Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei Berücksichtigung des Unternehmerlohns und der Ertragssteuern sowie des Verbots der Doppelverwertung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1375 Abs 1 BGB, § 1376 Abs 2 BGB, § 1378 Abs 1 BGB
Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei Berücksichtigung des Unternehmerlohns und der Ertragssteuern sowie des Verbots der Doppelverwertung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1375 Abs. 1, 1376 Abs. 2, 1378 Abs. 1
Goodwill einer freiberuflichen Praxis fällt als immaterieller Vermögenswert grundsätzlich in den Zugewinnausgleich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Einbeziehung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis als immaterieller Vermögenswert in den Zugewinnausgleich; Absetzten eines sich an den individuellen Verhältnissen des Inhabers orientierenden Unternehmerlohns bei der Bemessung eines Goodwills i.R.d. ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Einbeziehung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis als immaterieller Vermögenswert in den Zugewinnausgleich; Absetzten eines sich an den individuellen Verhältnissen des Inhabers orientierenden Unternehmerlohns bei der Bemessung eines Goodwills i.R.d. ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Goodwill einer Freiberufler-Praxis im Zugewinnausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Bewertung von freiberuflichen Praxen im Zugewinnausgleich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Goodwill einer Freiberufler-Praxis im Zugewinnausgleich
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung des Goodwills bei Zugewinnausgleich bei Freiberufler
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
BGH bekennt sich zur modifizierten Ertragswertmethode
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Bewertung des Goodwills und der freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zur Ermittlung des Wertes einer Arztpraxis im Rahmen des Zugewinnausgleiches
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.04.2011)
Bekenntnis zur modifizierten Ertragswertmethode
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zugewinn: Bewertung von Praxen, Immobilien, Wertpapieren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einbeziehung des Goodwill einer freiberuflichen Praxis in den Zugewinnausgleich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich bei freiberuflicher Praxis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich anlässlich Ehescheidung bei Selbstständigen und Freiberuflern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zugewinn: Bewertung von Praxen, Immobilien, Wertpapieren
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Einbeziehung des Goodwill einer freiberuflichen Praxis in den Zugewinnausgleich
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Streit über Auseinandersetzung einer Gemeinschaftspraxis
Verfahrensgang
- AG Halle/Westfalen, 03.05.2007 - 5a F 175/99
- OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
- BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Papierfundstellen
- BGHZ 188, 282
- NJW 2011, 999
- MDR 2011, 490
- DNotZ 2011, 856
- FamRZ 2011, 622
- FamRZ 2011, 705
- RNotZ 2011, 326 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (18)
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97
Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Dabei ist auf den objektiven (Verkehrs-) Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes abzustellen (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 18; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38).Rn. 20 Stattdessen hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung eine modifizierte Ertragswertmethode gebilligt, die sich an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen individuellen Unternehmerlohn des Inhabers absetzt (…vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44).
Lediglich in Fällen, in denen der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Ausscheidens aus einer Gemeinschaftspraxis eine Begrenzung des Abfindungsanspruchs (etwa auf den Substanzwert) vorsieht, kann dies Auswirkungen auf den objektiven Wert haben (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38; Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362;… Schröder in Schröder/Bergschneider Familienvermögensrecht 2. Aufl. Rn. 4.279 f.).
Rn. 23 c) Diese Bewertungsgrundsätze hat der Senat im Ansatz auch auf die Inhaberschaft oder Beteiligung an freiberuflichen Praxen angewandt, die ebenfalls über einen über den Substanzwert hinausgehenden immateriellen Wert in Form eines Goodwills verfügen können (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 15 ff. und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362).
Mit dem Goodwill bezahlt der Käufer einer freiberuflichen Praxis die Chance, die Mandanten des bisherigen Praxisinhabers oder Teilhabers zu übernehmen und auf dem vorhandenen Bestand und der gegebenen Konkurrenzsituation aufbauen zu können (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 20 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362).
Es kann sogar Fälle geben, in denen dem Ruf und Ansehen des Praxisinhabers eine solche überwiegende Bedeutung zukommt, dass dies einen Goodwill vollständig ausschließt oder jedenfalls deutlich herabsetzt (Senatsurteile vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 47).
Vielmehr ist auch insoweit nur der am Stichtag nachhaltig vorhandene Wert der Praxis oder des Praxisanteils zu erfassen, der sich in der bis dahin aufgebauten und zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Nutzungsmöglichkeit niederschlägt (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 21; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; Hoppenz FamRZ 2006, 1242, 1244; Borth FamRB 2002, 371, 374).
Rn. 27 aa) Im Hinblick darauf bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn sich der sachverständig beratene Tatrichter bei der Bemessung des Goodwills einer inhabergeführten Praxis im Wege einer modifizierten Ertragswertmethode an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen Unternehmerlohn absetzt (…vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44;… Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Rn. 75;… Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 1 Rn. 189, 222 ff.;… vgl. auch die Richtlinien zur Bewertung von Arztpraxen unter Ziff. D und die Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis unter Ziff. III 1 jeweils abgedruckt in Schröder Bewertung im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rn. 175 f. und Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Anhang 2 und 4).
Nur auf diese Weise kann der auf den derzeitigen Praxis(mit)inhaber bezogene Wert ausgeschieden werden, der auf dessen persönlichem Einsatz beruht und nicht auf einen Übernehmer übertragbar ist (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 23 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 364;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1376 BGB Rn. 23).
Rn. 30 Zwar beruht die Berücksichtigung des Wertes einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich wegen des Stichtagsbezugs nicht auf einem späteren Veräußerungsfall, sondern hebt darauf ab, dass der am Stichtag vorhandene Wert die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit auch für den Inhaber selbst weiterhin in sich birgt (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).
Auf diese Weise kann der Schuldner in die Lage versetzt werden, den Zugewinnausgleich ratenweise aus seinem künftigen laufenden Einkommen zu leisten (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 31 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363).
Rn. 45 Die Einbeziehung des objektiven Wertes freiberuflicher Praxen in den Zugewinnausgleich verstößt deswegen auch weder gegen die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG noch gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363).
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Dabei ist auf den objektiven (Verkehrs-) Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes abzustellen (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 18; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38).Rn. 20 Stattdessen hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung eine modifizierte Ertragswertmethode gebilligt, die sich an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen individuellen Unternehmerlohn des Inhabers absetzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44).
Rn. 23 c) Diese Bewertungsgrundsätze hat der Senat im Ansatz auch auf die Inhaberschaft oder Beteiligung an freiberuflichen Praxen angewandt, die ebenfalls über einen über den Substanzwert hinausgehenden immateriellen Wert in Form eines Goodwills verfügen können (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 15 ff. und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362).
Mit dem Goodwill bezahlt der Käufer einer freiberuflichen Praxis die Chance, die Mandanten des bisherigen Praxisinhabers oder Teilhabers zu übernehmen und auf dem vorhandenen Bestand und der gegebenen Konkurrenzsituation aufbauen zu können (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 20 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362).
Vielmehr ist auch insoweit nur der am Stichtag nachhaltig vorhandene Wert der Praxis oder des Praxisanteils zu erfassen, der sich in der bis dahin aufgebauten und zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Nutzungsmöglichkeit niederschlägt (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 21; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; Hoppenz FamRZ 2006, 1242, 1244; Borth FamRB 2002, 371, 374).
Rn. 27 aa) Im Hinblick darauf bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn sich der sachverständig beratene Tatrichter bei der Bemessung des Goodwills einer inhabergeführten Praxis im Wege einer modifizierten Ertragswertmethode an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen Unternehmerlohn absetzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44;… Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Rn. 75;… Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 1 Rn. 189, 222 ff.;… vgl. auch die Richtlinien zur Bewertung von Arztpraxen unter Ziff. D und die Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis unter Ziff. III 1 jeweils abgedruckt in Schröder Bewertung im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rn. 175 f. und Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Anhang 2 und 4).
Nur auf diese Weise kann der auf den derzeitigen Praxis(mit)inhaber bezogene Wert ausgeschieden werden, der auf dessen persönlichem Einsatz beruht und nicht auf einen Übernehmer übertragbar ist (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 23 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 364;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1376 BGB Rn. 23).
Insoweit handelt es sich um unvermeidbare Veräußerungskosten (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 32; vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 48 und vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1279;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1376 BGB Rn. 23;… Büte aaO Rn. 194; Kogel FamRZ 2004, 1337; aA Hoppenz FamRZ 2006, 449, 450; vgl. auch Tiedtke FamRZ 1990, 1188 ff. und Gernhuber NJW 1991, 2238, 2242 f.).
Zu einer Konkurrenz zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt kann es somit lediglich dann kommen, wenn zum Unterhalt auch der Vermögensstamm herangezogen wird (Senatsurteil BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 17; Hoppenz FamRZ 2006, 1242, 1243 und FamRZ 2008, 765, 766; Münch NJW 2008, 1201 f.).
Auf diese Weise kann der Schuldner in die Lage versetzt werden, den Zugewinnausgleich ratenweise aus seinem künftigen laufenden Einkommen zu leisten (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 31 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363).
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Dabei ist auf den objektiven (Verkehrs-) Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes abzustellen (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 18; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38).Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44 und vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 42/85 - FamRZ 1986, 776, 779).
Zudem kann die Erwartung künftigen Einkommens, die der individuellen Arbeitskraft des Inhabers zuzurechnen ist, nicht maßgebend sein, weil es beim Zugewinnausgleich nur auf das am Stichtag vorhandene Vermögen ankommt (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44;… Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Rn. 75;… Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 5. Aufl. § 1376 BGB Rn. 23).
Rn. 20 Stattdessen hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung eine modifizierte Ertragswertmethode gebilligt, die sich an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen individuellen Unternehmerlohn des Inhabers absetzt (…vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44).
Es kann sogar Fälle geben, in denen dem Ruf und Ansehen des Praxisinhabers eine solche überwiegende Bedeutung zukommt, dass dies einen Goodwill vollständig ausschließt oder jedenfalls deutlich herabsetzt (Senatsurteile vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 47).
Rn. 27 aa) Im Hinblick darauf bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn sich der sachverständig beratene Tatrichter bei der Bemessung des Goodwills einer inhabergeführten Praxis im Wege einer modifizierten Ertragswertmethode an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen Unternehmerlohn absetzt (…vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44;… Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Rn. 75;… Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 1 Rn. 189, 222 ff.;… vgl. auch die Richtlinien zur Bewertung von Arztpraxen unter Ziff. D und die Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis unter Ziff. III 1 jeweils abgedruckt in Schröder Bewertung im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rn. 175 f. und Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Anhang 2 und 4).
Insoweit handelt es sich um unvermeidbare Veräußerungskosten (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 32; vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 48 und vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1279;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1376 BGB Rn. 23;… Büte aaO Rn. 194; Kogel FamRZ 2004, 1337; aA Hoppenz FamRZ 2006, 449, 450; vgl. auch Tiedtke FamRZ 1990, 1188 ff. und Gernhuber NJW 1991, 2238, 2242 f.).
- BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78
Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Dabei ist auf den objektiven (Verkehrs-) Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes abzustellen (…Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 18; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38).Daneben ist auch der Geschäftswert zu berücksichtigen, der sich darin äußert, dass das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Substanzwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38; BGHZ 70, 224 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).
Denn der vermögenswerte Gehalt der Beteiligung liegt in der Mitberechtigung am Unternehmen und der anteiligen Nutzungsmöglichkeit des Unternehmenswertes (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38).
Lediglich in Fällen, in denen der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Ausscheidens aus einer Gemeinschaftspraxis eine Begrenzung des Abfindungsanspruchs (etwa auf den Substanzwert) vorsieht, kann dies Auswirkungen auf den objektiven Wert haben (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38; Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362;… Schröder in Schröder/Bergschneider Familienvermögensrecht 2. Aufl. Rn. 4.279 f.).
Rn. 30 Zwar beruht die Berücksichtigung des Wertes einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich wegen des Stichtagsbezugs nicht auf einem späteren Veräußerungsfall, sondern hebt darauf ab, dass der am Stichtag vorhandene Wert die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit auch für den Inhaber selbst weiterhin in sich birgt (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).
Die Bewertung, die mit dem Zugewinnausgleich stichtagsbezogen endgültig vorzunehmen ist, setzt aber voraus, dass die Praxis zu dem ermittelten Wert auch frei verwertbar ist (BGHZ 75, 195, 201 = FamRZ 1980, 37, 38 f.; BGHZ 70, 224, 226 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).
- BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Daneben ist auch der Geschäftswert zu berücksichtigen, der sich darin äußert, dass das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Substanzwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38; BGHZ 70, 224 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).Denn Angehörige eines freien Berufes erbringen regelmäßig eine höchstpersönliche Leistung, bei der Hilfskräfte lediglich für untergeordnete, nicht zum eigentlichen Berufsbild gehörende Tätigkeiten eingesetzt werden (BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).
Rn. 30 Zwar beruht die Berücksichtigung des Wertes einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich wegen des Stichtagsbezugs nicht auf einem späteren Veräußerungsfall, sondern hebt darauf ab, dass der am Stichtag vorhandene Wert die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit auch für den Inhaber selbst weiterhin in sich birgt (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).
Die Bewertung, die mit dem Zugewinnausgleich stichtagsbezogen endgültig vorzunehmen ist, setzt aber voraus, dass die Praxis zu dem ermittelten Wert auch frei verwertbar ist (BGHZ 75, 195, 201 = FamRZ 1980, 37, 38 f.; BGHZ 70, 224, 226 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).
- BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Sollten die Entnahmen über die Summe dieser beiden Positionen hinausgehen und damit den Vermögensstamm betreffen, wären sie unterhaltsrechtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen, weil insoweit auf einen objektiven Maßstab abzustellen ist (Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532 Rn. 27).Der Zugewinnausgleich kann unterhaltsrechtlich erst dann zu einer Änderung des geschuldeten Unterhalts führen, wenn er tatsächlich geleistet wird und Auswirkungen auf die Zuordnung der Vermögenserträge hat (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532 Rn. 33).
- BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09
Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Bei richtiger Handhabung der güterrechtlichen Vorschriften vermag der Gesamtschuldnerausgleich das Ergebnis des Zugewinnausgleichs allerdings nicht zu verfälschen (Senatsurteil vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 10/09 - FamRZ 2011, 25 Rn. 16).Im Ergebnis hat das regelmäßig zur Folge, dass Ehegatten, die als Gesamtschuldner haften, die gemeinsamen Verbindlichkeiten bei ihrem Endvermögen jeweils nur mit der Quote ansetzen können, die im Innenverhältnis auf sie entfällt (Senatsurteil vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 10/09 - FamRZ 2011, 25 Rn. 16).
- BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Daneben ist auch der Geschäftswert zu berücksichtigen, der sich darin äußert, dass das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Substanzwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38; BGHZ 70, 224 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).Die Bewertung, die mit dem Zugewinnausgleich stichtagsbezogen endgültig vorzunehmen ist, setzt aber voraus, dass die Praxis zu dem ermittelten Wert auch frei verwertbar ist (BGHZ 75, 195, 201 = FamRZ 1980, 37, 38 f.; BGHZ 70, 224, 226 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).
- BGH, 09.01.2008 - XII ZR 184/05
Ausgleichsansprüche eines Ehegatten wegen Tilgung einer gemeinsam eingegangenen …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Denn dies führt zu einer dem hälftigen Schuldenabtrag nahezu entsprechenden Reduzierung des Unterhalts und damit wirtschaftlich zu einer mittelbaren Beteiligung des Unterhaltsberechtigten am Schuldenabtrag (Senatsurteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 184/05 - FamRZ 2008, 602 Rn. 9). - BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Für das Verhältnis zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich gilt nichts anderes, auch wenn dies nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433). - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 289/02
Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten wegen der Tilgung gemeinsamer Schulden
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93
Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein …
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs
- BGH, 02.06.2010 - XII ZR 138/08
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen …
- BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01
Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die …
- BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …
- BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 42/85
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der …
- OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
Berücksichtigung des Wertes des Anteils eines Ehegatten an einer zahnärztlichen …
- BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08
Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei …
Rn. 17 1. Die Revision beanstandet ohne Erfolg, dass das Berufungsgericht der Wertermittlung der Steuerberaterpraxis die - modifizierte - Ertragswertmethode zugrunde gelegt hat (vgl. auch Senatsurteil vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622 Rn. 17 ff. m. Anm. Koch FamRZ 2011, 627 f. und Barth FamRZ 2011, 705 f.).Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (st. Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622 Rn. 16 und vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 100).
Nur auf diese Weise wird der auf den derzeitigen Praxisinhaber bezogene Wert eliminiert, der auf dessen Arbeit, persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruht und auf einen Übernehmer nicht übertragbar ist (Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622 Rn. 25, 28 und BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 23; vgl. auch Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 364).
Insoweit geht es um unvermeidbare Veräußerungskosten (Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622, Rn. 29 ff. und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 48 und vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 101).
Das erfordert eine Berücksichtigung der steuerrechtlich relevanten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bezogen auf diesen Zeitpunkt (vgl. auch Senatsurteil vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622 Rn. 30).
- BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12
Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten …
Ein solches Vorgehen hat der Senat für die Bewertung von freiberuflichen Praxen im Rahmen des sog. modifizierten Ertragswertverfahrens grundsätzlich gebilligt (vgl. Senatsurteil BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 42). - BGH, 08.11.2017 - XII ZR 108/16
Zugewinnausgleichsverfahren Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der …
Daher hat der Senat für solche Fälle eine modifizierte Ertragswertmethode gebilligt, die sich an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen Unternehmerlohn des Inhabers absetzt (Senatsurteil BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 19 f., 27 mwN).Denn nur auf diese Weise kann der auf den derzeitigen Inhaber bezogene Wert ausgeschieden werden, der auf dessen persönlichem Einsatz beruht und nicht auf den potenziellen Erwerber übertragbar ist (Senatsurteile BGHZ 188, 249 = FamRZ 2011, 1367 Rn. 29 und BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 28).
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege …
Nur auf diese Weise wird der auf den derzeitigen Inhaber bezogene Wert eliminiert, der auf dessen Arbeit, persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruht und auf einen Übernehmer nicht übertragbar ist (vgl. dazu auch Senatsurteile BGHZ 188, 249 = FamRZ 2011, 1367 Rn. 29 und BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 28). - BGH, 14.03.2018 - IV ZR 170/16
Pflichtteilsergänzungsanspruch der Abkömmlinge: Behandlung von Zinszahlungen des …
Rn. 21 Während intakter Ehe kann die grundsätzlich hälftige Beteiligung der Gesamtschuldner an den Belastungen vielmehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Weise überlagert werden, dass sich im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten eine andere Aufteilung ergibt (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90, FamRZ 1993, 676 unter B I 1 a [juris Rn. 26]; so auch BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09, BGHZ 188, 282 Rn. 53). - BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - keine Befugnis der …
Der Senat sieht zur Ermittlung des Verkehrswertes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 188, 282) eine modifizierte Ertragswertmethode als grundsätzlich geeignet an, wie sie auch von den Sachverständigen B. und I. angewandt worden ist (zum Begriff vgl Mittelstaedt in Rüping/Mittelstaedt, Abgabe, Kauf und Bewertung psychotherapeutischer Praxen, 2008, S 149 ff).Dieser kann sich etwa aus Faktoren wie der Infrastruktur des Standortes, der Art und Zusammensetzung des Patientenstamms, der Konkurrenzsituation, einer etwaigen Warteliste sowie dem Ruf und Ansehen des bisherigen Praxisinhabers und seiner Vernetzung etwa mit potentiellen Überweisern ergeben (vgl BGHZ 188, 282, 290 f).
Rn. 25 Dabei ist nicht zu beanstanden, wenn der immaterielle Wert grundsätzlich anhand der durchschnittlichen Erträge in der Vergangenheit unter Abzug eines Unternehmerlohns ermittelt wird (vgl BGHZ 188, 282, 291).
Entgegen der Auffassung des LSG geht es bei der Berücksichtigung eines kalkulatorischen Entgelts nicht um die Frage, ob ein materieller Anreiz für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Vergleich zur abhängigen Beschäftigung besteht, sondern darum, den auf den Übernehmer nicht übertragbaren Wert des persönlichen Einsatzes des derzeitigen Praxisinhabers in Abzug zu bringen (BGHZ 188, 282, 292).
Weitere Grundlage für den Rentenbarwertfaktor ist der Kapitalisierungszinsfuß, dem als Basiszinssatz regelmäßig der Zinssatz für Bundesanleihen zugrunde liegt, der durch einen Risikozuschlag angepasst wird (vgl BGHZ 188, 282, 296 f).
- FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 199/15
§ 5, §§ 3-7 ErbStG, §§ 1378, 1408 BGB
So sei von der Rechtsprechung anerkannt, in der Berechnung latente Steuern als wertmindernde Belastung zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 09.09.2011 XII ZR 40/09, BGHZ 188, 282).Vielmehr sei auch nach Auffassung des BGH neben dem sonstigen vorhandenen Vermögen stets auch das Unternehmensvermögen mit dem vollen Wert in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (BGH-Urteil vom 09.02.2011 XII ZR 40/09, BGHZ 188, 282).
- BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12
Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen …
Daneben kann insbesondere auch der Geschäftswert (Goodwill) zu berücksichtigen sein, der sich darin äußert, dass das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Substanzwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (Senatsurteil BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 22; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39). - BGH, 05.12.2018 - XII ZR 116/17
Zugewinnausgleich: Liquidationswert als unterste Grenze des Unternehmenswerts; …
Rn. 24 aa) Der Substanzwert eines Unternehmens ist grundsätzlich mit dem Betrag zu bemessen, mit dem die Gesamtheit aller materiellen Wirtschaftsgüter im Falle eines Unternehmensverkaufs auf den gedachten Erwerber übergeht (vgl. Senatsurteile BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 21 und vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 42/85 - FamRZ 1986, 776, 779). - BGH, 22.11.2017 - XII ZB 230/17
Zugewinnausgleich: Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag
Dabei wird zur Ermittlung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis über den Substanzwert am Stichtag hinaus auch der übertragbare Teil des ideellen Werts (Goodwill) am Stichtag berücksichtigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 188, 249 = FamRZ 2011, 1367 und BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622). - OLG Hamm, 14.04.2016 - 14 UF 237/15
Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei eines Ehegatten im Rahmen des …
- BFH, 27.09.2017 - II R 15/15
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für …
- OLG München, 14.01.2021 - 26 UF 358/20
Zum Auskunftsanspruch bei Unveräußerlichkeit eines Anteils an einer GmbB
- BGH, 23.02.2022 - XII ZB 38/21
Auskunftserteilung als Anspruch eines Ehegatten über das Vermögen zum Zeitpunkt …
- BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Reichweite der Auskunftspflicht und Umfang der Belegvorlage eines selbständigen …
- OLG Hamm, 24.10.2023 - 13 UF 124/22
Notariat; offene Forderungen; Auskunft; Zugewinnausgleich; modifizierte …
- OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
Nutzungsvergütungsansprüche in der Trennungszeit
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14
Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?
- OLG Stuttgart, 17.07.2024 - 16 UF 144/23
Beschwerde gegen die Entscheidung der Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen …
- OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB-Gesellschafters
- FG Köln, 25.08.2021 - 4 K 3129/16
- OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Versagung der Vollstreckbarerklärung …
- LG Hagen, 24.05.2012 - 4 O 330/09
Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung aus einem Rechtsanwaltsvertrag …
- AG Köln, 02.02.2017 - 321 F 9/15
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10 - 116, 5 W 312/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 888 ZPO, § 2314 Abs 1 S 3 BGB
Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis - Deutsches Notarinstitut
ZPO § 888; BGB § 2314 Abs. 1 S. 3
Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis - notar-drkotz.de
Pflichtteilsanspruch - Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 2314
Anforderungen an Form und Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses - rechtsportal.de
Zwangsgeld gemäß § 888 ZPO; sofortige Beschwerde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Pflichtteil: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an Form und Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 11.11.2010 - 2 O 4/10
- OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10 - 116, 5 W 312/10
Papierfundstellen
- RNotZ 2011, 326 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (16)
- OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Rn. 9 Diese Verpflichtung, durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses Auskunft zu erteilen, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Köln, Beschl. v. 29.8.2008 - 2 W 66/08; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).Rn. 11 Die Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416 dargelegt.
Ein solches soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten und genügt deshalb den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105;… Schlüter in: Erman, BGB, 12. Aufl. 2008, § 2314 Rdn. 5).
Eine sich hierin erschöpfende Urkunde ist kein notarielles Nachlassverzeichnis (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416;… Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 41).
Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse bildet der Streitwert für das Hauptsacheverfahren (OLG Köln, OLGR Köln 2009, 675; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).
Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet, bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07; OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Allerdings besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft, wenn der Schuldner in Folge Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (BGH, Urt. v. 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 - NJW 1983, 2243; Senat, Beschl.v. 29.8.2006, 5 W 72/06-26; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381). - BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Ein ergänzender Auskunftsanspruch besteht darüber hinaus in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (BGH, Urt. v. 28.02.1989 - XI ZR 91/88 - BGHZ 107, 104; Senat, Beschl. v. 20.11.2006 - 5 W 236/06-70).
- OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06
Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Allerdings besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft, wenn der Schuldner in Folge Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (…BGH, Urt. v. 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 - NJW 1983, 2243; Senat, Beschl.v. 29.8.2006, 5 W 72/06-26; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381). - BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06
Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Rn. 10 Der Schuldner hat seine Verpflichtung nicht erfüllt (zur Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Zwangsvollstreckungsverfahren siehe BGH, Beschl. v. 22.9.2005 - I ZB 4/05 - GuT 2005, 256 betreffend § 887 ZPO; BGH, Beschl. v. 3.7.2008 - I ZB 87/06 - NJW 2008, 2919, betreffend § 888 ZPO). - OLG Düsseldorf, 31.07.2007 - 7 W 60/07
Zu den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis im Sinne des § 2314 …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Ein solches soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten und genügt deshalb den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105;… Schlüter in: Erman, BGB, 12. Aufl. 2008, § 2314 Rdn. 5). - OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01
Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Eine sich hierin erschöpfende Urkunde ist kein notarielles Nachlassverzeichnis (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416;… Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 41). - OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09
Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Rn. 32 Der Festsetzung eines Zwangsgelds steht auch nicht entgegen, dass es dem Schuldner trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war, der titulierten Auskunftspflicht zu entsprechen (zu diesem Aspekt siehe OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 584). - BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Allerdings besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft, wenn der Schuldner in Folge Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (…BGH, Urt. v. 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 - NJW 1983, 2243; Senat, Beschl.v. 29.8.2006, 5 W 72/06-26; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381). - OLG Köln, 18.08.2008 - 19 W 24/08
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse bildet der Streitwert für das Hauptsacheverfahren (OLG Köln, OLGR Köln 2009, 675; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 4/05
Beachtlichkeit des Einwands der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 19.10.2005 - 7 W 70/05
Pflichtteilergänungsanspruch nach § 2325 BGB bei Ausschlagung der Erbschaft durch …
- OLG Köln, 29.08.2008 - 2 W 66/08
Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren
- OLG Brandenburg, 23.11.2007 - 7 W 68/07
Umfang der Auskunftspflicht aus Nachlaßverwaltung bei lange zurückliegendem …
- OLG Köln, 17.01.1997 - 3 W 52/96
Bilanz, vertretbare/unvertretbare Handlung, Zwangsgeld, Verschluden
- OLG Rostock, 04.08.2008 - 1 W 28/08
Rechtsmittel bei Erfüllung der mit Zwangsgeldanordnung belegten Handlung
- OLG Stuttgart, 26.01.2016 - 19 W 78/15
Pflichtteilsrecht: Ermittlungspflicht des Erben hinsichtlich eventueller …
Dieses Interesse entspricht dem Zwangsgeldbetrag (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 3. Juli 2012 - 1 WF 306/12;… FamRZ 2013, 656 f. [Rz. 38 bei juris]; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28. Januar 2011 - 5 W 312/10 - 116, 5 W 312/10;… FamRZ 2011, 1258 f. [Rz. 37 bei juris] m.w.N.). - BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17
Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses …
Deshalb richtet sich die Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses insgesamt nach § 888 ZPO (OLG München, NJW 1969, 436; OLG Frankfurt, RPfleger 1977, 184 f.; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 180; OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 584; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 19 W 67/14, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2017, 524;… Staudinger/Herzog, BGB, 2015, § 2314 Rn. 172 mwN; für den Fall der Verurteilung zur Wertermittlung durch einen Sachverständigen gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB: BGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - IV ZB 9/14, NJW 2015, 623 Rn. 67).Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 W 495/13, juris; jeweils mwN).
- BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19
Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (…Senatsurteil vom 6. März 1952 - IV ZR 16/51 aaO; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (…OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 [juris Rn. 31]), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (…OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18;… vgl. ferner Staudinger/Herzog, BGB §§ 2303 bis 2345 (2015), § 2314 Rn. 85;… MüKo-BGB/Lange, 8. Aufl. § 2314 Rn. 28;… Bamberger/J. Mayer, BGB 3. Aufl. § 2314 Rn. 14;… BeckOK-BGB/Müller-Engels, § 2314 Rn. 21 [Stand: 1. Februar 2020]).
- OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten
Er wird daher die zum Nachlass gehörenden Konten selbständig umfassend prüfen, zumal er verpflichtet sein kann, die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall auf Anhaltspunkte für unentgeltliche Zuwendungen durchzusehen (…BVerfG ZEV 2016, 578 Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.3.2014 - 2 W 495/13 -, ZEV 2014, 308; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10 - 116 -, juris, ZEV 2011, 373; zusammenfassend Weidlich, Die neuere Rechtsprechung zum notariellen Nachlassverzeichnis: eine kritische Bestandsaufnahme, ZEV 2017, 241 ff). - LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses, notarielles …
Auch besteht ein ergänzender Auskunftsanspruch darüber hinaus in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10).Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (BGH, Beschl. v. 13.09.2018 - I ZB 109/17, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10).
Der Notar ist verpflichtet, die Banken, die ihm vom Auskunftspflichtigen genannt werden, selbst anzuschreiben und um abschließende und vollständige Auskunft über alle Aktiva und Passiva der Erblasserin zum Todeszeitpunkt zu bitten, einschließlich der Angabe von Wertpapieren, Depots, Schließfächern und sonstiger Anlagen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10, juris).
Die Aussagekraft der Antwort kann grundsätzlich nicht ohne Kenntnis des Wortlautes der Anfrage beurteilt werden könne (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10, juris).
Ohne entsprechende Anhaltspunkte ist der Notar nicht gehalten, in alle Richtungen zu ermitteln, um Nachlassvermögen aufzuspüren (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10) und bei einzelnen Geldinstituten, die in der Nähe des Wohnsitzes des Erblassers Filialen unterhalten, Nachfrage zu halten.
- OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und …
Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner kein Privatverzeichnis vorzulegen, sondern Auskunft durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses zu erteilen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2013, § 888 Rn. 3 zum Stichwort "Auskunft" m.w.N.).Welchen Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S.v. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB zu genügen hat, ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m.w.N.).
Maßstab hierfür ist, welche naheliegenden Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (s. nochmals OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m.w.N.).
Soweit etwas anderes dann gilt, wenn bereits aufgrund der zwischen den Parteien unstreitigen Sachlage offenkundig ist, dass die dem Gläubiger gegebenen Auskünfte unglaubhaft oder unvollständig sind, oder aber die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris), sind dahingehende Umstände vom Beschwerdegegner noch nicht einmal im Ansatz dargetan worden.
- OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben!
Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner kein Privatverzeichnis vorzulegen, sondern Auskunft durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses zu erteilen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris;… Zöller/Sföber, ZPO, 30. Aufl. -, § 888 Rn. 3 zum Stichwort "Auskunft" m. w. N.).Welchen Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis i. S. v. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB zu genügen hat, ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m. w. N.).
Maßstab hierfür ist, welche naheliegenden Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (s. nochmals OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m. w. N.).
Ein ergänzender Auskunftsanspruch besteht darüber hinaus in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris).
- OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20
Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten
So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff;… Staudinger/Herzog aaO Rn 85;… BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum Ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f). - OLG Zweibrücken, 09.12.2025 - 5 U 82/24
Datenschutz von Mietern beim Verkauf der Immobilie
Soweit sie sich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.01.2011 (Az.: 5 W 312/10) auf eine fehlende "Ermittlung" bezieht, geht dies fehl, da sich die dort thematisierte Ermittlung eines Nachlassbestandes auf die Pflichten des mit der Erstellung eines - vorliegend nicht in Rede stehenden - notariellen Verzeichnisses beauftragten Notars beziehen und daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sind. - LG Kassel, 21.03.2018 - 7 O 1218/17
Pflichtteilsentziehung - Unwirksamkeit und Auskunftsanspruch über …
Eine sich hierin erschöpfende Urkunde ist jedenfalls kein ausreichendes notarielles Nachlassverzeichnis (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 [OLG Saarbrücken 28.01.2011 - 5 W 312/10-116] , m.w.N.).Zum Todeszeitpunkt waren aber lediglich 2.656,38 EUR auf dem Konto (Nr. "....." ) bei der "....." vorhanden.Da dieses bei der "....." bekannt ist, hätte der Notar aufgrund seiner Ermittlungspflicht im Hinblick auf etwaige Schenkungen die Kontoauszüge der letzten 10 Lebensjahre einholen, überprüfen und dem Nachlassverzeichnis beifügen müssen (…BeckOK BGB/G. Müller BGB § 2314 Rn. 22-24; OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 [OLG Saarbrücken 28.01.2011 - 5 W 312/10-116] ; OLG Stuttgart ZEV 2016, 330 [OLG Stuttgart 26.01.2016 - 19 W 78/15] ).
Eine Pflicht zur Ermittlung in alle Richtung, quasi ins Blaue hinein, hat auch der Notar nicht (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 [OLG Saarbrücken 28.01.2011 - 5 W 312/10-116] ).
- OLG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 W 67/14
Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer Auskunft gegenüber einem …
- OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19
Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung
- OLG Hamm, 15.01.2015 - 10 W 132/14
Anwendung ausländischen Erbrechts bei deutscher Staatsangehörigkeit des …
- OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 …
- LG Berlin, 13.11.2018 - 57 O 104/17
Notarielles Nachlassverzeichnis - Pflichten eines Notars bei Erstellung
- LG Berlin, 11.12.2018 - 57 O 104/17
Pflichtteilsrecht: Pflichten eines Notars im Zusammenhang mit der Erstellung …
- OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines …
- OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 19 W 3/14
Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses: Vollstreckung …
- LG Bad Kreuznach, 20.04.2023 - 4 OH 11/22
Notarielle Amtstätigkeit: Verweigerung der Erstellung eines notariellen …
- OLG Düsseldorf, 30.07.2021 - 7 U 13/20
Ansprüche auf ergänzende Auskünfte über einen Nachlass und Vorlage von im …
- OLG Frankfurt, 13.10.2020 - 26 W 23/20
Anordnung von Zwangsgeld gemäß § 888 ZPO
- OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
- OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch …
- LG Bielefeld, 16.01.2019 - 3 O 138/18
- LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis
- OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
Ermittlungspflicht des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses
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Rechtsprechung
| BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige Ungleichbehandlung iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000 - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 47 Nr 1 BNotO, § 48a BNotO, Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000
Nichtannahmebeschluss: Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige Ungleichbehandlung iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000 - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - Deutsches Notarinstitut
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; AEUV Art. 267 Abs. 3; BNotO §§ 47 Nr. 1, 48a; EGRL 78/2000 Art. 6 Abs. 1
Berufsrecht: Altersgrenze von 70 Jahren zulässig und europarechtskonform (gerechte Verteilung der Berufschancen zwischen Generationen) - Wolters Kluwer
Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof im Falle einer Rechtsfrage hinsichtlich des altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt; Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof im Falle einer bereits den Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof betreffenden ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof im Falle einer Rechtsfrage hinsichtlich des altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt; Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof im Falle einer bereits den Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof betreffenden ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 03.08.2009 - 2 X (Not) 8/09
- BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09
- BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1131
- RNotZ 2011, 326 (Ls.)
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Europäischen Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; stRspr).Rn. 7 Das Bundesverfassungsgericht überprüft allerdings nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 88 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).
Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 82, 159 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 90;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).
Eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann insbesondere dann vorliegen, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ); zu verneinen ist in diesen Fällen allerdings ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bereits dann, wenn das nationale Gericht die entscheidungserhebliche Frage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet hat (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 90).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Rn. 7 Das Bundesverfassungsgericht überprüft allerdings nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 88 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 90;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).
Eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann insbesondere dann vorliegen, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ); zu verneinen ist in diesen Fällen allerdings ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bereits dann, wenn das nationale Gericht die entscheidungserhebliche Frage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 90).
- BVerfG, 10.11.2010 - 1 BvR 2065/10
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Rn. 7 Das Bundesverfassungsgericht überprüft allerdings nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 88 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 82, 159 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, juris, Rn. 90; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).
Dabei kommt es für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 48; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).
- BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen …
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Dabei kommt es für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 48;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23).Rn. 8 Nach der ständigen Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Fachgericht Gründe anzugeben, die zeigen, ob es sich hinsichtlich des europäischen Rechts ausreichend kundig gemacht hat, und die so dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 10, 19 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, S. 1267 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2036/05 -, NVwZ 2007, S. 942 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, NVwZ 2008, S. 780 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ).
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Bei der Prüfung dieser Merkmale durfte der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - C-144/04 -, Slg. 2005 I-9981,10037, Rn. 63;… Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 -, NJW 2007, S. 3339 , Rn. 68; Urteil vom 12. Januar 2010 - C-341/08 -, juris) von einem weiten Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten ausgehen. - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Gemeinschaftsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende gemeinschaftsrechtliche Frage bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 "C.I.L.F.I.T." -, Slg. 1982, S. 03415, Rn. 21). - BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
"Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des …
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Dabei kommt es für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 48;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, juris, Rn. 23). - EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Bei der Prüfung dieser Merkmale durfte der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…vgl. Urteil vom 22. November 2005 - C-144/04 -, Slg. 2005 I-9981,10037, Rn. 63; Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 -, NJW 2007, S. 3339 , Rn. 68; Urteil vom 12. Januar 2010 - C-341/08 -, juris) von einem weiten Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten ausgehen. - BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99
Zur Vorlagepflicht an den EuGH
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Rn. 8 Nach der ständigen Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Fachgericht Gründe anzugeben, die zeigen, ob es sich hinsichtlich des europäischen Rechts ausreichend kundig gemacht hat, und die so dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 10, 19 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, S. 1267 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2036/05 -, NVwZ 2007, S. 942 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, NVwZ 2008, S. 780 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ). - BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
Auszug aus BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10
Rn. 8 Nach der ständigen Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Fachgericht Gründe anzugeben, die zeigen, ob es sich hinsichtlich des europäischen Rechts ausreichend kundig gemacht hat, und die so dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 10, 19 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, S. 1267 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2036/05 -, NVwZ 2007, S. 942 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, NVwZ 2008, S. 780 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ). - BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03
Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren
- BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05
Verfassungsmäßigkeit der durch das TEHG auferlegten Beschränkungen
- BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09
Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit …
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 264/06
Pflicht zur Vorlage an den EuGH in einem aktienrechtlichen Verfahren
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
- OLG Köln, 03.08.2009 - 2 X (Not) 8/09
Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für die Ausübung des Notaramts
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23
Altersgrenze Anwaltsnotare - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche …
Rn. 114 (2) Die Altersgrenze des vollendeten siebzigsten Lebensjahres ist ein Mittel, mit dem auch eine gerechte Verteilung der Berufschancen zwischen den Generationen bezweckt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10 -, juris, Rn. 13). - BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Die Altersgrenze ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl mit deutschem Verfassungsrecht als auch mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/78 und Art. 21 Abs. 1 GrCh vereinbar (…BGH, Beschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 11/13, DNotZ 2014, 313 [juris Rn. 3 mwN]; vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 21/13, DNotZ 2014, 553 [juris Rn. 4, 11 mwN]; vom 24. November 2014 - NotZ(Brfg) 5/14, DNotZ 2015, 227 [juris Rn. 5 ff. mwN]; vom 16. März 2015 - NotZ(Brfg) 10/14, DNotZ 2015, 633 [juris Rn. 3 f.]; BVerfG, NJW 2011, 1131 Rn. 11 f.; Beschluss vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 1313/14, juris Rn. 6).Deshalb dient die Regelung einem beschäftigungspolitischen Ziel im Sinn des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 (BVerfG, NJW 2011, 1131 Rn. 13).
Rn. 18 bb) Soweit - in der Folge der Entscheidung des Unionsgerichtshofs vom 21. Juli 2011 (…C-159/10, C-160-10, Slg. 2011, I-6919 Rn. 32 ff. - Fuchs und Köhler) diesem Ziel die Erwägung angefügt worden ist, dass auch die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit eines Notars, seine Tätigkeit über eine bestimmte Altersgrenze hinaus auszuüben, vermieden werden solle (vgl. BVerfG, NJW 2011, 1131 Rn. 13), steht auch dieses Ziel - worauf der Kläger zu Recht hinweist (Gutachten zur Europarechtskonformität der Altersgrenze nach § 48a BNotO, S. 16 f.) - entgegen der Ansicht des Beklagten nach der bisherigen Rechtsprechung nicht für sich allein, sondern soll - wie die Vermeidung der Überalterung - jüngeren Bewerbern den Zugang zum Notaramt ermöglichen, was sich schon aus dem Wortlaut ergibt ("die Personalplanung zu optimieren und damit etwaigen Rechtsstreitigkeiten ... vorzubeugen"; EuGH…, Urteil vom 21. Juli 2011, aaO Rn. 50 - Fuchs und Köhler; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 2. April 2020 - C-670/18, NVwZ 2020, 1339 Rn. 33 - Commune di Gesturi).
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung …
Mit seiner Entscheidung folgt der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwalts Cruz Villalón vom 19. Mai 2011, der ebenfalls ausgeführt hatte, dass der Europäische Gerichtshof sich schon zuvor für eine engere Auslegung der Ausnahmeregelung in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG ausgesprochen "und sie letztlich allgemein auf sozialpolitische Ziele eingeschränkt" habe (…Schlussanträge vom 19. Mai 2011, juris, Rn. 73; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10 -, NJW 2011, S. 1131 ).
- BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 5/14
Erlöschen des Notaramts wegen Erreichens der Altersgrenze
Rn. 5 1. Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch die Senatsbeschlüsse vom 17. März 2014 (NotZ(Brfg) 21/13, ZNotP 2014, 111) und vom 22. März 2010 (NotZ 16/09, BGHZ 185, 30) sowie durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2011 (1 BvR 2870/10, NJW 2011, 1131) und vom 27. Juni 2014 (1 BvR 1313/14), mit denen die Verfassungsbeschwerden gegen diese Entscheidungen zurückgewiesen worden sind, bereits - weitgehend - zum Nachteil des Klägers geklärt.Der Senat nimmt insoweit auf die Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 22. März 2010 (…NotZ 16/09, aaO Rn. 32 ff.; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2011, 1131 Rn. 14) und vom 25. November 2013 (NotZ(Brfg) 11/12 aaO Rn. 14 und - NotZ(Brfg) 12/13 aaO Rn. 14) Bezug.
- OLG Köln, 10.02.2022 - Not 5/21
Feststellungsklage gegen die Altershöchstgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare; …
Diese Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt und als tragfähig erachtet (BVerfG, Beschluss vom 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10, ZNotP 2011, 191 ff., juris Rn. 13).Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV zur Wirksamkeit der Altersgrenze des § 48a BNotO hat der Bundesgerichtshof wiederholt für nicht erforderlich erachtet (BGH…, Beschluss vom 16.03.2015 - NotZ (Brfg) 10/14, DNotZ 2015, 633 ff., juris Rn. 6), was das Bundesverfassungsgericht ebenfalls gebilligt hat (BVerfG, Beschluss vom 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10, ZNotP 2011, 191 ff., juris Rn. 14).
- BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 15/11
Berufsrecht für Notare: Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare; …
Sie verstößt insbesondere nicht gegen das - einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellende und durch die Richtlinie 2000/78 EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisierte - Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, BGHZ 185, 30 Rn. 22 ff.; BVerfG, NJW 2011, 1131).Denn ohne die gesetzliche Altersgrenze wäre für die Besetzung der nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehenden Stellen (§ 4 Satz 1 BNotO) nicht mit der erforderlichen Vorhersehbarkeit und Planbarkeit gewährleistet, dass lebensältere Notare die ihnen zugewiesenen Stellen für lebensjüngere Bewerber frei machen (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, aaO Rn. 28 f.; BVerfG DNotZ 1993, 260; NJW 2011, 1131 Rn. 12 f.).
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 22. März 2010 (…NotZ 10/09, BGHZ 185, 30 Rn. 32) Bezug genommen, die durch das Vorbringen des Klägers nicht entkräftet werden (vgl. auch Bundesverfassungsgericht NJW 2011, 1131).
- BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 11/13
Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze
Rn. 3 Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch den Senatsbeschluss vom 22. März 2010 (NotZ 16/09, BGHZ 185, 30) und den die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung zurückweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2011 (1 BvR 2870/10, NJW 2011, 1131) zum Nachteil des Klägers geklärt.Der Senat nimmt insoweit zunächst auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 22. März 2010 (…NotZ 16/09, BGHZ 185, 31 Rn. 32 ff; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2011, 1131 Rn. 14) Bezug.
- BVerfG, 27.06.2014 - 1 BvR 1313/14
Nichtannahmebeschluss: Erlöschen des Notaramts mit Vollendung des 70. …
Rn. 6 1. Die gesetzliche Regelung, nach der das Notaramt durch Erreichen der Altersgrenze erlischt (§ 47 Nr. 1, § 48a der Bundesnotarordnung - BNotO), ist vom Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt insbesondere mit Blick auf die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) geprüft worden, blieb jedoch verfassungsrechtlich stets ohne Beanstandung (…vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 1992 - 1 BvR 1581/91 -, NJW 1993, S. 1575; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10 -, NJW 2011, S. 1131).Gegen diese Rechtsprechung ist von Verfassungs wegen nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10 -, NJW 2011, S. 1131).
- BGH, 27.05.2019 - NotZ(Brfg) 7/18
Diskriminierung durch Altersgrenze für erstmalige Bestellung zum Notar
Dabei kann offenbleiben, ob die Anwendungsbereiche der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Abl. EG L 303/16, im Folgenden: Richtlinie) und des Diskriminierungsverbots nach Art. 21 Abs. 1 EU-Grundrechts-Charta das notarielle Berufsrecht erfassen, was der erkennende Senat bislang stets verneint hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 21/13, NJW-RR 2014, 1085 Rn. 10 f. [zur EU-Grundrechts-Charta]; vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 11/13, NJW-RR 2014, 631 Rn. 4 [Richtlinie], - NotZ(Brfg) 12/13 Rn. 4, juris [Richtlinie]; vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, BGHZ 185, 30 Rn. 14 ff. [Richtlinie]; vom 26. November 2007 - NotZ 23/07, BGHZ 174, 273 Rn. 25 ff. [Richtlinie]; offenlassend BVerfG, NJW 2011, 1131 Rn. 11). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10
Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar
Rn. 38 bb) Die Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur und die Entlastung des Arbeitsmarktes sind Ziele, die eine Ungleichbehandlung wegen des Alters rechtfertigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10 -, NJW 2011, 1131 [1132]).Rn. 48 c) Ist demnach die Vereinbarkeit der allgemeinen Altersgrenze mit europarechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs offenkundig, so scheidet eine diesbezügliche Vorlage dorthin aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10 -, NJW 2011, 1131 [1132]).
- BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 8/13
Rechtmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare
- BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 21/13
Erlöschen des Notaramts: Vereinbarkeit der Altersgrenze für Notare mit der …
- BGH, 13.11.2023 - NotZ(Brfg) 7/22
Notarsache: Vereinbarkeit der Altersgrenze für Notare mit deutschem …
- BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 12/13
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Notare
- LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
Öffentlicher Dienst - Ablehnung einer Bewerbung - Erreichen der Regelaltersgrenze
- OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 2 U 165/16
Wettbewerbsverstoß bei einer Fahrzeugwerbung ohne Angabe des Kraftstoffverbrauchs …
- OLG Stuttgart, 22.10.2015 - 2 U 35/15
- OLG Köln, 24.01.2013 - 2 X (Not) 17/12
Vereinbarkeit der Altersgrenze für die notarielle Berufsausübung mit …
- BGH, 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 6/11
Zulassung der Berufung in Notarsachen: Anforderung an die hinreichende Darlegung …
- BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 1/10 BH
- OLG Frankfurt, 30.05.2014 - 2 Not 7/13
Altersgrenze für Notare nach §§ 47, 48 a BNotO
- OLG Bremen, 16.09.2022 - 2 Not 1/22
Vereinbarkeit der Altersgrenze für Notare mit dem Grundgesetz und Unionsrecht
- VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter in einem am …
- BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 9/10
Statthaftigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des …
- OLG Köln, 24.01.2013 - 2 X (Not) 13/12
Wirksamkeit der Altersgrenze von 70 Jahren für Notare
- BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 2/10 BH
- OLG Köln, 12.03.2013 - 2 X (Not) 9/12
Wirksamkeit der Altersgrenze von 70 Jahren für Notare
- OLG Köln, 10.05.2011 - 2 VA (Not) 11/10
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Notare
- BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 4/10 BH
- BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 3/10 BH
- OLG Köln, 10.10.2011 - 2 X (Not) 12/10
Verfassungsmäßigkeit des altersbedingten Ausscheidens aus dem Amt als Notar
- VG Neustadt, 12.02.2014 - 1 K 962/13
Zum Anspruch auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit eines Polizeibeamten über den …
- BGH, 21.02.2011 - NotZ 9/10
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.09.2010 - I-15 W 448/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
FamFG §§ 105; 343; 344
Internationale Zuständigkeit des Nachlassgerichts - rechtsportal.de
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entgegennahme einer Erbausschlagungserklärung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entgegennahme einer Erbausschlagungserklärung
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen - 39 VI 548/10
- OLG Hamm, 02.09.2010 - I-15 W 448/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 666
- DNotZ 2011, 389
- FamRZ 2011, 1535
- RNotZ 2011, 326 (Ls.)
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Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2011 - V ZB 219/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufsrecht der Notare: Abgrenzung zwischen der Hinterlegungsanweisung und dem zugrundeliegenden Vertrag im Falle einer unklaren Hinterlegungsanweisung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 BNotO
Berufsrecht der Notare: Abgrenzung zwischen der Hinterlegungsanweisung und dem zugrundeliegenden Vertrag im Falle einer unklaren Hinterlegungsanweisung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 BNotO
Berufsrecht der Notare: Abgrenzung zwischen der Hinterlegungsanweisung und dem zugrundeliegenden Vertrag im Falle einer unklaren Hinterlegungsanweisung - Deutsches Notarinstitut
BNotO § 15 Abs. 2 S. 3; FamFG §§ 70 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 71
Hinterlegungsanweisung: Bei unklarer Anweisung kann Notar die Herausgabe bis zur Klärung verweigern - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herausgabepflicht eines Notars bezüglich eines bei ihm hinterlegten Schecks ggü. einem Beteiligten bei eventueller vorrangiger Herausgabepflicht ggü. einem anderen Beteiligten
- ra.de
- rechtsportal.de
Herausgabepflicht eines Notars bezüglich eines bei ihm hinterlegten Schecks ggü. einem Beteiligten bei eventueller vorrangiger Herausgabepflicht ggü. einem anderen Beteiligten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Beschwerdeverfahren, Amtspflichten des Notars bei Verwahrungsgeschäft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 15.07.2010 - 5 T 111/10
- BGH, 20.01.2011 - V ZB 219/10
Papierfundstellen
- RNotZ 2011, 326 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2000 - IX ZR 41/99
Auslegung einer Hinterlegungsanweisung durch den Notar
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 219/10
Rn. 7 a) Grundsätzlich darf der Notar den Inhalt der ihm erteilten Hinterlegungsanweisung nicht entgegen deren Wortlaut durch Auslegung des zwischen den Beteiligten geschlossenen Vertrags ermitteln, weil sich Inhalt und Umfang seiner Amtspflichten aus den an ihn gerichteten Weisungen ergeben, die er streng zu befolgen und mit peinlicher Genauigkeit zu beachten hat, wobei es auf Umstände außerhalb des Treuhandauftrags nicht ankommt; der Inhalt eines zwischen den Beteiligten vereinbarten Vertrags einschließlich einer - eventuell - darin enthaltenen Hinterlegungsvereinbarung ist nicht Bestandteil der davon zu unterscheidenden Hinterlegungsanweisung, weshalb der Notar den Vertragsinhalt nicht durch Auslegung zu ermitteln hat (BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - IX ZR 41/99, NJW 2000, 1644 mwN).
- BGH, 01.10.2015 - V ZB 171/14
Notarbeschwerdeverfahren: Berechtigte Amtsverweigerung des Notars hinsichtlich …
Er hat auch nicht den Vertragsinhalt durch Auslegung zu ermitteln (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011- V ZB 219/10, juris Rn. 7).Rn. 15 (1) Bei der Auslegung ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es entscheidend auf die dem Notar erteilte Weisung, dagegen nicht auf die Umstände außerhalb des Treuhandauftrags ankommt und dass es nicht Aufgabe des Notars ist, den Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags zu ermitteln, auch wenn er ihn selbst entworfen hat (BGH, Urteil vom 10. Februar 2000- IX ZR 41/99, NJW 2000, 1644; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 219/10, juris Rn. 7).
Das hat der Senat für die Fälle unvollständiger oder unklarer Weisungen entschieden (Senat…, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 33; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 219/10, juris Rn. 15).
- BGH, 18.02.2021 - V ZB 28/20
Notarbeschwerdeverfahren: Weisung beider Parteien zur Löschung einer …
Für den Inhalt einer gemeinsamen Anweisung ist in erster Linie deren Wortlaut maßgeblich, und es ist nicht Sache des Notars oder des Beschwerdegerichts, den Inhalt der Anweisung abweichend von ihrem Wortlaut auszulegen (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 33; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 219/10, RNotZ 2011, 326 Rn. 7;… Beschluss vom 26. September 2019 - V ZB 41/19, DNotZ 2020, 522 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - IX ZR 41/99, NJW 2000, 1644). - BGH, 29.09.2011 - V ZB 241/10
Weigerung eines Notars zur Auszahlung eines hinterlegten Geldbetrags im …
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht bindet den Senat unabhängig davon, ob der von dem Beschwerdegericht bejahte Zulassungsgrund - was hier zu verneinen sein dürfte - gegeben ist (§ 70 Abs. 2 Satz 2 FamFG; vgl. auch Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 219/10, juris Rn. 5).Eine Verwahrungsanweisung muss der Notar mit peinlicher Genauigkeit beachten (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 219/10, juris Rn. 7;… Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - III ZR 294/02, NJW-RR 2003, 1434, 1435; Urteil vom 10. Februar 2000 - IX ZR 41/99, NJW 2000, 1644), wobei er den Inhalt der ihm erteilten Verwahrungsanweisung grundsätzlich nicht entgegen deren Wortlaut durch Auslegung des zwischen den Beteiligten geschlossenen Vertrags ermitteln darf (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 219/10, juris Rn. 7 mwN).
- LG Karlsruhe, 05.04.2023 - 11 T 268/22
Beschwerde gegen den Vorbescheid des Notars über die Vollziehung eines …
Er hat auch nicht den Vertragsinhalt durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 219/10 Rn. 7, juris;… Beschluss vom 01.10.2015 - V ZB 171/14 Rn. 12, juris).Rn. 64 Der Notar und das Beschwerdegericht dürfen den genauen Inhalt dieser (im Detail nicht eindeutigen) Klausel nicht durch Auslegung ermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 219/10 Rn. 7, juris;… Beschluss vom 01.10.2015 - V ZB 171/14 Rn. 12, juris).
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