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   Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00 (https://dejure.org/2003,7272)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.06.2003 - C-453/00 (https://dejure.org/2003,7272)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - C-453/00 (https://dejure.org/2003,7272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kühne & Heitz

  • EU-Kommission PDF

    Kühne & Heitz NV gegen Produktschap voor Pluimvee en Eieren.

  • EU-Kommission

    Kühne & Heitz NV gegen Produktschap voor Pluimvee en Eieren

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Landwirtschaft , Eier und Geflügel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (42)

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
    Bekanntlich berührten die Urteile Simmenthal und Factortame u. a. die Beziehungen zwischen dem nationalen Gericht und dem nationalen Recht.

    Denn schon vor dem Urteil Simmenthal hat der Gerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1972 entschieden (47) , dass sich aus der Wirkung des Gemeinschaftsrechts, wie sie durch ein vorhergehendes Urteil im Vertragsverletzungsverfahren rechtskräftig festgestellt worden war, "für die nationalen Behörden ohne weiteres das Verbot [ergab], eine mit dem Vertrag für unvereinbar erklärte nationale Vorschrift anzuwenden, sowie gegebenenfalls die Verpflichtung, alle Bestimmungen zu erlassen, um die volle Geltung des Gemeinschaftsrechts zu erleichtern" (48) .

    Dasselbe gilt auch auf der Grundlage des Grundsatzes der unmittelbaren Anwendbarkeit und Artikel 10 EG in Fortentwicklung der Urteile Simmenthal und Facortame u. a. und parallel zum Urteil Francovich u. a.

    36 - Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 22) und vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89 (Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 20).

    37 - Urteile Simmenthal (Randnrn. 14 bis 16) und Factortame u. a. (Randnr. 18).

    38 - Urteile Simmenthal (Randnrn. 17 und 18) und Factortame u. a. (Randnr. 18).

    43 - Urteil Simmenthal (Randnr. 20).

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
    Hilfsweise macht die Klägerin geltend, dass die PVV und das College van Beroep in Anbetracht der erwähnten Urteile Ekro und Voogd Vleesimport en -export eine qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts begangen hätten, die ihr einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens verleihe; dieser Schadenersatz sei in der Form einer Auszahlung des Betrages der Erstattungen zu gewähren, den sie zu Unrecht zurückgezahlt habe.

    Die Klägerin macht geltend, dass der zweite Bescheid über die Anordnung der Rückzahlung der in Rede stehenden Erstattungen, der vom College van Beroep nicht beanstandet worden ist, die damalige vorliegende Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere das Urteil Ekro), die später durch das Urteil Voogd Vleesimport en -export bestätigt worden sei, verkannt habe.

    10 - Der Gerichtshof hat diese Vorlagefrage im Urteil vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82 (Ekro, Slg. 1984, S. 107) beantwortet.

    17 - Insbesondere Urteil Ekro.

  • EuGH, 13.07.1972 - 48/71

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
    47 - 48/71 (Kommission/Italien, Slg. 1972, 529).

    48 - Urteil Kommission/Italien (Randnr. 7).

    52 - Insbesondere Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88 (Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 33), vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-101/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-191, Randnr. 24) und vom 28. Juni 2001 in der Rechtssache C-118/00 (Larsy, Slg. 2002, I-5063, Randnr. 52).

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 12 K 8095/05

    Bestandskraft nationaler Steuerbescheide bei nachträglich festgestellter

    Dies ergebe sich insbesondere nicht aus dem Urteil des EuGH vom 13. Januar 2004 (C-453/00, Kühne & Heitz NV), das einen besonders gelagerten Einzelfall betreffe.

    Die Klägerin beruft sich dazu auf den von dem EuGH allerdings nicht übernommenen Schlussantrag des Generalanwalts Léger vom 17. Juni 2003 in der Sache C-453/00.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH verpflichtet der in Art. 10 EGV verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit eine Verwaltungsbehörde auf entsprechenden Antrag hin, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zu überprüfen, um der mittlerweile vom EuGH vorgenommenen Auslegung der einschlägigen Bestimmung Rechnung zu tragen, wenn u.a. die Behörde nach nationalem Recht befugt ist, diese Entscheidung zurückzunehmen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 - Kühne und Heitz NV -, Slg. 2004, I-837, HFR 2004, 488).

  • FG Berlin, 25.08.2003 - 9 K 9312/99

    Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland

    Dies gilt auch für die Beurteilung von Rechtsverhältnissen, die bereits vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (ständige Rechtsprechung des EuGH, des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- und des Bundesfinanzhofs -BFH-, vgl nur zuletzt Schlussanträge des GA Leger vom 17. Juni 2003 in der Rs. C-453/00, veröffentlicht im Internet, BVerfG-Beschluss vom 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 - Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 75, 223 ff.; BFH-Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 196, 363, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 551; s.a. Dauses, das Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 177 EWG-Vertrag, S. 14; Wohlfahrt, in: Grabitz/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, Art. 177 Tz. 71; Everling, Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, 65 f.; Borchardt, in: Lenz, EG-Vertrag, 2. Aufl., Art. 234 Rz. 32 ff.; jeweils m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-177/20

    ˮGrossmaniaˮ

    28 Schlussanträge in der Rechtssache Kühne & Heitz (C-453/00, EU:C:2003:350).
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