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Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.2000 - C-176/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,601
EuGH, 13.04.2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 2; ; EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 59

  • Europäischer Gerichtshof

    Lehtonen und Castors Braine

    "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten"

  • EU-Kommission PDF

    Lehtonen und Castors Braine

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen

  • EU-Kommission

    Lehtonen und Castors Braine

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Vorlagebeschluss im Vorabentscheidungsverfahren; Ausübung von Sport als wirtschaftliche Tätigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts; Anwendung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer für Berufsbasketballspieler; Sportregelungen über den ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Basketball-Transferregelungen und gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit - »Lehtonen«

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN IHR TRANSFER NACH EINEM BESTIMMTEN ZEITPUNKT STATTGEFUNDEN HAT, KANN EIN HINDERNIS FÜR DIE FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER DARSTELLEN

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Verstoß von Transferregelungen gegen die Freizügigkeit von Berufssportlern

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Brüssel - Auslegung der Artikel 6, 48, 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 12 EG, 39 EG, 81 EG und 82 EG) - Reglement eines Sportverbands, das für die Verpflichtung von Berufsspielern, die in der laufenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2015 (Ls.)
  • EuZW 2000, 375
  • NZA 2000, 645
  • BB 2000, 552
  • SpuRt 2000, 151
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Da die Begriffe Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag und Arbeitnehmer im Sinne von 48 EG-Vertrag den Geltungsbereich einer der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten festlegen, dürfen sie nicht einschränkend ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 13).

    Allerdings muß es sich, wie der Gerichtshof in den Urteilen Levin (Randnr. 17) und Steymann (Randnr. 13) entschieden hat, um tatsächliche und echte Tätigkeiten handeln, die keinen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.

  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona ./. Mantero - Fußballprofi, Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf diese Beschränkung des Geltungsbereichs des Vertrages jedoch nicht weiter gehen, als ihr Zweck es erfordert; sie kann nicht herangezogen werden, um eine sportliche Tätigkeit im ganzen vom Geltungsbereich des EG-Vertrags auszuschließen (Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnrn.

    Speziell zu dem Begriff Wirtschaftsleben ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Donà, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10), daß eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag ausmacht.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Angesichts der Ziele der Gemeinschaft fällt die Ausübung von Sport insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag gehört (nach Änderung jetzt Artikel 2 EG)(vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).

    Was die Natur der im Ausgangsverfahren streitigen Regelung angeht, so ergibt sich aus den Urteilen Walrave und Koch (Randnrn. 17 und 18) sowie Bosman (Randnrn. 82 und 83), daß die Gemeinschaftsbestimmungen über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr nicht nur für behördliche Maßnahmen gelten, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstrecken, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen.

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß eine Person während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. z. B. Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Speziell zu dem Begriff Wirtschaftsleben ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Donà, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10), daß eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag ausmacht.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Angesichts der Ziele der Gemeinschaft fällt die Ausübung von Sport insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag gehört (nach Änderung jetzt Artikel 2 EG)(vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    6 f., vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-67/96, Albany, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 39, und in den verbundenen Rechtssachen C-115/97, C-116/97 und C-117/97, Brentjens', Slg. 1999, I-0000, Randnr. 38).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Im Rahmen der richterlichen Zusammenarbeit in Vorabentscheidungsverfahren obliegt dem nationalen Gericht die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits (vgl. insbesondere Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 12), während es Aufgabe des Gerichtshofes ist, dem nationalen Gericht die Hinweise zur Auslegung zu geben, die zur Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich sind (Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-332/88, Alimenta, Slg. 1990, I-2077, Randnr. 9).
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann Artikel 6 EG-Vertrag, in dem das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als allgemeiner Grundsatz niedergelegt ist, autonom nur auf vom Gemeinschaftsrecht geregelte Situationen angewendet werden, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (vgl. z. B. Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92, Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 18).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 11) und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90 (Society for the Protection of Unborn Children Ireland, Slg. 1991, I-4685, Randnr. 12) ausgeführt hat, sind die nationalen Gerichte nur dann befugt, den Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens gemäß Artikel 177 EG-Vertrag anzurufen, wenn ein Rechtsstreit bei ihnen anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung zu erlassen haben, bei der die Vorabentscheidung Berücksichtigung finden kann.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

  • EuGH, 21.04.1988 - 338/85

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
  • EuGH, 23.03.1995 - C-458/93

    Strafverfahren gegen Saddik

  • EuGH, 26.01.1993 - C-321/90
  • EuGH, 22.05.1990 - 332/88

    Alimenta / Doux

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Diese zeitlichen Transferbeschränkungen schützen vor einer Wettbewerbsverzerrung, indem sie einerseits eine im Wesentlichen gleichbleibende sportliche Stärke der Mannschaften während eines Wettbewerbs gewährleisten und andererseits durch Vereinswechsel während der Spielzeit entstehenden Interessenkonflikten vorbeugen (EuGH 13. April 2000 - C-176/96 - [Lehtonen und Castors Braine] Rn. 53 ff.; Katzer/Frodl NZA 2015, 657, 658; Walker NZA 2016, 657, 660).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Rn. 58 Zudem ist unter Berücksichtigung der von einigen Beklagten des Ausgangsverfahrens angeführten Argumente darauf hinzuweisen dass es einem einzelstaatlichen Gericht sowohl im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens wie eines Verfahrens zum Erlass von Sicherungsmaßnahmen oder anderer vorläufiger Anordnungen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 1977, Hoffmann-La Roche, 107/76, EU:C:1977:89, Rn. 1 und 4, sowie vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 20) als auch im Rahmen eines Verfahrens, das keinen streitigen Charakter hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1971, Politi, 43/71, EU:C:1971:122, Rn. 4 und 5, …sowie vom 2. September 2021, Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster, C-66/20, EU:C:2021:670, Rn. 37), freisteht, den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, sofern alle in Art. 267 AEUV genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Ersuchen alle für seine Form und seinen Inhalt geltenden Erfordernisse einhält (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1998, Corsica Ferries France, C-266/96, EU:C:1998:306, Rn. 23 und 24).

    Rn. 103 Außerdem weist diese Tätigkeit nicht zu leugnende Besonderheiten auf, die sich, auch wenn sie speziell den Amateursport betreffen, auch bei der Ausübung des Sports als wirtschaftliche Tätigkeit wiederfinden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 33).

    Rn. 105 Insbesondere muss sich, wenn vorgetragen wird, dass eine von einem Sportverband aufgestellte Regel ein Hindernis für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder ein wettbewerbswidriges Kartell darstelle, die Einstufung dieser Regel als Hindernis oder als wettbewerbswidriges Kartell jedenfalls auf eine konkrete Prüfung ihres Inhalts in dem tatsächlichen Zusammenhang stützen, in dem sie anzuwenden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 98 bis 103…, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 61 bis 64, und vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 48 bis 50).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM …

    22 Nach den Zielen der Gemeinschaft fällt die Ausübung des Sports insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG gehört (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73, vom 11. April 2000 in den Rechtssachen C-51/96 und C-191/97, Deliège, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 41, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96, Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 32).
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