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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.10.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1157
BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,1157)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1999 - 2Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,1157)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 2Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,1157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Erbengemeinschaft; Konkursverfahren ; Nachlaßverbindlichkeiten; Beschwerde; Erbenhaftung ; Dürftigkeitseinrede; Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - UR II 289/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 11207/98
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 306
  • NZM 2000, 41
  • ZMR 2000, 105
  • FamRZ 2000, 909
  • Rpfleger 2000, 216
  • Rpfleger 2000, 67
  • BayObLGZ 1999, 323
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.07.1989 - IX ZR 227/87

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen der …

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    Dem ist der Fall gleichzustellen, daß das Konkursgericht wie hier die Eröffnung des Nachlaßkonkursverfahrens gemäß § 107 Abs. 1 Satz 1 KO (jetzt § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO) mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgelehnt hat (BGH NJW-RR 1989, 1226 f.;… Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 780 Rn. 3 Fn. 4).

    Die Überschuldung des Nachlasses ist nicht gleichbedeutend mit seiner völligen Erschöpfung, zumal es dem Erben von Sonderfällen (vgl. § 1991 Abs. 4 BGB) abgesehen grundsätzlich freisteht, in welcher Reihenfolge er die Nachlaßgläubiger befriedigt (vgl. § 1991 Abs. 1, § 1979 BGB; BGH NJW-RR 1989, 1226/1228).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    (1) Es ist allgemein anerkannt, daß zu den Nachlaßverbindlichkeiten neben den in § 1967 Abs. 2 BGB genannten Schulden als sog. Nachlaßerben- oder Nachlaßverwaltungsschulden auch Verbindlichkeiten gehören können, die der Erbe in ordnungsmäßiger Verwaltung des Nachlasses selbst eingegangen ist (vgl. BGHZ 32, 60/64;… Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. Rn. 8, Staudinger/Marotzke BGB 13. Aufl. Rn. 30 und 42, jeweils zu § 1967).

    Der Erbe könnte für von ihm bezahltes Wohngeld nach den genannten Vorschriften Ersatz aus dem Nachlaß verlangen (vgl. RGZ 90, 91/94 f.; BGHZ 8, 222/229; 32, 60/64; OLG Hamburg NJW-RR 1986, 177 f.;… Staudinger/Marotzke § 1967 Rn. 42).

  • OLG Köln, 18.09.1991 - 16 Wx 64/91
    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    Die Kammer gehe in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 1992, 460 f.) davon aus, daß es sich bei den Wohngeldrückständen um Nachlaßverbindlichkeiten handle, obwohl sie aus der Zeit nach dem Erbfall stammten.

    Dabei wird vor allem darauf abgestellt, ob sich der Erbe entschlossen hat, die Wohnung zu behalten (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1987, 177 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, 460 f.;… Palandt/Edenhofer § 1967 Rn. 5;… Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 104 a.E.;… Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 174).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    Bei der Ermessensentscheidung nach § 47 WEG kann mit dem Landgericht jedenfalls bezüglich der Gerichtskosten auf die in den §§ 91 ff. ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BGHZ 111, 148/153; BayObLG WE 1991, 172).
  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    (1) Macht ein Erbe gegenüber einem Nachlaßgläubiger die Einrede des § 1990 BGB geltend, so steht es grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, ob er die Frage des Haftungsumfangs bereits sachlich aufklärt und entscheidet oder ob er sich mit dem Ausspruch des Vorbehalts gemäß § 780 Abs. 1 ZPO begnügt und die sachliche Klärung dem Zwangsvollstreckungsverfahren und den dortigen Rechtsbehelfen überläßt; in diesem Fall muß der verurteilte oder verpflichtete Erbe, wenn der Gläubiger in einen anderen als einen Nachlaßgegenstand vollstreckt, die Unzulässigkeit der Vollstreckung in einen nachlaßfremden Gegenstand gemäß §§ 781, 785 ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage oder des Vollstreckungsabwehrantrags nach § 767 ZPO geltend machen und gegebenenfalls beweisen (vgl. RGZ 137, 50/53 f.; BGH LM 1975 BGB Nr. 1; BGH NJW 1964, 2298/2300; NJW 1983, 2378 f.;… BGB-RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 1990 Rn. 10;… Stein/Jonas/Münzberg § 780 Rn. 4, 7).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    Die beiden Rechtsmittel sind zulässig, das der Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 521 Abs. 1, § 556 Abs. 1 ZPO als unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde (vgl. BGH Rpfleger 1985, 409 f. m. w. N.; BayObLG WE 1991, 24 f.).
  • RG, 26.03.1917 - IV 398/16

    Begründung einer Nachlassverbindlichkeit durch einen Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    Der Erbe könnte für von ihm bezahltes Wohngeld nach den genannten Vorschriften Ersatz aus dem Nachlaß verlangen (vgl. RGZ 90, 91/94 f.; BGHZ 8, 222/229; 32, 60/64; OLG Hamburg NJW-RR 1986, 177 f.;… Staudinger/Marotzke § 1967 Rn. 42).
  • BGH, 29.05.1964 - V ZR 47/62
    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    (1) Macht ein Erbe gegenüber einem Nachlaßgläubiger die Einrede des § 1990 BGB geltend, so steht es grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, ob er die Frage des Haftungsumfangs bereits sachlich aufklärt und entscheidet oder ob er sich mit dem Ausspruch des Vorbehalts gemäß § 780 Abs. 1 ZPO begnügt und die sachliche Klärung dem Zwangsvollstreckungsverfahren und den dortigen Rechtsbehelfen überläßt; in diesem Fall muß der verurteilte oder verpflichtete Erbe, wenn der Gläubiger in einen anderen als einen Nachlaßgegenstand vollstreckt, die Unzulässigkeit der Vollstreckung in einen nachlaßfremden Gegenstand gemäß §§ 781, 785 ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage oder des Vollstreckungsabwehrantrags nach § 767 ZPO geltend machen und gegebenenfalls beweisen (vgl. RGZ 137, 50/53 f.; BGH LM 1975 BGB Nr. 1; BGH NJW 1964, 2298/2300; NJW 1983, 2378 f.;… BGB-RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 1990 Rn. 10;… Stein/Jonas/Münzberg § 780 Rn. 4, 7).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    Der Erbe könnte für von ihm bezahltes Wohngeld nach den genannten Vorschriften Ersatz aus dem Nachlaß verlangen (vgl. RGZ 90, 91/94 f.; BGHZ 8, 222/229; 32, 60/64; OLG Hamburg NJW-RR 1986, 177 f.;… Staudinger/Marotzke § 1967 Rn. 42).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
    (2) Wohngeldschulden rühren aus der Verwaltung der Eigentumswohnung und des gemeinschaftlichen Eigentums her (vgl. § 16 Abs. 2 WEG; BayObLGZ 1991, 93 f.).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 101/53
  • OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85

    Verpflichtung der Erben des ursprünglichen Wohnungseigentümers zur Zahlung von …

  • RG, 20.06.1932 - VI 67/32

    Welche Wirkung hat die Einrede der Unzulänglichkeit des übernommenen Vermögens im …

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als …

    Die Beitragsverpflichtung beruhe nicht auf dem freien Entschluss des Erben, eine Verbindlichkeit neu zu begründen, sondern auf dem Entschluss des Erblassers, Wohnungseigentum zu erwerben und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu werden, und auf der auf § 1922 BGB beruhenden Eigentümerstellung des Erben (…Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174; im Ergebnis auch BayObLG, NJW-RR 2000, 306 und OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; letzteres behandelt Wohngeldschulden aus Billigkeitsgründen wie reine Nachlassverbindlichkeiten).

    Rn. 10 aa) Für nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden, die auf einem vor dem Erbfall gefassten Beschluss beruhen, wird überwiegend angenommen, dass es sich um eine reine Nachlassverbindlichkeit handelt, da der Beschluss noch unter der Mitwirkung oder zumindest Mitwirkungsmöglichkeit des Erblassers zustande gekommen sei (Bonifacio, MDR 2006, 244; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906;… Joachim, Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten, 3. Aufl., Rn. 101; offen gelassen bei Siegmann, NZM 2000, 995, 997; für Eigenverbindlichkeit Marotzke, ZEV 2000, 151, 154).

    Andere verweisen darauf, dass der Erbe für Wohngeldverbindlichkeiten primär aufgrund seiner Stellung als Wohnungseigentümer und nicht als Erbe hafte (Marotzke, ZEV 2000, 151, 154, der allerdings ein Haftungsbeschränkungsrecht des Erben entsprechend § 139 Abs. 4 HGB annimmt; Rebmann, Der Eintritt des Erben in pflichtbelastete Rechtspositionen, S. 202, 248;… Joachim, Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten, 3. Aufl., Rn. 101).

  • BGH, 17.02.2017 - V ZR 147/16

    Klage gegen den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung: …

    Hätte es die Frage entscheiden wollen und die Einrede zu Lasten der Klägerin als begründet angesehen, hätte es den Beklagten zur Zahlung aus dem Nachlass verurteilen müssen (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 306, 308;… MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann, 5. Aufl., § 780 Rn. 13;… PG/Scheuch, ZPO, 8. Aufl., § 780 Rn. 13;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 780 Rn. 15).

    Grundsätzlich steht es im Ermessen des Prozessgerichts, ob es die Frage des Haftungsumfangs im Erkenntnisverfahren sachlich aufklärt und darüber entscheidet oder ob es sich mit dem Ausspruch des Vorbehalts der Haftungsbeschränkung begnügt und die sachliche Klärung insoweit dem besonderen Verfahren gemäß § 785 ZPO überlässt (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Februar 2010 - VI ZR 82/09, NJW-RR 2010, 664 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 1989 - IX ZR 227/87, NJW-RR 1989, 1226, 1230; Urteil vom 9. März 1983 - IVa ZR 211/81, NJW 1983, 2378, 2379; BayObLG, NJW-RR 2000, 306, 308;… PG/Scheuch, ZPO, 8. Aufl., § 780 Rn. 13;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 780 Rn. 15).

  • LG Düsseldorf, 29.02.2012 - 25 S 139/11

    Beschränkung der Haftung auf den Nachlass bei Haftung aus Wohngeldforderungen; …

    Rn. 74 Zum Einen wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei Wohngeldschulden ausnahmslos um reine Nachlassverbindlichkeiten handelt (BayObLG FamRZ 2000, 909;… Staudinger/Bub, BGB, 2005, § 28 WEG Rn. 174).

    Auch insoweit wird überwiegend noch von einer "vom Erblasser herrührenden" Schuld gesprochen und deshalb eine Nachlassverbindlichkeit angenommen (Dr. Bonifacio MDR 2006, 244 "Die Haftung des Erben als Hausgeldschuldner nach dem WEG"; Dötsch, ZMR 2006, 902, "Beschränkte Erbenhaftung für Hausgeldschulden?"; Marotzke, ZEV 2000, 153, Anmerkung zu BayObLG ZEV 2000, 151).

    Rn. 80 Zum Anderen wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei den auf dem Wohnungseigentum lastenden Wohngeldschulden, die erst nach dem Tode des Erblassers begründet worden sind, um Eigenschulden oder zumindest um Nachlasserbenschulden handelt, und damit eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass ausgeschlossen sei (…Münchener Kommentar - Siegmann, BGB, 4. Aufl., § 1967 Rn. 20;… Bärmann-Becker, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 168; Dr. Bonifacio MDR 2006, 244 "Die Haftung des Erben als Hausgeldschuldner nach dem WEG"; Dötsch, ZMR 2006, 902, "Beschränkte Erbenhaftung für Hausgeldschulden?"; Dr. Siegmann NZM 2000, 995 "Nochmals: Haftung des Erben für Wohngeld"; Marotzke, ZEV 2000, 153, Anmerkung zu BayObLG ZEV 2000, 151).

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906;… MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).

  • OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18

    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer …

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte in NJW-RR 2000, 306 eine Kostenquote von 1/3 zu 2/3 in einem Verfahren angenommen, bei dem nur der Vorbehalt streitig war.
  • KG, 09.01.2006 - 8 U 111/05

    Subjektive Unmöglichkeit: Rückgabe einer Mietsache und Vorenthalten der Mieträume …

    Das Gericht kann die Frage des Haftungsumfangs sachlich klären oder sich ohne sachliche Prüfung mit der Aufnahme des Vorbehalts nach § 780 Abs. 1 ZPO im Urteil begnügen und dann die Feststellung einer Unzulänglichkeit dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen (Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 1990 BGB, Rdnr. 12; BGH NJW 1983, 2379; FamRZ 2000, 909; KG BJW.
  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden …

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906;… MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).
  • BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Stellung …

    Allerdings steht es dem Prozessgericht frei, die materiellen Voraussetzungen der Beschränkung mit zu prüfen (vgl. nur BGH, Urteile vom 9. März 1983 - IVa ZR 211/81, NJW 1983, 2378, 2379; vom 13. Juli 1989 - IX ZR 227/87, NJW-RR 1989, 1226, 1230 …und vom 2. Februar 2010 - VI ZR 82/09, NJW-RR 2010, 664 Rn. 7 f) und zum Beispiel die Verurteilung auf Leistung aus dem Nachlass zu beschränken (vgl. nur BayObLGZ 1999, 323, 328 f;… siehe auch Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 780 Rn. 15;… MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann, 5. Aufl., § 780 Rn. 10, 13).
  • OLG Rostock, 25.06.2008 - 1 U 53/08

    Erbenhaftung: Rüge des fehlenden Vorbehalts der Beschränkung der Erbenhaftung im …

    In diesen Fällen kommt nicht der Rechtsgedanke des § 92 Abs. 2 ZPO, sondern § 92 Abs. 1 ZPO zum Tragen (BayObLG, NJW-RR 2000, 306;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 92 Rn. 53 a.E.;… vgl. auch - ohne Begründung - KG, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

    Erbenhaftung: Anspruch gegen den Erben auf Bestimmung einer Inventarfrist bei …

    Es hat darin die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (in NJW-RR 2000, 306 ff), dass es sich bei Wohngeldschulden wie den vorliegenden um reine Nachlassverbindlichkeiten handele, abgelehnt.

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906;… MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 24 U 103/08

    Entscheidung des Prozessgerichts bei Erhebung der Einrede der Dürftigkeit des …

    Es steht im freien Ermessen des Gerichts, die behauptete Erschöpfung des Nachlasses materiell zu prüfen, geboten ist diese Prüfung indes nicht (vgl. BGH FamRZ 2000, 909, 911; NJW 1983, 2378, 2379; KG Berlin KGR 2003, 207 = NJW-RR 2003, 941;… Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl., vor § 1967 Rn 13 und § 1990 Rn 10; Staudinger/Marotzke, BGB [2002], vor §§ 1967 ff. Rn 25 und § 1990 Rn 12 f.;… Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 1990 Rn 11;… Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 780 Rn 5 und 7;… Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 780 Rn 11;… MünchKomm/Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 780 Rn 17).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2026 - 3 U 54/25

    Anspruch der Klägerin als Pflichtteilsberechtigte auf Verurteilung der Beklagten …

  • KG, 21.11.2002 - 12 U 32/02

    Voraussetzungen der Beschränkung der Erbenhaftung

  • OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10

    Zwangssicherungshypothek auf ehemaligem Miteigentumsanteil

  • LG Neuruppin, 15.11.2016 - 5 O 78/14

    Erbenhaftung: Anspruch eines Apothekers gegen Erben auf Erstattung von Arznei- …

  • LG Bamberg, 05.04.2011 - 1 S 40/10

    Erbenhaftung: Haftung für nach dem Erbfall begründete Wohngeldschulden

  • AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11

    Erbantritt: Schuldet der Erbe weitere Wohngeldzahlungen?

  • LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07

    Bestimmung des Werts eines unbelasteten Hausgrundstücks im Zusammenhang mit …

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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99   

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BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,1878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluß; Kellerräume; Vermietung ; Mehrheitsbeschluß ; Beschwerde

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 3 UR II 1484/98
  • LG Traunstein - 4 T 393/99
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 154
  • NZM 2000, 41
  • FGPrax 2000, 11
  • ZMR 2000, 110
  • BayObLGZ 1999, 337
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    b) Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg WE 1993, 167 f.;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 24).

    An die Stelle des sonst möglichen unmittelbaren Gebrauchs eines Kellerraums tritt bei der Vermietung der Anteil an den Mieteinnahmen, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1/3).

  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte; …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 41/91

    Zur Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    b) Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg WE 1993, 167 f.;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 24).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Das Recht eines Miteigentümers, gemeinschaftliches Eigentum zu benutzen, kann zwar nicht durch Mehrheitsbeschluß völlig ausgeschlossen werden (BayObLGZ 1961, 322/330; OLG Karlsruhe MDR 1983, 672).
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86

    Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Er sieht sich an der Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1986, 1338) gehindert.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1983 - 4 W 95/82
    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Das Recht eines Miteigentümers, gemeinschaftliches Eigentum zu benutzen, kann zwar nicht durch Mehrheitsbeschluß völlig ausgeschlossen werden (BayObLGZ 1961, 322/330; OLG Karlsruhe MDR 1983, 672).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1999, 337 = WuM 2000, 147) möchte die sofortige weitere Beschwerde zurückweisen.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Die Art und Weise der Ausübung wird geregelt, indem die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt, §§ 13 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 1 WEG (vgl. hierzu BGHZ 144, 386; BayObLG NZM 2000, 41; OLG Hamburg WuM 2003, 644).
  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren …

    An die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs tritt der mittelbare Gebrauch durch das anteilige Partizipieren an den Pachteinnahmen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; BayObLG ZMR 2000, 110; …
  • LG München I, 26.04.2012 - 36 S 15145/11

    Langfristige Vermietung von WEG -Gemeinschaftsflächen an Dritte bzw. …

    Die Tatsache, dass das vermietete Gemeinschaftseigentum den Wohnungseigentümern nicht mehr zum unmittelbaren Mitgebrauch zur Verfügung steht, widerspricht nicht ordnungsgemäßem Gebrauch, weil § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum unmittelbaren Eigengebrauch gewährt, die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (…BGH, a.a.O.; zu Kellerräumen BayObLG, BayObLGZ 1999, 337 ff.; zu Stellplätzen BayObLG, BayObLGZ 1992, 1ff.;… Spielbauer/Then, WEG , 2. Auflage, § 13 , Rdnr. 19;… Bärmann, WEG , 11. Auflage, § 15 , Rdnr. 26).
  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung …

    Der angefochtene Eigentümerbeschluss setzt den Mitgebrauch der Wohnungseigentümer vielmehr voraus und regelt nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Pachteinnahmen treten lässt (BGH NJW 2000, 3211 f.; BayObLGZ 1999, 337/339).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei gerichtlichem Vergleich in …

    Demgegenüber kann über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1999, 337).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Vielmehr liegt darin eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG, weil nur die Art und Weise der Ausübung des Rechts zum Mitgebrauch dergestalt geregelt wird, dass die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-) Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (vgl. BGH NJW 2017, 64-67; BGHZ 144, 386-389; BayObLG NJW-RR 2000, 154; BayObLG ZMR 2003, 858-860; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 444-445; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 957-958; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2004, 615-616).
  • AG Schweinfurt, 26.10.2017 - 10 C 444/17

    Ungültiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Vermietung von …

    Rn. 21 Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Absatz II WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLG, Beschluß vom 14.10.1999 - 2Z BR 108/99).
  • LG Göttingen, 30.04.2002 - 8 O 316/01

    Beeinträchtigender Nachteil; Gebrauchsregelung; Gemeinschaftseigentum; …

    Ein ordnungsgemäßer Gebrauch i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Stellplätzen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil i.S.v. § 14 Nr. 1 WEG erleidet (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 154).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 110/99

    Verbindlichkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Unerheblich ist, daß der Antragsteller den Eigentümerbeschluß anderweitig (AG Traunstein 3 UR II 1484/98; LG Traunstein 4 T 393/99; BayObLG 2Z BR 108/99) angefochten hat.
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