Rechtsprechung
| BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69e Satz 1; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung, Stundensatz, vermögender Betroffener, Berufsbetreuer, Dipl.-Sozialpädagoge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des Berufsbetreuers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufsbetreuer; Vergütung ; Stundensatz; Beschwerde; Vermögen; Qualifikation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- jurpage.net (Leitsatz)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn der Betreute den Betreuer bezahlt - höhere Stundensätze?
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betreuungsrecht; Stundensatz bei der Betreuervergütung
Verfahrensgang
- AG Straubing - XVII 1291/92
- LG Regensburg - 7 T 415/99
- BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1744 (Ls.)
- FGPrax 2000, 26
- FamRZ 2000, 318
- Rpfleger 2000, 215
- BayObLGZ 1999, 375
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (7)
- LG Frankenthal, 31.05.1999 - 1 T 94/99
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Soweit § 1 Abs. 1 BVormVG nach der Qualifikation des Berufsbetreuers in einer typisierten dreistufigen Skala Beträge von 35, 45 bzw. 60 DM festlegt, schließt das seit 1.1.1999 geltende Recht nicht aus, Betreuern vermögender Betroffener höhere Stundensätze zuzubilligen (vgl. LG Dortmund FamRZ 1999, 1606; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536;… Palandt/Diederichsen BGB 59. Aufl. § 1836 Rn. 8; a. A. Pfälz.OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 241; LG Frankenthal FamRZ 1999, 1604; vgl. auch Wesche Rpfleger 1998, 93/96).
Nach dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes regeln § 1836a BGB, § 1 Abs. 1 BVormVG ausschließlich, welche Vergütung der Berufsbetreuer mittelloser Betroffener aus der Staatskasse verlangen kann (vgl. Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Seitz BtPrax 1999, 215/220).
Dies bedeutet zum einen, daß die in dieser Vorschrift festgelegten Beträge auch bei bemittelten Betreuten nicht unterschritten werden dürfen (…vgl. Bach Rn. E 3.9; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536/537;… Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein Das neue Betreuungsrecht 4. Aufl. Rn. 275; Zimmermann FamRZ 1999, 630/632).
- OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
(3) Bei der Vergütung der Betreuer bemittelter Betroffener hat das Vormundschaftsgericht den Stundensatz unter Beachtung der in § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB aufgeführten Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1231 f.;… Bach Kostenregelungen für Betreuungspersonen 2. Aufl. Rn. E 3.4, E 3.9;… Schmidt in Schmidt/Böcker/Bayerlein/Mattern/Schüler Betreuungsrecht in der Praxis 3. Aufl. Rn. 523, 527; Walther BtPrax 1998, 125/128).Dies bedeutet aber auch, daß die von der Rechtsprechung bei bemittelten Betreuten nach altem Recht entwickelten Grundsätze schon wegen des Wegfalls des Bewertungskriteriums Vermögen nicht ohne weiteres übernommen werden können (vgl. Karmasin FamRZ 1999, 348/350; anders wohl OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1232).
Bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes bewegten sich die Nettostundensätze, die Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuern zugebilligt wurden, zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151; 1998, 11; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1233).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Im Ergebnis ist der Stundensatz so zu bemessen, daß die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbringt (vgl. BVerfGE 54, 251/275; BayObLGZ 1995, 35/39 und ständige Rechtsprechung;… Bach Rn. E 3.11;… Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers Rn. 6.6.4).
- BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Im Ergebnis ist der Stundensatz so zu bemessen, daß die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbringt (vgl. BVerfGE 54, 251/275; BayObLGZ 1995, 35/39 und ständige Rechtsprechung;… Bach Rn. E 3.11;… Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers Rn. 6.6.4). - OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Das Rechtsmittel ist dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da der Senat darüber nicht befinden kann, ohne von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 22.9.1999 (3 W 140/99; abgedruckt unter falschem Datum in BtPrax 1999, 241) abzuweichen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 FGG). - BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes bewegten sich die Nettostundensätze, die Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuern zugebilligt wurden, zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151; 1998, 11; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1233). - LG Dortmund, 07.06.1999 - 9 T 602/99
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Soweit § 1 Abs. 1 BVormVG nach der Qualifikation des Berufsbetreuers in einer typisierten dreistufigen Skala Beträge von 35, 45 bzw. 60 DM festlegt, schließt das seit 1.1.1999 geltende Recht nicht aus, Betreuern vermögender Betroffener höhere Stundensätze zuzubilligen (vgl. LG Dortmund FamRZ 1999, 1606; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Palandt/Diederichsen BGB 59. Aufl. § 1836 Rn. 8; a. A. Pfälz.
- BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
Vergütung des Nachlasspflegers
Allerdings ist bisher nicht geklärt, ob die Höhe des insoweit maßgeblichen Stundensatzes durch die Regeln des § 1 Abs. 1 BVormVG begrenzt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 375).Alle anderen Umstände, insbesondere die nutzbaren Fachkenntnisse sowie die Schwierigkeit der Tätigkeit, sind bei der Festsetzung des Stundensatzes zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1999, 375, Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 9 ff. mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch § 1 Abs. 1 BVormVG).
Sie liegt derzeit dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor (vgl. Vorlagebeschluß des 3. Zivilsenats vom 15.12.1999, BayObLGZ 1999, 375).
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Rn. 35 aa) Mittels der hier gebotenen systematischen und historischen Auslegung kommen die Gerichte in den angegriffenen Entscheidungen zu dem vertretbaren Ergebnis, dass es das Betreuungsrechtsänderungsgesetz nicht ausschließt, Betreuern vermögender Betroffener höhere Stundensätze als die des § 1 Abs. 1 BVormVG zuzubilligen, hierbei die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG jedoch als Orientierungshilfe heranzuziehen (vgl. dazu auch BayOblG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 3Z BR 330/99 -). - BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung - …
Nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 1999, 375, BayObLG BtPrax 2002, 164) ist auch bei der Festsetzung gegen das Vermögen des Betroffenen grundsätzlich nach den Regeln des § 1 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) vorzugehen, die dort in Abs. 1 Satz 2 festgelegten Sätze sind als Orientierungswerte heranzuziehen.Demgemäß errechnet sich die Vergütung des Betreuers wie des Gegenbetreuers aus der für die Führung der Betreuung bzw. Gegenbetreuung aufgewandten und erforderlichen Zeit und einem Stundensatz (vgl. BayObLGZ 1999, 375/377).
- OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00
Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei …
Umgekehrt kann aus dem Umstand, dass es um die Realisierung erheblicher Vermögenswerte geht, nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, die Minderjährige sei nicht mittellos, so dass - so aber das Beschwerdegericht - eine die dem Vorlagebeschluss vom 15.12.1999 des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 2000, 318) vergleichbare Rechtsfrage gegeben sei. - OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00
Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister
Eine gewisse Kompensation von Einkommensverlusten bei staatlich finanzierten Berufsbetreuungen kann schließlich dadurch erfolgen, dass das Vergütungsraster des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Betreuung bemittelter Personen nicht unmittelbar gilt, sondern nach der Intention des Gesetzgebers nur eine Orientierungshilfe sein und den Vormundschaftsgerichten die Möglichkeit eröffnet werden soll, individuellen Verhältnissen Rechnung zu tragen (…BT-Drucksache 13/7156, S. 55 f.; vgl. auch zu den insoweit bestehenden Problemen einerseits OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180 und andererseits die Vorlage des BayObLG vom 15.12.1999 - 3Z BR 330/99 - an den BGH). - BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).Nach der Rechtsprechung zum früheren Recht war der Stundensatz so zu bemessen, dass die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbrachte (vgl. BayObLGZ 1999, 375/379).
- BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000
Im Einzelfall hat der Tatrichter den Stundensatz unter Beachtung dieser Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (BayObLGZ 1999, 375/378).Es hat vielmehr die Rechtsfrage bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit mit Beschluss vom 15.12.1999 (BtPrax 2000, 85) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
- BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01
Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten
Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S.55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).Nach der Rechtsprechung zum früheren Recht war der Stundensatz so zu bemessen, dass die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbrachte (vgl. BayObLGZ 1999, 375/379).
- BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 256/01
Vergütung des Berufsbetreuers bei besonderer Schwierigkeit der …
Der Senat, auf dessen Vorlagebeschluss vom 15.12.1999 (BayObLGZ 1999, 375) der für ihn außer bei erneuter Vorlage bindende (§ 28 Abs. 2 FGG) Beschluss des BGH vom 31.8.2000 (BGHZ 145, 104) ergangen ist, sieht daher unter Hinweis auf die genannten Entscheidungen von einer weiteren Begründung ab.Sie hält sich noch im Rahmen des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Ermessens, das der Senat nur in engen Grenzen zu überprüfen hat (BayObLGZ 1999, 375/378 und 2000, 136/138).
- AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97
130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
Von diesen Ausnahmen abgesehen, ging die Rechtsprechung und die betreuungsrechtliche Literatur nahezu einhellig davon ans, dass sich die Grundsätze für die Bemessung der Vergütung von Betreuern vermögender Betroffener durch das Inkrafttreten des § 1 BvormVG auch unter Berücksichtigung der Neufassung des § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB im Wesentlichen nicht geändert haben und die Höhe sowie die Zusammensetzung des vom Betreuer verwalteten Vermögens als mittelbare Vergütungskriterien daher auch nach neuem Recht vergütungssteigernd bei der Bemessung der Berufsbetreuervergütung berücksichtigt werden können (BayObLGZ 1999, 375 = FamRZ 2000, 318 = Rpfleger 2000, 215 = BTPrax 2000, 85 = JurBüro 2000, 263 = FGPrax 2000, 26 - Vorlagebeschluss - BayObLG FamRZ 2000, 1447 = Rpfleger 2000, 331 = JurBüro 2000, 431; BayObLG FamRZ 2001, 374 = BtPrax 2000, 214; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230 = BtPrax 1999, 197; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1533 = Rpfleger 2000, 500 = BtPrax 2000, 219; LG Dortmund FamRZ 1999, 606; LG Augsburg FamRZ 2000, 982 = Rpfleger 2000, 215 JurBüro 2000, 265; LG Oldenburg FamRZ 2000, 1310 Rpfleger 2000, 216 = JurBüro 2000, 267; LG Koblenz FamRZ 2000, 1310; LG Gera FamRZ 2000, 848 = Rpfleger 2000, 271 = BtPrax 2000, 178; LG Duisburg FamRZ 2000, 317 = JurBüro 2000, 267; LG Berlin FamRZ 2000, 1452; LG KrefeldjurBüro 2000, 266; AG Starnberg FamRZ 2000, 185 ? bestätigt durch LG München II…, Beschluss vom 11.8.2000, Az. 6 T 4267/00 - Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rdnrn. 13, 21-23;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 Rdnrn. 22, 24, 27, 32-37; Walther BtPrax 1998, 125; Zimmermann FamRZ 1999, 630; Zimmermann ZEV 1999, 329; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Bestelmeyer FamRZ 1999, 1633).Durch die ansonsten überflüssige Verweisung auf § 1 BVormVG und den ansonsten ebenso überflüssigen Ausschluss weiterer Vergütungsansprüche des Betreuers setzt § 1836 b Abs. 1 Nr. 1 BGB somit begrifflich voraus, dass die Vergütung von Berufsbetreuern vermögender Betroffener die in 1 BVormVG geregelte Vergütung für die berufsmäßige Betreuung mittelloser Betroffener im Regelfall übersteigt und nach § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB auch übersteigen kann (ebenso Bay0bL(;Z 1999, 375 FamRZ 2000, 318 Rpfleger 2000, 215 = BtPrax 2000, 85 JurBüro 2000, 263 FGPrax 2000, 26 - Vorlagebeschluss -).
- BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03
Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter
- OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen; …
- OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der …
- OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten
- OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden …
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der …
- OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00
Betreuervergütung; Ost-Abschlag
- BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 2017/99
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter
- OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99
Auf das Vermögen kommt es nicht an
- BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens
- OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99
Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der …
- BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Härteausgleich für Betreuer vermögender Betreuter
- BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00
Höhe einer zu zahlenden Betreuungsvergütung aus dem Vermögen des Betreuten; …
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999
- LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02
Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auslegung des Art. 21 EuGVÜ bei Patentverletzung
- Europäischer Gerichtshof
- europa.eu
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EuGVÜ Art. 21 Abs. 1
Rechtshängigkeit eines Hilfsantrags; Begriff der Partei bei Prozessstandschaft; Erhaltung des Zeitrangs einer Patentverletzungsklage
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 27.02.1998 - 4 O 127/97
- OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
- EuGH, 06.04.2000 - C-426/99
- EuGH - C-426/99 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1744 (Ls.)
- GRUR Int. 2000, 776
- BB 2000, 305
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 06.12.1994 - C-406/92
Tatry / Maciej Rataj
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
Nach der Rechtsprechung des EuGH (JZ 1995, 616, 618 The Tatry/ The Maciej Rataj) verpflichtet Art. 21 EuGVÜ das später angerufene Gericht nur insoweit zur Aussetzung, wie die Parteien des bei ihm anhängigen Rechtsstreits auch Parteien des vor dem Gericht eines anderen Vertragsstaates früher anhängig gemachten Verfahrens sind.Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 1989, 665, 666 Gubisch Maschinenfabrik/Palurnbo; JZ 1995, 616, 618 The Tatry/The Maciej Rataj) müssen die Begriffe "derselbe Anspruch" und "dieselben Parteien" als autonom begriffen und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Brüsseler Übereinkommens verstanden werden.
In seinem Urteil "The Tatry/The Maciej Rataj" (JZ 1995, 616, 618) hat der Gerichtshof dementsprechend ausgesprochen, daß eine Klage, die auf die Feststellung, daß der Beklagte für einen Schaden haftet, und auf dessen Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz gerichtet ist, denselben Anspruch betrifft wie eine von diesem Beklag ten erhobene Klage auf Feststellung, daß er für den Schaden nicht haftet.
Es entspricht gesicherter Rechtsauffassung des EuGH (JZ 1995, 616, 618 The Tatry The Maciej Rataj), daß der Kläger des ersten Verfahrens Beklagter des zweiten Verfahrens sein kann.
- EuGH, 08.12.1987 - 144/86
Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
Maßgeblich ist dabei für jedes der beteiligten Gerichte das jeweilige nationale Recht des Vertragsstaates (…EuGH Zelger/Salinitri, aaO; EuGH, NJW 1989, 665, 666 Gubisch Maschinenfabrik/Palumbo).Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 1989, 665, 666 Gubisch Maschinenfabrik/Palurnbo; JZ 1995, 616, 618 The Tatry/The Maciej Rataj) müssen die Begriffe "derselbe Anspruch" und "dieselben Parteien" als autonom begriffen und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Brüsseler Übereinkommens verstanden werden.
- BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
a) Sachstand am 22. Mai 1997 (Rechtshängigkeit der Verletzungsklage): Ungeachtet des Gesetzeswortlauts besteht Einigkeit darüber, daß der in Art. 21 EuGVÜ verwendete Begriff "Anhängigkeit" entsprechend dem in Staatsverträgen üblichen Sprachgebrauch im Sinne von Rechtshängigkeit zu verstehen ist (EuGH, NJW 1984, 2759 Zelger/Salinitri; BGH, NJW 1986, 662;… Kropholler, aaO, Art. 21 Rn. 1;… .Bülow/Saffering, aaO, S. 606-418;… Schlosser, EuGVÜ, 1996, Art. 21 Rn. 1).Bei einer solchen Prozeßführung (im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung) wird zum Teil der Standpunkt vertreten, daß als "Partei" im Sinne von Art. 21 EuGVÜ nicht der den Prozeß lediglich formal (gleichsam als Repräsentant) führende Prozeßstandschafter anzusehen sei, sondern der dahinter stehende materielle Rechtsinhaber, um dessen Ansprüche im Rechtsstreit gestritten werde und dessen Ansprüche durch eine gerichtliche Entscheidung zugesprochen oder aberkannt würden (BGH, NJW 1986, 662, 663;… Kropholler, aaO, Art. 21 Rn. 4;… Bü1ow/Saffering, aaO, . 606-424).
- EuGH, 19.05.1998 - C-351/96
Drouot assurances / Consolidated metallurgical industries u.a. - Brüsseler …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
Dafür könnte sprechen, daß nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 19.05.1998 Rechtssache C-351/96, Umdruck S. 10) der Parteibegriff nicht rein formal zu verstehen ist. - EuGH, 07.06.1984 - 129/83
Zelger / Salinitri
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
a) Sachstand am 22. Mai 1997 (Rechtshängigkeit der Verletzungsklage): Ungeachtet des Gesetzeswortlauts besteht Einigkeit darüber, daß der in Art. 21 EuGVÜ verwendete Begriff "Anhängigkeit" entsprechend dem in Staatsverträgen üblichen Sprachgebrauch im Sinne von Rechtshängigkeit zu verstehen ist (EuGH, NJW 1984, 2759 Zelger/Salinitri; BGH, NJW 1986, 662;… Kropholler, aaO, Art. 21 Rn. 1;… .Bülow/Saffering, aaO, S. 606-418;… Schlosser, EuGVÜ, 1996, Art. 21 Rn. 1). - EuGH, 27.06.1991 - C-351/89
Overseas Union Insurance Ltd u.a. / New Hampshire Insurance Company
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
Zur Erreichung dieser Ziele ist Art. 21 EuGÜ) grundsätzlich weit auszulegen (EuGH, NJW 1992, 3221 - Overseas Union/ New Hampshire Insurance). - LG Düsseldorf, 27.02.1998 - 4 O 127/97
Impfstoff
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
In der Begründung seiner Entscheidung (veröffentlicht in GRUR Int. 1998, 804 Impfstoff) hat es die Auffassung vertreten, daß im deutschen und im belgischen Verfahren zwischen denselben Parteien über denselben Anspruch gestritten werde und das belgische Verfahren zeitlich vor dem deutschen Verfahren anhängig geworden sei.
- BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12
Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen …
In einem solchen Fall sind Versicherer und Versicherungsnehmer für die Anwendung von Art. 27 EuGVVO als ein und dieselbe Partei anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776, 779; Urteil vom 26. April 2012 - 2 U 18/12, juris Rn. 30; OLG Köln, OLGR 2004, 82, 85; OLG Karlsruhe, ZUM 2008, 516, 517 f.; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404; LAG Rheinland-Pfalz, IPRspr. - LG Düsseldorf, 05.06.2008 - 4a O 27/07
Verschlussbandstreifen
Parteienidentität besteht zudem, wenn die negative Feststellungsklage gegen den Patentinhaber gerichtet ist, die Verletzungsklage aber von einem Lizenznehmer in Prozessstandschaft geltend gemacht wird (…LG Düsseldorf, GRUR Int. 1998, 804f. - Impfstoff; OLG Düsseldorf, GRUR Int. 2000, 776, 778f. - Impfstoff III).Dadurch, dass die Klägerin im Verletzungsprozess ausschließlich originär in ihrer Person entstandene Ansprüche geltend macht, unterscheidet sich der vorliegende Fall auch grundlegend von der Konstellation, die dem Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 30. September 1999 (GRUR Int. 2000, 776ff. - Impfstoff III) zugrunde lag.
Wenn das OLG Düsseldorf unter diesen Umständen erwogen hat (vgl. GRUR Int. 2000, 776, 779), der schlichte Gläubigerwechsel könnte die Identität des eingeklagten Anspruchs möglicherweise deshalb nicht berührt haben, weil nach wie vor über nichts anderes als über die Frage zu entscheiden sei, ob das angegriffene Impfstoffpräparat von der technischen Lehre des dortigen Klagepatents Gebrauch macht, ist das auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.
- OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 135/03
Konkurrierende Klagen in EU-Mitgliedsländern zwischen deutscher Lottogesellschaft …
In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.09.1999, diese Frage dennoch dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen (GRUR Int. 2000, 776 ff.), wegen Klagerücknahme inzwischen gegenstandslos geworden ist.
- LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4b O 218/08 Als ausschließliche Lizenznehmerin ist sie - anders als ein einfacher Lizenznehmer (…hierzu: LG Düsseldorf GRUR Int 1998, 804 - Impfstoff; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776 - Impfstoff III;… Grabinski, GRUR Int 2001, 199 (210 f.) - nicht auf eine Abtretung der Ansprüche der Schutzrechtsinhaberin angewiesen, sie kann auch Ersatz ihres eigenen durch (die behaupteten) Verletzungshandlungen entstandenen Schadens geltend machen (BGH X ZR 180/05, Urteil vom 20.05.2008 - Tintenpatronen;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139, Rn. 14.).
- BPatG, 18.03.2025 - 7 Ni 2/25 So können die Interessen eines Versicherers und seines Versicherungsnehmers hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, Rechtskraft gegenüber dem anderen entfalten würde (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; siehe auch BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - VI ZR 45/12 -, BGHZ 196, 180-190, Rn. 18; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776,.
- BPatG, 20.11.2025 - 7 Ni 11/25 So können die Interessen eines Versicherers und seines Versicherungsnehmers hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, Rechtskraft gegenüber dem anderen entfalten würde (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; siehe auch BGH…, Urteil vom 19. Februar 2013 - VI ZR 45/12 -, BGHZ 196, 180-190, Rn. 18; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776, 779;… Urteil vom 26. April 2012 - 2 U 18/12, juris Rn. 30;… kritisch Zöller/Geimer, ZPO, 34. Aufl., Art. 29 EuGVVO Rn. 17).
- BPatG, 28.03.2025 - 7 Ni 2/25 So können die Interessen eines Versicherers und seines Versicherungsnehmers hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, Rechtskraft gegenüber dem anderen entfalten würde (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; siehe auch BGH…, Urteil vom 19. Februar 2013 - VI ZR 45/12 -, BGHZ 196, 180-190, Rn. 18; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776, 779;… Urteil vom 26. April 2012 - 2 U 18/12, juris Rn. 30;… kritisch Zöller/Geimer, ZPO, 34. Aufl., Art. 29 EuGVVO Rn. 17).
- LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
Maschenwarenherstellungsverfahren
Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie hier, in der negativen Feststellungsklage ausdrücklich auch die Feststellung der Nichtverletzung bezüglich des deutschen Anteils des europäischen Patentes begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, EuGH-Vorlage vom 30. September 1999 - 2 W 60/98 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2016, Az. I-15 W 36/16).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BVFG § 94; ; FGG § ... 22 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 28 Abs. 3; ; PStG § 49 Abs. 1 Satz 1; ; PStG § 48 Abs. 1; ; PStG § 49 Abs. 2; ; PStG § 45 Abs. 2; ; PStG § 15c Abs. 1 Nr. 4; ; PStG § 15c Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1355 Abs. 2; ; BGB § 1355 Abs. 3; ; BGB § 1355 Abs. 1 Satz 1; ; EheG § 13a
- rechtsportal.de
Zur Neubestimmung des Ehenamens für Spätaussiedler-Ehegatten
- Wolters Kluwer
Sofortige weitere Beschwerde; Spätaussiedler; Russische Föderation; Eheschließung; Familienname; Transliteration; Einbürgerung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Regensburg - UR III 132/97
- LG Regensburg - 7 T 739/98
- BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1744 (Ls.)
- FamRZ 2000, 953
- BayObLGZ 1999, 153
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- OLG Hamm, 09.12.1998 - 15 W 424/98
Antrag auf Änderung des Ehenamens
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
An der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses sieht er sich jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 9.12.1998 - 15 W 424/98 (StAZ 1999, 75 ff. = FGPrax 1999, 55 ff. = OLGR 1999, 137 ff.) gehindert.Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, läßt der Statutenwechsel abgeschlossene Tatbestände, wie hier den Erwerb und die Bestimmung des Ehenamens unberührt (vgl. BGHZ 121, 305/313 f. = StAZ 1993, 190 = NJW 1993, 2241; BayObLGZ 1994, 290/300 m.w.N.; OLG Hamm StAZ 1999, 75/76; OLG Stuttgart StAZ 1999, 78 m.w.N.); er bewirkt jedoch, daß von diesem Zeitpunkt ab die Namensführung dem deutschen Recht unterliegt (Art. 10 Abs. 1 EGBGB; vgl. Art. 9 II Nr. 5 FamRÄndG vom 11.8.1961, BGBl I S. 1221;… BGH aaO S. 315/316;… BayObLG aaO; BayObLGZ 1998, 292/296 m.w.N.;… Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Anhang zu Art. 5 EGBGB Rn. 12).
Ob Ehegatten, die bereits den Geburtsnamen des Mannes als Ehenamen führen, berechtigt sind, als ihren künftigen Ehenamen den Geburtsnamen der Frau zu bestimmen, ist dem Sachrecht zu entnehmen, das durch die Rechtswahlerklärungen als Ehenamensstatut berufen wird, hier dem deutschen Namensrecht (vgl. OLG Hamm StAZ 1999, 75/76); MünchKomm/Birk BGB 3. Aufl. Rn. 61, 77, Soergel/Schurig BGB 12. Aufl. Rn. 63d, jeweils zu Art. 10 EGBGB; Hepting StAZ 1996, 235/236; Henrich IPRax 1994, 174/175; auch BayObLGZ 1996, 6/13 und 1997, 167/169 zur Rechtswahl beim Kindesnamen).
cc) Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (…aaO; vgl. StAZ 1999, 75 ff. = FGPrax 1999, 55 ff.) steht statusdeutschen Ehegatten im Sinn des Art. 116 Abs. 1 GG nach ihrer Aufnahme in Deutschland - vorbehaltlich der Möglichkeit nach Art. 7 § 2 FamNamRG - ein erneutes Ehenamensbestimmungsrecht nicht zu.
Er will von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (StAZ 1999, 75), die auf weitere Beschwerde ergangen ist, abweichen.
- BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92
Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem …
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Die Beteiligte zu 4 ist als Aufsichtsbehörde des Standesbeamten zur Beschwerde berechtigt (§ 49 Abs. 2 PStG; vgl. BGHZ 121, 305/309; BayObLGZ 1996, 55/57).Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, läßt der Statutenwechsel abgeschlossene Tatbestände, wie hier den Erwerb und die Bestimmung des Ehenamens unberührt (vgl. BGHZ 121, 305/313 f. = StAZ 1993, 190 = NJW 1993, 2241; BayObLGZ 1994, 290/300 m.w.N.; OLG Hamm StAZ 1999, 75/76; OLG Stuttgart StAZ 1999, 78 m.w.N.); er bewirkt jedoch, daß von diesem Zeitpunkt ab die Namensführung dem deutschen Recht unterliegt (Art. 10 Abs. 1 EGBGB; vgl. Art. 9 II Nr. 5 FamRÄndG vom 11.8.1961, BGBl I S. 1221;… BGH aaO S. 315/316;… BayObLG aaO; BayObLGZ 1998, 292/296 m.w.N.;… Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Anhang zu Art. 5 EGBGB Rn. 12).
(2) Von der Möglichkeit, den Namen in seiner ursprünglichen deutschen Form zu führen (vgl. BT-Drucks. 12/3212 S. 27; BGHZ 121, 305/316) können die betroffenen Aussiedler jedoch dann keinen funktionsentsprechenden Gebrauch machen, wenn für den fremdsprachigen Ehenamen eine dem Gesetzeszweck des § 94 BVFG entsprechende deutschsprachige Form nicht gebildet werden kann.
- OLG Stuttgart, 10.12.1998 - 8 W 515/97
Neubestimmung des Ehenamens; Wahl deutschen Rechts für die Namensführung; …
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Der Senat möchte diese Frage im Ergebnis übereinstimmend mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10.12.1998 (StAZ 1999, 78/79 = FGPrax 1999, 57/58 = OLGR 1999, 109 ff. = Justiz 1999, 79 ff.) bejahen.Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, läßt der Statutenwechsel abgeschlossene Tatbestände, wie hier den Erwerb und die Bestimmung des Ehenamens unberührt (vgl. BGHZ 121, 305/313 f. = StAZ 1993, 190 = NJW 1993, 2241; BayObLGZ 1994, 290/300 m.w.N.; OLG Hamm StAZ 1999, 75/76; OLG Stuttgart StAZ 1999, 78 m.w.N.); er bewirkt jedoch, daß von diesem Zeitpunkt ab die Namensführung dem deutschen Recht unterliegt (Art. 10 Abs. 1 EGBGB; vgl. Art. 9 II Nr. 5 FamRÄndG vom 11.8.1961, BGBl I S. 1221;… BGH aaO S. 315/316;… BayObLG aaO; BayObLGZ 1998, 292/296 m.w.N.;… Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Anhang zu Art. 5 EGBGB Rn. 12).
aa) Hierbei stimmt er im Ergebnis überein mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (…aaO; vgl. StAZ 1999, 78/79 = FGPrax 1999, 57/58), wonach Aussiedler-Ehegatten mit der Rechtsstellung von Statusdeutschen, die bei der Eheschließung im Ausland nach ihrem damaligen Personalstatut einen Ehenamen bestimmt haben, - unabhängig von der (abgelaufenen) Übergangsregelung des Art. 7 § 5 FamNamRG - gemäß Art. 10 Abs. 2 EGBGB ohne zeitliche Begrenzungen ein durch die frühere Namensbestimmung noch nicht verbrauchtes Optionsrecht des Inhalts eingeräumt ist, daß sie nach Eintritt des Statutenwechsels erstmals nach deutschem Namensrecht ihren Ehenamen bestimmen können.
- BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 40/97
Ausschluß von Widerruf und Anfechtung namensrechtlicher Erklärungen zur Änderung …
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Durch derartige namensbestimmende Erklärungen (vgl. BayObLGZ 1997, 323/325 f. m.w.N.) wird die Namensführung der Ehegatten unmittelbar gestaltet; die abschließende Eintragung in das Familienbuch hat keine rechtserzeugende, sondern nur deklaratorische Bedeutung (…vgl. Hepting/Gaaz PStG § 15c Rn. 7).Auch die bisherige Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1992, 200/203 f. m.w.N. = StAZ 1992, 306/307 = NJW 1993, 337; BayObLGZ 1997, 323/326 f. m.w.N.) hat solche Ausnahmen nicht ausgeschlossen.
- BGH, 23.12.1998 - XII ZB 5/98
Bestimmung eines Doppelnamens aus dem spanischen Rechtskreis zum Ehenamen
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Der Ehename und der davon abgeleitete Name der Kinder ist nach heutiger Auffassung vornehmlich Ausdruck der Selbstbestimmung der Ehegatten; von Generation zu Generation ist ein Wechsel möglich (vgl. BGH MDR 1999, 425 m.w.N.;… Hepting/Gaaz § 21 PStG Rn. 247). - BayObLG, 19.06.1992 - 3Z BR 28/92
Anfechtung einer Erklärung zur Namenswahl
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Auch die bisherige Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1992, 200/203 f. m.w.N. = StAZ 1992, 306/307 = NJW 1993, 337; BayObLGZ 1997, 323/326 f. m.w.N.) hat solche Ausnahmen nicht ausgeschlossen. - OLG Köln, 09.08.1996 - 16 Wx 172/96
Namenswal durch ausländische Ehegatten in der Bunderepublik
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
bb) Das Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1997, 942) hat die Frage offengelassen, ob § 1355 Abs. 3 BGB (i.d.F.d.FamNamRG) ausländischen Ehegatten, die nach ihrem Heimatrecht die Ehe geschlossen und für ihre Namensführung nachträglich deutsches Recht gewählt haben, in jedem Fall das Recht einräume, nunmehr nach deutschem Recht erstmals den Ehenamen zu bestimmen. - OLG Stuttgart, 13.03.1997 - 8 W 84/97
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Zwar enthält § 94 BVFG eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Änderung des Namens nach deutschem Recht strengen Regeln unterliegt und nur eingeschränkt möglich ist (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 1997, 107). - LG Saarbrücken, 03.03.1997 - 5 T 143/97
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Andere Gerichte sind mit unterschiedlicher Begründung zu dem gleichen Ergebnis gekommen (AG Schöneberg in Berlin StAZ 1996, 233; LG Berlin StAZ 1996, 271; LG Saarbrücken StAZ 1997, 306 ff.; AG Nürnberg StAZ 1997, 308/309). - LG Fulda, 23.02.1996 - 5 T 24/96
Auszug aus BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Andere Gerichte sind mit unterschiedlicher Begründung zu dem gleichen Ergebnis gekommen (AG Schöneberg in Berlin StAZ 1996, 233; LG Berlin StAZ 1996, 271; LG Saarbrücken StAZ 1997, 306 ff.; AG Nürnberg StAZ 1997, 308/309). - BayObLG, 10.11.1998 - 1Z BR 168/97
Grundsatz der materiellen Rechtskraft in Angelegenheiten vorsorgender …
- BayObLG, 28.05.1997 - 1Z BR 266/96
Wahl des Kindesnamens durch Personensorgeberechtigten - Auswahl des anwendbaren …
- BayObLG, 28.02.1996 - 1Z BR 78/95
Grenzen des Beschwerderechts der Standesamtsaufsicht
- BayObLG, 17.10.1994 - 1Z BR 18/94
Statusdeutscher; Aussiedler; Familienname; Vorname; Familienbuch; Eltern; Kinder; …
- BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 47/95
Gerichtliche Anweisung an einen Amtspfleger
- BGH, 21.03.2001 - XII ZB 225/99
Neue Bestimmung des Ehenamens nach vorheriger Bestimmung im Ausland
Die weiteren für diese Auslegung maßgebenden Erwägungen hat der Senat in seinem auf die Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. Mai 1999 (veröffentlicht in FamRZ 2000, 953) und zeitgleich mit der vorliegenden Entscheidung ergehenden Beschluß vom heutigen Tage - XII ZB 83/99 - näher dargestellt. - BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 101/99
Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung auf den Familiennamen des Kindes
Es ist hinsichtlich der vom Amtsgericht angeordneten Eintragung zum Namen des Vaters als sofortige weitere Beschwerde statthaft (vgl. BayObLGZ 1999, 153/155;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rn. 46); die Zweiwochenfrist (§ 29 Abs. 4 , § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ) ist gewahrt.Vielmehr ist nach dem seit der Vaterschaftsanerkennung für den Kindesnamen anzuwendenden deutschen Namensrecht (Art. 10 Abs. 1 , Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ) keine Änderung des Kindesnamens eingetreten (vgl. BGHZ 121, 305/313 f.; BayObLGZ 1999, 153/157 m.w.N.).
- VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 2 K 13.1422
Namensänderung Nachname; Abkömmlinge eines Spätaussiedlers; Wunsch nach …
Denn den Klägern kam die Regelung zugute, als Spätaussiedler, die bereits einen Ehenamen führten - nämlich "D2..."- den künftig zu führenden Ehenamen mit dem Ziel neu zu bestimmen, den Geburtsnamen des volksdeutschen Ehegatten künftig als Ehenamen zu führen (vgl. BayObLG, B. v. 26.5.1999 - 1 Z BR 200/98;BGH, B. v. 21.3.2001 - XII ZB 83/99 - juris) - nämlich "N...". - BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
Anerkennung der vertriebenenrechtlichen Bescheinigung zur Änderung des …
Es ist als sofortige weitere Beschwerde (§ 27 Abs. 1 , § 29 Abs. 2 FGG ) statthaft, da die vom Beschwerdegericht aufgehobene Entscheidung des Amtsgerichts den Standesbeamten zur Vornahme einer Amtshandlung anweist und deshalb der sofortigen Beschwerde unterliegt (§ 49 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 PStG ; vgl. BayObLGZ 1999, 153/155 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 20 W 300/97 Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 10.12.1998 (StAZ 1999, 78f. = FGPrax 1999, 57, 58 = FamRZ 1999, 1425 = Justiz 1999, 79 = OLGR Stuttgart 1999, 109) und der Vorlageentscheidung des BayObLG vom 26.5.1999 (StAZ 1999, 270ff. = BayObLGZ 1999, 153) für zulässig.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".