Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16
BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,16)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 110 StPO; § 97 StPO; § 53 StPO; § 108 StPO; § 489 StPO; § 483 StPO; § 19 BDSG
    Beschlagnahme und Kopie des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft; allgemeine Handlungsfreiheit (wirtschaftliche Entfaltung); Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Bestimmung des Verwendungszwecks bereichsspezifisch und ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsdaten

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft im Rahmen eines gegen einen der Berufsträger gerichteten Ermittlungsverfahrens; Zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellung ...

  • datenschutz.eu

    Beschlagnahme von Datenträgern

  • Anwaltsblatt

    § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO, § 98a StPO
    Anwaltsrecht

  • opinioiuris.de

    Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei

  • BRAK-Mitteilungen

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschlagnahme von Daten einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO, § 98a StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 § 94
    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Daten und Datenträgern

  • IWW (Kurzinformation)

    Datenzugriff im Ermittlungsverfahren - Beschlagnahme sämtlicher Datenträger eines Steuerberaters ist verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern

  • heise.de (Pressebericht, 08.06.2005)

    Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 1 GG, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    GG Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I; StPO §§ 94, 97, 102, 103, 108, 110
    Beschlagnahme von Datenträgern in Anwaltskanzlei

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme von Datenträgern + gespeicherten Daten

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Kanzleidaten dürfen beschlagnahmt werden

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Beschlagnahme von elektronischen Daten in einer Rechtsanwaltskanzlei

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Datenträgern und gespeicherten Daten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grenzen bei Beschlagnahme von Datenträgern

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Datenträgern

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 GG; §§ 94 ff. StPO
    Beschlagnahme von Datenträgern in Anwaltskanzlei

Sonstiges (2)

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Durchsuchung und Beschlagnahme - Durchsuchung von EDV-Anlagenbeim Berufsgeheimnisträger

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 29
  • NJW 2005, 1917
  • StV 2005, 363
  • WM 2005, 1241
  • BB 2005, 1524
  • K&R 2005, 318
  • AnwBl 2005, 578
  • AnwBl Online 2005, 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (425)Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (BGBl I 2000 S. 1253) in die Strafprozessordnung eingefügten Dateiregelungen der §§ 483 ff. StPO sollten dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) Rechnung tragen (…BTDrucks 14/1484, S. 1).

    Der mit den technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage (vgl. BVerfGE 65, 1 ) entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz.

    Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Rn. 103 d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten sowie Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Rn. 103 d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Rn. 107 1. a) Die besondere Eingriffsintensität des Datenzugriffs ergibt sich daraus, dass die strafprozessuale Maßnahme wegen der Vielzahl verfahrensunerheblicher Daten eine Streubreite aufweist und daher zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich der Maßnahme mit einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; stRspr).

    Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Rn. 88 2. Von dem Datenzugriff ist auch das Recht auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 110, 226 ) und das hieraus resultierende Recht auf eine vertrauliche Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt als Strafverteidiger und seinem Mandanten betroffen.

    Auch hier ist von Bedeutung, dass Mandanten nicht durch die Gefahr eines unbeschränkten Informationszugriffs der Strafverfolgungsbehörden an einer offenen, rückhaltlosen und vertrauensvollen Kommunikation mit ihren Verteidigern gehindert werden dürfen (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Von Bedeutung ist hierbei, dass das von dem Datenzugriff berührte Tätigwerden des Anwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege liegt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ; 110, 226 ).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der …

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung ergeben (vgl BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; zuletzt 118, 168).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Rn. 421 Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 125, 260 ).

    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ).

    Sie kann auch durch den Regelungszusammenhang gewährleistet sein, in dem die Vorschrift steht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 92, 191 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ; 124, 43 ).

    Demgegenüber hat das mit der Beschränkung verfolgte Ziel besonderes Gewicht, wenn ihm Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ).

    Nach §§ 155, 264 StPO erfolgt die Informationsverwertung allein zur Sachverhaltsaufklärung und -feststellung, soweit dies im Rahmen der angeklagten prozessualen Tat für die richterliche Entscheidungsfindung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ).

    Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht