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Rechtsprechung
   BFH, 28.04.2025 - V B 1/24   

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https://dejure.org/2025,12443
BFH, 28.04.2025 - V B 1/24 (https://dejure.org/2025,12443)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2025 - V B 1/24 (https://dejure.org/2025,12443)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2025 - V B 1/24 (https://dejure.org/2025,12443)
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    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

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    § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 90 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

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    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (32)

  • BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; …

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist genau anzugeben, welchen vorgetragenen Tatsachen das FG auch ohne Beweisantritt hätte nachgehen müssen, welche Beweismittel sich dem FG hätten aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus diesen Beweismitteln für den festgestellten Sachverhalt ergeben hätten und inwiefern das angefochtene Urteil nach Maßgabe der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG auf der unterlassenen Sachaufklärung beruhen kann (BFH-Urteil vom 25.07.2019 - III R 34/18, BFHE 265, 487, BStBl II 2021, 20, Rz 34; BFH-Beschluss vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 11).

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (BFH-Beschluss vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 4 und 5).

  • BFH, 17.01.2022 - II B 49/21

    Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip …

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Rn. 24 h) Soweit der Kläger meint, das FG habe gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen, indem es den Fall nicht dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt habe, liegt schon deshalb kein Verstoß vor, da das FG als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH-Beschluss vom 17.01.2022 - II B 49/21, BFH/NV 2022, 420, Rz 40).
  • BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19

    Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem …

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Dass das FG eine gebotene Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO unterlassen hat und damit ein Verfahrensfehler im Sinne eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens vorliegt (BFH-Beschluss vom 14.04.2020 - VII B 53/19, BFH/NV 2021, 177, Rz 17), hat der Kläger weder vorgetragen noch ist dies sonst ersichtlich.
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Rn. 36 Dieser Zulassungsgrund ist ein Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung und es gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung entwickelten Darlegungsanforderungen entsprechend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 13), denen der Kläger wie vorstehend ausgeführt in seiner Beschwerdebegründung nicht genügt.
  • BFH, 07.04.2025 - V B 7/24

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Rn. 42 Im Übrigen kann mangels einer hierauf bezogenen Beschwerdebegründung offenbleiben, ob ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler weitergehend auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, Rz 35).
  • BFH, 31.01.2019 - V B 99/16

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. Senatsbeschluss vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 10).
  • BFH, 30.08.2023 - II B 35/22

    Verfassungsmäßigkeit der Grundstückswertermittlung mittels gesetzlicher …

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Rn. 25 Soweit der Vortrag des Klägers dahingehend zu verstehen sein sollte, das FG habe zu Unrecht von einer Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgesehen, fehlt es zum einen schon an einer nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen substantiierten, an den Vorgaben des Grundgesetzes und der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierten Auseinandersetzung mit der Problematik (BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - II B 35/22, BFH/NV 2023, 1300, Rz 6) und liegt zum anderen auch darin kein Verfahrensmangel, weil die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen eine materiell-rechtliche und keine verfahrensrechtliche Frage ist (…BFH-Beschluss vom 15.10.2019 - VIII B 70/19, BFH/NV 2020, 212, Rz 19 und 21).
  • BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der …

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Verfahrensfehler des FA im Besteuerungsverfahren sind insoweit unerheblich (BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, BFH/NV 2020, 778, Rz 13).
  • BFH, 05.06.2019 - V B 53/18

    Grundsätzliche Bedeutung; Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung, …

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als auch des BFH, dass steuerrechtliche Streitigkeiten nicht unter diese Gewährleistung fallen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.06.2019 - V B 53/18, BFH/NV 2019, 1062, Rz 19).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
    Rn. 20 aa) Mit dem Vorbringen zu einer seiner Ansicht nach mangelnden oder fehlerhaften Beweiswürdigung macht der Kläger materiell-rechtliche Fehler des FG-Urteils geltend, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.05.2000 - X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458 …sowie vom 18.03.2021 - VIII B 76/20, BFH/NV 2021, 1076).
  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

  • BFH, 25.07.2023 - VIII B 31/22

    Zu den Darlegungsanforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzungsrüge hinsichtlich …

  • BFH, 20.07.2017 - VIII B 107/16

    Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die …

  • BFH, 18.03.2021 - VIII B 76/20

    Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • BFH, 08.04.2020 - IX B 88/19

    Darlegung einer Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …

  • BFH, 15.10.2019 - VIII B 70/19

    Selbstvertretungsbefugnis eines ehemals als Rechtsanwalt und als rumänischer …

  • BFH, 30.06.2023 - VIII B 19/22

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines …

  • BFH, 02.08.2024 - IV B 1/24

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG

  • BFH, 18.03.2013 - III B 143/12

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 30.10.2012 - III B 151/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln - Gesamtergebnis des Verfahrens - Rechtliches …

  • BFH, 17.11.2022 - IX B 82/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines …

  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6 …

  • BFH, 30.07.2013 - VI B 31/13

    Zulassung der Revision im FG-Urteil - Treu und Glauben - Barzahlung von …

  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei …

  • BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im …

  • BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei …

  • BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 22.11.2012 - III B 232/11

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Kein Verfahrensmangel bei …

  • BFH, 22.03.2019 - IX B 93/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 11 A 1213/16

    Berufung auf Lageberichte des Auswärtigen Amtes bei der Beurteilung der Situation …

  • BFH, 28.04.2025 - V B 27/24

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.04.2025 V B 1/24 - Keine …

    Rn. 5 Die Beschwerdebegründung des Klägers ist im Streitfall hinsichtlich der als Verfahrensfehler (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) vorgebrachten Zulassungsgründe fast völlig wortgleich mit der Beschwerdebegründung, die er im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde V B 1/24, in dem er mit demselben FA über die Umsatzsteuerfestsetzung eines anderen Besteuerungszeitraums streitet, eingereicht hat.

    Die verfahrensbezogenen Beschwerderügen sind daher ebenso wie im Verfahren V B 1/24 unzulässig, wobei der Senat auf den in dieser Sache ergangenen Beschluss unter 1. verweist.

    Rn. 6 Auch in Bezug auf die weiteren Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 sowie Nr. 2 Alternative 1 und 2 FGO) sind die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO wie im Verfahren V B 1/24 (BFH-Beschluss unter 2. bis 5.), auf den der Senat auch insoweit verweist, nicht erfüllt.

    Die auf den hier vorliegenden Streitfall bezogenen Ausführungen zur materiell-rechtlichen Würdigung des FG reichen bei ansonsten inhaltsgleichen allgemeinen Ausführungen wie im Verfahren V B 1/24 nicht aus, um einen Zulassungsgrund darzulegen.

  • BFH, 17.11.2025 - V S 4/25

    Darlegungsanforderungen einer Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge des Rügeführers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28.04.2025 - V B 1/24 wird als unzulässig verworfen.Die Kosten des Verfahrens hat der Rügeführer zu tragen.

    Rn. 1 Die Anhörungsrüge des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Rügeführer) gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.04.2025 - V B 1/24, mit dem der Senat die Beschwerde des Rügeführers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 17.11.2023 - 6 K 1512/19, dem Rügeführer zugestellt am 30.04.2025, als unzulässig verworfen hat, ist unzulässig und daher durch Beschluss zu verwerfen (§ 133a Abs. 4 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    Rn. 2 1. Die Zulässigkeit der Anhörungsrüge erfordert schlüssige und substantiierte Darlegungen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen in dem vorausgegangenen Verfahren, auf das sich die Anhörungsrüge bezieht (hier: V B 1/24), sich der Rügeführer nicht hat äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe und dass die Entscheidung ohne die behauptete Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre (…BFH-Beschlüsse vom 05.12.2019 - V S 24/19, BFH/NV 2020, 372, Rz 6, …und vom 22.09.2021 - X S 15/21, BFH/NV 2022, 125, Rz 3).

  • BFH, 26.11.2025 - V B 74/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Dabei sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.07.2024 - XI B 37/23, BFH/NV 2024, 1357, Rz 4; vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048, Rz 33).

    Ein Urteil enthält erst dann keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048, Rz 13), wenn den Beteiligten in Bezug auf einen wesentlichen Streitpunkt die Möglichkeit entzogen wäre, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…vgl. BFH-Beschluss vom 02.07.2021 - V B 34/20, BFH/NV 2021, 1523, Rz 9), oder wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt hätte (…vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2025 - V B 30/23, BFH/NV 2025, 886, Rz 12).

  • BFH, 27.01.2026 - IX R 10/24

    Akteneinsicht in Steuerakten; Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung

    Soweit sie auf den unterjährigen Wechsel der Zuständigkeit für ein bereits anhängiges Verfahren abstellt, hätte es ihr oblegen, Einsicht in die entsprechenden Geschäftsverteilungspläne zu nehmen und vorzutragen, weshalb der Wechsel willkürlich sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2025 - V B 1/24, Rz 23).
  • BFH, 04.12.2025 - V B 41/24

    Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager; Darlegung …

    Es liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447;… vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11;… vom 23.03.2021 - XI B 69/20, BFH/NV 2021, 1108, Rz 34; vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048, Rz 13).
  • BFH, 07.08.2025 - X B 12/25

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags: …

    Ein Verfahrensmangel ist ausreichend dargelegt, wenn die Tatsachen genau angegeben werden, die den Mangel ergeben, oder wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Verfahrensmangel ergeben können (…vgl. Senatsbeschluss vom 14.03.2017 - X S 18/16 (PKH), BFH/NV 2017, 909, Rz 34;… BFH-Beschlüsse vom 16.11.2017 - IX B 86/17, BFH/NV 2018, 218, und vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048).
  • BFH, 10.11.2025 - V B 26/24

    Zur Verfahrensrüge im Hinblick auf die Pflicht des Finanzgerichts zur Ermittlung …

    Rn. 32 Der Kläger hat auch insoweit nicht hinreichend dargelegt, welchen vorgetragenen Tatsachen das FG auch ohne Beweisantritt hätte nachgehen müssen, welche Beweismittel sich dem FG hätten aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus diesen Beweismitteln für den festgestellten Sachverhalt ergeben hätten und inwiefern das angefochtene Urteil nach Maßgabe der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG auf der unterlassenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048, Rz 15).
  • BFH, 22.04.2026 - V B 114/25

    Klageänderung im finanzgerichtlichen Verfahren

    Rn. 10 1. In Bezug auf die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung hat die Klägerin nicht, was dafür erforderlich wäre (vgl. allgemein z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048, Rz 33;… vom 04.12.2025 - V B 41/24, BFH/NV 2026, 147, Rz 7), eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausgestellt, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll, sowie schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen dargelegt, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist.
  • BFH, 20.11.2025 - VII B 138/24

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Pfändung einer Internet-Domain

    Gemäß § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG ist die Dauer des Verfahrens bei dem mit der Sache befassten Gericht zu rügen und hätte danach mit der Verzögerungsrüge im FG-Verfahren geltend gemacht werden müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2025 - V B 1/24, Rz 22).
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Rechtsprechung
   RFH, 28.11.1924 - V B 1/24   

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https://dejure.org/1924,235
RFH, 28.11.1924 - V B 1/24 (https://dejure.org/1924,235)
RFH, Entscheidung vom 28.11.1924 - V B 1/24 (https://dejure.org/1924,235)
RFH, Entscheidung vom 28. November 1924 - V B 1/24 (https://dejure.org/1924,235)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   RG, 24.05.1924 - V B 1/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,612
RG, 24.05.1924 - V B 1/24 (https://dejure.org/1924,612)
RG, Entscheidung vom 24.05.1924 - V B 1/24 (https://dejure.org/1924,612)
RG, Entscheidung vom 24. Mai 1924 - V B 1/24 (https://dejure.org/1924,612)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 176
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