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Weitere Entscheidung unten: LG Leipzig, 19.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5157
BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2007,5157)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2007,5157)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2007,5157)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § ... 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 31 Abs. 1 StPO; § 51 Abs. 1 BZRG
    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers (konkludente Bestellung des Wahlverteidigers nach Mandatsniederlegung zum Pflichtverteidiger); Ablehnungsgesuch gegen Schöffen (Besorgnis der Befangenheit: teilweise Kenntnisnahme von einem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § ... 26 Abs. 3; ; StPO § 31 Abs. 1; ; StPO § 31 Abs. 3; ; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 46 Abs. 2 Satz 1; ; BZRG § 51 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Beiordnung eines Pflichtverteidigers - Erforderlichkeit einer dienstlichen Äußerung eines abgelehnten Schöffen oder Richters - Grundlagen für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 141 Abs. 4 § 26 Abs. 3
    Konkludente Bestellung eines Pflichtverteidigers; fehlende dienstliche Stellungnahme eines Schöffen zum Ablehnungsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 117
  • NStZ-RR 2010, 67
  • StraFo 2007, 464
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Entgegen der Auffassung der Revision kommt es für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 2 StPO nicht darauf an, ob der abgelehnte Schöffe tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich für befangen hält; entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122, 129 zu § 19 BVerfGG).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Damit hat der Vorsitzende, was für eine Pflichtverteidigerbestellung ausreicht (vgl. BGHR StPO § 141 Bestellung 2;… Meyer-Goßner aaO § 141 Rdn. 7 m.N.), konkludent zum Ausdruck gebracht, dass der Verteidiger dem Angeklagten beigeordnet wird, denn einer Entscheidung über die Erforderlichkeit der Reise eines Verteidigers im Feststellungsverfahren nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG bedarf es nur dann, wenn dieser zum Beistand des Angeklagten bestellt worden ist.
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein …

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Da die dienstliche Äußerung gemäß § 26 Abs. 3 StPO allein der weiteren Sachaufklärung dient, ist sie verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 zu § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO).
  • BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Besorgnis der Befangenheit bei Übergehen eines …

    Rn. 14 Einer dienstlichen Äußerung nach § 26 Abs. 3 StPO bedurfte es nicht, da der zur Besorgnis der Befangenheit führende Sachverhalt eindeutig feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07, NStZ 2008, 117).
  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der …

    Da die dienstliche Äußerung nämlich allein der weiteren Sachaufklärung dient, ist sie verzichtbar, wenn der der Entscheidung zugrunde zu legende Sachverhalt geklärt ist (BGH 4 StR 236/07; ebenso BVerwG 3 B 182/05 zu §§ 54 VwGO, 44 ZPO).
  • OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16

    Richterablehnung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer …

    Die Verteidigung hat die Ablehnungsgesuche allein mit solchen Umständen begründet (angebliche Unzuständigkeit der 8. Strafkammer, unzureichende Begründung dieser Entscheidung, Mitwirkung bereits in anderer Sache erfolgreich abgelehnter Richter der 8. Strafkammer an dieser Entscheidung), die im Tatsächlichen akten- bzw. sogar senatskundig und somit einer rechtlichen Überprüfung durch den Senat zugänglich sind, ohne dass es dafür noch auf eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter, die sich ohnehin nur zu den im Ablehnungsgesuch vorgebrachten Tatsachen verhalten soll, ankäme (vgl. zur Entbehrlichkeit der dienstlichen Äußerung bei klarem Sachverhalt auch BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07 -, juris = NStZ 2008, 117).
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 654/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurückweisung der …

    Der Einholung einer dienstlichen Stellungnahme bedurfte es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2007 ? 4 StR 236/07, NStZ 2008, 117).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11

    Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder …

    Für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit nach § 24 Abs. 2 StPO kommt es nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich für befangen hält; entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BGH, Beschl. v. 24.07.2007, Az. 4 StR 236/07, juris).
  • OLG Hamm, 28.05.2024 - 4 ORbs 94/24

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Einholung …

    Die dienstliche Äußerung der abgelehnten Richterin war hier entbehrlich, da die dem Ablehnungsgesuch zugrundeliegenden Tatsachen eindeutig feststanden (zu vgl. BGH, NStZ 2008, 117 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit …

    Rn. 18 Im vorliegenden Fall zeigen die Ausführungen der beteiligten Richter im Beschluss vom 5. Februar 2019, die überzeugen, mit der Aktenlage im Einklang stehen und insofern auch dienstliche Stellungnahmen entbehrlich machen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 26 Rn 14), dass ein schlichtes Versehen vorlag.
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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 19.07.2007 - 1 Qs 215/07   

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https://dejure.org/2007,41438
LG Leipzig, 19.07.2007 - 1 Qs 215/07 (https://dejure.org/2007,41438)
LG Leipzig, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 Qs 215/07 (https://dejure.org/2007,41438)
LG Leipzig, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 Qs 215/07 (https://dejure.org/2007,41438)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 01.06.2021 - 2 Qs 9/21

    Corona-Subventionsbetrügern darf genetischer Fingerabdruck abgenommen werden

    Vor diesem Hintergrund tritt die Kammer derjenigen Auffassung entgegen, wonach bei bestimmten Deliktsgruppen (insbesondere Vermögensdelikte wie §§ 263, 266, 266a StGB, die Anschlussdelikte der §§ 257 ff. StGB und Betäubungsmittelstraftaten) die Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters ausscheiden soll, da verwertbare Spuren üblicherweise nicht verursacht würden (vgl. LG Leipzig 19.7.2007 - 1 Qs 215/07, StraFo 2007, 464; LG Aachen 28.10.2008 - 68 Qs 120/08, StraFo 2009, 18, 19; OLG Köln 3.2.2004 - 2 Ws 41/04, StraFo 2004, 317; OLG Celle 7.12.2009 - 1 Ws 556/09, NStZ-RR 2010, 149, 150).
  • LG Trier, 21.12.2012 - 5 Qs 143/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Abgabe einer Speichelprobe …

    Maßstab der Prognoseentscheidung ist somit das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifizierungsmuster ein Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (vgl. LG Leipzig vom 19.07.2007, 1 Qs 215/07, LG Aachen vom 28.10.2008, 68 Qs 120/08, Heidelberger Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 81 g, Rn. 11).
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