Rechtsprechung
| EuG, 05.10.2004 - T-45/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - Gleichbehandlung - Keine Zuerkennung des Status von Bediensteten auf Zeit - Artikel 152 EAG - Angemessene Frist - Materieller Schaden
- Judicialis
EuratomV Art. 1 Abs. 2; ; EuratomV Art. 49; ; EuratomV Art. 51; ; EuratomV Art. 151; ; EuratomV Art. 152; ; EuratomV Art. 188 Abs. 2; ; Satzung des gemeinsamen Unternehmens Joint E... uropean Torus (JET) im Anhang des Beschlusses 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978 Punkt 4.2.2; ; Satzung des gemeinsamen Unternehmens Joint European Torus (JET) im Anhang des Beschlusses 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978 Art. 7; ; Satzung des gemeinsamen Unternehmens Joint European Torus (JET) im Anhang des Beschlusses 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978 Art. 8
- Europäischer Gerichtshof
Sanders u.a. / Kommission
- EU-Kommission
Sanders u.a. / Kommission
Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - Gleichbehandlung - Keine Zuerkennung des Status von Bediensteten auf Zeit - Artikel 152 EAG - Angemessene Frist - Materieller Schaden
- EU-Kommission
Sanders u.a. / Kommission
Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag im Rahmen des gemeinsamen Unternehmens Joint European Torus (JET) tätig gewesener Kläger auf Ersatz des ihnen dadurch entstandenen materiellen Schadens, dass sie von der Kommission nicht im Rahmen von Verträgen für Bedienstete auf Zeit eingestellt worden sind; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Sanders u.a. / Kommission
Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - Gleichbehandlung - Keine Zuerkennung des Status von Bediensteten auf Zeit - Artikel 152 EAG - Angemessene Verfahrensdauer - Materieller Schaden
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Sanders u.a. / Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 05.10.2004 - T-45/01
- EuG, 07.03.2007 - T-45/01
- EuG, 12.07.2007 - T-45/01
- EuG, 11.09.2007 - T-45/01
- EuG, 09.11.2009 - T-45/01
Papierfundstellen
- Slg. 2004, II-3315
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (30)
- EuGH, 06.12.1989 - 249/87
Mulfinger u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
Der Gerichtshof habe im Übrigen den Gemeinschaftsorganen die Befugnis zum Abschluss solcher Verträge zuerkannt (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache C-249/87, Mulfinger u. a./Kommission, Slg. 1989, 4127).Die Leitung durfte sogar auf Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen zurückgreifen, um verschiedene Angelegenheiten zu erledigen, die für den Betrieb des gemeinsamen Unternehmens notwendig waren, aber nicht zu den durch die Verträge zugewiesenen Aufgaben gehörten (Urteil Mulfinger u. a./Kommission, Randnr. 14), d. h. Aufgaben, mit denen das Projektteam betraut war, das dabei dem Projektleiter unterstand.
115 Dagegen hätte die Leitung des JET solche Verträge nicht mit Arbeitnehmerüberlassungsfirmen oder Dienstleistungsunternehmen schließen können, um die Anwendung der Satzung zu umgehen (Urteile des Gerichtshofes vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 123/84, Klein/Kommission, Slg. 1985, 1907, Randnr. 24, und Mulfinger u. a./Kommission, Randnr. 11).
Die den Gemeinschaftsorganen durch die Verträge zugewiesenen Aufgaben können nämlich nicht außenstehenden Unternehmen übertragen werden, sondern müssen von Personal ausgeführt werden, das einer dienstrechtlichen Regelung unterliegt (Urteil Mulfinger u. a./Kommission, Randnrn. 13 und 14).
117 Soweit es innerhalb des gemeinsamen Unternehmens JET um Aufgaben ging, die den Gemeinschaftsorganen im Sinne der nach dem Urteil Mulfinger u. a./Kommission ergangenen Rechtsprechung zugewiesen waren, konnten diese Aufgaben, wenn sie nicht von dem von den Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens zur Verfügung gestellten Personal durchgeführt wurden, nur von dem "anderen Personal" durchgeführt werden, das entsprechend den Vorschriften der ursprünglichen JET-Satzung gemäß den Beschäftigungsbedingungen nach der dienstrechtlichen Regelung für Bedienstete auf Zeit einzustellen war.
Die im Anschluss an das Urteil Mulfinger u. a./Kommission ergangene Rechtsprechung sei aber nur übertragbar, wenn die betreffenden Aufgaben mit dem öffentlichen Dienst der Gemeinschaft untrennbar verbunden seien und es sich um charakteristische Aufgaben handele, die nur von Bediensteten der Gemeinschaft ausgeführt werden könnten.
So waren im vorliegenden Fall die Aufgaben der Mitglieder des Projektteams, die unmittelbar und nicht nur am Rande an der Durchführung eines Programms von Gemeinschaftsinteresse mitwirkten, das zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens nach dem EAG-Vertrag geführt hatte, Aufgaben im Sinne der nach dem Urteil Mulfinger u. a./Kommission ergangenen Rechtsprechung, die unter den Forschungsauftrag der EAG fielen und daher im Rahmen des Statuts durchgeführt werden mussten, wie in Artikel 8 der Satzung des JET im Übrigen vorgesehen war.
Da die in Rede stehenden Funktionen, wie vorstehend festgestellt, den wesentlichen Aufgaben des JET-Projekts entsprachen, zum Auftrag des gemeinsamen Unternehmens gehörten und im Stellenplan aufgeführt waren, war es nicht möglich, rechtmäßig auf Dienste außenstehender Unternehmen zurückzugreifen (Urteil Mulfinger u. a./Kommission, Randnrn. 11 und 14).
- EuGH, 15.01.1987 - 271/83
Ainsworth / Kommission und Rat
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
14 In den dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1987 zugrunde liegenden Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission und Rat, Slg. 1987, 167) hatten die Kläger, britische Staatsangehörige, die von der UKAEA angestellt und in dieser Eigenschaft dem gemeinsamen Unternehmen für das Projektteam zur Verfügung gestellt worden waren, die Entscheidung angefochten, mit der der Leiter des gemeinsamen Unternehmens JET im Namen der Kommission abgelehnt hatte, sie im Rahmen der EAG als Bedienstete auf Zeit in das Personal der Kommission zu integrieren.46 Im Übrigen wurden in diesem dienstrechtlichen Rahmen die Rechtssachen geprüft, die zu den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat (Randnrn. 10 und 13) und Altmann u. a./Kommission (Randnrn. 44 und 45) geführt haben und Bedienstete des JET betrafen, die weder Beamte noch Bedienstete der Gemeinschaften waren.
51 Erstens sind die Kläger anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen keine Bediensteten der UKAEA, die dem gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden und in Artikel 8 der Satzung des JET genannt sind.
Anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen oder in dem in der Klagebeantwortung genannten Fall, der zu dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) geführt hat und nach Einlegung eines Rechtsmittels durch Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon/Kommission, Slg. 2002, I-5999) bestätigt worden ist, haben die Kläger von der Kommission oder der Leitung des JET während ihrer Tätigkeit für das gemeinsame Unternehmen nie verlangt, als Bedienstete auf Zeit beschäftigt zu werden.
- EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens der Parteien zu beurteilen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 187).
- EuGH, 19.05.1992 - C-104/89
Mulder u.a. / Rat und Kommission
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
61 In Bezug auf natürliche oder juristische Personen hat der Gerichtshof in einer Schadensersatzsache entschieden, dass der Geschädigte sich in angemessener Form um die Begrenzung des Schadenumfangs bemühen muss, wenn er nicht Gefahr laufen will, den Schaden selbst tragen zu müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 33). - EuGH, 14.07.1972 - 52/69
Geigy AG / Kommission
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
60 Für die Gemeinschaftsorgane gehört die Einhaltung einer angemessenen Frist zum Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503) und folgt aus dem grundlegenden Erfordernis der Rechtssicherheit (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnrn. 20 f.). - EuGH, 18.03.1997 - C-282/95
Guérin automobiles / Kommission
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
60 Für die Gemeinschaftsorgane gehört die Einhaltung einer angemessenen Frist zum Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503) und folgt aus dem grundlegenden Erfordernis der Rechtssicherheit (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnrn. 20 f.). - EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
Rat / De Nil und Impens - Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren - …
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
99 Im Bereich der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft und insbesondere in Streitsachen, die, wie im vorliegenden Fall, die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und ihren Bediensteten betreffen, ist ein Schadensersatzanspruch nach dem Gemeinschaftsrecht an drei Voraussetzungen geknüpft: Die den Organen vorgeworfene Handlung muss rechtswidrig sein, es muss ein tatsächlicher Schaden eingetreten sein, und zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-259/96 P, Rat/de Nil und Impens, Slg. 1998, I-2915, Randnr. 23). - EuGH, 01.12.1983 - 190/82
Blomefield / Kommission
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
62 Der Beamte oder Bedienstete muss für die Einreichung eines Antrags bei dem Gemeinschaftsorgan eine angemessene Frist vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einem Rechtsakt oder einer wesentlichen neuen Tatsache an einhalten (vgl. zur Anfechtung der Einstellungsbedingungen Urteil des Gerichtshofes vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnrn. - EuGH, 22.10.1975 - 9/75
Meyer-Burckhardt / Kommission
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
57 Da der Rechtsstreit, wie vorstehend in Randnummer 54 festgestellt, im Rahmen des Artikels 152 EAG-Vertrag zu beurteilen ist, finden sich die Vorschriften für die Zulässigkeit dieser Klage ausschließlich in den Artikeln 90 und 91 des Statuts und liegen außerhalb des Anwendungsbereichs der Artikel 151 und 188 EAG-Vertrag (Artikel 235 EG und 288 EG) sowie des Artikels 43 (jetzt Artikel 46) der Satzung des Gerichtshofes (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75, Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171, Randnrn. - EuG, 29.10.1998 - T-13/96
TEAM Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm - …
Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-45/01
Die Anträge sind daher zulässig (Urteile des Gerichts vom 30. September 1998 in der Rechtssache T-149/96, Coldiretti u. a, Rat und Kommission, Slg. 1998, II-3841, Randnrn. 47 bis 49, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache T-13/96, TEAM/Kommission, Slg. 1998, II-4073, Randnrn. - EuG, 28.09.1999 - T-140/97
- EuG, 30.09.1998 - T-149/96
Confederazione Nazionale Coltivatori Diretti (Coldiretti) und 110 Landwirte gegen …
- EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
Simon / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Beanspruchung des …
- EuGH, 28.02.1989 - 341/85
Van der Stijl u.a. / Kommission
- EuG, 10.05.2000 - T-177/97
- EuGH, 05.10.1988 - 180/87
Hamill / Kommission
- EuGH, 20.06.1985 - 123/84
Klein / Kommission
- EuG, 25.03.1998 - T-202/97
Öffentlicher Dienst
- EuGH, 21.05.1981 - 29/80
Reinarz / Kommission
- EuG, 17.11.1998 - T-217/96
Bedienstete auf Zeit - Auswahlverfahren - Erforderliche Berufserfahrung - …
- EuG, 29.04.2002 - T-68/98
Jung / Kommission
- EuGH, 14.02.1989 - 346/87
Bossi / Kommission
- EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Salerno u.a. / Kommission und Rat
- EuG, 12.12.1996 - T-177/94
Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 13.07.1989 - 286/83
Alexis u.a. / Kommission
- EuG, 12.05.1998 - T-184/94
Beamte - Aufhebung der Entscheidung, mit der die Bewerbung des Klägers um die …
- EuGH, 11.03.1975 - 65/74
Porrini u.a. / EAEC u.a.
- EuGH, 05.04.1979 - 116/78
Bellintani u.a. / Kommission
- EuG, 12.12.1996 - T-377/94
- EuGH, 31.03.1965 - 23/64
Vandevyvere / Parlament
- EuG, 02.07.2020 - T-562/19
Klein/ Kommission
Rn. 91 Nach der Rechtsprechung ist die Einhaltung einer angemessenen Frist dann notwendig, wenn in einem Fall, in dem eine entsprechende Regelung fehlt, die Grundsätze der Rechtssicherheit und des berechtigten Vertrauens es nicht zulassen, dass die Unionsorgane und die natürlichen oder juristischen Personen ohne irgendeine zeitliche Begrenzung handeln und damit insbesondere die Beständigkeit erworbener Rechtspositionen gefährden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2016, Marchiani/Parlament, C-566/14 P, EU:C:2016:437, Rn. 96, vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission, T-45/01, EU:T:2004:289, Rn. 59, …und vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 57).Rn. 92 In Bezug auf Art. 265 Abs. 2 AEUV widerspräche es dem Erfordernis der Rechtssicherheit, wenn die Kommission nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums zum Tätigwerden aufgefordert werden könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1971, Niederlande/Kommission, 59/70, EU:C:1971:77, Rn. 15 bis 24…, vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, C-170/02 P, EU:C:2003:501, Rn. 36, vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission, T-45/01, EU:T:2004:289, Rn. 63, …und vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 60 und 61).
Die Angemessenheit einer Zeitspanne kann somit nicht am Maßstab einer präzisen, abstrakt festgelegten Obergrenze geprüft werden (…vgl. Urteil vom 14. Juni 2016, Marchiani/Parlament, C-566/14 P, EU:C:2016:437, Rn. 99 und 100 sowie die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission, T-45/01, EU:T:2004:289, Rn. 67, …und vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 66).
- EuGH, 18.01.2024 - C-46/22
Jenkinson/ Rat u. a. - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Personal der …
Rn. 255 Als Drittes macht Herr Jenkinson geltend, dass das Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289), und das Urteil des französischsprachigen Arbeitsgerichts von Brüssel (Belgien) vom 30. Juni 2014, auf die er sich in dem Verfahren vor dem Gericht berufen habe und auf die in den Rn. 233 bis 236 des angefochtenen Urteils eingegangen werde, relevant seien, und zwar insbesondere insoweit, als sie die Grenzen der der Eulex Kosovo übertragenen Mittelhoheit verdeutlichten.Außerdem habe das Gericht zu Unrecht angenommen, dass die vorliegende Rechtssache nicht mit der vergleichbar sei, in der das Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289), ergangen sei.
Rn. 278 Als Drittes ist zu dem Vorbringen, dass im vorliegenden Fall das Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289), und das Urteil des französischsprachigen Arbeitsgerichts von Brüssel vom 30. Juni 2014, auf die sich Herr Jenkinson im Verfahren vor dem Gericht berufen hat, relevant seien, festzustellen, dass Herr Jenkinson nicht dargetan hat, inwieweit diese Urteile für die vorliegende Rechtssache relevant wären, und zwar in dem Sinne, dass das Gericht es in den Rn. 234 und 236 des angefochtenen Urteils nicht hätte ablehnen können, diese Urteile entsprechend heranzuziehen.
Rn. 279 Was das Vorbringen von Herrn Jenkinson angeht, dass das Gericht, da er bei den betreffenden drei Missionen nach den für Zeitbedienstete geltenden Vorschriften der BSB hätte beschäftigt werden müssen, zu Unrecht angenommen habe, dass die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache, in der das Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289), ergangen sei, nicht vergleichbar seien, ist festzustellen, dass die Union nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwar Arbeitsverträge schließen kann, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen.
- EuG, 09.11.2009 - T-45/01
Sanders u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung
wegen Festsetzung der Kosten im Anschluss an das Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2007, Sanders u. a./Kommission, T-45/01 (Slg. 2007, II-2665),.Rn. 2 Das Gericht hat mit Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, Slg. 2004, II-3315, im Folgenden: Zwischenurteil), die Kommission der Europäischen Gemeinschaften verurteilt, jedem der Kläger den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, und den Parteien aufgegeben, ihm binnen sechs Monaten ab Verkündung dieses Urteils die einvernehmlich festgestellten Schadensersatzbeträge mitzuteilen oder, falls keine Einigung zustande kommt, dem Gericht innerhalb dieser Frist ihre bezifferten Anträge vorzulegen.
Rn. 4 Das Gericht hat im Urteil vom 12. Juli 2007, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, Slg. 2007, II-2665, im Folgenden: Endurteil), nachdem es den jedem Kläger zu zahlenden Schadensersatz festgelegt und die Kommission jeweils zu dessen Zahlung verurteilt hat, der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten auferlegt, die den Klägern im Rahmen des gesamten Verfahrens vor dem Gericht entstanden sind.
- EuG, 10.11.2021 - T-602/15
Jenkinson/ Rat u.a. - Schiedsklausel - Internationale Zivilbedienstete …
Rn. 233 Als Drittes beruft sich der Kläger auch vergeblich zum einen auf das Urteil des Tribunal du travail francophone de Bruxelles (Französischsprachiges Arbeitsgericht Brüssel, Belgien) vom 30. Juni 2014 in der Rechtssache RG no 12/3600/A und zum anderen auf das Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289), die nicht nur über die Diskriminierungsproblematik im Zusammenhang mit "nicht europäischen" Verträgen Aufschluss gäben, sondern auch die finanziellen Folgen veranschaulichten, die für europäische Organe damit verbunden seien.Rn. 236 Gleiches gilt für das vom Kläger angeführte Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289), dessen Lehren sich nicht entsprechend auf den vorliegenden Fall übertragen lassen.
- EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08
Nanopoulos / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zuständigkeit des …
Danach entscheidet das Gericht über im Dienstverhältnis wurzelnde Schadensersatzprozesse zwischen einem Beamten und dem Organ, dem dieser angehört oder angehörte (vgl. u. a. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1975, Meyer-Burckhardt/Kommission, 9/75, Slg. 1975, 1171, Randnr. 7; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Juni 2002, Mellone/Kommission, T-187/01, Slg. ÖD 2002, I-A-81 und II-389, Randnrn. 74 und 75, Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 2003, Barbé/Parlament, T-371/02, Slg. ÖD 2003, I-A-183 und II-919, Randnrn. 36 und 38, sowie Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission, T-45/01, Slg. 2004, II-3315, Randnrn.Bei Schadensersatzansprüchen, die zu einer finanziellen Verpflichtung der Union führen können, liegt der Einhaltung einer angemessenen Frist für die Einreichung eines Schadensersatzantrags auch die Sorge des Schutzes der öffentlichen Mittel zugrunde, die für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung ihren besonderen Ausdruck in der in Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs festgelegten Ausschlussfrist von fünf Jahren gefunden hat (Urteil Sanders u. a./Kommission, Randnr. 59).
- EuG, 10.11.2021 - T-602/18 233 Als Drittes beruft sich der Kläger auch vergeblich zum einen auf das Urteil des Tribunal du travail francophone de Bruxelles (Französischsprachiges Arbeitsgericht Brüssel, Belgien) vom 30. Juni 2014 in der Rechtssache RG no 12/3600/A und zum anderen auf das Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289 ), die nicht nur über die Diskriminierungsproblematik im Zusammenhang mit "nicht europäischen" Verträgen Aufschluss gäben, sondern auch die finanziellen Folgen veranschaulichten, die für europäische Organe damit verbunden seien.
236 Gleiches gilt für das vom Kläger angeführte Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289 ), dessen Lehren sich nicht entsprechend auf den vorliegenden Fall übertragen lassen.
- EuG, 27.11.2007 - T-3/00
Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung - …
Rn. 308 Der Kläger beruft sich auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts zum Kausalzusammenhang, insbesondere auf das Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, Slg. 2004, II-3315), in dem dieses "die theoretische Ungewissheit von der tatsächlichen Ungewissheit unterschieden und die Beweisschwierigkeiten anerkannt" habe, indem es der Kommission die Beweislast auferlegt habe. - EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09
Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
Im Übrigen hat der Kläger keinen Antrag wegen des Verlusts von Ruhegehaltsansprüchen gestellt, die sein Sohn während des genannten Zeitraums hätte erwerben können, obwohl unionsrichterlich anerkannt ist, dass diese Ansprüche bei der Beurteilung eines materiellen Schadens berücksichtigt werden können (vgl. Urteile des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission, T-45/01, Randnr. 167, und vom 12. Juli 2007, Sanders u. a./Kommission, T-45/01, Randnrn. - EuG, 12.07.2007 - T-45/01
Sanders u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal …
wegen Festsetzung nach dem Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, Slg. 2004, II-3315), der Höhe des geschuldeten Schadensersatzes für den finanziellen Schaden, den jeder der Kläger dadurch erlitten hat, dass er für seine Tätigkeit im gemeinsamen Unternehmen Joint European Torus (JET) nicht als Bediensteter auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften eingestellt worden ist,.Rn. 1 Das Gericht hat mit Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, Slg. 2004, II-3315, im Folgenden: Zwischenurteil), für Recht erkannt, dass die Kommission dadurch, dass sie den Klägern unter Verstoß gegen die Satzung des gemeinsamen Unternehmens Joint European Torus (JET) keine Verträge als Bedienstete auf Zeit angeboten hat, einen die Haftung der Europäischen Gemeinschaften auslösenden Rechtsverstoß begangen hat, dass die Kläger durch diesen Rechtsverstoß um eine ernsthafte Chance auf Einstellung als Bedienstete auf Zeit gebracht worden sind und dass sich der Schaden der Kläger aus dem Unterschied zwischen dem Arbeitsentgelt, den damit verbundenen Vergünstigungen und Ruhegehaltsansprüchen, die die Betroffnen bezogen bzw. erworben hätten, wenn sie für das JET-Projekt als Zeitbedienstete gearbeitet hätten, und dem Arbeitsentgelt, den damit verbundenen Vergünstigungen und Ruhegehaltsansprüchen ergibt, die sie als Vertragsbedienstete tatsächlich bezogen oder erworben haben (Randnrn. 142, 158 und 167 des Zwischenurteils).
- EuG, 07.12.2017 - T-401/11
Missir Mamachi di Lusignano u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst …
Entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführer hat sich jedoch das Gericht für den öffentlichen Dienst in Rn. 111 des erstinstanzlichen Urteils darauf beschränkt, festzustellen, dass kein Antrag wegen des Verlusts von Ruhegehaltsansprüchen gestellt worden sei, obwohl unionsrichterlich, insbesondere durch die Urteile vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289, Rn. 167), und vom 12. Juli 2007, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2007:221, Rn. 87 bis 90), anerkannt sei, dass diese Ansprüche bei der Beurteilung eines materiellen Schadens berücksichtigt werden könnten. - EuGöD, 13.07.2010 - F-103/09
Allen u.a. / Kommission
- EuG, 06.06.2006 - T-10/02
Girardot / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06
Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der …
- EuG, 10.11.2010 - T-260/09
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen …
- EuGöD, 05.07.2011 - F-46/09
V / Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter - …
- EuGöD, 28.04.2009 - F-5/05
DIE ENTSCHEIDUNG DES OLAF, DIE IM VERLAUF EINER INTERNEN UNTERSUCHUNG BEI DER …
- EuG, 11.09.2024 - T-386/19
Institutionelles Recht
- EuG, 10.09.2025 - T-435/23
Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Entscheidung des Verwaltungsrats des …
- EuG, 14.12.2022 - T-312/21
SY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines …
- EuGöD, 22.10.2008 - F-46/07
Tzirani / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-9/09
Marcuccio / Kommission
- EuGöD, 23.11.2010 - F-50/08
Bartha / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren …
- EuGöD, 09.07.2010 - F-91/09
Marcuccio / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-38/10
Marcuccio / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-166/09
Marcuccio / Kommission
- EuG, 23.03.2010 - T-16/09
Marcuccio / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
- LAG Hessen, 20.02.2020 - 5 Sa 722/19
Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten …
- EuG, 16.09.2013 - T-157/09
Marcuccio / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-515/09
Marcuccio / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-32/09
Marcuccio / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-44/10
Marcuccio / Kommission
- EuG, 22.10.2008 - T-46/07
Marie Tzirani gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
- EuG, 12.12.2013 - T-311/09
Marcuccio / Kommission
- EuG, 12.12.2013 - T-12/10
Marcuccio / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-239/09
Marcuccio / Kommission
- EuG, 12.09.2007 - T-250/04
Combescot / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-728/23
Rechtsmittel - Für den Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und …
- EuG, 16.09.2013 - T-516/09
Marcuccio / Kommission
- EuGöD, 21.07.2016 - F-9/12
Öffentlicher Dienst - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - …
- EuGöD, 25.11.2009 - F-5/09
Soerensen Ferraresi / Kommission
- EuG, 13.06.2022 - T-334/21
Mendes de Almeida/ Rat - Öffentlicher Dienst - Ernennung der Europäischen …
- EuGöD, 11.05.2010 - F-55/09
Maxwell / Kommission
- EuGöD, 25.11.2008 - F-50/07
Hristova / Kommission
- EuG, 27.02.2018 - T-338/16
Zink/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - …
- EuG, 26.07.2010 - T-272/10
Bracalente / Kommission
- EuG, 26.07.2010 - T-254/10
Zaffino / Kommission
- EuG, 26.07.2010 - T-255/10
Pirri / Kommission
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