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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1993
BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99 (https://dejure.org/2000,1993)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.2000 - 1Z BR 150/99 (https://dejure.org/2000,1993)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 1Z BR 150/99 (https://dejure.org/2000,1993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FGG § 56g; ; BGB § ... 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1836c; ; BGB § 1836c Nr. 2; ; BGB § 1836e Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1; ; BSHG § 88; ; BSHG § 92c Abs. 3; ; InsO § 324 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 287

  • Anwaltsblatt

    § 1836 BGB

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Nachlaßpflegers, Verfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung der Vergütung für ein Nachlaßpfleger; Anordnung einer Nachlaßpflegschaft; Umfang und Bedeutung der Tätigkeit eines Nachlaßpfegers; Ausschluß der Vergütung des Nachlaßpfleger aufgrund Mittellosigkeit des Erben; Anforderungen an die Mittellosigkeit eines Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1392
  • FamRZ 2000, 1447
  • AnwBl 2001, 302
  • AnwBl 2001, 303
  • Rpfleger 2000, 331
  • BayObLGZ 2000, 26
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (11)

  • KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94

    Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Für eine Ausnahme etwa in dem Sinn, daß eine Vergütung nicht bewilligt werden kann, wenn kein Aktivnachlaß vorhanden ist (vgl. dazu KG Rpfleger 1995, 356 m.w.N.), ist angesichts der klaren gesetzlichen Regelung im Rahmen berufsmäßiger Führung der Pflegschaft kein Raum mehr.

    (a) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlaßpflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlaß selbst abzustellen (…ebenso Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer § 1960 Rn. 27, Jochum/fohl Rn. 691 ff.).

    Soweit das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) zu dieser Frage zu dem vor dem 1.1.1999 geltenden Recht eine andere Auffassung vertreten hat, folgt der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht.

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Allerdings ist bisher nicht geklärt, ob die Höhe des insoweit maßgeblichen Stundensatzes durch die Regeln des § 1 Abs. 1 BVormVG begrenzt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 375).

    Alle anderen Umstände, insbesondere die nutzbaren Fachkenntnisse sowie die Schwierigkeit der Tätigkeit, sind bei der Festsetzung des Stundensatzes zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1999, 375, Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 9 ff. mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch § 1 Abs. 1 BVormVG).

    Sie liegt derzeit dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor (vgl. Vorlagebeschluß des 3. Zivilsenats vom 15.12.1999, BayObLGZ 1999, 375).

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Maßgebend sind die für die Tätigkeit des Nachlaßpflegers bestimmenden Merkmale, nämlich Dauer, Umfang, Bedeutung und Tragweite der Pflegergeschäfte sowie das Maß der damit verbundenen Verantwortung, aber im Hinblick auf den Wortlaut des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. ("Vermögen des Mündels") auch und zu einem wesentlichen Teil die Größe des zum Nachlaß zählenden Aktivvermögens (BayObLGZ 1993, 325/329; BayObLG FamRZ 1999, 255).

    Die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2 %, bei "kleineren" von 3 % bis 5 % des Aktivnachlasses auszugehen, kann allerdings als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses herangezogen werden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand, als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325/330).

    bb) Die Entscheidung über die Höhe der Vergütung für die im Jahr 1998 erbrachten Tätigkeiten steht im pflichtgemäßem Ermessen des Tatrichters (vgl. BayObLGZ 1993, 325/327).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Es besteht kein Anlaß, den Nachlaß und damit den (oft nicht einmal bekannten) Erben, dessen Vermögensverhältnisse bei der Nachlaßpflegschaft wie dargelegt auch im übrigen für die Frage der Mittellosigkeit nicht berücksichtigt werden, auf Kosten der Allgemeinheit zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1995, 395/398).
  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    aa) Bei der Feststellung des Zeitaufwands des Pflegers steht dem Tatrichter nach allgemeiner Meinung ein Schätzungsermessen gemäß § 287 ZPO zu (vgl. nur BayObLGZ 1998, 65/69, Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 15; eingehend zur Nachprüfung und Feststellung Zimmermann FamRZ 1998, 521/527).
  • BayObLG, 05.10.1993 - 1Z BR 39/93

    Bewilligung einer Vergütung für den Nachlasspfleger; Ermessen des …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Der Senat hat bereits früher ausgesprochen, daß in einem solchen Fall die bewilligte Vergütung mindestens den Umfang der gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB a.F. vorgesehene Vergütung erreichen muß (BayObLG FamRZ 1994, 590/591).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Daher gelten, mangels anderslautender Übergangsregelung, für dieses Verfahren, insbesondere auch für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Vergütungsentscheidung, die verfahrensrechtlichen Vorschriften in der Fassung, die sie durch dieses Gesetz gefunden haben (vgl. BayObLGZ 1999, 121./122 und 123/124;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Damit galt für die Vergütung der Tätigkeit des Nachlaßpflegers bis zum 31.12.1998 § 1836 BGB in der bis zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Fassung (Senatsbeschluß vom 23.12.1999 Az.: 1Z BR 204/98; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    aa) Die Nachlaßpflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayObLGZ 1982, 284/289;… Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).
  • BayObLG, 17.06.1998 - 1Z BR 51/98

    Vergütung des Nachlasspflegers bei einem kleinen Nachlass

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
    Maßgebend sind die für die Tätigkeit des Nachlaßpflegers bestimmenden Merkmale, nämlich Dauer, Umfang, Bedeutung und Tragweite der Pflegergeschäfte sowie das Maß der damit verbundenen Verantwortung, aber im Hinblick auf den Wortlaut des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. ("Vermögen des Mündels") auch und zu einem wesentlichen Teil die Größe des zum Nachlaß zählenden Aktivvermögens (BayObLGZ 1993, 325/329; BayObLG FamRZ 1999, 255).
  • BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98

    Höhe der Vergütung des Nachlaßpflegers

  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Das gilt insbesondere auch für die Nachlasspflegschaft, wie sich aus § 75 S. 1 FGG ergibt (BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1393).

    Ausgeschlossen ist es aber nicht, dass ein die Vergütung deckender Aktivnachlass nicht oder nicht mehr vorhanden ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394).

    Es gehört auch zu seinen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass vorhandene Vermögenswerte bei Bedarf für die Abgeltung seines Vergütungsanspruchs zur Verfügung stehen (BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1395).

    In einem solchen Fall bedarf es aus Gründen des Vertrauensschutzes keiner ausdrücklichen nachträglichen Feststellung im Sinn von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB zumindest dann, wenn der Nachlasspfleger wie hier bereits vor dem Jahr 1999 eine Vergütung erhalten hat und somit vom Nachlassgericht die Berufsmäßigkeit seiner Tätigkeit anerkannt worden ist (BGH, NJW 2002, 366; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394;… MüKo/Wagenitz, vor § 1835, Rdn. 30;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, Rdn. 747).

    Da sich die vergütungsrechtlichen Grundlagen im Laufe der von dem Beschwerdeführer geführten Nachlasspflegschaft geändert hatten und Übergangsvorschriften nicht vorgesehen waren, richteten sich seine Vergütungsansprüche ab dem 1. Januar 1999 nach neuem Recht (BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1393).

  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05

    Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger …

    Die Nachlasspflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayObLGZ 1982, 284/289 und 2000, 26/29 = FamRZ 2000, 1447;… Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33;… Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26;… Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

    Dem liegen aber wesentlich auch verwaltungstechnische Überlegungen (Verwaltungsaufwand beim Rückgriff, vgl. BT-Drucks 13/7158 S. 32) zugrunde, nicht ein besonderes Schutzbedürfnis des Erben (BayObLGZ 2000, 26/34).

    Dieser Wertungswiderspruch wird vermieden, wenn bereits im Rahmen der Bestimmung der Mittellosigkeit allein auf den Aktivnachlass abgestellt wird (BayObLGZ 2000, 26/33 f. = FamRZ 2000, 1447/1449;… Jochum/Pohl Rn. 695).

  • BayObLG, 14.05.2001 - 1Z BR 33/00

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Die vom Landgericht zugelassene weitere Beschwerde ist statthaft (§ 27 Abs. 1, § 56g Abs. 5 Satz 2, § 75 FGG; vgl. BayObLGZ 2000, 26/28).

    a) Die Nachlasspflegschaft ist eine Form der Personenpflegschaft "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB; BayObLGZ 1982, 284/289; 2000, 26/29).

    Als Unterart der Pflegschaft finden auf sie nach § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft entsprechende Anwendung (BayObLGZ 2000, 26/29;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rn. 36).

    Die Vergütung des Nachlasspflegers für eine Tätigkeit ab dem 1.1.1999 ist hingegen gemäß den §§ 1836 bis 1836e BGB in der Fassung des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes festzusetzen, soweit nicht wegen des eindeutigen Schwerpunkts der Tätigkeit in einem der beiden Zeitabschnitte nur auf das für diesen Abschnitt anwendbare Recht abgestellt werden kann (BayObLGZ 2000, 26/29 und 36).

    Maßgebend sind vor allem die für die Tätigkeit des Nachlasspflegers bestimmenden Merkmale, nämlich Dauer, Umfang, Bedeutung und Tragweite der Pflegschaft und das Maß der damit verbundenen Verantwortung, aber im Hinblick auf den Wortlaut des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. ("Vermögen des Mündels") auch und zu einem wesentlichen Teil die Größe des zum Nachlass zählenden Aktivvermögens (BayObLGZ 1993, 325/329; 1998, 65/68; 2000, 26/30; FamRZ 1995, 683; 1999, 255;… Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 1960 Rn. 26).

  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05

    Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers; …

    Die Nachlasspflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayObLGZ 1982, 284/289 und 2000, 26/29 = FamRZ 2000, 1447;… Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33;… Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26;… Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

    Dem liegen aber wesentlich auch verwaltungstechnische Überlegungen (Verwaltungsaufwand beim Rückgriff, vgl. BT-Drucks 13/7158 S. 32) zugrunde, nicht ein besonderes Schutzbedürfnis des Erben (BayObLGZ 2000, 26/34).

    Dieser Wertungswiderspruch wird vermieden, wenn bereits im Rahmen der Bestimmung der Mittellosigkeit allein auf den Aktivnachlass abgestellt wird (BayObLGZ 2000, 26/33 f. = FamRZ 2000, 1447/1449;… Jochum/Pohl Rn. 695).

  • OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20

    Höhe der Nachlasspflegervergütung

    Kommt es hierbei darauf an, ob dem Nachlasspfleger eine Vergütung nach den Sätzen für vermögende Nachlässe zusteht oder ob der Nachlass als gemäß § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB als mittellos anzusehen ist, so dass sich die Vergütungshöhe nach den Sätzen des § 1 Abs. 1 bis 3 VBVG richtet, beurteilt sich dies nach dem Nachlassbestand zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (vgl. Senat vom 29.06.2018, 21 W 75/18 , FamRZ 2019, 393, juris Rn. 16, BayObLG NJW-RR 2000, 1392 Rn. 21 ff.).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung nicht ausreichend beachtet, dass sich die gesetzliche Lage am 1.1.1999 geändert hat (vgl. auch BayObLGZ 2000, 26 für die Vergütung des Nachlasspflegers).

    Dort wird für die Bestimmung des Umfangs maßgeblich der Zeitaufwand herangezogen, den der Betreuer für die Führung der Geschäfte für erforderlich halten durfte und erbracht hat (vgl. BGHZ 145, 104/114; BayObLGZ 1999, 375/378 und 2000, 26/35).

    Denn die Vergütung für diesen Zeitraum richtet sich nach den alten Vorschriften (BayObLGZ 2000, 26/31; OLG Köln FamRZ 2001, 251).

  • OLG Brandenburg, 27.09.2010 - 6 Wx 2/10

    Vergütung des anwaltlichen Nachlasspflegers: Angemessener Stundensatz bei …

    Rn. 13 Ist der Nachlass vermögend, wobei es auf einen vorhandenen Aktivnachlass ankommt (OLG Schleswig, Beschluss vom 14.1.2010, 3 Wx 63/09; BayObLG NJW-RR 2000, 1392, jeweils zitiert nach Juris), bestimmt sich abweichend von § 3 VBVG die Höhe der Vergütung nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte, § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB.

    Das Gesetz geht dabei von einem Stundensatzsystem aus (BayObLG NJW-RR 2000, 1392, zitiert nach Juris Rn 29).

  • LG Bielefeld, 09.01.2007 - 23 T 666/06
    Damit galt für die Vergütung der Tätigkeit des Nachlasspflegers bis zum 31. Dezember 1998 § 1836 BGB in der bis zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Fassung (vgl. BayObLGZ 1999, 21 (23); BayObLGZ 2000, 26 ff.).

    Maßgebend sind die für die Tätigkeit des Nachlasspflegers bestimmenden Merkmale, nämlich Dauer, Umfang, Bedeutung und Tragweite der Pflegergeschäfte sowie das Maß der damit verbundenen Verantwortung, aber im Hinblick auf den Wortlaut des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F. - Vermögen des Mündels - auch und zu einem wesentlichen Teil die Größe des zum Nachlass zählenden Aktivvermögens (vgl. BayObLGZ 1993, 325 (329); BayObLG, FamRZ 1999, 255; BayObLGZ 2000, 26 ff.).

    Jedoch wird in der Regel bei größeren Nachlässen von 1 % bis 2 %, bei kleineren Nachlässen von 3 % bis 5 % des Aktivnachlasses auszugehen sein, soweit nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls andere Prozentsätze geeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 (330); BayObLGZ 2000, 26 ff.).

    Rn. 7 Da der Antragsteller seine Tätigkeit als Nachlasspfleger sowohl vor dem 1. Januar 1999 als auch danach entfaltet hat, ist die Vergütung für die Zeitabschnitte bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung (Tätigkeit bis zum 31. Dezember 1998) und nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung (Tätigkeit ab 1. Januar 1999) im Grundsatz getrennt zu berechnen (vgl. hierzu BayObLGZ 2000, 26 ff. m. w. N.).

  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger …

    Das gilt insbesondere auch für die Nachlasspflegschaft, wie sich aus § 75 S. 1 FGG ergibt (BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1393).

    Ist dann - wie auch im vorliegenden Fall - kein die Vergütung deckender Aktivnachlass mehr vorhanden, hat der Berufsnachlasspfleger nach § 1836a BGB a.F. in Verbindung §§ 1960 Abs. 2, 1915 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse (BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394;… Soergel/Stein, a.a.O., § 1960, Rdn. 41;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960, Rdn. 26;… Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft, 2. Aufl., Rdn. 691;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, Rdn. 751).

    Dieser Status darf aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend beeinträchtigt werden, so dass - im Umkehrschluss - auch einer nachträglich positiven Feststellung keine konstitutive Wirkung im Sinn von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB zukommen kann und selbst ein förmlicher Beschluss nur klarstellende Wirkung entfalten würde (BGH, NJW 2002, 366; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394;… MüKo/Wagenitz, vor § 1835, Rdn. 30;… Zimmermann, a. a. O. , Rdn. 747).

  • OLG Hamburg, 14.10.2019 - 2 W 72/19

    Nachlasssache: Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei nicht vollständig …

    Im Übrigen ist sie in Höhe des Satzes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 VBVG gegen die Staatskasse festzusetzen (…OLG Frankfurt, B. v. 29.6.2018, 21 W 75/18, Rn. 20 (juris); OLG Stuttgart, B. v. 29.5.2017, 8 W 110/17 (juris); a.A. wohl BayObLG, B. v. 8.2.2000, 1 ZBR 150/99, Rn. 19, 23).
  • BGH, 12.11.2024 - IV ZB 7/24

    Nachlasspflegervergütung: Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Haus- und …

  • OLG Frankfurt, 29.06.2018 - 21 W 75/18

    Vergütungsregelungen für Nachlasspflegschaft

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 308/11

    Anforderungen und Beurteilungszeitpunkt bei Mittellosigkeit des Nachlasses; …

  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen …

  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02

    Vergütungsfestsetzung für ehrenamtlich tätigen Nachlaßpfleger

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - 3 Wx 130/13

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers

  • OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13

    Nachlasspflegschaft: Mittellosigkeit des Nachlasses als Vergütungsvoraussetzung …

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 3 W 49/07

    Nachlasspflegschaft: Anwendbarkeit der gesetzlichen Ausschlussfrist für den …

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere …

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2014 - 14 Wx 56/13

    Nachlasspflegschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …

  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von …

  • OLG Celle, 17.02.2025 - 6 W 136/24

    Nachlasspflegervergütung; Höhe der Nachlasspflegervergütung bei mittellosem und …

  • KG, 27.02.2020 - 19 W 165/19

    Stundensatzvergütung für die berufsmäßige Führung des Amtes des Nachlasspflegers …

  • KG, 27.02.2020 - 19 W 144/19

    Stundensatzvergütung für die berufsmäßige Führung des Amtes des Nachlasspflegers …

  • OLG Dresden, 19.03.2002 - 7 W 1944/01

    Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG als Orientierungshilfe für Mindestvergütung …

  • OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08

    Vergütung des Nachlasspflegers

  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung …

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17

    Vergütung des Nachlasspflegers

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5628
OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,5628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,5628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,5628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 Abs 2 FGG, § 28 Abs 3 FGG, § 1835 Abs 1 BGB
    Vorlage zum Bundesgerichtshof zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des Berufsbetreuers

  • Bt-Recht

    Mehrwertsteuer bei Aufwendungsersatz

  • Wolters Kluwer

    (Vorlage zum Bundesgerichtshof zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des Berufsbetreuers)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 111
  • Rpfleger 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290;… Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80

    Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290;… Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290;… Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Der Senat bejaht dies in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Hamm vom 19. Oktober 1999 - 15 W 264/99 (BtPrax 2000, 37).
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76

    Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (vgl. KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115;… Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Soweit die Vergütung des Betreuers nach altem Recht der Mehrwertsteuer unterlag, war diese Belastung somit bei der Bemessung der Höhe der Vergütung des Betreuers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG RPfleger 1987, 67 und 1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/96 veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar hat der BGH eine gesonderte Erstattung der Mehrwertsteuer für die Vergütung des Vormundes ausgeschlossen, da es sich insoweit um dessen persönliche Steuerschuld handelt (BGH NJW 1975, 210).
  • OLG Frankfurt, 12.04.1994 - 20 W 145/94

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Tatsächlicher Zeitaufwand für Betreuung; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Soweit die Vergütung des Betreuers nach altem Recht der Mehrwertsteuer unterlag, war diese Belastung somit bei der Bemessung der Höhe der Vergütung des Betreuers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG RPfleger 1987, 67 und 1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/96 veröffentlicht bei Juris).
  • BVerfG - 1 BvR 1032/96 (anhängig)
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Soweit die Vergütung des Betreuers nach altem Recht der Mehrwertsteuer unterlag, war diese Belastung somit bei der Bemessung der Höhe der Vergütung des Betreuers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG RPfleger 1987, 67 und 1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/96 veröffentlicht bei Juris).
  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88

    Vergütung eines Berufsvormunds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Soweit die Vergütung des Betreuers nach altem Recht der Mehrwertsteuer unterlag, war diese Belastung somit bei der Bemessung der Höhe der Vergütung des Betreuers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG RPfleger 1987, 67 und 1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/96 veröffentlicht bei Juris).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99

    Rückerstattungsanspruch des umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer

  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00

    Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden …

    Der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus dem § 1835 Abs. 1 und § 670 BGB zugrunde liegenden Begriff des Aufwendungsersatzes, der die anfallende Umsatzsteuer einschließt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.1999, 15 W 264/99, BtPrax 2000, 37; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.03.2000, 20 W 506/99, n.v.).
  • OLG Celle, 20.08.2001 - 15 W 5/01

    Berufsbetreuer; Erstattungsanspruch ; Umsatzsteuerpflicht; Umsatzsteuer auf …

    Der Senat folgt der nunmehr einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main BtPrax 2000, 131; OLG Hamm FamRZ 2000, 549; OLG Dresden FamRZ 2000, 851 unter Aufgabe seiner früheren Ansicht; OLG Brandenburg MDR 2001 33, 0LG Düsseldorf FamRZ 2001, 447 m. Anm., dass der BGH die Divergenzvorlage des OLG Frankfurt/Main zurückgegeben hat), wonach dem umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer die auf seine Auslagen anfallende Umsatzsteuer zu erstatten ist.
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Darüber hinaus weist das Gesetz die Entscheidung über die Zulassung einer Beschwerde dem Gericht zu, ohne zwischen Rechtspfleger und Richter zu unterscheiden (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 75; OLG Hamm, BtPrax 2000, 129; OLG Frankfurt, BtPrax 2000, 131;… Keidel/Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 56g Rn. 31 und 34; Knittel, Betreuungsrecht, FGG, § 56g zu 2.5).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00   

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OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; FGG § 56 g

  • Bt-Recht

    Vergütung für Erstellung des Schlussberichts nach dem Tod des Betreuten, Aufrechnung im Festsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836; FGG § 56g
    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tod des Betreuten - Schlussbericht vergütungspflichtig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuer; Ende des Betreueramtes; Vergütung; Schlussbericht; Vergütungsfestsetzung; Vollstreckungsgegenklage

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 509/99
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 113
  • FamRZ 2000, 1048
  • Rpfleger 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00
    Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von …

    An dieser Auffassung, die insbesondere auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (BayObLG FamRZ 1999, 1591; NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1997, 213/216; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Düsselsdorf, JurBüro 1998, 195; OLG Köln, Beschluss vom 25.7.1997, 16 Wx 176/97 in iuris; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410;… Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 56 g Rdnr. 53;… Keidel/ Engelhardt, a. a. O., § 56 g Rn. 17;… a. A. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., BGB § 1836 Rn. 60;… FGG § 56g Rn. 17;… MünchKomm-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 80 ), hält der Senat weiterhin fest.

    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg, Beschl. vom 12.3.2003 - 4 T 26/03 - in iuris), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.

  • OLG Celle, 19.12.2003 - 21 W 18/03

    Aufrechnung wegen Schlechterfüllung des Betreuungsauftrags; Verweisung des …

    Ihre Prüfung ist dem Zivilprozess vorbehalten; denn das FGG-Verfahren ist für die Beurteilung streitiger materieller Ansprüche nicht geeignet (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919, OLG Köln FamRZ 1991, 483; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 17;… Palandt, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 24).

    Vielmehr ist - wie das Landgericht zutreffend ausführt und worauf das Oberlandesgericht Schleswig (FamRZ 2000, 1048) hinweist - so zu verfahren wie im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO.

  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung …

    Weil die Frage der Beachtlichkeit von materiell-rechtlichen Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren aber nicht völlig unumstritten sei und sich das OLG Schleswig in FamRZ 2000, 1048 in einem Fall mit etwas anders gelagertem Sachverhalt (Aufrechnung des Betreuten mit Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen aus bereits abgerechneten Vergütungszeiträumen) zu dieser Frage nicht verbindlich habe festlegen müssen, sondern zu der herrschenden Meinung nur ausgeführt habe, dass sie "rechtlich zutreffend sein dürfte", werde die weitere sofortige Beschwerde zugelassen.

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (…KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19;… OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46;… OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7;… BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4;… LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217;… Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45;… Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37;… Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41;… Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35;… Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9;… Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei …

    Rn. 36 Es entspricht nämlich zutreffender Rechtsprechung, dass materiell rechtliche Einwendungen im Verfahren über die Festsetzung der Betreuervergütung nicht geprüft werden dürfen (vgl. BGH BtPrax 2012, 163; BayObLG, NJW 1988, 1919; OLG Köln, FamRZ 1991, 483; JMBl NW 1998, 6 f., zitiert nach Juris Nr. KORE545209800; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Celle, Beschluss v. 19.12.2003, Az. 21 W 18/03, zitiert nach Juris Nr. KORE400342004; s. auch Keidel, FamFG, 16 Aufl., § 168 Randnr. 2, 21).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des …

    Nach diesen Maßstäben ist die Folgerung des Landgerichts, der von der Beteiligten zu 2) geltend gemachte Zeitaufwand sei plausibel, frei von Rechtsfehlern; das gilt auch für die Tätigkeiten nach dem Tod der Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere …

    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Nachlassverwalter (§§ 1975, 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 779; OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle RVG Report 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195, OLG Köln FGPrax 2000, 113; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat), Beschluss vom 01.02.2012, 3-Wx 172/11 -, zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598 f.;… Keidel/Engehardt, FamFG, 17. Aufl., § 168 FamFG, Rdn. 21;… a. A.: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 60;… MünchKommBGB/Wagenitz, BGB, 5. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 80).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und …

    Hierzu zählen insbesondere die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, die Rückgabe der Bestallungsurkunde, die Erteilung der notwendigen Auskünfte und die Aushändigung des verwalteten Vermögens und etwaiger sonstiger Unterlagen oder Nachlassgegenstände an die Erben sowie im Rahmen einer Notgeschäftsführung nach §§ 1908 i Abs. 1, 1893, 1698 b BGB unaufschiebbare Maßnahmen (OLG Karlsruhe BtPrax 2002, 124; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113; BayObLG FamRZ 1995, 1378, 1996, 372 und 1999, 465).
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