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Rechtsprechung
   EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1020
EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14 (https://dejure.org/2016,1020)
EuGöD, Entscheidung vom 05.02.2016 - F-137/14 (https://dejure.org/2016,1020)
EuGöD, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - F-137/14 (https://dejure.org/2016,1020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    GV / EAD

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EAD - Vertragsbediensteter - Unbefristeter Vertrag - Art. 47 Buchst. c der BSB - Entlassungsgründe - Zerstörung des Vertrauensverhältnisses - Recht auf Anhörung - Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsatz ...

  • ra.de

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    GV / EAD

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EAD - Vertragsbediensteter - Unbefristeter Vertrag - Art. 47 Buchst. c der BSB - Entlassungsgründe - Zerstörung des Vertrauensverhältnisses - Recht auf Anhörung - Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsatz ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (28)

  • EuGöD, 06.10.2015 - F-132/14

    CH / Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten …

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Nach ständiger Rechtsprechung muss, um der Verpflichtung aus Art. 266 AEUV gerecht zu werden, das Organ, von dem ein durch den Unionsrichter aufgehobener Rechtsakt ausgeht, in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens unter Beachtung sowohl des Tenors und der Gründe des von ihm durchzuführenden Aufhebungsurteils als auch der anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts ermitteln, welche Maßnahmen sich aus diesem Urteil ergeben (…vgl. Urteile vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 28 und 30…, vom 8. Oktober 1992, Meskens/Parlament, T-84/91, EU:T:1992:103, Rn. 80, und vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 82).

    Zu diesem Zweck wird der EAD somit in Anwendung von Art. 266 AEUV verpflichtet sein, die sich aus dem vorliegenden Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, wobei er auf den Zeitpunkt abzustellen hat, an dem die angefochtene Entscheidung, die durch dieses Urteil aufgehoben wird, erlassen wurde (Urteil vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 60 und 61).

    Rn. 93 Außerdem kann drittens auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Anstellungsbehörde nach der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung beschließt, in einen Dialog mit dem Kläger einzutreten, um zu einer umfassenden Einigung zu gelangen, die darauf hinausläuft, seine Beschäftigung zu beenden und ihm zugleich eine billige Entschädigung für die ihm widerfahrene rechtswidrige Behandlung zu gewähren, möglicherweise ausgehend von den Verhandlungen und Zugeständnissen, die es im Rahmen des vom Gericht angeregten Versuchs einer gütlichen Beilegung bereits gab (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGöD, 25.06.2015 - F-55/14

    EE / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Wie das Gericht bereits entschieden hat, stellt die Wahrung der Verteidigungsrechte im Bereich des Statuts und speziell des Rechts, zu den Gesichtspunkten gehört zu werden, die zulasten des Vertragsbediensteten berücksichtigt werden können, um darauf eine ihn beschwerende Entscheidung zu gründen, nämlich eine wesentliche Formvorschrift dar, deren Verletzung von Amts wegen geprüft werden kann (Urteil vom 25. Juni 2015, EE/Kommission, F-55/14, EU:F:2015:66, Rn. 35), so dass sich der Kläger in diesem Verfahrensstadium auf diesen Grundsatz berufen durfte (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2012, Cerafogli/EZB, F-43/10, EU:F:2012:184, Rn 89, in diesem Punkt nicht aufgehoben durch das Urteil vom 23. September 2015, Cerafogli/EZB, T-114/13 P, EU:T:2015:678).

    Rn. 71 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die nunmehr in Art. 41 der Charta, den die Unionsgerichte für allgemein anwendbar erklärt haben (…Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 81), verankerten Verteidigungsrechte - ohne sich darin zu erschöpfen - das in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a vorgesehene prozessuale Recht jeder Person umfassen, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird (Urteil vom 25. Juni 2015, EE/Kommission, F-55/14, EU:F:2015:66, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit anderen Worten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger zu entlassen, anders ausgefallen wäre, wenn er Gelegenheit gehabt hätte, seinen Standpunkt in zweckdienlicher Weise darzulegen (vgl. Urteil vom 25. Juni 2015, EE/Kommission, F-55/14, EU:F:2015:66, Rn. 40).

  • EuGöD, 26.06.2013 - F-135/11

    BU / EMA

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Zweitens kann aufgrund des weiten Ermessens, über das die Anstellungsbehörde in diesem Bereich verfügt, nicht ausgeschlossen werden, dass der EAD nach Anhörung des Klägers und nach einer umfassenden und eingehenden neuen Prüfung der Akten den erneuten Erlass einer Entscheidung über seine Entlassung mit demselben Inhalt wie die aufgehobene angefochtene Entscheidung für angebracht hält (vgl. Urteil vom 26. Juni 2013, BU/EMA, F-135/11, F-51/12 und F-110/12, EU:F:2013:93, Rn. 64 und 65).

    Rn. 94 In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen kann das Gericht in diesem Stadium und im Rahmen der vorliegenden Klage den EAD nicht verurteilen, dem Kläger Schadensersatz für entgangene Bezüge infolge der rechtswidrigen und als verfrüht gerügten Kündigung seines Vertrags als Vertragsbediensteter zu zahlen (vgl. Urteil vom 26. Juni 2013, BU/EMA, F-135/11, F-51/12 und F-110/12, EU:F:2013:93, Rn. 66).

  • EuGöD, 15.10.2014 - F-15/14

    De Bruin / Parlament

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Somit ist wegen des evolutiven Charakters des Vorverfahrens auch die in der Zurückweisung der Beschwerde enthaltene Begründung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Rechtsakts, der angefochtenen Entscheidung, zu berücksichtigen, wobei sie mit der Begründung des ursprünglichen Rechtsakts zusammenfallen muss (…Urteile vom 13. Juni 2012, Mocová/Kommission, F-41/11, EU:F:2012:82, Rn. 21, und vom 15. Oktober 2014, De Bruin/Parlament, F-15/14, EU:F:2014:236, Rn. 35).

    Die Wendung "kurze Darstellung der Klagegründe" in Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs bedeutet nämlich, dass in der Klageschrift im Einzelnen darzulegen ist, worin die Klagegründe bestehen, auf die sich die Klage stützt (…Urteile vom 16. September 2013, De Nicola/EIB, T-618/11 P, EU:T:2013:479, Rn. 57, und vom 15. Oktober 2014, De Bruin/Parlament, F-15/14, EU:F:2014:236, Rn. 39, …sowie Beschluss vom 9. Juli 2015, De Almeida Pereira/Eurojust, F-142/14, EU:F:2015:83, Rn. 20).

  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Nur in bestimmten Sonderfällen, insbesondere wenn der behauptete Schaden schwer zu beziffern ist, können somit unbezifferte Anträge zulässig sein (vgl. Urteil vom 23. September 2004, Hectors/Parlament, C-150/03 P, EU:C:2004:555, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.09.2011 - T-236/02

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die …

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Würde einem solchen Vorbringen des EAD, das aus Mutmaßungen über sein künftiges administratives Verhalten besteht, gefolgt, liefe dies aber in diesem Verfahrensstadium auf nichts anderes hinaus als darauf, das in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta verankerte Grundrecht auf rechtliches Gehör seines Wesensgehalts zu berauben, da schon der Inhalt dieses Rechts impliziert, dass der Betroffene die Möglichkeit hatte, den betreffenden Entscheidungsprozess zu beeinflussen (vgl. Urteile vom 14. September 2011, Marcuccio/Kommission, T-236/02, EU:T:2011:465, Rn. 115, …und vom 14. Mai 2014, Delcroix/EAD, F-11/13, EU:F:2014:91, Rn. 44), und zwar im vorliegenden Fall schon im Stadium des Erlasses der Ausgangsentscheidung, d. h. der angefochtenen Entscheidung, und nicht erst bei der Erhebung einer Beschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Oktober 2015, DD/FRA, F-106/13 und F-25/14, EU:F:2015:118, Rn. 97 und 98, gegen das ein Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union eingelegt worden ist, Rechtssache T-742/15 P).
  • EuG, 06.06.2006 - T-10/02

    Girardot / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Rn. 96 Nach ständiger Rechtsprechung kann zwar die Aufhebung einer rechtswidrigen Handlung wie der angefochtenen Entscheidung für sich genommen bereits einen angemessenen und grundsätzlich hinreichenden Ersatz für den gesamten durch diese Handlung etwa verursachten immateriellen Schaden darstellen, doch gilt dies nicht, wenn der Kläger nachweist, dass er einen von der Rechtswidrigkeit, auf der die Aufhebung beruht, abtrennbaren immateriellen Schaden erlitten hat, der durch die Aufhebung nicht in vollem Umfang wiedergutgemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 131…, vom 19. November 2009, Michail/Kommission, T-49/08 P, EU:T:2009:456, Rn. 88, …und vom 19. Mai 2015, Brune/Kommission, F-59/14, EU:F:2015:50, Rn. 80).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-412/92

    Parlament / Meskens

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Nach ständiger Rechtsprechung muss, um der Verpflichtung aus Art. 266 AEUV gerecht zu werden, das Organ, von dem ein durch den Unionsrichter aufgehobener Rechtsakt ausgeht, in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens unter Beachtung sowohl des Tenors und der Gründe des von ihm durchzuführenden Aufhebungsurteils als auch der anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts ermitteln, welche Maßnahmen sich aus diesem Urteil ergeben (vgl. Urteile vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 28 und 30…, vom 8. Oktober 1992, Meskens/Parlament, T-84/91, EU:T:1992:103, Rn. 80, …und vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 82).
  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines …

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Nach ständiger Rechtsprechung muss, um der Verpflichtung aus Art. 266 AEUV gerecht zu werden, das Organ, von dem ein durch den Unionsrichter aufgehobener Rechtsakt ausgeht, in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens unter Beachtung sowohl des Tenors und der Gründe des von ihm durchzuführenden Aufhebungsurteils als auch der anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts ermitteln, welche Maßnahmen sich aus diesem Urteil ergeben (…vgl. Urteile vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 28 und 30, vom 8. Oktober 1992, Meskens/Parlament, T-84/91, EU:T:1992:103, Rn. 80, …und vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 82).
  • EuG, 19.11.2009 - T-49/08

    Christos Michail gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel …

    Auszug aus EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14
    Rn. 96 Nach ständiger Rechtsprechung kann zwar die Aufhebung einer rechtswidrigen Handlung wie der angefochtenen Entscheidung für sich genommen bereits einen angemessenen und grundsätzlich hinreichenden Ersatz für den gesamten durch diese Handlung etwa verursachten immateriellen Schaden darstellen, doch gilt dies nicht, wenn der Kläger nachweist, dass er einen von der Rechtswidrigkeit, auf der die Aufhebung beruht, abtrennbaren immateriellen Schaden erlitten hat, der durch die Aufhebung nicht in vollem Umfang wiedergutgemacht werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 131, vom 19. November 2009, Michail/Kommission, T-49/08 P, EU:T:2009:456, Rn. 88, …und vom 19. Mai 2015, Brune/Kommission, F-59/14, EU:F:2015:50, Rn. 80).
  • EuG, 16.09.2015 - T-231/14

    EMA / Drakeford - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …

  • EuGöD, 19.05.2015 - F-59/14

    Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren …

  • EuGöD, 08.10.2015 - F-106/13

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Direktors der FRA, …

  • EuG, 19.07.2017 - T-742/15

    DD/ FRA - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …

  • EuGöD, 14.05.2014 - F-11/13

    Delcroix / EAD

  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die …

  • EuG, 11.09.2013 - T-317/10

    L / Parlament

  • EuGöD, 13.06.2012 - F-41/11

    Mocová / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-618/11

    De Nicola / EIB

  • EuG, 23.09.2015 - T-114/13

    Cerafogli / EZB

  • EuGöD, 14.09.2010 - F-52/09

    Da Silva Pinto Branco / Gerichtshof

  • EuGöD, 12.12.2012 - F-43/10

    Cerafogli / EZB

  • EuGöD, 06.11.2014 - F-4/14

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nach …

  • EuG, 03.06.2015 - T-658/13

    BP / FRA

  • EuGöD, 18.06.2015 - F-5/14

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den …

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-120/13

    Tzikas / AFE

  • EuG, 27.10.2016 - T-493/15

    Kommission / CX

  • EuGöD, 09.07.2015 - F-142/14

    De Almeida Pereira / Eurojust

  • EuG, 24.04.2017 - T-584/16

    HF/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten - …

    Rn. 81 In diesem Fall wäre es nämlich ausschließlich Sache des Organs, gemäß Art. 266 AEUV die erforderlichen Maßnahmen festzulegen, die u. a. in einer Wiederverwendung der Klägerin in einer Dienststelle des Parlaments ebenso wie in einer auf andere Gründe gestützten Bestätigung der Entscheidung über die Nichtverlängerung ihres Vertrags über den 31. Dezember 2015 hinaus oder in der Gewährung einer angemessenen finanziellen Entschädigung der Klägerin im Rahmen einer etwaigen gütlichen Beilegung bestehen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 91 bis 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 149 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die nunmehr in Art. 41 der Charta der Grundrechte, den die Unionsgerichte für allgemein anwendbar erklärt haben (…Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 81), verankerten Verteidigungsrechte - ohne sich darin zu erschöpfen - das in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a vorgesehene prozessuale Recht jeder Person umfassen, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird (Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 71).

    Sie hat die Betroffene hierzu jedoch nicht vorab förmlich angehört, obwohl die Anforderungen, die sich aus Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte ergeben, für eine sorgfältig handelnde Verwaltung nicht besonders schwer zu erfüllen sind und die Anhörung der Betroffenen eine Mindestgarantie darstellt, wenn die Verwaltung, wie im vorliegenden Fall, in einem Bereich tätig wird, in dem sie über ein weites Ermessen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 77).

  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne …

    Jedoch sei bei dieser Gelegenheit keine konkrete Maßnahme besprochen worden, und das EUIPO habe zudem in keiner Weise nachgewiesen, dass der Kläger während dieses Gesprächs seinen Standpunkt in zweckdienlicher Weise habe darlegen können, anders als insbesondere das Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD (F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 72), verlange.

    Rn. 113 Die Verteidigungsrechte, wie sie nunmehr in Art. 41 der Charta der Grundrechte verankert sind, den die Unionsgerichte für allgemein anwendbar erklärt haben (…Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 81), umfassen - ohne sich darin zu erschöpfen - das in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a vorgesehene prozessuale Recht jeder Person, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird (Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 71).

  • EuG, 25.10.2018 - T-286/15

    KF/ CSUE - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Personal des SATCEN - …

    Rn. 254 Aus all diesen Erwägungen ergibt sich, dass das Gericht nicht in der Lage ist, der Klägerin Schadensersatz zuzusprechen, ohne die vom SATCEN in Durchführung des vorliegenden Urteils ergriffenen Maßnahmen zu kennen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 2006, Pérez-Díaz/Kommission, T-156/03, EU:T:2006:153, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 5. Februar 2016, GV/EAD, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.04.2019 - T-492/17

    Fleig/ EAD - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter Vertrag - …

    Rn. 25 Mit Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD (F-137/14, EU:F:2016:14), hob das Gericht die ursprüngliche Kündigung wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf.

    Hierzu stellte die Anstellungsbehörde des EAD fest, da die ursprüngliche Kündigungsentscheidung durch das Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD (F-137/14, EU:F:2016:14), lediglich wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgehoben worden sei, stehe dem Erlass einer neuen, mit der ursprünglichen Kündigungsentscheidung identischen Entscheidung nichts entgegen.

  • EuGH, 12.11.2020 - C-446/19

    Fleig/ EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - …

    Rn. 34 Mit Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD (F-137/14, EU:F:2016:14), hob das Gericht für den öffentlichen Dienst die ursprüngliche Kündigung wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf.
  • EuG, 13.12.2018 - T-83/18

    CH/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten …

    Rn. 123 Was schließlich die vom Parlament geltend gemachten Schwierigkeiten bei der Einrichtung des Verfahrens zur Behandlung eines von APA gestellten und sich auf das Verhalten von Mitgliedern des Parlaments beziehenden Antrags auf Beistand betrifft, kann sich das Parlament auf diese Schwierigkeiten nicht mit Erfolg berufen, um sich seiner nach Art. 31 der Charta (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2018, Curto/Parlament, T-275/17, EU:T:2018:479, Rn. 85) und nach den Art. 12a und 24 des Statuts (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Februar 2016, GV/SEAE, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 77) bestehenden Verpflichtung zu entziehen, seinen Beamten und Bediensteten gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und ihnen damit rechtzeitig Verfahren an die Hand zu geben, durch die sichergestellt werden kann, dass die genannten Arbeitsbedingungen diesen Anforderungen genügen.
  • EuG, 13.12.2017 - T-703/16

    CJ/ ECDC - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Befristeter Vertrag - …

    En toute hypothèse, il résulte de la jurisprudence que le respect des droits de la défense, dont le droit d'être entendu fait partie intégrante, constitue une forme substantielle dont la violation peut être soulevée d'office (voir arrêt du 5 février 2016, GV/SEAE, F-137/14, EU:F:2016:14, point 67et jurisprudence citée).
  • EuG, 23.09.2020 - T-338/19

    UE/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Gesundheitliche …

    Rn. 54 In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass, wie das Gericht für den öffentlichen Dienst bereits entschieden hat, die Zulassung eines solchen Arguments auf nichts anderes als auf eine Aushöhlung des in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta verankerten Grundrechts auf Anhörung hinausliefe, da der Inhalt dieses Rechts impliziert, dass der Betroffene die Möglichkeit hatte, den in Rede stehenden Entscheidungsprozess zu beeinflussen, und zwar im vorliegenden Fall bereits im Stadium des Erlasses der ursprünglichen - d. h. der angefochtenen - Entscheidung und nicht erst bei Einlegung einer Beschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts (vgl. Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.05.2018 - T-566/16

    Josefsson/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Unbefristeter …

    Rn. 34 À cet égard, tout d'abord, il y a lieu de relever qu'il est incontestable que la décision attaquée fait grief au requérant, d'autant plus qu'il s'agit d'une décision de licenciement, à savoir l'une des mesures administratives qui est susceptible d'affecter le plus sévèrement un agent (voir arrêt du 5 février 2016, GV/SEAE, F-137/14, EU:F:2016:14, point 72 et jurisprudence citée).
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