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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37558
BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23 (https://dejure.org/2023,37558)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2023 - V ZB 8/23 (https://dejure.org/2023,37558)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2023 - V ZB 8/23 (https://dejure.org/2023,37558)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundbuchsache: Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch Testamentsvollstreckerzeugnis; Anhängigkeit eines nachlassgerichtlichen Verfahrens wegen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers; Bedeutung des im Grundbuch eingetragenen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 S 2 Halbs 2 GBO, § 35 Abs 2 Halbs 1 GBO, § 35 Abs 2 Halbs 2 GBO, § 52 GBO, § 891 Abs 1 BGB
    Grundbuchsache: Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch Testamentsvollstreckerzeugnis; Anhängigkeit eines nachlassgerichtlichen Verfahrens wegen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers; Bedeutung des im Grundbuch eingetragenen ...

  • IWW

    § 2368 BGB, § ... 2078 BGB, § 891 Abs. 1 BGB, § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, §§ 19, 20 GBO, § 925 Abs. 1 BGB, § 29 GBO, § 35 Abs. 2 Hs. 1 GBO, § 35 Abs. 1 GBO, § 2229 Abs. 4 BGB, § 35 Abs. 1, 2 GBO, § 35 Abs. 3 GBO, § 29 Abs. 1 GBO, § 26 FamFG, § 2368 Satz 2 Hs. 1 BGB, § 354 FamFG, §§ 2078 ff. BGB, § 13 GBO, § 18 GBO, §§ 2366, 2367, 2368 Satz 2 Hs. 1 BGB, § 35 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 GBO, § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO, § 52 GBO, § 2211 Abs. 1 BGB, § 2211 Abs. 2 BGB, § 35 Abs. 2 GBO, § 35 GBO, § 74 GBO, § 84 FamFG, § 36 Abs. 1, §§ 46, 47 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 891 Abs. 1, 892 Abs. 1 S. 2; GBO § 35 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2
    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt; Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers; Ungeeignetheit des eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks zum Nachweis der Befugnis des Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses durch das Grundbuchamt zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers; Nachlassgerichtliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bei Errichtung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beanspruchung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses durch das Grundbuchamt zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers; Nachlassgerichtliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bei Errichtung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundbuchsache: Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch Testamentsvollstreckerzeugnis; Anhängigkeit eines nachlassgerichtlichen Verfahrens wegen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers; Bedeutung des im Grundbuch eingetragenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Anforderung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses im Grundbuchverfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundbuchamtliche Eintragungen: Testamentsvollstreckerzeugnis ist bei Zweifeln erforderlich!

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch Testamentvollstreckerzeugnis oder Europäischen Nachlasszeugnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundbuchamt darf bei tatsächlichen Zweifeln an Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung durch Zwischenverfügung Testamentsvollstreckerzeugnis einfordern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss beim Grundbuchamt ein Testamentsvollstreckerzeugnis vorgelegt werden? (IVR 2024, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 580
  • MDR 2024, 158
  • DNotZ 2024, 138
  • FGPrax 2024, 5
  • FamRZ 2024, 403
  • WM 2024, 1233
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 17.02.2022 - V ZB 14/21

    Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten; Schiedsklausel in letztwilliger …

    Auszug aus BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23
    Die Regelungen entsprechen somit weitgehend denen über den Nachweis der Erbfolge durch Erbschein bzw. Verfügung von Todes wegen in § 35 Abs. 1 GBO (siehe hierzu Senat, Beschluss vom 17. Februar 2022 - V ZB 14/21, NJW-RR 2022, 657 Rn. 5).

    Anderenfalls wäre die durch § 35 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 (i.V.m. Abs. 2 Hs. 2) GBO eröffnete Möglichkeit, die Erbfolge bzw. Verfügungsbefugnis durch die genannten Unterlagen nachzuweisen, faktisch entwertet (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Februar 2022 - V ZB 14/21, WM 2023, 396 Rn. 11 f., 18).

  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im …

    Auszug aus BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23
    Das Grundbuchamt ist daher zur Anstellung eigener Ermittlungen weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 258; Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139;… Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120, Rn. 16;… Beschluss vom 13. Juni 2013 - V ZB 94/12, ZWE 2013, 402 Rn. 10; Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, DNotZ 2016, 934 Rn. 11;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - V ZB 87/20, NJW-RR 2022, 1241 Rn. 30; zur Berücksichtigung von Erfahrungssätzen im Grundbuchverfahren Senat…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - V ZB 12/22, NZM 2023, 641 Rn. 20).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung …

    Auszug aus BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23
    Das Grundbuchamt ist daher zur Anstellung eigener Ermittlungen weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 258; Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120, Rn. 16;… Beschluss vom 13. Juni 2013 - V ZB 94/12, ZWE 2013, 402 Rn. 10;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, DNotZ 2016, 934 Rn. 11;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - V ZB 87/20, NJW-RR 2022, 1241 Rn. 30; zur Berücksichtigung von Erfahrungssätzen im Grundbuchverfahren Senat…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - V ZB 12/22, NZM 2023, 641 Rn. 20).
  • BGH, 20.11.2025 - V ZB 40/24

    Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung durch Grundbuchamt ausschließlich in …

    Rn. 10 bb) Dabei ist dem Grundbuchamt sowohl auf Tatbestandsseite der Regelung über die Rückausnahme (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 GBO) ein gewisser Beurteilungsspielraum ("erachtet") als auch auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen ("kann") eingeräumt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - V ZB 8/23, NJW 2024, 580 Rn. 11;… Beschluss vom 17. Februar 2022 - V ZB 14/21, NJW-RR 2022, 657 Rn. 6;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, ZEV 2016, 635 Rn. 8).

    Das Grundbuchamt darf daher nicht ohne nachvollziehbaren Grund einen Erbschein verlangen, sondern nur dann, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - V ZB 8/23, aaO Rn. 8, 11 mwN) und nicht bereits durch die von dem Grundbuchamt gemäß § 29 Abs. 1 GBO zu berücksichtigenden Dokumente (…vgl. Bauer/Schaub/Schaub, GBO, 5. Aufl., § 35 Rn. 150;… KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 35 Rn. 91).

    Denn zu solchen Ermittlungen ist nicht das Grundbuchamt, sondern allein das Nachlassgericht befugt (§ 26 FamFG; vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - V ZB 8/23, aaO Rn. 12 mwN).

  • KG, 09.07.2024 - 1 W 27/24

    Erbnachweis gegenüber dem Grundbuchamt bei im Testament nicht namentlich …

    Für den Nachweis der Erbfolge ist die Vorlage der in § 35 Abs. 1 S. 1 GBO genannten Urkunden die Regel und § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GBO die Ausnahme (vgl. BGH, ZEV 2024, 162 Rn. 11 zum Testamentsvollstreckerzeugnis).
  • OLG Hamburg, 17.04.2026 - 12 Wx 10/26
    Solche Zweifel hinsichtlich der Erbeinsetzung des Beschwerdeführers ergeben sich, neben der Mitteilung der Betreuerin und des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, anders als der Beschwerdeführer insbesondere in seinen beiden Schreiben vom 20.3.2026 meint, tatsächlich bereits allein aus dem anhängigen, streitigen Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht in A.: Denn wenn ein solches nachlassgerichtliches Verfahren anhängig ist, in dem das Nachlassgericht Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers bei Errichtung des Testaments oder sonstigen Einwänden gegen die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung nachgeht, muss das Grundbuchamt schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die beantragte Eintragung davon abhängig machen, dass die Erbfolge durch einen Erbschein des Nachlassgerichts nachgewiesen wird (vgl. ausführlich zur Frage eines Testamentsvollstreckungszeugnisses, BGH, Beschluss vom 19.10.2023 - V ZB 8/23, Rn. 14).

    Vielmehr muss es dem Antragsteller in diesem Fall - wie hier geschehen - im Wege der Zwischenverfügung, § 18 GBO , aufgeben, zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein vorzulegen (BGH, Beschluss vom 19.10.2023, a.a.O., Rn. 16 f. m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 16.04.2026 - 12 Wx 10/26
    Rn. 12 Solche Zweifel hinsichtlich der Erbeinsetzung des Beschwerdeführers ergeben sich, neben der Mitteilung der Betreuerin und des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, anders als der Beschwerdeführer insbesondere in seinen beiden Schreiben vom 20.3.2026 meint, tatsächlich bereits allein aus dem anhängigen, streitigen Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht in A. : Denn wenn ein solches nachlassgerichtliches Verfahren anhängig ist, in dem das Nachlassgericht Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers bei Errichtung des Testaments oder sonstigen Einwänden gegen die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung nachgeht, muss das Grundbuchamt schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die beantragte Eintragung davon abhängig machen, dass die Erbfolge durch einen Erbschein des Nachlassgerichts nachgewiesen wird (vgl. ausführlich zur Frage eines Testamentsvollstreckungszeugnisses, BGH, Beschluss vom 19.10.2023 - V ZB 8/23, Rn. 14).

    Rn. 13 - wie hier geschehen - im Wege der Zwischenverfügung, § 18 GBO, aufgeben, zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein vorzulegen (BGH, Beschluss vom 19.10.2023, a.a.O., Rn. 16 f. m.w.N.).

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