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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.05.2015

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12039
BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,12039)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,12039)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,12039)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 2303 Abs. 1 Satz 2, § 2311 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2303 Abs 1 S 2 BGB, § 2311 Abs 1 S 1 BGB
    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • IWW

    § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2311 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 Abs. 1 S. 1
    Pflichtteilsrecht: Wert eines Miteigentumsanteils an Hausgrundstück

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichtteilsrechtliche Einordnung des im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmenden Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 2303 Abs. 1 Satz 2, 2311 Abs. 1 Satz 1
    Wert einer Miteigentumshälfte am Hausgrundstück für Pflichtteilsberechnung

  • ra.de
  • duetrust.de

    Pflichtteilsrecht: Wert der Immobilie - wenn bereits 50% im Eigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2301 Abs. 1 S. 2; BGB § 2311 Abs. 1 S. 1
    Pflichtteilsrechtliche Einordnung des im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmenden Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • datenbank.nwb.de
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Miteigentum am Eigenheim - und seine Bewertung beim Pflichtteilsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück und der Pflichtteil

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Hälftiger Hausanteil im Nachlass - Wie berechnet sich der Pflichtteil?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des Wertes einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Was ist eine Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück wert?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück im Rahmen des Pflichtteilsrechts

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der von der Erbfolge ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte

  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsanspruch und Nachlassbewertung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grundstück: hat ein halber Miteigentumsanteil wirklich einen Wert von 50 % des Ganzen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Wohneigentum von Eheleuten in der Pflichtteilsberechnung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Wohneigentum von Eheleuten in der Pflichtteilsberechnung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewertung einer Immobilienhälfte bei der Berechnung des Pflichtteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn der Erblasser nur Miteigentum vererbt?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Wohneigentum von Eheleuten in der Pflichtteilsberechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Bewertung eines "halben Grundstücks" im Pflichtteilsrecht

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einer Immobilie zur Bemessung eines Pflichtteilsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2336
  • MDR 2015, 775
  • DNotZ 2015, 939
  • NZM 2015, 756
  • FamRZ 2015, 1284
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54

    Pflichtteil und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a;… vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).

    Zu berücksichtigen sind daher alle naheliegenden und wirtschaftlich fassbaren zum Stichtag im Keim angelegten Entwicklungen (…Staudinger/Herzog, Neub. [2015] § 2311 Rn. 100 m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54 aaO).

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 150/14

    Pflichtteilsrechtliche Bewertung eines Nachlassgrundstücks; mehrere sich …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Bei der Berechnung des Pflichtteils ist zu ermitteln, welchen Verkaufserlös der Nachlass am Tag des Erbfalles tatsächlich erbracht hätte; dabei ist grundsätzlich der Verkaufserlös, den die Erben inzwischen bereits erzielt haben, zu berücksichtigen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. April 2015 - IV ZR 150/14, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a;… vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09

    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a;… vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • AG Andernach, 01.03.2007 - 6 C 1189/06

    Einordnung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Wohnung …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Es sei daher ein deutlicher Abschlag vorzunehmen (Schopp, ZMR 1994, 552;… Staudinger/Haas, BGB [2006] § 2311 Rn. 79;… Staudinger/Herzog, [2015] § 2311 Rn. 118;… J. Mayer in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB Stand: 1.02.15 § 2311 Rn. 20;… Riedel in Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Wälzholz, Handbuch Pflichtteilsrecht 3. Aufl. § 5 Rn. 154;… Riedel in Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht 3. Aufl. § 2311 Rn. 129;… Rösler in Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 2. Aufl. C VI Rn. 88;… Horn in Scherer, Anwaltshandbuch Erbrecht 4. Aufl. § 46 Rn. 91; und so auch AG Andernach, FamRZ 2008, 190, 192).
  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Eine bestimmte Wertberechnungsmethode für die Ermittlung des Nachlasswerts ist nicht vorgeschrieben (Senatsurteil vom 26. April 1972 - IV ZR 114/70, NJW 1972, 1269 Rn. 8).
  • BFH, 02.07.2008 - II B 46/07

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück - Würdigung der …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Rn. 13 b) Demgegenüber vertritt das Berufungsgericht die Auffassung, dass der Wert des hälftigen Miteigentumsanteils jedenfalls dann dem hälftigen Wert der Immobilie insgesamt entspreche, wenn der bisherige Eigentümer der einen ideellen Hälfte mit dem Erbfall auch die andere Hälfte des Eigentums erlangt (so bereits mit Urteil vom 12. Oktober 1999, SchlHA 2000, 175, 176; ähnlich auch BFH, Beschluss vom 2. Juli 2008 - II B 46/07, juris Rn. 12 f.; vgl. auch Bißmaier in einer Anmerkung zu Schopp (s.o.), nach dem es sich um eine Frage der Beweislast handele, ZMR 1995, 106, 107).
  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen …

    Bei der Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB ist beim Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Testamentsvollstrecker persönlich kein Wertabschlag vorzunehmen, wenn sich durch den Vertrag sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück in seiner Hand vereinigen sollen (Fortführung von Senatsurteil vom 13. Mai 2015, IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482).

    Rn. 13 Auf dieser Grundlage hat der Senat mit Urteil vom 13. Mai 2015 entschieden, der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück gemäß § 2311 BGB entspreche dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte sei (IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482 Rn. 8, 14 m. Anm. Peters, NotBZ 2015, 344, 346; kritisch Lange, ZEV 2015, 483, 484).

    Insoweit gilt das, was der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 2015 (IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482) ausgeführt hat, in gleicher Weise.

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils: Übrige Miteigentümer als …

    Ausdrücklich hat er einen Wertabschlag bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs für den Fall abgelehnt, dass der Alleinerbe eines hälftigen Miteigentumsanteils bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14, NJW 2015, 2336 Rn. 11 ff.).
  • ArbG Köln, 14.09.2018 - 18 Ca 1286/18

    Einzelfallentscheidung zur Mitarbeit im elterlichen Gewerbebetrieb - …

    Da das Gesetz keine Bewertungsmethode vorschreibt, obliegt die sachgerechte Auswahl dem Tatrichter (BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14 -, Rn. 9 - 10, juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14

    Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück

    Rn. 96 Nicht gegen einen Abschlag vom rechnerisch hälftigen Verkehrswert der gesamten Immobilie für einen ½ Anteil stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Mai 2015 (IV ZR 138/14 - BeckRS 2015, 09893): § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB stelle für die Bemessung des Anspruchs auf den Bestand und den Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls ab.

    Rn. 103 Der Beklagte ist der Erbengemeinschaft in Bezug auf den Kaufpreis entgegen gekommen, indem er den von ihm für richtig gehaltenen und von den übrigen Erben akzeptierten Verkehrswert halbiert und um 5 % erhöht hat; der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464) einen Abschlag toleriert und zwar ohne Berücksichtigung der Intensität des Kaufinteresses mit Blick auf das Zusammenführen des Alleineigentums in einer Hand; dies entsprach und entspricht der h.M. in der Literatur (vgl. BGH BeckRS 2015, 09893, Rdz. 12).

    Rn. 147 Die Zulassung der Revision erscheint wegen der abweichenden Meinung des erkennenden Senats von der des 21. Zivilsenats in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (I-21 U 166/14) hinsichtlich der entscheidungserheblichen Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages vom 14. Mai 2008 unter dem Gesichtspunkt der Teilunentgeltlichkeit, die wiederum von der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464), 08. April 2015 (ZEV 2015, 349) und 13. Mai 2015 (BeckRS 2015, 09893) abhängt, geboten, § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO.

  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Der Pflichtteilsberechtigte ist danach so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers von dem Erben in Geld umgesetzt worden (siehe nur BGH, Urteil vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 mwN).

    Infolgedessen handelt es sich bei der Frage, welches Wertermittlungsverfahren unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes zu einem sachgerechten Ergebnis bei der Verkehrswertermittlung führt, gerade auch um eine rechtliche Bewertung und nicht ausschließlich um eine - dem Sachverständigenbeweis zugängliche - Tatsachenfrage (…BGH, Urteile vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 32, vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 …und vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14, BGHZ 212, 286 Rn. 31; ebenso Senat…, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 16/11, juris Rn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 166/14

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser …

    Rn. 51 Diese Fallgestaltung ist auch vergleichbar mit dem der Entscheidung des BGH vom 13.05.2015, AZ: IV ZR 138/14 zit. nach juris) zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • OLG Celle, 28.10.2024 - 20 U 8/24

    Steuerberater; Geschäftsbesorgungsvertrag; Umfassende Tatsachenermittlung; …

    Außerdem ist er im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet, den Mandanten umfassend zu beraten und auch ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten (vgl. BGH, Urteile vom 7. Mai 2015 - IX ZR 186/14, NJW 2015, 2336 [BGH 13.05.2015 - IV ZR 138/14] Rn. 7 …und vom 23. März 2006 - IX ZR 140/03, NJW-RR 2006, 1070 Rn. 7;… BeckOGK BGB/Teichmann, BGB § 675 Rn. 1323 mwN [Stand: 1. Juni 2023]).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12

    Geltendmachung des Pflichtteils nach Erbausschlagung

    Der Pflichtteilsberechtigte ist danach so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers von dem Erben in Geld umgesetzt worden (siehe nur BGH, Urteil vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 mwN).

    Infolgedessen handelt es sich bei der Frage, welches Wertermittlungsverfahren unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes zu einem sachgerechten Ergebnis bei der Verkehrswertermittlung führt, gerade auch um eine rechtliche Bewertung und nicht ausschließlich um eine - dem Sachverständigenbeweis zugängliche - Tatsachenfrage (…BGH, Urteile vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 32, vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 …und vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14, BGHZ 212, 286 Rn. 31; ebenso Senat…, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 16/11, juris Rn. 33).

  • BayObLG, 08.08.2025 - 101 W 116/24

    Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre durch …

    Rn. 210 Nicht zum Nachteil der Minderheitsaktionäre wirkt es sich aus, dass der Sachverständige nicht den ideellen Anteil der E. AG an der Immobilie, sondern die Immobilie insgesamt bewertet hat und im Rahmen der Unternehmensbewertung ein Abschlag dafür unterblieben ist, dass die E. AG nur einen Anteil an der Immobilie hält (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 24. Februar 2016, IV ZR 342/15, NJW-RR 2016, 457 Rn. 12; Urt. v. 13. Mai 2015, IV ZR 138/14, NJW 2015, 2336 Rn. 12 m. w. N.;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 30. Juni 2015, 3 U 11/14, RNotZ 2015, 575 [juris Rn. 69 ff.]).
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22

    Bewertung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück im Rahmen der Berechnung …

    Rn. 33 Dem stehen - worauf auch das Landgericht schon zutreffend hingewiesen hatte, die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Mai 12015 (IV ZR 138/14) nicht entgegen.
  • SG Osnabrück, 28.07.2020 - S 16 AS 508/17

    Verwertbarkeit des Miteigentumsanteils als Vermögen hinsichtlich Gewährung von …

  • LG Flensburg, 29.09.2017 - 5 T 150/17

    Zwangsvollstreckung: Beschwerdebefugnis des Schuldners gegen die Festsetzung des …

  • OLG Stuttgart, 30.06.2025 - 12 U 159/24
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10461
OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
OLG München, Entscheidung vom 12.05.2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Errichtung eines Nottestaments

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Todkranker Erblasser errichtet im Krankenhaus Nottestament zugunsten seines Hausarztes - Ist das Testament wirksam?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Errichtung eines Nottestaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Errichtung eines Nottestaments

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung eines Nottestaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1034
  • MDR 2015, 775
  • FGPrax 2015, 178
  • FamRZ 2016, 87
  • Rpfleger 2015, 708
  • Rpfleger 2016, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach der Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (BGHZ 3, 372, 377 f. zu § 24 TestG;… MüKoBGB/Hagena 6. Aufl. § 2250 Rn. 7 f.;… Staudinger/ Baumann BGB Bearbeitungstand 2011 § 2250 Rn. 20;… Voit in: Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2250 Rn. 4).

    Die Besorgnis muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Zeugen auch angesichts der objektiven Sachlage als gerechtfertigt angesehen werden können (BGHZ 3, 372/373;… Staudinger/Baumann a.a.O. § 2250 Rn. 18).

    Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nicht an (BGHZ 3, 372, 378).

    Rn. 34 dd) Entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin war die Besorgnis der Testamentszeugen, dass angesichts der von ihnen gewonnenen Vorstellung der Todesgefahr für den Erblasser die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht mehr möglich sei, gerechtfertigt (vgl. BGHZ 3, 372, 376;… Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 20).

  • BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Rn. 49 a) Die Grenzen für die Zulässigkeit einer Zuwendung von Todes wegen zugunsten einer Person, die vom Erblasser umfassende Vorsorgevollmacht erhalten hat, sind anhand der allgemeinen Vorschriften, insbesondere des § 138 Abs. 1 BGB, zu bestimmen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Rn. 41 cc) Ein gültiges Nottestament nach § 2250 Abs. 2 BGB liegt allerdings immer nur dann vor, wenn die schriftliche Aufzeichnung des vor drei Zeugen erklärten letzten Willens bis zum Todes des Erblassers wenigstens von einem Beteiligten unterschrieben ist (vgl. BayObLGZ 1979, 232, 240).

    Die Unterschriften hingegen gehören - abgesehen von einer Unterschrift, die aus den in ihrer Anwesenheit vorgelesenen und genehmigten Aufzeichnungen begrifflich eine Niederschrift macht - nicht mehr zum Errichtungsakt selbst, sondern zur Abfassung der Niederschrift, so dass ihr Fehlen zu den heilbaren Formfehlern im Sinne des § 2249 Abs. 6 BGB zählt (BayObLGZ 1979, 232, 241).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Rn. 38 aa) Der letzte Wille ist auch dann im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB mündlich erklärt, wenn ein Testamentsentwurf von einem Testamentszeugen auf der Basis früherer Äußerungen des Erblassers zuvor schriftlich formuliert wird und der Erblasser zustimmt, so dass die mündliche Erklärung des letzten Willens mit der Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Vorgang zusammengefasst werden (BGHZ 37, 79, 84, 85).

    Rn. 40 bb) Bezüglich der Niederschrift hat das Nachlassgericht zutreffend beanstandet, dass die vom Erblasser unterschriebene Testamentsurkunde nichts über den Vorgang der Erklärungsabgabe als solchen besagt (vgl. dazu BGH 37, 79, 85, 86), die mitwirkenden Testamentszeugen nicht bezeichnet (vgl. §§ 9, 10 BeurkG), keine Angaben zur Testierfähigkeit des Erblassers oder der nahen Todesgefahr enthält (vgl. § 11 BeurkG).

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Die bloße Anwesenheit des durch das Testament bedachten Beschwerdegegners bei der Errichtung des Nottestaments führt nicht per se zur Unwirksamkeit des Nottestaments (§ 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 7 Nr. 1, § 27 BeurkG), da die Beteiligung der Testamentszeugen K., P. und B. rechtlich unbedenklich ist (BGH NJW 1991, 3210, 3212).

    Haben neben dem Erblasser nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament die Erklärung zuverlässig wiedergibt (BGH NJW 1991, 3210, 3212 m.w. N.).

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Rn. 35 ee) Soweit die Beschwerdeführerin aus der von ihr zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 14.07.2009 - 31 Wx 141/08) grundsätzlich die Pflicht zu einer telefonischen Anfrage bei einem Notar als Beleg der "Nichterreichbarkeit" im Sinne des §§ 2250 Abs. 2, 2249 BGB ableitet, trifft dies nicht zu.

    Im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Sachverhalt wurde in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung das Nottestament nicht nach Büroschluss, sondern am Nachmittag errichtet, so dass aus Sicht der Testamentszeugen grundsätzlich die Möglichkeit für eine Beiziehung eines Notars bestand wie auch keine konkrete Gefahr gegeben war, dass die Testatorin am Tag der Errichtung des Nottestaments versterben würde (OLG München NJW 2010, 684, 685).

  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01

    Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Diese ist das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfG NJW 2004, 2008, 2010).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Besteht die Urkunde aus mehreren Blättern oder Texten, muss aber deren Zusammengehörigkeit erkennbar gemacht werden (BGHZ 136, 357, 368 ff.; NJW 2003, 1248, 1249).
  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Besteht die Urkunde aus mehreren Blättern oder Texten, muss aber deren Zusammengehörigkeit erkennbar gemacht werden (BGHZ 136, 357, 368 ff.; NJW 2003, 1248, 1249).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Rn. 43 Grundsätzlich ist es unschädlich, wenn eine Niederschrift auf mehreren, miteinander nicht verbundenen Blättern erfolgt, sofern diese inhaltlich zusammenhängen (…vgl. MüKoBGB/Hagena a.a.O. § 2247 Rn. 34;… Staudinger/Baumann a.a.O. § 2247 Rn 54; OLG Köln NJW-RR 2014, 1035, 1036).
  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen …

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der …

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …

  • BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines …

  • OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 8/93

    Nottestament; Niederschrift; Beurkundungsgesetz; Formfehler; Zeugen; Erblasser; …

  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Eine jederzeit drohende Testierunfähigkeit steht der Todesgefahr gleich, wenn sie voraussichtlich durchgängig bis zum Tode fortdauert (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945;… Weidlich in Palandt, BGB, 75. Auflage, 2016, § 2250, Rdn. 3).

    Die derart nahe Gefahr des Todes bzw. der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945;… Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München, FamRZ 2016, 87 f; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 -, juris; OLG München FamRZ 2009, 1945;… Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Rn. 34 Zwar ist das Nachlassgericht vom Ansatz her zutreffend davon ausgegangen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Todesgefahr der Zeitpunkt der Testierung ist (OLG München FamRZ 2016, 87 f; LG Freiburg (Breisgau), Rpfleger 2003, 507-508).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von § …

    Rn. 31 Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).

    Rn. 40 Das Eintreten einer Endphase des Lebens kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass die Erblasserin am Abend des 23. Januar 2016 gegen 22.00 Uhr gegenüber der Zeugin K. nach deren Bekundungen geäußert hat: "Glaubst du, dass ich verrecke?" Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nämlich für die Beurteilung der Todesgefahr nicht an (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29 m.w.N).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird beim Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 Abs. 2 BGB nicht erfüllt (OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29. unter Hinweis auf Hagena, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 2250, Rz. 9).

  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments …

    Dass ein vierter Zeuge bei der Testamentserrichtung mitgewirkt hat, in dessen Person - wie hier wegen dessen eigener Begünstigung - ein Ausschlussgrund vorliegt, ist auch dann unschädlich, wenn dessen Anwesenheit die Testamentserrichtung beeinflussen könnte; denn es ist anzunehmen, dass die Anwesenheit von drei unbefangenen Zeugen eine ordnungsgemäße Testamentserrichtung gewährleistet (…vergl. Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 33; auch OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 39, juris m.w.N.)).

    Die vorgenannten fehlenden Angaben in der Niederschrift bedingen jedoch nicht zwingend die Unwirksamkeit der Beurkundung (§ 2249 Abs. 6 BGB i.V.m. § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB) (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 40, juris).

    Der letzte Wille ist jedoch auch dann im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB mündlich erklärt, wenn ein Testamentsentwurf von einem Testamentszeugen auf der Basis früherer Äußerungen des Erblassers zuvor schriftlich formuliert wird und der Erblasser zustimmt, so dass die mündliche Erklärung des letzten Willens mit der Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Vorgang zusammengefasst werden (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - a.a.O., Rn. 38, juris m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25

    Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der …

    Soweit verbreitet - etwas unscharf - formuliert wird, es sei auf die Sachlage zum Zeitpunkt der "Errichtung" des Nottestamentes abzustellen (OLG München, FamRZ 2016, 87; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782 unter Gründe II.;… aus der Lit. etwa Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2250, Rn. 26;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2250 Rn. 8;… Bauermeister in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2250 Rn. 5, Stand: 01.07.2023), besagt auch dies nur, dass es nicht darauf ankommen kann, dass dem Erblasser bereits zuvor ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung stand, um einen Notar für eine Testamentserrichtung hinzuzuziehen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1. Leitsatz;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl., § 2250 Rn. 5;… Litzenburger, in: B.OK-BGB 73. Ed. 1.2.2025, § 2250 Rn. 3).

    Hingegen wird dadurch, dass der Erblasser nur körperlich zu schwach ist, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475 = ErbStB 2025, 371 m. Anm. Esskandari und Bick; OLG Hamm, ErbR 2017, 348; OLG München, FamRZ 2016, 87; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968).

  • OLG München, 30.10.2025 - 33 Wx 174/25

    Unterschrift des Erblassers, Nottestament, Ermittlungen des Nachlaßgerichts, …

    Insoweit handelt es sich um eine unabdingbare materiell-rechtliche Voraussetzung des Errichtungsakts (Anschluss an OLG München, 31 Wx 81/15, NJW-RR 2015, 1034).

    Rn. 7 1. Gemäß § 2250 Abs. 2 BGB ist diese Testamentsform zulässig, wenn der Erblasser sich objektiv oder nach übereinstimmender (subjektiver) Überzeugung aller drei Zeugen in so naher Todesgefahr befindet, dass eine Errichtung vor dem Bürgermeister oder Notar nicht mehr möglich erscheint (OLG München, 31 Wx 81/15, NJW-RR 2015, 1034;… Krätzschel/Falkner/Döbereiner, NachlassR, 12. Aufl. 2022, § 8 Rn. 73).

  • OLG Braunschweig, 21.01.2026 - 10 W 79/25

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Nottestaments

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist dabei derjenige der Errichtung des Testaments (OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 35, juris;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 84. Aufl. 2025, § 2249 Rn. 2), genauer gesagt derjenige Zeitpunkt, in welchem sich der Erblasser zur Errichtung eines Testaments entschließt (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 15 W 587/15 -, Leitsatz 1, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 10, juris).

    Auch nach der eigenen Schilderung der zeitlichen Abläufe und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die beiden Errichtungsansätze an Wochentagen (Montag und Dienstag) im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten erfolgten, ist davon auszugehen, dass - unter Hinweis auf die Dringlichkeit - ein Notar oder Bürgermeister auch erreichbar gewesen wäre (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 35, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 14, juris) - zumal der Notar seine Dienstpflichten verletzte, wiese er einen Beteiligten in einer solchen Situation ab (KG Berlin…, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 6 W 7/21 -, Rn. 22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 3 W 109/22 -, Rn. 10, juris).

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen …

    Die vorgenannten fehlenden Angaben in der Niederschrift bedingen jedoch nicht zwingend die Unwirksamkeit der Beurkundung (§ 2249 Abs. 6 BGB i.V.m. § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB) (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 40, juris).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2025 - 5 W 4/25

    Wirksamkeitvoraussetzungen für Nottestament vor drei Zeugen

    Hingegen wird dadurch, dass der Erblasser nur körperlich zu schwach ist, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG Hamm, ErbR 2017, 348; OLG München, FamRZ 2016, 87; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968).
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