlin, 26.10.2021 - 21 K 239.20
- VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11
Friedhofs- und Bestattungsrecht
- VG Magdeburg, 26.09.2013 - 9 B 269/13
Bestattungspflicht und Durchsetzung gegenüber dem Pflichtigen
- VG München, 22.12.2014 - M 12 K 14.259
Gerichtsbescheid; Bestattungskosten
- VG München, 11.03.2021 - M 12 K 20.2773
Bestattung von Amts wegen im Wege der Ersatzvornahme rechtmäßig
- VG Bayreuth, 25.08.2015 - B 5 K 14.802
Bestattungspflicht; Kostenersatz; unbillige Härte (verneint)
- VG Cottbus, 17.11.2025 - 4 K 1233/25
Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestatungspflicht des ältesten Kindes
- VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 C 11.1910
Prozesskostenhilfe; Bestattungspflicht; Ersatz der notwendigen Bestattungskosten
- VG München, 12.08.2021 - M 12 K 20.6745
Bestattungskosten, Provisorische Abholung vom Sterbeort, von Amts wegen …
- VG München, 22.12.2014 - M 12 K 14.260
Gerichtsbescheid; Bestattungskosten
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rückforderung einer Subvention wegen auflagewidriger Vergabe
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de
Verpflichtung zur Anwendung der Abschnitte 1 der VOL und VOB bei der Vergabe von Aufträgen als Auflage i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auflagewidrige Vergabe: Rückforderung der Subvention!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflichtung zur Anwendung der Abschnitte 1 der VOL und VOB bei der Vergabe von Aufträgen als Auflage i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rückforderung von Investitionszuschüssen wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.11.2009 - 6 K 114/09
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Papierfundstellen
- VBlBW 2012, 221
- DVBl 2012, 123
- DÖV 2012, 40
- DÖV 2012, 40 DVBl 2012, 123 (Leitsatz) BauR 2012, 297 (Ls.)
- BauR 2012, 297
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09
Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Die Prüfung dieser Frage ist vielmehr - wie allgemein im Zuwendungsrecht (vgl. zum Vorbehalt endgültiger Regelung: BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238 [241]) - der erst nach Abschluss der geförderten Maßnahme und Vorlage der Verwendungsnachweise erfolgenden Kontrolle vorbehalten.Dementsprechend erfolgen derartige Entscheidung regelmäßig auch erst nach Abschluss der geförderten Maßnahme (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238 [240 f.]).
Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Festsetzung durch die Beklagte verzögert worden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238 [246 f.]).
- BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 30 1. Sowohl der Zuwendungsbescheid vom 03.12.2001 als auch die nachträglichen Änderungsbescheide verweisen auf die Festlegungen der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr vom 15.03.1998 sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die dem Ausgangsbescheid als Anlage beigefügt waren und damit Bestandteil des Zuwendungsbescheids geworden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 [334]).Rn. 57 Zutreffend hat die Beklagte ausgeführt, dass den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Entscheidung über den Widerruf von fehlerhaft verwendeten Subventionen eine ermessenslenkende Bedeutung zukommt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 [58] ausdrücklich auch zum Fall nicht eingehaltener Auflagen; Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 [337]), die einem Verzicht auf entsprechende Instrumentarien regelmäßig entgegensteht.
Rn. 67 Unstreitig hat die Klägerin die im Dezember 2001 abgerufenen Zuwendungen in Höhe von 5.814.411,27 EUR nicht vollständig innerhalb der in Nr. 5.4 festgelegten Zweimonatsfrist verbraucht (vgl. zur Konkretisierung der "alsbaldigen" Verwendung auch BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerw-GE 116, 332 [334 ff.]) und die Entschädigungszahlung an die Fa. B... erst fast elf Monate später geleistet.
- VG Stuttgart, 24.11.2009 - 6 K 114/09
Widerruf von Zuwendungsbescheiden; Verstoß gegen Vergabevorschriften
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2009 - 6 K 114/09 - wird zurückgewiesen.Rn. 19 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2009 - 6 K 114/09 - zu ändern und den Widerrufs-, Erstattungs- und Zinsbescheid der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West vom 30. Juni 2008 in der Gestalt des von ihr erlassenen Widerspruchsbescheids vom 8. Dezember 2008 aufzuheben.
- VG Düsseldorf, 11.02.2009 - 20 K 2335/08
Zuwendung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 33 Da auch der in § 2 Nr. 3 der VgV (in der maßgeblichen Fassung vom 09.01.2001, BGBl. 2001 I S. 110) geregelte Schwellenwert überschritten war, richtete sich das Vergabeverfahren grundsätzlich nach Abschnitt 2 der VOL/A. Ob insoweit ein Auftrag im Sektorenbereich Verkehr gemäß § 8 Nr. 4 Buchstabe b) VgV angenommen werden kann (vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2009 - 20 K 2335/08 -), der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VgV eine Freistellung von den strengeren Vergabemodalitäten des 2. Abschnitts der VOL/A zur Folge hätte - wozu der Senat in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht neigt -, kann im Ergebnis offenbleiben.Eine den beschreibbaren Rahmen sprengende Entwicklungsleistung, deren Kennzeichnung nur durch eine Vorwegnahme und Einengung denkbarer Gestaltungsmöglichkeiten und notwendiger Freiräume (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2009 - 20 K 2335/08 -) erfolgen könnte, liegt angesichts der klaren Vorgaben, an denen auch der von der Klägerin beauftragte Sachverständige die Angebote der vier angeschriebenen Unternehmen gemessen hat, nicht vor.
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 57 Zutreffend hat die Beklagte ausgeführt, dass den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Entscheidung über den Widerruf von fehlerhaft verwendeten Subventionen eine ermessenslenkende Bedeutung zukommt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 [58] ausdrücklich auch zum Fall nicht eingehaltener Auflagen; Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 [337]), die einem Verzicht auf entsprechende Instrumentarien regelmäßig entgegensteht. - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 63 Im Übrigen setzt der Lauf der Widerrufsfrist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darüber hinaus voraus, dass auch die weiteren für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen - und damit insbesondere die für die Ermessensbetätigung wesentlichen Umstände - vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360 [362]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04
Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG eingeordnet werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -). - OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06
Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 43 Auch wenn man berücksichtigt, dass zur Bewältigung der Anforderungen möglicherweise unterschiedliche Lösungen denkbar sind und insoweit auch "das gestalterisch-schöpferische Potential des Auftragnehmers" gefragt sein mag (vgl. hierzu OLG München, Beschluss des Vergabesenats vom 28.04.2006 - Verg 6/06 -), kann die gesuchte Leistung vorliegend doch jedenfalls durch die Zielvorgabe und die vorherrschenden Rahmenbedingungen hinreichend präzise bestimmt werden. - OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 39 Im Übrigen reichen finanzielle Nachteile wie etwa der angesichts des Jährlichkeitsgrundsatzes drohende Verfall von Haushaltsmitteln grundsätzlich nicht aus, um eine Befreiung von den vorgeschriebenen Vergabemodalitäten zu rechtfertigen (vgl. auch Lamm/Ley, VOL-Handbuch, Loseblatt-Sammlung, Stand: 02/2011, B.3. S. 26 f.; zur Beschränkung auf Gefahrensituationen u.ä. OLG Düsseldorf, Beschluss des Vergabesenats vom 19.11.2003 - VII-Verg 59/03 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
Die vorläufige Festsetzung einer Anteilsfinanzierung ist kein vorläufiger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG eingeordnet werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -). - OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04
Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 52/04
Wann ist freihändige Vergabe zulässig?
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 9 S 123/12
Teilwiderruf einer Subvention - unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe
Die in Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL (juris: VOL A) bzw. VOB (juris: VOB A) anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221).Rn. 21 Sie verteidigt das angegriffene Urteil und trägt ergänzend vor, dem Urteil des Senats vom 28.09.2011 (9 S 1273/10), habe kein "gleich gelagerter Fall" zugrunde gelegen.
Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3.1 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG einzuordnen sind (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12 -, Juris, sowie OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, und Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05 -, Juris; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -).
Rn. 27 Demgegenüber geht der Senat nicht mehr davon aus, dass auch Nr. 3.2 ANBest-P in der hier maßgeblichen Fassung als Auflage zu qualifizieren ist (a.A. noch Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.).
Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass finanzielle Nachteile, wie etwa der angesichts des Jährlichkeitsgrundsatzes drohende Verfall von Haushaltsmitteln, grundsätzlich nicht ausreichen, um eine Befreiung von den vorgeschriebenen Vergabemodalitäten zu rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.;… vgl. auch Kaelble, a.a.O., § 3 a Rn. 195).
Die besondere Dringlichkeit kann grundsätzlich nicht durch eigene Planungsversäumnisse oder eigene finanzielle Ersparnisse begründet werden (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.).
Das vorgeschriebene Vergabeverfahren bezweckt daher auch die Herstellung gleicher Wettbewerbschancen für alle Unternehmen (Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, Juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58.12 -, Juris).
Denn durch die Bestimmungen der VOB/VOL soll - wie bereits ausgeführt - insbesondere auch der faire Wettbewerb gesichert werden (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.; OVG NRW…, Urteil vom 22.02.2005, a.a.O.).
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28.09.2011, a.a.O.), ist das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung das Kerninstrument des Vergaberechts, sodass der Einhaltung des vorgegebenen Verfahrens zentrale Bedeutung zukommt (zur regelhaften Einstufung von Verstößen gegen die Vergabeart ohne die im Regelungswerk zugelassenen Sachgründe als "schwere Verstöße gegen die VOB/VOL" vgl. auch Nr. 3.1 und 3.6 des Runderlasses des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vom 18.12.2003 - I 1 - 044 - 3/8 - zur Rückforderung von Zuwendungen wegen Nichtbeachtung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL/A); vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58/12 -, Juris; OVG NRW…, Urteil vom 20.04.2012, a.a.O.; Nieders.
Vielmehr beginnt die Frist erst, wenn die Behörde den Auflagenverstoß erkannt hat und ihr die weiteren für die Widerrufsentscheidungen erheblichen Tatsachen - und damit insbesondere die für die Ermessensbetätigung wesentlichen Umstände - vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360 362; Beschluss vom 19.12.1984 - GrSEN 1 und 2/84 -, BVerwGE 70, 356; Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, a.a.O.).
Demgemäß gehört bei einer Ermessensentscheidung, bei der - wie im vorliegenden Fall - die für die Ermessensausübung maßgebenden Umstände vor allem in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen, zur Herstellung der Entscheidungsreife, bei deren Eintritt die Jahresfrist erst beginnt, grundsätzlich das Anhörungsverfahren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.01.2001, a.a.O.; Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12
Keine Rückforderung von Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung
Rn. 27 a) Eine Auflage im Sinne von § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO stellt unzweifelhaft Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P - (Stand April 2006, Anl. 2 der VV zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung - BHO -) dar, die in die Bewilligungsbescheide einbezogen worden war (vgl. z.B. VGH BW, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, juris).So wird im Urteil des VGH BW vom 28. September 2011 (a.a.O., juris Rn. 59) selbst die unzulässige freihändige Auftragsvergabe als schwerwiegender Regelverstoß nicht nur mit dem Vorrang des Offenen Verfahrens, sondern darüber hinaus mit den Umständen des konkreten Falls begründet.
- OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher …
Rn. 48 Bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Projektförderung werden regelmäßig die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil des Zuwendungsbescheides (vgl. zu ihrer rechtlichen Einordnung als Auflage: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221).
- VG Münster, 07.09.2016 - 9 K 3118/12
Falsche Verfahrensart gewählt: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!
Rn. 45 Vgl. statt Vieler: OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 - sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, jeweils m.w.N., juris. - VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 21 K 4067/11
Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß
Rn. 106 Vgl. dazu die in ähnlichen Fallgestaltungen getroffenen Entscheidungen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 - 1 L 6/10 -, juris; VGH BW, Urteil vom 28. September 2001 - 9 S 1273/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 ZB 07.2230 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2007 - 15 A 1243/05 -, juris. Zum Ganzen Attendorn a.a.O., 991 (995) m.w.N.Zum Ganzen auch BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - und vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, jeweils juris; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2007 - 15 A 371/05 -, juris; VGH BW, Urteil vom 28. September 2001 - 9 S 1273/10 -, juris.
VGH BW, Urteil vom 28. September 2001 - 9 S 1273/10 -, juris.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 34.12
Zuwendung; Vergabeverstöße; Verwaltungspraxis
Ebenfalls keiner Entscheidung bedarf, ob Vergabeverstöße auch dann zu einer Ablehnung von Zuwendungsanträgen führen können, wenn lediglich gegen Vorschriften verstoßen wurde, die dem chancengleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen und damit dem Wettbewerb dienen (so BayVGH…, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 4 ZB 09.943 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 23. August 2001 - 4 L 5/01 -, NordÖR 2001, 416, Rn. 24, 26 bei juris; zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221, Rn. 57 bei juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, Rn. 66 ff. bei juris; außerdem Attendorn, Der Widerruf von Zuwendungsentscheidungen wegen Verstoßes gegen Vergaberecht, NVwZ 2006, 991, 994) oder ob ausschließlich Verstöße, die sich auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung der Zuwendung auswirken, eine Versagung rechtfertigen können (so zum Widerruf des Zuwendungsbescheides für ein Vergabeverfahren im "Unterschwellenbereich" OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. September 2008 - 15 A 2328/06 -, DVBl. 2008, 1450, vgl. auch Antweiler, Subventionskontrolle und Auftragsvergabekontrolle durch Bewilligungsbehörden und Rechnungshöfe, NVwZ 2005, 168, 169 f.; Kulartz/Schilder, Rückforderung von Zuwendungsbescheiden wegen Vergaberechtsverstößen, NZBau 2005, 552; Ehlers, Die Rückforderung von Zuwendungen wegen Nichteinhaltung von vergaberechtlichen Auflagen, NVwZ 2007, 289, 294). - VG Köln, 21.11.2013 - 16 K 6287/11
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!
Rn. 129 vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, S. 221 f.,. - OVG Niedersachsen, 03.09.2012 - 8 LA 187/11
Rückforderung von öffentlichen Fördermitteln durch Zuwendungen für eine …
Richtigkeitszweifel sind insoweit jedenfalls auch nicht offensichtlich (vgl. die Auflageneigenschaft bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.9.2011 - 9 S 1273/10 -, juris Rn. 30 (zu Nrn. 3.1 und 3.2 ANBest-P);… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.4.2012 - 4 A 1055/09 -, juris Rn. 30 f. (zu Nrn. 3.1 und 3.2 ANBest-P);… Urt. v. 22.2.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, 87 (zu Nr. 3 ANBest-G);… Bayerischer VGH, Urt. v. 18.11.1999 - 4 B 98.3534 -, juris Rn. 14 (zu Nr. 3.1 ANBest-K); Pape/Holz, Die Rückforderung von Zuwendungen bei Vergabeverstößen in der behördlichen Praxis, in: NVwZ 2011, 1231;… und diese verneinend: VG Stuttgart, Urt. v. 24.11.2009 - 6 K 114/09 -, juris Rn. 86; Dreher, Das Verhältnis von Kartellvergabe- und Zuwendungsrecht, in: NZBau 2008, 154, 156; Wagner/Kloker, Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht, in: BWGZ 2009, 138 f.).Die Bewertung eines derartigen Verstoßes gegen Vergabevorschriften als schwer ist nicht zu beanstanden, weil die Beachtung der Hierarchie zwischen den Vergabearten und des Vorrangs des Offenen Verfahrens insbesondere für die in § 97 Abs. 1, 2 und 5 GWB und Abschnitt 3 § 2 Nrn. 1 und 2 VOL/A genannten Grundsätze des Vergabeverfahrens essentiell ist (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.4.2012, a.a.O., Rn. 117 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.9.2011, a.a.O., Rn. 59;… Hertwig, Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe, Rn. 41;… Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, GWB, § 97 Rn. 56;… VOL/A § 2 Rn. 3).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - 12 A 1217/11
Darlegung eines außergewöhnlichen Bearbeitungsaufwands hinsichtlich der …
Rn. 22 Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. September 2011- 9 S 1273/10 -, juris, wiederum zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG. - VG Magdeburg, 13.09.2022 - 4 A 214/20
Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist
Eine Reduzierung der Verzinsung auf den vom Zuwendungsempfänger tatsächlich erzielten Zinssatz ist nicht geboten (VGH BW, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, juris Rn. 68). - OVG Sachsen, 16.02.2016 - 1 A 677/13
Zuwendung, Widerruf, Ermessen, Auflagenverstoß, Zweckverfehlung
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20
Forderung von Zwischenzinsen wegen nicht fristgerechter Verwendung von …
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 3 S 2152/13
Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Vergabe gemeindlicher …
- OVG Sachsen, 12.01.2012 - 1 A 634/09
Zuwendung, Widerruf, Auflagenverstoß, Zuwendungsnachweis
- VG Schleswig, 12.06.2023 - 7 A 216/22
Corona-Krise, Widerruf von Überbrückungshilfen als Billigschnelligkeitsleistungen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
- rechtsportal.de
PolG § 1; PolG § 3; FTG § 6 Abs. 1
Verbot des gewerblichen Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Werktägliche Betriebsamkeit
- lto.de (Kurzinformation)
DVD-Automat muss sonntags schließen
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Automatenvideothek darf auch ohne Personal an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen
- spiegel.de (Pressebericht, 25.08.2011)
Am siebten Tage soll der Automat ruhen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen - Öffentlich bemerkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verbot des gewerblichen Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 2144/07
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 123
- DÖV 2011, 941
- DÖV 2011, 941 DVBl 2012, 123 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86
Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD's in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174;… vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).Der gewerbliche Betrieb einer Videothek ist eine werktägliche Tätigkeit und gehört nicht zu den Tätigkeiten, ohne deren Vornahme an Sonn- und Feiertagen ein an diesen Tagen bestehender Bedarf nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwernissen befriedigt werden könnte (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).
Art. 140 GG, Art. 139 WRV machen die Rechtmäßigkeit der zum Schutz der Sonntagsruhe getroffenen gesetzlichen Regelungen auch nicht davon abhängig, dass spontane Wünsche auf der Stelle befriedigt werden können, und muten dem betroffenen Publikum die mit dem gesetzlichen Schutz der Sonntage und Feiertage eintretenden Beschränkungen als verfassungsmäßige Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten zu (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).
Der durch die durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV verfassungsgesetzlich gewährleistete Schutz der Sonn- und Feiertage begrenzt das verfassungsgesetzlich gewährleistete Maß der Eigentumsnutzung und der beruflichen Betätigung (Art. 12, 14 GG) auf das mit der Zweckbestimmung des Sonntags noch vereinbare Maß (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.) .
Denn die Beantwortung der Frage, ob die nach Vorstehendem für den Gewerbebetrieb des Antragstellers gewonnene Auslegung des § 6 Abs. 1 FTG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, hängt nicht davon ab, ob die vom Antragsteller vergleichsweise herangezogenen Automaten anders als Automatenvideotheken behandelt werden dürfen oder ebenso wie diese an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen außer Betrieb zu halten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).".
- VGH Bayern, 26.04.2007 - 24 BV 06.324
Öffnung von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Denn es reicht aus, dass die ohne weiteres erkennbaren Umstände - wie hier durch den Kundenverkehr - den Schluss nahelegen, dass Arbeit in Form von gewerblicher Tätigkeit ausgeführt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 07.07.1990 - 9 S 639/90 -, ESVGH 41, 52; Bayer. VGH, Urteil vom 26.04.2007 - 24 BV 06.324 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 24.11.1993 - 8 UE 737/92 -, GewArch 1994, 160).Das Vorbringen des Antragstellers gibt dem Senat jedenfalls im vorläufigen Rechtschutzverfahren auch im Hinblick auf die neuere Rechtslage in anderen Bundesländern und die jüngste Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. auch zu ersterem Urteil vom 26.04.2007, a.a.O.) und anderer Gerichte keinen Anlass, von dieser Beurteilung abzurücken.
Auch der Hinweis des Antragstellers auf andere Waren- oder Dienstleistungsautomaten, wie Geldautomaten, Zigarettenautomaten u.ä., die an Sonn- und Feiertagen betrieben werden dürften, rechtfertigt mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG keine andere Beurteilung (a.A. Bayer. VGH, Urteil vom 26.04.2007 - 24 BV 06.324 -, a.a.O.).
- BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86
Verstoß gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit durch den Betrieb von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt und betont, das Verbot, an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den Sonn- und Feiertagsschutz zu verwirklichen und belaste infolge seiner zeitlichen Beschränkung auf diese Tage den Betreiber einer solchen Einrichtung nicht unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch 1988, 188; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10).Art. 140 GG, Art. 139 WRV machen die Rechtmäßigkeit der zum Schutz der Sonntagsruhe getroffenen gesetzlichen Regelungen auch nicht davon abhängig, dass spontane Wünsche auf der Stelle befriedigt werden können, und muten dem betroffenen Publikum die mit dem gesetzlichen Schutz der Sonntage und Feiertage eintretenden Beschränkungen als verfassungsmäßige Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).
Insbesondere gebietet es letztere nicht, dass Kunstwerke in Abweichung von der durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geschützten Feiertagsruhe jederzeit gewerblich vertrieben werden dürfen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94, a.a.O. - m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.).
- BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57
Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Zum anderen durften Zigarettenautomaten zuvor nicht deshalb unabhängig von den Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes bedient werden, weil der Gesetzgeber in ihnen keine Gefahr für die zu diesen Zeiten gebotene Ruhe und Distanz zur werktäglichen Geschäftigkeit gesehen hätte, sondern weil mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits vom 21.02.1962 (- 1 BvR 198/57 -, BVerfGE 14, 19) die in der damaligen Fassung des § 7 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (vom 28.11.1956, GBl. S. 875) vorgesehene Beschränkung der Nutzbarkeit von Warenautomaten an allen Tagen auf solche Automaten, die vom Inhaber einer Verkaufsstelle in räumlichem Zusammenhang mit dieser aufgestellt sind, wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden ist (…s. BGBl. I, 1962, S. 166).Auch mit der Streichung der "Warenautomaten" aus der Liste der Verkaufsstellen in § 1 Abs. 1 Ladenschlussgesetz durch Gesetz vom 15.03.2003 (BGBl. I S. 658) wurde die faktisch bereits 1962 erfolgte Nichtregelung (vgl. BVerfG, Urteil vom 21.02.1962 a.a.O. S. 25: "Durch den Wegfall dieser Einschränkung verliert freilich die Einbeziehung der Warenautomaten in das Ladenschlussgesetz weitgehend ihre Bedeutung") lediglich nachvollzogen.
- BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Darüber hinaus ist eine an sich werktägliche Geschäftigkeit, einschließlich gewerblicher Tätigkeit, zulässig, sofern sie als "Arbeit für den Sonntag" gerade der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dient oder zur Wahrung von dem Sonn- und Feiertagsschutz gleichwertigen Rechtsgütern in Wahrnehmung gesetzgeberischer Regelungsmacht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes besonders zugelassen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1992 - 1 C 38/90 -, NVwZ 1993, 182, m.w.N.).Mit der Zulassung einer Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen darf nicht eine Kettenreaktion für vergleichbare Betätigungen ausgelöst werden, die die Sonn- und Feiertage ihrer Zweckbestimmung entleeren würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1992 - 1 C 38/90 -, a.a.O.).
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt und betont, das Verbot, an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den Sonn- und Feiertagsschutz zu verwirklichen und belaste infolge seiner zeitlichen Beschränkung auf diese Tage den Betreiber einer solchen Einrichtung nicht unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch 1988, 188; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10).Es bleibt danach letztlich der gesellschaftspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten, ob er auch im Rahmen des Sonn- und Feiertagschutzes trotz eines schon jetzt weiten Angebots an zulässigen Freizeitbeschäftigungen weitere Lockerungen vornehmen will und wie diese, etwa auch in zeitlicher Hinsicht, gestaltet werden sollen (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 11.09.1998 - 1 B 88.98 -, GewArch 1999, 24).
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.2008 - 9 S 2811/07
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Der gewerbliche Betrieb einer Automatenvideothek ist an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg verboten (Bestätigung und Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung, B. v. 09.07.2007 - 9 S 594/07 - GewArch 2007, 430, und vom 04.03.2008 - 9 S 2811/07 - , DÖV 2008, 518).In der Sache hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 04.03.2008 (9 S 2811/07, GewArch 2008, 253-255) zu den genannten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen ausführlich Stellung genommen.
- BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94
Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD's in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174;… vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).Insbesondere gebietet es letztere nicht, dass Kunstwerke in Abweichung von der durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geschützten Feiertagsruhe jederzeit gewerblich vertrieben werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94, a.a.O. - m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch BVerfG…, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 639/90
Betrieb eines Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Denn es reicht aus, dass die ohne weiteres erkennbaren Umstände - wie hier durch den Kundenverkehr - den Schluss nahelegen, dass Arbeit in Form von gewerblicher Tätigkeit ausgeführt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 07.07.1990 - 9 S 639/90 -, ESVGH 41, 52; Bayer. VGH, Urteil vom 26.04.2007 - 24 BV 06.324 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 24.11.1993 - 8 UE 737/92 -, GewArch 1994, 160).Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD's in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Rn. 28 In seiner Entscheidung vom 01.12.2009 (1 BvR 2857/07 u.a., BVerfGE 125, 39) hat das Bundesverfassungsgericht den Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe, aber auch der Besinnung bestätigt (…BVerfG a.a.O. 75) und hervorgehoben, Art. 139 WRV erweise sich durch die Gewährleistung von Tagen der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung als verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung (…BVerfG a.a.O. 80), ja der Sonn- und Feiertagsgarantie könne sogar ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze ziehe und dem Menschen um seiner selbst willen diene (…BVerfG a.a.O. 82). - BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
Verfassungsbeschwerde über die Vereinbarkeit einer Ersetzung der freien …
- OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 2 U 26/07
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Betrieb eines DVD-Verleih-Automaten …
- VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 826/03
Sonn- und Feiertagsschutz gilt fort - Autowaschanlage am Sonntag unzulässig
- BVerwG, 11.09.1998 - 1 B 88.98
Gewerberecht - Ladenschluß - Schutz von Sonn- und Feiertagen und europäisches …
- OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 4 U 58/07
Wettbewerbsverstoß: Betrieb einer Automatenvideothek in Baden-Württemberg an …
- VG Würzburg, 16.03.2005 - W 6 K 04.157
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007 - 9 S 594/07
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
- VGH Hessen, 24.11.1993 - 8 UE 737/92
Unzulässigkeit des Betreibens eines Waschsalons an Sonn- und Feiertagen
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90
Lieferung von Speisen an Sonn- und Feiertagen
- BVerwG, 30.09.1985 - 1 B 116.85
Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Grundsätzliche …
- VG Freiburg, 07.03.2007 - 5 K 311/07
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen unter Umständen zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1984 - 1 S 1072/84
Kein Videoverleih an Sonntagen und Feiertagen
- VGH Bayern, 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2025 - 4 B 976/24
Automatenkiosk darf vorerst weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen öffnen
Rn. 18 Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.8.2011 - 9 S 989/09 -, juris, Rn. 34; VG Freiburg, Urteil vom 17.1.2013 - 4 K 1022/12 -, juris, Rn. 24; VG Osnabrück, Beschluss vom 14.1.2025 - 1 B 61/24 -, juris, Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 24.9.2024 - 1 L 1699/24 -, juris, Rn. 20 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 3.11.2023 - 7 E 3608/23 -, juris, Rn. 21 ff.; VG Augsburg, Beschluss vom 23.7.2024 - Au 8 S 24.1362 -, juris, Rn. 35; Knauff, GewArch 2025, 46 f.; Neumann in: Steuerberater Branchenhandbuch, Stand: Dezember 2024, Einzelhandel B. Recht, III. 5., Rn. 113; Kilic/Schuldt, NVwZ 2024, 891, 892 f.; Beyerlein/Lach, GewArch 2007, 461; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 22.12.2023 - 8 B 77/22 -, juris, Rn. 15 f., mit krit. Anm. Hippeli, NVwZ 2024, 441, 442, und Hoffmann, GewArch 2024, 348, 349. - BGH, 06.03.2025 - I ZR 20/24
Sonntäglicher Apotheken-Lieferservice - Abschluss eines landgerichtlichen …
Es genügt, wenn die ohne weiteres erkennbaren Umstände den Schluss nahelegen, dass Arbeiten durchgeführt werden (vgl. OVG Münster, NJW 1983, 2209, 2210; NJW-RR 1989, 431;… OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 30 [juris Rn. 19 bis 20];… zu § 6 FeiertagsG BW vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ 2007, 1333 [juris Rn. 2]; Urteil vom 15. August 2011 - 9 S 989/09, juris Rn. 21). - OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 7 ME 7/25
Rechtmäßigkeit der Öffnung eines "Automatenshops" an Sonntagen und Feiertagen
VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.8.2011 - 9 S 989/09 -, juris, Rn. 34; VG Freiburg, Urteil vom 17.1.2013 - 4 K 1022/12 -, juris, Rn. 24; VG Osnabrück, Beschluss vom 14.1.2025 - -, juris, Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 24.9.2024 - 1 L 1699/24 -, juris, Rn. 20 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 3.11.2023 - 7 E 3608/23 -, juris, Rn. 21 ff.; VG Augsburg, Beschluss vom 23.7.2024 - Au 8 S 24.1362 -, juris, Rn. 35; Knauff, GewArch 2025, 46 f.; Neumann in: Steuerberater Branchenhandbuch, Stand: Dezember 2024, Einzelhandel B. Recht, III. 5., Rn. 113; Kilic/Schuldt, NVwZ 2024, 891, 892 f.; Beyerlein/Lach, GewArch 2007, 461; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 22.12.2023 - 8 B 77/22 -, juris, Rn. 15 f., mit krit. Anm. Hippeli, NVwZ 2024, 441, 442, und Hoffmann, GewArch 2024, 348, 349.
- VG Freiburg, 25.11.2011 - 4 K 2329/10
Verwaltungsvollstreckung nach Erledigung des Verwaltungsakts - Zwangsgeld neben …
Auf die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, von der die Beteiligten allerdings nach mehreren Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit von Betriebsverboten für Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen hier zu Recht ausgehen (siehe hierzu u. a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.08.2011 - 9 S 989/09 -, juris, m.w.N.), kommt es für seine Vollstreckbarkeit grundsätzlich nicht an (BVerwG, Urteil vom 25.09.2008, NVwZ 2009, 122, m.w.N.;… App/Wettlaufer, Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht, 5. Aufl. 2011, § 7 RdNr. 32 m.w.N.). - VG Köln, 18.06.2025 - 1 K 5563/24
Automatenkiosk, Warenautomat, Ladenöffnungszeiten, Öffnungszeiten
Rn. 28 Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.8.2011 - 9 S 989/09 -, juris, Rn. 34; VG Freiburg, Urteil vom 17.1.2013 - 4 K 1022/12 -, juris, Rn. 24; VG Osnabrück, Beschluss vom 14.1.2025 - 1 B 61/24 -, juris, Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 24.9.2024 - 1 L 1699/24 -, juris, Rn. 20 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 3.11.2023 - 7 E 3608/23 -, juris, Rn. 21 ff.; VG Augsburg, Beschluss vom 23.7.2024 - Au 8 S 24.1362 -, juris, Rn. 35; Knauff, GewArch 2025, 46 f.; Neumann in: Steuerberater Branchenhandbuch, Stand: Dezember 2024, Einzelhandel B. Recht, III. 5., Rn. 113; Kilic/Schuldt, NVwZ 2024, 891, 892 f.; Beyerlein/Lach, GewArch 2007, 461; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 22.12.2023 - 8 B 77/22 -, juris, Rn. 15 f., mit krit. Anm. Hippeli, NVwZ 2024, 441, 442, und Hoffmann, GewArch 2024, 348, 349. - VG Köln, 24.09.2024 - 1 L 1699/24 Rn. 28 vgl. zum LadÖG Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2011 - 9 S 989/09 -, Rn. 34, juris.
- VG Oldenburg, 27.10.2016 - 12 A 138/16
Autowaschanlage; Feiertagsschutz
Rn. 26 Sollte sich die Auffassung über Inhalt und Reichweite der Sonn- und Feiertagsruhe ändern, ist es Sache des hierzu berufenen Gesetzgebers, den Sonn- und Feiertagsschutz den aktuellen Umständen entsprechend neu zu gestalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998 - 1 B 88/98 - VGH Mannheim, Urteil vom 15. August 2011 - 9 S 989/09 -, DVBl. 2012, 123 (nur Leitsatz); VG Koblenz, Urteil vom 04. April 2011 - 3 K 1586/10.KO - VG Braunschweig, Urteil vom 24. März 2010 - 5 A 30/10 - alle juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 S. 1 HundVerbrEinfG; § 3 Abs. 2 S. 3 HStS
Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse Staffordshire-Bullterrier im Zusammenhang mit der Rechtfertigung einer höheren Besteuerung dieser Hunderasse - rechtsportal.de
Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse Staffordshire-Bullterrier im Zusammenhang mit der Rechtfertigung einer höheren Besteuerung dieser Hunderasse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Steuern und Abgaben - Hund
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kampfhundesteuer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mehr Steuer für gefährliche Hunde
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig - 11-fach höhere Besteuerung für Staffordshire-Bullterrier gerechtfertigt
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse Staffordshire-Bullterrier im Zusammenhang mit der Rechtfertigung einer höheren Besteuerung dieser Hunderasse
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 05.08.2010 - 2 A 1190/09
- OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 123
- DÖV 2012, 203
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08
Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg bestätigt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Vielmehr handelt es sich dabei überwiegend um Dissertationen, die aus der Zeit vor 2004 stammen und bereits Gegenstand von obergerichtlichen Entscheidungen in anderen Bundesländern im Zusammenhang mit der erhöhten Besteuerung gefährlicher Hunde waren, dort jedoch nicht als geeignet angesehen wurden, die erhöhte Gefährlichkeit der als abstrakt gefährlich angesehenen Hunderassen zu widerlegen (zu der zitierten Dissertation von Angela Mittmann aus dem Jahr 2002 und von Tina Johann aus dem Jahr 2004: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - ESVGH 60, 61; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - zitiert nach Juris).Die zitierte Dissertation von Jennifer Hirschfeld stammt aus dem Jahr 2005 und bezieht sich nach den Wiedergaben des Autors von Dungen auf (nur) 38 untersuchte Hunde einer bestimmten Bullterrier-Zuchtlinie (zur Einstufung dieser Arbeit als lediglich experimentell: OVG NW, Urteil vom 08.06.2010 - 14 A 3021/08 - KStZ 2011, 52; außerdem hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.).
Vielmehr ist die unterschiedliche Zahl von Beißvorfällen verschiedener Hunderassen ins Verhältnis zu setzen zur Population der jeweiligen Hunderasse (vgl. nur BVerfG…, Urteil vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 - a. a. O.; OVG NW, Beschluss vom 26.04.2010 - 14 A 24/08 - zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.).
Außerdem geht das Vorbringen der Klägerin daran vorbei, dass die angenommene abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen multifaktorielle Ursachen hat, von denen sich die angeführten Autoren nur auf einzelne beschränken (hierzu auch: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a.O.).
In diesem Sinne ist die erhöhte Besteuerung von Hunden der in § 3 Abs. 2 Satz 3 HStS der Beklagten aufgeführten Rassen bisher auch in der Rechtsprechung anderer Bundesländer mangels entgegenstehender aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse unbeanstandet geblieben (vgl. OVG NW…, Urteil vom 08.06.2010 - 14 A 3021/08 - a. a. O. zum American Staffordshire Terrier und Beschlüsse vom 05.04.2011 - 14 A 519/11 - zum Bullterrier-Mischling und - 14 A 515/11 - zum Pitbull sowie vom 15.12.2010 - 14 A 2340/10 zum Bullterrier; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - a. a. O. zum American Staffordshire Terrier; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a.O. zum American Staffordshire Terrier; HessVGH, Beschluss vom 11.01.2005 - 5 UE 903/04 - KStZ 2005, 79 zum Staffordshire-Bullterrier).
Der Verzicht auf eine Rasseliste in der landesgesetzlichen Regelung zur Gefahrenabwehr schließt es nicht aus, dass sich der örtliche Steuersatzungsgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Lenkungszwecks weiterhin einer Rasseliste bedienen kann, die sich einerseits an eine bundesrechtliche Gefahrenabwehrnorm anlehnt, andererseits aber auch vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern entspricht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O. ; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - a. a. O. ).
Die Ausgestaltung einer Hundesteuersatzung steht jedoch im Einklang mit dem Gleichheitssatz, wenn nicht nur für bestimmte Hunderassen die Gefährlichkeit vermutet, sondern daneben auch eine abstrakte Umschreibung des Begriffes "gefährlicher Hund" in der Satzung vorgenommen wird und damit jeder gefährliche Hund der erhöhten Steuer unterliegt (ebenso: BVerwG…, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - a. a. O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.; HessVGH…, Beschluss vom 11.01.2005 - 5 UE 903/04 - a. a. O. ; demgegenüber zur nicht gebotenen Besteuerung von Hunden, die sich individuell als gefährlich erwiesen haben aus Gründen der Steuergerechtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004 - NVwZ 2005, 598 = KStZ 2005, 113).
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Nur wenn Letzteres der Fall ist, wäre er gehindert, gleichsam sehenden Auges eine in erheblicher Weise auf offensichtlich unrichtigen Annahmen begründete Regelung zu übernehmen ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 - KStZ 2006, 32 = NVwZ 2005, 1325 = Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 10 und Beschluss vom 25.03.2010 - 9 B 74.09 - zitiert nach Juris).Der Verzicht auf eine Rasseliste in der landesgesetzlichen Regelung zur Gefahrenabwehr schließt es nicht aus, dass sich der örtliche Steuersatzungsgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Lenkungszwecks weiterhin einer Rasseliste bedienen kann, die sich einerseits an eine bundesrechtliche Gefahrenabwehrnorm anlehnt, andererseits aber auch vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O. ; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - a. a. O. ).
Zudem ist die Frage der Überprüfungspflicht des Satzungsgebers bei der Übernahme von Regelungen eines anderen Normgebers seit der kurze Zeit nach dem Urteil des 13. Senats ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich geklärt (Beschluss vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 - a. a. O.).
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
In diesem Sinne ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die erhöhte Besteuerung von Hunden bestimmter Rassen, denen wegen bestimmter Merkmale wie ihrer Größe oder ihrer Beißkraft ein abstraktes Gefahrenpotenzial zugesprochen werden muss, sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2011 - 9 B 8/11 -, vom 30.08.2011 - 9 B 4.11 - und vom 07.04.2011 - 9 B 61.10 - jeweils zitiert nach Juris, unter Hinweis auf das sog. Kampfhundesteuer-Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265).Das Gleichheitsproblem reduziert sich im Zusammenhang mit der Besteuerung gefährlicher Hunde auf die Frage, ob es vom Gestaltungsspielraum des Steuersatzungsgebers gedeckt ist, manche Hunde automatisch und unwiderleglich, manche aber nur unter besonderen Umständen höher zu besteuern (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - a. a. O.).
Die Ausgestaltung einer Hundesteuersatzung steht jedoch im Einklang mit dem Gleichheitssatz, wenn nicht nur für bestimmte Hunderassen die Gefährlichkeit vermutet, sondern daneben auch eine abstrakte Umschreibung des Begriffes "gefährlicher Hund" in der Satzung vorgenommen wird und damit jeder gefährliche Hund der erhöhten Steuer unterliegt (ebenso: BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - a. a. O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.; HessVGH…, Beschluss vom 11.01.2005 - 5 UE 903/04 - a. a. O. ; demgegenüber zur nicht gebotenen Besteuerung von Hunden, die sich individuell als gefährlich erwiesen haben aus Gründen der Steuergerechtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004 - NVwZ 2005, 598 = KStZ 2005, 113).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 1619/08
Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Vielmehr handelt es sich dabei überwiegend um Dissertationen, die aus der Zeit vor 2004 stammen und bereits Gegenstand von obergerichtlichen Entscheidungen in anderen Bundesländern im Zusammenhang mit der erhöhten Besteuerung gefährlicher Hunde waren, dort jedoch nicht als geeignet angesehen wurden, die erhöhte Gefährlichkeit der als abstrakt gefährlich angesehenen Hunderassen zu widerlegen (zu der zitierten Dissertation von Angela Mittmann aus dem Jahr 2002 und von Tina Johann aus dem Jahr 2004: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - ESVGH 60, 61; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - zitiert nach Juris).In diesem Sinne ist die erhöhte Besteuerung von Hunden der in § 3 Abs. 2 Satz 3 HStS der Beklagten aufgeführten Rassen bisher auch in der Rechtsprechung anderer Bundesländer mangels entgegenstehender aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse unbeanstandet geblieben (vgl. OVG NW…, Urteil vom 08.06.2010 - 14 A 3021/08 - a. a. O. zum American Staffordshire Terrier und Beschlüsse vom 05.04.2011 - 14 A 519/11 - zum Bullterrier-Mischling und - 14 A 515/11 - zum Pitbull sowie vom 15.12.2010 - 14 A 2340/10 zum Bullterrier; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - a. a. O. zum American Staffordshire Terrier; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a.O. zum American Staffordshire Terrier; HessVGH, Beschluss vom 11.01.2005 - 5 UE 903/04 - KStZ 2005, 79 zum Staffordshire-Bullterrier).
Die Ausgestaltung einer Hundesteuersatzung steht jedoch im Einklang mit dem Gleichheitssatz, wenn nicht nur für bestimmte Hunderassen die Gefährlichkeit vermutet, sondern daneben auch eine abstrakte Umschreibung des Begriffes "gefährlicher Hund" in der Satzung vorgenommen wird und damit jeder gefährliche Hund der erhöhten Steuer unterliegt (ebenso: BVerwG…, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.; HessVGH…, Beschluss vom 11.01.2005 - 5 UE 903/04 - a. a. O. ; demgegenüber zur nicht gebotenen Besteuerung von Hunden, die sich individuell als gefährlich erwiesen haben aus Gründen der Steuergerechtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004 - NVwZ 2005, 598 = KStZ 2005, 113).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08
Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Die zitierte Dissertation von Jennifer Hirschfeld stammt aus dem Jahr 2005 und bezieht sich nach den Wiedergaben des Autors von Dungen auf (nur) 38 untersuchte Hunde einer bestimmten Bullterrier-Zuchtlinie (zur Einstufung dieser Arbeit als lediglich experimentell: OVG NW, Urteil vom 08.06.2010 - 14 A 3021/08 - KStZ 2011, 52; außerdem hierzu: OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.).In diesem Sinne ist die erhöhte Besteuerung von Hunden der in § 3 Abs. 2 Satz 3 HStS der Beklagten aufgeführten Rassen bisher auch in der Rechtsprechung anderer Bundesländer mangels entgegenstehender aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse unbeanstandet geblieben (vgl. OVG NW, Urteil vom 08.06.2010 - 14 A 3021/08 - a. a. O. zum American Staffordshire Terrier und Beschlüsse vom 05.04.2011 - 14 A 519/11 - zum Bullterrier-Mischling und - 14 A 515/11 - zum Pitbull sowie vom 15.12.2010 - 14 A 2340/10 zum Bullterrier; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - a. a. O. zum American Staffordshire Terrier; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a.O. zum American Staffordshire Terrier; HessVGH, Beschluss vom 11.01.2005 - 5 UE 903/04 - KStZ 2005, 79 zum Staffordshire-Bullterrier).
Beispielsweise führt die vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2003 geführte Statistik weiterhin amtlich gemeldete Vorfälle mit Hunden der Rasse Staffordshire-Bullterrier in den Jahren 2003 - 2006 auf (zu dieser Statistik auch OVG NW, Urteil vom 08.06.2010 - 14 A 3021/08 - a. a. O. und Beschluss vom 14.07.2010 - 14 A 731/10 - zitiert nach Juris; VG Minden…, Urteil vom 14.01.2011 - 5 K 454/10 - a. a. O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2010 - 6 A 10038/10
Erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse Bullmastiff rechtmäßig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Sie ist überdies an der geringeren Eingriffsintensität einer steuerrechtlichen Satzungsregelung gegenüber dem zwingend wirkenden Einfuhr- und Verbringungsgebot zu messen, denn dem kommunalen Satzungsgeber ist beim Erlass einer Hundesteuersatzung im Hinblick auf den mit der Besteuerung verfolgten Lenkungszweck ein größerer Gestaltungsspielraum eröffnet als dem Bundesgesetzgeber im Hinblick auf das gefahrenabwehrrechtliche Verbringungs- und Einführungsverbot (vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 07.04.2011 - 9 B 61.10 - a. a. O. und vorgehend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - LKRZ 2010, 275).Der Verzicht auf eine Rasseliste in der landesgesetzlichen Regelung zur Gefahrenabwehr schließt es nicht aus, dass sich der örtliche Steuersatzungsgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Lenkungszwecks weiterhin einer Rasseliste bedienen kann, die sich einerseits an eine bundesrechtliche Gefahrenabwehrnorm anlehnt, andererseits aber auch vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern entspricht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O. ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - a. a. O. ).
Die Ausgestaltung einer Hundesteuersatzung steht jedoch im Einklang mit dem Gleichheitssatz, wenn nicht nur für bestimmte Hunderassen die Gefährlichkeit vermutet, sondern daneben auch eine abstrakte Umschreibung des Begriffes "gefährlicher Hund" in der Satzung vorgenommen wird und damit jeder gefährliche Hund der erhöhten Steuer unterliegt (ebenso: BVerwG…, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - a. a. O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.; HessVGH…, Beschluss vom 11.01.2005 - 5 UE 903/04 - a. a. O. ; demgegenüber zur nicht gebotenen Besteuerung von Hunden, die sich individuell als gefährlich erwiesen haben aus Gründen der Steuergerechtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004 - NVwZ 2005, 598 = KStZ 2005, 113).
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
Zulässigkeit der Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für die Rasse …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
In der Rechtsprechung des bis zum 31. Dezember 2006 für das Hundesteuerrecht zuständig gewesenen 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist geklärt, dass (allenfalls, zumindest aber) die im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001 aufgeführten Hunderassen - darunter der Staffordshire-Bullterrier - als "gefährliche Hunde" angesehen werden könnten, die dementsprechend ungeachtet ihrer konkreten Gefährlichkeit zurückgedrängt und erhöht besteuert werden dürften (vgl. das Urteil vom 13.07.2005 - 13 LB 299/02 - NdsRpfl 2005, 384 = NdsVBl 2005, 329 unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerfG vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 = NVwZ 2004, 597 = DVBl 2004, 698).Insofern hat die Aufhebung der Rasseliste im NHundG nicht die Unzulässigkeit von Rasselisten in einer Hundesteuersatzung zur Folge (Klarstellung zum Urteil des 13. Senats vom 13.07.2005 - 13 LB 299/02 - a. a. O.).
Soweit sie sich auf die vom 13. Senat im Urteil vom 13. Mai 2005 - 13 LB 299/02 - wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision beruft, verkennt sie, dass der Senat die Revision nicht wegen der ungeklärten Rechtslage im Hinblick auf die Beobachtungspflicht betreffend diejenigen Hunderassen zugelassen hatte, die wie der Staffordshire-Bullterrier im HundVerbrEinfG vom 12. April 2001 als gefährlich aufgeführt werden.
- BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Nur wenn Letzteres der Fall ist, wäre er gehindert, gleichsam sehenden Auges eine in erheblicher Weise auf offensichtlich unrichtigen Annahmen begründete Regelung zu übernehmen ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 - KStZ 2006, 32 = NVwZ 2005, 1325 = Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 10 und Beschluss vom 25.03.2010 - 9 B 74.09 - zitiert nach Juris).Abgesehen davon, dass die - unterstellt - erhöhte Beißauffälligkeit anderer Hunderassen nicht bereits ohne Bezug zum Bestand und Haltungsregime der betreffenden Hunde dazu führt, dass diese ebenfalls als abstrakt gefährlich anzusehen sind (vgl. zu einem aus vergleichbaren Gründen fehlerfrei abgelehnten Beweisantrag der schon vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluss des BVerwG vom 25.03.2010 - 9 B 74.09 - zitiert nach Juris), geht die Klägerin auch zu Unrecht davon aus, dass die maßgebliche Regelung in der Hundesteuersatzung der Beklagten unwirksam wäre, wenn sich aus dem eingeholten Gutachten ergäbe, dass neben der Rasse Staffordshire-Bullterrier auch andere Hunderassen als gefährlich anzusehen wären, diese aber nicht zu den in § 3 Abs. 2 Satz 3 HStS aufgeführten Hunderassen gehören.
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
In der Rechtsprechung des bis zum 31. Dezember 2006 für das Hundesteuerrecht zuständig gewesenen 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist geklärt, dass (allenfalls, zumindest aber) die im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001 aufgeführten Hunderassen - darunter der Staffordshire-Bullterrier - als "gefährliche Hunde" angesehen werden könnten, die dementsprechend ungeachtet ihrer konkreten Gefährlichkeit zurückgedrängt und erhöht besteuert werden dürften (vgl. das Urteil vom 13.07.2005 - 13 LB 299/02 - NdsRpfl 2005, 384 = NdsVBl 2005, 329 unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerfG vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 = NVwZ 2004, 597 = DVBl 2004, 698).Vielmehr ist die unterschiedliche Zahl von Beißvorfällen verschiedener Hunderassen ins Verhältnis zu setzen zur Population der jeweiligen Hunderasse (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 - a. a. O.; OVG NW, Beschluss vom 26.04.2010 - 14 A 24/08 - zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - a. a. O.).
- BVerwG, 07.04.2011 - 9 B 61.10
Rechtmäßigkeit einer Hundesteuersatzung; Aufstellung einer Liste höher zu …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
In diesem Sinne ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die erhöhte Besteuerung von Hunden bestimmter Rassen, denen wegen bestimmter Merkmale wie ihrer Größe oder ihrer Beißkraft ein abstraktes Gefahrenpotenzial zugesprochen werden muss, sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2011 - 9 B 8/11 -, vom 30.08.2011 - 9 B 4.11 - und vom 07.04.2011 - 9 B 61.10 - jeweils zitiert nach Juris, unter Hinweis auf das sog. Kampfhundesteuer-Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265).Sie ist überdies an der geringeren Eingriffsintensität einer steuerrechtlichen Satzungsregelung gegenüber dem zwingend wirkenden Einfuhr- und Verbringungsgebot zu messen, denn dem kommunalen Satzungsgeber ist beim Erlass einer Hundesteuersatzung im Hinblick auf den mit der Besteuerung verfolgten Lenkungszweck ein größerer Gestaltungsspielraum eröffnet als dem Bundesgesetzgeber im Hinblick auf das gefahrenabwehrrechtliche Verbringungs- und Einführungsverbot (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 07.04.2011 - 9 B 61.10 - a. a. O. und vorgehend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 - 6 A 10038/10 - LKRZ 2010, 275).
- VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 UE 903/04
Erhöhte Hundesteuer für Staffordshire Bullterrier
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - 14 A 24/08
Anforderungen an eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für einen …
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 454/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2011 - 14 A 519/11
Verfassungsmäßigkeit der erhöhten Besteuerung einer Hunderasse wegen ihrer …
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
- VGH Hessen, 02.04.2009 - 8 A 1132/07
Flüchtlingsstatus von Hindus aus Afghanistan
- BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler
- BVerwG, 30.08.2011 - 9 B 4.11
Besteuerung von Hunden; Gefährliche Hunderasse
- OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 L 4102/00
Differenzierung bei der Hundesteuer - unbestimmte Umschreibung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 14 A 731/10
Grundsatz der Teilbarkeit und des mutmaßlichen Willens des Normgebers …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - 14 A 2340/10
Bullterrier als besonders gefährliche Hunderasse
- VG Münster, 11.03.2009 - 9 K 1240/05
Wirksamkeit einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "Bullterrier"; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2011 - 14 A 515/11
Verfassungsmäßigkeit der erhöhten Besteuerung einer Hunderasse wegen ihrer …
- VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13
Erhöhte Hundesteuer
Auch wenn der Satzungsgeber nach Teilen der Rechtsprechung davon absehen darf, ausschließlich konkret gefährlicher Hunde einem erhöhten Steuersatz zu unterwerfen (…z.B. Bayer.VGH, U. v. 25.07.2013 - 4 B 13.144 -, juris, Rdnr. 17 m.w.N.; a.A. OVG Nds., B. v. 02.12.2011 - 9 LA 163/10 -, juris, Rdnr. 16 a.E., wonach satzungsrechtlich ein konkret gefährliches Verhalten erfasst sein muss; vgl. ferner Kasper, KStZ 2007, 1, 5), rechtfertigen die Befugnis der Beklagten zur Typisierung und das Lenkungsziel, gefährliche Hunde zurückzudrängen, eine Höherbesteuerung auch an konkreten Gefährlichkeitsmerkmalen festzumachen (…vgl. OVG NW, B. v. 31.01.2013 - 14 A 27323/12 -, juris, Rdnr. 14;… Thür.OVG, B. v. 28.09.2004 - 4 EO 886/04 -, a.a.O.). - VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
Wörtliche Übernahme von Regelungen eines Normgebers durch einen örtlichen …
Nur wenn Letzteres der Fall ist, wäre er gehindert, gleichsam sehenden Auges eine in erheblicher Weise auf offensichtlich unrichtigen Angaben begründete Regelung zu übernehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2010 - 9 B 74.09 -, Juris und vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325 = KStZ 2006, 32; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 9 LA 163/10 -, Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rauchverbot in gastronomisch genutzter Teilfläche einer Einkaufspassage
- ra.de
- rechtsportal.de
LNRSchG § 7 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 1
Voraussetzungen für das Bestehen eines gesetzlichen Rauchverbots in gastronomisch genutzten Teilflächen einer baulich umschlossenen Einkaufspassage; Kriterien zur Geltung gastronomisch genutzter Teilflächen innerhalb eines Einkaufszentrums als Außengastronomie - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Rauchverbot für Gaststätte in einer Einkaufspassage
- lto.de (Kurzinformation)
Rauchverbot für Gaststättenfläche in Einkaufspassage zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
In Einkaufspassage keine Freiluftgastronomie: Rauchverbot
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Rauchverboten in überdachten Einkaufspassagen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rauchverbot gilt auch für Gastätten in Einkaufpassagen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rauchverbot gilt auch für Gaststätte in Einkaufspassage - Geltendes Rauchverbot hinreichend sachlich gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Bestehen eines gesetzlichen Rauchverbots in gastronomisch genutzten Teilflächen einer baulich umschlossenen Einkaufspassage; Kriterien zur Geltung gastronomisch genutzter Teilflächen innerhalb eines Einkaufszentrums als Außengastronomie
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.09.2009 - 11 K 4149/08
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
- BVerwG, 15.06.2012 - 6 B 3.12
Papierfundstellen
- VBlBW 2012, 149
- DVBl 2012, 123
- DVBl 2012, 123 DÖV 2012, 120 (Leitsatz) GewArch 2012, 94 (Ls.)
- DÖV 2012, 120
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Zu weiteren Differenzierungen, etwa anknüpfend an das von dem Raum umschlossene Luftvolumen im Verhältnis zur Bodenfläche, an die Höhe des Raums, an den Grad der Durchlüftung über Ein- und Ausgänge sowie Fensteröffnungen oder an den Anteil der vom gesetzlichen Rauchverbot betroffenen Schank- und Speisewirtschaft an der Gesamtnutzung eines Raumes, war der Gesetzgeber aufgrund seiner auch die Verwaltungspraktikabilität einbeziehenden Befugnis zur Typisierung nicht verpflichtet (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26.01.2011 - 10 S 2392/09 -, VBlBW 2011, 286 - zu den baulichen Voraussetzungen für die vollständige Abgeschlossenheit von Raucher-Nebenräumen).Rn. 41 Verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Blickwinkel der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhältnismäßigkeit hat die Klägerin im Berufungsverfahren nicht mehr erhoben, nachdem das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu das Erforderliche dargelegt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - 10 S 2392/09 -, VBlBW 2010, 286).
- VG Karlsruhe, 29.09.2009 - 11 K 4149/08
Zur Einstufung des bewirtschafteten Bereichs in einer überbauten Einkaufspassage …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. September 2009 - 11 K 4149/08 - wird zurückgewiesen.Rn. 18 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.09.2009 - 11 K 4149/08 - zu ändern und nach ihren erstinstanzlichen Anträgen zu erkennen.
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Rn. 41 Verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Blickwinkel der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhältnismäßigkeit hat die Klägerin im Berufungsverfahren nicht mehr erhoben, nachdem das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu das Erforderliche dargelegt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - 10 S 2392/09 -, VBlBW 2010, 286).
- BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Auf diese Ausführungen nimmt der Senat Bezug mit dem ergänzenden Hinweis, dass auch das mittlerweile auf Grund eines Volksentscheids in Bayern geltende strikte Rauchverbot in Gaststätten von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gebilligt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 -, GewA 2010, 370, und - 1 BvQ 23/10 -, GewA 2010, 495; BayVerfGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13-VII-08 -, BayVBl 2011, 466). - BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Auf diese Ausführungen nimmt der Senat Bezug mit dem ergänzenden Hinweis, dass auch das mittlerweile auf Grund eines Volksentscheids in Bayern geltende strikte Rauchverbot in Gaststätten von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gebilligt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 -, GewA 2010, 370, und - 1 BvQ 23/10 -, GewA 2010, 495; BayVerfGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13-VII-08 -, BayVBl 2011, 466). - VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Auf diese Ausführungen nimmt der Senat Bezug mit dem ergänzenden Hinweis, dass auch das mittlerweile auf Grund eines Volksentscheids in Bayern geltende strikte Rauchverbot in Gaststätten von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gebilligt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 -, GewA 2010, 370, und - 1 BvQ 23/10 -, GewA 2010, 495; BayVerfGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13-VII-08 -, BayVBl 2011, 466). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 4 B 1703/10
Rauchverbot im Eingangsraum einer Gaststätte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Selbst wenn dies nicht angenommen wird, rechtfertigt der Schutz der nichtrauchenden Besucher der Passagengaststätte, wie dargelegt, die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung (vgl. weitergehend auch BayVGH, Beschluss vom 11.02.2011 - 9 CE 10.3177 -, BayVBl. 2011, 471 - zum Rauchverbot in Spielhallen, in denen im Wege einer gemischten Nutzung auch eine Gaststätte betrieben wird; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.04.2011 - 4 B 1703/10 -, juris - zur Unzulässigkeit eines Raucherraums im Eingangsbereich einer Gaststätte, der von den nicht rauchenden Gästen durchquert werden muss). - VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177
Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Selbst wenn dies nicht angenommen wird, rechtfertigt der Schutz der nichtrauchenden Besucher der Passagengaststätte, wie dargelegt, die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung (vgl. weitergehend auch BayVGH, Beschluss vom 11.02.2011 - 9 CE 10.3177 -, BayVBl. 2011, 471 - zum Rauchverbot in Spielhallen, in denen im Wege einer gemischten Nutzung auch eine Gaststätte betrieben wird; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.04.2011 - 4 B 1703/10 -, juris - zur Unzulässigkeit eines Raucherraums im Eingangsbereich einer Gaststätte, der von den nicht rauchenden Gästen durchquert werden muss). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 4 B 1162/10
Nichtraucherschutz; Gaststätte; Einkaufszentrum; Lauffläche offen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Rn. 38 Ohne entscheidungserhebliche Bedeutung ist demnach im vorliegenden Zusammenhang, ob auch Passanten und Mitarbeiter anderer Betriebe in der Einkaufspassage vom normativen Schutzbereich des Rauchverbots auf der gastronomisch genutzten Teilfläche erfasst werden (dahin tendierend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2011 - 4 B 1162/10 -, juris). - OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
Bußgeldbewehrter Verstoß gegen Gesundheitsvorschriften in Bayern: Rauchverbot auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Rn. 39 Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsposition auf eine in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 12.08.2009 - 2 SsOWi 795/09 -, juris). - BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …
- BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung - …
- BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89
Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer …
- VG Stuttgart, 22.12.2010 - 4 K 4150/10
Eilrechtsschutz gegen die Wegnahme eines Hundes sowie Untersagung von Haltung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - 4 B 63/20
Nichtraucherschutz; Rauchverbot; Raum; vollständig umschlossen; Gaststätte; …
Rn. 15 Vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 -, BVerfGE 121, 317 = juris, Rn. 165; konkret zum Nichtraucherschutz: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.2011 - 10 S 2533/09 -, VBlBW 2012, 149 = juris, Rn. 37. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 4 B 893/20
Verpflichtung eines Betreibers eines Shisha-Cafés zur Einhaltung des Rauchverbots …
Rn. 17 Vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 -, BVerfGE 121, 317 = juris, Rn. 165; konkret zum Nichtraucherschutz: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.2011 - 10 S 2533/09 -, juris, Rn. 37. - VG Cottbus, 21.08.2014 - 3 K 1253/12
Gesundheit, Hygiene, Lebens und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Dabei genügt es, wenn die jeweilige Einrichtung nur auf einer Teilfläche eines umschlossenen Raumes betrieben wird; der Gesetzeswortlaut setzt nicht voraus, dass der Betrieb der genannten Einrichtungen den gesamten umschlossenen Raum einnimmt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 13; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 10 S 2533/09 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 36; jeweils zu vergleichbaren Regelungen).Dies gilt, wenn auch graduell abgestuft, auch dann, wenn sich die Raucherräumlichkeiten nur auf einer Teilfläche eines umschlossenen Raumes befinden, mag dieser auch, wie hier, relativ große Ausmaße haben (vgl. ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 10 S 2533/09 -, a. a. O., dort Rdn. 36).
- VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Insofern erscheint es jedenfalls nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, anzunehmen, der Gesetzgeber habe mit Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nr. 8 GSG Passanten innerhalb des allseits umschlossenen Raums eines Einkaufszentrums vor den Gefahren des Passivrauchens schützen wollen (vgl. VGH Mannheim v. 18.10.2011, 10 S 2533/09; a. A. OVG Münster v. 28.2.2011, 4 B 1162/10). - VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Insofern erscheint es jedenfalls nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, anzunehmen, der Gesetzgeber habe mit Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nr. 8 GSG Passanten innerhalb des allseits umschlossenen Raums eines Einkaufszentrums vor den Gefahren des Passivrauchens schützen wollen (vgl. VGH Mannheim v. 18.10.2011, 10 S 2533/09; a. A. OVG Münster v. 28.2.2011, 4 B 1162/10). - VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 593/09
Rechtmäßigkeit eines Rauchverbots hinsichtlich eines in einem Einkaufszentrum …
Rn. 56 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - ; zustimmend nunmehr VG Köln, Beschluss vom 29.07.2010 - 7 L 534/10 - und Urteil vom 27.07.2010 - 7 K 7449/08 - ; ebenso BayVGH, Beschluss vom 11.11.2011 - 22 CS 11.1992 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2009 - 11 K 4149/08 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.2011 - 10 S 2533/09 - ; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 - .
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".