Rechtsprechung
| KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 535 Abs 2 BGB, § 536 BGB, § 556a BGB
Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null mangels Eröffnung des Einkaufszentrums; Beschränkung der bei der Betriebskostenumlage zu berücksichtigen Ladenfläche für Großmieter - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 307, 535, 556a
Gerechter Verteilungsmaßstab für Betriebskostenabrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 307 ; BGB § 812 ; BGB § 242
Ansprüche aus einem fristlos gekündigten Gewerberaummietvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenumlage darf Großmieter nicht bevorteilen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mietminderung auf Null bei fehlender Eröffnung eines Einkaufszentrums
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlageschlüssel darf Großmieter nicht einseitig bevorteilen! (IMR 2020, 239)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.11.2016 - 29 O 50/15
- KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Papierfundstellen
- GE 2020, 541
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (63)
- BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10
Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Rn. 182 Entgegen der Terminologie der Parteien und des Landgerichtsurteils, die von einer "Klageänderung" sprechen, handelt es sich um eine nach § 264 Nr. 3 ZPO zulässige und nach Vorliegen der Abrechnung gebotene (s. BGH NJW 2016, 1308 Tz 26; NJW 2011, 145 Tz 22) Anpassung des Klageantrags an die geänderten Verhältnisse, da mit Eintritt der Abrechnungsreife (die für das Teil-Jahr 2014 jedoch gemäß Teil B Nr. 5.2.7 MV erst zum 31.12.2016 erfolgen musste) oder Vorliegen der Abrechnung der Anspruch auf Vorauszahlung untergegangen ist (s. BGH NJW 2013, 41 Tz 29).Rn. 191 a) Es gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des Betriebskostenrechts, dass der Mieter nicht in erheblichem Umfang mit Kosten belastet wird, die er nicht verursacht hat und die auch nicht seinen Mieträumen zugeordnet werden können (vgl. etwa zur Unzulässigkeit der Abwälzung von Kosten, die auf Leerstandsflächen entfallen, BGH NJW 2010, 3645 Tz 13, 23; Senat, ZMR 2016, 687 - juris Tz 25 f.; ferner BGH NJW 2009, 2058 Tz 16 zur Überschreitung der Grenze zumutbarer generalisierender Betrachtungsweise, wenn der Mieter mit Kosten eines Aufzugs belastet wird, der sich in einem andern Bauteil befindet und ihm daher keinen auch nur theoretischen Nutzungsvorteil bietet; s. a. zur unzulässigen Abwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten an Gemeinschaftsflächen BGH NJW 2014, 3722 Tz 22; NJW 2013, 41 Tz 17).
Wenn er diese auf den Mieter abwälzt, setzt dies einen billigen und sachgerechten Maßstab voraus (insoweit gilt nichts anderes als für die Kontrollfähigkeit der Abwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten, s. dazu BGH NJW 2014, 3722 Tz 22; NJW 2013, 41 Tz 17).
In der Rechtsprechung des BGH sind Klauseln, die dem Vermieter von Geschäftsräumen das Recht zur "Neufestsetzung" der Vorauszahlungen "bei Erhöhung oder Senkung der Betriebskosten" (NJW 2014, 1300) oder zur "angemessenen Herauf- oder Herabsetzung je nach Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Kosten" (Urt. v. 26.09.2012 - XII ZR 112/10, NJW 2013, 41 Tz 31) vorsahen, als wirksam angesehen worden.
Während die üblichen Anpassungsklauseln (in Anlehnung an § 560 Abs. 4 BGB) eine Anpassung nach dem Ergebnis einer Abrechnung für die vorangegangene Abrechnungsperiode vorsehen, was billigem Ermessen i.S. von § 315 BGB entspricht (s. BGH NJW 2013, 41 Tz 31; NJW 2014, 1300 Tz 26: "im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen"), ist es für den Mieter anhand der vorliegenden Klausel nicht erkennbar, nach welchen Kriterien eine Erhöhung erfolgen kann.
- KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum: …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Daraus folgt, dass die Miete zunächst für einen Monat nach Übergabe zu zahlen und sodann bis zur Eröffnung des Centers mangels jeder Gebrauchstauglichkeit der Räume auf Null gemindert ist (s. Urteil vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 , ZMR 2017, 156 ; Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 06.03.2017 - 8 U 73/16).Rn. 91 Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 veröffentlicht bei Juris für einen in den maßgeblichen Regelungen wortgleichen Mietvertrag über eine Galerie in dem gleichen Einkaufszentrum Folgendes ausgeführt:.
Rn. 114 Der vorliegende Mietvertrag der Parteien enthält ebenfalls die im Urteil vom 21.11.2016 ( 8 U 121/15 ) zitierten Regelungen, insbesondere zur kündigungsbewehrten Pflicht des Mieters zur Geschäftseröffnung innerhalb eines Monats nach Übergabe der Räume an ihn (Teil B Ziff. 4,5, Ziff. 3.3.5 MV).
Danach ist die vorliegende Klausel wirksam, wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 21.11.2016 - 8 U 121/15 , bei juris Tz 76 f.;… Urt. v. 01.12.2016 - 8 U 252/15 Tz 10, n.v.).
Das rückwirkende Erhöhungsrecht erlaubt es der Klägerin, durch bloße Erklärung (etwa zum Ende des Jahres rückwirkend zum Jahresbeginn) erhebliche "Nachzahlungen" von Betriebskosten"vorschüssen" zu fordern, ohne dass dem Gewerbemieter die Möglichkeit verbleibt, sich rechtzeitig auf höhere Vorauszahlungen einzustellen (vgl. bereits Senat, Urt. vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 , juris Tz 87 ).
- BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11
Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum: …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Rn. 188 4) Die in Teil B Nr. 5.2.5 MV vorgesehene Anerkenntnisfiktion, wonach der Mieter innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Abrechnung Einsicht in Belege nehmen kann und die Abrechnung nach Ablauf weiterer drei Wochen mangels eines mit Gründen versehenen Widerspruchs als anerkannt gilt, ist nach § 307 BGB i.V.m. dem Gedanken des § 308 Nr. 5 BGB unwirksam, da sich die Klägerin in der Klausel nicht verpflichtet hat, den Mieter bei Beginn der Frist, also in der Abrechnung, auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinzuweisen (s. Senat, ZMR 2011, 116 - juris Tz 66 ; ZMR 2016, 687 - juris Tz 22 ; s.a. BGH NJW 2014, 3722 Tz 31 f.).Rn. 191 a) Es gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des Betriebskostenrechts, dass der Mieter nicht in erheblichem Umfang mit Kosten belastet wird, die er nicht verursacht hat und die auch nicht seinen Mieträumen zugeordnet werden können (vgl. etwa zur Unzulässigkeit der Abwälzung von Kosten, die auf Leerstandsflächen entfallen, BGH NJW 2010, 3645 Tz 13, 23; Senat, ZMR 2016, 687 - juris Tz 25 f.; ferner BGH NJW 2009, 2058 Tz 16 zur Überschreitung der Grenze zumutbarer generalisierender Betrachtungsweise, wenn der Mieter mit Kosten eines Aufzugs belastet wird, der sich in einem andern Bauteil befindet und ihm daher keinen auch nur theoretischen Nutzungsvorteil bietet; s. a. zur unzulässigen Abwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten an Gemeinschaftsflächen BGH NJW 2014, 3722 Tz 22; NJW 2013, 41 Tz 17).
Wenn er diese auf den Mieter abwälzt, setzt dies einen billigen und sachgerechten Maßstab voraus (insoweit gilt nichts anderes als für die Kontrollfähigkeit der Abwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten, s. dazu BGH NJW 2014, 3722 Tz 22; NJW 2013, 41 Tz 17).
Dass es Überschneidungen in der Tätigkeit der Auftragnehmerin im Rahmen des Center-Managements und für die Werbegemeinschaft (als GbR, ggf. mit gesonderter Vergütung) geben mag, steht der Umlage der vollen vereinbarten Pauschale nicht entgegen, zumal die werbebezogenen Tätigkeiten des Centerverwalters ja in der Umlageklausel offen gelegt wurden (vgl. auch BGH NJW 2014, 3722 Tz 25 f.: werden die Aufgaben des Centermanagers in der Klausel erläutert - etwa auch Werbemaßnahmen - ist die Umlageklausel wirksam und insbesondere nicht intransparent).
- BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13
Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Diese Grundsätze gelten auch für das Recht des Vermieters zur Änderung der Nebenkostenvorauszahlung (vgl. auch BGH, Urt. v. 05.02.2014 - XII ZR 65/13, NJW 2014, 1300 Tz 26).In der Rechtsprechung des BGH sind Klauseln, die dem Vermieter von Geschäftsräumen das Recht zur "Neufestsetzung" der Vorauszahlungen "bei Erhöhung oder Senkung der Betriebskosten" (NJW 2014, 1300) oder zur "angemessenen Herauf- oder Herabsetzung je nach Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Kosten" (…Urt. v. 26.09.2012 - XII ZR 112/10, NJW 2013, 41 Tz 31) vorsahen, als wirksam angesehen worden.
Rn. 313 Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf das Urteil des BGH vom 05.02.2014 - XII ZR 65/13, NJW 2014, 1300.
Während die üblichen Anpassungsklauseln (in Anlehnung an § 560 Abs. 4 BGB) eine Anpassung nach dem Ergebnis einer Abrechnung für die vorangegangene Abrechnungsperiode vorsehen, was billigem Ermessen i.S. von § 315 BGB entspricht (s. BGH NJW 2013, 41 Tz 31; NJW 2014, 1300 Tz 26: "im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen"), ist es für den Mieter anhand der vorliegenden Klausel nicht erkennbar, nach welchen Kriterien eine Erhöhung erfolgen kann.
- BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10
Gewerberaummietvertrag: Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters bei einer …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Eine Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 BGB ist nicht durch § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen, da das einseitige Leistungsbestimmungsrecht von dem Grundsatz abweicht, dass Leistung und Gegenleistung im Vertrag festzulegen sind (s. BGH, Urt. v. 09.05.2012 - XII ZR 79/10, NJW 2012, 2187 Tz 19 für eine Mietanpassungsklausel).Rn. 312 Eine Klausel ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht (BGH NJW 2012, 2187 Tz 29).
Eine Klausel hingegen, die ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht enthält, das in Abweichung von § 315 BGB keine billigem Ermessen entsprechende Anpassung, sondern nur eine Erhöhung und damit allein die Wahrung der Interessen des Vermieters vorsieht, ist nach § 307 BGB wegen Unangemessenheit unwirksam (s. BGH NJW 2012, 2187 Tz 35).
Bei einer Anpassungsklausel erfordert das Transparenzgebot eine verständliche Formulierung, die insbesondere den Anlass der Änderung, die Bezugsgrößen sowie den Umfang der Anpassung umschreibt (s. BGH NJW 2012, 2187 Tz 20, 21 für eine Mietanpassungsklausel).
- KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Rn. 188 4) Die in Teil B Nr. 5.2.5 MV vorgesehene Anerkenntnisfiktion, wonach der Mieter innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Abrechnung Einsicht in Belege nehmen kann und die Abrechnung nach Ablauf weiterer drei Wochen mangels eines mit Gründen versehenen Widerspruchs als anerkannt gilt, ist nach § 307 BGB i.V.m. dem Gedanken des § 308 Nr. 5 BGB unwirksam, da sich die Klägerin in der Klausel nicht verpflichtet hat, den Mieter bei Beginn der Frist, also in der Abrechnung, auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinzuweisen (s. Senat, ZMR 2011, 116 - juris Tz 66 ; ZMR 2016, 687 - juris Tz 22 ; s.a. BGH NJW 2014, 3722 Tz 31 f.).Rn. 191 a) Es gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des Betriebskostenrechts, dass der Mieter nicht in erheblichem Umfang mit Kosten belastet wird, die er nicht verursacht hat und die auch nicht seinen Mieträumen zugeordnet werden können (vgl. etwa zur Unzulässigkeit der Abwälzung von Kosten, die auf Leerstandsflächen entfallen, BGH NJW 2010, 3645 Tz 13, 23; Senat, ZMR 2016, 687 - juris Tz 25 f.; ferner BGH NJW 2009, 2058 Tz 16 zur Überschreitung der Grenze zumutbarer generalisierender Betrachtungsweise, wenn der Mieter mit Kosten eines Aufzugs belastet wird, der sich in einem andern Bauteil befindet und ihm daher keinen auch nur theoretischen Nutzungsvorteil bietet; s. a. zur unzulässigen Abwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten an Gemeinschaftsflächen BGH NJW 2014, 3722 Tz 22; NJW 2013, 41 Tz 17).
Der Flächenmaßstab, der nach der gesetzgeberischen Entscheidung (§ 556a BGB) ein ohne Rücksicht auf einzelne Verursachungsbeiträge grundsätzlich angemessener Maßstab zur Nebenkostenumlage ist (vgl. BGH NJW 2006, 3557 Tz 20; NJW 2006, 2771 Tz 14; Senat ZMR 2016, 687 - juris Tz 38 ;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 78. Aufl., § 556a Rn 5; Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neub. 2014, § 556a Rn 22), wird damit bewusst verzerrt, um einzelne Mieter zu entlasten.
Wollte man darin einen unzulässigen, da den Inhalt des Umlagemaßstabs (der nur mit einem bestimmten Inhalt gelten kann und damit nicht "teilbar" ist) verändernden Eingriff in die Klausel sehen, wäre diese zwar insgesamt nach § 306 Abs. 1 BGB unwirksam, die dann bestehende Vertragslücke jedoch gemäß §§ 133, 157 BGB im Wege ergänzender Vertragsauslegung (wiederum) durch den angemessenen Maßstab der Umlage nach der Gesamtmietfläche zu schließen (s. Senat ZMR 2016, 687 Tz 31 -39).
- BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65
Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage; …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Rn. 166 a) Die (wirksame, s. Verfahren 8 U 21/16) fristlose Kündigung der Klägerin vom 05.11.2014 hat den Mietvertrag nur für die Zukunft beendet und lässt den Rechtsgrund für den Baukostenzuschuss, dessen Zweck mit der Übergabe der ausgebauten Räume zunächst erreicht worden ist, nicht rückwirkend entfallen (s. BGH NJW 1967, 2255 unter I.3.a; BGHZ 29, 289 = NJW 1959, 1424 - juris Tz 12, 18).Zwar können die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass der Vermieter dem Mieter auch bei einem vorzeitigen Auszug wegen einer Investition des Mieters nichts zu ersetzen braucht (s. BGH NJW 1967, 2255 unter I.3.b; NJW 1958, 2109 unter 5.).
Ein Anspruch könnte sich aus § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB lediglich auf Herausgabe des Vorteils ergeben, den der Vermieter aufgrund des vorzeitigen Rückerhalts der verbesserten Mietsache erlangt, und damit in Höhe einer vom Vermieter nach der Marktlage von einem Nachmieter erzielbaren (nochmaligen) Zuschusszahlung und/oder einer Ertragswertsteigerung in Form einer höheren Miete als der vom alten Mieter gezahlten, soweit die Differenz auf der vom alten Mieter bereits erbrachten Zahlung des Baukostenzuschusses beruht (s. BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374 Tz 10; NJW 1967, 2255 unter I.3.b; BGHZ 29, 289 - juris Tz 18, 21 ff: die Ertragswertsteigerung sei nur zeitanteilig herauszugeben; ferner Senat, Beschl. v. 13.07.2015 - 8 W 45/15 - juris Tz 30 m.N.;… Scheuer/Emmerich in: Bub/Treier/Emmerich, Handb.
Die Beklagte hat sich damit eines Vertragspartners (auch) der Klägerin bedient, um durch ihren Auftrag eigene Zwecke zu verfolgen
; denn der Ausbau des Geschäfts war ihre Aufgabe (vgl. auch BGH NJW 1967, 2255, 2257 unter II.: wenn der Mieter dem Hausverwalter des Vermieters Geld übergibt, damit er sich um den mieterseitigen Ausbau kümmert, ist der Hausverwalter nicht in Bezug auf die ordnungsgemäße Mittelverwendung Erfüllungsgehilfe des Vermieters). - BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Im Gewerbemietrecht liegt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, wenn ihm eine Minderung durch Abzug von der Mietzahlung versagt und er auf einen Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB verwiesen wird (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Tz 18 f.; BGHZ 91, 375 = NJW 1984, 2404).Entgegen der Ansicht der Beklagten ist auch bei Heranziehung der Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB kein Raum für eine kundenfeindlichste Auslegung dahin, dass die Klausel eine Rückforderung ausschließt (vgl. dazu BGHZ 176, 191 Tz 15).
Die Klausel, die den Mieter wegen eines Mangels auf die Rückforderung verweist, dient dem Liquiditätsinteresse des Vermieters, das bis zur Klärung des Streits über das Vorliegen von Mängeln beeinträchtigt wäre (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Tz 19), nicht aber dazu, ihm einen verbleibenden Gebrauchsvorteil an einer trotz (festgestellten) Mangels (somit letztlich zu Unrecht ) gezahlten Miete zu verschaffen.
- BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13
Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
MV, aus der sich der "Mietbeginn" und die Pflicht zur Zahlung der Miete ab dem Tag der Übergabe ergibt, klar, durchschaubar und verständlich und damit nicht "intransparent" (…vgl. dazu BGH a.a.O.; NJW 2016, 1575 Tz 31).Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender nur, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner "möglichst klar und durchschaubar" darzustellen (BGH NJW 2016, 1575 Tz 31).
Die Klausel soll die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (s. BGH NJW 2016, 1575 Tz 31; NJW 2014, 1658 Tz 23;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn 21: für den Vertragspartner müsse klar sein "was auf ihn zukommt").
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08
Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …
Auszug aus KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Rn. 145 Eine Klausel in AGB ist überraschend i.S. von § 305 c Abs. 1 BGB, wenn sie nach ihrem Inhalt oder nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders nicht mit ihr zu rechnen brauchte (s. BGH, Urt. v. 21.07.2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152 Tz 25 und bereits oben, I.3.a.cc).In der Stellung im Vertragsgefüge kann ein Überraschungseffekt nur liegen, wenn die Klausel in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht (BGH NJW-RR 2016, 498 Tz 31; NJW 2010, 3152 Tz 27).
- BGH, 31.05.2006 - VIII ZR 159/05
Umlegung der Betriebskosten bei Leerstand von Wohnungen
- BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10
Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der …
- BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 183/09
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Umlegung der Grundgebühr und der …
- BGH, 13.04.2016 - XII ZR 146/14
Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zum …
- BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58
Rückforderung eines Baukostenzuschusses
- BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98
Von der DIN abweichende Berechnung der Mietfläche als überraschende Klausel
- BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07
Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen …
- OLG Celle, 13.10.2016 - 8 U 21/16
Vorsicht bei den versicherten Interessen in der Bauleistungsversicherung!
- BGH, 30.05.2018 - VIII ZR 220/17
Wohnraummiete: Abrechnung von Betriebskosten nach der tatsächlichen Wohnfläche
- BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17
Bestimmtheit des Klagebegehrens: Rückgriff auf die gesetzlichen …
- BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die …
- BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 71/08
Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung …
- BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14
Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche …
- BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12
Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken
- BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14
Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf …
- BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16
Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der …
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …
- BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten
- BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13
Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder …
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …
- BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige …
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung; …
- BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses
- BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
- BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14
Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …
- BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer …
- BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12
AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 60/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer …
- BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13
Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete: …
- BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97
Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …
- BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88
Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an …
- BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05
Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen …
- BGH, 15.01.2016 - V ZR 278/14
Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom …
- BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82
Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag
- BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99
Aufrechnungsbeschränkung in Gewerberaummietvertrag
- BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03
Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem …
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99
Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis …
- BGH, 19.03.2013 - XI ZR 46/11
Vermittelter Kredit zu Finanzierung einer Kapitalanlage: Treuwidriges Verhalten …
- BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag
- BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des …
- BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 7/05
Anforderungen an die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse in der Wasserversorgung
- KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im …
- BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76
Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast
- KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung der Beschränkung …
- OLG Köln, 25.10.2013 - 1 U 19/13
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen …
- BGH, 03.05.2018 - IX ZR 72/17
Insolvenz der Emittentin von Genussrechten: Zulässigkeit einer Feststellungsklage …
- BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 155/57
- BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer …
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 132/09
Gewerberaummiete: Mietminderung bei sich nur periodisch auswirkendem Mangel
- KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06
Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines …
- BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04
Mängel eines Ladenlokals
- OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
Pflicht zur Zahlung des Mietzinses bei Vermietung einer Enklave ohne rechtlich …
- BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 259/80
Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse einer …
- KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19
Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …
Rn. 66 Danach ist die vorliegende Klausel in Ziffer 5.6.4 des Mietvertrages wirksam, wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteile vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 , Tz. 76 , vom 01.12.2016 - 8 U 252/15, Tz. 10 und vom 15.08.2019 - 8 U 209/16 ).Rn. 67 Soweit der Senat mit Urteil vom 15.08.2019 - 8 U 209/16 - entschieden hat, dass sich die Vermieterin (dortige Klägerin und hiesige Beklagte) im Prozess auf Zahlung rückständiger Miete nach Treu und Glauben nicht auf diese Klausel berufen könne mit der Folge, dass eine Minderung dennoch durch Abzug von der Miete vorzunehmen war, kommt dies vorliegend nicht in Betracht; Die Beklagte hat in den Berufungsgründen angesprochen, dass der Senat in anderen Verfahren, die ebenfalls das Thema "Mieten vor Eröffnung des Einkaufszentrums M " zum Gegenstand hatten, den Hinweis erteilt hat, dass der Minderungsausschluss auf die Zahlung von Mieten vor Eröffnung des Einkaufszentrums wegen gegebener Entscheidungsreife unter Umständen keine Anwendung findet.
- KG, 18.12.2019 - 8 U 93/19
Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …
Rn. 34 Dass der Senat in der Entscheidung 15.08.2019 - 8 U 209/16 - einen Mietzinsanspruch als von Anfang an unbegründet behandelt hat, weil sich die Vermieterin nach Treu und Glauben nicht auf die Minderungsbeschränkung berufen kann, steht dem nicht entgegen. - KG, 01.12.2022 - 8 U 50/21
Umlage von Kosten für Hinweisbeschilderung eines Einkaufscenters
Die hier formularmäßig von der Beklagten gestellte Betriebskostenumlageklausel, welche die Flächen von Großmietern nur bis zur Größe von 1.000 qm und bei zweigeschossigen Mietflächen mit 50 % der tatsächlichen Fläche berücksichtigt, verzerrt den flächenbezogenen Abrechnungsmaßstab zugunsten dieser Großmieter und ist wegen unangemessener Benachteiligung der Kleinmieter nach § 307 ZPO unwirksam (vgl. Senat, Urteil vom 15.8.2019 - 8 U 209/16 - GE 2020, 541). - LG Berlin, 11.02.2021 - 52 O 20/20
Rückzahlung überbezahlter Nebenkosten
Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des Kammergerichts vom 15. August 2019 - 8 U 209/16 - (…BeckRS 2019, 38092, Rn. 148 ff). - KG, 09.09.2020 - 23 U 31/19
Parteifähigkeit eines Beteiligten bis zur Klärung seiner Existenz; Gründung einer …
Das Kammergericht - 8 U 209/16 - habe die Regelung im Mietvertrag - Teil B, Ziffer 5.2.3 -, wonach Flächen größer als 1.000 m² mit (nur) 1.000 m² abzurechnen seien, als gemäß § 307 I BGB unwirksam angesehen.
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 536 BGB, § 569 Abs 3 Nr 2 BGB, § 573 Abs 1 S 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
Räumung nach Schonfristzahlung: Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs - mietrechtsiegen.de
Unberechtigte Mietminderung kann zur fristgerechten Mietvertragskündigung führen
- grundeigentum-verlag.de
BGB §§ 174 Satz 2, 569 Abs. 3 Nr. 2, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Ordentliche Kündigung des Vermieters bei schuldhafter nicht unerheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten (Zahlungsverzug), Schonfristzahlung nach fristloser Kündigung - ibr-online
Unberechtigte Mietminderung kann zu ordentlicher Kündigung führen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Räumung nach Schonfristzahlung: Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrags ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Unberechtigte Mietminderung kann zu Kündigung führen! (IMR 2020, 279)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 01.08.2019 - 25 C 73/19
- LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
Papierfundstellen
- GE 2020, 541
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
22 Die Kündigung ist zum einen nicht durch die nachträgliche Begleichung der ausstehenden Beträge innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam geworden, weil eine analoge Anwendung dieser Vorschrift für den Fall, dass die Kündigung bei Zahlungsverzug auf § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt wird, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der auch die Kammer folgt, ausscheidet (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64 Tz. 27 = NJW 2013, 159).Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der nachträgliche Ausgleich bestehender Mietrückstände nur ganz ausnahmsweise und im Einzelfall als zureichender Gesichtspunkt angesehen werden, um ein Berufen auf die wirksame ordentliche Kündigung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64 Tz. 31 = NJW 2013, 159); in diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass sich die Beantwortung dieser Frage einer allgemeingültigen Betrachtung entzieht und stets vom Tatrichter aufgrund der im obliegenden Würdigung aller konkreten Einzelfallumstände vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2015 - VIII ZR 321/14 -, juris Tz. 6 f. = WuM 2016, 225).
- LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16
Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung zu klären, bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. (vgl. Kammer, Urt. v. 16.06.2016 - 67 S 125/16 -, juris Rn. 15 f. m. w. N. = ZMR 2016, 695 ).Zwar ist nach Ansicht der Kammer ein solches Verhalten schon generell nicht geeignet, den Vorwurf der Treuwidrigkeit zu begründen (vgl. Kammer, Urteil vom 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 -, Rn. 4 , juris).
- BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
Soweit sich der Schuldner bei zweifelhafter Rechtslage dafür entscheidet, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko ein, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (BGH, Versäumnisurteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 281/13 -, Rn. 27, juris).
- BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
Damit wäre ihm die Möglichkeit geblieben, eine gerichtliche Klärung seiner Rechte herbeizuführen, ohne dem Risiko einer fristlosen Kündigung ausgesetzt zu sein (BGH, Urt. v. 11.7. 2012 - VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882, beck-online, Rn. 20). - BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 321/14
Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der nachträgliche Ausgleich bestehender Mietrückstände nur ganz ausnahmsweise und im Einzelfall als zureichender Gesichtspunkt angesehen werden, um ein Berufen auf die wirksame ordentliche Kündigung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB erscheinen zu lassen (…vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64 Tz. 31 = NJW 2013, 159); in diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass sich die Beantwortung dieser Frage einer allgemeingültigen Betrachtung entzieht und stets vom Tatrichter aufgrund der im obliegenden Würdigung aller konkreten Einzelfallumstände vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2015 - VIII ZR 321/14 -, juris Tz. 6 f. = WuM 2016, 225). - LG Berlin, 14.03.2017 - 67 S 14/17
Wohnraummietvertrag: Ordentliche Kündigung bei erheblichem Zahlungsverzug im …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
Dazu zählen vor allem die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr und der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens (…vgl. Kammer, a.a.O., Rn. 18 m. w. N.; Beschluss vom 14. März 2017 - 67 S 14/17 -, Rn. 5 - 6, juris).
- LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 103/22
Darlegungs- und Beweislast für Ausgleich eines mietrechtlichen Zahlungsrückstands
Sie ist zur Beschaffung von Ersatzwohnraum vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts und der gesundheitlichen Einschränkungen der Beklagten erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Kammer, Urt. v. 3. März 2020 - 67 S 212/19 , juris Tz. 28 ). - LG Berlin, 19.07.2022 - 67 S 37/22
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen …
Daher kann eine "Schonfristzahlung" die Kündigung auch nicht nachträglich als treuwidrig erscheinen lassen (Festhaltung an der Rechsprechung der Kammer, Urteile vom 3. März 2020 - 67 S 212/19 , GE 2020, 541, juris Rn. 23 ;… vom 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , WuM 2017, 83 , juris Rn. 4 ; Abgrenzung zu BGH…, Urteil vom 19. September 2018 - VIII ZR 231/17, BGHZ 220, 1-19, juris Rn. 43;… Beschluss vom 6. Oktober 2015 - VIII ZR 321/14, WuM 2016, 225, juris Rn. 16-18).Dazu zählen vor allem die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens sowie ein etwaiges pflichtwidriges (Vor-)Verhalten des Vermieters (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065, juris Rn. 20;… Urt. v. 15. April 2015 - VIII ZR 281/13, NJW 2015, 2417 Rn. 33;… Kammer, Beschl. v. 8. Februar 2022 - 67 S 298/21 , BeckRS 2022, 1573 Rn. 14, beck-online; Urt. v. 3. März 2020 - 67 S 212/19 , GE 2020, 541, juris Rn. 17 ; Beschl. v. 14. März 2017 - 67 S 14/17 , ZMR 2017, 479 , juris Tz. 5 - 6;… Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , ZMR 2016, 695 , juris Rn. 15 ff. jew. m. w. N.).
Rn. 29 Zwar ist nach Ansicht der Kammer ein solches Verhalten schon generell nicht geeignet, den Vorwurf der Treuwidrigkeit zu begründen (vgl. Kammer, Urt. v. 3. März 2020 - 67 S 212/19 , GE 2020, 541, juris Rn. 23 ;… v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , WuM 2017, 83 , juris Rn. 4 ).
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