Rechtsprechung
| BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur bei Wahrung der erforderlichen Form; Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 130d S 3 ZPO, § 233 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur bei Wahrung der erforderlichen Form; Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments - IWW
§ 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § ... 130d Satz 1 ZPO, § 233 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Alt. 2 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 225 Abs. 3 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, § 130d Satz 3 ZPO, § 576 Abs. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 130d ZPO, § 130d Satz 2, 3 ZPO, § 130d Satz 2 ZPO, § 46g Satz 4 ArbGG, § 121 BGB, § 55d VwGO, § 174 BGB, § 233 Satz 1, § 85 Abs. 2 ZPO, § 130d Sätze 2 und 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens auf eine Fristverlängerung; Wahrung der erforderlichen Form des Fristverlängerungsantrags; Unverzügliche Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 130d; ZPO § 233
Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens auf eine Fristverlängerung; Wahrung der erforderlichen Form des Fristverlängerungsantrags; Unverzügliche Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines ... - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur bei Wahrung der erforderlichen Form; Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachholung der Glaubhaftmachung: Zwei Tage sind nicht mehr unverzüglich!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Vertrauen auf eine Fristverlängerung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachholung der Glaubhaftmachung: Sind zwei Tage noch "unverzüglich"? (IBR 2023, 491)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 16.11.2021 - 407a C 10/19
- LG Hamburg, 08.02.2022 - 318 S 86/21
- BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2883
- MDR 2023, 1063
- MDR 2023, 1366
- MMR 2023, 801
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (18)
- BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Die elektronische Übermittlung vorbereitender Schriftsätze sowie schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen ist seither der gesetzlich vorgeschriebene Regelfall (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 21).Stellt der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf fest, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist, und verbleibt bis zum Fristablauf keine Zeit mehr, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen, ist die Glaubhaftmachung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachzuholen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 8; Beschluss vom 21. September 2021 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn 13 ff.).
Rn. 22 (d) Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist nach alledem eng zu fassen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10;… Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17).
Die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung stellt keine unzumutbaren Anforderungen an den Rechtsanwalt, da insoweit eine anwaltliche Versicherung genügt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 18 mwN).
Die elektronische Übermittlung vorbereitender Schriftsätze sowie schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen gemäß § 130d Satz 1 ZPO ist seit dem 1. Januar 2022 der gesetzlich vorgeschriebene Regelfall; diese Rechtslage sowie die Voraussetzungen einer ausnahmsweise zulässigen Ersatzeinreichung nach den allgemeinen Vorschriften gemäß § 130d Sätze 2 und 3 ZPO musste dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt sein (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 21).
Ein darauf bezogener eventueller Rechtsirrtum wäre nicht unverschuldet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 26).
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Stellt der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf fest, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist, und verbleibt bis zum Fristablauf keine Zeit mehr, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen, ist die Glaubhaftmachung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachzuholen (vgl. zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 8; Beschluss vom 21. September 2021 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn 13 ff.).Entgegen der Rechtsbeschwerde ist, anders als etwa bei § 121 BGB und auch anders als nach Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe, keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17;… BAG, NZA 2023, 58 Rn. 38 zu § 46g Satz 4 ArbGG).
Rn. 22 (d) Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist nach alledem eng zu fassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10; Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17).
Rn. 24 (bb) Soweit eine Zeitspanne von einer Woche in höchstrichterlichen Entscheidungen lediglich referiert (so BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17) beziehungsweise als "unter normalen Umständen ausreichend" (…so BAG, NZA 2023, 58 Rn. 36 zu § 46g Satz 4 ArbGG) erachtet worden ist, waren diese Erwägungen angesichts der unproblematischen Überschreitung einer solchen Zeitspanne jedenfalls nicht tragend.
Rn. 26 (f) Mangels unverzüglicher Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit ist die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, juris Rn. 18).
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Rn. 20 (b) Dahinstehen kann hier, ob die Glaubhaftmachung bereits mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen gehabt hätte (so BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198 Rn. 11; aA BAG NZA 2023, 58 Rn. 32 zu der mit § 130d Satz 3 ZPO wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 46g Satz 4 ArbGG).Entgegen der Rechtsbeschwerde ist, anders als etwa bei § 121 BGB und auch anders als nach Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe, keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17; BAG, NZA 2023, 58 Rn. 38 zu § 46g Satz 4 ArbGG).
Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung zu erfolgen hat (vgl. BAG, NZA 2023, 58 Rn. 35 zu § 46g Satz 4 ArbGG;… OLG Braunschweig, NJOZ 2022, 1497 Rn. 49; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 8. August 2022 - 8 A 10330/22, juris Rn. 10).
Rn. 24 (bb) Soweit eine Zeitspanne von einer Woche in höchstrichterlichen Entscheidungen lediglich referiert (so BGH…, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17) beziehungsweise als "unter normalen Umständen ausreichend" (so BAG, NZA 2023, 58 Rn. 36 zu § 46g Satz 4 ArbGG) erachtet worden ist, waren diese Erwägungen angesichts der unproblematischen Überschreitung einer solchen Zeitspanne jedenfalls nicht tragend.
- BGH, 15.12.2022 - III ZB 18/22
Elektronischer Rechtsverkehr: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Stellt der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf fest, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist, und verbleibt bis zum Fristablauf keine Zeit mehr, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen, ist die Glaubhaftmachung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachzuholen (vgl. zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 8; Beschluss vom 21. September 2021 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn 13 ff.).Hierbei ist in die Abwägung einzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen und die Nachholung der Glaubhaftmachung auf diejenigen Fälle beschränkt sein soll, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristablauf keine Zeit mehr verbleibt, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen (BT-Drucks. 17/12634 S. 28; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10).
Rn. 22 (d) Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist nach alledem eng zu fassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10;… Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17).
- VGH Bayern, 02.05.2022 - 6 ZB 22.30401
Glaubhaftmachung einer technischen Störung bei dem Versand von einem besonderen …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Glaubhaft zu machen ist lediglich die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, ohne dass es einer weiteren Sachverhaltsaufklärung über deren Ursache bedarf (…ebenso BAG aaO; VGH München, NVwZ 2022, 1392 Rn. 8; OVG Schleswig, NordÖR 2022, 198, 199, jeweils zu § 55d VwGO); es genügt eine (laienverständliche) Schilderung und Glaubhaftmachung der tatsächlichen Umstände, die beispielsweise mit Screenshots unterlegt werden kann, aber nicht zwingend muss (…vgl. Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 130d Rn. 3;… jurisPK-ERV/Biallaß [14.4.2023], § 130d ZPO Rn. 66).Der in diesem Zusammenhang teilweise erfolgende Hinweis etwa auf § 174 BGB und § 174 Abs. 5 SGB IX (…vgl. LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2022, 148 Rn. 111 zu § 46g Satz 4 ArbGG; BayVGH, NJW 2022, 3239 Rn. 8 zu § 55d VwGO) überzeugt nicht, da diesen Vorschriften, wie § 121 BGB, die hier nicht erforderliche Prüfungs- und Überlegungszeit immanent ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2022 - 8 A 10330/22
Nicht formgemäße Einreichung eines Berufungszulassungsantrags als elektronisches …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung zu erfolgen hat (…vgl. BAG, NZA 2023, 58 Rn. 35 zu § 46g Satz 4 ArbGG;… OLG Braunschweig, NJOZ 2022, 1497 Rn. 49; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. August 2022 - 8 A 10330/22, juris Rn. 10).Unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kann nach alledem auch die Nachholung der Glaubhaftmachung vor Ablauf einer Woche nicht mehr unverzüglich sein (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. August 2022 - 8 A 10330/22, juris Rn. 11 zu § 55d VwGO).
- BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Es ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5; Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, NJW-RR 2018, 1149 Rn. 6, jeweils mwN).Mit der Rechtsbeschwerde ist davon auszugehen, dass dies auf die verfrühte Verwerfungsentscheidung zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, NJW-RR 2018, 1149 Rn. 8).
- BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84
Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Die Ablehnung der Fristverlängerung ist unanfechtbar (§ 225 Abs. 3 ZPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84, BGHZ 93, 300, 302 f.).Ob ein - nach gefestigter Rechtsprechung schriftlich anzubringender (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84, BGHZ 93, 300, 303;… Beschluss vom 23. September 2004 - VII ZB 43/03, juris Rn. 5) - nach dem 1. Januar 2022 eingegangener Fristverlängerungsantrag formgerecht ist, richtet sich nach § 130d ZPO.
- BGH, 29.11.2016 - VI ZB 27/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Es ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5;… Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, NJW-RR 2018, 1149 Rn. 6, jeweils mwN).Ist dagegen ausgeschlossen, dass die Partei ihren Vortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags hinreichend ergänzt hätte, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17; siehe zum Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit auch Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 7).
- LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20
Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht …
Auszug aus BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Der in diesem Zusammenhang teilweise erfolgende Hinweis etwa auf § 174 BGB und § 174 Abs. 5 SGB IX (vgl. LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2022, 148 Rn. 111 zu § 46g Satz 4 ArbGG;… BayVGH, NJW 2022, 3239 Rn. 8 zu § 55d VwGO) überzeugt nicht, da diesen Vorschriften, wie § 121 BGB, die hier nicht erforderliche Prüfungs- und Überlegungszeit immanent ist. - BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …
- BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22
Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der …
- BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81
Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren …
- BGH, 20.02.2018 - VI ZB 47/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts …
- BGH, 10.06.2010 - V ZB 42/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des …
- BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über einen …
- BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei …
- BGH, 23.09.2004 - VII ZB 43/03
Anforderungen an die Anbringung eines Fristverlängerungsantrages; Bewilligung der …
- BGH, 02.12.2025 - VIII ZB 17/25
Nochmal: "Technische Störung" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - als elektronisches Dokument aus technischen Gründen bei einem nicht möglichen Internetzugriff (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, NJW-RR 2025, 629 Rn. 9 f.; vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 19 ff.;… vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22, NJW-RR 2022, 1577 Rn. 9 mwN).Glaubhaft zu machen ist daher die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine laienverständliche Darstellung des Defekts und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen genügt, aufgrund derer es möglich ist festzustellen, dass Bedienungsfehler unwahrscheinlich sind (BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 21;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, aaO;… vom 19. Dezember 2024 - IX ZB 41/23, aaO;… vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, aaO;… vom 7. Oktober 2025 - VIII ZB 21/25, aaO).
Eine unverzügliche Nachholung der erforderlichen Glaubhaftmachung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise gemäß §§ 129, 130 Nr. 6 ZPO einzureichenden Schriftsatz verbleibt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 11;… Beschlüsse vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 19;… vom 4. September 2024 - IV ZB 31/23, NJW-RR 2024, 1506 Rn. 7 f.;… vom 7. Oktober 2025 - VIII ZB 21/25, juris Rn. 36).
Im Rahmen des § 130d Satz 3 ZPO ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Darstellung und Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (…BGH, Beschlüsse vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17 [zu § 14b Abs. 1 Satz 3 FamFG];… vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, FamRZ 2023, 1045 Rn. 11, 16; vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, aaO Rn. 21).
Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist dabei eng zu fassen (…BGH, Beschlüsse 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, NJW-RR 2023, 350 Rn. 10;… vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, aaO Rn. 16; vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, aaO Rn. 21 f.) und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, aaO Rn. 22).
Die erst einen Tag später am 31. Mai 2024 - also zwei Tage nach der Ersatzeinreichung - gemeinsam mit dem Wiedereinsetzungsantrag erfolgte Darstellung der behaupteten technischen Unmöglichkeit war - wie der Senat selbst feststellen kann - nicht mehr unverzüglich; erst recht nicht diejenige vom 1. Juli 2024 (vgl. zur fehlenden Unverzüglichkeit bei Nachholung zwei Tage nach Ersatzeinreichung BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 25).
- BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23
Wiedereinsetzung: Fristversäumnis bei einem per beA übersandten Schriftsatz …
Rn. 14 Die Ablehnung der Fristverlängerung ist unanfechtbar (§ 225 Abs. 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 6). - OLG Düsseldorf, 18.04.2024 - 2 U 59/23
Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen …
Rn. 56 Was die nach § 130d S. 3 ZPO erforderliche Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument anbelangt, setzt diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. BGH, NJW 2022, 3647 Rn. 15;… Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11; NJW 2023, 2883 Rn. 19;… GRUR 2023, 1481 Rn. 11 - EGVP-Störung;… NJW 2024, 901 Rn. 8).Glaubhaft zu machen ist die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine (laienverständliche) Schilderung und Glaubhaftmachung der tatsächlichen Umstände genügt (vgl. BGH, NJW 2023, 2883 Rn. 21 m.w.N.;… NJW 2024, 901 Rn. 8).
Rn. 63 Ungeachtet dessen, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung gemäß § 130d S. 3 Hs. 1 Alt. 2 ZPO nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hier schon nicht in Betracht kam (…vgl. BGH NJW 2023, 456 Rn. 11;… so auch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.07.2023 - 31 U 71/23, NJOZ 2023, 1582 Rn. 20;… AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.10.2023 - 1 AGH 18/23, BeckRS 2023, 34182 Rn. 24), haben die früheren Prozessbevollmächtigten der Klägerin die Störung auch nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB;… vgl. BGH, NJW-RR 2023, 350 Rn. 7; NJW 2023, 2883 Rn. 19 und 21) mitgeteilt.
Rn. 64 Unverzüglich - und somit ohne schuldhaftes Zögern - ist die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments nur, wenn sie zeitlich unmittelbar erfolgt (BGH, NJW 2023, 2883 Rn. 21).
Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns i.S.v. § 130d S. 3 ZPO ist eng zu fassen (vgl. BGH, NJW 2023, 2883 Rn. 22 m.w.N.).
Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung zu erfolgen hat (BGH, NJW 2023, 2883 Rn. 22 m.w.N.).
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kann selbst die Nachholung der Glaubhaftmachung vor Ablauf einer Woche nicht mehr unverzüglich sein (BGH, NJW 2023, 2883 Rn. 24 m.w.N.).
- BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23
Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der …
Glaubhaft zu machen ist die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine (laienverständliche) Schilderung und Glaubhaftmachung der tatsächlichen Umstände genügt (vgl. BGH Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - FamRZ 2023, 1564 Rn. 21 mwN).Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt etwa eine Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sowie der temporäre Ausfall der Netzwerkkarte grundsätzlich zu einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit (…vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22 - NJW 2023, 2484 Rn. 9 mwN; BGH Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - FamRZ 2023, 1564 Rn. 18 …und vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23 - juris Rn. 1).
- BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Wiedereinsetzung bei elektronisch eingereichtem Fristverlängerungsantrag und …
Dies gilt auch für Anträge auf Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (vgl. BGH Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - NJW 2023, 2883 Rn. 15). - OLG Braunschweig, 03.05.2024 - 9 U 79/24
Wirksamkeit der Einreichung eines einfach signierten Schriftsatzes eines …
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen und die Nachholung der Glaubhaftmachung auf diejenigen Fälle beschränkt sein, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristablauf keine Zeit mehr verbleibt, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, Rn. 21; BT-Drucks. 17/12634 S. 28; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10).Glaubhaft zu machen ist lediglich die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, ohne dass es einer weiteren Sachverhaltsaufklärung über deren Ursache bedarf (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, Rn. 21).
Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist demnach eng zu fassen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, Rn. 22;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 16;… vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10;… vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17).
Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung vorliegen muss (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, Rn. 22;… vgl. BAG, NZA 2023, 58 [BAG 25.08.2022 - 6 AZR 499/21] Rn. 35 zu § 46g Satz 4 ArbGG;… OLG Braunschweig NJOZ 2022, 1497 Rn. 49).
Mangels unverzüglicher Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit ist die Ersatzeinreichung auch allein deshalb unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, Rn. 26, juris;… BGH, Beschl. v. 21. September 2022 - XII ZB 264/22, Rn. 18, juris).
- BFH, 23.01.2024 - IV B 46/23
Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023 …
"Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21.06.2023 - V ZB 15/22, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2023, 2883, Rz 19, m.w.N., zu § 130d Satz 3 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Finanzgericht --FG-- Nürnberg, Urteil vom 10.07.2023 - 6 K 129/23, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1396, Rz 86; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 52d FGO Rz 55; Schmieszek in Gosch, FGO § 52d Rz 11; anderer Ansicht FG München, Urteil vom 26.06.2023 - 7 K 232/23, EFG 2023, 1404, Rz 15, das die Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO anwendet).Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne des § 52d Satz 4 FGO ist eng zu fassen (vgl. BGH-Beschluss vom 21.06.2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883, Rz 22, zu § 130d Satz 3 ZPO).
Zur Glaubhaftmachung gehört jedenfalls eine Schilderung der tatsächlichen Umstände, die eine vorübergehende technische Unmöglichkeit rechtfertigen können (vgl. BGH-Beschluss vom 21.06.2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883, Rz 21, zu § 130d Satz 3 ZPO).
- BGH, 14.03.2024 - V ZB 2/23
Glaubhaftmachung vorübergehender Unmöglichkeit der Einreichung eines …
Glaubhaft zu machen ist daher die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine laienverständliche Darstellung des Defektes und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen genügt, aufgrund derer es möglich ist festzustellen, dass Bedienungsfehler unwahrscheinlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 21; BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621 Rn. 8;… jurisPK-ERV/Biallaß, Bd. 2, 2. Aufl., ZPO § 130d Rn. 66).Zwar führt etwa eine Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP; vgl. Senat…, Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22, NJW 2023, 2484 Rn. 9) sowie der temporäre Ausfall der Netzwerkkarte (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 18) grundsätzlich zu einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit.
- BGH, 09.01.2024 - VIII ZB 31/23
Anforderung an erheblichen Grund bei Antrag auf Verlängerung der …
Rn. 13 Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im Allgemeinen der Fall, sofern dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, aaO Rn. 12;… vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 8;… vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, aaO Rn. 16; vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 15). - BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 85/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …
Denn gemäß § 225 Abs. 3 ZPO findet eine Anfechtung der Entscheidung, durch die das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen wird, nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86, BGHZ 102, 37, 39; Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84, BGHZ 93, 300, 302 f.; vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 6;… vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, juris Rn. 14;… MünchKommmZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 520 Rn. 20;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 520 Rn. 17;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 5. Aufl., § 520 Rn. 55). - OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
Erfordernis der von § 55d Satz 4 Halbs. 1 VwGO geforderten Glaubhaftmachung der …
- BGH, 07.10.2025 - VIII ZB 21/25
"beA-Karte funktioniert nicht" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!
- BGH, 10.04.2025 - V ZB 59/24
Unverschuldete Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Verletzung des Anspruchs …
- FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 186/23
Glaubhaftmachen einer technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2024 - 5 Sa 982/24
Ersatzeinreichung - unverzügliche Glaubhaftmachung der vorübergehenden …
- FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 187/23
Glaubhaftmachen der technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung
- ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs - …
- OLG Frankfurt, 16.08.2024 - 2 W 59/22
Elektronische Übermittlung durch sich selbst vertretende Rechtsanwälte bei …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 18/23
- BSG, 01.09.2023 - B 5 R 180/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren …
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