Rechtsprechung
| OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer Beschränkung der Haustierhaltung durch die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit eines in die Zukunft gerichteten Verbots der Haltung von zwei Huskies unter Berücksichtigung ihrer Rudelhundeigenschaft und der gegenwärtig ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Beschränkung der Haustierhaltung durch die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit eines in die Zukunft gerichteten Verbots der Haltung von zwei Huskies unter Berücksichtigung ihrer Rudelhundeigenschaft und der gegenwärtig ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hunde, Katzen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Eigentümerbeschluss zur Tierhaltung gilt!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer kämpft um seine Huskies - Mehrheitsbeschluss zur Tierhaltung in der Wohnanlage ist bindend
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Beschränkte Tierhaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 2
Zulässiger Beschluss der Wohnungseigentümer über zukünftige Beschränkung der Haustierhaltung; keine Ausnahme im Falle eines Rudelhundes
Verfahrensgang
- LG Hannover, 22.04.2002 - 4 T 39/02
- AG Hannover, 09.07.2002 - 71 II 155/02
- OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 925
- NZM 2003, 242
- NZM 2003, 242 (Volltext mit red. LS)
- ZMR 2003, 440
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03
Die Haustierhaltung gehört also gerade nicht zum wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. auch schon BGH NJW 1995, 2036) und deshalb kann der Antragsteller mit seiner Argumentation, wegen der Möglichkeit, die schon bestehende Tiergemeinschaft nur als Rudel artgerecht auch weiter halten zu dürfen, nicht gehört werden.
- KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03
Wohnungseigentum: Verbot der Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen als …
Ein partielles Verbot bestimmter Hunderassen bzw. Kreuzungen dieser Hunderassen entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. OLG Celle in NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440; OLG Düsseldorf NZM 2002, 872; OLG Frankfurt in NJW-RR 1993, 981).Das Haltungsverbot bestimmter Hunderassen, die allgemein als besonders gefährlich eingeschätzt werden, ist auch nicht willkürlich, da der sachliche Grund bereits aus der potentiellen Gefährlichkeit dieser Hunderassen für die übrigen Wohnungseigentümer bei typisierender Betrachtung folgt (OLG Celle NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440).
- OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03
Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben
Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH NJW 1995, 2036; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853 m. w. N.; KG OLGR 1998, 272; WuM 1991, 440; NJW-RR 1998, 1385; OLG Köln ZMR 1996, 97; BayObLG ZfIR 1998, 481; NJW-RR 1994, 658; OLG Celle WuM 2003, 161;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 14 Rz. 3, § 15 Rz. 17;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 15 Rz. 7 ff;… Staudinger/Kreutzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 127;… § 15 WEG Rz. 120;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 131, 145), dass jedenfalls eine übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung auch dann, wenn die Teilungserklärung keine Beschränkung vorsieht, eine unzumutbare Belastung der Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne dass es auf die konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt. - LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber …
Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
AVB § 14; BGB § 1280
Schriftform einer Verpfändungsanzeige - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 6 (Kurzinformation)
Verwertung von Lebensversicherungsansprüchen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.07.2000 - 323 O 87/98
- OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Papierfundstellen
- VersR 2003, 630
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- RG, 05.01.1917 - VII 371/16
Pfandrecht an einer Forderung; Verpfändungsanzeige
Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Sinn der Verpfändungsanzeige ist, daß durch sie als Willenskundgebung des Verpfänders der Schuldner die Gewißheit erhalten soll, daß der Verpfänder die Verpfändungserklärung gegen sich gelten läßt (vgl. RGZ 89, 289, 290).Es liegt daher - ähnlich wie in dem Fall RGZ 89, 289, 291 - die Annahme nahe, daß die Gemeinschuldnerin, indem sie der von der Beklagten in einer Vielzahl von Fällen geäußerten generellen Existenz von Verpfändungen nicht widersprach, eben diese Wirkung stillschweigend kund tat.
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Diese werden erst fällig, wenn der Versorgungsfall (Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Versorgung im Falle der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) eingetreten ist (vgl. BGHZ 136, 220, 227; a.A. OLG Hamm, NJW 1996, 878, das aber fälschlich von betagten Ansprüchen im Sinne von § 65 KO ausgeht).Ob der für die jeweiligen Versorgungsanwartschaften zu schätzende Betrag (§ 69 KO ) vom Kläger aus den Rückkaufswerten zu hinterlegen (§§ 168 Nr. 2, 169 KO ) oder - gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [ZIP 1990, 400], der sich der Bundesgerichtshof im Hinblick auf § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich der kraft Gesetzes insolvenzgeschützten Anwartschaften angeschlossen hat [BGHZ 136, 220, 225] - auszuzahlen ist, hat der Senat nicht zu entscheiden.
- BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag
Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Zwar sind die Verpfändungen nicht, wie es § 14 Nr. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten (Anlage B 3) als Wirksamkeitserfordernis (vgl. hierzu BGHZ 112, 387, 391; BGHZ 137, 267, 278) verlangt, der Beklagten schriftlich angezeigt worden.
- BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95
Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR
Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Zwar sind die Verpfändungen nicht, wie es § 14 Nr. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten (Anlage B 3) als Wirksamkeitserfordernis (vgl. hierzu BGHZ 112, 387, 391; BGHZ 137, 267, 278) verlangt, der Beklagten schriftlich angezeigt worden. - BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92
Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Einer gesonderten Kündigung, die die Beklagte nur im Einverständnis mit den - ggf. durch ein Pfandrecht gesicherten - Mitarbeitern für rechtens hält, bedurfte es nicht (BGH, NJW 1993, 1994 ). - BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Ob der für die jeweiligen Versorgungsanwartschaften zu schätzende Betrag (§ 69 KO ) vom Kläger aus den Rückkaufswerten zu hinterlegen (§§ 168 Nr. 2, 169 KO ) oder - gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [ZIP 1990, 400], der sich der Bundesgerichtshof im Hinblick auf § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich der kraft Gesetzes insolvenzgeschützten Anwartschaften angeschlossen hat [BGHZ 136, 220, 225] - auszuzahlen ist, hat der Senat nicht zu entscheiden. - OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93
Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Diese werden erst fällig, wenn der Versorgungsfall (Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Versorgung im Falle der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) eingetreten ist (vgl. BGHZ 136, 220, 227; a.A. OLG Hamm, NJW 1996, 878, das aber fälschlich von betagten Ansprüchen im Sinne von § 65 KO ausgeht).
- OLG Hamm, 16.06.2011 - 22 U 102/10
Urkunde, echt, Beweiswürdigung, Schriftsachverständigengutachten
Anzeigeberechtigt in diesem Sinne war nach Verpfändung der Rechte aus den Lebensversicherungen weiterhin die GmbH, da die Verpfändung - vorbehaltlich der Bestimmung des § 1276 BGB - jedenfalls bis zum Eintritt der Pfandreife keinen Einfluss auf die Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers hat (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 27.08.2002, 9 U 265/00, VersR 2003, 630;… Reiff/Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 13 ALB 86 Rn. 68). - ArbG Paderborn, 25.03.2011 - 4 Ca 924/10
Feststellung von Insolvenzforderung aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis zur …
Denn § 1280 BGB knüpft die erforderliche Anzeige nicht an die Schriftform, so dass unter bestimmten Umständen eine Verpfändung auch stillschweigend angezeigt werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht - 9 U 265/00, zit. nach juris; Anschluss RG, 5. Januar 1917, VII 371/16, RGZ 89, 289).Eine solche stillschweigende Verpfändungsanzeige ist beispielsweise anzunehmen, wenn der Versicherer vom Versicherungsnehmer darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, dass er als Arbeitgeber die Rechte aus einer im Wege einer Gruppenversicherung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung für eine Versorgungszusage an seine Mitarbeiter verpfändet hat und die Versicherungsverhältnisse bei dem Versicherer als gepfändet geführt werden (Hanseatisches OLG - 9 U 265/00, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 25.08.2006 - 16 U 187/05
Anspruchsinhaber des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung auf den Todesfall …
Vielmehr sollte der Rückkaufswert nach § 176 VVG automatisch fällig werden, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl. BGH, NJW 1993, 1994; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1311 = VersR 1996, 360; NJW-RR 1996, 1312 = VersR 1996, 878; OLG Hamburg, VersR 2003, 630;… Prölss/Martin/Kollhosser, a.a.O., § 165 Rdnr. 3; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 194). - OLG München, 22.06.2004 - 25 U 5618/03
Behandlung von Rückdeckungsversicherungen zu Gunsten der Geschäftsführer einer in …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JurPC
GG Art. 3, 100, 103; MarkenG §§ 125 e Abs. 3, 140 Abs. 2, 14, 25, 26; VONW v. 10.10.1996 (GVBl NW S. 428)
"EXPLORER" - rechtsportal.de
Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Gemeinschaftsmarken - Verfassungsmäßigkeit - Verwechslungsgefahr in Computerbranche - "EXPLORER" - rechtserhaltende kennzeichenrechtliche Markenbenutzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
EXPLORER
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gefahr einer Verwechslung; Kennzeichnungskraft; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ; Gesetz im Sinne von Art. 100 GG
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.05.2001 - 84 O 8/01
- OLG Köln, 03.07.2001 - 6 W 63/01
- LG Köln, 20.12.2001 - 84 O 8/01
- OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Papierfundstellen
- MMR 2003, 188
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- LG München I, 19.06.1996 - 7 HKO 11205/96
Explorer/Explora
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Nachdem das Landgericht München I durch Urteil vom 19.06.1996 im Verfahren 7 HKO 11205/96 (Anlage B 2 = Bl. 142 ff.) den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen hatte, der Begriff "E." sei beschreibend, weil er auf die Bestimmung des so bezeichneten Programms hinweise, Datenbestände zu durchsuchen oder zu durchforschen, haben die Parteien im Berufungsverfahren 6 U 4761/96 vor dem Oberlandesgericht München einen Vergleich geschlossen, in dem die Klägerin des vorliegenden Verfahrens der amerikanischen Microsoft Corporation sowie ihren Tochterunternehmen die unbeschränkte, weltweite und unbefristete Nutzung der Marke E. "gestattet" und sich die Antragsgegnerin jenes Verfahrens - und zwar ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - verpflichtet hat, an die Klägerin den Betrag von 90.000 DM zu zahlen.Wegen des Wortlauts jener Vereinbarung wird auf das aus Bl.164 der Beiakte 7 HKO 11205/96 LG München I = 6 U 4761/96 OLG München ersichtliche Sitzungsprotokoll Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie die Akten der Verfahren 84 O 67/00 LG Köln und 7 HKO 11205/96 LG München I Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
- OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
FTP-Explorer
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Zur Frage der rechtserhaltenden Benutzung beruft sie sich ergänzend auf das als Anlage OLG 1 (= Bl.489 ff) vorgelegte Urteil des OLG Düsseldorf - 27 U 18/01 - , in dem ausgeführt worden ist, dass eine Stärkung der Kennzeichnungskraft von E. durch Microsoft bereits deswegen nicht in Betracht komme, weil Microsoft den Begriff E. nicht in Alleinstellung, sondern etwa als Windows-E. oder als Internet-E. verwende.Es kommt schließlich hinzu, dass die Verwendung jener jeweils aus zwei Begriffen zusammengesetzten Bezeichnungen eine Benutzung von "E." auch deswegen nicht darstellten würde, weil - wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 19.9.2001 - 27 U 18/01 - bereits dargelegt hat (UA S.4) - die nicht glatt beschreibenden Bestandteile "Windows" und "Internet" die Zeichen neben "E." mit prägen würden.
- Interdiözesanes Arbeitsgericht für den KODA-Bereich Nordrhein-Westfalen, 11.04.2012 - 3/11
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Diese Auffassung liege auch der als Anlage K 32 = Bl.436 ff vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt 3/11 O 65/01 zugrunde.Entgegen der Auffassung des LG Düsseldorf im Verfahren 4 O 339/99 (Anlage K 9 = Bl.48,57) und des LG Frankfurt am Main im Verfahren 3/11 O 65/01 (Anlage K 32 = Bl.436,441 ist nicht danach zu fragen, inwiefern Microsoft ohne Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt haben sollte, sondern danach, ob sie einen Fremdbenutzungswillen hatte.
- OLG München, 14.11.1996 - 6 U 4761/96
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Nachdem das Landgericht München I durch Urteil vom 19.06.1996 im Verfahren 7 HKO 11205/96 (Anlage B 2 = Bl. 142 ff.) den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen hatte, der Begriff "E." sei beschreibend, weil er auf die Bestimmung des so bezeichneten Programms hinweise, Datenbestände zu durchsuchen oder zu durchforschen, haben die Parteien im Berufungsverfahren 6 U 4761/96 vor dem Oberlandesgericht München einen Vergleich geschlossen, in dem die Klägerin des vorliegenden Verfahrens der amerikanischen Microsoft Corporation sowie ihren Tochterunternehmen die unbeschränkte, weltweite und unbefristete Nutzung der Marke E. "gestattet" und sich die Antragsgegnerin jenes Verfahrens - und zwar ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - verpflichtet hat, an die Klägerin den Betrag von 90.000 DM zu zahlen.Wegen des Wortlauts jener Vereinbarung wird auf das aus Bl.164 der Beiakte 7 HKO 11205/96 LG München I = 6 U 4761/96 OLG München ersichtliche Sitzungsprotokoll Bezug genommen.
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 1998, 755/757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-). - BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97
Davidoff; Schutz bekannter Marken
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 1998, 755/757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96
Tour de culture
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189/191 -"Tour de culture"-; ders. GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-). - BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189/191 -"Tour de culture"-; ders. GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-). - BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94
"falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren …
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Dabei dürfen jedoch die übrigen Zeichenbestandteile nicht völlig außer Acht gelassen bzw. "abgespalten" und die Prüfung allein auf das prägende Element reduziert werden; denn es besteht kein Erfahrungssatz, der die Annahme rechtfertigte, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774/775 -"falke-run/LE RUN"-). - BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95
"Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 1998, 755/757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-). - OLG Köln, 03.07.2001 - 6 W 63/01
Unanfechtbarkeit von Verweisungsbeschlüssen im Zivilprozessrecht
- LG Köln, 20.12.2001 - 84 O 8/01
- LG München I, 04.04.2002 - 4 HKO 21651/00
Hyperlinks zu Explorer - Markenrecht
- LG Köln, 02.06.2020 - 31 O 207/18 Gegen ein solches Bewusstsein sprechende tatsächliche Anhaltspunkte sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. dagegen die Fallkonstellation b. Urt. d. OLG Köln v. 19.07.2002, 6 U 17/02, MMR 2003, 188 - EXPLORER).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 16.01.2003 - 1 U 78/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; BGB § 1120; ; StGB § 136; ; ZVG § 37; ; ZVG § 37 Nr. 5; ; ZVG § 55; ; ZVG § 55 Abs. 1; ; ZVG § 55 Abs. 2; ; ZVG § 90 Abs. 2
- rechtsportal.de
Erstreckung der Versteigerung auf Gaststätteninventar
- Wolters Kluwer
Sicherungsübereignung des Inventars einer Gaststätte; Teilungsversteigerung des Grundstücks; Entfernung des Inventars vor Zuschlagsbeschluss; Erstreckung der Zwangsversteigerung auf Zubehör; Haftung von Fremdzubehör; Maßgeblicher Zeitpunkt der Besitzerstellung; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentumsverhältnisse nach Teilungsversteigerung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 30.03.2001 - 10 O 250/00
- OLG Rostock, 16.01.2003 - 1 U 78/01
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.04.2003 - 26 WF 66/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 91; ; ZPO § 91 I S. 1; ; ZPO § 91 II S. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 104 III S. 1; ; BRAGO § 25 II; ; BRAGO § 26 S. 2; ; BRAGO § 27 S. 2; ; BRAGO § 32 I
- rechtsportal.de
BRAGO § 32 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1, 2 S. 1 § 516
Anwaltsgebühren: Anwaltsbestellung bei fristwahrender Berufung - Wolters Kluwer
Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren; Ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Kriterium der Notwendigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 21.02.2003 - 12 F 499/01
- OLG Köln, 03.04.2003 - 26 WF 66/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1202
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 15.09.1997 - 17 W 243/97
Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei nur fristwahrend eingelegter …
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2003 - 26 WF 66/03
Das Amtsgericht hat die antragsgemäße Festsetzung mit der Rechtsprechung des hiesigen Kostensenates ( Beschluss vom 15.09.1997 - 17 W 243/97 OLG Köln -, veröffentlicht in FamRZ 1998, 841 und Rechtspfleger 1998, 93) begründet.
- OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor …
Rn. 3 1. Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
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Rechtsprechung
| OLG München, 25.10.2001 - 1 U 3303/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 144; ; ZPO § 156; ; ZPO § 539; ; ZPO § 540; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; GKG § 8
- rechtsportal.de
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es dem Gericht, die Parteien auf eine veränderte rechtliche Situation - hier: andere Anspruchsgrundlage - hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts; Hinweis der Parteien vor der mündlichen Verhandlung ; Entscheidungserheblicher offenkundig übersehener Gesichtspunkt; Gelegenheit zur Stellungnahme ; Gewährung einer Schriftsatzfrist ; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- LG Kempten, 26.02.2001 - 3 O 1358/00
- OLG München, 25.10.2001 - 1 U 3303/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1980 - VI ZR 276/78
Zulässigkeit eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozeß
Auszug aus OLG München, 25.10.2001 - 1 U 3303/01
Auch ein Grundurteil hätte nicht ergehen können, solange die ernsthafte Möglichkeit bestand, daß sich bei näherer Prüfung ein den Gegenstand der Klage bildender Schaden nicht feststellen läßt (BGH VersR 1980, 867/868 m.w.N.).
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