Rechtsprechung
| EuGH, 11.12.2008 - C-52/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine Monopolstellung innehat - Erhebung einer Gebühr für die Fernsehübertragung von Musikwerken - Methode zur Berechnung dieser Gebühr - Beherrschende Stellung - Missbrauch
- Judicialis
EG Art. 82
- Europäischer Gerichtshof
Kanal 5 und TV 4
Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine Monopolstellung innehat - Erhebung einer Gebühr für die Fernsehübertragung von Musikwerken - Methode zur Berechnung dieser Gebühr - Beherrschende Stellung - Missbrauch
- EU-Kommission
Kanal 5 Ltd und TV 4 AB gegen Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå (STIM) upa.
Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine Monopolstellung innehat - Erhebung einer Gebühr für die Fernsehübertragung von Musikwerken - Methode zur Berechnung dieser Gebühr - Beherrschende Stellung - Missbrauch
- EU-Kommission
Kanal 5 Ltd und TV 4 AB gegen Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå (STIM) upa.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Marknadsdomstolen - Schweden. Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine Monopolstellung innehat - Erhebung einer Gebühr für die Fernsehübertragung von Musikwerken - Methode zur Berechnung dieser Gebühr ...
- Wolters Kluwer
Beherrschende Stellung von STIM als Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten im schwedischen Markt; Auslegung des Art. 82 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Fall der Vergütung von Übertragungsrechten; Vergütung der Übertragung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kanal 5 und TV 4
Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine Monopolstellung innehat - Erhebung einer Gebühr für die Fernsehübertragung von Musikwerken - Methode zur Berechnung dieser Gebühr - Beherrschende Stellung - Missbrauch
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Zur Vergütung für die Ausstrahlung von Musikwerken im Fernsehen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vergütungsregeln für Ausstrahlung von Musikwerken im Fernsehen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vergütungsregeln für Ausstrahlung von Musikwerken im Fernsehen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Marknadsdomstolen (Schweden), eingereicht am 6. Februar 2007 - Kanal 5 Ltd und TV 4 AB / Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå (STIM)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung von Art. 82 EG - Vergütungen, die von kommerziellen Fernsehkanälen an eine mit der Verwaltung der Aufführungsrechte von Musikstücken betraute Stelle gezahlt werden - Ermittlung der Vergütung auf der Grundlage eines prozentualen ...
Verfahrensgang
- EuGH, 06.02.2007 - C-52/07
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-52/07
- EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Papierfundstellen
- GRUR 2009, 421
- GRUR Int. 2009, 273
- GRUR Int. 2009, 316
- K&R 2009, 105
- ZUM 2009, 276
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 26.11.1998 - C-7/97
DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR …
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 19 Bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen eine beherrschende Stellung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 EG einnimmt, ist der Bestimmung des betroffenen Marktes und der Abgrenzung des wesentlichen Teils des Gemeinsamen Marktes, auf dem dieses Unternehmen gegebenenfalls missbräuchliche Praktiken anwenden kann, die einen wirksamen Wettbewerb verhindern, grundlegende Bedeutung beizumessen (vgl. Urteil vom 26. November 1998, Bronner, C-7/97, Slg. 1998, I-7791, Randnr. 32).Rn. 22 Daraus folgt, dass STIM auf dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Markt eine beherrschende Stellung einnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil Bronner, Randnr. 35) und dass diese, da sie sich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, eine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1998, Dusseldorp u. a., C-203/96, Slg. 1998, I-4075, Randnr. 60, Bronner, Randnr. 36, vom 17. Mai 2001, TNT Traco, C-340/99, Slg. 2001, I-4109, Randnr. 43, und vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 79).
- EuGH, 14.02.1978 - 27/76
United Brands / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 26 Auch wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung nicht durch diese Stellung das Recht verliert, seine eigenen kommerziellen Interessen zu wahren, wenn diese angegriffen werden, und ihm in vertretbarem Maße die Möglichkeit eingeräumt werden muss, so vorzugehen, wie es dies zum Schutz dieser Interessen für angemessen hält, ist ein derartiges Verhalten jedoch nicht zulässig, wenn es gerade auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und deren Missbrauch abzielt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnr. 189, und vom 16. September 2008, Sot. Lélos kai Sia u. a., C-468/06 bis C-478/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 50). - EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 25 Der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung ist ein objektiver Begriff, der die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Rückgriff auf Mittel behindern, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer unterscheiden (Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 91, und vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69).
- EuGH, 03.07.1991 - 62/86
AKZO / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 25 Der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung ist ein objektiver Begriff, der die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Rückgriff auf Mittel behindern, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer unterscheiden (Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 91, und vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69). - EuGH, 15.03.2007 - C-95/04
DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 47 Für die Feststellung, ob es einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 82 EG darstellt, wenn eine Organisation zur kollektiven Verwaltung des Urheberrechts, die die Gebühren, die sie als Vergütung für die Übertragung urheberrechtlich geschützter Musikwerke im Fernsehen erhebt, unterschiedlich berechnet, je nachdem, ob es sich um private Fernsehgesellschaften oder öffentlich-rechtliche Unternehmen handelt, wird das vorlegende Gericht schließlich zu prüfen haben, ob sich eine derartige Praxis objektiv rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, Randnr. 184, Tournier, Randnrn. 38 und 46, vom 15. März 2007, British Airways/Kommission, C-95/04 P, Slg. 2007, I-2331, Randnr. 69, und Sot. - EuGH, 16.09.2008 - C-468/06
Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 26 Auch wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung nicht durch diese Stellung das Recht verliert, seine eigenen kommerziellen Interessen zu wahren, wenn diese angegriffen werden, und ihm in vertretbarem Maße die Möglichkeit eingeräumt werden muss, so vorzugehen, wie es dies zum Schutz dieser Interessen für angemessen hält, ist ein derartiges Verhalten jedoch nicht zulässig, wenn es gerade auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und deren Missbrauch abzielt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnr. 189, und vom 16. September 2008, Sot. Lélos kai Sia u. a., C-468/06 bis C-478/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 50). - EuGH, 13.11.1975 - 26/75
General Motors / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann ein derartiger Missbrauch vorliegen, wenn ein überhöhter Preis ohne vernünftigen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung verlangt wird (vgl. Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, Randnr. 12, und United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, Randnr. 250). - EuGH, 17.05.2001 - C-340/99
EIN EILKURIERUNTERNEHMEN KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ZUR ZAHLUNG EINER …
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 22 Daraus folgt, dass STIM auf dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Markt eine beherrschende Stellung einnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil Bronner, Randnr. 35) und dass diese, da sie sich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, eine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1998, Dusseldorp u. a., C-203/96, Slg. 1998, I-4075, Randnr. 60, Bronner, Randnr. 36, vom 17. Mai 2001, TNT Traco, C-340/99, Slg. 2001, I-4109, Randnr. 43, und vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 79). - EuGH, 13.07.1989 - 395/87
Strafverfahren gegen Tournier
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 33 Hinsichtlich der Missbräuchlichkeit des Satzes entsprechender Gebühren, deren Höhe sich ebenfalls nach einem Prozentsatz des Umsatzes einer Diskothek bemaß, hat der Gerichtshof entschieden, dass die umfassende Natur der Gebühren nur insoweit unter dem Gesichtspunkt des in Art. 82 EG ausgesprochenen Verbots beanstandet werden könnte, als auch andere Methoden geeignet wären, dasselbe legitime Ziel des Schutzes der Interessen der Urheber, Komponisten und Musikverleger zu verwirklichen, ohne dass sie zugleich zu einer Erhöhung der Kosten der Verwaltung der Vertragsbestände und der Überwachung der Nutzung der geschützten Musikwerke führen würden (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, Slg. 1989, 2521, Randnr. 45). - EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
Chemische Afvalstoffen Dusseldorp u.a. / Minister van Volkshuisvesting, …
Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-52/07
Rn. 22 Daraus folgt, dass STIM auf dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Markt eine beherrschende Stellung einnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil Bronner, Randnr. 35) und dass diese, da sie sich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, eine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1998, Dusseldorp u. a., C-203/96, Slg. 1998, I-4075, Randnr. 60, Bronner, Randnr. 36, vom 17. Mai 2001, TNT Traco, C-340/99, Slg. 2001, I-4109, Randnr. 43, und vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 79). - EuGH, 18.03.1980 - 62/79
Coditel / Ciné Vog Films
- EuGH, 22.05.2003 - C-462/99
Connect Austria - "Telekommunikation - Mobilfunkdienste - Artikel 5a Absatz 3 der …
- EuGH, 09.04.1987 - 402/85
Basset / SACEM
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Rn. 229 Solche Regeln können es insbesondere den beiden Einrichtungen, denen sie im betreffenden Bereich ein Monopol in Form einer vollständigen Kontrolle über das Angebot verschaffen, ermöglichen, überhöhte und damit missbräuchliche Preise zu verlangen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, EU:C:1978:22, Rn. 250, und vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und 29), wobei die aktuellen oder potenziellen Käufer von Rechten grundsätzlich nur über begrenzte Verhandlungsmacht verfügen, da die Wettbewerbe und Spiele des Interklub-Profifußballs als zugkräftige Produkte, die geeignet sind, das ganze Jahr über ein großes Publikum anzuziehen und zu binden, bei der Auswahl der Programme und Sendungen, die die Sender ihren Kunden und, allgemeiner, den Fernsehzuschauern anbieten können, von fundamentaler Bedeutung und unverzichtbar sind. - EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Insbesondere muss sie mit der tatsächlichen oder potenziellen Zahl der Personen im Zusammenhang stehen, die in ihren Genuss kommen oder kommen wollen (vgl. entsprechend Urteile vom 22. September 1998, FDV, C-61/97, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 15, und vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, Slg. 2008, I-9275, Randnrn. - EuGH, 06.12.2012 - C-457/10
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine …
Rn. 74 Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung nach ständiger Rechtsprechung ein objektiver Begriff ist, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Einsatz von Mitteln behindert wird, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Wirtschaftsteilnehmer abweichen (Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 91, vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69, vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, Slg. 2008, I-9275, Randnr. 25, und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, Slg. 2011, I-527, Randnr. 27).
- EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …
Rn. 86 Hierzu ist festzustellen, dass eine Verwertungsgesellschaft wie OSA, die für die Wahrnehmung der Urheberrechte in Bezug auf eine bestimmte Kategorie geschützter Werke im Gebiet eines Mitgliedstaats über ein Monopol verfügt, eine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts im Sinne von Art. 102 AEUV innehat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, Slg. 2008, I-9275, Rn. 22). - EuGH, 25.11.2020 - C-372/19
SABAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …
Rn. 28 Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Gebühren, die Verwertungsgesellschaften einfordern, wiederholt entschieden, dass das Verhalten solcher Unternehmen missbräuchlich sein und damit unter das Verbot des Art. 102 AEUV fallen kann, wenn sie beim Festlegen der Gebührenhöhe einen überhöhten Preis ohne vernünftigen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wert der von ihnen erbrachten Leistung verlangen, die darin besteht, den Nutzern das gesamte von ihnen verwaltete Repertoire urheberrechtlich geschützter Musikwerke zur Verfügung zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 88, …und vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35).Rn. 30 Im Rahmen dieser Feststellung hat das Gericht insbesondere die Besonderheiten des Urheberrechts zu berücksichtigen und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Interesse der Urheber urheberrechtlich geschützter Musikwerke an einer Vergütung für die Nutzung dieser Werke und dem Interesse der Nutzer zu finden, diese Werke unter angemessenen Bedingungen nutzen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 30 und 31).
Rn. 38 Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Erhebung von Gebühren, die sich auf einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen von Fernsehgesellschaften aus der Ausstrahlung von für die Allgemeinheit bestimmten Sendungen, der Werbung oder von Abonnements belaufen, außerdem entschieden, dass diese Gebühren, da sie auf der Grundlage der Einnahmen der Fernsehgesellschaften berechnet werden, mit dem wirtschaftlichen Wert der von der Verwertungsgesellschaft erbrachten Leistung grundsätzlich in einen vernünftigen Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 34 und 37).
Diese Gegenleistung ist indessen im Hinblick auf den Wert dieser Nutzung im Wirtschaftsverkehr zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 36), der u. a. von der tatsächlichen Zahl der Personen abhängt, die in den Genuss der geschützten Werke kommen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 109 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und von der Bedeutung der Nutzung dieser Musikwerke für die in Rede stehende Veranstaltung.
Rn. 50 Wie der Gerichtshof bereits bei anderer Gelegenheit betont hat, muss eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung bei den von ihr erhobenen Gebühren berücksichtigen, in welchem quantitativen Umfang urheberrechtlich geschützte Musikwerke tatsächlich genutzt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 39, …sowie vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 143).
Rn. 52 Nach dieser Klarstellung ist hinzuzufügen, dass außerdem aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, dass die Anwendung einer Tarifskala für Gebühren, die den quantitativen Umfang der tatsächlich aufgeführten Musikwerke berücksichtigt, missbräuchlich sein kann, wenn es eine alternative Methode gibt, nach der die Nutzung dieser Werke präziser bestimmt und bemessen werden kann, und wenn diese Methode geeignet ist, dasselbe legitime Ziel des Schutzes der Interessen der Urheber, Komponisten und Musikverleger zu verwirklichen, ohne dass sie zugleich zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Kosten der Verwaltung der Vertragsbestände und der Überwachung der Nutzung der urheberrechtlich geschützten Musikwerke führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 40).
- EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās …
Rn. 35 Die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV könnte vorliegen, wenn ein überhöhter Preis ohne vernünftigen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung verlangt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19
SABAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch …
Diese Definition wurde in mehreren späteren Urteilen übernommen, vgl. z. B. Urteile vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (…226/84, EU:C:1986:421, Rn. 27 und 28), vom 17. Juli 1997, GT-Link (…C-242/95, EU:C:1997:376, Rn. 39), vom 17. Mai 2001, TNT Traco (…C-340/99, EU:C:2001:281, Rn. 46), vom 27. Februar 2014, OSA (…C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 88), vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28), und zuletzt Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (…C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35, im Folgenden: Urteil AKKA/LAA).{FN:54} C-52/07, EU:C:2008:703.
STIM gewährte Abschläge für Verkaufskosten und an den schwedischen Staat zu zahlende Lizenzgebühren, um im Kabelnetz zu senden; vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:491, Nr. 9).
{FN:64} C-52/07, EU:C:2008:491, Nr. 60.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-161/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Art. 102 …
{FN:18} Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 29), sowie Urteil SABAM (…Rn. 28).{FN:22} Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 30 und 31), sowie Urteil SABAM (…Rn. 30).
{FN:27} Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 40), sowie Urteil SABAM (…Rn. 52).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19
Deutsche Telekom/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
{FN:16} Vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (…26/75, EU:C:1975:150, Rn. 11 und 12), vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (…226/84, EU:C:1986:421, Rn. 27 bis 30), vom 13. Juli 1989, Tournier (…395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38), vom 17. Mai 2001, TNT Traco (…C-340/99, EU:C:2001:281, Rn. 46 und 47), vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und 29), vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (…C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 141 und 142), vom 27. Februar 2014, OSA (…C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 87 und 88), sowie vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (…C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35 bis 51).{FN:21} Vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (…26/75, EU:C:1975:150, Rn. 11 und 12), vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (…226/84, EU:C:1986:421, Rn. 27 bis 30), vom 13. Juli 1989, Tournier (…395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38), vom 17. Mai 2001, TNT Traco (…C-340/99, EU:C:2001:281, Rn. 46 und 47), vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und 29), sowie vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (…C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 141 und 142).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19
Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
{FN:16} Vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (…26/75, EU:C:1975:150, Rn. 11 und 12), vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (…226/84, EU:C:1986:421, Rn. 27 bis 30), vom 13. Juli 1989, Tournier (…395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38), vom 17. Mai 2001, TNT Traco (…C-340/99, EU:C:2001:281, Rn. 46 und 47), vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und 29), vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (…C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 141 und 142), vom 27. Februar 2014, OSA (…C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 87 und 88), sowie vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (…C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35 bis 51).{FN:21} Vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (…26/75, EU:C:1975:150, Rn. 11 und 12), vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (…226/84, EU:C:1986:421, Rn. 27 bis 30), vom 13. Juli 1989, Tournier (…395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38), vom 17. Mai 2001, TNT Traco (…C-340/99, EU:C:2001:281, Rn. 46 und 47), vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und 29), sowie vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (…C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 141 und 142).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-525/16
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- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
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- OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 90/08
Ausgleich für Zuvielarbeit des Feuerwehrbeamten
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10
Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-351/12
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- OLG München, 25.08.2023 - 38 Sch 63/21
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Erfolgsabhängige Vergütung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
UCMR - ADA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
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