Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart. 78/99   

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OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart. 78/99 (https://dejure.org/2000,2106)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2000 - 6 U Kart. 78/99 (https://dejure.org/2000,2106)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 6 U Kart. 78/99 (https://dejure.org/2000,2106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    UWG § 1; GWB § 20
    Grundstücksverkauf durch die Gemeinde mit privatrechtlichem Anschluß und Benutzungszwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommune; Grundstücksverkauf; Wettbewerbsbeeinträchtigung; Abnahmeklausel; Fernwärme; Sittenwidrige Kopplung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Sittenwidriges Handeln einer Gemeinde im Wettbewerb Schleswog-Holsteinisches OLG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GWB § 33; ; GWB § 20 Abs. 4; ; GWB § 20 Abs. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    UWG § 1; GBB § 20
    Grundstücksverkauf durch die Gemeinde mit privatrechtlichem Anschluß- und Benutzungszwang für Fernwärme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; GWB § 20 Abs. 4, 5 § 33
    Wettbewerbs- und kartellrechtliche Zulässigkeit der Veräußerung eines Grundstücks durch eine Gemeinde bei Eingehung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für Fernwärme

Besprechungen u.ä. (2)

  • gruene-darmstadt.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Energiepolitische Probleme der Gemeinden - Das Börnsenurteil und seine praktischen Konsequenzen aus der Sicht einer umweltorientierten Energiepolitik (Ralf Radloff; Die Gemeinde SH 2001, 210-214)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidriges Handeln der öffentlichen Hand beim Verkauf von Baugrundstücken? (IBR 2001, 97)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1088
  • NVwZ 2001, 236 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Im Vordergrund steht dabei die Teilnahme der öffentlichen Hand am privaten Wirtschaftsverkehr unter Mißbrauch der amtlichen Autorität oder der staatlichen Machtmittel zur Förderung des Wettbewerbs öffentlicher Unternehmen, um diesen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren privaten Mitbewerbern zu verschaffen (BGH GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann im Falle kollidierender Interessen auch dann zulässig sein, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung als bloße Hilfstätigkeit der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben darstellt und daher den privaten Interessen nach der gebotenen Abwägung ausnahmsweise weniger Gewicht zukommt als den öffentlichen; nur dann haben wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Verbindung einer wirtschaftlichen Betätigung mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurückzutreten (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 231).

    Zum einen hat die öffentliche Hand in solchen Fällen das jeweils schonendste Mittel zu wählen, das einerseits den zu wahrenden öffentlichen Interessen genügt, andererseits aber auch die Belange des privaten Gewerbes so wenig wie möglich beeinträchtigt (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf).

    Anders als beispielsweise bei der Kennzeichenzuteilung im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung (BGH GRUR 1974, 733 ff. - Schilderverkauf) fehlt es hier an einer der Gemeinde als Trägerin hoheitlicher Gewalt zugewiesenen öffentlichen Aufgabenerfüllung und - Kompetenz.

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die öffentliche Hand ist jedoch nach allgemeiner Ansicht in der Frage der Art und Weise der wirtschaftlichen Betätigung jedenfalls den Verhaltensregeln des UWG sowie den vom Grundgesetz gezogenen Grenzen unterworfen, soweit sie sich auf der Ebene der Gleichordnung am Wettbewerb beteiligt und damit in eine Konkurrenzsituation zu Privaten tritt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen - Selbstabgabestellen - m. w. N.; Piper, a. a. O.).

    So ist es der öffentlichen Hand jedenfalls verwehrt, über das sachlich Gebotene und verfassungsrechtlich Zulässige hinaus in den Bereich der privaten beruflichen Tätigkeit Dritter zu deren Nachteil einzugreifen (BGH GRUR 1982, 425, 429 - Brillen - Selbstabgabestellen).

    Zum anderen ist es jedenfalls unlauter und daher mit § 1 UWG unvereinbar, wenn die öffentliche Hand durch die Aufnahme einer Wettbewerbstätigkeit an die Grundlagen der Existenz eines vorhandenen und nach Herkunft und Gesetz anerkannten selbstständigen Berufsstands rührt und dadurch die Gefahr einer Ausschaltung des Leistungswettbewerbs herbeiführt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen - Selbstabgabestellen; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln, GRUR 1991, 381, 383 - Kfz-Schilder).

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Grundsätzlich sind die Kommunen allerdings nicht gehindert, sich privatrechtlich wirtschaftlich zu betätigen (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I - GRUR 1991, 381, 333 - Kfz-Schilder - ).

    Im Vordergrund steht dabei die Teilnahme der öffentlichen Hand am privaten Wirtschaftsverkehr unter Mißbrauch der amtlichen Autorität oder der staatlichen Machtmittel zur Förderung des Wettbewerbs öffentlicher Unternehmen, um diesen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren privaten Mitbewerbern zu verschaffen (BGH GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Erforderlich ist daher regelmäßig das Hinzutreten weiterer Umstände (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

  • OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 162/94

    Wettbewerbsrecht; Verkauf von Kfz-Kennzeichen durch Gemeinde

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die Verfolgung öffentlicher Zwecke gibt ihr dabei grundsätzlich keine Sonderstellung (BGH GRUR 1074, 733, - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 231; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdNr. 928).

    Sie darf sich, solange keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen, damit nur der Wettbewerbsmittel bedienen, die auch ihren privaten Mitbewerbern offenstehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 231; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdNr. 928 m. w. N.), wobei eine Wettbewerbshandlung, die einem privaten Mitbewerber gestattet ist, bei der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand im Einzelfall sogar unzulässig sein kann (Piper, a. a. O., 576 m. w. N.; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdNr. 930).

    Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann im Falle kollidierender Interessen auch dann zulässig sein, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung als bloße Hilfstätigkeit der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben darstellt und daher den privaten Interessen nach der gebotenen Abwägung ausnahmsweise weniger Gewicht zukommt als den öffentlichen; nur dann haben wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Verbindung einer wirtschaftlichen Betätigung mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurückzutreten (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 231).

  • OLG Köln, 26.10.1990 - 6 U 84/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Grundsätzlich sind die Kommunen allerdings nicht gehindert, sich privatrechtlich wirtschaftlich zu betätigen (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I - GRUR 1991, 381, 333 - Kfz-Schilder - ).

    Zum anderen ist es jedenfalls unlauter und daher mit § 1 UWG unvereinbar, wenn die öffentliche Hand durch die Aufnahme einer Wettbewerbstätigkeit an die Grundlagen der Existenz eines vorhandenen und nach Herkunft und Gesetz anerkannten selbstständigen Berufsstands rührt und dadurch die Gefahr einer Ausschaltung des Leistungswettbewerbs herbeiführt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen - Selbstabgabestellen; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln, GRUR 1991, 381, 383 - Kfz-Schilder).

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die dafür erforderlichen Erwägungen sind im Ergebnis dieselben, die oben für die Begründung eines unbilligen sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs im Sinne von § 1 UWG herangezogen worden sind (vgl. BGHZ 96, 337, 351; BGH GRUR 1989, 603, 606).
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines Anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH GRUR 1989, 430 - Krankenhaustransportbestellung -).
  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 91/87

    "Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III"; Wettbewerbswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die dafür erforderlichen Erwägungen sind im Ergebnis dieselben, die oben für die Begründung eines unbilligen sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs im Sinne von § 1 UWG herangezogen worden sind (vgl. BGHZ 96, 337, 351; BGH GRUR 1989, 603, 606).
  • OLG Schleswig, 08.08.1995 - 6 U 73/94

    Wettbewerbswidrige Kalkulation von Schwimmbadpreisen bei Sonderangeboten einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Dazu gehören die Fälle des Mißbrauchs hoheitlicher Machtstellung und amtlicher Autorität, Vertrauensmißbrauch, Behinderungswettbewerb, Nutzbarmachung amtlicher Beziehungen zum Wettbewerb, unlautere Preisunterbietung sowie mißbräuchliche Ausnutzung einer öffentlich-rechtlichen Monopolstellung (vgl. dazu Piper a. a. O., 578; Senat WRP 1995, 971 "Gewerbliche Zimmervermittlung":.
  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Die Berufung hatte keinen Erfolg (OLG Schleswig NJWE-WettbR 2000, 253 = ZfIR 2000, 956 mit krit. Anm. Jaeger).
  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

    In diese Richtung gehen insbesondere die Entscheidungen BGH GRUR 1989, 430f - Krankentransporte, BGH GRUR 1982, 425, 426 - Brillen-selbstabgabestellen, BGH GRUR 1987, 116f - Kommunaler Bestattungsbetrieb l; OLG Köln WRP 1991, 259, 261f - Schilderverkauf; OLG Schleswig NJWE-WettbR 2000, 253, 255. In diesen Fällen trat die öffentliche Hand in direkte Konkurrenz zu privaten Wettbewerbern.
  • VK Hamburg, 02.09.2010 - Vgk FB 9/10

    Sonstiger Kurztext Unterlassens einer Ausschreibung von Dienstleistungen im

    Die Durchführung der Energieversorgung gehört zu den typischen, die Daseinsvorsorge betreffenden Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften (BVerfGE 38, 258, 270; Beschl. v. 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02 - Rdn. 12 ; BVerwGE 98, 273, 275; aA: OLG Schleswig, Urteil v. 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99 - Rdn. 26 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01   

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https://dejure.org/2001,3187
OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2001,3187)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2001 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2001,3187)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2001 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2001,3187)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Unlauterer Wettbewerb; Markenrecht

  • Judicialis

    UWG § 1; ; MarkenG § ... 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 12; ; HGB § 37 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: mögliche Verletzung der Wortmarke "Focus"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 130
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Ein Elementenschutz einzelner Bestandteile kommt grundsätzlich nicht in Betracht, eine zergliedernde, semantische Betrachtungsweise ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 529/531 -"ARD-1"-; ders. GRUR 1999, 735/736 -"Monoflam/Polyflam"- m.w.N.).

    Es kann offen bleiben, ob § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG auch für die Fälle gilt, in denen es um die Benutzung von Marken für identische oder ähnliche Waren geht (vgl. BGH GRUR 2000, 875/878 f - "Davidoff"-).

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).

    Auch ohne das Bestehen eines derartigen Besitzstandes auf Seiten des Zeichenbenutzers kann das wettbewerblich Verwerfliche der Ausnutzung einer formalen zeichenrechtlichen Position auch darin liegen, dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung einer Marke entstehende, an sich unbedenkliche und wettbewerbsneutrale Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 1998, 1034/1036 f -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"- jeweils m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).

    Auch ohne das Bestehen eines derartigen Besitzstandes auf Seiten des Zeichenbenutzers kann das wettbewerblich Verwerfliche der Ausnutzung einer formalen zeichenrechtlichen Position auch darin liegen, dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung einer Marke entstehende, an sich unbedenkliche und wettbewerbsneutrale Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 1998, 1034/1036 f -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"- jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).

    Eine derartige, als Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung anzusehende missbräuchliche Vorgehensweise kann vorliegen, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu missbilligenden Zielsetzung erfolgt, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung dessen schutzwürdigen Besitzstandes hinausläuft (vgl. BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH"- m.w.N.).

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Eine derartige, als Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung anzusehende missbräuchliche Vorgehensweise kann vorliegen, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu missbilligenden Zielsetzung erfolgt, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung dessen schutzwürdigen Besitzstandes hinausläuft (vgl. BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH"- m.w.N.).

    Als Missbrauch verwerflich kann die Ausnutzung eines formalen Rechts nur dann angesehen werden, wenn sie zur Erreichung eines nicht zu billigenden, in anderer rechtlich einwandfreier Weise nicht zu verwirklichenden Zwecks erfolgt (BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Für die Anwendbarkeit des § 1 UWG bleibt nur Raum, soweit Unlauterkeitstatbestände betroffen sind, die außerhalb des von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erfassten Regelungsbereichs liegen (vgl. BGH GRUR 1999, 161/162 -"MAC Dog" -).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Ein Elementenschutz einzelner Bestandteile kommt grundsätzlich nicht in Betracht, eine zergliedernde, semantische Betrachtungsweise ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 529/531 -"ARD-1"-; ders. GRUR 1999, 735/736 -"Monoflam/Polyflam"- m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Ein Elementenschutz einzelner Bestandteile kommt grundsätzlich nicht in Betracht, eine zergliedernde, semantische Betrachtungsweise ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 529/531 -"ARD-1"-; ders. GRUR 1999, 735/736 -"Monoflam/Polyflam"- m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Das schließt es allerdings nicht aus, einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen, so dass bei Übereinstimmung der Bezeichnungen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen bestehen kann (vgl. BGH WRP 1999, 189/191 - "Tour de culture" -).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 32/90

    Beschädigte Verpackung - Irreführung/Beschaffenheit

  • OLG München, 12.08.1999 - 6 U 1774/99
  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 7/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP" -

    Auch wenn es sich bei der älteren Marke um eine von Haus aus gänzlich schutzunfähige Angabe handelt, die lediglich im Wege der Verkehrsdurchsetzung durchschnittliche Kennzeichnungskraft erlangt hat, wird eine Prägung der jüngeren Kombinationsmarke durch ein hiermit übereinstimmendes Zeichenelement ausscheiden müssen, wenn das durchgesetzte ältere Zeichen in der jüngeren Kombination auf seinen beschreibenden Kern zurückgeführt ist (vgl. BPatG GRUR 1996, 128, 130 - Plak Guard/GARD; BPatG BlPMZ 1994, 365 (Ls) - HEKU-Car-Camper/Camper; BPatG, Beschl. v. 19.1.2012, 29 W (pat) 7/10 - regio-Post/POST; BPatG, Beschl. v. 12.12.2013, 27 W (pat) 90/12 - sailing-chiemsee/ CHIEMSEE; OLG Köln GRUR-RR 2002, 130, 132 - Focus; OLG Köln MarkenR 2005, 153, 156 - Telekom; ähnlich auch BGH GRUR 1990, 37, 39 - Quelle; vgl. zum Ganzen auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 390 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 17.02.2016 - 2a O 170/14
    In einem vergleichbaren Fall hat das Oberlandesgericht Köln die Verwechslungsgefahr unter Zugrundelegung eigener Lebenserfahrung verneint, da der zu treffenden Beurteilung nicht ein bestimmtes ärztliches oder fachärztliches Spezialwissen, sondern das allgemeine Sprachverständnis und die generell aus dem Umgang mit Magazinen, Zeitschriften und Fachzeitschriften gewonnene Lebenserfahrung zugrunde gelegt werden konnte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.11.2001 - 6 U 62/01, GRUR-RR 2002, 130, Rn. 26).
  • OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03

    Verwechselungsfähigkeit der Kennzeichnung von Dienstleistungen als

    Ein zusammengesetztes Zeichen kann nicht von einem Bestandteil geprägt werden, der ausschließlich beschreibender Natur ist, solange er sich nicht im Sinne des § 8 Abs. 3 MarkenG im Verkehr durchgesetzt hat (BGH WRP 03, 1431, 1434 - "Kinder"; Senat MMR 02, 170 - "Viag Interkom"; GRUR-RR 02, 130,132 - "Im Focus Onkologie").
  • LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04

    Abgrenzung; Bedeutungsgehalt; bekannte Marke; Bekleidungsstück; Benutzungsverbot;

    Dies wäre in der hier gegebenen Konstellation aber erforderlich, um von einem aus § 242 BGB resultierenden Ausübungshindernis hinsichtlich der aus der Markeneintragung resultierenden Rechte ausgehen zu können (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; OLG Köln, GRUR-RR 2002, 130, 132 - Focus).
  • LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln "BUNTE",

    Die Antragsgegnerin zu 1) beruft sich insoweit vornehmlich auf die Entscheidung Focus des OLG Köln (GRUR-RR 2002, 130) (Schutzschrift vom 07. April 2008, S. 9).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07

    Markenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Begriffe "fairsichern" und/oder

    Diese an sich zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten Bezeichnungen sind in ihrer angegriffenen konkreten Verwendung auch nicht auf einen beschreibenden Kern zurückgeführt, was im Einzelfall - besonders bei kennzeichnungsschwachen Marken - dazu führen mag, dass ein markenmäßiger Gebrauch nicht festgestellt werden kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 130: "Im Focus Onkologie" für eine ärztliche Fachzeitschrift keine Verletzung der Wortmarke "Focus"; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 15: "schön, dass es dich gibt" für eine Grußkarte mit Schokolade keine Verletzung der Marke "merci, dass es dich gibt"; zum Ganzen Ströbele / Hacker , a.a.O., Rn. 71 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4802
OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01 (https://dejure.org/2002,4802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2002 - 6 U 254/01 (https://dejure.org/2002,4802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2002 - 6 U 254/01 (https://dejure.org/2002,4802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 3 MarkenG, § 25 UWG
    Markenrechtsverletzung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung für Unterlassungsverfügung; Verfügungserfordernis bei Auskunftserteilung

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag auf Unterlassung bei Software-Plagiaten erst mehrere Monate nach Abfassung des Abmahnschreibens; Erforderliche Dringlichkeit; Wiederaufleben der Dringlichkeit; Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung im Eilverfahren; Handbuch mit Echtheitszertifikat; Verkauf ...

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urheberrecht: Sequestration und Dringlichkeit bei Softwareplagiaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
  • K&R 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bochum, 08.05.2001 - 11 S 516/00

    Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der Herausgabe einer gelieferten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01
    Insbesondere ließ sich aus dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Bochum (11 S 516/00), den die Fa. Cs. gegen eine gewerbliche Abnehmerin führte, der sie ein Handbuch mit Echtheitszertifikat als Lizenz geliefert hatte, ein solcher Schluß nicht ziehen.
  • OLG Rostock, 07.01.2004 - 6 U 20/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01
    Gegen eine solche Annahme sprach bereits das in der Parallelsache 6 U 20/02 ( Fa. Cs. u.a. ./. Microsoft) vorgelegte Anwaltsschreiben der Fa. Cs. vom 23.03.2001.
  • LG Bonn, 15.06.2004 - 10 O 181/04

    Werbeverbot, Unzumutbarkeit der Beachtung

    Eine einmal vorhandene Eilbedürftigkeit entfällt nämlich, wenn der Verfügungskläger - wie vorliegend - trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses mit der Rechtsverfolgung lange zuwartet, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.3.2002 - 6 U 254/01, OLGR 2002, 194, 195; OLG Hamburg, Urteil vom 11.7.2002 - 3 U 17/02, GRUR 2003, 873, 876; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 940 Rdn. 4).

    Sie entsteht nämlich nur dann wieder neu, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, wie etwa bei einer einschneidenden Veränderung der Art und Intensität fortgesetzter Verletzungshandlungen, einer völlig neuen Verletzungssituation oder einem inhaltlich von der bisherigen Zuwiderhandlungen deutlich abweichenden Verstoß (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.3.2002 - 6 U 254/01, OLGR 2002, 194, 195).

  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19

    Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf;

    Dies ist anzunehmen, wenn sowohl unter dem Aspekt der rechtlichen, als auch der tatsächlichen Beurteilung des Streitstoffs eine Fehlbeurteilung kaum möglich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101 (103)) nicht aber schon dann, wenn nach Abwägung sich widersprechender eidesstattlicher Versicherungen eine Rechtsverletzung nur glaubhaft gemacht wurde und damit nur wahrscheinlich ist (OLG Frankfurt BeckRS 2002, 30247035; OLG Frankfurt, MMR 2010, 681).
  • OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18

    Anforderungen an Rechtsbestand eines Verfügungspatents

    Der Verletzungstatbestand und auch die Schutzrechtslage müssen sich so eindeutig darstellen, dass eine Fehlentscheidung oder eine andere Beurteilung kaum möglich ist (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 32; OLG Hamburg InstGE 8, 11; Grabinski/Zülch, in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 140b Rn. 20; Kaess, in Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 140b Rn. 12, 30).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11

    Prüfungsmaßstab für Offensichtlichkeit im Rahmen von § 101 b UrhG

    Entsprechend hat der Senat allein die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 7 UrhG nicht ausreichen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 32 - offensichtliche Rechtsverletzung), sondern formuliert, dass ein Sachverhalt vorliegen muss, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine Zweifel am Vorliegen einer Rechtsverletzung aufkommen lässt, und auch keine Anhaltspunkte am Vorliegen tatsächlicher Umstände erkennbar sind, die ein anderes Ergebnis rechtfertigen könnten (vgl. OLG Frankfurt am Main MMR 2010, 681, 683).
  • LG Berlin, 17.09.2009 - 27 O 530/09

    Homepage von Rechtsanwälten darf fremde Schriftsätze enthalten

    Die bereits entfallene Dringlichkeit lebt nämlich nur dann wieder auf, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, wie etwa bei einer einschneidenden Veränderung der Art und Intensität fortgesetzter Verletzungshandlungen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 194- 197, zit. nach juris Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 6 U 235/10

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch im Eilverfahren

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht erfüllt, wenn der Antragsteller die Markenrechtsverletzung lediglich glaubhaft machen kann (Beschluss vom 14.03.2002, Az.: 6 U 254/01, Rdz. 11 bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2008 - 6 W 123/08
    Vielmehr lebt die bereits entfallene Dringlichkeit nur dann wieder auf, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, wie etwa bei einer einschneidenden Veränderung der Art und Intensität fortgesetzter Verletzungshandlungen, einer völlig neuen Verletzungssituation oder einem inhaltlich von den bisherigen Zuwiderhandlungen deutlich abweichenden Verstoß (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 194, 195 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5308
OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01 (https://dejure.org/2002,5308)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.2002 - 6 U 137/01 (https://dejure.org/2002,5308)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 2002 - 6 U 137/01 (https://dejure.org/2002,5308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; MarkenG § 26; ; MarkenG § 4 Ziff. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 543; ; ZPO § 711; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 108 Abs. 1 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG §§ 4 14; UWG § 1
    UWG -Recht: Zur Wort/Bildmarke mit dem Textteil "Dr. BEST FLEX"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 321
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH WRP 02, 326,328 - "ASTRA/ESTRA-PUREN"; BGH GRUR 00, 875, 876 -"Davidoff"; BGH WRP 98, 755,757 -"Nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 -"Springende Raubkatze").

    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 02, 326,329 -"ASTRA/ ESTRA-PUREN"; WRP 99, 189,191 -"Tour de culture"; BGH GRUR 96, 200, 201 -"Innovadiclophlont").

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH WRP 02, 326,328 - "ASTRA/ESTRA-PUREN"; BGH GRUR 00, 875, 876 -"Davidoff"; BGH WRP 98, 755,757 -"Nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Ebenso bestehen für den Verkehr keine Anhaltspunkte für die Annahme einer Gestattung oder Lizensierung, zumal die Produkte der Beklagten mit der Angabe "b.a.d." den Verkehr darauf hinweisen, dass sie ebenfalls von einem marktstarken Anbieter stammen, und der Verkehr Anhaltspunkte für vertragliche Beziehungen zwischen beiden Konkurrenten nicht hat (vgl. BGH WRP 01, 534, 537 - "Viennetta").
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH WRP 02, 326,328 - "ASTRA/ESTRA-PUREN"; BGH GRUR 00, 875, 876 -"Davidoff"; BGH WRP 98, 755,757 -"Nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Die Behinderung durch systematische Nachahmung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Wettbewerber eine Vielzahl eigenartiger Erzeugnisse des Mitbewerbers nachbaut (vgl. BGH GRUR 60, 244, 246 - "Simili-Schmuck"; GRUR 88, 690, 693 - "Kristallfiguren"; GRUR 96, 210,212 - "Vakuumpumpen").
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Marken abzustellen ist (st. Rechtsprechung vgl. z.B. BGH a.a.O. "ASTRA/ESTRA-PUREN"; "NITRANGIN" und WRP 01, 165 - "Wintergarten").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 02, 326,329 -"ASTRA/ ESTRA-PUREN"; WRP 99, 189,191 -"Tour de culture"; BGH GRUR 96, 200, 201 -"Innovadiclophlont").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 02, 326,329 -"ASTRA/ ESTRA-PUREN"; WRP 99, 189,191 -"Tour de culture"; BGH GRUR 96, 200, 201 -"Innovadiclophlont").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Es ist allerdings in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei zusammengesetzten Marken ein Bestandteil, der zugleich ein bekanntes Unternehmenskennzeichen ist, im Allgemeinen in der Bedeutung für den Gesamteindruck zurücktritt (BGH a.a.O. "ASTRA/ESTRA-PUREN" S.329; a.a.O. "Wintergarten"; WRP 98, 990 - "Alka-Seltzer"), und dieser Grundsatz mag auch in der Fallgestaltung der Verwendung eines Zeichenbestandteils nach Art einer Dachmarke für alle Produkte des betreffenden Unternehmens in Betracht kommen.
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2002 - 6 U 137/01
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH WRP 02, 326,328 - "ASTRA/ESTRA-PUREN"; BGH GRUR 00, 875, 876 -"Davidoff"; BGH WRP 98, 755,757 -"Nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86

    Kristallfiguren

  • BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58

    Simili-Schmuck

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7896
OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 392/99
  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 51
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
  • afp 2001, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Da es sich hierbei bereits um Ausnahmevorschriften handelt, ist für eine analoge Anwendung grundsätzlich kein Raum (Schricker-Melichar UrhG , 2. Aufl. 1999, Vor §§ 45 ff, Rdn. 15,- Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., Vor §§ 45 ff, Rdn. 3, differenzierend BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 - Kopienversanddienst -, der im Rahmen von § 53 UrhG eine Lückenschließung durch rechtsanaloge Anwendung vornimmt, um den Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung zu gewährleisten).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

    Durch die elektronische Eingabe und Speicherung der Presseartikel ergeben sich für den Nutzer Verwendungsmöglichkeiten in einem grundlegend anderen Ausmaß, denen entsprechende Gefahren der Rechtsbeeinträchtigung auf Seiten des Urhebers gegenüberstehen, Die Digitalisierung ermöglicht einen nahezu unbeschränkten problemlosen Zugriff auf die erfassten Texte, insbesondere deren selektive Übernahme in andere Zusammenhänge und Speicherung für künftige Verwendungen durch eine Vielzahl von Mitarbeitern unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz (BGH CR 1999; 213,216 - Elektronische Pressearchive - vgl. hierzu auch BGH NJW 1999, 1953, 1956 - Kopienversanddienst).

  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    In einem Parallelverfahren hatte das OLG Köln der auf einen gleichgerichteten Verfügungsantrag der S AG, der S. Zeitung GmbH sowie der Verlagsgruppe F GmbH der Beklagten mit Urteil vom 30.12.1999 (6 U 151/99, Anlage K15) den Abschluss der streitigen Vergütungsverträge bezogen auf die im dortigen Verfahren streitgegenständlichen Presseorgane untersagt.

    Der landgerichtliche Rechtsstandpunkt wird unterstützt durch die ebenfalls ausführlich und zur Oberzeugung des Senats zutreffend begründete Entscheidung des OLG Köln in einem Parallelverfahren (AfP 2000, 94), in dem drei andere Verlage mit einem entsprechenden Verbotsantrag gegen die Beklagte vorgegangen waren.

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen zur Begründung auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg sowie auf die von der Klägerin als Anlage K15 eingereichte, beiden Parteien bekannten Entscheidung des OLG Köln vom 30.12.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 151/99 Bezug.

  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Bereits in dem vorangegangen Verfügungsverfahren hatte der Senat mit Urteil vom 06. April 2000 (3 U 211/99 eine landgerichtliche Entscheidung vom 07. September 1999 (308 O 258/98) bestätigt, mit dem der Beklagten das auch in diesem Rechtsstreit von der Klägerin verfolgte Verbot auferlegt worden war.

    An diesen Ausführungen des Urteils vom 06. April 2000 in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren 3 U 211/99 hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage fest.

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, BGH CR 1999, 213, 215 -Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, BGH CR 1999, 213, 215 -Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung (BGH GRUR 99, 152, 154 - Spielbankaffäre) geltend macht, dass selbst die Verfügung über ein fremdes Urheberrecht als Nichtberechtigter nicht als rechtsverletzende Werknutzung angesehen wird, ist dieser Standpunkt zwar zutreffend, für die Entscheidung dieses Rechtsstreits aber nicht ergiebig.
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Der mit einer Ausnahmebestimmung verfolgte Zweck kann daher "nur aus der tatsächlichen und rechtlichen Lage, die der Gesetzgeber bei Erlass dieser Bestimmung vorfand", entnommen werden (BGHZ 17 266 - Grundia-Revorter).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings jüngst zum Verständnis der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts im Zusammenhang mit einer für § 53 Abs. 2 Nr. 4a UrhG geforderten erweiterten Auslegung ausgeführt, dass einer ergebnisorientiert in die Zukunft gerichteten Sichtweise der Art, "zur Lösung der Probleme der Informationsgesellschaft müsse schon jetzt sichergestellt werden, dass - auch elektronisch gespeicherte - Informationen den interessierten Benutzern zugänglich gemacht werden können, ohne auf die Zustimmung des Urhebers zurückgreifen zu müssen" aus Sicht des an Gesetz und Recht gebundenen Richters nicht beigetreten werden könne (BGH GRUR 1997, 464, 466 - CB-Infobank II).
  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Dies bedeutet, dass auch neue technische Möglichkeiten und Entwicklungen nicht zu einer Ausweitung der Ausnahmebestimmungen führen können (Schricker-Melichar, a. a. O. unter Hinweis auf RGZ 153, 1; Loewenheim GRUR 1996, 636,64 1).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß im Unterlassungsgebot beispielhaft auf den Vertrag mit der Goldman oHG Bezug genommen wird (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 = AfP 2001, 224).
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Denn das begehrte und ausgesprochene Verbot richtet sich gegen das Gesamtsystem "elektronischer Pressespiegel", wie es hier nach dem Zuschnitt des Gewerbebetriebes der Beklagten zu 1. pauschal für die Übermittlung von Artikeln aus dem "H" per E-Mail gegeben war (vgl. schon OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 51, 52; vom BGH insoweit rechtlich gebilligt, a.a.O., Elektronischer Pressespiegel).
  • OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01

    Urheberrechtlicher Schutz von Presseartikeln; Zulässigkeit der Verbreitung eines

    Ausreichend ist, dass aufgrund der Konzeption des elektronischen Pressespiegels feststeht, dass auch die Rechte der Klägerin hierdurch verletzt werden können (OLG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 3 U 119/00 -, AfP 2001, 224, 225).
  • LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01

    Auslesen von Datenbanken

    Für die Artikel von Zeitungsredakteuren und freien Mitarbeitern gilt im Ergebnis gleiches, da die Klägerin unter Vorlage einer Vielzahl von Anstellungsverträgen sowie unterzeichneten Willenserklärungen ihrer freien Mitarbeiter dargelegt hat, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der hier in Rede stehenden "digitalen Nutzung (Einlesen, Heraufladen und Versand in Dateiform als Anhang in einer E Mail) eingeräumt worden sind (vgl. auch schon OLG Köln GRUR 2000, 417, 420 f - Elektronischer Pressespiegel; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 ff - Goldman Kommunikationssystem).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 24.09.2001 - 41 KfH O 82/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,29033
LG Stuttgart, 24.09.2001 - 41 KfH O 82/01 (https://dejure.org/2001,29033)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.2001 - 41 KfH O 82/01 (https://dejure.org/2001,29033)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 2001 - 41 KfH O 82/01 (https://dejure.org/2001,29033)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 16
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 262/02

    Champagner Bratbirne

    Die weitergehende Klage, die die Bezeichnung "AUS DER CHAMPAGNERBRATBIRNE" umfaßte, hat das Landgericht abgewiesen (LG Stuttgart GRUR-RR 2002, 16).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.07.2001 - 6 U 5178/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15610
OLG München, 12.07.2001 - 6 U 5178/00 (https://dejure.org/2001,15610)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2001 - 6 U 5178/00 (https://dejure.org/2001,15610)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 6 U 5178/00 (https://dejure.org/2001,15610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 9 Abs. 2 Nr. 3 § 14
    Verstärkung der Kennzeichnungskraft einer Marke durch Bekanntheit; Nachweis der Verwechslungsgefahr eines Zeichen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 305
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
  • ZUM 2001, 806
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