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Rechtsprechung
   EuG, 10.11.2021 - T-602/18   

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https://dejure.org/2021,75166
EuG, 10.11.2021 - T-602/18 (https://dejure.org/2021,75166)
EuG, Entscheidung vom 10.11.2021 - T-602/18 (https://dejure.org/2021,75166)
EuG, Entscheidung vom 10. November 2021 - T-602/18 (https://dejure.org/2021,75166)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    142 Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge dient der Umsetzung eines der Ziele der Rahmenvereinbarung, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen wird, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (vgl. Urteil vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39 , Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die hierfür in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten drei Maßnahmen betreffen sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigen, die insgesamt maximal zulässige Dauer aufeinanderfolgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse und die zulässige Zahl ihrer Verlängerungen (vgl. Urteil vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39 , Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn sich die Beurteilung des geltend gemachten sachlichen Grundes auf die Verlängerung des zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrags beziehen muss, können sich das Vorliegen, die Zahl und die Dauer derartiger aufeinanderfolgender Verträge, die in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossen wurden, im Rahmen dieser umfassenden Prüfung als relevant erweisen (vgl. Urteil vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39 , Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung diese Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (vgl. Urteil vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, EU:C:2012:39 , Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete - …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    96 Was drittens die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts betrifft, auf die sich der Kläger beruft, zählt das Rechtsmissbrauchsverbot, wonach sich niemand missbräuchlich auf Rechtsnormen berufen darf, zwar zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, dessen Wahrung der Unionsrichter zu sichern hat (vgl. Urteil vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506 , Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a., C-359/16, EU:C:2018:63 , Rn. 49).

    98 Die Ahndung von Rechtsmissbrauch durch Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse entspricht den Zielen, die die Union und die Mitgliedstaaten eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, in Art. 151 AEUV vereinbart haben und zu denen die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sowie ihr angemessener sozialer Schutz zählen (Urteil vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506 , Rn. 60).

  • EuG, 05.10.2004 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    233 Als Drittes beruft sich der Kläger auch vergeblich zum einen auf das Urteil des Tribunal du travail francophone de Bruxelles (Französischsprachiges Arbeitsgericht Brüssel, Belgien) vom 30. Juni 2014 in der Rechtssache RG no 12/3600/A und zum anderen auf das Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289 ), die nicht nur über die Diskriminierungsproblematik im Zusammenhang mit "nicht europäischen" Verträgen Aufschluss gäben, sondern auch die finanziellen Folgen veranschaulichten, die für europäische Organe damit verbunden seien.

    236 Gleiches gilt für das vom Kläger angeführte Urteil vom 5. Oktober 2004, Sanders u. a./Kommission (T-45/01, EU:T:2004:289 ), dessen Lehren sich nicht entsprechend auf den vorliegenden Fall übertragen lassen.

  • EuGH, 17.09.2020 - C-623/19

    Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Beschluss zur …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    208 Was hingegen die gerechten und fairen Konsequenzen betrifft, die aus dem Verstoß auf der Grundlage von Section 8 (4) des Gesetzes von 2003 zu ziehen sind, ergibt sich aus den Vorschriften, die das Verfahren vor den Unionsgerichten regeln, insbesondere aus Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 76 und Art. 84 Abs. 1 der Verfahrensordnung, dass der Rechtsstreit grundsätzlich von den Parteien bestimmt und begrenzt wird und der Unionsrichter nicht ultra petita entscheiden darf (vgl. Urteil vom 17. September 2020, Alfamicro/Kommission, C-623/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:734 , Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Genauer gesagt hat das Gericht, wenn es als vertraglich bestimmtes Gericht gemäß Art. 272 AEUV mit einer Rechtsstreitigkeit befasst ist, nur in dem rechtlichen und tatsächlichen Rahmen zu entscheiden, den die Parteien des Rechtsstreits bestimmen (vgl. Urteil vom 17. September 2020, Alfamicro/Kommission, C-623/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:734 , Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Antrag auf Teilaufhebung eines …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    79 Angesichts der vorstehenden Erwägungen und der Umstände des vorliegenden Falls ist es im Interesse einer geordneten Rechtspflege zweckmäßig, zunächst die im Rahmen des ersten Klageantrags gestellten Anträge zu prüfen, bevor gegebenenfalls die genannten Unzulässigkeitseinreden geprüft werden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, EU:C:2002:118 , Rn. 52).

    216 Angesichts der Feststellungen oben in den Rn. 188 und 215 sind die im ersten Klageantrag enthaltenen Anträge als unbegründet zurückzuweisen, ohne dass über die von den Beklagten erhobene und oben in Rn. 74 genannte Einrede der Unzulässigkeit dieser Anträge zu entscheiden ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, EU:C:2002:118 , Rn. 52, …und vom 1. Dezember 1999, Boehringer/Rat und Kommission, T-125/96 und T-152/96, EU:T:1999:302 , Rn. 143 und 146).

  • EuGH, 19.07.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich diese Zuständigkeit, was Streitsachen im Bereich der außervertraglichen Haftung betrifft, aus Art. 268 AEUV in Verbindung mit Art. 340 Abs. 2 AEUV unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 1 EUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2016, H/Rat u. a., C-455/14 P, EU:C:2016:569 , Rn. 58).

    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass Beschlüsse über die Umverteilung der Mitglieder einer Mission im Einsatzgebiet, obgleich sie im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erlassen wurden, keine Rechtsakte nach Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV und Art. 275 Abs. 1 AEUV darstellen und folglich gemäß den vorstehend genannten allgemeinen Bestimmungen des AEU-Vertrags in Bezug auf Streitsachen im Bereich der außervertraglichen Haftung in die Zuständigkeit des Unionsrichters fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2016, H/Rat u. a., C-455/14 P, EU:C:2016:569 , Rn. 59).

  • EuGH, 18.10.2018 - C-149/17

    Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    Sodann haben die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien nicht nur ihr nationales Recht im Einklang mit diesen Richtlinien auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung der Richtlinien stützen, die mit den genannten Grundrechten oder anderen allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts kollidiert (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2018, Bastei Lübbe, C-149/17, EU:C:2018:841, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.02.2018 - C-359/16

    Die nationalen Gerichte dürfen im Fall eines Betrugs die …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    96 Was drittens die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts betrifft, auf die sich der Kläger beruft, zählt das Rechtsmissbrauchsverbot, wonach sich niemand missbräuchlich auf Rechtsnormen berufen darf, zwar zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, dessen Wahrung der Unionsrichter zu sichern hat (…vgl. Urteil vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506 , Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a., C-359/16, EU:C:2018:63 , Rn. 49).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    221 Art. 340 Abs. 2 AEUV bestimmt: "Im Bereich der außervertraglichen Haftung ersetzt die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind." Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV für ein rechtswidriges Verhalten eines Organs vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, die sich auf die Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Bestehen des Schadens und das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden beziehen (vgl. Urteile vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, EU:C:2008:476 , Rn. 106 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986 , Rn. 47).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuG, 10.11.2021 - T-602/18
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung nämlich, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647 , Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan/ Rat - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Außen- …

  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und C.H. Boehringer Sohn gegen Rat der …

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den …

  • EuG, 25.11.2014 - T-384/11

    Safa Nicu Sepahan / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

  • EuG, 07.12.2010 - T-49/07

    Fahas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

  • EuGH, 18.12.1986 - 426/85

    Kommission / Zoubek

  • EuGöD, 07.07.2010 - F-116/07

    Tomas / Parlament

  • EuGöD - F-116/07

    Tomas / Parlament

  • EuG, 19.05.2011 - T-218/11

    Dagher / Rat

  • EuG, 17.02.2012 - T-218/11

    Dagher / Rat

  • EuG, 04.05.2017 - T-744/14

    Meta Group/ Kommission - Schiedsklausel - Finanzhilfeverträge im Rahmen des …

  • EuG, 18.02.2016 - T-164/14

    Calberson GE / Kommission - Schiedsklausel - Programm zur Versorgung Russlands …

  • EuG, 30.09.2014 - T-410/13

    Bitiqi u.a. / Kommission u.a.

  • EuG, 05.10.2015 - T-413/14

    Unterlassungsklage, da die Beklagten nicht die erforderlichen legislativen …

  • EuG, 09.11.2016 - T-602/15

    Jenkinson/ Rat u.a. - Schiedsklausel - Personal internationaler Missionen der …

  • EuG, 03.03.2021 - T-723/18

    Barata/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - …

  • EuGH, 01.07.1982 - 109/81

    Porta / Kommission

  • EuG, 14.07.2016 - T-99/14

    Alesa / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 14.05.2019 - T-602/18   

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https://dejure.org/2019,13983
EuG, 14.05.2019 - T-602/18 (https://dejure.org/2019,13983)
EuG, Entscheidung vom 14.05.2019 - T-602/18 (https://dejure.org/2019,13983)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - T-602/18 (https://dejure.org/2019,13983)
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-730/18

    SC/ Eulex Kosovo - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Vertragsbedienstete der …

    {FN:77} Vgl. z. B. Beschluss vom 14. Mai 2019, Ayuntamiento de Enguera/Kommission (T-602/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:332, Rn. 23, 30 und 31).
  • EuG, 02.05.2019 - T-145/19

    Jap Energeticas y Medioambienbales/ Kommission

    Rn. 28 Selon une jurisprudence bien établie, lorsqu'il est saisi d'un recours en annulation alors que le litige est, en réalité, de nature contractuelle, le Tribunal peut, dans un souci d'économie de la procédure, requalifier le recours, si les conditions d'une telle requalification sont réunies (voir arrêt du 10 avril 2013, GRP Security/Cour des comptes, T-87/11, non publié, EU:T:2013:161, point 31 et jurisprudence citée ; ordonnance du 14 mai 2019, Ayuntamiento de Enguera/Commission, T-602/18, non publiée, EU:T:2019:332, point 28).

    Rn. 29 Toutefois, en présence d'un litige de nature contractuelle, le Tribunal s'estime dans l'impossibilité de requalifier un recours en annulation lorsque la volonté expresse de la partie requérante de ne pas fonder sa demande sur l'article 272 TFUE s'oppose à une telle requalification ou lorsque la requête ne s'appuie sur aucun moyen tiré de la violation des règles régissant la relation contractuelle en cause, qu'il s'agisse des clauses contractuelles ou des dispositions de la loi nationale désignée dans le contrat (voir arrêt du 17 juin 2010, CEVA/Commission, T-428/07 et T-455/07, EU:T:2010:240, point 59 et jurisprudence citée, et ordonnance du 14 mai 2019, Ayuntamiento de Enguera/Commission, T-602/18, non publiée, EU:T:2019:332, point 28 et jurisprudence citée).

  • EuG, 19.11.2020 - T-174/20

    Comune di Stintino/ Kommission

    Rn. 34 Par ailleurs, le Tribunal a jugé, au sujet d'actes adoptés par la Commission en vertu de dispositions analogues à celles de l'article 18 et de l'article 24.5 des dispositions communes et portant sur une subvention accordée en vertu d'une convention conclue dans le cadre du règlement no 614/2007, que ces actes étaient indissociables des rapports contractuels entre la Commission et les bénéficiaires et ne visaient pas à produire d'effets juridiques qui trouveraient leur origine dans l'exercice, par la Commission, de prérogatives de puissance publique dont elle serait titulaire en vertu du droit de l'Union (voir, en ce sens, ordonnances du 14 mai 2019, Ayuntamiento de Enguera/Commission, T-602/18, non publiée, EU:T:2019:332, points 2, 4, 7, 15 et 25, et du 17 octobre 2019, Jap Energéticas y Medioambientales/Commission, T-145/19, non publiée, EU:T:2019:753, points 2, 4, 5, 11 et 26).
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