Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.06.2005

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   BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 (2)   

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https://dejure.org/2005,159
BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 (2) (https://dejure.org/2005,159)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 (2) (https://dejure.org/2005,159)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01 (2) (https://dejure.org/2005,159)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 28 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b StPO; § 163 f Abs. 4 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Zulässigkeit der Ermittlungen unter Verwendung des Global Positioning System/GPS (Beweiserhebung; Beweisverwertung); Rechtstaatsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Beobachtungspflicht und Korrekturpflicht des Gesetzgebers; Richtervorbehalt); additive Ermittlungsmethoden (Verbot ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Global Positioning System

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonformität von Observationen unter Einsatz des Global Positioning Systems; Verwendung des GPS im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Verwertung der Observationsergebnisse durch die Gerichte; Anspruch auf ein faires Verfahren; § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b ...

  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse; Begriff der "Kumulation" von Ermittlungsmaßnahmen; Vereinbarkeit von § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO mit dem ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b
    Zulässigkeit des Einsatzes des Global Positioning System zum Zwecke der Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Überwachung mittels GPS erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Strafverfolger dürfen polizeiliche Überwachung mittels GPS nutzen

  • heise.de (Pressebericht, 12.04.2005)

    GPS-Fahndung der Polizei durch Verfassung gedeckt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Polizeiliche Überwachung mittels GPS verfassungsgemäß

  • beck.de (Leitsatz)

    Verwertung von Erkenntnissen aus einer GPS-Observation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Polizeiliche Überwachung mittels GPS verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressebericht, 12.4.2005)

    Beobachtung Verdächtiger per GPS gebilligt // Ex-Terrorist scheitert mit Klage gegen Observation

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässigkeit der GPS-Observierung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 304
  • NJW 2005, 1338
  • NVwZ 2005, 1053 (Ls.)
  • NStZ 2005, 388 (Ls.)
  • MMR 2005, 371
  • DVBl 2005, 699
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Auf Grund § 101 Abs. 1 Satz 1 StPO, für dessen Auslegung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. - (BVerfGE 109, 279 ) Beachtung fordert, sind die Beteiligten von der getroffenen Maßnahme zu benachrichtigen.

    Eine solche Straftat muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ; 109, 279 ).

    a) Der Gesetzgeber ist auf Grund des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. - (BVerfGE 109, 279 ) verpflichtet, bezüglich der Regelung über die Benachrichtigung der Beteiligten in § 101 StPO, die mit Art. 19 Abs. 4 GG nur teilweise in Einklang steht, bis zum 30. Juni 2005 einen verfassungsgemäßen Rechtszustand herzustellen.

    b) Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) durch die Verwendung von Instrumenten technischer Observation erreichen in Ausmaß und Intensität typischerweise nicht den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. dazu BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ); so ist es auch hier.

    Es war ihm auch nicht verwehrt, den Einsatz dieser Mittel an die im unmittelbaren systematischen Zusammenhang des § 100 c StPO niedrigste Subsidiaritätsstufe ("wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre") zu binden (vgl. dazu BVerfGE 109, 279 ).

    Vielmehr durfte der Gesetzgeber davon überzeugt sein, dass eine von Verfassungs wegen stets unzulässige "Rundumüberwachung" (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 109, 279 ), mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil eines Beteiligten erstellt werden könnte, durch allgemeine verfahrensrechtliche Sicherungen auch ohne spezifische gesetzliche Regelung grundsätzlich ausgeschlossen sein werde.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten (vgl. BVerfGE 65, 1 ) informationstechnischen Wandels, dessen Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch der Sachverständige Prof. Dr. G. in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat beschrieben hat, muss der Gesetzgeber die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausfüllung offener Gesetzesbegriffe durch die Strafverfolgungsbehörden und die Strafgerichte notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    In den Gesetzgebungsverfahren, die schließlich zu der heutigen Regelung geführt haben, war unklar geblieben, ob es nach den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) einer solchen Regelung aus Gründen der Verfassung bedürfe (vgl. BTDrucks 11/1878, S. 8; BTDrucks 11/7663, S. 38 und Anlage 2, S. 53; BTDrucks 13/9718, S. 21 f. und Anlage 2, S. 39 f.).

    Damit liegen bereichsspezifische Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten vor (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Vielmehr durfte der Gesetzgeber davon überzeugt sein, dass eine von Verfassungs wegen stets unzulässige "Rundumüberwachung" (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 109, 279 ), mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil eines Beteiligten erstellt werden könnte, durch allgemeine verfahrensrechtliche Sicherungen auch ohne spezifische gesetzliche Regelung grundsätzlich ausgeschlossen sein werde.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Da die strengere Fassung des Gebots der Gesetzesbestimmtheit in Art. 103 Abs. 2 GG für Vorschriften des Strafverfahrensrechts grundsätzlich keine Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 63, 343 ), ergeben sich die Anforderungen an Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit hier aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 GG).

    Danach muss eine Norm in ihren Voraussetzungen und in ihrer Rechtsfolge so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 25, 269 ; 87, 287 ; stRspr).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Danach muss eine Norm in ihren Voraussetzungen und in ihrer Rechtsfolge so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 25, 269 ; 87, 287 ; stRspr).

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt vom Gesetzgeber, dass er technische Eingriffsinstrumente genau bezeichnet und dadurch sicherstellt, dass der Adressat den Inhalt der Norm jeweils erkennen kann (vgl. BVerfGE 87, 287 ).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Dazu bedarf es nicht nur - was selbstverständlich ist (vgl. § 168 b Abs. 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 StPO) - einer vollständigen Dokumentation aller ausgeführten oder ausführbaren Ermittlungseingriffe in den Akten (vgl. BVerfGE 63, 45 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen (vgl. dazu BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    b) Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) durch die Verwendung von Instrumenten technischer Observation erreichen in Ausmaß und Intensität typischerweise nicht den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. dazu BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ); so ist es auch hier.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen (vgl. dazu BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Der Beschwerdeführer hat gegen die Verwertungsakte jeweils Widerspruch erhoben; der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist damit gewahrt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 78, 58 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, NStZ 2000, S. 489 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
    Eine solche Straftat muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ; 109, 279 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).

    So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ; zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).

    Mit der Menschenwürde unvereinbar ist es, wenn eine Überwachung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).

    Beim Einsatz moderner, insbesondere dem Betroffenen verborgener Ermittlungsmethoden müssen die Sicherheitsbehörden mit Rücksicht auf das dem "additiven" Grundrechtseingriff innewohnende Gefährdungspotenzial koordinierend darauf Bedacht nehmen, dass das Ausmaß der Überwachung insgesamt beschränkt bleibt (vgl. BVerfGE 112, 304 ).

    Im Übrigen obliegt es dem Gesetzgeber, die technische Entwicklung insoweit aufmerksam zu beobachten und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausfüllung offener Gesetzesbegriffe korrigierend einzugreifen (vgl. BVerfGE 112, 304 ).

    Das Verbot der Rundumüberwachung gilt als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Wahrung eines in der Menschenwürde wurzelnden unverfügbaren Kerns der Person unmittelbar von Verfassungs wegen und ist von den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse von sich aus zu beachten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Angesichts dessen schafft eine Ermittlungsmaßnahme wie der Zugriff auf ein informationstechnisches System, mittels dessen die auf dem Zielsystem vorhandenen Daten umfassend erhoben werden können, gegenüber anderen Überwachungsmaßnahmen - etwa der Nutzung des Global Positioning Systems als Instrument technischer Observation (vgl. dazu BVerfGE 112, 304 ) - die gesteigerte Gefahr, dass Daten höchstpersönlichen Inhalts erhoben werden.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Sie können neue Ausprägungen grundrechtlicher Schutzbedarfe hervorbringen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 109, 279 ; 112, 304 ; 113, 29 ; 120, 274 ; 120, 378 ; 154, 152 - BND - Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1547/19 u.a. -, Rn. 52 ff. - Automatisierte Datenanalyse).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,725
BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 (https://dejure.org/2005,725)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 (https://dejure.org/2005,725)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 (https://dejure.org/2005,725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.6.2005)

    Ausweisung von Berliner Imam aufgehoben // Geistlicher hatte Selbstmordattentäter verklärt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 328
  • NJW 2005, 3275 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1053
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Berlin, 22.02.2005 - 25 A 6.05

    Ausweisung eines Predigers der Mevlana-Moschee wegen Gewaltverherrlichung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - VG 25 A 6.05 -.

    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - VG 25 A 6.05 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. März 2005 - OVG 3 S 17.05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • OVG Berlin, 22.03.2005 - 3 S 17.05

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Maßgebliche

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. März 2005 - OVG 3 S 17.05 -,.

    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - VG 25 A 6.05 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. März 2005 - OVG 3 S 17.05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Beschwerdeführer hat deutlich gemacht, dass er bereits durch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in verfassungsmäßigen Rechten verletzt ist (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Beschwerdeführer hat deutlich gemacht, dass er bereits durch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in verfassungsmäßigen Rechten verletzt ist (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist, vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Grundrechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist, vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Grundrechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist, vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Grundrechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Auch die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage ist ein fundamentaler Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 35, 263, 272; BVerfG , Beschluss vom 13.6.2005, 2 BvR 485/05 = BVerfGK 5, 328 ff = NJW 2005, 3275; BVerfG , Beschluss vom 10.5.2007, 2 BvR 304/07 = NVwZ 2007, 946 ff; BVerfG NVwZ 2009, aaO) und eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (BVerfGK 5, aaO; BVerfG NVwZ 2007, aaO; BVerfG NVwZ 2009, aaO).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den mit einem staatlichen Sportwettmonopol einhergehenden Ausschluss der Vermittlung anderer als der innerhalb des Monopols veranstalteten Sportwetten und dessen ordnungsrechtliche Durchsetzung, als auch die an einen effektiven einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine insoweit angeordnete sofortige Vollziehung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem für die verfassungsrechtliche Beurteilung der sofortigen Vollziehung einer die Sportwettvermittlung untersagenden Ordnungsverfügung erforderlichen Umfang geklärt (zur Effektivität des - einstweiligen - Rechtsschutzes vgl. insbesondere BVerfGE 35, 263 ; 65, 1 ; 79, 69 ; 93, 1 stRspr; im Anschluss daran ferner BVerfGK 2, 29 ; 5, 196 ; 5, 237 ; 5, 328 ).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, BVerfGK 5, 328 ).
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