Rechtsprechung
   EuG, 21.11.2013 - T-313/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32872
EuG, 21.11.2013 - T-313/11 (https://dejure.org/2013,32872)
EuG, Entscheidung vom 21.11.2013 - T-313/11 (https://dejure.org/2013,32872)
EuG, Entscheidung vom 21. November 2013 - T-313/11 (https://dejure.org/2013,32872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch wenn eine beschreibende Angabe den Verkehrskreisen als solche noch nicht bekannt ist, liegt ein Eintragungshindernis für eine Marke vor

  • Europäischer Gerichtshof

    Heede / HABM (Matrix-Energetics)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Matrix-Energetics - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Maßgebliche Verkehrskreise - Zeitpunkt der Beurteilung des beschreibenden Charakters - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung ...

  • EU-Kommission

    Günter Heede gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Matrix-Energetics - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Maßgebliche Verkehrskreise - Zeitpunkt der Beurteilung des beschreibenden Charakters - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftswortmarke "Matrix-Energetics" für Dienstleistungen u.a. auf dem Gebiet alternativer Heilbehandlungen; Anforderungen an das Vorliegen eines absoluten Eintragungshindernisses i.S.d. Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der VO 207/2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschreibendes Wortzeichen "Matrix-Energetics" für alternative Heilbehandlungsmethode; unbegründete Aufhebungsklage des Anmelders gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei massenhafter Verwendung als Gattungsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    EuG T-313/11

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Matrix-Energetics" für Dienstleistungen auf dem Gebiet alternativer Heilbehandlungen als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Matrix-Energetics" für Dienstleistungen auf dem Gebiet alternativer Heilbehandlungen als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragungshindernisse für eine Gemeinschaftswortmarke

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1848/2010"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. April 2011, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung der Wortmarke "Matrix-Energetics" für ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Diese Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnrn.

    Ein Wortzeichen kann daher von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil HABM/Wrigley, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 32).

    Hierzu ist festzustellen, dass die Anwendbarkeit des absoluten Eintragungshindernisses gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 nicht voraussetzt, dass das fragliche Zeichen zum Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich beschreibend verwendet wird, sondern, dass es beschreibend verwendet werden kann (Urteil HABM/Wrigley, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2011, Psytech International/HABM - Institute for Personality & Ability Testing [16PF], T-507/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).

  • EuGH, 24.09.2009 - C-78/09

    Bateaux mouches / HABM

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    39 und 40, vom 24. September 2009, Bateaux mouches/HABM, C-78/09 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Da nämlich das Recht aus der Gemeinschaftsmarke Dritten erst vom Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Eintragung an entgegengehalten werden kann, könnte der Anmelder nicht verhindern, dass die Marke eine gebräuchliche Gattungsbezeichnung wird und damit gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung ausgeschlossen wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss Bateaux mouches/HABM, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnrn. 47 bis 49).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-488/06

    L & D / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Eine solche Verpflichtung schließt jedoch nicht aus, dass die Dienststellen des HABM gegebenenfalls Beweise späteren Datums als der Anmeldung berücksichtigen können, soweit diese Rückschlüsse auf die Situation zu diesem Zeitpunkt zulassen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juli 2008, L & D/HABM, C-488/06 P, Slg. 2008, I-5725, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.06.2011 - T-507/08

    Psytech International / OHMI - Institute for Personality & Ability Testing (16PF)

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Hierzu ist festzustellen, dass die Anwendbarkeit des absoluten Eintragungshindernisses gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 nicht voraussetzt, dass das fragliche Zeichen zum Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich beschreibend verwendet wird, sondern, dass es beschreibend verwendet werden kann (Urteil HABM/Wrigley, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2011, Psytech International/HABM - Institute for Personality & Ability Testing [16PF], T-507/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • EuG, 26.10.2000 - T-360/99

    Community Concepts / OHMI (Investorworld)

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt sich, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000, Community Concepts/HABM [Investorworld], T-360/99, Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-1541, Randnrn. 73 und 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Dienststellen des HABM für die Prüfung, ob die absoluten Eintragungshindernisse gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 der Eintragung einer Marke entgegenstehen oder die Nichtigerklärung einer zuvor eingetragenen Marke zur Folge haben müssen, auf den Anmeldetag abstellen müssen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2004, Alcon/HABM, C-192/03 P, Slg. 2004, I-8993, Randnrn.
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Ein Zeichen fällt dann unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es dem angesprochenen Publikum ermöglicht, unmittelbar eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (Urteile des Gerichts vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 25, und LOKTHREAD, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 29).
  • EuGH, 23.04.2010 - C-332/09

    HABM / Frosch Touristik - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    18 und 19, und vom 23. April 2010, HABM/Frosch Touristik, C-332/09 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 17.09.2008 - T-226/07

    Prana Haus / HABM (PRANAHAUS) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-313/11
    Um die Wirksamkeit des Ausschlusses beschreibender Marken gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 zu gewährleisten, mit dem sichergestellt werden soll, das alle Wirtschaftsteilnehmer die Begriffe - auch die technischen Begriffe -, die die Merkmale der von ihnen vertriebenen Waren und Dienstleistungen bezeichnen, frei benutzen können, darf das HABM nämlich berücksichtigen, dass es innerhalb der breiten Öffentlichkeit einen engeren Kreis gibt, der sich aus Verbrauchern zusammensetzt, für die die von der angemeldeten Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen vor allem bestimmt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. September 2008, Prana Haus/HABM [PRANAHAUS], T-226/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

  • EuG, 10.02.2010 - T-344/07

    O2 (Germany) / HABM (Homezone) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 16.12.2010 - T-286/08

    Fidelio / OHMI (Hallux) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 14.06.2012 - T-293/10

    Seven Towns / HABM (Représentation de sept carrés de couleurs différentes)

  • EuG, 28.02.2024 - T-747/22

    BIW Invest/ EUIPO - New Yorker Marketing & Media International (Compton) -

    Um die praktische Wirksamkeit des Verbots der Eintragung beschreibender Marken gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 zu gewährleisten, darf allerdings das EUIPO entgegen dem Vorbringen der Klägerin hierbei berücksichtigen, dass es innerhalb der breiten Öffentlichkeit einen engeren Kreis gibt, der sich aus Personen zusammensetzt, für die die von der angemeldeten Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen vor allem bestimmt sind (vgl. Urteile vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. Mai 2022, Sturz/EUIPO - Clatronic International [STEAKER], T-261/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:269, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), und insbesondere aus Personen, die auf einem bestimmten Gebiet über besondere Kenntnisse verfügen, aufgrund derer sie besser in der Lage sind, die Bedeutung bestimmter Begriffe oder Konzepte zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2008, Prana Haus/HABM [PRANAHAUS], T-226/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:381, Rn. 26, 27 und 29).
  • EuG, 28.02.2024 - T-746/22

    BIW Invest/ EUIPO - New Yorker Marketing & Media International (COMPTON) -

    Um die praktische Wirksamkeit des Verbots der Eintragung beschreibender Marken gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 zu gewährleisten, darf allerdings das EUIPO entgegen dem Vorbringen der Klägerin hierbei berücksichtigen, dass es innerhalb der breiten Öffentlichkeit einen engeren Kreis gibt, der sich aus Personen zusammensetzt, für die die von der angemeldeten Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen vor allem bestimmt sind (vgl. Urteile vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. Mai 2022, Sturz/EUIPO - Clatronic International [STEAKER], T-261/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:269, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), und insbesondere aus Personen, die auf einem bestimmten Gebiet über besondere Kenntnisse verfügen, aufgrund derer sie besser in der Lage sind, die Bedeutung bestimmter Begriffe oder Konzepte zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2008, Prana Haus/HABM [PRANAHAUS], T-226/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:381, Rn. 26, 27 und 29).
  • EuG, 13.05.2020 - T-86/19

    SolNova/ EUIPO - Canina Pharma (BIO-INSECT Shocker) - Unionsmarke -

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Dienststellen des EUIPO für die Prüfung, ob die absoluten Eintragungshindernisse gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 der Eintragung einer Marke entgegenstehen oder die Nichtigerklärung einer zuvor eingetragenen Marke zur Folge haben müssen, auf den Anmeldetag abstellen müssen (vgl. Urteile vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics]), T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Mai 2019, VI.TO./EUIPO - Bottega [Form einer vergoldeten Flasche], T-324/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:297, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung die Dienststellen des EUIPO für die Prüfung, ob die absoluten Eintragungshindernisse gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 der Eintragung einer Marke entgegenstehen oder die Nichtigerklärung einer zuvor eingetragenen Marke zur Folge haben müssen, auf den Anmeldetag abstellen müssen (vgl. Urteile vom 21. November 2013, Matrix-Energetics, T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Mai 2019, VI.TO./EUIPO - Bottega (Form einer vergoldeten Flasche), T-324/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:297, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 22.05.2014 - T-95/13

    Walcher Meßtechnik / HABM (HIPERDRIVE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 geht hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Rn. 29, und Urteil des Gerichts vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 68).
  • EuG, 27.04.2017 - T-721/15

    BASF / EUIPO - Evonik Industries (DINCH)

    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 klar, dass das in Rede stehende Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 68).
  • EuG, 08.11.2016 - T-268/15

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO (PARKWAY) - Unionsmarke - Anmeldungen der

    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 eindeutig, dass das in Rede stehende Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 68).
  • EuG, 24.04.2018 - T-297/17

    VSM/ EUIPO (WE KNOW ABRASIVES) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke WE

    Die Klägerin hat sich darauf jedoch vor dem EUIPO nicht berufen, so dass diese Frage nicht Teil des vorliegenden Rechtsstreits ist (Urteil vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 62).
  • EuG, 26.03.2015 - T-72/14

    Bateaux mouches / HABM (BATEAUX MOUCHES)

    En effet, il ressort clairement du libellé de l'article 7, paragraphe 1, du règlement n° 207/2009 qu'il suffit que l'un des motifs absolus de refus énumérés dans cette disposition s'applique pour que le signe en cause ne puisse pas être enregistré comme marque communautaire [arrêts du 19 septembre 2002, DKV/OHMI, C-104/00 P, Rec, EU:C:2002:506, point 29, et du 21 novembre 2013, Heede/OHMI (Matrix-Energetics), T-313/11, EU:T:2013:603, point 68].
  • EuG, 23.01.2014 - T-513/12

    NCL / HABM (NORWEGIAN GETAWAY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 geht nämlich eindeutig hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Rn. 29, und Urteil des Gerichts vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 68).
  • EuG, 23.01.2014 - T-514/12

    NCL / HABM (NORWEGIAN BREAKAWAY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 geht nämlich eindeutig hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Rn. 29, und Urteil des Gerichts vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 68).
  • EuG, 04.12.2014 - T-494/13

    Sales & Solutions / OHMI - Inceda (watt) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 28.04.2021 - T-348/20

    Freistaat Bayern/ EUIPO (GEWÜRZSOMMELIER) - Unionsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 26.01.2022 - T-233/21

    Meta Cluster/ EUIPO (Clustermedizin) - Unionsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 21.04.2021 - T-282/20

    Apologistics/ EUIPO - Kerckhoff (APO) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

  • EuG, 17.09.2019 - T-399/18

    TrekStor/ EUIPO (Theatre)

  • EuG, 03.07.2018 - T-402/17

    Vienna International Hotelmanagement/ EUIPO (Vienna House) - Unionsmarke -

  • EuG, 18.11.2015 - T-558/14

    Research Engineering & Manufacturing / OHMI - Nedschroef Holding (TRILOBULAR)

  • EuG, 08.05.2019 - T-325/18

    VI.TO./ EUIPO - Bottega (Forme d'une bouteille rose)

  • EuG, 08.05.2019 - T-324/18

    VI.TO./ EUIPO - Bottega (Forme d'une bouteille dorée)

  • EuG, 04.05.2022 - T-261/21

    Sturz/ EUIPO - Clatronic International (STEAKER) - Unionsmarke -

  • EuG, 22.09.2021 - T-250/20

    Moviescreens Rental/ EUIPO - the airscreen company (AIRSCREEN) - Unionsmarke -

  • EuG, 27.04.2017 - T-622/15

    Deere / EUIPO (EXHAUST-GARD) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht