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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 25.03.2022

Rechtsprechung
   VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10712
VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22 (https://dejure.org/2022,10712)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.05.2022 - 12 L 25.22 (https://dejure.org/2022,10712)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 12 L 25.22 (https://dejure.org/2022,10712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 130d ZPO, § 55d VwGO

  • JurPC

    Pflicht zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen nach § 55d VwGO

  • BRAK-Mitteilungen

    Pflicht zur Nutzung des beA in eigener Angelegenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: Rechtsanwalt in eigener Sache "Rechtsanwalt” - Es gilt die "aktive Nutzungspflicht”

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anwalt muss Schriftsätze in eigener Sache elektronisch einreichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanwälte und die beA-Pflicht - in eigenen Angelegenheiten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren - Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Nutzung des beA auch bei Tätigkeiten in eigener Angelegenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte müssen das beA auch in eigenen Angelegenheiten verwenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren - Berufung auf Rolle als Privatperson greift nicht

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1222
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2013 - L 3 AL 457/13
    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn der Schuldner aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse sich vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung in diese geraten würde (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Mai 2013 - L 3 AL 457/13 - juris Rn. 18; Bayerisches LSG…, Urteil vom 23. April 2009 - L 4 KR 471/07 - juris Rn. 18).

    Der Antragsgegner kann im Rahmen der Ermessensausübung vielmehr die Gesamtumstände und dabei auch die Umstände berücksichtigen, die zur Entstehung des Anspruchs geführt haben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Mai 2013 - L 3 AL 457/13 - juris Rn. 19).

  • VG Potsdam, 15.12.2009 - 3 L 314/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung aus einem Beitreibungsbescheid …

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Dennoch richtet sich der vorläufige Rechtsschutz gegen eine Vollstreckung dieser Kosten und Abgaben im vorliegenden Fall nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, da die Vollstreckung der rückständigen Beiträge und Säumniszuschläge des Antragsgegners und der Rechtsschutz hiergegen sich nach der speziellen Vorschrift des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin vom 2. Februar 1998 (GVBl. S. 9) in der Fassung vom 2. November 2018 (GVBl. S. 649) - RAVG Bln - richtet (in diesem Sinne für die gleichlautenden Vorschriften für das Brandenburger Versorgungswerk VG Potsdam, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 L 314/09 - juris Rn. 4; insoweit bestätigend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2010, 12 S 1/10 - juris).

    Offen bleiben kann, ob diese abdrängende Sonderzuweisung zur Vermeidung einer sinnwidrigen Rechtswegspaltung auch dann greift, wenn wie vorliegend neben Einwendungen gegen den Anspruch selbst auch Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden (dafür VG Potsdam, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 L 314/09 - juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2010 - 12 S 1.10
    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Dennoch richtet sich der vorläufige Rechtsschutz gegen eine Vollstreckung dieser Kosten und Abgaben im vorliegenden Fall nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, da die Vollstreckung der rückständigen Beiträge und Säumniszuschläge des Antragsgegners und der Rechtsschutz hiergegen sich nach der speziellen Vorschrift des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin vom 2. Februar 1998 (GVBl. S. 9) in der Fassung vom 2. November 2018 (GVBl. S. 649) - RAVG Bln - richtet (in diesem Sinne für die gleichlautenden Vorschriften für das Brandenburger Versorgungswerk VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 L 314/09 - juris Rn. 4; insoweit bestätigend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2010, 12 S 1/10 - juris).

    Einer vorherigen Zustellung des Bescheids und dann einer erneuten Zustellung jenes, nunmehr mit der Vollstreckbarkeitsbescheinigung versehenen Bescheids, bedurfte es nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Juli 2010 - 12 S 1/10 - juris Rn. 3).

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 471/07

    Kranken- und Pflegeversicherung - Stundung - Beitragsschuld - erhebliche Härte

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn der Schuldner aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse sich vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung in diese geraten würde (LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 21. Mai 2013 - L 3 AL 457/13 - juris Rn. 18; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2009 - L 4 KR 471/07 - juris Rn. 18).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08

    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines …

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Auch der sich selbst vertretende Rechtsanwalt ist als Rechtsanwalt zu behandeln, da die Personenverschiedenheit von Anwalt und Mandant kein kennzeichnendes Merkmal einer anwaltlichen Tätigkeit ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2010 - IV ZR 188/08 - NJW 2011, 232, 234, Rn. 21;… Toussaint in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 78 Rn. 29).
  • OLG Köln, 19.02.2018 - 17 W 198/17

    Kostenerstattungsansprüche eines Rechtsanwalts bei Selbstvertretung

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Es ist daher - ohne dass der Antragsteller dies gesondert hervorheben müsste - davon auszugehen, dass er sich im hiesigen Verfahren als Rechtsanwalt selbst vertritt, was bei seinem Obsiegen gem. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 91 Abs. 2 Satz 3 Zivilprozessordnung - ZPO - zur Folge hätte, dass er vom Antragsgegner seine Gebühren und Auslagen erstattet verlangen könnte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 17 W 198/17 - BeckRS 2018, 6561, Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16

    Anspruch auf Erlass bzw. Niederschlagung einer Forderung von Beiträgen zur …

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Einer lediglich vorübergehend drohenden Existenzgefährdung kann durch eine Stundung Rechnung getragen werden, sodass ein Erlass dann nicht erforderlich ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2018 - L 1 KR 910/16 - juris Rn. 65;… Krauskopf/Baier aaO.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09

    Beitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Die Bestandskraft dieser Bescheide steht einer - auch summarischen - Überprüfung der Berechtigung jener Mitgliedsbeiträge entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. Juni 2009 - 9 S 830/09 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2007 - 12 S 40.07
    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Derartige Einwendungen kann der Antragsteller in der Hauptsache durch eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO und den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen, im einstweiligen Rechtsschutz besteht die hier maßgebliche Möglichkeit nach § 769 Abs. 1 ZPO, durch Erlass einer einstweiligen Anordnung die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 12 S 40/07 - juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.08.2004 - 3 L 28/04
    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
    Diese schwierige Rechtsfrage kann offenbleiben, da der Antrag, soweit Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung vorgebracht werden, aus den unter c) aa) darzulegenden Gründen offensichtlich unbegründet ist (in einer ähnlichen Konstellation ebenso verfahrend VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 05. August 2004 - 3 L 28/04 - juris Rn. 8 ff.; vgl. allgemein Kuhla in: BeckOK VwGO, 60.
  • OLG Frankfurt, 27.07.2022 - 26 W 4/22

    Pflicht der Anwälte zur Nutzung des beA auch in Verfahren ohne Anwaltszwang

    Bei Nichteinhaltung ist die Prozesserklärung nicht wirksam (vgl. KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21 -, juris;… BT-Drucks. 17/12634, S. 27;… Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 130d, Rdnr. 1; für die Parallelnorm des § 32d Satz 2 StPO so auch BGH, Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 110/22 -, juris; für die Parallelnorm des § 55d VwGO ebenso VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2022 - VG 12 L 25/22 -, BeckRS 2022, 9921).
  • ArbG Stuttgart, 18.07.2022 - 4 Ca 1688/22

    Keine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für einen als …

    Rn. 7 In der Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob das Tatbestandsmerkmal "durch einen Rechtsanwalt" in § 46g Satz 1 ArbGG und den gleichlautenden Parallelvorschriften (etwa § 130d Satz 1 ZPO) rollen- oder statusbezogen zu verstehen ist (…für ein rollenbezogenes Verständnis Biallaß in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl., § 130d ZPO 1. Überarbeitung [Stand: 24.05.2022], Rn. 19; Fritsche NZFam 2022, 1, 3; vgl. auch VG Berlin 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 - Rn. 21, juris und Natter in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl., § 46c ArbGG [Stand: 04.01.2022], Rn. 41_1; für ein statusbezogenes Verständnis: H. Müller unter https://ervjustiz.de/aktive-nutzungspflicht-gilt-fuer-alle-rechtsanwaelte#more-1886 zuletzt abgerufen am 12.07.2022;… FG Berlin-Brandenburg 8. März 2022 - 8 V 8020/22 - Rn. 16, juris; Heimann/Steidle NZA 2021, 521, 524; vgl. zum Ganzen auch beA-Newsletter 6/2022 v. 2.6.2022: "Kein Wahlrecht bei aktiver Nutzungspflicht").

    Rn. 18 Bereits beim Verbandssyndikusrechtsanwalt ist die Annahme einer aktiven Nutzungspflicht unabhängig vom Auftreten als Syndikusrechtsanwalt abzulehnen (…Natter in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl., § 46c ArbGG [Stand: 04.01.2022], Rn. 41_1;… vgl. auch ArbG Stuttgart 15. Dezember 2021 - 4 BV 139/21 - Rn. 23 , juris; ähnlich VG Berlin 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 - Rn. 21 ff, wonach es darauf ankommt, ob ein Rechtsanwalt in eigener Sache als solcher auftritt oder nicht).

    Dass dies nicht geschehen ist spricht dafür, dass der Gesetzgeber in der vorliegenden Konstellation gar keine Beeinträchtigung der Berufsfreiheit des Verbandsmitarbeiters durch ein statusbezogenes Verständnis der aktiven Nutzungspflicht angenommen hat, sondern ein rollenbezogenes Verständnis angezeigt ist (vgl. auch die weitere verfassungsrechtliche Argumentation des VG Berlin 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 - Rn. 21 gegen ein rein statusbezogenes Verständnis).

  • VG Düsseldorf, 14.02.2024 - 4 K 4413/22

    Elektronisches Dokument, Formunwirksamkeit, Rechtsanwalt in eigener …

    Rn. 18 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris Rn. 21.

    Rn. 25 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 12 A 1484/23 -, juris Rn. 27; VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris Rn. 20 ff.; AGH Schleswig, Urteil vom 19. Dezember 2022 - 1 AGH 3/22 -, juris Rn. 34.

    Rn. 29 vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 17 W 198/17 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris Rn. 22,.

  • FG München, 06.12.2023 - 9 K 956/23

    Formzwang auch für Steuerberater in eigener Sache

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) und der Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verböten es, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater den Zugang zum Gericht in eigenen, privaten Angelegenheiten wegen der Verletzung von Berufspflichten im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs zu verwehren (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts -VGBerlin vom 5. Mai 2022 12 L 25/22, NJW-Spezial 2022, 414).

    Im Hinblick auf die für Rechtsanwälte ohnehin bestehende Vorhaltungs- und Nutzungspflicht der elektronischen Kommunikationsmittel ist nicht zu erkennen, dass es den Zugang zur Finanzgerichtsbarkeit in unzumutbarer Weise erschwert, wenn der Rechtsanwalt diese Kommunikationsmittel auch dann zu nutzen hat, wenn er nicht als Rechtsanwalt auftritt (vgl. BGH-Beschlüsse in MDR 2023, 1133; Rz 16; in FamRZ 2023, 719, Rz 21; jeweils zum Justizgewährungsanspruch; zweifelnd Beschluss des VG Berlin in NJW-Spezial 2022, 414).

  • FG Hessen, 18.10.2023 - 4 K 895/23

    Entscheidung nur über die Kosten nach beidseitiger Erledigungserklärung; …

    Soweit ggf. deshalb vertreten wird, dass die Anwendung der Nutzungspflicht davon abhänge, dass der Kläger seinen beruflichen Briefkopf verwende oder anderweitig in den Schriftsätzen auf seine Bestellung zum Steuerberater oder Rechtsanwalt hinweise (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris, zu § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung) ist nicht ersichtlich, auf welcher Rechtsgrundlage sich eine solche Differenzierung stützen könnte.

    Soweit in diesem Zusammenhang zudem von einer "Selbstvertretung" gesprochen wird (vgl. auch insoweit Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris), gibt es diese auch dann nicht, wenn die Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater erwähnt ist.

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 6 K 2297/22

    Zur Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (bejaht für Rechtsanwälte …

    Der Formmangel nach § 55d VwGO führt zur Unwirksamkeit der Antragstellung und somit zur Unzulässigkeit des Antrags (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 5.5.2022, 12 L 25/22, juris Rn. 26 mit Verweis auf die Gesetzesbegründung zur Parallelvorschrift des § 130d ZPO in BT-Drs. 17126/24, S. 27;… ebenso zur Parallelvorschrift des § 32d StPO BGH, Beschl. v. 24.5.2022, 2 StR 110/22, juris Rn. 2, 3).

    Auch der sich selbst vertretende Rechtsanwalt ist als Rechtsanwalt zu behandeln, da die Personenverschiedenheit von Anwalt und Mandant kein kennzeichnendes Merkmal einer anwaltlichen Tätigkeit ist (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 5.5.2022, 12 L 25/22, juris Rn. 22;… BGH, Urt. v. 10.11.2010, IV ZR 188/08, juris Rn. 21;… Toussaint in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 78 Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2024 - 13 S 410/24

    Kein Hängebeschluss im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren

    Denn dem Antragsteller steht ein solcher Anspruch gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 1 LHO in Verbindung mit § 19 Satz 2 VwKostG, § 6a Abs. 3 Satz 1 StVG, § 6 GebOSt nicht zu, sodass er auch keinen Anspruch auf Aussetzung der Vollstreckung bis zu einer (bestandskräftigen) Bescheidung seines Erlass- bzw. Stundungsantrags hat (vgl. auch OVG Sachsen…, Beschluss vom 02.09.2010 - 5 B 555/09 - juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2022 - 12 L 25.22 - juris Rn. 43 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - 12 A 1484/23

    Rechtsanwalt; elektronischer Rechtsverkehr; elektronische Übermittlung; …

    Rn. 29 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris Rn. 20 ff.; AGH Schleswig, Urteil vom 19. Dezember 2022 - 1 AGH 3/22 -, juris Rn. 34; Siegmund, in: NJW 2023, 1681.
  • VG Karlsruhe, 03.06.2026 - 2 K 11254/25

    Zulässigkeit; Rechtsanwalt; Terrassenüberdachung; Sichtschutzwand; …

    Ein demgemäß weites statusbezogenes und nicht bloß rollenbezogenes Verständnis (…vgl. BGH, Beschl. v. 04.04.2024 - I ZB 64/23 -, NJW 2024, 2255 = juris Rn. 24 f.; zweifelnd noch VG Berlin, Beschl. v. 05.05.2022 - 12 L 25/22 -, FamRZ 2022, 1222 = juris Rn. 21) entspricht dem gesetzgeberischen Konzept, für einen definierten Kreis sogenannter professioneller Einreicher eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs vorzusehen.
  • BayObLG, 14.07.2023 - 201 ObOWi 707/23

    Rechtsbeschwerdebegründung eines Rechtsanwalts in eigener Sache - …

    Rn. 5 Der Wortlaut des § 32d StPO lässt nicht erkennen, ob der Begriff des Rechtsanwalts status- oder rollenbezogen verwandt wird, ob also der Status als Rechtsanwalt genügt, um den Pflichten des § 32d StPO zu unterliegen oder ob darüber hinaus zu fordern ist, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall auch tatsächlich als solcher auftritt (vgl. zur Parallelvorschrift des § 55d VwGO VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2022 - VG 12 L 25/22 = BeckRs 2022, 9921).
  • AGH Schleswig-Holstein, 19.12.2022 - 1 AGH 3/22
  • OVG Sachsen, 31.01.2025 - 6 A 175/24

    Kostenentscheidung nach Aufnahme des wegen Tod des Klägers ausgesetzten …

  • VG Aachen, 10.08.2023 - 4 L 638/23
  • LG Düsseldorf, 04.10.2022 - 25 T 353/22
  • VG Köln, 25.07.2023 - 26 K 2582/23
  • VG Karlsruhe, 18.03.2024 - 10 K 2413/23

    Grundsätzlich erwächst ein Vollstreckungsbescheid auch dann in Rechtskraft, wenn …

  • VG München, 14.02.2025 - M 10 E 25.898

    Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente (Rechtsanwalt), Fehlende …

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11079
OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22 (https://dejure.org/2022,11079)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.03.2022 - 3 W 19/22 (https://dejure.org/2022,11079)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. März 2022 - 3 W 19/22 (https://dejure.org/2022,11079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 126 GBO, §§ 126 ff GBO, § 130d GBO, § 135 Abs 1 Nr 4 GBO, § 14b FamFG
    Formvorgaben für das Eintragungsersuchen eines Finanzamtes bei einem Grundbuchamt in Rheinland-Pfalz

  • JurPC

    Nutzung der elektronischen Form für ein Ersuchen an das Grundbuchamt

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 126, 130d, 135 Abs. 1 Nr. 4; FamFG § 14b
    Nutzungspflicht der elektronischen Form für ein Ersuchen an das Grundbuchamt in Rheinland-Pfalz nur für Notare

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch; Finanzamt als Antragsteller; Gesiegeltes und unterschriebenes Eintragungsersuchen

  • ibr-online

    Nur Notare müssen elektronische Form für Ersuchen an Grundbuchamt nutzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Behörden in Grundbuchsachen (IVR 2022, 117)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1180
  • NVwZ-RR 2022, 702
  • FGPrax 2022, 112
  • FamRZ 2022, 1222
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 09.04.2019 - 34 Wx 281/17

    Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragungsersuchen des Finanzamtes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22
    Rn. 13 Zudem ist bei einem behördlichen Ersuchen nach § 38 GBO die doppelte Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes von grundbuchrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ohnehin eingeschränkt (vgl. zum Prüfungsumfang OLG München, Beschluss vom 9. April 2019 - 34 Wx 281/17, Rn. 15 ff., juris).
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22
    Rn. 8 1. Im Verfahren zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach § 867 ZPO ist nicht der Beschwerderechtszug der ZPO, sondern der Rechtsmittelzug der GBO gegeben (OLG Köln, FGPrax 2008, 193).
  • OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10

    Zwangssicherungshypothek auf ehemaligem Miteigentumsanteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22
    Der Schuldner ist als Miteigentümer des Grundstücks eingetragen, § 39 GBO (Miteigentum ist ausreichend, vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 W 98/10, Rn. 15 ff., juris), und die Wertgrenze von 750 EUR ist überschritten, § 866 Abs. 3 S. 1 ZPO.
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2020 - 3 Wx 109/20

    Wie wird Verwalterzustimmung im Grundbuchverfahren nachgewiesen?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22
    Rn. 17 4. Im Hinblick auf den Erfolg des Rechtsmittels ist weder eine Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§§ 22, 25 GNotKG), noch eine diesbezügliche Wertfestsetzung, noch eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2020 - I-3 Wx 109/20, Rn. 31, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - I-3 Wx 200/19, Rn. 34, juris).
  • OLG München, 12.03.2012 - 34 Wx 245/11

    Oberlandesgerichtliche Entscheidungen in Grundbuchsachen: Bindungswirkung bei …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22
    Rn. 16 3. Im Fall der Aufhebung einer den Eintragungsantrag zurückweisenden Entscheidung hat das Beschwerdegericht grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden, d.h. eine Zwischenverfügung zu erlassen oder das Grundbuchamt zur Eintragung anzuweisen (OLG München, Beschluss vom 12. März 2012 - 34 Wx 245/11, Rn. 28, juris;… Kramer, in: BeckOK GBO, 44. Edition, 1. November 2021, GBO § 77 Rn. 41.1).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2020 - 3 Wx 200/19

    Wohnungsvereinigung: Reallast und Vorkaufsrechte sind einheitliche Rechte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22
    Rn. 17 4. Im Hinblick auf den Erfolg des Rechtsmittels ist weder eine Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§§ 22, 25 GNotKG), noch eine diesbezügliche Wertfestsetzung, noch eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlasst (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. August 2020 - I-3 Wx 109/20, Rn. 31, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - I-3 Wx 200/19, Rn. 34, juris).
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