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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.05.2007 - 8 W 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22963
OLG Hamburg, 16.05.2007 - 8 W 92/07 (https://dejure.org/2007,22963)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2007 - 8 W 92/07 (https://dejure.org/2007,22963)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 8 W 92/07 (https://dejure.org/2007,22963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1044
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 19.04.1983 - 20 W 870/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2007 - 8 W 92/07
    Demgegenüber fehlt es daran, wenn mehrere Berechtigte unterschiedliche Beträge fordern (OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 1191; vgl. zu allem auch Gerold/Schmidt-von Eicken, RVG, 16.Aufl., VV1008 Rn.70 m.w.N.).
  • LG Lübeck, 21.02.2025 - 14 S 67/24

    Kaufvertrag über ein Balkonkraftwerk mit Montageverpflichtung: Vorvertragliche …

    Die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten ergeben sich jedoch, anders als die Widerklage meint, nicht aus 1/3 der aus der vorgerichtlichen Vertretung mehrerer Kunden der Klägerin ermittelten Gebühr, da die einzelnen Forderungen unterschiedliche Angelegenheiten darstellen und nicht zur Bestimmung der Gebühren addiert werden konnten (vgl. OLG Hamburg vom 16.5.2007, Az. 8 W 92/07).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26791
OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06 (https://dejure.org/2007,26791)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2007 - 20 U 4101/06 (https://dejure.org/2007,26791)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2007 - 20 U 4101/06 (https://dejure.org/2007,26791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückgewähr angefochtener Steuerzahlungen an die Insolvenzmasse; Steuerzahlungen als Rechtshandlungen mit dem Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung; Der insolvenzrechtliche Begriff der Gläubigerbenachteiligung; Kenntnis von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 494
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06
    Diese Voraussetzungen sind zu bejahen, wenn der Schuldner zur Abwendung einer ihm angedrohten, demnächst zu erwartenden Vollstreckung leistet (s. BGH, NJW 2003, 3347 f. [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ).

    Die Insolvenzordnung versteht den Begriff der Gläubigerbenachteiligung nicht anders als das bisherige Recht (BGH, NJW 2003, 3347 ff [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ).

    Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung außerhalb des Dreimonatszeitraums sind grundsätzlich kongruente Deckungen (BGH, NJW 2003, 3347 f., [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] BGH, ZIP 2004, 1512/1513 [BGH 13.05.2004 - IX ZR 190/03] ; BGH, WM 2005, 564/565 f. [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ; BGH, NJW 2006, 1348 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

    Einem Schuldner, der weiß, dass er nicht alle seine Gläubiger befriedigen oder vollständig befriedigen kann und der Forderungen eines einzelnen Gläubigers vorwiegend deshalb erfüllt, um diesen von Vollstreckungsmaßnahmen oder gar der Stellung eines Insolvenzantrages abzuhalten, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, sondern auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers an; damit nimmt er die Benachteiligung der Gläubiger im allgemeinen in Kauf (vgl. BGH, NJW 2003, 3347 ff. [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ; BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ).

    Gerade angesichts der partiellen Strafbewehrtheit der Forderungen eines Sozialversicherungsträgers drängt sich auf Grund der Lebenserfahrung die Vermutung auf, dass Rückstände in diesem Bereich eine starke Vermutung für zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit begründen (vgl. BGH, NJW 2003, 3347 ff [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] [27]).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06
    Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung außerhalb des Dreimonatszeitraums sind grundsätzlich kongruente Deckungen (BGH, NJW 2003, 3347 f., [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] BGH, ZIP 2004, 1512/1513 [BGH 13.05.2004 - IX ZR 190/03] ; BGH, WM 2005, 564/565 f. [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ; BGH, NJW 2006, 1348 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

    Bei einem kongruenten Deckungsgeschäft, bei dem der Schuldner dem Gläubiger nur das gewährt, worauf dieser ein Anspruch hatte, sind erhöhte Anforderungen an die Darlegung und den Beweis des Benachteiligungsvorsatzes zu stellen (BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ).

    Einem Schuldner, der weiß, dass er nicht alle seine Gläubiger befriedigen oder vollständig befriedigen kann und der Forderungen eines einzelnen Gläubigers vorwiegend deshalb erfüllt, um diesen von Vollstreckungsmaßnahmen oder gar der Stellung eines Insolvenzantrages abzuhalten, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, sondern auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers an; damit nimmt er die Benachteiligung der Gläubiger im allgemeinen in Kauf (vgl. BGH, NJW 2003, 3347 ff. [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ; BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ).

    Es ist ein starkes Beweiszeichen für einen Benachteiligungsvorsatz, wenn ein Schuldner zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsmaßnahme an einen einzelnen Gläubiger leistet, obwohl er aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit weiß, dass er nicht mehr alle seine Gläubiger befriedigen kann und infolge der Zahlung an einen einzelnen Gläubiger andere Gläubiger benachteiligt werden (BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ).

    Das hindert jedoch nicht, im Rahmen von § 286 ZPO insoweit von einer (allerdings widerleglichen) tatsächlichen Vermutung auszugehen (BGH, NJW 2003, 3560/3562 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06
    Die Möglichkeit zu selbstbestimmtem Handeln war damit noch gegeben (BGH, NJW 2005, 1121/1122 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; BGH, NJW 2006, 1348/1351 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

    Hierfür reicht sowohl bei inkongruenten als auch bei kongruenten Deckungsgeschäften aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH, NJW 2006, 1348/1350 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] m.w.N.).

    Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung außerhalb des Dreimonatszeitraums sind grundsätzlich kongruente Deckungen (BGH, NJW 2003, 3347 f., [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] BGH, ZIP 2004, 1512/1513 [BGH 13.05.2004 - IX ZR 190/03] ; BGH, WM 2005, 564/565 f. [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ; BGH, NJW 2006, 1348 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

    Auch die Hoffnung der Gemeinschuldnerin, die Rückstände beim Beklagten immer wieder abtragen zu können, kann den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nicht ausschließen (BGH, NJW 2006, 1348, 1351 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

    Gerade wenn sich diese Erwartung erfüllt, hierbei der Beklagte aber auf Kosten der übrigen Gläubiger, wie z.B. hier auf Kosten der AOK ..., deren letztes Ausstandsverzeichnis unbestritten vom 24.9.2004 datiert, begünstigt wurde, erfüllt sich der Tatbestand der Vorsatzanfechtung (BGH, NJW 2006, 1348/1351 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06
    Dann fehlt es an einer willensgeleiteten Rechtshandlung des Schuldners, wie sie § 133 Abs. 1 InsO voraussetzt (BGH, NJW 2005, 1121, 1122 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ).

    Die Möglichkeit zu selbstbestimmtem Handeln war damit noch gegeben (BGH, NJW 2005, 1121/1122 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; BGH, NJW 2006, 1348/1351 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

    Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung außerhalb des Dreimonatszeitraums sind grundsätzlich kongruente Deckungen (BGH, NJW 2003, 3347 f., [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] BGH, ZIP 2004, 1512/1513 [BGH 13.05.2004 - IX ZR 190/03] ; BGH, WM 2005, 564/565 f. [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ; BGH, NJW 2006, 1348 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).

  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom …

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06
    Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung außerhalb des Dreimonatszeitraums sind grundsätzlich kongruente Deckungen (BGH, NJW 2003, 3347 f., [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] BGH, ZIP 2004, 1512/1513 [BGH 13.05.2004 - IX ZR 190/03] ; BGH, WM 2005, 564/565 f. [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; BGH, NJW 2003, 3560 [BGH 17.07.2003 - IX ZR 272/02] ; BGH, NJW 2006, 1348 [BGH 08.12.2005 - IX ZR 182/01] ).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06
    Danach werden die Insolvenzgläubiger benachteiligt, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (vgl. auch BGH, NJW 1994, 449 f. [BGH 11.11.1993 - IX ZR 257/92] ).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

    Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 20 U 4101/06
    Bei dieser ist nämlich ausreichend, wenn sich der Nachteil erst nach Abschluss der Rechtshandlungen durch das Hinzutreten weiterer Umstände bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz verwirklicht (BGH, NJW 2000, 1259 [BGH 09.12.1999 - IX ZR 102/97] ).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Der erste Zugriff ist dann vielmehr zunächst erfolglos geblieben, die spätere Leistung beruht auf der eigenen freien Entscheidung des Schuldners (…ebenso MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 133 Rn. 9a a. E.;… vgl. auch Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch 3. Aufl. § 48 Rn. 9; Huber ZInsO 2005, 628, 631; OLG München OLGR München 2007, 533, 534).
  • LG Magdeburg, 02.09.2014 - 11 O 2259/13

    Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit der …

    Es musste angesichts des Zahlungsverhaltens der Insolvenzschuldnerin auch damit rechnen, dass neben den Arbeitnehmern auch Sozialversicherungsträger und Vermieter als weitere Gläubiger vorhanden waren, deren Befriedigung durch die streitgegenständlichen Zahlungen gefährdet wurden (OLG München, Urteil vom 28.03.2007, 20 U 4101/06, zitiert in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10044
OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07 (https://dejure.org/2007,10044)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.03.2007 - 5 W 8/07 (https://dejure.org/2007,10044)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. März 2007 - 5 W 8/07 (https://dejure.org/2007,10044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen externen Gründungsprüfer; Kostentragungslast im Falle eines Rechtsstreits im Insolvenzverfahren; Bestimmung des Umfangs der wirtschaftlichen Beteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits; Notwendigkeit der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 12.11.2003 - 13 W 104/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Abzug von geschätzten Masseverbindlichkeiten; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07
    Das Landgericht ist mit der überwiegend vertretenen Meinung zu Recht davon ausgegangen, dass am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich beteiligt nicht nur die Gläubiger sind, deren Forderungen der Insolvenzverwalter bereits festgestellt hat, sondern auch Gläubiger solcher Forderungen, die er zwar vorläufig mangels abschließender Prüfung noch bestreitet, ohne aber aufzuzeigen, dass durchgreifende Bedenken gegen die betreffenden Forderungen bestehen (etwa OLG Celle NZI 2004, 268 und Stein/Jonas/Bork ZPO, 22. Aufl. 2004, § 116 RdNr. 10).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05

    Prozesskostenhilfe: Grenze der Zumutbarkeit für die am Rechtsstreit des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07
    Das Landgericht ist weiterhin fehlerfrei davon ausgegangen, dass Gläubigern von Minimalforderungen eine Beteiligung an den Prozesskosten nicht zuzumuten ist und hat deswegen diejenigen Gläubiger von der Kostentragungspflicht ausgenommen, deren Anteil an den noch zu berücksichtigenden Anmeldungen in Höhe von rund 1, 7 Mio. EUR weniger als 1 % beträgt (mit OLG Koblenz OLGR 2006, 316).
  • OLG Schleswig, 07.05.1998 - 5 U 209/97

    Zumutbarkeit der Leistung eines Prozesskostenvorschusses ; Befreiung von der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07
    Der Einbezug des Finanzamtes (Gläubiger Nr. 15) in den Kreis der wirtschaftlich Beteiligten, denen eine Beteiligung an den Prozesskosten zuzumuten ist, unterliegt keinen Bedenken (vgl. Senat MDR 1998, 1306 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06 - 41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8319
OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06 - 41 (https://dejure.org/2007,8319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.04.2007 - 8 U 169/06 - 41 (https://dejure.org/2007,8319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. April 2007 - 8 U 169/06 - 41 (https://dejure.org/2007,8319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährungsunterbrechung bei Zwangsvollstreckung gegen Bürgen nach Untergang des Hauptschuldners; Verselbständigung der Bürgenschuld

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 767; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 769 Abs. 1; ; BGB § 197; ; BGB § 197 Abs. 2; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 212 n. F.; ; BGB § 212 Abs. 1; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 214 Abs. 1; ; BGB § 218 Abs. 2; ; BGB § 768; ; BGB § 768 Abs. 1; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 4; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 195 § 212 Abs. 1 Nr. 2 § 768
    Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld bei Wegfall des Schuldners als Rechtsperson aufgrund Löschung im Handelsregister

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld durch Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Bürgen bei Wegfall des Schuldners als Rechtsperson aufgrund einer Löschung im Handelsregister infolge Vermögenslosigkeit; Vollstreckungshandlungen als Unterbrechungsmaßnahmen gegenüber ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dabei kann er sich hierauf sogar dann noch berufen, wenn der Hauptschuldner wegen Vermögenslosigkeit und/oder Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist (BGH NJW 2003, 1250, 1251 unter II. 2.; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 unter II. 3.).

    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252;… OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8;… MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).

    Dies entspricht weder den gesetzlichen Vorgaben noch kann dies dem Urteil des BGH vom 28.01.2003 (NJW 2003, 1250 ff) entnommen werden.

    Dass dies ausreicht, bestätigt auch der BGH in seiner oben zitierten Entscheidung (NJW 2003, 1250 ff), in der er klar ausgeführt hat, dass es nach dem Wegfall der Hauptschuld und Verselbstständigung der Bürgenschuld zum Schutz des Gläubigers ausreichen muss, dass dieser Unterbrechungsmaßnahmen gegenüber dem Bürgen, die ja nur noch die (verselbständigte) Bürgenschuld betreffen können, ergreift.

    Andere abweichende Entscheidungen von Oberlandesgerichten (KG, NJW-RR 1999, 1206; KG-Report 2002, 294; OLG Celle, OLG-Report 2001, 87) liegen vor der maßgeblichen Entscheidung des BGH vom 28.01.2003 (NJW 2003, 1250 ff).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 10 U 28/05

    Bürgschaft: Auf Verjährung der Hauptschuld achten!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dabei kann er sich hierauf sogar dann noch berufen, wenn der Hauptschuldner wegen Vermögenslosigkeit und/oder Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist (BGH NJW 2003, 1250, 1251 unter II. 2.; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 unter II. 3.).

    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252;… OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8;… MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279;… OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

    Für seine gegenteilige Auffassung kann sich der Kläger auch nicht auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2005, 1495 f) berufen.

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8;… MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

    Etwas anderes lässt sich auch aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - nicht herleiten.

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Deren Geltendmachung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bürgschaftsklage vor Vollendung dieser Verjährung erhoben wurde (BGH NJW 1980, 1460 unter II. 4. a. = BGHZ 76, 223 ff.; NJW 1998, 2972, 2973 unter II. 1. = BGHZ 139, 214 ff.) oder der Bürge bereits rechtskräftig verurteilt wurde; er kann dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden (BGH NJW 1999, 278, 279 unter I. 2.).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279;… OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Deren Geltendmachung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bürgschaftsklage vor Vollendung dieser Verjährung erhoben wurde (BGH NJW 1980, 1460 unter II. 4. a. = BGHZ 76, 223 ff.; NJW 1998, 2972, 2973 unter II. 1. = BGHZ 139, 214 ff.) oder der Bürge bereits rechtskräftig verurteilt wurde; er kann dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden (BGH NJW 1999, 278, 279 unter I. 2.).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279;… OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Deren Geltendmachung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bürgschaftsklage vor Vollendung dieser Verjährung erhoben wurde (BGH NJW 1980, 1460 unter II. 4. a. = BGHZ 76, 223 ff.; NJW 1998, 2972, 2973 unter II. 1. = BGHZ 139, 214 ff.) oder der Bürge bereits rechtskräftig verurteilt wurde; er kann dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden (BGH NJW 1999, 278, 279 unter I. 2.).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279;… OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dies folgt aus dem Zweck der Bürgschaft, dem Gläubiger Sicherheit gerade für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu geben, was dazu führt, dass sie dann zwar vom Bestand der Hauptforderung unabhängig wird, eine irgendwie geartete Änderung des Inhalts oder des Umfangs der Haftung des Bürgen damit jedoch nicht verbunden ist (BGH NJW 1982, 875, 876 m. w. N.).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Danach steht dem Kläger hinsichtlich der titulierten Hauptforderung die aus §§ 768 Abs. 1, 195 BGB folgende Einrede der Verjährung und damit eine die Zwangsvollstreckung hindernde Einwendung nicht zu, da die Verjährungsfrist zunächst infolge des Haftbefehls des Amtsgerichts St. Wendel vom 21.10.2003 (Bl. 118) bezüglich der gesamten Hauptforderung neu begonnen hat und schließlich durch den Vollstreckungsauftrag vom 28.09.2006 (Bl. 215) und die daraufhin durch Beschluss des Senats vom 24.11.2006 (Bl. 216 f) gemäß § 769 Abs. 1 ZPO angeordnete Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken - 1 O 351/95 - vom 04.12.1995 erneut unterbrochen wurde (BGHZ 122, 287, 293 f).
  • KG, 13.07.1998 - 22 U 2238/97

    Beendigung eines Leasingverhältnisses durch Kündigung; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Andere abweichende Entscheidungen von Oberlandesgerichten (KG, NJW-RR 1999, 1206; KG-Report 2002, 294; OLG Celle, OLG-Report 2001, 87) liegen vor der maßgeblichen Entscheidung des BGH vom 28.01.2003 (NJW 2003, 1250 ff).
  • OLG München, 23.05.2005 - 5 W 1516/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06
    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252;… OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8;… MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).
  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 174/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • LG Hamburg, 02.07.2008 - 317 O 347/07

    Gewährleistungsbürgschaft: Fortbestand bei Untergang einer Bau-GmbH als …

    Diese Akzessorietät hat zur Folge, dass grundsätzlich nach § 767 BGB mit dem Erlöschen der Hauptschuld der Bürge frei wird, und zwar auch dann, wenn die Hauptschuld infolge des Untergangs des Hauptschuldners erlischt (vgl. BGHZ 82, 323; BGHZ 153, 337; OLG Saarbrücken, OLGR 07, 533; KG, NJW-RR 99, 25; KGR 02, 294).

    Kollidiert dieser mit dem Schutzzweck des Bürgschaftsvertrages, so kann die Bürgschaft als eigenständige Verbindlichkeit in vollem Umfang fortbestehen (BGHZ 82, 323; OLG Saarbrücken, OLGR 07, 533; KG, KGR 02, 294).

    Ein solcher Fall liegt anerkanntermaßen vor, wenn der Untergang des Hauptschuldners auf dessen Vermögensverfall beruht und die Hauptschuldner-GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wird (BGHZ 82, 323; BGHZ 153, 337; OLG Saarbrücken, OLGR 07, 533; KG, NJW-RR 99, 25).

  • KG, 06.06.2013 - 8 W 23/13

    Hemmung der Verjährung der Hauptschuld durch Erhebung der Bürgschaftsklage

    Ist der Bürge bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden, ist der Gläubiger, da eine erneute Klage gegen den Bürgen nicht in Betracht kommt, darauf angewiesen, innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist Unterbrechungshandlungen gemäß § 212 BGB vorzunehmen (vgl. insoweit auch das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5.4.2007 - 8 U 169/06 -, OLGR Saarbrücken 2007, 533).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.03.2007 - 16 WF 40/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8786
OLG Stuttgart, 02.03.2007 - 16 WF 40/07 (https://dejure.org/2007,8786)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2007 - 16 WF 40/07 (https://dejure.org/2007,8786)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2007 - 16 WF 40/07 (https://dejure.org/2007,8786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Umgangsrecht: Beschwerderecht bei einer Beiordnung "zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts"

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § 122; ; ZPO § 127

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 § 122 § 127
    Beschwer durch "bedingte" Bewilligung von Prozesskostenhilfe?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwer der hilfsbedürftigen Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1111
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2007 - 16 WF 40/07
    Die vorgenommene Einschränkung der Beiordnung beschwert somit nicht die hilfsbedürftige Partei, sondern den beigeordneten Rechtsanwalt, dem deshalb in solchen Fällen ein eigenes Beschwerderecht zugestanden wird (BAG, NJW 2005, 3083; BGH, NJW 2006, 3783 = FamRZ 2007, 37 m.w.N.).
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2007 - 16 WF 40/07
    Die vorgenommene Einschränkung der Beiordnung beschwert somit nicht die hilfsbedürftige Partei, sondern den beigeordneten Rechtsanwalt, dem deshalb in solchen Fällen ein eigenes Beschwerderecht zugestanden wird (BAG, NJW 2005, 3083; BGH, NJW 2006, 3783 = FamRZ 2007, 37 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    Rn. 12 Aber auch hinsichtlich der nach § 121 Abs. 3 ZPO eingeschränkten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten ist nach Ansicht des Senats - jedenfalls auch - die Partei selbst beschwerdeberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04, BGHZ 159, 376, juris Tz. 4 sowie Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06, NJW 2006, 3783 = FamRZ 2007, 37, juris Tz. 3; OLG Rostock - 1. Familiensenat -, Beschluss vom 24.11.2008 - 10 WF 196/08, JurBüro 2009, 97, juris Tz. 2; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2000 - 9 WF 189/99 u.a., FamRZ 2000, 1385, juris Tz. 1; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2008 - 4 So 75/08, NJW 2009, 1433, juris Tz. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.01.2008 - 4 WF 125/07, FamRZ 2008, 1355, juris Tz. 8;… MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 127 Rn. 14;… Musielak/Fischer, ZPO, 7. Aufl., § 127 Rn. 14;… Zöller/Geimer, a.a.O., § 127 Rn. 19; a.A. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 - 16 WF 40/07, FamRZ 2007, 1111, juris Tz. 2; jeweils m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 02.01.2026 - 1 Ta 338/25

    Beiordnung: Auswärtige Anwälte können PKH-Anspruch auf Reisekosten haben

    Rn. 9 Zwar wird vertreten, die eingeschränkte Beiordnung des Prozessbevollmächtigten beschwere die Partei nicht (Kammergericht, Beschluss vom 23.2.2011, Az.: 19 WF 14/11, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3.2007, Az.: 16 WF 40/07, juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07

    Beiordnung eines wohnortnahen RA

    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 WF 13/13

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Prüfung des Umfangs der Beiordnung eines …

    Denn gegen die eingeschränkte Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" kann sowohl der beigeordnete Rechtsanwalt als auch der bedürftige Beteiligte selbst Beschwerde einlegen (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2000, 1385; FamRZ 2005, 2005;… Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 127 Rn. 19;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr 2. Aufl., § 1 Rn. 73; siehe auch BGH, NJW 2004, 2749; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1111).
  • KG, 23.02.2011 - 19 WF 14/11

    Verfahrenskostenhilfe: Beschwerderecht der hilfsbedürftigen Partei bei Beiordnung …

    5 Notwendige Folge dieser zu Gunsten der Beteiligten eingreifende Sperrwirkung ist, dass sie durch die Einschränkung der Beiordnung nicht beschwert ist (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1111;… Müller-Raabe in: Gerold/Schmidt, 18. Auflage, § 46 RVG Rz. 38;… a.A. OLG Brandenburg a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2016 - 17 W 54/15
    Ob die gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und fristgerechte ( § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO ) eingelegte Beschwerde des Beklagten Ziff. 2 wegen fehlender Beschwer unzulässig ist (fehlende Beschwer und daher Unzulässigkeit bejahend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 - 16 WF 40/07 , juris Rn. 2 m.w.N.; fehlende Beschwer verneinend und daher Zulässigkeit annehmend: OLG Rostock…, Beschluss vom 17.01.2011 - 1 W 53/09 , juris Rn. 12 m.w.N.), kann letztlich dahingestellt bleiben, da die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist (vgl. zur Zulässigkeit des Offenlassen der Zulässigkeitsfrage bei einer unbegründeten Beschwerde: OLG Köln, Beschluss vom 27.02.1974- 17 W 11/74 , beck-online m.w.N.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 31.08.1995 - 20 W 352/95 , juris Rn. 7 m.w.N.;… so verfährt im Übrigen auch das BVerfG, vgl. nur Beschluss vom 20.04.1982 - 1 BvR 944/80 , juris Rn. 7 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6810
OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06 (https://dejure.org/2007,6810)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2007 - 16 Wx 267/06 (https://dejure.org/2007,6810)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 16 Wx 267/06 (https://dejure.org/2007,6810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei einer durch Entscheidung über die Erstbeschwerde inzwischen erledigten Rechtssache; Umfang der Zumutbarkeit der Verzögerung einer Gerichtsentscheidung für einen sich in Abschiebehaft befindlichen Betroffenen; Entscheidung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 19
    Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Rechtsschutzverweigerung im Abschiebeverfahren

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01

    Rechtsfolgen verspäteter Abfassung eines landesarbeitsgerichtlichen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
    Durch die überlange Verfahrensdauer wurde der Betroffene in seinem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt (st.Rspr. des BVerfG, zum Beispiel v. 11.12.2000, NJW 2001, 961; v. 15.11.200, NJW-RR 2002, 424; zuletzt NJW 2003, 2672).

    Wirkungsvoller Rechtsschutz bedeutet, dass das strittige Rechtsverhältnis in angemessener Zeit geklärt wird (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 424) .

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes in kindschaftsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
    Durch die überlange Verfahrensdauer wurde der Betroffene in seinem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt (st.Rspr. des BVerfG, zum Beispiel v. 11.12.2000, NJW 2001, 961; v. 15.11.200, NJW-RR 2002, 424; zuletzt NJW 2003, 2672).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 1 BvR 2222/02

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Untätigkeit der Gerichte

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
    Durch die überlange Verfahrensdauer wurde der Betroffene in seinem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt (st.Rspr. des BVerfG, zum Beispiel v. 11.12.2000, NJW 2001, 961; v. 15.11.200, NJW-RR 2002, 424; zuletzt NJW 2003, 2672).
  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 4 W 65/02

    Prozesskostenhilfeentscheidung: Untätigkeitsbeschwerde gegen die unzumutbare …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408;… ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
  • OLG Stuttgart, 20.01.1998 - 8 W 4/98

    Gegen eine behauptete Untätigkeit des Gerichts ist im Verfahren der Freiwilligen …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408;… ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
  • OLG Naumburg, 11.10.2005 - 8 WF 190/05

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408;… ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
  • OLG Bamberg, 20.02.2003 - 7 WF 35/03

    Untätigkeit eines Familiengerichts

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408;… ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
  • LG München II, 28.01.2010 - 6 T 218/10

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde im Betreuungsverfahren im Falle der …

    10 1.2 Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlichem Rechtsbehelf ist, dass eine über das Normalmaß hinausgehende, den Beteiligten unzumutbare Verzögerung dargetan würde und das Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht, das den Tatbestand der Rechtsverweigerung erfüllt (…BGH, NJW-RR 1995, S. 887; BGH, Beschluss v. 25.09.2008 - AnwZ (B) 15, 55/08;… OLG Köln, NJW-RR 2002, S. 1230; OLG Köln, FGPrax 2007, S. 194;… OLG Frankfurt, NJW 2007, S. 852;… Bassenge/Roth, a. a. O., § 19 FGG, Rz. 18;… Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., Anhang zu § 58, Rz. 67).
  • OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07

    Behandlung einer Beschwerde wegen Untätigkeit eines Landgerichts im …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - I-24 W 59/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16320
OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - I-24 W 59/06 (https://dejure.org/2006,16320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2006 - I-24 W 59/06 (https://dejure.org/2006,16320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2006 - I-24 W 59/06 (https://dejure.org/2006,16320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlegung eines frühen ersten Termins zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung wegen der zwingend vorgeschriebenen Teilnahme des Einzelrichters an einer Fortbildungsmaßnahme; Verstoß einer Verfügung des Landgerichts gegen den Beschleunigungsgrundsatz und das ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04

    Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 W 59/06
    Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230 ;… Zöller/Greger, 25. Aufl., § 252 ZPO Rn. 1;… Musielak, 4. Aufl., § 252 ZPO Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. vom 6. Juli 2004, 9 W 15/04).
  • OLG Celle, 17.03.1975 - 7 W 22/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 W 59/06
    Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230 ;… Zöller/Greger, 25. Aufl., § 252 ZPO Rn. 1;… Musielak, 4. Aufl., § 252 ZPO Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. vom 6. Juli 2004, 9 W 15/04).
  • OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16

    Unanfechtbarkeit einer Terminbestimmung des Gerichts

    Teilweise wird in diesem Zusammenhang § 252 ZPO analog angewandt, wenn die Aufhebung bzw. Verlegung einem faktischen Verfahrensstillstand gleichkommt (SächsLAG BeckRS 2012, 71091; OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 3049 (3050); OLG Düsseldorf OLGR 2007, 533).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch …

    Da die unberechtigte Ablehnung einer Terminsverlegung die Verletzung rechtlichen Gehörs bedeuten kann, wird entgegen § 227 Abs. 4 ZPO eine Anfechtbarkeit der Gerichtsentscheidung etwa in Fällen willkürlicher Ungleichbehandlung oder wenn die Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt, bejaht (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 227 Rn. 35;… Stöber in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 227 Rn. 28; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen eine Terminsverlegung um 4 Monate: OLG Düsseldorf 26.09.2006, 24 W 59/06, OLGR Düsseldorf 2007, 533; vgl. zum Fall einer Beschwerde bei Ablehnung eines Verlegungsgesuchs Brandenburgisches Oberlandesgericht 20.01.2009, 7 W 2/09, MDR 2009, 406; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen Ablehnung der Terminsaufhebung OLG München 30.12.1987, 5 W 3563/87 u. 3596/87, NJW-RR 1989, 64).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 9 Ta 20/08

    Zur Anfechtbarkeit eines Vertagungsbeschlusses im Wege der sofortigen Beschwerde …

    Eine entsprechende Anwendung dieser Norm wird befürwortet für Entscheidungen des Gerichts, mit denen faktisch ein Stillstand des Verfahrens herbeigeführt wird, so z. B. in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (vgl. etwa OLG Düsseldorf 26.09.2006 - I 24 W 59/06; OLG R Düsseldorf 2007, 533; vgl. auch LAG Köln 12.09.1995 - 6 Ta 160/95 - LAGE § 57 ArbGG 1979 Nr. 1).
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