Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3139
OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00 (https://dejure.org/2000,3139)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.12.2000 - 16 Wx 163/00 (https://dejure.org/2000,3139)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 2000 - 16 Wx 163/00 (https://dejure.org/2000,3139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § ... 242; ; BGB § 1004; ; WEG § 1 Abs. 5; ; WEG § 14; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 13 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 13 Abs. 2 S. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 15, 22 Abs. 1
    WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Spitzboden ausbauen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1094
  • NZM 2001, 385
  • ZMR 2001, 570
  • BauR 2001, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98

    Beginn der Nutzung eines in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …

    Bereits darin, d.h. ohne dass es noch darauf ankommt, ob der Spitzboden auch tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wird, ist eine unzulässige Beeinträchtigung der restlichen Eigentümergemeinschaft zu sehen (vgl. BayObLG WuM 99, 178 und 91, 53; OLG Hamm MDR 97, 817).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Eigentümerbeschlüsse kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht "aus sich heraus" uneingeschränkt selbst auslegen, wobei abzustellen ist auf den Wortlaut und Sinn der Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGH NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41 und Senat NZM 99, 178 jeweils mwN).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98

    Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Eigentümerbeschlüsse kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht "aus sich heraus" uneingeschränkt selbst auslegen, wobei abzustellen ist auf den Wortlaut und Sinn der Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGH NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41 und Senat NZM 99, 178 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 4/98

    Auslegung eines Sondernutzungsrechts und eines Aufteilungsplanes; Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92

    Rücksichtnahme zwischen eng verwandten Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • BayObLG, 13.09.1993 - 2Z BR 72/93

    Rechtmäßigkeit eines Unterlassungsanspruchs in Bezug auf die Nutzung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • OLG Frankfurt, 24.08.1990 - 20 W 49/90
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
    2 Z 2/89">WuM 89, 262; OLG Franfurt OLGZ 91, 185).
  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97

    Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem nur durch eine im Sondereigentum

    Es läßt sich auch nicht etwa "aus der Natur der Sache" mit der Begründung herleiten, daß der Spitzboden nur von dieser Eigentumswohnung aus zugänglich ist (vgl. OLG Köln NZM 2001, 385, 386).

    Am Rande sei insoweit vermerkt, daß die Auffassung des OLG Hamm durch das OLG Köln in seinem Beschluß vom 28. Dezember 2000 (NZM 2001, 385) offenbar nicht geteilt wird, das entschieden hat, daß der Eigentümer, von dessen Wohnung aus der Spitzboden allein zu erreichen ist, ihn nur so nutzen darf, wie ihn auch die übrigen Wohnungseigentümer mitnutzen dürften, wenn sie Zugang zum Spitzboden hätten.

  • AG Bremen, 18.02.2011 - 29 C 62/10

    Zulässige Nutzung des Spitzbodens

    Hier kommt z. B. Wäschetrocknen, Nutzung zum Abstellen o. ä. in Betracht (vgl. hierzu auch nur: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2001, NZM 2001, S. 623 f.; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2000, NJW-RR 2001, S. 1094 ff.).
  • LG Dortmund, 06.04.2017 - 17 S 195/16

    Zurückweisung der Berufung bzgl. Bestehens eines Sondernutzungsrechts an der

    Den ein faktisches Sondernutzungsrecht betreffenden Entscheidungen ist zu entnehmen, dass der jeweilige Eigentümer, der die alleinige Zugangsmöglichkeit zu einer Gemeinschaftsfläche hat, diese lediglich so nutzen darf, wie sie auch die übrigen Wohnungseigentümer mitbenutzen dürften, wenn sie Zugang hätten (vgl. OLG Köln NZM 2001, 385; OLG Hamm NZM 2001, 239).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4109
OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99 (https://dejure.org/2000,4109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2000 - 4 U 71/99 (https://dejure.org/2000,4109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2000 - 4 U 71/99 (https://dejure.org/2000,4109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Tarifbestimmungen; Krankheitskostenzusatzversicherung; Versicherungsschutz; Heilbehandlung; Zahnbehandlung

  • Judicialis

    VVG § 178 b Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 b Abs. 1
    Reichweite eines tariflichen Ausschlusses für Zahnersatz bei stationärer Heilbehandlung

  • rechtsportal.de

    VVG § 178b Abs. 1
    Umfang des Leistungsausschlusses für Zahnersatz in der Krankheitskostenzusatzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 906 (Ls.)
  • VersR 2001, 447
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 229/93

    Begriff der Beförderung einer Sache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Solche Klauseln sind im Grundsatz eng auszulegen (BGHZ 88, 228, 231 = VersR 84, 252, 253; 1994, 1058, 1059).

    Sie dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1975, 1093, 1094; 1994, 1058, 1059).

    Dabei ist auf die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen (BGH VersR 1994, 1058).

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Sekundäre Risikobeschränkungen - wie hier der Ausschluß der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes vom Versicherungsschutz für stationäre Behandlung - dienen dazu, bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren auszusondern, weil ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko besteht, das eine vernünftige Prämienkalkulation zumindest stark erschwert (BGH, VersR 1975, 1093, 1094).

    Sie dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1975, 1093, 1094; 1994, 1058, 1059).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Ebenso steht außer Streit, daß diese Behandlungen medizinisch notwendig waren, d.h., daß es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, NJW 1979, 1250; 1996, 3074, 3075; Senat, NVersZ 1999, 473).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Die Beklagte zieht nicht in Zweifel, daß sich die Klägerin bei ihren stationären Klinikaufenthalten in der Zeit vom 29. bis 31. Mai 1995, 5. bis 18. Oktober 1995, 7. bis 8. November 1995 und 23. November bis 2. Dezember 1995 Heilbehandlungen i. S. d. § 178 b Abs. 1 S. 1 WG (vgl. dazu BGHZ 99, 228 = NJW 1987, 703) unterzogen hat.
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Ebenso steht außer Streit, daß diese Behandlungen medizinisch notwendig waren, d.h., daß es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, NJW 1979, 1250; 1996, 3074, 3075; Senat, NVersZ 1999, 473).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Solche Klauseln sind im Grundsatz eng auszulegen (BGHZ 88, 228, 231 = VersR 84, 252, 253; 1994, 1058, 1059).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 4 U 205/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Ebenso steht außer Streit, daß diese Behandlungen medizinisch notwendig waren, d.h., daß es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, NJW 1979, 1250; 1996, 3074, 3075; Senat, NVersZ 1999, 473).
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 179/15

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Versicherungsscheins bei

    Der tarifgemäße Erstattungssatz von 50 % gilt indes nicht nur für den Zahnersatz im engeren Sinne, also die reinen Materialkosten eines Zahnersatzes, sondern für sämtliche Leistungen, die der Eingliederung von Zahnkronen, Brücken, Prothesen oder Zahnimplantaten dienen (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2000 - 4 U 71/99 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Hamm, 14.11.2018 - 20 U 136/18

    Erstattung von Zahnbehandlungskosten aus einer privaten

    Ebenso erkennt er, dass sich die Begrenzung der Erstattungspflicht dabei nicht auf die - regelmäßig erst zum Ende eines Behandlungsschrittes zu erbringende - Eingliederung des Zahnersatzes beschränkt, sondern sämtliche Leistungen, die mit der Versorgung mit Zahnersatz einhergehen und / oder der Eingliederung von Zahnersatz dienen, erfasst (vgl. Senat Beschl. v. 13.11.2015 - 20 U 179/15, VersR 2016, 647 = juris Rn. 82; siehe auch im Zusammenhang mit einer sekundären Risikobeschränkung OLG Düsseldorf Urt. v. 4.4.2000 - 4 U 71/99, VersR 2001, 447 = juris Rn. 6) .
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 109/15

    Auslegung einer Klausel über den Umfang der Leistungspflicht eines privaten

    Das offenbar verfolgte Ziel einer Kostenbegrenzung erreicht die Klausel nur, wenn sie alle Aufwendungen erfasst, die zur Erreichung des Behandlungsziels - hier Eingliederung von Zahnersatz oder Zahnkrone - erforderlich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2000 - 4 U 71/99 - Rn. 6, juris).
  • LG Wuppertal, 09.02.2017 - 7 O 18/11

    Beanspruchung von Versicherungsleistungen zur Erstattung von Aufwendungen für

    Soweit die Parteien über die Auslegung dieser Klausel streiten, ist nach Auffassung des Gerichts die darin verwendete Formulierung "in Zusammenhang mit Aufwendungen für Zahnersatz" mit der im Gutachten vom 20.08.2013, S. 12 (Bl. 169 GA) als "technisch" bezeichneten Weise so zu verstehen, dass es darauf ankommt, welchem Behandlungsziel der Eingriff diente (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2001, 447 - juris), und ferner, dass Interimskronen und Brücken als Zahnersatz im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4650
OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00 (https://dejure.org/2000,4650)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.07.2000 - 6 UF 1/00 (https://dejure.org/2000,4650)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 6 UF 1/00 (https://dejure.org/2000,4650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Heimunterbringung; Unterbringung; Heim; Kind; Volljährig; Kindesunterhalt; Unterbringungskosten; Vermögen; Einkommen; Grundstücksübertragung; Zurechnung; Eigentum; Auflassung; Schenkungsrückforderungsanspruch; Sozialhilfeträger; Schenkung

  • Judicialis

    BSHG § 91; ; BSHG § 90; ; BGB § 1601 ff.; ; BGB § 528

  • rechtsportal.de

    BSHG § 91 § 90; BGB §§ 1601 ff. § 528
    Unterhaltsbedarf bei Heimunterbringung eines volljährigen Kindes; Berücksichtigung von Vermögen bei Anspruchsüberleitung auf den Sozialhilfeträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neustadt/Weinstraße - 2 F 185/99
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 436
  • FamRZ 2001, 660 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 663 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 28.09.1995 - 14 UF 50/95

    Umfang des Forderungsübergangs nach § 91 BSGH nF - Unterhaltsbedarf eines Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00
    Bei der Heimunterbringung eines volljährigen Kindes richtet sich dessen Unterhaltsbedarf nach den durch die Heimunterbringung anfallenden Kosten (im Anschluss an OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625).

    Anspruch aus § 91 BSHG i. V. m. §§ 1601 f BGB; dieser ist Spezialvorschrift gegenüber § 90 BSHG (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625).

    Nach der Rechtsprechung ist von dieser Regel dann eine Ausnahme möglich, wenn die Nichtinanspruchnahme der Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, was namentlich dann der Fall sein soll, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. BVerwG FamRZ 1994, 33 = NJW 1994, 66; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625; OLG Hamm FamRZ 1999, 126; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475; OLG Köln FamRZ 2000, 1201; Senatsurteil vom 18. November 1999, Az. 6 UF 84/99).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00
    Nach der Rechtsprechung ist von dieser Regel dann eine Ausnahme möglich, wenn die Nichtinanspruchnahme der Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, was namentlich dann der Fall sein soll, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. BVerwG FamRZ 1994, 33 = NJW 1994, 66; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625; OLG Hamm FamRZ 1999, 126; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475; OLG Köln FamRZ 2000, 1201; Senatsurteil vom 18. November 1999, Az. 6 UF 84/99).
  • OLG Koblenz, 17.11.1997 - 13 UF 467/97

    Absehen des Träger der Sozialhilfe von der Inanspruchnahme eines nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00
    Nach der Rechtsprechung ist von dieser Regel dann eine Ausnahme möglich, wenn die Nichtinanspruchnahme der Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, was namentlich dann der Fall sein soll, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. BVerwG FamRZ 1994, 33 = NJW 1994, 66; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625; OLG Hamm FamRZ 1999, 126; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475; OLG Köln FamRZ 2000, 1201; Senatsurteil vom 18. November 1999, Az. 6 UF 84/99).
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 23 UF 448/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00
    Nach der Rechtsprechung ist von dieser Regel dann eine Ausnahme möglich, wenn die Nichtinanspruchnahme der Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, was namentlich dann der Fall sein soll, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. BVerwG FamRZ 1994, 33 = NJW 1994, 66; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625; OLG Hamm FamRZ 1999, 126; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475; OLG Köln FamRZ 2000, 1201; Senatsurteil vom 18. November 1999, Az. 6 UF 84/99).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 5 U 65/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5964
OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 5 U 65/99 (https://dejure.org/2001,5964)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 5 U 65/99 (https://dejure.org/2001,5964)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 5 U 65/99 (https://dejure.org/2001,5964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Negative Feststellungsklage; Anspruchsberechtigung; Wertermittlungsstichtag; Sachverständigengutachten; Wertermittlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Investitionen des Nutzers; Überlassungsvertrag; Wertberechnung für Investitionen in das Gebäude; Außenanlagen; Abwassersammelgrube; notwendige Verwendungen; ersetzte Bauteile; Wertermittlungsverfahren

  • Judicialis

    SachenRBerG § 12 Abs. 2; ; SachenRBerG § ... 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Ziffer 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz; ; SachenRBerG § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 2 Abs. 1 Ziffer 2 a; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Ziffer 3 c; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c; ; SachenRBerG § 14 ff.; ; SachenRBerG § 108 Abs. 1; ; SachenRBerG § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. c; ; SachenRBerG § 4 Nr. 1; ; SachenRBerG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; SachenRBerG § 10 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; EGBGB § 1 a; ; WertVO § 24; ; WertVO § 21 ff.; ; VermG § 4; ; VermG § 4 Abs. 3 lit. b

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Werts der im Hinblick auf den Überlassungsvertrag getätigten Investitionen

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 12 Abs. 2, 5 Abs. 1 Ziff. 3c SachenRBerG; §§ 21 bis 24 WertV; § 1a EGBGB; § 994 BGB
    Sachenrechtsbereinigung/Anspruchsberechtigung bei Überlassungsverträgen/Wertermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98

    Berechnung der Investitionen des Nutzers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 5 U 65/99
    Der Senat hat erstmals durch am 1. März 2001 verkündetes Urteil zum Az. 5 U 215/98 zu einigen der streitigen Fragen Stellung genommen.

    Sie entspricht der auch vom Senat im Urteil vom 1. März 2001 - Az. 5 U 215/98 - dargestellten Vorgehensweise.

    Diese Methode ist auch nach den Annahmen der Senats im Urteil vom 1. März 2001 - 5 U 215/98 - sachgerecht.

    d) Der Senat hält die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG nicht für einen unzulässigen Eingriff in das durch Art. 14 GG garantierte Eigentumsrecht, sondern für eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung (Senat, Urteil vom 1. März 2001 - 5 U 215/98).

  • BGH, 12.03.1999 - V ZR 143/98

    Sachenrechtsbereinigung bei Errichtung von Baulichkeiten auf einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 5 U 65/99
    Solche Investitionen erhöhen ausschließlich den Gebäudewert, sodass eine getrennte Bewertung unangemessen wäre (ähnlich BGH, Urt. v. 12.3.1999 - V ZR 143/98 - VIZ 1999, 351 für die Einbeziehung von Baulichkeiten auf einem benachbarten Grundstück).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05

    Bestimmung der Restnutzungsdauer von Gebäuden; Ermittlung des Restwerts früherer

    Das Berufungsgericht hat sie selbst bislang ohne Schwierigkeiten angewendet (VIZ 2001, 506, 509 und VIZ 2001, 509, 511).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.12.2000 - 8 UF 16/00   

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https://dejure.org/2000,8086
OLG Schleswig, 22.12.2000 - 8 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,8086)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.12.2000 - 8 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,8086)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 8 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,8086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsplatzverlust; Unterhalt; Unterhaltsberechnung trotz Arbeitslosigkeit

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff; ; ZPO § 323 II; ; ZPO § 323 IV

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1601 ff; ZPO § 323 Abs. 2 § 323 Abs. 4
    Unterhaltsrecht - selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners - Anrechnung von Einkommen während Übergangszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00   

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https://dejure.org/2000,14554
OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00 (https://dejure.org/2000,14554)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.2000 - 9 WF 577/00 (https://dejure.org/2000,14554)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 9 WF 577/00 (https://dejure.org/2000,14554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beweisgebühr bzw Streitwert bei Streit zwsichen Ehegatten über die Regelung der elterlichen Sorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Betzdorf - 5 F 250/99
  • OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 89
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 04.11.1999 - 7 WF 3904/99

    Sorgerecht; Streitwertfestsetzung; Streitwerterhöhung; Beschwerde;

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00
    Während das OLG Koblenz - 13. Senat - diese Frage bejaht (Beschluss vom 08.06.1999 - 13 WF 326/99, Juristisches Büro 1999, 469), haben sich das Schleswig-Holsteinische OLG (Rechtspfleger 1999, 508), das OLG Karlsruhe (MDR 2000, 87 ) und das OLG Nürnberg (MDR 2000, 86 ) dagegen ausgesprochen.
  • OLG Koblenz, 08.06.1999 - 13 WF 326/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der aus der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00
    Während das OLG Koblenz - 13. Senat - diese Frage bejaht (Beschluss vom 08.06.1999 - 13 WF 326/99, Juristisches Büro 1999, 469), haben sich das Schleswig-Holsteinische OLG (Rechtspfleger 1999, 508), das OLG Karlsruhe (MDR 2000, 87 ) und das OLG Nürnberg (MDR 2000, 86 ) dagegen ausgesprochen.
  • OLG Koblenz, 08.06.2000 - 9 WF 206/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Parteianhörung Verfahren über elterliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00
    In solchen Fällen ist es weder geboten, den Streitwert für die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren heraufzusetzen, noch gemäß § 10 Abs. 1 BRAGO einen Wert für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit selbständig festzusetzen (so bereits Entscheidung des 9. Senats, 9 WF 206/00 vom 08.06.2000).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 2 WF 27/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00
    Während das OLG Koblenz - 13. Senat - diese Frage bejaht (Beschluss vom 08.06.1999 - 13 WF 326/99, Juristisches Büro 1999, 469), haben sich das Schleswig-Holsteinische OLG (Rechtspfleger 1999, 508), das OLG Karlsruhe (MDR 2000, 87 ) und das OLG Nürnberg (MDR 2000, 86 ) dagegen ausgesprochen.
  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht

    Demgegenüber geht die inzwischen deutlich überwiegende Auffassung dahin, dass eine Anhörung zum Sorgerecht nach § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO jedenfalls dann, wenn - wie im Streitfall - kein Sorgerechtsverfahren anhängig ist, weder als solche die Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslöst noch den Gegenstandswert des Verbundverfahrens erhöht (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1384; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 361; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 506; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 93; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 323; FamRZ 2001, 694; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 323; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1389; OLGR 2001, 181; OLG Hamburg, OLGR 2001, 80; OLG Naumburg EzFamR aktuell 2001, 208; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 1206; OLG Celle NdsRpfleger 2002, 331; Zöller/Philippi ZPO, 23. Aufl., § 613 Rdn. 15; Musielak/Borth, ZPO, 3. Aufl., § 613 Rdnr. 12; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 25. Aufl., § 613 Rdn. 6; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 613 Rdn. 3; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen B III Rdn. 29, C I Rdn. 22; Hofrath, JurBüro 1999, 7, 8; Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137, 138 f.; Enders FuR 2000, 466, 467).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,62501
OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00 (https://dejure.org/2001,62501)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 (https://dejure.org/2001,62501)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 6 W 60/00 (https://dejure.org/2001,62501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertraglicher Anspruch eines Absolventen der Kunstakademie auf Durchführung einer Ausstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00
    Die eine Ansicht (OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. 2001, § 922 Rdnr. 4; Stein/Jonas-Grunsky, 21. Aufl. 1996, § 922 Rdnr. 18; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 1995, Rdnr. 176; Pastor/Ahrens-Scharen, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl. 1999, Kap. 55 Rdnr. 59; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. 1997, Kap. 55, Rdnr. 6; Köhler/Piper, UWG, 1995, § 25 Rdnr. 37) hält eine Beschwerde für zulässig.
  • OLG München, 04.04.2022 - 18 W 1247/21

    Beschwerde zur Feststellung der Hauptsacheerledigung im einstweiligen

    aa) Mehrere Oberlandesgerichte halten eine sofortige Beschwerde unter den eingangs genannten Voraussetzungen für unzulässig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84, WRP 1985, 227; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09, NJW-RR 2009, 1074).

    Die Ungleichbehandlung einer Berufung und einer sofortigen Beschwerde, die jeweils mit dem Ziel erhoben werden, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen, kann aus den oben unter lit. aa dargelegten Gründen nicht damit begründet werden, dass die Berufung nur gegen Urteile statthaft ist, der Gegner also anders als bei der Zurückweisung des Verfügungsantrags durch Beschluss am erstinstanzlichen Verfahren zwingend beteiligt war (so aber OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02, Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00, Rn. 16).

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00, Rn. 19) hängt die Entscheidung darüber, wer endgültig die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen hat, auch nicht nur vom Ergebnis des Hauptsacheprozesses ab.

    Wollte man den Antragsteller dagegen auf die Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs verweisen (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00, Rn. 3), müsste sich im Regelfall ein anderer Spruchkörper oder gar ein anderes Gericht neu in den Fall einarbeiten.

  • OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass

    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22

    Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der

    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Verfügungsbegehrens festzustellen, unzulässig sei (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.1.2001, 6 W 60/00, Rdz. 15, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009, 13 W 20/09, Rdz. 8, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.1997, 4 W 131/97, Rn. 4, juris; Stein/Jonas-Bruns, § 922 ZPO Rdn. 19; Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rn. 3.38 unter Verweis auf OLG Karlsruhe a. a. O.).
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