Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Elternunterhalt: Vorrang von zusätzlich geschuldetem Betreuungsunterhalt bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit; elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 1603 Abs 1 BGB, § 1609 Nr 2 BGB, § 1615l Abs 1 BGB, § 1615l Abs 2 BGB
Elternunterhalt: Vorrang von zusätzlich geschuldetem Betreuungsunterhalt bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit; elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - IWW
§ ... 94 Abs. 1 SGB XII, § 1615 l Abs. 1, 2 BGB, § 1615 l Abs. 2 Sätze 4 und 5 BGB, § 1360 BGB, § 1609 BGB, § 94 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 SGB XII, § 1615 l BGB, § 1603 Abs. 1 BGB, § 1609 Nr. 2 BGB, § 1609 Nr. 2 und 3 BGB, § 1609 Nr. 6 BGB, § 1578 Abs. 1 BGB, § 1610 BGB, § 1615 l Abs. 2 BGB, § 1615 l Abs. 2 Satz 4 BGB, § 1615 l Abs. 2 Satz 5 BGB, § 1570 Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, Art. 6 Abs. 1 GG
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abzug eines von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeten Betreuungsunterhalts von dem Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt; Vorliegen eines elternbezogenen Grundes zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1609 Nr. 2 ; BGB § 1615l Abs. 2
Abzug eines von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeten Betreuungsunterhalts von dem Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt; Vorliegen eines elternbezogenen Grundes zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts - datenbank.nwb.de
Elternunterhalt: Vorrang von zusätzlich geschuldetem Betreuungsunterhalt bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit; elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei persönlicher Kindesbetreung durch Elternteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (29)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elternunterhalt - bei gleichzeitigem Betreuungsunterhalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elternunterhalt - bei gleichzeitiger Betreuungsunterhaltsverpflichtung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt
- Jurion (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unterhalt für pflegebedürftigen Vater - Bei der Berechnung des Elternunterhalts ist der Betreuungsunterhalt für die Lebensgefährtin zu berücksichtigen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unterhaltspflicht eines Familienvaters ohne Trauschein bei Elternunterhalt zu berücksichtigen
- famrz.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt
- isuv.de (Kurzinformation)
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 09.03.2016)
Rechte unverheirateter Eltern gestärkt
- taz.de (Pressebericht, 09.03.2016)
Kosten der Elternpflege: Rabatt nur im Ausnahmefall
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Unverheiratet in Patchwork-Familie: Höherer Elternunterhalt rechtens?
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt: Berücksichtigung von Betreuungsunterhalt
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn von nicht verheiratetem Kind Elternunterhalt gefordert wird
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt: Mindert Betreuungsunterhalt die Leistungsfähigkeit des Kindes?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt: kein Familienselbstbehalt ohne Trauschein/Betreuungsunterhalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betreuungsunterhalt muss bei Berechnung des Elternunterhalts als Abzugsposten berücksichtigt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ermittlung der Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt oder Betreuungsunterhalt in einer nicht ehelichen Beziehung - was ist vorrangig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt und Patchworkfamilie
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.03.2016)
Unterhaltspflicht: Entlastung unverheirateter Kinder
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Stärkung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Elternunterhalt
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit unverheirateter Eltern
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Zur Leistungsfähigkeit eines zum Elternunterhalt verpflichteten Kindes
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Unverheiratete Kinder sind beim Unterhalt ihrer Eltern teilweise schlechter gestellt als verheiratete
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Elternunterhalt: Unverheiratete Paare im Nachteil
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Familienrecht (nichteheliche Lebensgemeinschaft): Abzug von Betreuungsunterhalt bei Ermittlung der Leistungsfähigkeit bzgl. Elternunterhalt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 209, 243
- NJW 2016, 1511
- MDR 2016, 523
- FamRZ 2016, 887
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (16)
- BGH, 10.06.2015 - XII ZB 251/14
Verlängerung des Unterhalts für die Betreuung eines behinderten, nichtehelichen …
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Der danach geschuldete Bedarf des Unterhaltsberechtigten richtet sich allein nach seiner eigenen Lebensstellung gemäß § 1610 BGB (…Senatsurteil BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn. 20 ff.; s. auch Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 34 mwN).Dabei ist allerdings stets zu beachten, dass die gesetzliche Regel, wonach der Betreuungsunterhalt zunächst nur für drei Jahre geschuldet ist und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ausdrücklich begründet werden muss, nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 12 ff. und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 26 mwN).
Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 15 mwN und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 27).
- BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04
Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Maßgebend ist beim Elternunterhalt die Lebensstellung, die dem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang des Verpflichteten entspricht, mithin der gesamte individuelle Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersversorgung (Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511, 1512 mwN).Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Inanspruchnahme für den Unterhalt von Eltern in der Regel erst stattfindet, wenn der Unterhaltspflichtige sich selbst bereits in einem höheren Lebensalter befindet, seine Lebensverhältnisse demzufolge bereits längerfristig seinem Einkommensniveau angepasst hat, Vorsorge für sein eigenes Alter treffen möchte und dann unerwartet der Forderung ausgesetzt wird, sich an den für seine Eltern aufgrund deren Hilfs- und Pflegebedürftigkeit anfallenden Kosten zu beteiligen (Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511, 1512 mwN).
Der Senat hat es grundsätzlich gebilligt, wenn bei der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden bereinigten Einkommens allein auf einen hälftigen Anteil des Betrags abgestellt wird, der den an sich vorgesehenen Mindestselbstbehalt übersteigt (Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511, 1513 mwN).
- BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab …
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Rn. 18 aa) Die Feststellungen zum Nettoeinkommen des Antragsgegners sowie zu den Abzügen wegen berufsbedingter Aufwendungen, Kinderbetreuungskosten und hinsichtlich des Kindesunterhalts (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 258/13 - FamRZ 2014, 1183 Rn. 34 ff. …und vom 24. Juni 2009 - XII ZR 161/08 - FamRZ 2009, 1477 Rn. 21 ff.) sind allerdings weder von der Rechtsbeschwerde angegriffen noch sonst von Rechts wegen zu beanstanden.Dabei ist der vom Antragsgegner seiner Lebensgefährtin gewährte Naturalunterhalt für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit gemäß § 1603 Abs. 1 BGB anhand der Vorgaben des § 1615 l BGB zu monetarisieren (vgl. zum Kindesunterhalt Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 258/13 - FamRZ 2014, 1183 Rn. 35).
- BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08
Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des …
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Dabei ist allerdings stets zu beachten, dass die gesetzliche Regel, wonach der Betreuungsunterhalt zunächst nur für drei Jahre geschuldet ist und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ausdrücklich begründet werden muss, nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 12 ff. und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 26 mwN).Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 15 mwN und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 27).
- BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/07
Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Für den Elternunterhalt kann der verheiratete Unterhaltspflichtige die Differenz zwischen seinem Einkommen und seinem Anteil am individuellen Familienbedarf einsetzen (grundlegend Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 Rn. 40 ff.).Weil sich die Höhe des - beim Zusammenleben der Ehegatten bestehenden - Anspruchs auf Familienunterhalt allerdings auch nach dem die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden (§ 1578 Abs. 1 BGB) Elternunterhalt richtet, sich beide Ansprüche mithin wechselseitig beeinflussen, hat es der Senat gebilligt, dem verheirateten Unterhaltspflichtigen einen Familienselbstbehalt zu belassen, der sich - bei darüber hinausgehendem Einkommen der Eheleute - auf einen individuellen Familienbedarf erhöhen kann (BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 Rn. 40 ff.).
- BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen …
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Die Mitwirkung an einer solchen Gestaltung der nichtehelichen Gemeinschaft ist dem Pflichtigen im Verhältnis zu seinen unterhaltsberechtigten Eltern nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, wenn sie rechtsmissbräuchlich erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. April 2007, XII ZR 189/04, FamRZ 2007, 1081).Das ist indessen so lange zu verneinen, wie es den berechtigten Interessen innerhalb der neuen Familie entspricht, dass ein Partner zugunsten der Haushaltsführung und Kinderbetreuung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081 Rn. 18).
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Das Familiengrundrecht garantiert als Abwehrrecht insbesondere das Zusammenleben der Familienmitglieder und die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2013, 521, 525 mwN). - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Rn. 42 In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den Partnern, die sich bewusst gegen eine rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehung entschieden haben, unbenommen, die Ehe zu schließen und damit ihre Beziehung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen sowie ihren gegenseitigen Einstandswillen durch entsprechende Unterhaltspflichten zu dokumentieren (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 1169, 1174). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Art. 6 Abs. 1 GG gestattet dem Gesetzgeber, die besonderen, auch gesamtgesellschaftlich dienlichen Lasten, die jeder Ehegatte mit dem Eingehen der Ehe übernimmt, durch die Gewährung einfachgesetzlicher Privilegierungen etwa bei Unterhalt, Versorgung, im Pflichtteils- oder im Steuerrecht zumindest teilweise auszugleichen und damit die Ehe besser zu stellen als weniger verbindliche Paarbeziehungen (BVerfG FamRZ 2013, 1103 Rn. 83;… vgl. auch Maunz/Dürig/Badura GG [Stand: September 2015] Art. 6 Rn. 55 mwN). - BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Rn. 37 c) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens des Unterhaltspflichtigen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn diese auch tatsächlich in der genannten Höhe betrieben wird (…vgl. Senatsurteile BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 27; vom 14. Januar 2004 - XII ZR 149/01 - FamRZ 2004, 792, 793 und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 863). - BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
- BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01
Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von …
- BGH, 29.04.2015 - XII ZB 236/14
Leistungsfähigkeitsprüfung für Elternunterhalt: Bedürfnis des …
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …
- BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11
Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des …
- BGH, 24.06.2009 - XII ZR 161/08
Höhe des vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzugsfähigen Betrags des …
- BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16
Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim
§ 1603 Abs. 1 BGB gesteht damit jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts zu; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14 - FamRZ 2016, 887 Rn. 14 ff.). - BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15
Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des …
Der Antragsteller geht der Mutter der Antragsgegnerin im Rang vor (§ 1609 Nr. 1, 6 BGB; vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14 - FamRZ 2016, 887 Rn. 22). - BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19
Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs
Rn. 42 cc) Daher kann auch auf sich beruhen, dass das Oberlandesgericht das fiktive Erwerbseinkommen der neuen Ehefrau des Antragstellers für die Zeit ab August 2018 zu Unrecht (…vgl. Senatsurteil BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 49 mwN und Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 258/13 - FamRZ 2014, 1183 Rn. 46 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 25 mwN) nicht als ihren Unterhaltsbedarf vermindernd berücksichtigt hat.
- BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen …
Im Rahmen der Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen sind die von diesem für seinen Familienverband getragenen Wohnkosten nur anteilig zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887).Rn. 17 Allerdings kann im Einzelfall eine Erhöhung des Selbstbehalts in Frage kommen, wenn der darin enthaltene Wohnkostenanteil - nach den Umständen nicht vermeidbar - überschritten wird (Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 19;… vgl. auch Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 469;… Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 23).
Die vom Antragsgegner angeführten Wohnkosten von monatlich 557 EUR fallen aber nicht nur für ihn an, sondern decken auch den Wohnbedarf seiner Ehefrau und der beiden gemeinsamen Kinder, was grundsätzlich durch eine nur anteilige Berücksichtigung der anfallenden Wohnkosten beim unterhaltspflichtigen Antragsgegner abzubilden ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 19;… Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 469;… Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 27).
- BGH, 19.09.2018 - XII ZB 385/17
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den biologischen Vater: Umfang der …
Dagegen hat der Antragsgegner seine etwa mangelnde oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 209, 243 = FamRZ 2013, 887 Rn. 27;… BGHZ 205, 165 = FamRZ 2015, 1172 Rn. 38 mwN …und vom 24. September 2014 - XII ZB 111/13 - FamRZ 2014, 1992 Rn. 22;… Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1603 Rn. 2, 385 ff. mwN). - BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen
Sollte dem Grunde nach der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG um den Wohnvorteil der Kinder zu kürzen sein, kämen hierfür allenfalls die Beträge in Betracht, die in den Sätzen der für den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Wohnbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes pauschalierend enthalten sind (Hinweis auf BGH-Beschluss vom 09.03.2016 - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243, Rz 19 - Wohnkostenanteil von 20 %). - OLG Hamm, 24.10.2024 - 2 UF 12/24
Berechnung des Selbstbehalts der Kinder bei der Forderung einer Kostenübernahme …
Maßgebend ist beim Elternunterhalt die Lebensstellung, die dem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang des Verpflichteten entspricht, mithin der gesamte individuelle Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersversorgung (BGH, Beschluss vom 09.03.2016 - XII ZB 693/14 - FamRZ 2016, 887 Rn. 14).Ausgehend von dem Familienselbstbehalt und den Gesamteinkünften der Ehegatten ist der individuelle Familienbedarf zu ermitteln, zu dem der Unterhaltspflichtige entsprechend dem Verhältnis der Einkünfte beider Ehegatten beizutragen hat (BGH, Beschluss vom 09.03.2016, a. a. O., Rn. 21).
- OLG Brandenburg, 02.03.2022 - 9 UF 179/21
Nachehelicher Ehegattenunterhalt; Voraussetzungen eines Anspruchs auf …
Die Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann also lediglich in Ausnahmefällen aus Gründen der Billigkeit zu einer über die Vollendung des 3. Lebensjahres hinaus erfolgen, was wegen dieses Ausnahmecharakters vom Unterhaltsberechtigten in vollem Umfange darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen ist (st. Rspr. des BGH, vgl. FamRZ 2016, 887; BGH 2015, 1369; BGH FamRZ 2011, 1375). - OLG München, 15.01.2025 - 12 UF 824/24
Antragsgegner, Unterhaltsansprüche Minderjähriger, Rückständiger Kindesunterhalt, …
Lebt in der Wohnung nicht nur der Unterhaltspflichtige, sondern auch Kinder und ggf. eine neue Ehefrau oder Partnerin, erfolgt grundsätzlich nur eine anteilige Berücksichtigung der anfallenden Wohnkosten beim unterhaltspflichtigen Beteiligten (BGH, FamRZ 2021, 181; BGH, FamRZ 2016, 887 Rn. 19). - OLG Köln, 26.07.2017 - 11 U 16/17
Ansprüche der Eltern nach unfallbedingtem Versterben eines Kindes
Rn. 12 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Januar 2017 - XII ZB 118/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Beschluss vom 09. März 2016 - XII ZB 693/14 - , juris) findet die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berechtigten zu gewähren. - KG, 28.06.2023 - 16 UF 11/23
Rückgriff UV-Kasse
- OLG Hamm, 09.02.2026 - 4 UF 120/25
- KG, 03.07.2023 - 16 UF 11/23
Anspruch einer Unterhaltsvorschussstelle auf übergegangenen Kindesunterhalt
- OLG Köln, 05.07.2018 - 10 WF 80/18
Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen bei der Berechnung des für die …
- OLG Koblenz, 09.08.2017 - 9 UF 224/17
Bestattungskosten eines Totenfürsorgeberechtigten
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Rechtsprechung
| BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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- Bundesverfassungsgericht
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Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung ...
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Art 3 Abs 1 GG, § 249b S 2 SGB 6
Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung
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Verfassungsbeschwerde zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berücksichtigungszeiten wegen Pflege - in der gesetzlichen Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 16.12.2008 - S 34 R 486/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2010 - L 2 R 31/09
- BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R
- BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Papierfundstellen
- NZS 2016, 224
- FamRZ 2016, 887
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 130, 240 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich allerdings aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 111, 176 ).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 130, 240 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ).Rn. 10 Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ).
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 130, 240 ).In diesem Bereich hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 130, 240 ).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Rn. 10 Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Rn. 9 1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 ). - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Agrarmarktbeihilfen
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Rn. 10 Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Rn. 7 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R
Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 - …
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 91/11 R -,. - BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ). - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95
Erziehungsgeld an Ausländer
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Rn. 33 (3) Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit bei der Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (stRspr;… vgl zB BVerfG Beschluss vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240, 254 = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1 RdNr 42 mwN). Das gilt im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung besonders für Begünstigungen, die nicht auf eigenen Beiträgen der Versicherten beruhen (…vgl BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 2530/05 ua - BVerfGE 126, 369, 398 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9 RdNr 87; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - NZS 2016, 224 RdNr 12;… s auch BSG Urteil vom 19.4.2011 - B 13 R 27/10 R - BSGE 108, 126 = SozR 4-2600 § 74 Nr. 3, RdNr 48, 62 und - darauf Bezug nehmend - BVerfG <Kammer> Beschluss vom 18.5.2016 - 1 BvR 2217/11 ua - juris RdNr 26;… BSG Urteil vom 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R - BSGE 133, 64 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 11, RdNr 34 mwN). - BSG, 27.11.2025 - B 5 R 9/24 R
Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig
Hierzu gehört - wie oben bereits unter 1. b) und 1. c) bb) ausgeführt - auch der Grundrentenzuschlag (…vgl BSG Urteil vom 5.6.2025 - B 5 R 3/24 R - BSGE <vorgesehen> = SozR 4 <vorgesehen> - juris RdNr 24 f;… vgl zu Kindererziehungszeiten BSG Urteil vom 18.4.2024 - B 5 R 10/23 R - BSGE 138, 63 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 12, RdNr 45; BSG Urteil vom 26.7.2023 - B 5 R 46/21 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 13, RdNr 44, und zu Berücksichtigungszeiten wegen Pflege und Kindererziehung BVerfG <Kammer> Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris RdNr 12).. - BSG, 18.04.2024 - B 5 R 10/23 R
Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zur …
Rn. 45 Bei aus Bundesmitteln zum sozialen Ausgleich gewährten Leistungen wie den Kindererziehungszeiten besteht ein besonders großer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl BSG Urteil vom 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R - BSGE 129, 192 = SozR 4-2600 § 70 Nr. 3, RdNr 38 unter Bezugnahme auf BVerfG <Kammer> Nichtannahmebeschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris RdNr 12 mwN;… BSG Urteil vom 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R - BSGE 133, 64 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 11, RdNr 34;… BSG Urteil vom 26.7.2023 - B 5 R 46/21 R - in SozR 4 <vorgesehen> RdNr 44).
- BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R
Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
Da die Kindererziehungszeiten grundsätzlich aus Bundesmitteln zum sozialen Ausgleich gewährt werden, hat der Gesetzgeber zudem einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl BVerfG Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - Juris RdNr 12;… BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 12/17 R - SozR 4-2600 § 307d Nr. 3 RdNr 27). - BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R
Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - …
Rn. 38 Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der bei sozialen Leistungen ohne Beitragszahlung besonders groß ist (vgl BVerfG <Nichtannahmebeschluss> vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris RdNr 12), wird auch nicht dadurch reduziert, dass die Beiträge des Bundes für Kinderziehung im Jahr 2010 mit ca 11, 6 Mrd Euro die auf die Renten mit EP für Kindererziehung im selben Jahr entfallenden Leistungen von ca 5, 8 Mrd Euro um etwa das Doppelte überstiegen haben (vgl SG Neubrandenburg Vorlagebeschluss vom 12.1.2012 - S 4 RA 152/03 - juris RdNr 43 f).Für Bestandsrentner hätte es der Gesetzgeber bei der Grundregel belassen können, dass bei einer Änderung rentenrechtlicher Vorschriften die einer laufenden Rente zugrunde gelegten pEP nicht neu bestimmt werden (§ 306 SGB VI). Es war ihm im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums (vgl BVerfG Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris RdNr 12;… BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 12/17 R - BSGE 126, 118 = SozR 4-2600 § 307d Nr. 3, RdNr 27) aber auch nicht verwehrt, eine spezielle Regelung für die Bestandsrentner zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu treffen.
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
Zwischen beiden Gruppen müssen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (…vgl. allgemein zur Ungleichbehandlung von Personengruppen: BVerfG 29. November 2017 - 1 BvR 1784/16 - Rn. 10; 11. Januar 2016 - 1 BvR 1687/14 - Rn. 9). - BSG, 05.06.2025 - B 5 R 3/24 R
Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente
Ein besonders großer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers besteht bei aus Bundesmitteln zum sozialen Ausgleich gewährten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (…zu Kindererziehungszeiten, die gemäß § 177 SGB VI vom Bund finanziert werden: BSG Urteil vom 18.4.2024 - B 5 R 10/23 R - BSGE <vorgesehen> = SozR 4-2600 § 56 Nr. 12, RdNr 45;… BSG Urteil vom 26.7.2023 - B 5 R 46/21 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 13 <vorgesehen> - juris RdNr 44;… BSG Urteil vom 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R - BSGE 133, 64 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 11, RdNr 34;… BSG Urteil vom 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R - BSGE 129, 192 = SozR 4-2600 § 70 Nr. 3, RdNr 38; vgl auch zu Berücksichtigungszeiten BVerfG <Kammer> Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris RdNr 12). - LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer …
Soweit das Sächsische Landessozialgericht in seiner neueren Rechtsprechung (z. B. Urteile vorn 22.8.2017, L 4 R 324/17, und vom 29.8.2017, L 5 R 52/17) die Verfassungsmäßigkeit von § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI i. V. m. Anlage 2b zum SGB VI mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2016 (1 BvR 1687/14) begründe, sei dies unzutreffend.Dies gilt umso mehr, als Kindererziehungszeiten einen sozialen Ausgleich ohne entsprechende Gegenleistung des Versicherten in Form von Versicherungsbeiträgen darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris Rn. 12).
Soweit die Klägerin die Rechtsprechung des 5. Senats und die des erkennenden Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (z. B. Urteile vom 22.8.2017, L 4 R 324/17, und vom 29.8.2017, L 5 R 52/17) - die Verfassungsmäßigkeit von § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI i. V. m. Anlage 2b zum SGB VI werde mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2016 (1 BvR 1687/14) begründet - kritisiert, geht diese Kritik an der Sache vorbei.
Zum einen argumentiert der Senat mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2016 (1 BvR 1687/14) im Rahmen des § 307d SGB VI (vgl. dazu nur oben) und zum anderen sind und bleiben Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten eine Form des sozialen Ausgleichs.
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R
Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
Rn. 30 (3) Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit bei der Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (stRspr;… vgl zB BVerfG Beschluss vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240, 254 = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1 RdNr 42 mwN). Das gilt im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung besonders für Begünstigungen, die nicht auf eigenen Beiträgen der Versicherten beruhen (…vgl BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 2530/05 ua - BVerfGE 126, 369, 398 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9 RdNr 87; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - NZS 2016, 224 RdNr 12;… s auch BSG Urteil vom 19.4.2011 - B 13 R 27/10 R - BSGE 108, 126 = SozR 4-2600 § 74 Nr. 3, RdNr 48, 62 und - darauf Bezug nehmend - BVerfG <Kammer> Beschluss vom 18.5.2016 - 1 BvR 2217/11 ua - juris RdNr 26;… BSG Urteil vom 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R - BSGE 133, 64 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 11, RdNr 34 mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2018 - L 14 R 758/16
Rente wegen Erwerbsminderung
Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016-1 BvR 1687/14).
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags …
- LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Arbeitslosengeldanspruch …
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R
Anspruch auf Altersrente
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …
- BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R
Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der …
- LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 4 R 321/17
- BSG, 25.02.2020 - B 13 R 284/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 7 R 4329/17
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- BSG, 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R
Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- SG Detmold, 21.07.2016 - S 11 R 653/14
- LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15
Rentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
- LSG Sachsen, 14.11.2017 - L 4 R 451/17
Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für …
- LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15
Mütterrente - Übergangsregelung im Rentenpaket 2014 verfassungsgemäß
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen …
- VG Aachen, 17.11.2020 - 2 K 5676/17
Verbindliche kommunale Bedarfsplanung im Bereich stationärer oder teilstationärer …
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses von 33 Jahren an Grundrentenzeiten für …
- LSG Sachsen, 24.10.2017 - L 5 R 425/17
Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für …
- LSG Sachsen, 22.08.2017 - L 4 R 744/16
Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer …
- SG Würzburg, 23.02.2016 - S 3 R 751/15
Berücksichtigung eines persönlichen Entgeltpunktes aufgrund der sog. Mütterrente
- VG Aachen, 09.03.2017 - 2 K 596/15
Altenpflegeeinrichtung; Berufsausübungsregelung; Pflegeplätze; Wohnqualität; …
- VG Gera, 19.06.2020 - 1 K 2213/19
(Un-)Möglichkeit der dauerhaften Übernahme eines Mitglieds des Thüringer Landtags …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2025 - L 10 R 1156/23
- BSG, 22.07.2025 - B 5 R 50/24 BH
- LSG Sachsen, 07.12.2017 - L 4 R 474/17
Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer …
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 3102/15
- SG Hannover, 27.04.2026 - S 12 R 19/25
Grundrentenzuschlag; Einkommen; Ehegatte; Datenübermittlung; Finanzverwaltung; …
- LSG Sachsen, 10.10.2017 - L 5 R 415/17
Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für …
- SG Wiesbaden, 10.08.2017 - S 11 R 268/15
- SG Münster, 19.07.2024 - S 13 R 55/24
- VG Gera, 02.05.2018 - 1 K 194/16
Berechnung des Erfahrungsdienstalters
- SG Landshut, 15.01.2026 - S 6 R 266/23
Grundrentenzuschlag, freiwillige Beitragszeiten, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
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