Rechtsprechung
| BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 9 c; GG Art. 9 Abs. 1; BGB § 138
Zum Prüfungsrecht des Registergerichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anmeldung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister; Pflicht zur Verzinsung des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Gesellschafters; Materielles Prüfungsrecht des Registergerichts bei der Eintragung einer Gesellschaft; Eine Abfindung unter dem ...
- Wolters Kluwer
Anmeldung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister; Pflicht zur Verzinsung des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Gesellschafters; Materielles Prüfungsrecht des Registergerichts bei der Eintragung einer Gesellschaft; Eine Abfindung unter dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 06.04.1982 - R 231/82
- LG Aschaffenburg, 01.06.1982 - KT 5/82
- BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Papierfundstellen
- ZIP 1983, 57
- MDR 1983, 407
- Rpfleger 1983, 14
- BayObLGZ 1982, 368
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 126/81
Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung bezeichnete, noch nicht erledigte Eintragungshindernis - Abfindungsregelung in § 18 Abs. 2 der Satzung -, nicht aber die Entscheidung über die (Gesamt -) Anmeldung selbst (BayObLGZ 1978, 182/163; 1979, 458/459; 1982, 41/43).Die Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers, wonach dein Registergericht jegliches materielles Prüfungsrecht deshalb abzusprechen sei, weil der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung im Handelsregister nicht eingetragen werde (vgl. BayObLGZ 1982, 41/4-4), läßt sich, somit mit der geltenden Rechtslage nicht in Einklang bringen.
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BGH, 12.06.1975 - II ZB 12/73
Einziehung eines Geschäftsanteils
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Die heute überwiegende Auffassung kann wie folgt zusammengefaßt werden (vgl. BGHZ 32, 151/156; 65, 22/27; BGH WPM 1977, 1276/1277 f; Baumbach/Hueck Einf. 3 vor § 34 GmbHG ; Hachenburg/Ulmer Anhang § 34 GmbHG RdNr. 55; Scholz/Winter § 15 GmbHG RdNr. 95; Kuhn WPM 1978, 598/604 f.; Priester GmbH - Rdsch. 1981, 206/210):.
- BGH, 29.05.1978 - II ZR 52/77
Nichtigkeit einer Abfindungsklausel - Begriff der Buchwertabfindung - Anspruch …
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Es hat sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.5.1978 (BB 1978, 1333 = NJW 1979, 104 = WPM 1978, 1044; vgl. hierzu Ulmer NJW 1979, 81, Flume NJW 1979, 902 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77], Esch NJW 1979, 1390 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77], Schilling ZGR 1979, 419 sowie Huber ZGR 1980, 177) berufen. - BGH, 07.04.1960 - II ZR 69/58
Einziehung eines Geschäftsanteils
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Die heute überwiegende Auffassung kann wie folgt zusammengefaßt werden (vgl. BGHZ 32, 151/156; 65, 22/27; BGH WPM 1977, 1276/1277 f; Baumbach/Hueck Einf. 3 vor § 34 GmbHG ; Hachenburg/Ulmer Anhang § 34 GmbHG RdNr. 55; Scholz/Winter § 15 GmbHG RdNr. 95; Kuhn WPM 1978, 598/604 f.; Priester GmbH - Rdsch. 1981, 206/210):. - BGH, 11.04.1979 - IV ZR 77/78
Getrenntleben bei Hilfeleistungen zu Gunsten eines hilfebedürftigen Ehegatten
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Es hat sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.5.1978 (BB 1978, 1333 = NJW 1979, 104 = WPM 1978, 1044; vgl. hierzu Ulmer NJW 1979, 81, Flume NJW 1979, 902 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77], Esch NJW 1979, 1390 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77], Schilling ZGR 1979, 419 sowie Huber ZGR 1980, 177) berufen. - BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Die Beschwerdebefugnis des anmeldeberechtigten Geschäftsführers ( § 7 Abs. 1 , § 78 GmbHG ) ergibt sich schon aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92/95 und BayObLGZ 1981, 44/40). - BayObLG, 20.12.1979 - BReg. 1 Z 84/79
Zu den Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung bezeichnete, noch nicht erledigte Eintragungshindernis - Abfindungsregelung in § 18 Abs. 2 der Satzung -, nicht aber die Entscheidung über die (Gesamt -) Anmeldung selbst (BayObLGZ 1978, 182/163; 1979, 458/459; 1982, 41/43). - BGH, 04.07.1977 - II ZB 4/77
Eintritt einer GmbH in eine offene Handelsgesellschaft - Unzulässigkeit der …
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Bei dieser Sach- und Rechtslage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob eine etwaige Nichtigkeit einzelner Satzungsbestimmungen die sofortige Zurückweisung der Anmeldung rechtfertigen könnte (BayObLG 1, 508 - OLGE 2, 516; OLG Hamburg DNotZ 1950, 427; LG Mannheim BB 1957 448 und 492;… Barz in GroßKomm. AktG 3. Aufl. Anm. 2, Kraft in Kölner Kommentar zum AktG RdNr. 6, je zu § 38) oder ob es auf die Bedeutung der in Rede stehenden nichtigen Einzelbestimmung für die GmbH und ihre Gesellschafter ankommt (KG HRR 1937 Nr. 1108; Hachenburg/Ulmer RdNr. 12, Scholz/ Winter RdNr. 3, je zu § 10 GmbHG ; vgl. auch BGH NJW 1977, 1879/1880). - BayObLG, 26.02.1981 - BReg. 3 Z 5/81
Auszug aus BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82
Die Beschwerdebefugnis des anmeldeberechtigten Geschäftsführers ( § 7 Abs. 1 , § 78 GmbHG ) ergibt sich schon aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92/95 und BayObLGZ 1981, 44/40). - BayObLG, 06.07.1978 - BReg. 1 Z 74/78
- OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 22 U 3/09
Zulässigkeit einer Abfindungsbeschränkung im Falle des Ausscheidens eines …
Rn. 69 Das BayObLG hat eine Abfindungsregelung für wirksam gehalten, die keine Verzinsung des Abfindungsguthabens bei einer Fälligkeit in spätestens sechs Jahren vorsah (GmbHR 1983, 270 f.). - BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
Bestellung besonderer Vertreter durch den Vorstand eines eingetragenen Vereins
Eine Prüfung im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Satzung findet nicht statt, da zum Kernbereich der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG ) auch die Vereinsautonomie gehört, also das von § 25 BGB angesprochene Recht des Vereins, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1982, 368/373). - BayObLG, 30.08.1983 - BReg. 3 Z 116/83
Verneinung der gesetzlichen Bestellunghindernisse in der Versicherung eines …
Der anmeldepflichtige Geschäftsführer (§ 67 Abs. 1 GmbHG ) ist zur Einlegung der weiteren Beschwerde schon deshalb befugt, weil seine Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 368/370).Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung bezeichnete, noch nicht erledigte Eintragungshindernis - Inhalt der Versicherung eines Liquidators -, nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (BayObLGZ 1979, 458/459; 1982, 368/370).
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 6/93
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in einer nicht ordnungsgemäß …
Die Eintragung eines nichtigen Beschlusses in das Handelsregister ist unzulässig (vgl. BayObLGZ 1982, 368/371;… Keidel/Winkler FGG 13.Aufl. § 127 Rn. 13 m.w.Nachw.;… Scholz/Karsten Schmidt GmbHG 7.Aufl. § 45 Rn. 83, Rowedder/Koppensteiner GmbHG 2.Aufl. § 47 Rn. 92, Hachenburg/Raiser Anh. § 47 Rn. 84, je m.w.Nachw.; W.Vogel Gesellschafterbeschlüsse und Gesellschafterversammlung 2.Aufl. S.210; vgl. auch Baums Eintragung und Löschung von Gesellschafterbeschlüssen 1981, S.51 f.). - OLG Hamm, 18.12.1995 - 15 W 413/95
Übernahme von Geschäftsanteilen einer GmbH durch eine Gesellschaft bürgerlichen …
Die Anmeldung einer Satzungsänderung zur Eintragung ins Handelsregister hat das Registergericht zu prüfen, ob die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften oder allgemeine Grundsätze des Gesellschaftsrechts nichtig sind (vgl. BayObLGZ 1982, 368, 371). - OLG Karlsruhe, 12.10.1993 - 11 Wx 48/93 Bei der Anmeldung einer GmbH hat das Registergericht die Rechtswirksamkeit des Gesellschaftsvertrages zu prüfen (BayObLGZ 1982, 368).
- BayObLG, 13.07.1983 - BReg. 3 Z 122/82
Zur Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil und zum Nachweis der …
Die beteiligten Anmelder sind auch zur Einlegung der weiteren Beschwerde befugt, weil ihre Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1982, 368, 370). - BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85
Zum Prüfungsrecht des Registerrichters
Eine über die Rechtskontrolle hinausgehende Zweckmäßigkeitskontrolle griffe in unzulässiger Weise in die Satzungsgestaltungsfreiheit ein, die der Gesellschaft in Art. 9 Abs. 1 GG als Grundrecht garantiert ist (BayObLGZ 1982, 368 [hier: II (220) 276 a-b]). - BayObLG, 12.03.1984 - BReg. 3 Z 27/84
Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister
Die Beteiligten zu 1) bis 3) sind zur Einlegung der weiteren Beschwerde schon deshalb berechtigt, weil das Landgericht ihre Erstbeschwerden zurückgewiesen hat (§ 29 Abs. 4, § 20 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92 /95 sowie BayObLGZ 1982, 368/370). - BayObLG, 21.05.1987 - BReg. 3 Z 81/87
Frist für Jahresabschlußerstellung von kleiner Kapitalgesellschaft
Das Registergericht hat bei der Anmeldung einer GmbH die Rechtswirksamkeit des Gesellschaftsvertrags zu prüfen (BayObLGZ 1982, 368). - LG Köln, 27.12.1983 - 11 T 366/83
Kenntlichmachung der Zusammengehörigkeit von Abgeschlossenheitsbescheinigung und …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster; Fenster; Umbau; Zustimmung; Eigentümergemeinschaft; Verwalter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II - 6 T 1474/81
- BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Papierfundstellen
- MDR 1983, 134
- Rpfleger 1983, 14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Eigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 6.4.1982 BReg. 2 Z 41/81).Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).
Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum; …
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).
b) Die Rechtsbeschwerde stellt nicht in Abrede, daß es sich bei dem Einbau des neuen Dachfensters sowie der Vergrößerung und Umgestaltung der beiden Giebelfenster in der Westfassade des Anwesens um über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehende - nur den Zwecken der Antragstellerin dienende - bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 5 WEG , § 3 TE) handeln würde (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; 1982, 69/74 f.; Senatsbeschluß vom 6.4.1982, w.o.).
- BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung; …
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Eigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 6.4.1982 BReg. 2 Z 41/81).Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).
Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75
Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag; …
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).b) Die Rechtsbeschwerde stellt nicht in Abrede, daß es sich bei dem Einbau des neuen Dachfensters sowie der Vergrößerung und Umgestaltung der beiden Giebelfenster in der Westfassade des Anwesens um über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehende - nur den Zwecken der Antragstellerin dienende - bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 5 WEG , § 3 TE) handeln würde (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; 1982, 69/74 f.; Senatsbeschluß vom 6.4.1982, w.o.).
- BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74
Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne …
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Eigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 6.4.1982 BReg. 2 Z 41/81). - BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Die Tatsache der für den geplanten Aus- und Umbau erteilten öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung vermag an dem gefundenen Ergebnis nichts zu ändern, da diese nicht in das zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Wohnanlage bestehende privatrechtliche Rechtsverhältnis eingreift (vgl. Art. 74 Abs. 6 BayBO; BayObLG Beschluß vom 6.4.1982, w.o.; BayObLGZ 1978, 214/218 hinsichtlich einer Gaststättenkonzession und Senatsbeschluß vom 13.7.1982 BReg. 2 Z 66/81 bezüglich einer staatlich genehmigten Amateur-Funkanlage;… Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 22 RdNr. 54). - BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die …
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1981, 21/29; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74/75) - abzusehen. - BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den …
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.). - OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 3 W 14/77
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.). - BayObLG, 03.08.1979 - BReg. 2 Z 24/78
Auszug aus BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.). - OLG Frankfurt, 17.08.1979 - 20 W 357/79
- BayObLG, 13.07.1982 - 2 Z 66/81
- BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 41/81
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| BayObLG, 23.07.1982 - 2 Z 77/81 |
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- Rpfleger 1983, 14
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FGG § 20 Abs. 2; HGB §§ 24, 143
Beschwerderecht bei mehreren Anmeldepflichtigen - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 1030
- Rpfleger 1983, 14
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Rechtsprechung
| BayObLG, 18.11.1982 - BReg. 3 Z 32/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 14
- Rpfleger 1983, 73
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - BReg. 3 Z 32/82
Ist nach diesen Grundsätzen die Firma im Handelsregister zu Unrecht gelöscht, so kann die unzutreffende Löschung, die ihrerseits eine Eintragung darstellt, nach FGG § 142 wiederum gelöscht und die Firma als noch in Liquidation befindlich wieder eingetragen werden (Vergleiche BGH, 1979-06-21, IX ZR 69/75, LM Nr. 1 zu § 157 HGB, NJW 1979, 1987).Ist nach diesen Grundsätzen die Firma im Handelsregister zu Unrecht gelöscht, so kann die unzutreffende Löschung, die ihrerseits eine Eintragung darstellt, nach FGG § 142 wiederum gelöscht und die Firma als noch in Liquidation befindlich wieder eingetragen werden (Vergleiche BGH, 1979-06-21, IX ZR 69/75, LM Nr. 1 zu § 157 HGB = NJW 1979, 1987).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 26.08.1982 - 2 Z 53/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 14
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle …
In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236;… Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 23.07.1982 - BReg. 1 Z 91/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 14
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Rechtsprechung
| BayObLG, 13.07.1982 - 2 Z 66/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 14
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen …
Dabei ist nach § 139 BGB zu beurteilen, ob der Eigentümerbeschluß ganz oder nur teilweise für ungültig zu erklären ist, also teilweise aufrechterhalten bleiben kann (BayObLG WEM 1982, 33/34; Senatsbeschluß vom 13.7.1982 BReg. 2 Z 66/81; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1979, 265). - BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster; …
Die Tatsache der für den geplanten Aus- und Umbau erteilten öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung vermag an dem gefundenen Ergebnis nichts zu ändern, da diese nicht in das zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Wohnanlage bestehende privatrechtliche Rechtsverhältnis eingreift (vgl. Art. 74 Abs. 6 BayBO; BayObLG Beschluß vom 6.4.1982, w.o.; BayObLGZ 1978, 214/218 hinsichtlich einer Gaststättenkonzession und Senatsbeschluß vom 13.7.1982 BReg. 2 Z 66/81 bezüglich einer staatlich genehmigten Amateur-Funkanlage;… Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 22 RdNr. 54).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 12.07.1982 - 2 Z 55/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 14
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