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Rechtsprechung
   EuGH, 23.02.1988 - 68/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,230
EuGH, 23.02.1988 - 68/86 (https://dejure.org/1988,230)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1988 - 68/86 (https://dejure.org/1988,230)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 68/86 (https://dejure.org/1988,230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWGV Art. 43; ; EWGV Art. 100; ; EWGV Art. 173 Abs. 1; ; Richtlinie 85/649/EWG

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 38 Absatz 2, 39, 43 und 100; Richtlinie 85/649 des Rates
    1 . Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Rechtsgrundlage

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Richtlinie 85/649/EWG zum Verbot des Gebrauchs von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung im Tierbereich ; Rechtsgrundlage für den Erlass der Richtlinie 85/649/EWG; Anforderungen an die Begründung einer Richtlinie; Anforderungen an das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Tiere

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Stoffe mit homonaler Wirkung - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Begründungspflicht - Mängel des Rechtsetzungsverfahrens.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 855
  • NJW 1989, 1425
  • DVBl 1989, 296
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.02.1988 - 68/86
    24 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 ( Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493 ) entschieden hat, muß sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen.
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 23.02.1988 - 68/86
    15 Wie der Gerichtshof unter anderem in den Urteilen vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 ( Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347 ) und vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 ( Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2161 ) entschieden hat, stellt Artikel 38 Absatz 2 EWG-Vertrag den Vorrang der besonderen Bestimmungen des Agrarbereichs vor den allgemeinen Bestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicher.
  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 23.02.1988 - 68/86
    15 Wie der Gerichtshof unter anderem in den Urteilen vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 ( Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347 ) und vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 ( Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2161 ) entschieden hat, stellt Artikel 38 Absatz 2 EWG-Vertrag den Vorrang der besonderen Bestimmungen des Agrarbereichs vor den allgemeinen Bestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicher.
  • EuGH, 21.02.1979 - 138/78

    Stölting / Hauptzollamt Frankfurt-Jonas

    Auszug aus EuGH, 23.02.1988 - 68/86
    9 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 43 im Lichte der Artikel 39 und 4O EWG-Vertrag auszulegen ist; Artikel 39 zählt die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik auf, und Artikel 4O regelt die Verwirklichung dieser Politik, wobei er namentlich bestimmt, daß zur Erreichung der Ziele des Artikels 39 eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte geschaffen wird, die alle zur Durchführung des Artikels 39 erforderlichen Maßnahmen einschließen kann ( Urteil vom 21. Februar 1979 in der Rechtssache 138/78, Stölting/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1979, 713 ).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auch wenn sich also diese Regelungen sowohl auf Ziele der Agrarpolitik als auch auf andere Ziele, die auf der Grundlage anderer Vertragsbestimmungen verfolgt werden, beziehen, so lässt sich doch aus dem Vorhandensein dieser Bestimmungen nichts für eine Beschränkung des Anwendungsbereichs von Artikel 43 EWG-Vertrag herleiten (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnrn.
  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes - …

    Ohnehin kann nach ständiger Rechtsprechung eine bloße Praxis des Rates Vorschriften des Vertrages nicht abändern und folglich kein Präjudiz schaffen, das die Organe der Gemeinschaft hinsichtlich der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage bände (Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.05.2008 - C-133/06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ÜBER DIE …

    Rn. 26 Wie aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat (68/86, Slg. 1988, 855), hervorgehe, sei im Bereich der Normsetzung der Vertrag anzuwenden, ohne dass die dort vorgesehenen Verfahren umgestaltet werden könnten.

    Dem oben angeführten Urteil Vereinigtes Königreich/Rat sei lediglich zu entnehmen, dass eine abgeleitete Rechtsgrundlage nicht zu einer Erschwerung des im Vertrag vorgesehenen Verfahrens führen dürfe, was bei dem durch die Richtlinie 2005/85 geschaffenen Verfahren nicht der Fall sei.

    Rn. 54 Es ist aber bereits entschieden worden, dass die Grundsätze über die Willensbildung der Gemeinschaftsorgane im Vertrag festgelegt sind und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten oder der Organe selbst stehen (vgl. Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 38).

    Selbst wenn man die Existenz einer solchen Praxis unterstellt, vermag sie nämlich Regeln des Vertrags nicht abzuändern und kann folglich kein Präjudiz schaffen, das die Organe bindet (vgl. in diesem Sinne Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 24, und Urteil vom 9. November 1995, Deutschland/Rat, C-426/93, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 21).

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