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Rechtsprechung
   EuG, 09.07.2009 - T-450/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17431
EuG, 09.07.2009 - T-450/05 (https://dejure.org/2009,17431)
EuG, Entscheidung vom 09.07.2009 - T-450/05 (https://dejure.org/2009,17431)
EuG, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - T-450/05 (https://dejure.org/2009,17431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten aus den Niederlanden - System der Vergütung der Vertragshändler und Ausübung von Druck - Vereinbarung ...

  • EU-Kommission PDF

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten aus den Niederlanden - System der Vergütung der Vertragshändler und Ausübung von Druck - Vereinbarung ...

  • EU-Kommission

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten aus den Niederlanden - System der Vergütung der Vertragshändler und Ausübung von Druck - Vereinbarung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten aus den Niederlanden - System der Vergütung der Vertragshändler und Ausübung von Druck - Vereinbarung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Dezember 2005 - Automobiles Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005)3683 final vom 5. Oktober 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sachen 36.623, 36.820 und 37.275 - SEP u. a./Automobiles Peugeot SA) wegen Vereinbarungen, die von Automobiles Peugeot und ihrer Tochter Peugeot ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, II-2533
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (32)

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Rn. 168 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, vom 26. Oktober 2000, Bayer/Kommission, T-41/96, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, T-208/01, Slg. 2003, II-5141, Randnr. 30; vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980, Van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).

    Rn. 169 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Klausel Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteile Bayer/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 68, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 31; vgl. in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 112, Van Landewyck u. a./Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 86).

    Rn. 170 Der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt wurde, ist daher durch das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien gekennzeichnet, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Randnr. 37; Urteile Bayer/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 69, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 32).

    Rn. 171 Nach der Rechtsprechung fällt eine Entscheidung eines Herstellers, die ein einseitiges Verhalten des Unternehmens darstellt, nicht unter das Verbot in Art. 81 Abs. 1 EG (Urteile Bayer/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 66, vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Randnrn.

    16 und 17; Urteil Bayer/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 70).

    (Urteile Bayer/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 71, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 35).

    Rn. 174 Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich aber auch, dass die Kommission bei einem anscheinend einseitigen Verhalten eines Herstellers im Rahmen seiner vertraglichen Beziehungen zu Wiederverkäufern nur dann davon ausgehen darf, dass es in Wirklichkeit Grundlage einer Vereinbarung zwischen Unternehmen im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG ist, wenn sie das Vorliegen einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der übrigen Partner zum Verhalten des Herstellers nachweist (Urteile Bayer/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 72, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 36; vgl. in diesem Sinne Urteile BMW Belgium u. a./Kommission, oben in Randnr. 172 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Diese Prüfung ist vor dem Hintergrund des Inhalts der Vereinbarung und des wirtschaftlichen Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, vorzunehmen (Urteile des Gerichtshofs vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 26, vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 66, und Beef Industry Development Society und Barry Brothers, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 16).

    Rn. 46 Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass eine Vertriebsvereinbarung eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 81 EG bezweckt, wenn sie den Willen zum Ausdruck bringt, die Exportverkäufe weniger günstig als die Inlandsverkäufe zu behandeln, und damit zu einer Abschottung des betreffenden Marktes führt (vgl. Urteil General Motors/Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. September 2003, Volkswagen/Kommission, C-338/00 P, Slg. 2003, I-9189, Randnrn.

    Rn. 47 Ein derartiges Ziel lässt sich nicht nur durch direkte Exportbeschränkungen, sondern auch durch indirekte Maßnahmen wie den Ausschluss der Exportverkäufe vom Bonussystem erreichen, wenn diese auf die wirtschaftlichen Bedingungen dieser Geschäfte Einfluss nehmen (Urteil General Motors/Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 68).

    Der Nachweis der Absicht, den Wettbewerb zu beschränken, ist nämlich keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung des restriktiven Zweckes einer Vereinbarung (Urteile des Gerichtshofs vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, Slg. 1978, 131, Randnr. 18, CRAM und Rheinzink/Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 26, und General Motors/Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 77; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache General Motors/Kommission, Urteil oben in Randnr. 44 angeführt, Nr. 77).

    Rn. 56 Es ist ferner daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung bei einer Vereinbarung auch dann ein wettbewerbsbeschränkender Zweck angenommen werden kann, wenn sie nicht ausschließlich auf eine Beschränkung des Wettbewerbs abzielt, sondern auch andere, zulässige Zwecke verfolgt (vgl. Urteil General Motors/Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Rn. 219 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es zum einen der Partei oder Behörde, die den Vorwurf einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln erhebt, dafür den Beweis zu erbringen, indem sie die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend nachweist, und zum anderen hat das Unternehmen, das sich gegenüber der Feststellung einer Zuwiderhandlung auf eine Rechtfertigung berufen möchte, den Beweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen für diese Rechtfertigung erfüllt sind, so dass die genannte Behörde dann auf andere Beweise zurückgreifen muss (Urteil des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 50; vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 1998, I-123, Randnr. 78).

    Soweit es an Beweisen fehlt, mit denen die Dauer einer Zuwiderhandlung direkt belegt werden kann, muss die Kommission nach der Rechtsprechung zumindest Beweise beibringen, die sich auf Fakten beziehen, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung erfolgt ist (Urteile Dunlop Slazenger/Kommission, oben in Randnr. 171 angeführt, Randnr. 79, und Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 219 angeführt, Randnr. 51).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Rn. 274 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schwere einer Zuwiderhandlung unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren zu bestimmen, zu denen die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören (Urteile des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 241, und vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, Slg. 2007, I-3921, Randnr. 43).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Rn. 168 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, vom 26. Oktober 2000, Bayer/Kommission, T-41/96, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, T-208/01, Slg. 2003, II-5141, Randnr. 30; vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980, Van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Rn. 219 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es zum einen der Partei oder Behörde, die den Vorwurf einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln erhebt, dafür den Beweis zu erbringen, indem sie die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend nachweist, und zum anderen hat das Unternehmen, das sich gegenüber der Feststellung einer Zuwiderhandlung auf eine Rechtfertigung berufen möchte, den Beweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen für diese Rechtfertigung erfüllt sind, so dass die genannte Behörde dann auf andere Beweise zurückgreifen muss (Urteil des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 50; vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 1998, I-123, Randnr. 78).
  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    58 und 79, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 33; vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission, 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnr. 38, vom 17. September 1985, Ford-Werke und Ford of Europe/Kommission, 25/84 und 26/84, Slg. 1985, 2725, Randnr. 21; Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 56).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Sie muss jedoch bei ihrer Beurteilung das Gemeinschaftsrecht beachten, zu dem nicht nur die Vorschriften des EG-Vertrags, sondern auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze gehören (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 38).
  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Rn. 172 Unter bestimmten Umständen sind jedoch auch Maßnahmen, die ein Hersteller dem Anschein nach einseitig im Rahmen ständiger Beziehungen zu seinen Vertriebshändlern trifft oder durchsetzt, als Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG angesehen worden (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission, 32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Randnrn. 28 bis 30, AEG-Telefunken/Kommission, oben in Randnr. 171 angeführt, Randnr. 38, Ford/Kommission, oben in Randnr. 171 angeführt, Randnr. 21, vom 11. Januar 1990, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, C-277/87, Slg. 1990, I-45, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus EuG, 09.07.2009 - T-450/05
    Rn. 170 Der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt wurde, ist daher durch das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien gekennzeichnet, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Randnr. 37; Urteile Bayer/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 69, und vom 3. Dezember 2003, Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 168 angeführt, Randnr. 32).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuGH, 24.10.1995 - C-70/93

    Bayerische Motorenwerke / ALD

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 03.12.2003 - T-208/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER …

  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für …

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …

  • EuGH, 17.09.1985 - 25/84

    Ford / Kommission

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM …

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo Och Domsjö AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen …

  • EuGH, 12.07.1979 - 32/78

    BMW Belgium / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva …

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel …

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für …

  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service Etablissements Dalmasso SA, Garage des quatre vallées SA, …

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 20.11.2008 - C-209/07

    Beef Industry Development und Barry Brothers - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - …

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von …

  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17

    Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und …

    Rn. 241 Eine Vereinbarung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (vgl. EuG, 5.Kammer, Urteil vom 09. Juli 2009 - T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Rn. 168 - Automobiles Peugeot SA/Peugeot Nederland NV).
  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des …

    Soweit es an Beweisen fehlt, mit denen die Dauer einer Zuwiderhandlung direkt belegt werden kann, muss die Kommission nach der Rechtsprechung zumindest Beweise beibringen, die sich auf Fakten beziehen, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung begangen worden ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission, T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Randnr. 220 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und …

    Denn es ist notwendig, dass die Kommission in ihrer Entscheidung ihre feste Überzeugung, dass die Zuwiderhandlung begangen wurde, auf eindeutige und übereinstimmende Beweise stützt (Urteil des Gerichtshofs vom 28. März 1984, Compagnie royale asturienne des mines und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20; Urteile des Gerichts vom 12. September 2007, Coats Holding und Coats/Kommission, T-36/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71, und vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission, T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Randnr. 75).
  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

    Lässt jedoch die Prüfung der Bestimmungen dieser Vereinbarung keine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen, so sind ihre Auswirkungen zu untersuchen, und es müssen, damit die Vereinbarung von dem Verbot erfasst wird, Voraussetzungen vorliegen, aus denen sich insgesamt ergibt, dass der Wettbewerb tatsächlich spürbar verhindert, eingeschränkt oder verfälscht worden ist (Urteile des Gerichtshofs vom 30. Juni 1966, LTM, 56/65, Slg. 1966, 282, 304, und vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, Slg. 2008, I-8637, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission, T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Randnr. 43).
  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Sie muss jedoch bei ihrer Beurteilung das Unionsrecht beachten, zu dem nicht nur die Bestimmungen des Vertrags, sondern auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze gehören (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission, T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Randnr. 273).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

    {FN:17} Vgl. Ziff. 31 der Leitlinien ("Ferner kann die Kommission die Geldbuße erhöhen, damit ihr Betrag die aus der Zuwiderhandlung erzielten widerrechtlichen Gewinne übersteigt, sofern diese Gewinne geschätzt werden können.") Der von mir vertretene Ansatz entspricht dem Ansatz der Urteile vom 20. Juni 1978, Tepea/Kommission (…28/77, EU:C:1978:133, Rn. 66 und 67), vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission (…T-141/94, EU:T:1999:48, Rn. 646), vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission (T-450/05, EU:T:2009:262, Rn. 301 bis 305 und 328 bis 329), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (…T-321/05, EU:T:2010:266, Rn. 905), und, soweit es um die Prüfung mildernder Umstände geht, dem Ansatz der Urteile vom 6. April 1995, Martinelli/Kommission (…T-150/89, EU:T:1995:70, Rn. 60), und vom 11. März 1999, Cockerill-Sambre/Kommission (…T-138/94, EU:T:1999:47, Rn. 572).
  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …

    Lässt jedoch die Prüfung der Bestimmungen dieser Vereinbarung keine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen, so sind deren Auswirkungen zu untersuchen, und die Vereinbarung wird nur dann von dem Verbot erfasst, wenn Voraussetzungen vorliegen, aus denen sich insgesamt ergibt, dass der Wettbewerb tatsächlich verhindert oder spürbar eingeschränkt oder verfälscht worden ist (Urteil des Gerichtshofs vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, Slg. 2008, I-8637, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission, T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Randnr. 43).
  • EuG, 12.04.2013 - T-432/08

    AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die …

    Rn. 64 Im Übrigen ist der Nachweis der Absicht, den Wettbewerb zu beschränken, keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung des restriktiven Zweckes eines Kartells (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission, T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil T-Mobile Netherlands u. a., Randnr. 27).
  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

    Rn. 64 Im Übrigen ist der Nachweis der Absicht, den Wettbewerb zu beschränken, keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung des restriktiven Zweckes eines Kartells (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2009, Peugeot und Peugeot Nederland/Kommission, T-450/05, Slg. 2009, II-2533, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil T-Mobile Netherlands u. a., Randnr. 27).
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