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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2319
BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07 (1) (https://dejure.org/2008,2319)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - V ZR 149/07 (1) (https://dejure.org/2008,2319)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07 (1) (https://dejure.org/2008,2319)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 321a

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Anwendungsbereich des § 321 a ZPO ist auf die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs beschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 144
  • MDR 2008, 1175
  • JR 2009, 119
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Keine fristwahrende Wirkung der Gegenvorstellung - Argentinien-Anleihen und …

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07
    Eine entsprechende Anwendung auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte kommt angesichts des klaren Wortlauts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Norm) und des deutlich geäußerten gesetzgeberischen Willens (…BT-Drs. 15/3706, S. 14) nicht in Betracht (BVerfG NJW 2006, 2907 f.; vgl. für die Parallelnorm des § 133a FGO BFH NJW 2005, 2639; s. im Übrigen nur Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 321a Rdn. 3 m.w.N., auch zu abw.
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07
    Eine entsprechende Anwendung auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte kommt angesichts des klaren Wortlauts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Norm) und des deutlich geäußerten gesetzgeberischen Willens (…BT-Drs. 15/3706, S. 14) nicht in Betracht (BVerfG NJW 2006, 2907 f.; vgl. für die Parallelnorm des § 133a FGO BFH NJW 2005, 2639; s. im Übrigen nur Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 321a Rdn. 3 m.w.N., auch zu abw.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17

    Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer …

    Er konnte zudem bei pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens eines Geschäftsführers auch nicht annehmen, mit der Veröffentlichung des Artikels im wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Gemeinde gehandelt zu haben (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.2008 - III ZR 219/07 - NJW-RR 2009, 144;… Dornis, a.a.O., § 677 Rn. 47).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZB 34/15

    Anhörungsrüge: Anwendbarkeit über die Gehörsverletzung hinaus auf andere …

    Eine entsprechende Anwendung scheidet aus, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144 Rn. 1 mwN; offengelassen für einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 346 Rn. 6 = WRP 2006, 467 - Jeans II, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18
    Rn. 51 Soweit der ungeschriebene Rechtsbehelf der Gegenvorstellung gegen eine gerichtliche Entscheidung trotz fehlender Rechtsmittelklarheit überhaupt in Betracht kommt, kann die Gegenvorstellung vorliegend nur zulässig sein, soweit mit ihr die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts durch den Senat gerügt wird, die nicht bereits unter § 321a ZPO fällt, wenn mithin die Verletzung eines anderen Verfahrensgrundrechts gerügt wird als des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, oder soweit mit ihr ein Verstoß gegen das Willkürverbot gerügt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. April 2017, I ZB 34/15 - RESCUE-Produkte, Rn. 5 bei juris; Beschluss vom 17. Juli 2009, V ZR 149/07, Rn. 1 bei juris).
  • BGH, 30.03.2021 - XI ZR 393/20

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. …

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte scheidet aus, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht (BGH…, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, WM 2016, 2147 Rn. 22; Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144 Rn. 1 …und vom 23. August 2016 - VIII ZR 79/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 28/19

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte scheidet aus, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144 Rn. 1 mwN;… BeckOK.ZPO/Bacher, 39. Edition [Stand 1. Dezember 2020], § 321a Rn. 21 mwN; offengelassen für einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 346 Rn. 6 = WRP 2006, 467 - Jeans II, mwN).
  • BGH, 25.01.2010 - XI ZR 338/08

    Vorliegen einer das Recht auf rechtliches Gehör verletzenden …

    Eine entsprechende Anwendung auf die Verletzung anderer Rechtsvorschriften kommt angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift und des vom Gesetzgeber geäußerten Regelungswillens nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144, Tz. 1).
  • BGH, 09.07.2009 - II ZR 262/07

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Einhaltung der Frist und Verletzung des …

    Abgesehen davon, dass der Kläger den "Zeitpunkt der Kenntniserlangung" i.S. des § 321 a Abs. 2 Satz 1 ZPO und damit die Einhaltung der in dieser Vorschrift bestimmten Frist für die Anhörungsrüge nicht dargetan hat, ist diese auch insoweit unzulässig, als der Kläger eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG rügt, weil der Anwendungsbereich des § 321 a ZPO auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - V ZR 149/07, JR 2009, 119 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 29/19

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte scheidet aus, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144 Rn. 1 mwN;… BeckOK.ZPO/Bacher, 39. Edition [Stand 1. Dezember 2020], § 321a Rn. 21 mwN; offengelassen für einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 346 Rn. 6 = WRP 2006, 467 - Jeans II, mwN).
  • BGH, 14.02.2020 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Klage gegen den Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …

    Soweit der Kläger schließlich mit der Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zusammentreffende Verletzungen anderer Verfahrensgrundrechte, namentlich des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art. 20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 GG geltend macht (Rügen II. Nr. 1 und Nr. 2), steht diesen Angriffen bereits entgegen, dass der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt ist und die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte und -garantien davon nicht erfasst wird (…vgl. Begründung des Gesetzentwurfs über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör [Anhörungsrügengesetz], BT-Drucks. 15/3706, S. 14; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144 Rn. 1;… Beschluss vom 27. April 2017 - I ZB 34/15, GRUR-RR 2017, 416 Rn. 5;… Eyermann/Happ, VwGO, 15. Aufl., § 152a Rn. 4;… Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 321a Rn. 3b; jeweils mwN).
  • BGH, 16.04.2021 - XI ZR 137/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge des Klägers

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte scheidet aus, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht (BGH…, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, WM 2016, 2147 Rn. 22; Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144 Rn. 1…, vom 23. August 2016 - VIII ZR 79/15, juris Rn. 2…, vom 27. April 2017 - I ZB 34/15, juris Rn. 5 …und vom 21. Januar 2021 - I ZR 28/19 sowie - I ZR 29/19, jeweils juris Rn. 2).
  • BGH, 24.09.2024 - VIII ZR 104/23

    Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der Revision: Darlegungsanforderung …

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZB 24/07

    Gegenstand einer Anhörungsrüge

  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 637/10

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 8/15

    Gehörsrüge bzgl. Kostengrundentscheidung

  • BGH, 29.07.2011 - IX ZB 179/11

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt für …

  • BGH, 30.07.2024 - VIa ZR 470/23
  • BGH, 02.05.2013 - IX ZR 254/12

    Verwerfung einer Anhörungsrüge

  • BGH, 03.08.2011 - IX ZB 187/11

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt bei …

  • OLG Bremen, 16.08.2010 - 3 U 33/09

    ZwVollstr. aus evident unrichtiger Kostenentscheidung

  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Verschulden des Anwalts in einem …

  • BPatG, 01.04.2022 - 6 Ni 46/20
  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.30287

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11

    Anhörungsrüge: Rügefähige Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Berufung durch …

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 15 ZB 11.1050

    Unbegründete Anhörungsrüge; Keine Anhörungsrüge wegen angeblichen Verstoßes gegen …

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,480
OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05 (https://dejure.org/2005,480)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2005 - 4 U 5/05 (https://dejure.org/2005,480)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2005 - 4 U 5/05 (https://dejure.org/2005,480)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Judicialis

    BGB § 12; ; BGB § ... 12 Satz 2; ; BGB § 862; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; AGB § 6; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; TDG § 11; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b); ; ZPO § 17 Abs. 1; ; ZPO § 21 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1

  • JurPC

    BGB § 12
    Prüfungspflichten von eBay bei Namensanmaßung im Rahmen der Registrierung

  • aufrecht.de

    Pflicht zur Identitätsprüfung von eBay

  • stroemer.de

    Identitätsklau

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Identitätsklau - Ausschluss vom Handel bei eBay wegen Namensverletzung

  • kanzlei.biz

    Störerhaftung eines Auktionsbetreibers bei bekannten Rechtsverletzungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Namensanmaßung/Verletzung des Namensrechts bei Internetdomainanmeldung

  • online-und-recht.de
  • sewoma.de

    Identitätsprüfung bei Onlinegeschäften

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Berufung bei Vorliegen identischer Rechtsmittelschriften bei verschiedenen Berufungsgerichten; Schutzpflichten des Anbieters einer Versteigerungsplattform im Internet gegenüber Nutzern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Registrierung von Teilnehmern auf einer Internetauktionsplattform; Gerichtliche Zuständigkeit bei einer im Ausland eingetragenen Aktiengesellschaft; Verletzung des Namensrechts; Bestehen einer proaktiven Suchpflicht und Überwachungspflicht; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsprivileg - Prüfungspflicht durch eBay

  • heise.de (Pressebericht, 28.11.2005)

    EBay muss wiederholten Identitätsdiebstahl verhindern

  • heise.de (Pressebericht, 28.11.2005)

    EBay muss wiederholten Identitätsdiebstahl verhindern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auktionsbetreiber muß bei Hinweis auf Rechtsverstoß handeln - eBay-Recht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Identitätsklau" im Internet - Über Datenmissbrauch informiertes Auktionshaus muss dagegen vorgehen

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 12; GVG § 119; ZPO § 17; ZPO § 21; ZPO-RG Art. 1
    Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Identitätsklau bei eBay-Account

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung von eBay bei Identitätsdiebstahl

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Identitätsklau bei eBay-Account

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1193
  • NJW-RR 2009, 144 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 297
  • GRUR-RR 2009, 40 (Ls.)
  • MMR 2006, 107
  • ZUM 2006, 220
  • afp 2006, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Im wettbewerblichen Bereich kann bei einer solchen Weigerung die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr nur in Ausnahmefällen angenommen werden (s. etwa BGH NJW 1994, 1281).

    Der für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelte - verfassungskonforme (BVerfG NJW 1994, 1784, (1785); NJW 2004, 589) - Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Verletzter dem Verletzten oder einem zur Rechtsverfolgung Befugten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, gilt - wie die Beklagte zu Recht betont - allerdings außerhalb des Wettbewerbsrechts, für deliktische Unterlassungsansprüche, "nicht mit gleicher Strenge" (BGH NJW 1994, 1281).

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Zugleich hat der Bundesgerichtshof überzeugend dahin erkannt, dass das Vorliegen eines ausländischen Gerichtsstandes einer Partei von dem Berufungsgericht ohne eigene Prüfungskompetenz aus dem amtsgerichtlichen Verfahren zu entnehmen ist (vgl. BGH BB 2004, 1077 (1078) - 8. Zivilsenat; so zustimmend auch der 11. Zivilsenat des BGH, NJW-RR 2005, 780).

    Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 15.02.2005 (NJW-RR 2005, 780) in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine vergleichbare Konstellation dahin erkannt, dass auch bei mehrfacher Einlegung der Berufung bei verschiedenen Gerichten keine Vervielfachung der Berufungsverfahren, sondern ein einheitliches Rechtsmittel vorliegt, über das einheitlich zu entscheiden ist.

  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Der für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelte - verfassungskonforme (BVerfG NJW 1994, 1784, (1785); NJW 2004, 589) - Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Verletzter dem Verletzten oder einem zur Rechtsverfolgung Befugten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, gilt - wie die Beklagte zu Recht betont - allerdings außerhalb des Wettbewerbsrechts, für deliktische Unterlassungsansprüche, "nicht mit gleicher Strenge" (BGH NJW 1994, 1281).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Aus der "Kurt-Biedenkopf-Entscheidung" des BGH (BGH NJW 2004, 1793 ff) kann entgegen der Auffassung der Beklagten ebenfalls nicht hergeleitet werden, dass trotz festgestellter Verstöße keine Prüfungspflicht besteht.
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Der für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelte - verfassungskonforme (BVerfG NJW 1994, 1784, (1785); NJW 2004, 589) - Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Verletzter dem Verletzten oder einem zur Rechtsverfolgung Befugten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, gilt - wie die Beklagte zu Recht betont - allerdings außerhalb des Wettbewerbsrechts, für deliktische Unterlassungsansprüche, "nicht mit gleicher Strenge" (BGH NJW 1994, 1281).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01

    Telekommunikationsdienstleister: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Eine andere Beurteilung hinsichtlich der Übertragbarkeit der im Wettbewerbsrecht entwik-kelten Grundsätze auf Unterlassungsansprüche außerhalb des Wettbewerbsrechts ist nicht angesichts der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12.12.2001 ("unberechtigter Telefonbucheintrag" - NJW 2002, 1277 (1278) geboten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05

    Bindung der Ausübung des Zwangsrechts gemäß § 116 Abs. 1 Brandenburgisches …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    In Fall des LG Köln (Urteil vom 04.05.2005 - 9 S 17/05, s. Urteilsumdruck in Anl. BK 5) ging es um die Unterlassung von Werturteilen (nämlich der Äußerung "Hat keine Ahnung von den Geräten" im ...-Bewertungsforum), in der Entscheidung des LG Berlin (Urteil vom 12.04.2004 16 O 122/05, s. Urteilsumdruck Anl. BK 6) um die Sperrung eines Anbieters von Duftimitaten.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Die Beklagte kann sich nicht auf die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG n.F. berufen; denn diese findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat sich anschließt, auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (Entscheidung von 11.03.2004 -"Rolex" -, NJW 2004, 3102 (3103 f).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Eine einschränkende Auslegung der Norm dahin, dass nur Fälle, bei denen es im Einzelfall auf die Anwendung internationalen Rechts ankommt, von der Sonderzuständigkeit erfasst werden, ist im Interesse der Rechtsmittelklarheit nicht geboten (vgl. BGH NJW 2003, 1672 (1673).
  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
    Zugleich hat der Bundesgerichtshof überzeugend dahin erkannt, dass das Vorliegen eines ausländischen Gerichtsstandes einer Partei von dem Berufungsgericht ohne eigene Prüfungskompetenz aus dem amtsgerichtlichen Verfahren zu entnehmen ist (vgl. BGH BB 2004, 1077 (1078) - 8. Zivilsenat; so zustimmend auch der 11. Zivilsenat des BGH, NJW-RR 2005, 780).
  • AG Potsdam, 03.12.2004 - 22 C 225/04

    Identitätsklau bei Internet-Auktion

  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 146/02

    Zulässigkeit einer beim BayObLG eingelegten und begründeten Revision

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2003 - 4 U 28/03

    Berufungsverfahren: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Streit über den …

  • BGH, 16.05.1966 - II ZR 79/64

    Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis

  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02

    Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen nicht zugelassenen Anwalt

  • RG, 13.07.1921 - VI 158/21

    Wiederholte Einlegung der Berufung

  • LG Arnsberg, 22.12.2004 - 4 O 313/04

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; …

  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    EBay hat nach der Rechtsprechung bei bekannt gewordenen Falschanmeldungen Identitätsprüfungspflichten und kann im Rahmen einer Störerhaftung verpflichtet sein, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu treffen (vgl. BGH NJW 2008, 3714; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1193 ["Identitätsdiebstahl"]; vgl. ferner zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten von eBay: BGH NJW 2008, 758 [jugendgefährdende Medien]).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 297 = NJW-RR 2006, 1193).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2826
OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05 (https://dejure.org/2007,2826)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2007 - 7 U 23/05 (https://dejure.org/2007,2826)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 7 U 23/05 (https://dejure.org/2007,2826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • markenmagazin:recht

    § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB; § 818 Abs. 2 BGB; Art. 5 GG
    Ernst oder August? - Nutzung eines prominenten Namens im Rahmen einer Produktwerbung

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 421

  • kanzlei.biz

    Anspruch auf Lizenzgebühr bei Nutzung eines prominenten Namens für satirische Produktwerbung

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 § 818 Abs. 2
    Fiktiver Lizenzanspruch bei Nutzung eines prominenten Namens in Produktwerbung mit satirischem Wortspiel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Nutzung prominenten Namens für Produktwerbung kann Persönlichkeitsrecht verletzen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zigarettenwerbung mit "Ernst August" ging ins Auge: Prinz von Hannover klagt auf Lizenzgebühr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis einer Person hinsichtlich der Entscheidung über die Verwendung ihres Namens oder eines Teils ihres Namens als vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht; Erstreckung des Art. 5 Abs. 1 GG auf kommerzielle Meinungsäußerungen; Schutz von auf niedrigem intellektuellem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1417
  • NJW-RR 2009, 144 (Ls.)
  • ZUM 2007, 660
  • afp 2007, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
    Dieser Gesichtspunkt spricht im Regelfall für ein Überwiegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. für die ähnlich gelagerte Problematik bei Verbreitung von Bildnissen zu Werbezwecken: BGHZ 169, 340 - Rücktritt des Finanzministers - unter II. 4. b); Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Auflage Rn. 8, 42f; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Während die Werbeanzeige im Fall der bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 169, 340), die sich in ironischer Weise mit dem Rücktritt des Finanzministers ("Mitarbeiter in der Probezeit") auseinandersetzte, eine auf ein aktuelles Ereignis bezogene politische Meinungsäußerung enthielt, hat das hier beanstandete Werbemotiv keinen oder allenfalls geringen meinungsbildenden Gehalt.

    Diese Auffassung stimmt überein mit den grundsätzlichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur Verbreitung von Bildnissen Dritter zu Werbezwecken (BGHZ 169, 340ff - Rücktritt des Finanzministers - unter II. 2.).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener …

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
    Denn nach herrschender Meinung (in jüngster Zeit bestätigt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2006, VersR 2007, 506, mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, ist ein Abschlussschreiben nicht mehr Bestandteil des Verfahrens der einstweiligen Verfügung.
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
    Denn die Befugnis einer Person, über die (werbemäßige) Verwendung ihres Namens oder eines Teils ihres Namens zu entscheiden, stellt ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht dar, dessen Verletzung Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (vgl. BGH AfP 1992, 149f mit weiteren Nachweisen) auslösen kann.
  • LG Düsseldorf, 15.05.1997 - 4 O 250/96

    BERTI

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
    Diese Bewertung steht nicht im Widerspruch zu der von der Berufung angeführten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (NJW-RR 98, 747, 749), welches für die Werbung mit dem Vornamen des damaligen Fußball-Bundestrainers ("Jetzt aber ran, Berti.") eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 10.000 DM festsetzte.
  • LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 O 970/03

    Urteilstenor mit Streitwertfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
    Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 21.1.2005 - Geschäftsnummer 324 O 970/03 - abgeändert, soweit die Beklagte zu 1) verurteilt worden ist, an den Kläger 1.253,69 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2004 zu zahlen.
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07

    Zerknitterte Zigarettenschachtel

    Die Vorinstanzen haben der Klage - soweit hier von Bedeutung - stattgegeben (OLG Hamburg ZUM 2007, 660 = AfP 2007, 371 = NJW-RR 2007, 1417).
  • LG Hamburg, 03.04.2009 - 324 O 783/08
    Auf die von der Klägerin eingereichte Berufung wurde das Urteil der Kammer insoweit abgeändert, als die Klägerin zur Zahlung von EUR 1 253, 69 nebst Zinsen verurteilt worden war (Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 15.5.2007, Az. 7 U 23/05 , Anlage K3).
  • LG Hamburg, 16.10.2009 - 324 O 323/09
    Im Übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen ( Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 15.5.2007, Aktenzeichen 7 U 23/05 , Anlage K3).
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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 23.01.2008 - 2 S 40/07   

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LG Krefeld, 23.01.2008 - 2 S 40/07 (https://dejure.org/2008,7510)
LG Krefeld, Entscheidung vom 23.01.2008 - 2 S 40/07 (https://dejure.org/2008,7510)
LG Krefeld, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 2 S 40/07 (https://dejure.org/2008,7510)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1044
  • NJW-RR 2009, 144 (Ls.)
  • NZM 2008, 480
  • NZM 2009, 56 (Ls.)
  • ZMR 2008, 537
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