Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
HGB § 89 b; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- IWW
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers; Verpflichtung zur Bekanntgabe des Kundenstammes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b (analog)
Handelsrecht: Kein Ausgleichsanspruch bei fehlender vertraglicher Verpflichtung zur Weitergabe der Kundendaten an den Hersteller - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen der vertraglichen Verpflichtung zur Übertragung des Kundenstamms; Gesetzes- und vertragswidriger Zugriff auf Kundendaten als Grundlage eines Ausgleichsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Toyota -, AA des VH, Analogievoraussetzung 2, Verpflichtung zur Überlassung des Kundenstamms, Einschaltung eines Marketingunternehmens
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.08.2000 - 88 O 52/00
- OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1102
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 5/95
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers; Pflicht zur Rückübermittlung …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
Durch Urteil vom 17.08.2000, auf dessen Inhalt wegen sämtlicher Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage unter Bezugnahme u.a. auf das Urteil des BGH vom 17.04.1996 (NJW 1996, 2159), das zu dem identischen T.-Händlervertrag ergangen ist, abgewiesen, und die Widerklage durch die Klageerhöhung als erledigt angesehen.Die Erstentscheidung datiert vom 17.04.1996 (NJW 1996, 2159), in der der BGH sich ausführlich mit der vertraglichen Regelung der Verpflichtung der Händler zur Überlassung ihrer Kundendaten an ein selbständiges Drittunternehmen befasst und die Anwendbarkeit des § 89 b HGB analog angesichts der speziellen vertraglichen Konstruktion abgelehnt hat.
- BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95
Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
Entgegen der Ansicht des Klägers folgt auch aus der (zudem zeitlich vor der T. II Entscheidung des BGH vom 26.11.1997 liegenden) Renault-Entscheidung des 8. Senats vom 26.02.1997 (NJW 1997, 1503) nicht, dass für das Entstehen eines Ausgleichsanspruchs keine vertragliche Verpflichtung des Händlers zur Weitergabe der Kundendaten erforderlich sei. - BGH, 17.06.1998 - VIII ZR 102/97
Voraussetzungen des Ausgleichanspruchs; Anspruch auf Übertragung der …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
Abgeschlossen wird diese Rechtsprechung durch den Nichtannahmebeschluss des 8. Senats vom 17. Juni 1998 - VIII ZR 102/97 -, in dem der Senat die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 29.01.1997 (NJW-RR 1997, 1186), auf das sich der Kläger hier mehrfach stützt, zwar nicht angenommen hat. - OLG Köln, 24.06.1993 - 18 U 38/91
Einjährige Kündigungsfrist bei Kfz-VHV
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
An diese Entscheidung schließt sich der Nichtannahmebeschluss desselben Senats vom 09.10.1996 (VIII ZR 284/95) an, mit dem die Revision gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (18 U 38/91), der wiederum über die Frage des Bestehens von Ausgleichsansprüchen bei der hier streitigen vertraglichen Konstellation zu entscheiden und ihr Bestehen abgelehnt hatte, nicht angenommen wurde. - OLG Saarbrücken, 29.01.1997 - 1 U 195/96
- Toyota 4 -, AA des VH für Kraftfahrzeuge, Einbindung in die Absatzorganisation …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
Abgeschlossen wird diese Rechtsprechung durch den Nichtannahmebeschluss des 8. Senats vom 17. Juni 1998 - VIII ZR 102/97 -, in dem der Senat die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 29.01.1997 (NJW-RR 1997, 1186), auf das sich der Kläger hier mehrfach stützt, zwar nicht angenommen hat.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.10.2001 - 15 W 417/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
KostO § 146 Abs. 1; ; KostO § ... 147 Abs. 2; ; KostO § 32; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 156 Abs. 2 S. 2; ; KostO § 156 Abs. 1 S. 3; ; KostO § 149; ; KostO § 146; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1
- rechtsportal.de
Abgeltungsbereich der Vollzugsgebühr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgeltungsbereich; Vollzugsgebühr; Grundstücksveräußerung; Löschungsbewilligung; Treuhandauflagen
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.10.2000 - 3 T 81/00
- OLG Hamm, 29.10.2001 - 15 W 417/00
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 13.05.1997 - 3 W 56/97
Beschaffung und Verwaltung von Löschungsunterlagen
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2001 - 15 W 417/00
An dieser Auffassung zum Begriff des Vollzugs im Sinne des § 146 Abs. 1 KostO hält der Senat nach erneuter Überprüfung fest und folgt damit im Ergebnis der in der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken, JurBüro 1997, 658) sowie in der Literatur teilweise (…Rohs/Wedewer, a.a.O., § 146 Rdnr. 27 Fußnote 45;… Göttlich/Mümmler, a.a.O., Stichwort "Hebegebühr" Anm. 9.2.1 m.w.N.) vertretenen Auffassung. - OLG Hamm, 03.10.1989 - 15 W 333/89
- OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 10 W 166/92
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2001 - 15 W 417/00
An dieser Auffassung zum Begriff des Vollzugs im Sinne des § 146 Abs. 1 KostO hält der Senat nach erneuter Überprüfung fest und folgt damit im Ergebnis der in der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken, JurBüro 1997, 658) sowie in der Literatur teilweise (…Rohs/Wedewer, a.a.O., § 146 Rdnr. 27 Fußnote 45;… Göttlich/Mümmler, a.a.O., Stichwort "Hebegebühr" Anm. 9.2.1 m.w.N.) vertretenen Auffassung.
- BGH, 13.07.2006 - V ZB 87/05
Notargebühren für die Einholung einer Rangrücktrittserklärung
Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notariatstätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (vgl. KG JurBüro 1993, 226; Tiedtke, ZNotP 2006, 54, 59; Filzek, ZNotP 2006, 138, 139 sowie OLG Celle FGPrax 2005, 86; OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Oldenburg DNotZ 1994, 704, 705; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 147 KostO Rdn. 16).Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den beurkundeten - schuldrechtlichen oder dinglichen - Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl 1993, 233; OLG Frankfurt DNotZ 1990, 321; OLG Schleswig JurBüro 1987, 1393;… Rohs, aaO, § 146 Rdn. 4 und 27;… Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., "Vollzugsgebühr" Ziff. 1.6.5; Mümmler, JurBüro 1994, 498;… vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 146 KostO Rdn. 19 "Löschungsunterlagen").
- BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06
Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der …
Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den beurkundeten - schuldrechtlichen oder dinglichen - Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Braunschweig NdsRpfl 1993, 233; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Frankfurt am Main DNotZ 1990, 321, 322; OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147 f.; OLG Schleswig JurBüro 1987, 1393, 1394; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658;… Rohs in: Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, 3. Aufl. [Stand: August 2006], § 146 Rdn. 4 und 27;… Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., "Vollzugsgebühr" Ziff. 1.6.5; Mümmler, JurBüro 1994, 498;… vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 146 KostO Rdn. 19 "Löschungsunterlagen"). - OLG Köln, 16.09.2010 - 2 Wx 129/10
Notargebühren bei Vollzug eines Grundstückskaufvertrages mit Löschung nicht …
Rn. 14 Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notariatstätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (BGH, NJW 2006, 3428; BGH, NJW 2007, 3212; OLG Celle, FGPrax 2005, 86 ; JurBüro 2010, 373; OLG Hamm, OLGR 2002, 146 [147]; OLG Rostock, OLGR 2006, 413).Rn. 16 Die zur Kostenordnung ergangene Rechtsprechung der Obergerichte (z.B. OLG Celle, JurBüro 2010, 373; OLG Dresden, MittBayNot 2009, 403; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 45; OLG Hamm, FGPrax 2009, 236; OLG München, FGPrax 2010, 152; so auch: OLG Hamm, OLGR 2002, 146, wobei dem Notar im Einzelfall eine gesonderte Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO zustehen soll, wenn er eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu erfüllen; OLG Oldenburg, ZNotP 2007, 279, welches die Auffassung vertritt, die Tätigkeit sei mit der dem Käufer in Rechnung gestellten Betreuungsgebühr für die Überwachung der Umschreibungsreife abgegolten; OLG Celle, FGPrax 2005, 86; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; OLG Hamm, DNotZ 1990, 324; OLG Köln, [17. Zivilsenat], JurBüro 1988, 84; OLG Rostock, OLGR 2006, 413; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1599; jeweils für den Fall, dass eine Hebegebühr gem. § 149 KostO anfällt; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 27. Oktober 2003, 20 W 356/02, wobei die Entscheidung im konkreten Fall zu der Beschaffung von Löschungsunterlagen ergangen ist) sowie Teile der Literatur (…Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2010, § 146 Rn. 27) vertreten die Auffassung, dass die Überwachung der Treuhandauflage eines Grundpfandrechtsgläubigers der Vollzugstätigkeit des Notars zuzurechnen ist und hierdurch keine gesonderte Gebühr ausgelöst wird.
Dem Vollzug dienen vielmehr alle Tätigkeiten, die zu den beurkundeten - schuldrechtlichen oder dinglichen - Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (BGH, NJW 2007, 3212; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1993, 233; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 45 [46]; JurBüro 1994, 497; OLG Frankfurt, DNotZ 1990, 321 [322]; OLG Hamm, OLGR 2002, 146 [147 f.]; OLG Schleswig, JurBüro 1987, 1393 [1394] OLG Zweibrücken, JurBüro 1997, 658).
Daher kann es vorliegend auch dahinstehen, ob der Auffassung des OLG Hamm (OLGR 2002, 146) zu folgen ist, dass im Einzelfall eine zusätzliche Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO anfallen kann, wenn der Notar eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu bringen (vgl. auch Senat, RNotZ 2003, 401).
- OLG Celle, 29.03.2010 - 2 W 311/09 Rn. 22 Der Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO kommt nur subsidiär zur Anwendung, d.h. eine Anwendung scheidet immer dann aus, wenn die Tätigkeit bereits von anderen Gebührenbestimmungen erfasst wird (vgl. OLG Hamm OLGR 2002, 146 f., zitiert nach JURIS Rdz. 24, OLG Rostock, NotBZ 2005, 372 f., zitiert nach JURIS Rdz. 3;… BGH NJW 2007, 3212 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5).
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm erfasst der Abgeltungsbereich der Gebühr gem. § 146 Abs. 1 KostO zwar grundsätzlich die Einholung und Verwahrung einer mit einer Treuhandauflage verbundenen Löschungsbewilligung erfasst Sofern der Notar jedoch eine betreuende Tätigkeit entfalte, die dazu diene, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Parteien zu erfüllen, würden ihm jedoch gesonderte Gebühren gem. § 147 Abs. 2 KostO erwachsen (OLG Hamm OLGR 2002, 146 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 29, 31).
Insbesondere ist die bereits zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm OLGR 2002, 146 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 29, 31) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil es an einer besonderen Betreuungsleistung des Notars fehlte.
- LG Münster, 10.12.2007 - 5 T 90/07
Vollzugsgebühr Betreuungsgebühr
Neben der für die auftragsgemäße Beschaffung von Löschungsunterlagen im Rahmen der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages entstehenden 5/10 Vollzugsgebühr (§ 146 Abs. 1 KostO) entstehen keine 5/10 Betreuungsgebühren gem. § 147 Abs. 2 KostO für die Beachtung von Treuhandauflagen der Gläubigerbanken, da die damit verbundene Tätigkeit des Notars vom Abgeltungsbereich der Vollzugsgebühr erfasst ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2001 - 15 W 417/00).Er bezieht sich hierzu auf den Beschluss des OLG Hamm vom 29.10.2001, Az. 15 W 417/00.
Dieses vertritt in seiner Entscheidung vom 29.10.2001 - 15 W 417/00 - die Auffassung, dass der Abgeltungsbereich der Gebühr gemäß § 146 Abs. 1 KostO bei der Durchführung der Grundstücksveräußerung die Einholung und Verwahrung einer Löschungsbewilligung erfasse, und zwar auch dann, wenn ihre Erteilung von dem Gläubiger mit Treuhandauflagen verbunden werde.
- OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
Vollzugsgebühr bei Übersendung der beglaubigten Löschungsbewilligung an …
Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den schuldrechtlichen oder dinglichen Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl. - OLG Hamm, 03.06.2005 - 15 W 487/04
Einholung einer Rangrücktrittserklärung im Rahmen notarieller Beurkundung einer …
In damit vergleichbarer Weise hat der Senat die Einholung von Löschungsbewilligungen von Gläubigern, deren Recht im Zuge der lastenfreien Veräußerung eines Grundstücks gelöscht werden sollen, als Vollzugstätigkeit im Sinne des § 146 Abs. 1 KostO qualifiziert (JurBüro 1988, 1052; OLGR 2002, 146 = ZNotP 2003, 39). - OLG Hamm, 15.07.2009 - 15 Wx 350/08
Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen
Die Kammer ist unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 29.10.2001 (OLGR 2002, 146f = ZNotP 2003, 39f) davon ausgegangen, dass neben der Vollzugsgebühr eine Betreuungsgebühr für die Einholung einer Löschungsbewilligung auch dann nicht anfällt, wenn die Löschungsbewilligung dem Notar nur unter Treuhandauflagen zur Verfügung gestellt wird. - OLG Dresden, 31.03.2009 - 3 W 199/09
Überwachung von Treuhandauflagen ist mit Vollzugsgebühr abgegolten
Für eine solche Sichtweise könnte auch sprechen, dass diese - bei Grundstücksgeschäften im Zusammenhang mit Löschungsbewilligungen äußerst typische - Fallkonstellation jedenfalls auch einem Teil der vom BGH in Bezug genommenen Entscheidungen zugrundelag (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.10.2003, 20 W 356/02 [n. v.]; OLG Hamm, OLGR 2002, 146). - OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 20 W 356/02
Kosten des Notars: Anfall der Vollzugsgebühr für die Einholung von …
Dies entspricht der nahezu einhelligen Rechtsprechung (vgl. z. B. aus neuerer Zeit Pfälzisches OLG Zweibrücken MittBayNot 1998, 121; KG KGReport 1998, 171, 172; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45; OLG Hamm, Beschl. v. 29.10.2001 -15 W 417/00- ZNotP 2003, 39 und die weiteren Zitate bei Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 146, Rdnr. 30) und Teilen des Schrifttums (…Rohs/Wedewer: KostO, Stand April 2003, § 146, Rdnr. 27;… Hartmann: Kostengesetze, 32. Aufl., § 146, Rdnr. 19).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.03.2002 - 8 W 492/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenregelung im Prozeßvergleich: Auslegung hinsichtlich der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 92 ZPO ; §§ 485 ff. ZPO
Vergleich ; Kostenaufhebung; Selbständiges Beweisverfahren; Außergerichtliche Kosten ; Erstattungsfähigkeit ; Kostenteilung - Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 92 §§ 485 ff.
Auslegung der Vereinbarung einer Kostenaufhebung bei Abschluss eines Vergleichs - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergleich ; Kostenaufhebung; Selbständiges Beweisverfahren; Außergerichtliche Kosten ; Erstattungsfähigkeit ; Kostenteilung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- OLG Nürnberg, 14.09.1994 - 9 W 2700/94
Verfahrensrecht; Kostenentscheidung
Auszug aus OLG Celle, 11.03.2002 - 8 W 492/01
Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im späteren Hauptsacheverfahren als außergerichtliche Kosten des Antragstellers anzusehen, sie gehören daher grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Gerichtskosten, wenn die Kosten im Vergleichswege gegeneinander aufgehoben worden sind (OLG Celle in OLGR 1996, 166, ebenso OLG Nürnberg in JurBüro 1996, S. 33 f., OLG Hamm in JurBüro 2000, S. 257 f., Baumbach-L.-Hartmann, 60. Aufl. 2002 Rn. 199 f. zu § 91 ZPO, anderer Ansicht jedoch: OLG Düsseldorf BauR 1994, 406, OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 533, OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 534, Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002 Rn. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort 'Selbständiges Beweisverfahren', jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 09.11.1993 - 10 W 113/93
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des Hauptprozesses
Auszug aus OLG Celle, 11.03.2002 - 8 W 492/01
Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im späteren Hauptsacheverfahren als außergerichtliche Kosten des Antragstellers anzusehen, sie gehören daher grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Gerichtskosten, wenn die Kosten im Vergleichswege gegeneinander aufgehoben worden sind (OLG Celle in OLGR 1996, 166, ebenso OLG Nürnberg in JurBüro 1996, S. 33 f., OLG Hamm in JurBüro 2000, S. 257 f., Baumbach-L.-Hartmann, 60. Aufl. 2002 Rn. 199 f. zu § 91 ZPO, anderer Ansicht jedoch: OLG Düsseldorf BauR 1994, 406, OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 533, OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 534, Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002 Rn. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort 'Selbständiges Beweisverfahren', jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Zweibrücken, 28.12.1995 - 7 W 48/95
Auszug aus OLG Celle, 11.03.2002 - 8 W 492/01
Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im späteren Hauptsacheverfahren als außergerichtliche Kosten des Antragstellers anzusehen, sie gehören daher grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Gerichtskosten, wenn die Kosten im Vergleichswege gegeneinander aufgehoben worden sind (OLG Celle in OLGR 1996, 166, ebenso OLG Nürnberg in JurBüro 1996, S. 33 f., OLG Hamm in JurBüro 2000, S. 257 f., Baumbach-L.-Hartmann, 60. Aufl. 2002 Rn. 199 f. zu § 91 ZPO, anderer Ansicht jedoch: OLG Düsseldorf BauR 1994, 406, OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 533, OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 534, Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002 Rn. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort 'Selbständiges Beweisverfahren', jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Karlsruhe, 10.04.1996 - 13 W 57/96
Auszug aus OLG Celle, 11.03.2002 - 8 W 492/01
Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im späteren Hauptsacheverfahren als außergerichtliche Kosten des Antragstellers anzusehen, sie gehören daher grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Gerichtskosten, wenn die Kosten im Vergleichswege gegeneinander aufgehoben worden sind (OLG Celle in OLGR 1996, 166, ebenso OLG Nürnberg in JurBüro 1996, S. 33 f., OLG Hamm in JurBüro 2000, S. 257 f., Baumbach-L.-Hartmann, 60. Aufl. 2002 Rn. 199 f. zu § 91 ZPO, anderer Ansicht jedoch: OLG Düsseldorf BauR 1994, 406, OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 533, OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 534, Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002 Rn. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort 'Selbständiges Beweisverfahren', jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 24.03.1999 - 23 W 391/98
Auszug aus OLG Celle, 11.03.2002 - 8 W 492/01
Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im späteren Hauptsacheverfahren als außergerichtliche Kosten des Antragstellers anzusehen, sie gehören daher grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Gerichtskosten, wenn die Kosten im Vergleichswege gegeneinander aufgehoben worden sind (OLG Celle in OLGR 1996, 166, ebenso OLG Nürnberg in JurBüro 1996, S. 33 f., OLG Hamm in JurBüro 2000, S. 257 f., Baumbach-L.-Hartmann, 60. Aufl. 2002 Rn. 199 f. zu § 91 ZPO, anderer Ansicht jedoch: OLG Düsseldorf BauR 1994, 406, OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 533, OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 534, Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002 Rn. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort 'Selbständiges Beweisverfahren', jeweils mit weiteren Nachweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1818 Satz 4; ; BGB § ... 1618; ; BGB § 1618 Satz 4; ; BGB § 1618 Satz 1; ; BGB § 1618 Satz 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 1; ; RPflG § 3 Nr. 2 lit. a; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; FGG § 50 a Abs. 2; ; FGG § 50 a Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2 u. 3 Satz 1
- rechtsportal.de
Einbenennung des Kindes - Ersetzung der Einwilligung - Kindeswohl
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Name des Kindes; Einbenennung; Kindeswohl; Ersetzung der Einwilligung; Erforderlichkeit der Umbenennung
Verfahrensgang
- AG Wittenberg - F 398/00
- OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 240
- FamRZ 2002, 637 (Ls.)
- Rpfleger 2002, 27
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99
Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der ,Erforderlichkeit" in § 1818 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg in NJW-RR 99, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz in FamRZ 98, 1545 f) führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (…so aber OLG Bamberg aaO).Bei dem Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451;… Zöller- Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a.M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735: einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" in § 1618 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz, FamRZ 1998, 1545f., 1551), führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (…so aber OLG Bamberg, a.a.O.).
- OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98
Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Nach Auffassung des Senats ist die Einwilligung vielmehr dann zu ersetzen, wenn triftige - d.h. vernünftige und nachvollziehbare - Gründe des Kindeswohls für die Namensänderung und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des Erhaltungsinteresses des nicht sorgeberechtigten Elternteils sprechen (ebenso: OLG Köln, NJW-RR 1999, 729; Wagenitz, FamRZ 1998, 1545, 1551 r. Sp. u. f.). - OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99
Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Bei dem Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451;… Zöller- Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a.M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735: einfache Beschwerde nach § 19 FGG). - OLG Naumburg, 16.10.2000 - 8 UF 217/00
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Dem Amtsgericht ist - im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg - zuzugeben, dass grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 50 a Abs. 2 FGG im Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung erforderlich ist (so Beschlüsse des OLG Naumburg vom 16.10.2000, 8 UF 217/00, vom 28.06.1999, 8UF 150/99, und vom 11.10.2000, 8 UF 207/00).
- OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15
Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater …
Rn. 38 Auch der Wille des über 14 Jahre alten Kindes ist kein ausreichender Grund, da die Erforderlichkeit als objektive Hürde nicht völlig subjektiviert werden kann (…Enders in: BeckOK-BGB, Stand: 01.08.2015, § 1618 Rn. 10.1; anders wohl Oelkers/Kreutzfeld FamRZ 2000, 645, 648; vgl. auch OLG Naumburg FGPrax 2001, 240). - BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 269; ; ZPO § 626; ; BGB § 1565; ; BGB § 1566; ; BGB § 1587 Abs. 2
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwaltlicher Vertreter; Mündliche Verhandlung; Scheidungsantrag; Stellungnahme; Rücknahme
Verfahrensgang
- AG Tettnang, 16.05.2001 - 2 F 332/96
- OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1261 (Ls.)
- FamRZ 2002, 831
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82
Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.). - BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81
Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.). - BGH, 05.06.1991 - XII ZB 133/90
Ende der Ehezeit mit Rechthängigkeit des zur Scheidung führenden Antrags auch bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.). - OLG Frankfurt, 10.11.1981 - 3 UF 6/81
Anforderungen an einen Scheidungsantrag; Falsches Datum der letzten mündlichen …
- BGH, 23.06.2004 - XII ZB 212/01
Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags; Ehezeitende bei …
Dabei kann es auch nicht darauf ankommen, ob der Antragsgegner dem Scheidungsantrag abschließend ausdrücklich zugestimmt hat, wie es der materiell-rechtlichen Scheidungsvoraussetzung im Sinne von § 1566 Abs. 1 BGB entspricht (so aber Bergerfurth in der Anmerkung zur Beschwerdeentscheidung FamRZ 2002, 1261, 1262).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- zvi-online.de
InsO § 89
Keine Pflicht zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages bei Unterschreitung des Mindestunterhalts nach Scheidung - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden; Mangelfall; Verbraucherinsolvenz
Verfahrensgang
- AG Bad Saulgau, 08.08.2001 - 1 F 58/01
- OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01
Papierfundstellen
- NZI 2002, 42
- FamRZ 2002, 982
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Er ist somit nicht in der Lage, seine fälligen Unterhaltspflichten zu erfüllen, was für eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ausreicht (…vgl. Melchers/Hauß Unterhalt und Verbraucherinsolvenz Rdn. 130; a.A. noch OLG Stuttgart FamRZ 2002, 982, das seine gegenteilige Rechtsprechung in dem Berufungsurteil aber ausdrücklich aufgegeben hat). - OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren
Schließlich führe das Verbraucherinsolvenzverfahren auch nicht zu einem sofortigen Wegfall der Schulden des Unterhaltspflichtigen; vielmehr bedürfe es erst noch eines vorgerichtlichen und in der Regel länger andauernden Einigungsversuches (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982; vgl. auch Uhlenbruck, FamRZ 1998, 1473). - OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen unverheirateten Kind: …
Zur Obliegenheit eines mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einzuleiten (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. FamRZ 2002, 982 = OLGR Stuttgart 2002, 146).
- OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Verbraucherinsolvenz: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
Dies entspricht nicht dem Sinn des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982). - OLG Düsseldorf, 25.10.2002 - 4 UF 95/02
Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags im Unterhaltsverfahren; …
Entgegen der Ansicht des Klägers besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit des Beklagten zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages nicht (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982). - OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 9 WF 123/05
Trennungsunterhalt: Abzug eheprägender Darlehensraten vom Einkommen des …
Insoweit kann letztlich dahinstehen, ob vorliegend überhaupt ein für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlicher Eröffnungsgrund gegeben ist (vgl. hierzu u. zu dem hier wohl allein in Betracht kommenden Eröffnungsgrund nach § 18 InsO: BGH, FamRZ 2005, 608; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 1015; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982 u. FamRZ 2003, 1217). - AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03
Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur …
Rn. 21 Die Kläger berufen sich darauf, den Beklagten treffe gegenüber seinen weiteren Gläubigern die Obliegenheit zur Geltendmachung von Pfändungsfreigrenzen und Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2004 - 16 UF 268/02 -, FamRZ 2003, 1216 ff. m.w.N.; anders noch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 -, FamRZ 2002, 982 ff., ferner etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 WF 202/02, FamRZ 2003, 1215).
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Rechtsprechung
| OLG München, 22.11.2001 - 6 U 1860/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
UWG §§ 2 3 13 Abs. 5
Make-up als Medizinprodukt - Wolters Kluwer
Einlagerung von Farbstoffen in die Haut zum Zwecke der Herstellung eines dauerhaften Make-up ; Anforderungen an das Unterfallen von Geräten und Stoffen unter das Medizinproduktegesetz (MPG); Erfordernis des medizinischen Zwecks aus Wortlaut, Sinn und Zweck; Einlagerung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 21.12.2000 - 1 HKO 9799/00
- OLG München, 22.11.2001 - 6 U 1860/01
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