Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Hinweispflichten einer Brauerei zu den Risiken und Nebenwirkungen von Bier; §§ 823, 847 BGB; 3 ProdHaftG; 127 Abs. 2 ZPO
- RA Kotz
Fehlender Warnhinweis vor Alkoholgefahr auf Bierflasche -
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 847; ProdHaftG § 1 § 3
Pflicht einer Brauerei zum Hinweis auf die Gefahren des Alkoholkonsums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- jurios.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen übermäßigem Bierkonsum? Mangels Warnhinweis auf der Flasche alkoholabhängig geworden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Hinweispflicht auf Alkoholgefahr bei Bier
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist über Risiken und Nebenwirkungen von Bier aufzuklären?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Bier: Brauerei muss nicht auf Risiken und Nebenwirkungen hinweisen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Brauerei auf Schmerzensgeld wegen Alkoholsucht verklagt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bierproduzent kann nicht auf Ersatz eines Schadens aus übermäßigem Alkoholkonsum in Anspruch genommen werden - Alkoholiker fordert Schmerzensgeld von Bierhersteller
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Bierflaschen; Umfang der Instruktionspflicht des Herstellers eines Produkts; Warnbedürftigkeit vor den Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.01.2000 - 6 O 573/99
- LG Essen, 01.03.2000 - 6 O 573/99
- OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1654
- MDR 2001, 690
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93
Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00
Da sie nur die selbstverantwortliche Gefahrensteuerung ermöglichen soll, ist eine Warnung nicht erforderlich, wenn und soweit der Produktanwender selbst über die sicherheitsrelevanten Informationen verfügt und sie ihm im konkreten Fall gegenwärtig sind (BGH, NJW 1994, 932, 933 m.w.N.;… Meyer, Instruktionshaftung, 1992, S. 126). - BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00
Es kann zwar eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass dann, wenn auf bestehende Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGH, NJW 1999, 2273, 2274). - BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
Anforderungen an Montageanleitung für in Landmaschinen einzubauende Überrollbügel …
Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00
Was dagegen auf dem Gebiete allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Warnung gemacht werden (BGH, NJW 1986, 1863, 1864 m.w.N.).
- LG Essen, 12.05.2005 - 16 O 265/01
Schmerzensgeldklage gegen Coca Cola gescheitert: Kein Zuckerli für …
Dies ist in der Rechtsprechung insbesondere für Genussmittel wie Tabakwaren (LG Bielefeld, NJW 2000, 2514, 2515; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2001, 1471; LG Arnsberg, NJW 2004, 232, 234; OLG Hamm NJW 2005, 295) und Alkoholika (OLG Hamm NJW 2001, 1654 - Bier), aber auch für Süßwaren (OLG Düsseldorf VersR 2003, 912 - Schokoriegel; LG Bonn, Urteil vom 19.04.2004, Az. 9 O 2004 [richtig: 9 O 603/03 - d. Red.] - Lakritz) entschieden worden. - OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
Zur Frage von Schadensersatzansprüchen gegen einen Zigarettenhersteller wegen …
Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff). - OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03
Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts
Rn. 11 bb) Diese Ansicht ist in jüngerer Zeit im Anschluss an zwei Aufsätze von Richtern der Amtsgerichte München und Berlin (Prechtel NJW 1999, 3617 und Einsiedler NJW 2001, 1549) in mehreren untergerichtlichen Entscheidungen meist mit dem Ergebnis in Frage gestellt worden, dass im Gerichtsstand des Erfüllungsortes erhobene Honorarklagen an die Wohnsitzgerichte der jeweiligen Beklagten verwiesen worden sind (LG Frankfurt a.M. NJW 2001, 2640; LG München I NJW-RR 2002, 206 entgegen LG München I NJW 2001, 1583; LG Ravensburg BRAK-Mitt 2002, 100; LG Tübingen NJW 2002, X; AG Frankfurt a.M. NJW 2000, 1802; AG Spandau NJW 2001, 1654; AG Rastatt JurBüro 2002, 39; AG Hamburg-Bergedorf MDR 2002, 851). - LG Bonn, 19.04.2004 - 9 O 603/03
Anforderungen an das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen i.S.d. Deliktsrechts …
Rn. 29 So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auf Schäden, die etwa bei übermäßigem Zucker- oder Bierkonsum auftreten können, nicht hinzuweisen ist (vgl. LG Mönchengladbach, NJW-RR 2002, 896; OLG Hamm, NJW 2001, 1654).
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Rechtsprechung
| OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99, 23 U 2263/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 195, 166 Abs. 1, §§ 276, 823 Abs. 2, § 852; StGB § 264a
Prospekthaftung schon bei verantwortlicher Initiierung auch ohne unmittelbare Gestaltung des Projekts - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prospekthaftung; Prospektgestaltung; Prospektangaben; Immobilienfond; Positive Vertragsverletzung; Anlagegeschäft; Treuhand; Gewillkürte Prozessstandschaft
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prospekthaftung; Prospektgestaltung; Prospektangaben; Immobilienfond; Positive Vertragsverletzung; Anlagegeschäft; Treuhand; Gewillkürte Prozessstandschaft
Verfahrensgang
- LG München I, 08.12.1998 - 28 O 14294/97
- LG München I, 08.12.1998 - 28 O 22899/98
- OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99, 23 U 2263/99
- BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01
Papierfundstellen
- DB 2001, 580
- NZG 2001, 860
- NZG 2001, 910
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften den Gesellschaftern einer Anlagen-Kommanditgesellschaft die Personen wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben auf Schadensersatz, die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).Die hervorragende Bedeutung des Prospektes für die Informationsvermittlung und die damit verbundene Beeinflussung des Anlageentschlusses rechtfertigt bei diesem Anlagemodell die zivilrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die durch den Prospekt auf den Entschluss eines Kapitalanlegers Einfluss genommen haben (BGHZ 115, 213, 218 f.).
Darüber hinaus haften aber auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).
Anknüpfungspunkt ist dabei sein Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts (BGHZ 115, 213, 227 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1995, 1025).
Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).
Eine Anwendung des § 68 StBerG hierauf würde den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Vorschrift überdehnen; die ihre Verantwortlichkeit auslösende Stellung ist auch nicht typischerweise auf ihre berufliche Stellung zurückzuführen (BGHZ 115, 213, 226 f.; 126, 166, 173 f.).
Die Kläger können demnach Befreiung von den abgeschlossenen Verträgen und Ersatz ihrer Aufwendungen begehren (BGHZ 115, 213, 220 f.).
Im Wege der normativen Schadensfeststellung hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 213, 221 f.) die Gegenleistung an die Anleger unberücksichtigt gelassen.
Im Übrigen haben die Kläger dem Umstand, dass die Beteiligung noch werthaltig ist, dadurch Rechnung getragen, dass die Schadensersatzleistungen nur Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligungen erfolgen sollen (vgl. BGHZ 115, 213, 221).
- BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann daher der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (BGHZ 111, 314, 317).Sie sind es, die letztlich die Emission des Prospektes veranlasst haben (BGHZ 111, 314, 319).
Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).
Bei all diesen Anlagearten hat der Prospekt ausschlaggebende Bedeutung für den Kapitalanleger, gleichgültig, ob es sich bei der ins Auge gefassten Anlage um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder um den Erwerb einer Immobilie handelt (BGHZ 111, 314, 317).
In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 111, 314, 319) für die Prospekthaftung eines Hintermannes genügen lassen, dass dieser "allein das Handeln der Initiatoren bestimmt und damit die Emission des Prospektes letztlich veranlasst hat".
Gesichtspunkten zu wählen (BGHZ 111, 314, 322 unter Bezugnahme auf die Amtliche Begründung zu KAGG/AuslInvestmG).
Demgemäß kommt auch der Bundesgerichtshof bei Bauherrenmodellen zur Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist (BGHZ 111, 314, 322 f.; 126, 166, 172 f.).
- BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften den Gesellschaftern einer Anlagen-Kommanditgesellschaft die Personen wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben auf Schadensersatz, die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).Darüber hinaus haften aber auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).
Anknüpfungspunkt ist dabei sein Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts (BGHZ 115, 213, 227 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1995, 1025).
Eine Prospektverantwortlichkeit trifft weiter diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH WM 1992, 901, 906; NJW 1995, 1025).
- BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Sie stellte sich damit als ein Unternehmen dar, das zu der für die Herausgabe der Prospekte verantwortlichen eigentlichen Leitungsgruppe gehört (vgl. BGHZ 79, 337, 341).Nach dieser Vorschrift haftet derjenige für unrichtige und unvollständige Angaben in Börsenprospekten, der für die Prospekte Verantwortung übernommen hat oder von dem der Erlass des Prospektes aus geht (BGHZ 79, 337, 342).
Schon 1980 hat der Bundesgerichtshof entsprechendes in Anlehnung an § 45 BörsG für eine Prospekthaftung ausgeführt (BGHZ 79, 337, 342).
- BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung …
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Das ergibt sich schon daraus, dass die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung auf Grund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 2524; BGHZ 126, 166, 172 zur Verjährung bei Bauherrenmodellen).Demgemäß kommt auch der Bundesgerichtshof bei Bauherrenmodellen zur Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist (BGHZ 111, 314, 322 f.; 126, 166, 172 f.).
Eine Anwendung des § 68 StBerG hierauf würde den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Vorschrift überdehnen; die ihre Verantwortlichkeit auslösende Stellung ist auch nicht typischerweise auf ihre berufliche Stellung zurückzuführen (BGHZ 115, 213, 226 f.; 126, 166, 173 f.).
- BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Er widerspricht mithin Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist damit rechtsmissbräuchlich (BGH WM 1984, 1075, 1077;… Assmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., 1997, § 7 Rn. 168).Das ergibt sich schon daraus, dass die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung auf Grund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 2524; BGHZ 126, 166, 172 zur Verjährung bei Bauherrenmodellen).
- BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).Diese Vertrauensverwahrung mag bei Schaffung eines besonderen Vertrauenstatbestandes im Einzelfall durchgreifen, kann aber bei dem typisierten Vertrauen des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben (vgl. BGHZ 123, 106, 109) schon um des eigenen Schutzes willen als auch aus den oben unter b) bereits genannten Gründen rechtlich keine Anerkennung finden.
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98
Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (zuletzt WM 2000, 1503, 1505 mit weiteren Nachweisen).Diese Ansprüche unterscheiden sich bis anhin außer durch die Länge der Verjährungsfrist nur dadurch, dass die deliktische Haftung vorsätzliches statt fahrlässiges Handeln erfordert (BGHZ 116, 7, 14; WM 2000, 1503, 1504).
- BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Eine Prospektverantwortlichkeit trifft weiter diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH WM 1992, 901, 906; NJW 1995, 1025).Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).
- BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
Melkmaschine
Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Das ist schon deshalb nicht akzeptabel, weil die Investitionsentscheidung in aller Regel von persönlichen Wert- und Risikovorstellungen abhängt und damit unvertretbar ist (sog. objektiv-individueller Schadenseinschlag - vgl. BGHSt 16, 321 ff.). - BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90
§ 264 a StGB als Schutzgesetz
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
- BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88
Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung
- BGH, 04.04.1968 - II ZR 26/67
Verfügung über einen Gesellschaftsanteil durch den Treuhänder - …
- BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93
Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 01.03.2000 - 11 U 2968/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § ... 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 4 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 4; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 11 Nr. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 254; ; BGB § 339; ; BGB § 291; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 4; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 3; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; GKG § 19 Abs. 3
- rechtsportal.de
VOB/B § 13 Nr. 7
Änderung der Ausführung aufgrund direkter Verhandlungen zwischen Subunternehmer und Bauherr - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Restwerklohn nach gekündigten Bauvertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nebenpflicht; Subunternehmer; Bauvertrag; VOB; Nachbesserungsanspruch; Bauleiter; Bauherr
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 19.08.1998 - 3 O 4761/98
- OLG Dresden, 01.03.2000 - 11 U 2968/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 664
- BauR 2001, 809
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12
Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber
Rn. 91 Die Klägerin als Auftragnehmerin musste nach berechtigter Kündigungserklärung seitens der Beklagten als Auftraggeberin auch keine (ggf. weitere) Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (durch Fristsetzung) erhalten, da die Mängel und die Verweigerungshaltung der Klägerin - wie oben bereits im Einzelnen vom Senat festgestellt - der wesentliche und berechtigte Grund für die außerordentliche Kündigung vom 06.12.2010 waren (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000, 11 U 2968/98, BauR 2001, 809) und die Beklagte als Auftraggeberin zu Recht das Vertrauen in Leistungsfähigkeit bzw. -willen der Klägerin bereits vor der Kündigung verloren bzw. davon auszugehen ist, dass die Klägerin als Auftragnehmerin eine Mängelbeseitigung bereits endgültig verweigert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.1975, VII ZR 65/74, BauR 1976, 285; BGH, Urteil vom 21.12.2000, VII ZR 488/99, BauR 2001, 667; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004, 8 U 150/04, NJW-RR 2005, 1104;… Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 152 mwN; vgl. auch Kniffka, ZfBR 1998, 113). - OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11
Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages …
Rn. 207 Die Klägerin als Auftragnehmerin musste nach berechtigter Kündigungserklärung seitens des Beklagten als Auftraggebers auch keine (ggf. weitere) Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (durch Fristsetzung) erhalten, da die Mängel und die Verweigerungshaltung der Klägerin - wie oben bereits im Einzelnen vom Senat festgestellt - der wesentliche und berechtigte Grund für die außerordentliche Kündigung vom 03.11.2004 waren (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000, 11 U 2968/98, BauR 2001, 809) und der Beklagte als Auftraggeber zu Recht das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers bereits vor der Kündigung verloren bzw. davon auszugehen ist, dass die Klägerin als Auftragnehmerin eine Mängelbeseitigung bereits endgültig verweigert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.1975, VII ZR 65/74, BauR 1976, 285; BGH, Urteil vom 21.12.2000, VII ZR 488/99, BauR 2001, 667; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004, 8 U 150/04, NJW-RR 2005, 1104;… Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 152 mwN; vgl. auch Kniffka, ZfBR 1998, 113). - LG Köln, 08.03.2013 - 18 O 43/12
Anspruch auf restlichen Werklohn aufgrund eines Vertrags über die Erbringung von …
Schließlich sollte der Vertrag mit seinen sich darauf ergebenden Leistungspflichten durch die Kündigung gerade in Bezug auf diese mangelhaften Leistungen beendet werden (OLG Dresden Beschluss v. 01.03.2000, Az. 11 U 2968/98, zitiert nach Juris;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 9. Teil Rn. 44). - OLG Köln, 03.02.2021 - 16 U 90/20
Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; Relevanter Zeitpunkt bei …
Insbesondere ist die unter Hinweis auf OLG Dresden (Urt. v. 01.03.2000 - 11 U 2968/98 = BauR 2001, 809) abgegebene Einschätzung "Eine weitere Gelegenheit zur Mängelbeseitigung muss der Auftragnehmer nicht mehr erhalten, wenn die Mängel bereits Kündigungsgrund waren." von der zitierten Entscheidung nicht gedeckt.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozessfinanzierungsvertrag; Erfolgsbeteiligung; Schiedsgerichtsvereinbarung; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Rechtsgeschäft; Interesse des Betreuten; Prozessrisiko; Ermessen
Papierfundstellen
- FGPrax 2000, 228
- FamRZ 2001, 373
- Rpfleger 2000, 547
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94
Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00
Maßgebender Gesichtspunkt ist das Gesamtinteresse, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (Senat OLGZ 1987, 162 f.; BayObLGZ 1995, 230, 235; FGPrax 1997, 105, 107).In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Entscheidung, ob eine erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH NJW 1986, 2829, 2830; WM 1995, 64, 65; Senat, Beschluß vom 13. August 1998 - 15 W 103/98 - Rechtspfleger 1974, 152; 1977, 121; BayObLGZ 1995, 230, 236; FGPrax 1997, 105, 106; OLG Stuttgart, OLGZ 1980, 114).
Wäre dies der Fall, dann wäre die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluß zahlreicher in den §§ 1821, 1822 BGB genannter Rechtsgeschäfte ausgeschlossen, weil sie ihrem Wesen nach von Anfang an wirtschaftliche Risiken für den Betreuten in sich bergen (Senat OLGZ 1983, 148, 151; BayObLGZ 1995, 230, 236).
- BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Entscheidung, ob eine erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH NJW 1986, 2829, 2830; WM 1995, 64, 65; Senat, Beschluß vom 13. August 1998 - 15 W 103/98 - Rechtspfleger 1974, 152; 1977, 121; BayObLGZ 1995, 230, 236; FGPrax 1997, 105, 106; OLG Stuttgart, OLGZ 1980, 114). - BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84
Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Entscheidung, ob eine erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH NJW 1986, 2829, 2830; WM 1995, 64, 65; Senat, Beschluß vom 13. August 1998 - 15 W 103/98 - Rechtspfleger 1974, 152; 1977, 121; BayObLGZ 1995, 230, 236; FGPrax 1997, 105, 106; OLG Stuttgart, OLGZ 1980, 114).
- OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85
Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00
Maßgebender Gesichtspunkt ist das Gesamtinteresse, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (Senat OLGZ 1987, 162 f.; BayObLGZ 1995, 230, 235; FGPrax 1997, 105, 107). - OLG Hamm, 07.02.1983 - 15 W 40/83
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00
Wäre dies der Fall, dann wäre die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluß zahlreicher in den §§ 1821, 1822 BGB genannter Rechtsgeschäfte ausgeschlossen, weil sie ihrem Wesen nach von Anfang an wirtschaftliche Risiken für den Betreuten in sich bergen (Senat OLGZ 1983, 148, 151; BayObLGZ 1995, 230, 236). - OLG Stuttgart, 24.10.1979 - 8 W 373/79
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Entscheidung, ob eine erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH NJW 1986, 2829, 2830; WM 1995, 64, 65; Senat, Beschluß vom 13. August 1998 - 15 W 103/98 - Rechtspfleger 1974, 152; 1977, 121; BayObLGZ 1995, 230, 236; FGPrax 1997, 105, 106; OLG Stuttgart, OLGZ 1980, 114).
- BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14
Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten …
Rn. 7 Aus der Gesetzesformulierung, dass der Betreuer und der Vorsorgebevollmächtigte Beschwerde "auch" im Namen des Betroffenen einlegen kann, folgt nicht, dass der Vorsorgebevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde einlegen kann (…zutreffend Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 11;… Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 53, 41;… aA Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 303 FamFG Rn. 171;… Bassenge in Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 303 Rn. 8;… Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 303 FamFG Rn. 52 f.;… Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 59 Rn. 50; OLG Hamm FamRZ 2001, 373; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214 jeweils zu § 69 g Abs. 2 FGG zum Betreuer;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69 g Rn. 20). - BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04
Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen
Nach der Gegenmeinung ist die isolierte Geltendmachung einer Folgesache grundsätzlich nicht als mutwillig zu bewerten (OLG Bremen FamRZ 1998, 245, 246; OLG Hamburg FamRZ 1998, 1178; OLG Hamm FamRZ 2001, 231, 232; OLG-Report 2001, 48, 49; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 21. April 2004 - 20 WF 43/03 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1880; OLG-Report 2004, 664, 665; OLG Köln - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 102 (Leitsatz), Gründe veröffentlicht bei JURIS; OLG Naumburg FamRZ 2001, 1082, 1083; FamRZ 2001, 1468, 1469; OLG Oldenburg - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1757, 1758; OLG Schleswig - 8. Zivilsenat - MDR 2004, 398, 399; in diese Richtung auch: OLG Nürnberg FamRZ 2003, 772, 773; vgl. auch OLG Brandenburg - 10. Zivilsenat - FamRZ 2002, 1411;… Zöller/Philippi ZPO 25. Aufl. § 623 Rdn. 24, 24 a; Philippi FPR 2002, 479, 484 f.;… MünchKomm-ZPO/Wax 2. Aufl. § 114 Rdn. 144; Wax FPR 2002, 471, 472;… vgl. auch Vogel FPR 2002, 505, 507 und Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 Rdn. 25 b und 25 d). - BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04
Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle …
Nach der Gegenmeinung ist die isolierte Geltendmachung einer Folgesache grundsätzlich nicht als mutwillig zu bewerten (OLG Bremen FamRZ 1998, 245, 246; OLG Hamburg FamRZ 1998, 1178; OLG Hamm FamRZ 2001, 231, 232; OLG-Report 2001, 48, 49; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 21. April 2004 - 20 WF 43/03 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1880; OLG-Report 2004, 664, 665; OLG Köln - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 102 (Leitsatz), Gründe veröffentlicht bei JURIS; OLG Naumburg FamRZ 2001, 1082, 1083; FamRZ 2001, 1468, 1469; OLG Oldenburg - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1757, 1758; OLG Schleswig - 8. Zivilsenat - MDR 2004, 398, 399; in diese Richtung auch: OLG Nürnberg FamRZ 2003, 772, 773; vgl. auch OLG Brandenburg - 10. Zivilsenat - FamRZ 2002, 1411;… Zöller/Philippi ZPO 25. Aufl. § 623 Rdn. 24, 24 a; Philippi FPR 2002, 479, 484 f.;… MünchKomm-ZPO/Wax 2. Aufl. § 114 Rdn. 144; Wax FPR 2002, 471, 472;… vgl. auch Vogel FPR 2002, 505, 507 und Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 Rdn. 25 b und 25 d).
- KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08
Betreuung: Antrag eines Betreuers auf Genehmigung der Inanspruchnahme eines …
Diese Ermessensentscheidung unterliegt nur in beschränktem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde; sie erstreckt sich darauf, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (OLG Hamm, FGPrax 2000, 228, 229;… Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27, Rdn. 23). - BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04
Voraussetzungen der Bestellung eines Gegenbetreuers
Insoweit folgt die Beschwerdeberechtigung des Betreuers sowohl im Namen des Betreuten auch im eigenen Namen aus der hier entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 69g Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 325/326; OLG Hamm FGPrax 2000, 228;… Keidel/Kayser FGG 15.Aufl. § 69g Rn. 20). - OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
Anfechtbarkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
Ist nur eine Teilbestimmung eines einheitlichen Vertrages genehmigungsbedürftig, so ist das Rechtsgeschäft seinem ganzen Inhalt nach der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung unterworfen (BayObLG FGPrax 1997, 105; Senat FGPrax 2000, 228). - BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines …
e) Die Betroffene ist nach Versagung der vormundschaftsrichterlichen Genehmigung des Zuwendungsvertrages beschwerdeberechtigt, § 20 Abs. 1 FGG (…zur Frage der - hier nicht relevanten - Beschwerdeberechtigung der Betreuerin vgl. Soergel/Zimmermann aaO;… Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1828 Rn. 17 sowie MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1828 Rn. 39; Bassenge § 69g FGG Rn. 12 und OLG Hamm FGPrax 2000, 228/229).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht beim Badeunfall: Feststellung der Mindestuntertauchzeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB ; § 839 BGB
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Badeaufsicht für Leib und Leben von Badegästen; Verkehrssicherungspflicht der die Badeanstalt betreibenden Gemeinde ; Feststellung einer Untertauchzeit; Feststellung der Mindestuntertauchzeit - Judicialis
- RA Kotz
Wasserrutschenunfall: Hinweisschilder fehlten - zu wenige Schwimmmeister
- rechtsportal.de
BGB § 823 § 839
Zur Reichweite der Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bezüglich der Badeaufsicht in einer von ihr betriebenen Badeanstalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Badeaufsicht für Leib und Leben von Badegästen; Verkehrssicherungspflicht der die Badeanstalt betreibenden Gemeinde ; Feststellung einer Untertauchzeit; Feststellung der Mindestuntertauchzeit
Verfahrensgang
- LG Verden, 23.06.1998 - 7 O 319/97
- OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
Papierfundstellen
- MDR 2001, 691
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99
Organisation der Aufsicht in einem Freibad
Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
Dieser haftungsrechtliche Ansatz ist vom Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren nicht beanstandet worden (BGH VI ZR 158/99 - Urteil vom 21. März 2000, dort Ziff. II 1.).
- LG Münster, 17.05.2006 - 12 O 639/04
Schadensersatzansprüche der Eltern gegen einen Hallenbadbetreiber wegen eines …
Vielmehr bedarf es gerade auch im Hinblick auf die Zeitdauer, innerhalb der ein Eingreifen einer Aufsichtsperson gewährleistet werden muss, stets nur solcher Sicherheitsmaßnahmen, die ein vernünftiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (…siehe zum Inhalt dieser Aufsichtspflicht bei Schwimmbädern auch: BGH, NJW 2004, S. 1449 (1451);… BGH, NJW 2000, S. 1946 (1946 f.);… BGH, NJW 1980, S. 392 (392); OLG D, MDR 2001, S. 691 (691);… Wagner, in: MüKo, BGB, § 823 Rdnr. 477).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 428; ; BGB § 745; ; BGB § 745 Abs. 2
- rechtsportal.de
BGB §§ 428 745 1092
Nutzungsentschädigung getrenntlebender Eheleute bei unentgeltlichem Wohnungsrecht - Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe ; Nutzungsentschädigung; Getrennt lebende Ehegatten ; Wohnungsrecht; Finanzierungskosten ; Gesamtgläubiger
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 29.11.1999 - 10 O 444/99
- OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Sie ist daher erstmals ab Mai 1999 zu zahlen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1993, 386, 387). - BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen. - BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen.
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen. - BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93
Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen. - BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Eine solche Bestellung ist - trotz des höchstpersönlichen Charakters des Wohnungsrechts - rechtlich möglich (BGHZ 46, 253, 256 ff.;… Staudinger/Langhein, 13.Aufl., § 741 Rn. 128, 132).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
Notarhaftung bei fehlendem Hinweis auf Vorkaufsrecht - keine Abtretung des Freistellungsanspruchs an Insolvenzgläubiger
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Amtshaftungsanspruch; Vorkaufsberechtigter; Vorkaufsrecht; Abtretung eines Freistellungsanspruchs; Insolvenzgläubiger; Hinweispflicht eines Notars
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 10 O 424/97
- OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 9/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92
Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 9/00
Dieser Schuldbefreiungsanspruch fiel mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Firma Sch. GmbH in die Konkursmasse und wandelte sich dabei in einen Anspruch auf Zahlung des der Klägerin geschuldeten Betrages um (BGH 16.9.1993 NJW 1994, 49 [50]).Sie hätte sich vielmehr mit ihrer Schadensersatzforderung in den Kreis der nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger einreihen müssen (vgl. BGH 16.9.1993 a.a.O. [51]).
- BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81
Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 9/00
Dem steht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1983 NJW 1983, 2018 nicht entgegen. - BGH, 28.09.1959 - III ZR 92/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 9/00
Dabei ist anderer" nicht jeder, dessen Belange durch die Amtshandlung beeinträchtigt werden, sondern nur derjenige, dessen persönliche oder sachlichen Interessen nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts gerade durch die statuierte Amtspflicht gegen Beeinträchtigungen geschützt werden sollen (BGH 28.9.1959 DNotZ 1960, 157; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO § 19 RN 89).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 256 Abs. 1
Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage gegenüber einem Unterlassungsanspruch - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 406 O 166/99
- OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/00
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