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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02 - 52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8995
OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02 - 52 (https://dejure.org/2003,8995)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 U 514/02 - 52 (https://dejure.org/2003,8995)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 U 514/02 - 52 (https://dejure.org/2003,8995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StGB § 315 c; ; ZPO § 516 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1006; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; StVO § 10

  • blutalkohol PDF, S. 627

    Anscheinsbeweis bei relativer Fahrunsicherheit und Schadensabwägung nach § 17 Abs. 1 StVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anscheinsbeweis bei Herausfahren aus Grundstück - Schadensabwägung nach § 17 StVG nur aufgrund feststehender Verursachungsbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Alkohol erhöht sich die Haftungsquote nicht zwangsläufig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast; Beweis des ersten Anscheins ; Begriff der relativen Fahruntüvhtigkeit; Verursachungs- bzw. Verschuldensbeitrag ; Nachweis einer Auswirkung auf den Unfall ; Erhöhung der Betriebsgefahr

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02
    Erforderlich ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht vielmehr ein entsprechender Nachweis (BGH, NZV 1995, 145; KG VersR 75, 52 [53]; OLG Schleswig, VersR 75, 290; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.04.1992, Az. 3 U 164/90 = NZV 1995, 23;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 17 StVG, Rdnr. 31 m.w.N.;… Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rdnr. 675, 682 m.w.N.; Berger, VersR 1992, 168).

    Die gegenteilige Ansicht des OLG Celle (VersR 1988, 608) und ihm folgend des OLG Hamm (NZV 1990, 393) ist vom Bundesgerichtshof nicht gebilligt worden (BGH, NZV 1995, 145).

  • KG, 30.09.1974 - 22 U 1402/74

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02
    Ein Beweis des ersten Anscheins kommt bei relativer Fahruntüchtigkeit, wie sie hier gegeben war, nur dann in Betracht, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH, VersR 1955, 732; BGH, VersR 1965, 81; KG VersR 1975, 52; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.1992, Az. 3 U 90/92;… Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 37 Rdnr. 40).

    Erforderlich ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht vielmehr ein entsprechender Nachweis (BGH, NZV 1995, 145; KG VersR 75, 52 [53]; OLG Schleswig, VersR 75, 290; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.04.1992, Az. 3 U 164/90 = NZV 1995, 23;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 17 StVG, Rdnr. 31 m.w.N.;… Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rdnr. 675, 682 m.w.N.; Berger, VersR 1992, 168).

  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02
    Dieser Anscheinsbeweis ist nicht entkräftet worden, was nur durch den Nachweis einer realen Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes geschehen kann (BGH, NJW-RR 1986, 323 m.w.N.;… Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 37, Rdnr. 39).
  • BGH, 20.10.1964 - VI ZR 160/63

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung zum Nachteil eines alkoholisierten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02
    Ein Beweis des ersten Anscheins kommt bei relativer Fahruntüchtigkeit, wie sie hier gegeben war, nur dann in Betracht, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH, VersR 1955, 732; BGH, VersR 1965, 81; KG VersR 1975, 52; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.1992, Az. 3 U 90/92;… Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 37 Rdnr. 40).
  • OLG Hamm, 08.03.1990 - 27 U 268/89

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem ausparkenden Lieferwagen bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02
    Die gegenteilige Ansicht des OLG Celle (VersR 1988, 608) und ihm folgend des OLG Hamm (NZV 1990, 393) ist vom Bundesgerichtshof nicht gebilligt worden (BGH, NZV 1995, 145).
  • BGH, 01.03.1966 - VI ZR 207/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines alkoholisierten Mopedfahrers mit einem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02
    Dass diese Voraussetzungen vorliegen und dass die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zum Unfall beigetragen hat, bedarf des besonderen Nachweises (BGH, VersR 1966, 585).
  • OLG Schleswig, 12.02.1974 - 9 U 64/73

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Alkoholisierung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02
    Erforderlich ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht vielmehr ein entsprechender Nachweis (BGH, NZV 1995, 145; KG VersR 75, 52 [53]; OLG Schleswig, VersR 75, 290; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.04.1992, Az. 3 U 164/90 = NZV 1995, 23;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 17 StVG, Rdnr. 31 m.w.N.;… Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rdnr. 675, 682 m.w.N.; Berger, VersR 1992, 168).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.07.2002 - 4 U 283/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7399
OLG Bamberg, 29.07.2002 - 4 U 283/01 (https://dejure.org/2002,7399)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.07.2002 - 4 U 283/01 (https://dejure.org/2002,7399)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 4 U 283/01 (https://dejure.org/2002,7399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § ... 91 a Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 530 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 282; ; BGB § 389; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 633; ; BGB § 634; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 2; ; BGB § 635; ; EGBGB § 5 S. 1

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen einer mangelhaften Eigentumswohnung; Vertragswidrige Errichtung einer zu dünnen Trennwand; Prozessuale Wirksamkeit einer Aufrechnung in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trennwand zu dünn - Kann die Käuferin einer Eigentumswohnung dafür Schadenersatz verlangen?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 433
    Zur Frage, unter welchen Umständen eine Wand einer Eigentumswohnung als zu dünn und entsprechend wertmindert eingeschätzt wird

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungstrennwand 5 cm schwächer als vereinbart: Trotz Erreichens der normgemäßen Schalldämmwerte ein Mangel! (IBR 2003, 298)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2002 - 4 U 283/01
    Bei dieser Sachlage wäre eine nunmehrige Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eine bloße Förmelei; sie ist daher gemäß § 634 Abs. 2 BGB entbehrlich (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BGH vom 16.5.2002 - VII ZR 479/00).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von …

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2002 - 4 U 283/01
    Nach §§ 249 S. 1, 251 Abs. 1 BGB umfaßt der zu leistende Schadensersatz vorerst die Kosten der vertragsgemäßen Herstellung der Wohnungstrennwand (BGH NJW-RR 1998, S. 1027).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2002 - 4 U 283/01
    Vom Schadensersatzanspruch erfaßt werden zudem die von den Beklagten getätigten Aufwendungen für die Ermittlung des Mangels und der Maßnahmen zu dessen Beseitigung (BGHZ 92, 308), mithin die Kosten des Sachverständigen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7318
OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02 (https://dejure.org/2003,7318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 11 WF 425/02 (https://dejure.org/2003,7318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 11 WF 425/02 (https://dejure.org/2003,7318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücklagen bei zukünftiger Selbstständigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Obliegenheiten des Unterhaltsverpflichteten; Aufnahme selbständiger Tätigkeit; Pflicht zur Aufgabe der Selbständigkeit nach 6 Monaten; Sicherstellung der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung; Bildung von Rücklagen ; Aufnahme von Krediten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1213
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente - …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02
    Ob dem Kläger entsprechend der vom Amtsgericht vertretenen Auffassung nach einer nur 6-monatigen Phase der Selbständigkeit bereits angesonnen werden kann, diese wegen bislang unzureichender, seine Leistungsfähigkeit insbesondere nicht hinreichend sicherstellender Einkünfte wieder aufzugeben, erscheint zweifelhaft (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1993, 1055, 1056 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1987, 372 ff, 374), da nach anerkannter Auffassung bloße Gründungs- und Übergangsschwierigkeiten den Unterhaltsschuldner nicht ohne weiteres zu einem Berufswechsel nötigen, ihm vielmehr eine angemessene Karrenzzeit zuzubilligen ist (…Kalthoener/Büttner Rz. 629), die über den vom Amtsgericht zugrunde gelegten Zeitraum deutlich hinausgehen dürfte.

    Bei seiner Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit unter Inkaufnahme einer jedenfalls vorübergehenden Reduzierung seiner unterhaltsrelevanten Einkünfte musste der Kläger indes seine bestehende, gesteigerte (§ 1603 II BGB) Unterhaltsverpflichtung seinen minderjährigen Kindern gegenüber im Blick behalten und dieser bei seiner Berufsplanung daher in verantwortungsvoller, zumutbarer Weise Rechnung tragen (BGH, FamRZ 1987, 372 ff, 374 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1982, 365 ff, 367).

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02
    Bei seiner Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit unter Inkaufnahme einer jedenfalls vorübergehenden Reduzierung seiner unterhaltsrelevanten Einkünfte musste der Kläger indes seine bestehende, gesteigerte (§ 1603 II BGB) Unterhaltsverpflichtung seinen minderjährigen Kindern gegenüber im Blick behalten und dieser bei seiner Berufsplanung daher in verantwortungsvoller, zumutbarer Weise Rechnung tragen (BGH, FamRZ 1987, 372 ff, 374 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1982, 365 ff, 367).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 24/92

    Schuldhafte Verminderung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02
    Ob dem Kläger entsprechend der vom Amtsgericht vertretenen Auffassung nach einer nur 6-monatigen Phase der Selbständigkeit bereits angesonnen werden kann, diese wegen bislang unzureichender, seine Leistungsfähigkeit insbesondere nicht hinreichend sicherstellender Einkünfte wieder aufzugeben, erscheint zweifelhaft (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1993, 1055, 1056 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1987, 372 ff, 374), da nach anerkannter Auffassung bloße Gründungs- und Übergangsschwierigkeiten den Unterhaltsschuldner nicht ohne weiteres zu einem Berufswechsel nötigen, ihm vielmehr eine angemessene Karrenzzeit zuzubilligen ist (…Kalthoener/Büttner Rz. 629), die über den vom Amtsgericht zugrunde gelegten Zeitraum deutlich hinausgehen dürfte.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7737
OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02 (https://dejure.org/2003,7737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.2003 - 8 W 530/02 (https://dejure.org/2003,7737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 8 W 530/02 (https://dejure.org/2003,7737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur "Notwendigkeit" von Reisekosten im Sinne einer zweckmäßigen, am Gebot der Sparsamkeit orientierten Rechtsverfolgung.; Erstattungsfähigkeit von Anwaltsreisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Bevollmächtigten.

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 21 O 372/02
  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
    Auch nach Wegfall der Postulationsbeschränkungen hat eine Bank mit (Haupt-) Sitz außerhalb des Bezirks des Prozessgerichts in einem Rechtsstreit aus dem Bereich ihres Routinegeschäfts keinen Anspruch auf Erstattung von Anwaltsreisekosten zur Terminswahrnehmung (Ergänzung des Senatsbeschl. vom 16.1.2003 - 8 W 414/02; Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).

    Dem hat sich der Senat angeschlossen (Beschluss vom 16.1.2003 - 8 W 414/02).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
    Dies ist nicht nur die Ansicht der von der Beschwerdeführer-Vertreterin zitierten Rechtsprechung; auch der Bundesgerichtshof hat sich - auf Rechtsbeschwerde - inzwischen in einer Leitsatzentscheidung auf diesen Rechtsstandpunkt gestellt (Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 - EBE/BGH 2002, 398; bestätigt durch weiteren Leitsatz-Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02 - Vorab-Info. bei "juris").
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
    Dies ist nicht nur die Ansicht der von der Beschwerdeführer-Vertreterin zitierten Rechtsprechung; auch der Bundesgerichtshof hat sich - auf Rechtsbeschwerde - inzwischen in einer Leitsatzentscheidung auf diesen Rechtsstandpunkt gestellt (Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 - EBE/BGH 2002, 398; bestätigt durch weiteren Leitsatz-Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02 - Vorab-Info. bei "juris").
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 47/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts

    Das kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die die Sache bearbeitet hat (…BGH, BGHReport 2003, 152, BGH, JurBüro 2003, 370), oder wenn es sich für die Partei um einen einfach gelagerten Routinefall handelt (KG, Beschl. v. 23.1.2001 - 1 W 8967/00, JurBüro 2001, 257; OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2001 - 17 W 107/01, JurBüro 2002, 425; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.1.2003 - 8 W 530/02, OLGReport 2003, 172;… vgl. auch BGH, BGHReport 2003, 152 für einen in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung, bei dem die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 51/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des vom Konkursverwalter …

    Das kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die die Sache bearbeitet hat (…BGH, BGHReport 2003, 152, BGH, JurBüro 2003, 370), oder wenn es sich für die Partei um einen einfach gelagerten Routinefall handelt (KG, Beschl. v. 23.1.2001 - 1 W 8967/00, JurBüro 2001, 257; OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2001 - 17 W 107/01, JurBüro 2002, 425; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.1.2003 - 8 W 530/02, OLGReport 2003, 172;… vgl. auch BGH, BGHReport 2003, 152 für einen in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung, bei dem die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben).
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