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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - I-10 U 70/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1405
OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - I-10 U 70/04 (https://dejure.org/2004,1405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2004 - I-10 U 70/04 (https://dejure.org/2004,1405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - I-10 U 70/04 (https://dejure.org/2004,1405)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gartenpflege, Schönheitsreparaturen und Wartungsklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrKV § 2
    Umfang der Gartenpflegepflichten; Gartenpflegekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und Renovierungsmaßnahmen - Mietausfallschaden nach fristloser Kündigung durch Vermieter?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklausel mit "starrem" Fristenplan unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Starre Schönheitsreparaturfrist und die Verpflichtung zur Gartenpflege "widersprüchliches ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwildeter Garten - Wie weit geht die Pflicht eines Mieters, den "Garten zu pflegen"?

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    GVG § 119
    Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Gartenpflege - klare Vereinbarungen erforderlich

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung - keine Mietzahlung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Garten vermietet - Gartenpflege und Nutzung durch Mieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne besondere vertragliche Vereinbarungen sind Mieter nur zu einfachen Gartenpflegemaßnahmen verpflichtet - Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub zählen zu den üblichen Pflichten des Mieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit starrer Fristenregelungen für Schönheitsreparaturen in Wohnraummietverträgen; Verbot der geltungserhaltenden Reduktion; Umfang der mietvertraglichen Verpflichtung zur Gartenpflege; Direktionsrecht des Vermieters bezüglich der Pflegemaßnahmen; Formularmäßige ...

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 372 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 13
  • NZM 2004, 866
  • ZMR 2005, 187
  • WM 2004, 603
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03

    Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Die unwirksame fristlose Kündigung kann zwar grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden (vgl. Senat GE 2003, 1608 = WM 2003 = ZMR 2003, 921).

    Aus der Regelung des § 548 BGB a.F. bzw. § 538 BGB n.F. folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (Senat, Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = WM 2003 = ZMR 2003, 921;… Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Die in einem Wohnraummietvertrag (hier: aus 1999) hinsichtlich der auf den Mieter abgewälzten Schönheitsreparaturen enthaltene Formularklausel, "Diese Arbeiten sind ab Mietbeginn in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen, Flure, Treppenhäuser in Al-leinbenutzung und in mitvermieteten gewerblichen oder freiberuflich genutzten Räumen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten, wie Abstell-räumen, innenliegenden Balkonflächen oder Kellerräumen spätestens nach sieben Jahren zu tätigen", enthält eine "starre" Fristenregelung und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.6.2004, DWW 2004, 221 = NZM 2004, 653 = WM 2004, 463).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGH, DWW 2004, 221 = WM 2004, 463 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2003 - 10 U 64/02

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich in einem Übergabeprotokoll nicht …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Aus der Regelung des § 548 BGB a.F. bzw. § 538 BGB n.F. folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (…Senat, Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = WM 2003 = ZMR 2003, 921; Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080).
  • LG Siegen, 13.09.1990 - 3 S 211/90

    Schriftform des Mietvertrages; Nachweis der Verpflichtungen des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub (LG Hamburg, ZMR 2003, 265; LG Wuppertal, WuM 2000, 353; LG Siegen, WuM 1991, 85; Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Bd. 7, § 535, Anm. 22/7.1 (Stand 4/03);… Schmidt-Futterer/ Eisen- schmid Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rn. 274); andere Arbeiten unterfallen der Instandhaltungspflicht des Vermieters.
  • LG Hamburg, 29.09.2002 - 316 T 66/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub (LG Hamburg, ZMR 2003, 265; LG Wuppertal, WuM 2000, 353; LG Siegen, WuM 1991, 85; Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Bd. 7, § 535, Anm. 22/7.1 (Stand 4/03);… Schmidt-Futterer/ Eisen- schmid Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rn. 274); andere Arbeiten unterfallen der Instandhaltungspflicht des Vermieters.
  • KG, 24.04.2003 - 12 U 275/01

    Gewerberaummiete: Wahrung von Konditionen des vertraglichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Für die Aufforderung an den Mieter, die ausstehende Renovierungsleistung vorzunehmen, ist erforderlich, dass der Vermieter die geforderten Schönheitsreparaturen im Einzelnen genau bezeichnet, damit der Mieter erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. KG, GE 2003, 952 = OLGR 2003, 233 = ZMR 2003, 676); mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz entfallen ist lediglich das Erfordernis einer Ablehnungsandrohung nach § 326 Abs. 1 a.F. BGB.
  • KG, 23.07.2001 - 20 U 487/00

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Ohne spezifizierten Kostenanschlag bzw. eine spezifizierte Rechnung, ist der Mieter zu einer sachgerechten Stellungnahme nicht in der Lage (vgl. KG, Urt. v. 23.7.2001, GE 2001, 1402 = KGR 2002, 96).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98

    Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Von diesem generalklauselartigen Tatbestand werden die Fälle erfasst, in denen der Vertragspartner infolge der Leistungsstörung das Interesse an der Erfüllung verloren hat oder in denen wegen der besonderen Schwere der Vertragsverletzung die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert ist, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (Müller/Walther, Miet- und Pachtrecht, § 543 BGB, Rn. 32 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2000, 717 + BGH, WPM 1999, 1986;… Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 543 BGB, Rn. 163 f).
  • BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03

    Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Die Bestimmung gilt auch in Mietstreitigkeiten (BGH, ZMR 2003, 823).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Dass die Verurteilung auch in dieser Höhe in der Urteilsformel nicht zum Ausdruck gekommen ist, stellt eine offenbare Unrichtigkeit dar, die auch von dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist (BGH, NJW 1964, 1858).
  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 45/96

    Anspruch auf Pachtzins für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen einer …

  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2. …

  • RG, 30.06.1938 - IV B 26/37

    Ist die Wiederholung einer Berufung innerhalb der Berufungsfrist auch dann …

  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

    Denn die Unwirksamkeit beruhe nicht auf dem besonderen sozialen Aspekt der Wohnraummiete, sondern auf den allgemeinen Pflichten eines Vermieters und den Grenzen einer formularmäßigen Abänderung (…Neuhaus Handbuch der Geschäftsraummiete 2. Aufl. Rdn. 773;… Bieber/Ingendoh AnwaltFormulare Geschäftsraummiete § 5 Rdn. 14; OLG Düsseldorf [neben dem Berufungsurteil] NJW-RR 2005, 13 und OLGR 2007, 199).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Klage einer BGB -Gesellschaft mit einem im …

    Nur ergänzend verweist der Senat darauf, dass die in § 8 Nr. 2 Satz 5 MV hinsichtlich der laufenden Schönheitsreparaturen getroffene Regelung nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 2004, 603 = ZMR 2005, 187) eine "starre" Fristenregelung enthält und gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam ist.
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 351/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen in einer …

    Hiervon ist zutreffend auch das Berufungsgericht ausgegangen; seiner Auffassung, aus der Sicht eines verständigen Mieters könne die Formulierung in § 8 Nr. 2 des Mietvertrages nur die Bedeutung haben, daß er die verschiedenen Räume der Wohnung entsprechend der näheren Bezeichnung dieser Räumlichkeiten spätestens nach drei (oder fünf oder sieben) Jahren zu renovieren habe (so auch OLG Düsseldorf, WuM 2004, 603 = NZM 2004, 866), kann jedoch nicht gefolgt werden.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Pächter in einem …

    Aus der Regelung des § 538 BGB folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (…Senat, Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080;… Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = ZMR 2003, 921 - 10 U 46/03;… Urt. v. 8.12.2005, GE 2006, 327 = NJOZ 2006, 4606 - I-10 U 80/05; Urt. v. 7.10.2004, NZM 2004, 866 = OLGR 2005, 187 = WuM 2004, 603 - I-10 U 70/04).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09

    Abgrenzung von Vermögensverwaltung und unternehmerischer Tätigkeit bei der …

    Damit steht die Rechtsprechung des 10. Zivilsenats des OLG Düsseldorf nicht ausreichend in Einklang (etwa OLGR 2005, 187; WuM 2003, 621), nach der bei der Vermietung mehrerer Einheiten in Ausübung eigener Vermögensverwaltung ohne weiteres eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen sei.
  • AG Münster, 27.11.2009 - 59 C 3852/09

    Gartenpflegearbeiten

    In der Rechtsprechung wird anscheinend überwiegend die Auffassung vertreten, dass unter den Gartenpflegearbeiten nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen sind, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern, wie z.B. Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub, dass andere Arbeiten hingegen wie z.B. ein ordnungsgemäßes Beschneiden der Bäume und der Büsche, zu dem ein Laie in der Regel gar nicht in der Lage ist, nicht darunter fallen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 7.12.1988 - 2 S 180/88; AG Detmold, Urteil vom 14.4.1988 - 6 C 668/87; LG Hamburg, Beschluss vom 29.9.2002 - 316 T 66/02; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.10.2004 - I-10 U 70/04; LG Wuppertal, Urteil vom 16.9.1997 - 16 S 54/97).
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen und Sträuchern, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und das Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen (BGH, Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 2 W 25/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004, Az.: 10 U 70/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2003, Az.: 3 Wx 227/03; LG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020, Az.: 19 S 11/18; LG Hamburg, Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; LG Detmold, Urteil vom 07.12.1988, Az.: 2 S 180/88; LG Hamburg, Beschluss vom 29.9.2002, Az.: 316 T 66/02; LG Wuppertal, Urteil vom 16.09.1997, Az.: 16 S 54/97; AG Münster, Urteil vom 27.11.2009, Az.: 59 C 3852/09; AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: 816 C 284/02; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95; AG Detmold, Urteil vom 14.04.1988, Az.: 6 C 668/87) ist zunächst lediglich der Mietgebrauch und damit auch keine "Veränderungen am Mietobjekt" im Sinne von § 10 Ziffer 1 des hiesigen Mietvertrages (BGH, Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; BayObLG, Beschluss vom 18.01.1989, Az.: BReg …

    Solange somit eine Gefahr für das Haus (mit der Garage) und/oder dem zugehörigen Gartengrundstück nicht durch diese drei Bäume und/oder die Regentonne droht (vgl. zum Fall der Gefahrdrohung u.a.: LG München I, Beschluss vom 08.11.2016, Az.: 31 S 12371/16; AG München, Urteil vom 01.07.2016, Az.: 461 C 26728/15), könnte der Kläger/Vermieter dem entsprechend hier auch nicht von den Beklagten/Mietern verlangen, dass diese 3 Bäume und/oder diese Regentonne beseitigte bzw. entfernt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004, Az.: I-10 U 70/04; LG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2009, Az.: 6 S 548/08; LG Köln, Urteil vom 10.01.1995, Az.: 12 S 185/94).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 170/09

    Fristlose Kündigung eines auf Lebenszeit geschlossenen Pachtvertrages wegen …

    Damit werden die Fälle erfasst, in denen der Vertragspartner infolge der Leistungsstörung das Interesse an der Erfüllung verloren hat oder in denen wegen der besonderen Schwere der Vertragsverletzung die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert ist, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 10 U 73/10
    Ein besonderer Grund i.S.d. § 543 III 2 Nr. 2 BGB, der eine sofortige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung oder Fristsetzung rechtfertigen würde, erfordert, dass ein Erfolg von Abhilfefrist oder Abmahnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung nicht entfallen lassen würde, weil die Vertrauensgrundlage wegen der besonderen Schwere der Vertragsverletzung in so schwerwiegender Weise erschüttert ist, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH NJW-RR 2000, 717 (718); OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13 (14);… Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rn 49).

    Das ist der Fall, wenn eine Änderung des vertragswidrigen Verhaltens des Mieters/Pächters unter keinen Umständen zu erwarten ist, wenn er etwa ausdrücklich oder eindeutig durch schlüssiges Verhalten es ernsthaft und endgültig abgelehnt hat, eine noch andauernde Pflichtverletzung einzustellen oder eine künftige zu unterlassen (BGH NJW-RR 2000, 717 (718); OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13 (14);… MüKo-Bieber, BGB, 5. Aufl. 2008, § 543 Rn 65; vgl. auch BGH ZMR 1976, 46 juris-Rn 19).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 10 U 80/05

    Ablehnung der Rücknahme der Mietsache wegen nicht ausgeführter …

    Auch dieses geht zu Lasten des Klägers, der für eine mängelfreie Übergabe die Darlegungs- und Beweislast trägt (…Senat, Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = NJOZ 2004, 35 = WM 2003 = ZMR 2003, 921; Senat, Urt. v. 7.10.2004, NZM 2004, 866 = OLGR 2005, 187 = WM 2004, 603 = ZMR 2005, 187).
  • AG Solingen, 23.04.2009 - 11 C 402/06

    Schadensersatzanspruch aufgrund einer Schlechterfüllung eines Verwaltervertrages; …

  • LG Bückeburg, 30.01.2013 - 1 O 63/12

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Rahmen eines Jagdpachtverhältnisses: …

  • OLG Köln, 21.11.2008 - 13 U 139/08

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlender …

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
  • OLG Köln, 16.02.2009 - 13 U 139/08

    Beweislast für das Vorliegen eines gewerblichen Kredits oder eines …

  • LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer …

  • LG Flensburg, 13.09.2024 - 1 S 26/24

    Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund

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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9277
BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,9277)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,9277)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,9277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 4; ; WEG § 15 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de

    WEG § 7 Abs. 4 § 15 Abs. 2
    Verlegung des Standorts von Müllbehältern mit Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer

  • ibr-online

    Müllbehälter im Aufteilungsplan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Standort des Müllbehälters im Aufteilungsplan verbindlich?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über die Verlegung des Standorts der Müllbehälter; Voraussetzungen einer verbindlichen Wirkung einer Einzeichnung des Standorts der Müllbehälter im Aufteilungsplan

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 138/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Verlegung der Mülltonnenanlage

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Dass die Verlegung des Standorts der Müllbehälter eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NZM 2003, 114), liegt im vorliegenden Fall eher fern, weil ein Tonnenhäuschen oder eine sonstige Umbauung der Müllbehälter nicht besteht.

    Denn es ist weder festgestellt noch ersichtlich, dass der Antragsteller durch den neuen Standort der Müllbehälter über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG NZM 2003, 114).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04

    Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang …

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Wenn in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung keine ausdrücklichen Bestimmungen dazu getroffen sind, haben diese zusätzlichen Einzeichnungen keine wohnungseigentumsrechtliche Bedeutung (vgl. BayObLG WuM 2004, 357).
  • BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 50/03

    Widerspruch zwischen der wörtlichen Beschreibung eines Sondernutzungsrechts und …

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Darüber hinaus kann der Aufteilungsplan auch Umfang und Lage von Sondernutzungsflächen ausweisen, wenn Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung begründet worden sind (vgl. BayObLG ZMR 2004, 48).
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dejure.org Übersicht BayObLG

Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7040
OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02 (https://dejure.org/2003,7040)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.06.2003 - 1 UF 514/02 (https://dejure.org/2003,7040)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 1 UF 514/02 (https://dejure.org/2003,7040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 271; ; ZPO § 295; ; ZPO § 301; ; ZPO § 333; ; ZPO § 496; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    Heilung eines Verfahrensmangels nach § 295 ZPO - Voraussetzungen für ein Teilurteil nach § 301 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausübung des Rügerechts durch ausdrückliches oder schlüssiges Verhalten; Auswirkungen auf das Rügerecht durch Nichterscheinen bzw. Nichtverhandeln zur Sache; Teilweises Nichtverhandeln auf einen teilurteilsfähigen Teil des Verfahrens ; Zulässigkeit und Voraussetzungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1843
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99

    Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02
    Es ist zu unterscheiden zwischen teilweisem Nichtverhandeln und unvollständigem Verhandeln; teilweises Nichtverhandeln - nur dabei handelt es sich um ein Nichtverhandeln i. S. des § 333 ZPO - ist nur anzunehmen, wenn sich das Nichtverhandeln auf einen teilurteilsfähigen Teil des Verfahrens bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001 = NJW 2002, 145-146 = FuR 2002, 37-39).

    Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn es über einen aussonderbaren, einer selbständigen Entscheidung zugänglichen Teil des Verfahrensgegenstandes ergeht und der Ausspruch über diesen Teil unabhängig von demjenigen über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001 = NJW 2002, 145-146 = FuR 2002, 37-39 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20019
OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04 (https://dejure.org/2004,20019)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2004 - 11 WF 422/04 (https://dejure.org/2004,20019)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 11 WF 422/04 (https://dejure.org/2004,20019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 380 Abs. 1
    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen nicht erschienenen Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen für einen Verstoß gegen die Erscheinungspflicht durch einen Zeugen; Rechtfertigung eines Verstoßes gegen die Erscheinungspflicht mit einem Entschuldigungsschreiben; Erstattung der Ausgaben eines geladenen Zeugen vor Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.11.1979 - 2 W 13/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04
    Dies gilt - unbeschadet der bei der erfolgreichen Beschwerde des Zeugen ausgetragenen Streitfrage (vgl. einerseits OLG Zweibrücken MDR 1996, 533;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 380 Rn. 10: Auslagen gemäß § 11 ZSEG zu Lasten der unterliegenden Partei; andererseits OLG Hamm MDR 1980, 322;… Reichold a.a.O., Rn. 12: Kostenlast der Staatskasse analog § 46 OWiG, § 467 Abs. 1 StPO) - schon deshalb, da dem - anwaltlich nicht vertretenen - Zeugen vorliegend Aufwendungen i.S.d. §§ 9 ff. ZSEG nicht entstanden sind.
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1995 - 7 W 49/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04
    Dies gilt - unbeschadet der bei der erfolgreichen Beschwerde des Zeugen ausgetragenen Streitfrage (vgl. einerseits OLG Zweibrücken MDR 1996, 533;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 380 Rn. 10: Auslagen gemäß § 11 ZSEG zu Lasten der unterliegenden Partei; andererseits OLG Hamm MDR 1980, 322;… Reichold a.a.O., Rn. 12: Kostenlast der Staatskasse analog § 46 OWiG, § 467 Abs. 1 StPO) - schon deshalb, da dem - anwaltlich nicht vertretenen - Zeugen vorliegend Aufwendungen i.S.d. §§ 9 ff. ZSEG nicht entstanden sind.
  • OLG Oldenburg, 30.08.2016 - 8 W 62/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen, nicht …

    Bei einer solchen Prozesslage wird durch das Fernbleiben des Zeugen weder das Interesse der Parteien an einer beschleunigten und prozessökonomischen Verfahrensgestaltung noch eine gerichtlich angeordnete, prozessfördernde Maßnahme beeinträchtigt (in diesem Sinne ebenfalls: OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2012 - I-20 W 27/12 = NJW-RR 2013, 384; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2005 - 11 WF 422/04 = OLGR Koblenz 2005, 187, 188;… Huber in: Musielak/ Voit wie vor, § 380 Rn. 4;… Trautwein in: Prüttung/ Gehrlein wie vor, § 380 Rn. 8;… Ahrens in: Wieczorek/ Schütze, Zivilprozessordnung, 4. Aufl. 2013, § 380, Rn. 28;… Reichold in: Thomas/ Putzo, Zivilprozessordnung, 37. Aufl. 2016, § 380 Rn. 9; Schneider in: Wartepflichten bei der Zeugenvernehmung, MDR 1998, 1205, 1206; KG, Beschluss vom 13.08.2013 - 21 W 37/13 = BeckRS 2013, 19155).
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