Rechtsprechung
| BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2040 Abs 1 BGB, § 2366 BGB, § 2367 BGB
Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft - IWW
§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § ... 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 488 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 609 Abs. 1 BGB, § 2367 Alt. 2, § 2366 BGB, § 2367 Alt. 2 BGB, §§ 2366, 2367 BGB, §§ 932 ff., 892 BGB, § 892 BGB, § 2040 Abs. 1 BGB, § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB, § 185 Abs. 2 Nr. 1, 184 Abs. 1 BGB, § 183 BGB, § 182 Abs. 3 BGB, § 180 Satz 1, § 111 Satz 1 BGB, § 184 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2366, 2367
Rechtsgeschäfte innerhalb der Erbengemeinschaft (hier: Kündigung eines Darlehens ggü. einem Miterben) unterliegen nicht dem Gutglaubensschutz der §§ 2366, 2367 BGB - Wolters Kluwer
Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Erbrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2366; BGB § 2367
Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsgeschäfte innerhalb der Erbengemeinschaft - und der Gutglaubensschutz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährung erbrechtlicher Ansprüche
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung eines Darlehens durch Miterben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kein gutgläubiger Erwerb unter Miterben bei Auseinandersetzung des Nachlasses
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Darlehensrückzahlung innerhalb einer Erbengemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2012 - 7 O 262/09
- OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 35/13
- BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1881
- MDR 2015, 596
- DNotZ 2015, 629
- FamRZ 2015, 1025
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines …
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Veräußerer und Erwerber dürfen daher weder rechtlich noch wirtschaftlich - auch nur teilweise - identisch sein (BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 22; Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 256 jeweils für den gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB).Für die Anwendung der Gutglaubensvorschriften innerhalb einer Gesamthandsgemeinschaft ist von vornherein kein Raum, da lediglich der rechtsgeschäftliche Erwerb durch einen Dritten geschützt werden soll (BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 23).
- BGH, 15.11.1988 - IVa ZR 74/87
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - Berücksichtigung einer …
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Eine ausnahmsweise zulässige Zusammenfassung von Erbauseinandersetzung und Erfüllung der auseinandergesetzten Forderung hat nicht stattgefunden (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 88/88, FamRZ 1989, 960 unter 2; vom 15. November 1988 - IVa ZR 74/87, FamRZ 1989, 273 unter I 1). - BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 88/88
Zulässigkeit der Revision von Streitgenossen - Zusammenrechnung der Beschwer …
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Eine ausnahmsweise zulässige Zusammenfassung von Erbauseinandersetzung und Erfüllung der auseinandergesetzten Forderung hat nicht stattgefunden (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 88/88, FamRZ 1989, 960 unter 2; vom 15. November 1988 - IVa ZR 74/87, FamRZ 1989, 273 unter I 1).
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache …
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Rn. 18 Soweit nach neuerer Rechtsprechung des Senats jedenfalls in Fällen der Ausübung von Gestaltungsrechten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses eine Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft bei Vorliegen eines Verfügungsgeschäfts gemäß § 2040 Abs. 1 BGB zulässig ist, wenn es sich um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB handelt (…vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - IV ZA 22/14, juris Rn. 2; ferner BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 Rn. 26-31), verhilft auch das der Kündigung nicht zur Wirksamkeit, weil die Erbanteile der Klägerin und der Erbengemeinschaft nach Irene U. gleich groß sind. - BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines …
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich Fälligkeit (BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - XI ZR 27/10, NJW 2010, 2940 Rn. 8;… Palandt/Ellenberger, BGB 74. Aufl. § 199 Rn. 3). - BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02
Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Zwar kam es auf eine Mitwirkung des Rechtsvorgängers der Beklagten bei der Kündigung des Darlehens nicht an, da sich der geltend gemachte Anspruch gegen ihn richtete und er daher von einer Mitwirkung ausgeschlossen war (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2003 - IV ZR 438/02, BGHZ 157, 79, 86; vom 26. Februar 1953 - IV ZR 207/52, LM § 326 (A) BGB Nr. 2). - BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05
Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Der Senat hat mit Urteil vom 18. April 2007 entschieden, die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gelte für alle Ansprüche aus dem Buch 5 des BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt sei (IV ZR 279/05, ZEV 2007, 322 Rn. 7). - BGH, 03.12.2014 - IV ZA 22/14
Erbengemeinschaft: Wirksamkeit der Kündigung eines Darlehens durch …
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Rn. 18 Soweit nach neuerer Rechtsprechung des Senats jedenfalls in Fällen der Ausübung von Gestaltungsrechten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses eine Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft bei Vorliegen eines Verfügungsgeschäfts gemäß § 2040 Abs. 1 BGB zulässig ist, wenn es sich um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - IV ZA 22/14, juris Rn. 2; ferner BGH…, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 Rn. 26-31), verhilft auch das der Kündigung nicht zur Wirksamkeit, weil die Erbanteile der Klägerin und der Erbengemeinschaft nach Irene U. gleich groß sind. - BGH, 13.12.2000 - IV ZR 239/99
Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Grundschuldbestellung durch …
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Hieraus folgt, dass im Rahmen einer Erbauseinandersetzung unter Miterben kein gutgläubiger Erwerb möglich ist (Senatsurteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 239/99, ZEV 2001, 116 unter 2 b;… OLG Hamm aaO). - BGH, 29.05.1991 - VIII ZR 214/90
Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung
Auszug aus BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Die Wirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte kann schon im Interesse des Erklärungsgegners - wie sich auch aus der Wertung von § 180 Satz 1, § 111 Satz 1 BGB ergibt - nicht bis zur Erteilung der Genehmigung nach § 184 BGB mit der Folge der Rückwirkung in der Schwebe bleiben (RGZ 146, 314, 316, BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - VIII ZR 214/90, BGHZ 114, 360, 366;… MünchKomm-BGB/Gergen, 6. Aufl. § 2040 Rn. 14;… Staudinger/Werner, BGB (2004) § 2040 Rn. 14;… Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2040 Rn. 4;… Palandt/Ellenberger, § 182 Rn. 5;… ferner ausdrücklich für den Fall der Kündigung einer Nachlassforderung nur durch einen Miterben v. Lübtow, Erbrecht 1971, S. 805 f.). - BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59
Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch
- BGH, 26.02.1953 - IV ZR 207/52
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1955 - V ZR 196/54
Verfügung über Nachlaßgegenstand
- RG, 25.11.1936 - V B 15/36
Wann liegt Gemeinschaftlichkeit der Verfügung von Miterben über einen …
- OLG Schleswig, 08.03.2012 - 3 U 48/11
- RG, 17.01.1935 - IV 236/34
Wird die von einem Miterben vorgenommene Kündigung einer gestundeten …
- BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15
Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des …
Denn der Nachlass bildet infolge seiner gesamthänderischen Bindung ein Sondervermögen, so dass die Vereinigungswirkung von Recht und Verbindlichkeit erst eintritt, wenn aus dem Nachlass einzelne Rechte auf Miterben übertragen werden (BGH Urteil vom 8. April 2015 - IV ZR 161/14 - FamRZ 2015, 1025 Rn. 15;… MünchKommBGB/Leipold 6. Aufl. § 1922 Rn. 127, 129;… Palandt/Weidlich BGB 75. Aufl. § 1922 Rn. 6). - BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17
Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei …
Diese hängt, wenn eine Zeit für die Rückzahlung des Darlehens nicht bestimmt war, von einer Kündigung ab (§ 488 Abs. 3 Satz 1 BGB), im Übrigen vom Ablauf der vereinbarten Zeit (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Juli 2010 - XI ZR 27/10, NJW 2010, 2940 Rn. 10; vom 8. April 2015 - IV ZR 161/14, NJW 2015, 1881 Rn. 10;… MünchKomm-BGB/Berger, 7. Aufl., § 488 Rn. 86). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2019 - 2 L 80/17
Freistellungsanspruch aus einem Subventionsverhältnis
Ansprüche, deren Fälligkeit eine Kündigung oder eine Anfechtung voraussetzt, entstehen frühestens mit der Ausübung des Gestaltungsrechts, also im Falle einer Kündigung zum Schluss des Jahres, in dem die Kündigung erklärt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2015 - IV ZR 161/14 -, juris, Rdnr. 10;… Mansel, in: Jauernig, BGB, 17. Aufl. 2018, § 199 Rdnr. 2 - 8;… Henrich, in: BeckOK, BGB, Stand: 01.05.2019, § 199, Rdnr. 4;… Grothe, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl. 2018, § 199, Rdnr. 16).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union: Abfassung der Anträge in deutscher Sprache; Übersetzung der Anlagen in die deutsche Sprache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 Abs 1 S 2 ZPO, §§ 114 ff ZPO, § 1078 Abs 1 S 2 ZPO, Art 13 Abs 2 Buchst a EGRL 8/2003
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union: Abfassung der Anträge in deutscher Sprache; Übersetzung der Anlagen in die deutsche Sprache - IWW
§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 114 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 1076 bis 1078 ZPO, § 1076 Abs. 1 ZPO, Richtlinie 2003/8/EG, §§ 114 bis 127a ZPO, § 1078 ZPO, § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 184 Satz 1 GVG, § 117 Abs. 3, 4 ZPO, Art. 16 der Richtlinie 2003/8/EG, Art. 13 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 6 der Richtlinie 2003/8/EG
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für die Prozessparteien aus anderen EU-Staaten - und die Übersetzungspflicht für Belege
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
ZPO § 1078
Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2012 - 7 O 262/09
- OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 35/13
- BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Papierfundstellen
- WM 2015, 737
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim …
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14
Die Beklagten müssen mithin einen in deutscher Sprache ausgefüllten Antrag nebst Übersetzung der Anlagen in deutscher Sprache entweder auf der Grundlage des Formulars gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO oder des Standardformulars nach Art. 16 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 einreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4, 8;… MünchKomm-ZPO/Rauscher, 4. Aufl. § 1078 Rn. 7). - OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14
Gemäß § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO müssen die Anträge in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein (vgl. OLG München OLGR 2007, 284;… MünchKommZPO aaO Rn. 6;… Musielak/Fischer, ZPO 11. Aufl., § 1078 Rn. 2).
- BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17
Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf …
1.1078 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass eine Prozesspartei, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, einen Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe nicht nur bei der zuständigen Übermittlungsbehörde des Mitgliedstaats des Wohnsitzes, sondern auch unmittelbar bei der Empfangsbehörde des Mitgliedstaats des Gerichtsstands - hier: dem mit der Sache befassten deutschen Prozessgericht - stellen kann (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. November 2014, IV ZR 161/14, WM 2015, 737 Rn. 1;… BAG, Ant vom 5. November 2015, 10 AZB 25/15 (A), BAGE 153, 197 Rn. 21; BAG…, Beschluss vom 17. Oktober 2017, 10 AZB 25/15, NJW 2017, 3741 Rn. 6, 8 ff.; EuGH…, Urteil vom 26. Juli 2017, C-670/15, juris Rn. 29, 35, 39, 41 ff. - Šalplachta).§ 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei auch im Falle einer Antragstellung unmittelbar bei dem Prozessgericht nicht verpflichtet ist, dem Gericht auf eigene Kosten Übersetzungen der von ihr eingereichten fremdsprachigen Prozesskostenhilfeunterlagen vorzulegen (im Anschluss an EuGH…, Urteil vom 26. Juli 2017, C-670/15, aaO Rn 39 ff. - Šalplachta; BAG…, Beschluss vom 17. Oktober 2017, 10 AZB 25/15, NJW 2017, 3741 Rn. 14; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 12. November 2014, IV ZR 161/14, aaO Rn. 1 f.).
Rn. 40 (3) Die in Anbetracht des vom Unionsrecht vorgesehenen Gleichrangs der Antragsmöglichkeiten bei der Übermittlungsbehörde und der Empfangsbehörde gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 1078 ZPO dahingehend, dass eine Prozesspartei, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, einen Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe auch unmittelbar bei der zuständigen Empfangsbehörde des Mitgliedstaats des Gerichtsstands (nach deutschem Recht: bei dem Prozessgericht oder dem Vollstreckungsgericht; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - IV ZR 161/14, WM 2015, 737 Rn. 1 f.;… BAGE 153, 197 Rn. 21;… BAG, NJW 2017, 3741 Rn. 6, 8 ff.) stellen kann, ist auch zulässig.
Rn. 44 Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Beschluss vom 12. November 2014 (IV ZR 161/14, aaO Rn. 1) die Auffassung vertreten, dass die vorbezeichneten Anforderungen auch für den hier gegebenen Fall zu gelten haben, dass die bedürftige Partei den Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe unmittelbar bei dem zuständigen Prozessgericht des Mitgliedstaats des Gerichtsstands stellt (…vgl. in diesem Sinne auch BAGE 153, 197 Rn. 17 f.;… MünchKommZPO/Rauscher, 5. Aufl., § 1078 Rn. 6, 11).
Der Bundesgerichtshof hat hierbei angenommen, aus dem Inhalt der Richtlinie ergebe sich nichts anderes (BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - IV ZR 161/14, aaO Rn. 2;… vgl. auch BAGE, aaO Rn. 19 ff.).
Rn. 64 (4) Der vorbezeichneten richtlinienkonformen Auslegung steht auch nicht etwa entgegen, dass nach der von dem Berufungsgericht insoweit angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich nicht gewährt wird (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311, 312 ff.; vom 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263, 265 ff.;… vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3 mwN; vom 12. November 2014 - IV ZR 161/14, aaO Rn. 2;… siehe auch BVerfG, NJW 2012, 3293 Rn. 12;… NJW 2018, 449 Rn. 33 f.;… MünchKommZPO/Rauscher, aaO Rn. 11).
- BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15
Grenzüberschreitende Streitsache - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten
Rn. 11 Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -).Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2).
Erhebt ein Antragsteller mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar bei dem sachlich und örtlich zuständigen deutschen Prozessgericht Klage und stellt er dort zugleich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, finden die §§ 114 bis 127a ZPO unmittelbar Anwendung (vgl. BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 1).
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 25/15
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -).Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2).
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 22/15
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -).Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2).
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -).Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2).
- LAG Hamm, 05.03.2025 - 13 Ta 12/24
Prozesskostenhilfe; Übersetzungskosten; Verwertung Miteigentumsanteil; …
Nicht in deutscher Sprache gestellte Anträge nebst entsprechenden Belegen müssen nicht zugelassen werden (BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -, Rn. 2, juris).Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BAG…, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 10 AZB 25/15 -, BAGE 160, 291-295, Rn. 6 nwN; BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -,aaO).
- OLG Dresden, 11.05.2017 - 9 U 858/15 Immerhin hätte der Kläger das in Art. 8b i.V.m. Art. 13 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 6 der EURichtlinie vom 27.01.2003 geregelte Verfahren in Anspruch nehmen und in seinem Heimatstaat Polen Prozesskostenhilfe zur Deckung der Kosten für die Übersetzung des Antrags und der erforderlichen Anlagen beantragen können (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12.11.2014, Az.: IV ZR 161/14; zitiert nach juris).
- VG München, 28.03.2018 - M 9 S 17.52098
Keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an der Prozessfähigkeit
Soweit er dem nicht nachkam, war dem Vortrag nicht weiter nachzugehen (BGH, B.v. 12.11.2014 - IV ZR 161/14 - juris; BVerwG, B.v. 5.2.1990 - 9 B 506/89 - juris).
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