Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2003 - C-318/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1677
EuGH, 21.01.2003 - C-318/00 (https://dejure.org/2003,1677)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - C-318/00 (https://dejure.org/2003,1677)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - C-318/00 (https://dejure.org/2003,1677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Werbung für alkoholische Getränke bei einer Sportveranstaltung, die in einem Mitgliedstaat stattfindet, nach dessen Rechtsvorschriften Fernsehwerbung für alkoholische Getränke zulässig ist, die aber in einen ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 59 (nach Änderung jetzt EG Art. 49)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Werbung für alkoholische Getränke bei einer Sportveranstaltung, die in einem Mitgliedstaat stattfindet, nach dessen Rechtsvorschriften Fernsehwerbung für alkoholische Getränke zulässig ist, die aber in einen ...

  • EU-Kommission PDF

    Bacardi-Martini SAS und Cellier des Dauphins gegen Newcastle United Football Company Ltd.

    Artikel 234 EG
    Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Frage, deren Beantwortung es dem vorlegenden Gericht ermöglichen soll, Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht hin zu beurteilen - ...

  • EU-Kommission

    Bacardi-Martini SAS und Cellier des Dauphins gegen Newcastle United Football Company Ltd

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49; EG-Vertrag Art. 59
    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Werbung für alkoholische Getränke bei einer Sportveranstaltung, die in einem Mitgliedstaat stattfindet, nach dessen Rechtsvorschriften Fernsehwerbung für alkoholische Getränke zulässig ist, die aber in einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbung bei internationalen Sportereignissen umstritten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Französische Regelung, durch die (a) die Werbung für Alkoholgetränke bei Sportereignissen in einem anderen Mitgliedstaat, die in Frankreich im Fernsehen übertragen werden, und (b) die Fernsehübertragung von in einem anderen Mitgliedstaat stattfindenden Sportereignissen, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-905
  • GRUR Int. 2003, 453
  • EuZW 2003, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Bosman, Randnr. 60, und Der Weduwe, Randnr. 32).

    So hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, dass es ihm ausnahmsweise obliegt, die Umstände zu untersuchen, unter denen er vom nationalen Gericht angerufen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil PreussenElektra, Randnr. 39).

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
    Um es dem Gerichtshof zu ermöglichen, seine Aufgabe nach dem EG-Vertrag zu erfüllen, ist es unerlässlich, dass die nationalen Gerichte die Gründe darlegen, aus denen sie eine Beantwortung ihrer Fragen für entscheidungserheblich halten, falls sich diese Gründe nicht eindeutig aus den Akten ergeben (Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia/Novello, Slg. 1981, 3045, Randnr. 17).

    Darüber hinaus ist der Gerichtshof zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen, wenn ihm im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Privaten eine Frage vorgelegt wird, deren Beantwortung es dem nationalen Gericht ermöglichen soll, Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht hin zu beurteilen (Urteil Foglia/Novello, Randnr. 30).

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
    So hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
    So hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-153/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VORLAGEFRAGEN ZUR VEREINBARKEIT DER BELGISCHEN …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • EuGH, 28.06.2000 - C-116/00

    Laguillaumie

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang geben muss, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache C-116/00, Laguillaumie, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 16).
  • EuGH, 16.04.2026 - C-440/23

    Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten bei fehlender nationaler Lizenz …

    Rn. 47 Die maltesische Regierung beruft sich u. a. auf die Urteile vom 16. Dezember 1981, Foglia (244/80, EU:C:1981:302), und vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins (C-318/00, EU:C:2003:41), und somit zum einen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu fiktiven Rechtsstreitigkeiten und zum anderen auf dessen Rechtsprechung, wonach der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen nur beantworte, wenn daraus besonders klar hervorgehe, warum es erforderlich sei, dass ein Gericht eines Mitgliedstaats über die Vereinbarkeit des Rechts eines anderen Mitgliedstaats mit dem Unionsrecht entscheide.

    Rn. 60 Als Zweites ist in Bezug auf die Rechtsprechung, auf die sich die italienische und die maltesische Regierung berufen, insbesondere in Bezug auf die Rechtsprechung, die auf die Urteile vom 11. März 1980, Foglia (104/79, EU:C:1980:73), vom 16. Dezember 1981, Foglia (244/80, EU:C:1981:302), und vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins (C-318/00, EU:C:2003:41), zurückgeht, der Kommission sowie den Ausführungen des Generalanwalts in den Nrn. 38 und 86 bis 89 seiner Schlussanträge beizupflichten, dass im vorliegenden Fall weder ersichtlich ist, dass das Problem, mit dem sich das vorlegende Gericht konfrontiert sieht, hypothetisch und die Beantwortung der Vorlagefragen für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits daher nicht erforderlich ist, noch, dass es sich um einen fiktiven Rechtsstreit handelt.

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, sowie vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Bosman, Randnr. 60, Der Weduwe, Randnr. 32, sowie Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42).

    So hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 43).

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …

    Er hat daher entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, Slg. 2003, I-905, Randnr. 43, sowie ABNA u. a., Randnr. 46).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom - Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Begriff …

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, PreussenElektra, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, und vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 40).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Der Weduwe, Randnr. 32, und Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 41).

    So befindet der Gerichtshof nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20, und Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42).

    Damit der Gerichtshof seine Aufgabe nach dem EG-Vertrag erfüllen kann, ist es folglich unerlässlich, dass die nationalen Gerichte die Gründe darlegen, aus denen sie eine Beantwortung ihrer Fragen für entscheidungserheblich halten, falls sich diese Gründe nicht eindeutig aus den Akten ergeben (vgl. u. a. Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 43).

  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu - Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler …

    49 Das Verfahren nach Artikel 234 EG ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mittels dessen der Gerichtshof den Gerichten Gesichtspunkte zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18, vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-314/96, Djabali, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 17, und vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).

    50 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt somit nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Djabali, Randnr. 19, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42, und vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-480/00 bis C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 72).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-440/23

    European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten - Vorlage zur …

    {FN:18} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins (C-318/00, EU:C:2003:41, Rn. 45 bis 54).

    In seinen Urteilen vom 10. Dezember 2002, der Weduwe (C-153/00, EU:C:2002:735), und vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins (C-318/00, EU:C:2003:41), hat der Gerichtshof eine solche Vorlage für unzulässig erklärt, allerdings wegen fehlender Angaben und/oder des eindeutig hypothetischen Charakters der Vorlagefragen.

    {FN:66} Vgl. Urteile vom 10. Dezember 2002, der Weduwe (C-153/00, EU:C:2002:735), und vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins (C-318/00, EU:C:2003:41).

  • EuGH, 11.05.2017 - C-131/16

    Archus und Gama - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, EU:C:2003:41, Rn. 43…, vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 17, …sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 32).
  • EuGH, 17.04.2007 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren …

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002, Der Weduwe, C-153/00, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41, sowie Schmidberger, Randnr. 31).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (vgl. insbesondere Beschluss Viacom, Randnr. 16, und Urteil vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-367/12

    Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen …

    So hat er entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Ausgangsrechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, Slg. 2003, I-905, Rn. 43, und ABNA u. a., Rn. 46).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-544/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEIGERUNG ENTGEGEN, DIE EINKOMMENSTEUER NACH …

  • EuGH, 29.04.2004 - C-341/01

    Plato Plastik Robert Frank

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA …

  • EuGH, 20.01.2005 - C-225/02

    García Blanco - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - …

  • EuGH, 20.01.2005 - C-306/03

    Salgado Alonso - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-487/01

    Gemeente Leusden

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-7/02

    Holin Groep

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01

    Kapper

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-421/01

    Traunfellner

  • EuGH, 06.12.2005 - C-194/04

    Nederlandse Vereniging Diervoederindustrie Nevedi

  • EuGH, 14.10.2010 - C-336/08

    Reinke - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung

  • EuGH, 06.12.2005 - C-11/04

    Fratelli Martini und Cargill

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-375/11

    Belgacom u.a. - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 2002/20/EG - Rechte zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-302/04

    Ynos - Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-536/03

    António Jorge

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06

    Corporación Dermoestética - Nationale Regelung, die die Werbung für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-446/05

    Doulamis - Nationale Regelung, die Erbringern von Leistungen der Zahnbehandlung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Verordnung Nr. 2454/93 - Einfuhrzölle - …

  • EuGH, 06.12.2005 - C-12/04
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-213/04

    Burtscher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23554
Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00 (https://dejure.org/2002,23554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - C-318/00 (https://dejure.org/2002,23554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - C-318/00 (https://dejure.org/2002,23554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins

  • EU-Kommission PDF

    Bacardi-Martini SAS und Cellier des Dauphins gegen Newcastle United Football Company Ltd.

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Werbung für alkoholische Getränke bei einer Sportveranstaltung, die in einem Mitgliedstaat stattfindet, nach dessen Rechtsvorschriften Fernsehwerbung für alkoholische Getränke zulässig ist, die aber in einen ...

  • EU-Kommission

    Bacardi-Martini SAS und Cellier des Dauphins gegen Newcastle United Football Company Ltd.

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Vorerst keine Entscheidung über Alkoholwerbung im Sport // Europa-Gericht voraussichtlich nicht zuständig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
    9: - Urteil Idéal Tourisme, Randnr. 20. Vgl. auch Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90 (Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnrn.

    10: - Urteil Dias, Randnr. 20.11: - Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 17).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
    8: - Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99 (Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20).

    9: - Urteil Idéal Tourisme, Randnr. 20. Vgl. auch Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90 (Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
    10: - Urteil Dias, Randnr. 20.11: - Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 17).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
    17 und 18), Bosman (Randnr. 61), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91 (Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 25) und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
    17 und 18), Bosman (Randnr. 61), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91 (Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 25) und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
    Vgl. im gleichen Sinn u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59 und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-421/97 (Tarantik, Slg. 1999, I-3633, Randnr. 33).
  • EuGH, 15.06.1999 - C-421/97

    Tarantik - "Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) Gestaffelte …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
    Vgl. im gleichen Sinn u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59 und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-421/97 (Tarantik, Slg. 1999, I-3633, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-683/24

    Glücksspiel: Nach Ansicht von Generalanwalt Emiliou ist das …

    {FN:39} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 16. Mai 1994, Monin Automobiles (…C-428/93, EU:C:1994:192, Rn. 12 bis 16), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Meilicke (C-83/91, EU:C:1992:178, Nr. 5), Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache der Weduwe (C-153/00, EU:C:2002:247, Nr. 51) und Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins (C-318/00, EU:C:2002:544, Nr. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht