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Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.03.2024

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3219
BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22 (https://dejure.org/2024,3219)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2024 - V ZR 162/22 (https://dejure.org/2024,3219)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2024 - V ZR 162/22 (https://dejure.org/2024,3219)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum pflichtwidrig an den Werkunternehmer gezahlte Abschläge: Überwachungspflichten wie ein Bauherr; Schadensermittlung; Möglichkeit der Nacherfüllung durch den ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 WoEigG, § 255 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 632a BGB, § 16 Abs 1 VOB/B
    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum pflichtwidrig an den Werkunternehmer gezahlte Abschläge: Überwachungspflichten wie ein Bauherr; Schadensermittlung; Möglichkeit der Nacherfüllung durch den ...

  • IWW

    § 280 Abs. 1 BGB, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG, § 632a BGB, § 16 Abs. 1 VOB/B, § 632a Abs. 1 Satz 5 BGB, § 632a Abs. 1 Satz 6 BGB, § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 255 BGB, § 421 BGB

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Zahlung pflichtwidriger Abschläge durch den Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen; Pflicht des Verwalters zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 27; BGB §§ 255, 280 Abs. 1, 632a; VOB/B § 16 Abs. 1
    Verwalterhaftung für Bauüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Zahlung pflichtwidriger Abschläge durch den Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen; Pflicht des Verwalters zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein ...

  • datenbank.nwb.de

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum pflichtwidrig an den Werkunternehmer gezahlte Abschläge: Überwachungspflichten wie ein Bauherr; Schadensermittlung; Möglichkeit der Nacherfüllung durch den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhaltungsmaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage - und die Aufsichtspflicht des Verwalters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflichten aus dem Verwaltervertrag bei der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Überwachung der Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum durch den Vewalter

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Verwalters von Wohnungseigentum zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen am Wohnungseigentums

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Pflichten des Verwalters bei der Überwachung von Baumaßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht des WEG-Verwalters zur Überwachung von Bauarbeiten

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen! (IMR 2024, 158)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie haftet der WEG-Verwalter bei pflichtwidriger Überzahlung? (IMR 2024, 159)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen! (IBR 2024, 200)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmer überzahlt: Umfang der Haftung des WEG-Verwalters? (IBR 2024, 201)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 499
  • MDR 2024, 428
  • NZBau 2024, 266
  • NZM 2024, 293
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (32)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Rn. 25 aa) Die in § 632a BGB bzw. § 16 Abs. 1 VOB/B geregelte Abschlagszahlung bezweckt, den nach § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB vorleistungspflichtigen Werkunternehmer zu entlasten und die gerade bei Bauleistungen mit der Vorfinanzierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158 Rn. 44 mwN; Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 160/83, NJW 1985, 1840).

    Die Abschlagsforderungen und auch die Anzahlungen haben keinen endgültigen Charakter, sondern sind nur vorläufig (BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07, aaO).

    Erbrachte Abschlagszahlungen sind dabei lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrags bezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07, aaO Rn. 45).

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind (im Anschluss an Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZWE 2020, 44 Rn. 16).

    Bei der Bewirkung von Zahlungen gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG aF ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind; für ihn erkennbare Mängel muss er hierbei berücksichtigen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZWE 2020, 44 Rn. 16 mwN).

    Das kann insbesondere dann zu verneinen sein, wenn es der Verwalter bei einer mit erheblichem Kostenrisiko verbundenen umfangreichen baulichen Maßnahme unterlassen hat, die Wohnungseigentümer auf seine fehlende Fachkompetenz hinzuweisen und eine Beschlussfassung über eine überwachende Tätigkeit durch Sonderfachleute vorzubereiten (…vgl. hierzu Bärmann/Becker, WEG, 15. Aufl., § 27 Rn. 109;… Staudinger/Jacoby, BGB [2023], § 27 WEG Rn. 107;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 254; Bub, PiG 7, 57, 68; Vandenhouten, ZWE 2012, 237, 241; s. zur tatsächlichen Vermutung für eine entsprechende Beschlussfassung in vergleichbaren Fällen Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZWE 2020, 44 Rn. 39 f.).

  • BGH, 24.09.2021 - V ZR 272/19

    Auswirkung der Anfechtung eines Kaufvertrags über Immobilien wegen arglistiger …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Dadurch soll der Geschädigte den mit der Durchsetzung des anderen Anspruchs verbundenen Aufwand und das Insolvenzrisiko des Dritten auf den Schädiger verlagern können (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 24. September 2021 - V ZR 272/19, WuM 2021, 757 Rn. 18 mwN).

    Sie ist deshalb über ihren Wortlaut hinaus auf vergleichbare Fälle entsprechend anzuwenden (vgl. Senat, Urteil vom 24. September 2021 - V ZR 272/19, WuM 2021, 757 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Rn. 20 a) Ob ein zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, ist nach der sogenannten Differenzhypothese durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, zu beurteilen (vgl. etwa Senat…, Urteil vom 22. Februar 2019 - V ZR 244/17, BGHZ 221, 229 Rn. 59 f.; Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302, 304).

    Diese Frage stellt sich schon im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs, weil sich die Differenzhypothese auch einer normativen Kontrolle zu unterziehen hat (vgl. Senat, Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302, 304).

  • BGH, 21.10.2021 - IX ZR 9/21

    Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die tatsächlichen Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig (vgl. etwa Senat, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79, 81; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 9/21, VersR 2022, 117 Rn. 17).

    Rn. 22 aa) Zwar geht der Bundesgerichtshof etwa für den Spezialfall der Steuerberaterhaftung davon aus, dass (Steuer-)Vorteile, die unmittelbare Folge des haftungsbegründenden Ereignisses sind, also solche, die zwangsläufig - sozusagen spiegelbildlich - mit den negativen Folgen der Pflichtverletzung zusammenhängen, Teil des Gesamtvermögensvergleichs und unmittelbar in die Schadensberechnung einzubeziehen sein können mit der Folge, dass die Darlegungs- und Beweislast bei dem Geschädigten liegt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 9/21, VersR 2022, 117 Rn. 16;… s.a. Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22, NJW 2023, 3010 Rn. 14).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07

    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Der Verwalter muss die Abschlagsrechnung außerdem daraufhin durchsehen, ob sie zu dem Auftrag und dem Leistungsstand passt (ebenso etwa OLG Frankfurt a.M., ZMR 2009, 620, 621 mwN).

    Es entspricht einhelliger - wenngleich nicht näher begründeter - Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Inanspruchnahme des Verwalters wegen pflichtwidrig veranlasster Abschlagszahlungen die Nichtdurchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen den beauftragten Werkunternehmer voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt a.M., ZMR 2009, 620, 621;… Bärmann/Becker, 15. Aufl., WEG § 27 Rn. 195;… Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 161;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 45;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 254).

  • BGH, 22.03.2023 - V ZR 128/22

    Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund unrichtiger …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Zur Ermittlung von Umständen, die ihr nicht bekannt sind, ist eine Partei im Zivilprozess grundsätzlich nicht verpflichtet (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. März 2023 - V ZR 128/22, NJW 2023, 718 Rn. 9 f. mwN).

    Durch die Beauftragung eines Privatgutachters hat die Klägerin mehr veranlasst, als prozessual von ihr verlangt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2023 - V ZR 128/22, NJW 2023, 718 Rn. 10) .

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Rn. 32 aa) Ist das Vertragsverhältnis zwischen der GdWE und dem Werkunternehmer in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen, bestehen zwischen der GdWE und dem Werkunternehmer nur noch Zahlungsansprüche (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, BGHZ 213, 349 Rn. 44 ff.;… Urteil vom 28. Mai 2020 - VII ZR 108/19, NJW 2020, 2270 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Zur Rückzahlung ist der Unternehmer aus dem geschlossenen Vertrag (nur) verpflichtet, soweit die Summe der Abschlagszahlungen die ihm zustehende Gesamtvergütung übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 374 mwN).
  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung …

    Auszug aus BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
    Der Werkunternehmer hat daher über die ihm zustehende endgültige Vergütung unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagszahlungen mit der Schlussrechnung abzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - VII ZR 6/14, WM 2015, 1073 Rn. 14; Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00, NJW 2002, 1567, 1568).
  • BGH, 18.04.2023 - VI ZR 345/21

    Nicht aufklärbarer Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem geleasten Pkw: …

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines …

  • BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19

    Herstellungsanspruch des Bauherrn verjährt: Werklohn wird dadurch nicht fällig

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs- …

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner …

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; …

  • BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22

    Berechnung der Nutzungsvorteile bei vom Dieselskandal betroffenem Fahrzeug

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für …

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines …

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit …

  • BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22

    WEG: Schadensersatz eines Wohnungseigentümers für ausgesetzten Beschluss

  • BGH, 15.04.1983 - V ZR 152/82

    Geltendmachen von Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des …

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97

    Ausschluß des Verzuges durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …

  • BGH, 02.11.2016 - XII ZR 153/15

    Geschäftsraummiete: Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens …

  • BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17

    Haftung des Vorstandsmitglieds gegenüber der Aktiengesellschaft: Erfordernis der …

  • BGH, 29.01.2016 - V ZR 285/14

    Pflichtverletzung des Grundschuldgläubigers bei Löschungsbewilligung für eine …

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • BGH, 11.02.2020 - II ZR 427/18

    Masseschmälerung durch Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches …

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 156/11

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: …

  • BGH, 19.02.2025 - VIII ZR 138/23

    Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

    Ob und in welcher Höhe ein Schaden gegeben ist, bestimmt sich grundsätzlich nach der Differenzhypothese, also einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 29. September 2022 - IX ZR 204/21, WM 2022, 2369 Rn. 13; vom 26. Januar 2024 - V ZR 162/22, NJW-RR 2024, 499 Rn. 20;… vom 16. Juli 2024 - VI ZR 243/23, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.06.2024 - V ZR 79/23

    Souterrain-Wohnung mit Wandfeuchtigkeit ist mangelhaft

    Rn. 28 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 26. Januar 2024 - V ZR 162/22, NJW-RR 2024, 499 Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamm, 26.11.2024 - 21 U 60/22

    Anspruch auf Feststellung der Klägerin als WEG bzgl. Verpflichtung der vormaligen …

    Er ist grundsätzlich verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind; für ihn erkennbare Mängel muss er hierbei berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2024 - V ZR 162/22, NJW-RR 2024, 499, juris Rn. 15).

    Rn. 42 Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verwalter, der nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfung von Werkleistungen verfügt, gehalten sein, die Wohnungseigentümer hierauf aufmerksam zu machen und eine Beschlussfassung über eine überwachende Tätigkeit durch Sonderfachleute vorzubereiten (BGH, Beschluss vom 26.01.2024 - V ZR 162/22, NJW-RR 2024, 499, juris Rn. 18).

    Insbesondere handelt es sich bei dem Ersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte für die Kosten der Dachreparatur nicht um einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung (§ 281 BGB), sondern um einen solchen neben der Leistung nach § 280 Abs. 1 BGB (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.01.2024 - V ZR 162/22, NJW-RR 2024, 499, juris Rn. 14 für die Haftung des F.-Verwalters aus dem Verwaltervertrag).

  • BayObLG, 24.03.2026 - 102 AR 26/26

    Gerichtsstandsbestimmung bei Widerklage und ausschließlichem Gerichtsstand

    Eine gesamtschuldnerische Haftung nach § 421 BGB zwischen dem Verwalter und dem Werkunternehmer bestehe mangels Gleichstufigkeit der Verpflichtungen des Verwalters und des Werkunternehmers nicht (BGH, Urt. v. 26. Januar 2024, V ZR 162/22, juris Rn. 35).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem nebeneinander bestehende Ansprüche gegen beide Antragsgegnerinnen von vornherein ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urt. v. 26. Januar 2024, V ZR 162/22, juris Rn. 31).

  • AG Böblingen, 08.04.2025 - 23 C 72/25

    Rücklagen in Anleihen angelegt: Verwalter haftet auf Schadensersatz

    Rn. 36 Es wirkt sich allein dahingehend aus, dass die Klägerin der Beklagten analog § 255 BGB die Abtretung der Anleihen Zug um Zug gegen die Rückzahlung anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2024 - V ZR 162/22).
  • LG Karlsruhe, 22.11.2024 - 6 O 82/24

    Erstattung bzw. Freistellung der Privatgutachterkosten für ein mangelhaftes …

    Denn der Beklagte kann in diesem Fall grundsätzlich verlangen, die Gutachterkosten nur Zug-um-Zug gegen Abtretung des Erstattungsanspruchs zu zahlen, womit er im Ergebnis entsprechend § 255 BGB i.V. mit § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht (vgl. BGH, Urteile vom 26.01.2024 - V ZR 162/22, Rn. 34, juris, BauR 2024, 765;… vom 24.09.2021 - V ZR 272/19, Rn. 19, juris, BauR 2022, 232; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 19.10.2004 - 17 U 107/04, Rn. 39, juris, m.w.N.; OLG Hamm…, Urteil vom 13.04.1999 - 27 U 278/98, Rn. 18/19;… Grüneberg, aaO., Rn 58 zu § 249 und Rn 7 zu § 255 m.w.N.).
  • AG Böblingen, 28.01.2025 - 23 C 866/24

    Verwalter ist kein Anlageberater!

    Es wirkt sich allein dahingehend aus, dass die Klägerin der Beklagten analog § 255 BGB die Abtretung der Anleihen Zug um Zug gegen die Rückzahlung anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2024 - V ZR 162/22).
  • AG Hamburg-St. Georg, 16.01.2026 - 980a C 6/25

    Verwalter ist kein "Bau-Fachmann"!

    Dies entsprach ihrer Pflicht, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen (siehe dazu BGH, ZWE 2024, 178, Rn. 15 = ZMR 2024, 593).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4073
BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23 (https://dejure.org/2024,4073)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2024 - V ZR 80/23 (https://dejure.org/2024,4073)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2024 - V ZR 80/23 (https://dejure.org/2024,4073)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtigkeit von WEG-Beschlüssen nach Durchführung einer Vertreterversammlung während Corona-Pandemie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 WoEigG, § 23 Abs 4 S 1 WoEigG, § 24 WoEigG
    Nichtigkeit von WEG-Beschlüssen nach Durchführung einer Vertreterversammlung während Corona-Pandemie

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 23 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1, 24
    Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Beschlussfassung während der Corona-Pandemie; Vertreterversammlung; Bevollmächtigung des Verwalters zur Stimmabgabe; keine Nichtigkeit des Beschlusses in Folge der Ausladung der Eigentümer

  • Wolters Kluwer

    Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de

    WEG §§ 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, 24
    Beschlussfassung durch allseits ermächtigten Verwalter während der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de

    Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter

  • ibr-online

    Während Corona-Pandemie auf Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlungen während Corona: "Versammeln" geht auch ohne Präsenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die von der Versammlung der Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentümer-Versammlungen während Corona-Zeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Während der Corona-Pandemie in Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse der WEG

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Corona: In Vertreterversammlungen gefasste Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht nichtig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer durften in Pandemie zuhause bleiben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Nichtigkeit von gefassten Beschlüssen einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer während Corona-Pandemie

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Beschlüsse von Vertreterversammlungen in der Corona-Krise

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beschlüsse einer GdWE in der Corona-Pandemie

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-Pandemie: Auf Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig! (IMR 2024, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Vertreterversammlung ist eine Versammlung i.S.v. § 24 Abs. 1 WEG! (IMR 2024, 203)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 428
  • ZIP 2024, 1611
  • MDR 2024, 488
  • NZM 2024, 334

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294;… Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5;… Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15).

    Die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer führt deshalb regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294).

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines …

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294; Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5;… Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15).

    Der Senat hat die Nichtigkeit der Beschlüsse, ohne dass es darauf ankam, lediglich für den Fall erwogen, dass ein Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll (vgl. Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 8).

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294;… Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15).

    Was selbst durch Vereinbarung nicht geregelt werden könnte, entzieht sich auch einer Regelung im Beschlusswege; ein gleichwohl gefasster Beschluss ist nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit …

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Die Teilnahme an der Versammlung ermöglicht es den Wohnungseigentümern, auf die Willensbildung der GdWE durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8) und durch Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1 und 2 WEG) an der Gestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten mitzuwirken (vgl. Senat…, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, BGHZ 191, 198 Rn. 10).

    Deshalb ist ein auf der Grundlage einer Öffnungsklausel gefasster Beschluss nichtig, mit dem ein Wohnungseigentümer von dem Stimmrecht ausgeschlossen wird, wenn er das Hausgeld nicht zahlt (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8).

  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07

    Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Denn auch eine sogenannte Vertreterversammlung, in der nur eine Person anwesend ist, die neben der Versammlungsleitung die Vertretung der abwesenden Eigentümer übernommen hat, ist eine Versammlung, in der Beschlüsse gefasst und verkündet werden können (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577;… Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 60;… Staudinger/Häublein, BGB [2023], § 23 Rn. 133, 273;… Elzer in Zehelein, COVID-19, Miete in Zeiten von Corona, 2. Aufl., § 5 Rn. 55; DNotI-Gutachten, Abruf-Nr. 177331 S. 2).

    Soweit als Mindestanforderung einer Beschlussfassung gefordert wird, dass eine Kundgabe der Stimmabgabe in der Versammlung etwa durch schriftliche Niederlegung der Abstimmung oder durch vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger zu erfolgen habe (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577, 578), findet ein solches Erfordernis im Gesetz keine Stütze (…vgl. Bärmann/Dötsch aaO;… Staudinger/Häublein, aaO).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Denn auch eine sogenannte Vertreterversammlung, in der nur eine Person anwesend ist, die neben der Versammlungsleitung die Vertretung der abwesenden Eigentümer übernommen hat, ist eine Versammlung, in der Beschlüsse gefasst und verkündet werden können (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577;… Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 60;… Staudinger/Häublein, BGB [2023], § 23 Rn. 133, 273;… Elzer in Zehelein, COVID-19, Miete in Zeiten von Corona, 2. Aufl., § 5 Rn. 55; DNotI-Gutachten, Abruf-Nr. 177331 S. 2).

    Soweit als Mindestanforderung einer Beschlussfassung gefordert wird, dass eine Kundgabe der Stimmabgabe in der Versammlung etwa durch schriftliche Niederlegung der Abstimmung oder durch vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger zu erfolgen habe (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577, 578), findet ein solches Erfordernis im Gesetz keine Stütze (…vgl. Bärmann/Dötsch aaO;… Staudinger/Häublein, aaO).

  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines von den Vorgaben der Heizkostenverordnung …

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Das ist mit dem Bedürfnis der GdWE nach Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht vereinbar (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2018 - V ZR 193/17, NJW 2018, 3717 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Die Wohnungseigentümer sind im Grundsatz weder zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung noch zur Mitwirkung an der Willensbildung verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Die Ausübung des mit dem Wohnungseigentum verbundenen Teilnahme- und Mitwirkungsrechts erfordert regelmäßig und vorbehaltlich einer anders als im Vereinsrecht (§ 38 Satz 2 BGB) grundsätzlich möglichen Stellvertretung im Sinne der §§ 164 ff. BGB (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 93) eine persönliche Anwesenheit der Wohnungseigentümer in der Versammlung; außerhalb einer Versammlung kann das Stimmrecht nur im Anwendungsbereich von § 23 Abs. 3 WEG (sog. Umlaufverfahren) ausgeübt werden.
  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung: Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Die nach dem 30. November 2020 eingegangene und entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht gegen die GdWE, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Beschlussanfechtungsklage war unzulässig und konnte die Frist des § 45 Satz 1 WEG nicht wahren (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2023 - V ZR 43/22, NJW 2023, 1884 Rn. 20 ff., 27 ff. mwN).
  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    WEG-Recht: Zulässigkeit eines inhaltlichen Zweitbeschlusses nach …

  • AG Lemgo, 24.08.2020 - 16 C 10/20

    Eigentümerversammlung im Vollmachtsverfahren mit alleiniger Anwesenheit des …

  • BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung …

  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20

    Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von …

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21

    Beschlüsse auf "Ein-Mann"-Versammlung sind nichtig!

  • AG München, 19.11.2020 - 483 C 8456/20

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Ein-Mann-Eigentümerversammlung während …

  • AG Augsburg, 30.09.2021 - 31 C 2231/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Streitwert, Versammlungsverbot, Anfechtung, Verletzung, …

  • BGH, 20.09.2024 - V ZR 235/23

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für erneute …

    Ob an dieser Ausnahme festzuhalten ist, hat der Senat zuletzt vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit dahinstehen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23, NJW-RR 2024, 428 Rn. 22).
  • BGH, 20.09.2024 - V ZR 123/23

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssache: …

    Ihre Verletzung führt regelmäßig - und so auch hier - zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23, WuM 2024, 231 Rn. 22 mwN).

    Zwar ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der GdWE das Recht jedes Wohnungseigentümers auf Teilnahme an der Versammlung, was nach derzeit geltendem Recht regelmäßig und vorbehaltlich einer grundsätzlich möglichen Stellvertretung im Sinne der §§ 164 ff. BGB eine persönliche Anwesenheit der Wohnungseigentümer in der Versammlung voraussetzt (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23, WuM 2024, 231 Rn. 8 mwN).

    Das ergibt sich schon daraus, dass eine Terminsverlegung das Problem regelmäßig nicht beseitigte und die Nichtabhaltung der Versammlung den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes widersprach, während die verhinderten Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit einer Vertretung ausreichend geschützt waren (zum Ganzen auch Senat, Urteil vom 8. März 2023 - V ZR 80/23, WuM 2024, 231 Rn. 23 ff.).

    § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG in der hier maßgeblichen Fassung vom 16. Oktober 2020 ermöglicht es nicht, von einer Präsenzversammlung gänzlich abzusehen (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 71; Senat, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23, WuM 2024, 231 Rn. 8).

  • LG Saarbrücken, 26.04.2024 - 5 S 6/23

    Jahresabrechnung muss die Gesamt-WEG erstellen!

    Die in § 24 WEG für die Einberufung einer Eigentümerversammlung enthaltenen Formvorschriften gehören nicht zu den zwingenden Bestimmungen und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes, weil sie dispositiv sind und durch Vereinbarungen abgeändert werden können (vgl. BGH Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23, juris).

    Rn. 72 Während der Corona-Pandemie befanden sich die Hausverwaltungen in der schwierigen Situation, die Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts mit den Anforderungen des Infektionsschutzes in Einklang bringen zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23, juris).

  • AG München, 27.03.2025 - 1293 C 21442/23

    Eigentümerversammlung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vereinbarungen der …

    Unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 08.03.2024, Az.: V ZR 80/23, vertritt die Beklagte die Auffassung, eine schuldhafte Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Eigentümerversammlung vom 30.07.2020 liege nicht vor.

    Vorliegend bestand daher die im Urteil des BGH vom 08.03.2020, Az. V ZR 80/23, angesprochene unauflösliche Konfliktsituation nicht, vielmehr war am 30.07.2020 für die aus 79 Wohnungseigentümern bestehende GdWE die Durchführung einer den wohnungseigentumsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Eigentümerversammlung, bei der das Recht jedes Eigentümers auf persönliche Teilnahme gewährleistet wird, auch infektionsschutzrechtlich zulässig.

    Rn. 22 (2) Die Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlung vom 30.07.2020 entsprach auch insoweit nicht den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes, weil eine Vertreterversammlung wegen des - auch in Zeiten der Corona-Pandemie bestehenden - Rechts jedes Wohnungseigentümers, physisch an der Versammlung teilzunehmen, nur dann zulässig ist, wenn sämtliche Wohnungseigentümer in ein solches Vorgehen eingewilligt und den Verwalter zu der Teilnahme und Stimmabgabe bevollmächtigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2024, Az. V ZR 80/23 unter Verweis u.a. auf Rüscher in Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrecht, 8. Aufl., § 18 Rn. 217).

  • AG Hamburg-St. Georg, 12.07.2024 - 980b C 37/23

    Nachträgliche Genehmigung eines Balkonkraftwerks: Die Details sind entscheidend!

    Für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses kommt es (nur) auf den Zeitpunkt seines Zustandekommens - hier Ende November 2023 - an, so dass nachträgliche Veränderungen der Sach- und/oder Rechtslage (an denen es hier ohnehin fehlt) außer Betracht bleiben (…s. BGH, NJW 2023, 2190, 2191, Rn. 7 = ZMR 2023, 725; NZM 2024, 334, 335, Rn. 7;… Elzer, in: BeckOK-WEG, a.a.O., § 44, Rn. 161).
  • AG Berlin-Mitte, 02.05.2024 - 22 C 50/23

    Virtuelle WEG-Versammlung: Beschluss über Kommunikationsmittel notwendig?

    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (BGH, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23 -, Rn. 16, juris m.w.N.).

    Formelle Fehler, d.h. Mängel, welche die Art und Weise des Zustandekommens von Beschlüssen betreffen, begründen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen die Nichtigkeit eines Beschlusses (vgl. für sog. Corona-Versammlungen jüngst: BGH, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23 -, Rn. 19 ff., juris).

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2025 - 13 S 71/24

    Ladung durch Unberechtigten führt nicht zur Nichtigkeit der Beschlüsse

    Es entspricht insoweit ständiger Rechtsprechung des V. Zivilsenates des BGH, dass die in § 24 WEG für die Einberufung einer Eigentümerversammlung geregelten Formvorschriften nicht zu den zwingenden Bestimmungen und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes gehören, weil sie dispositiv sind und durch Vereinbarungen abgeändert werden können, so dass Verstöße im Regelfall nur zur Anfechtbarkeit aber nicht zur Nichtigkeit der Beschlüsse führen (BGH ZWE 2024, 217 Rn. 22).

    Zu Gunsten von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hat die Nichtigkeitsfolge die Ausnahme zu bleiben (so auch BGH ZWE 2024, 217 Rn. 27).

  • LG München I, 15.10.2025 - 1 S 14381/23

    Beschlussanfechtung, Ladungsmangel, Verwalterbestellung, Nichtigkeit von …

    Rn. 26 Soweit die Klagepartei in 1. Instanz nach Ablauf der zweimonatigen materiellen Ausschlussfrist des § 45 WEG erstmals mit Schriftsatz vom 21.07.2023 vorgetragen hat, es sei ganz offenbar wegen der sich immer wieder wiederholenden Ladungsmängel davon auszugehen, dass missliebige Eigentümer vorsätzlich nicht geladen werden, ist zwar bislang nicht höchstrichterlich abschließend geklärt, ob der in böswilliger Weise erfolgte gezielte Ausschluss einzelner Wohnungseigentümer von der Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führt (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2012, Az: V ZR 235/11, juris Rn 8; BGH, Urteil vom 08.03.2024, Az: V ZR 80/23, juris Rn 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2026 - 6 A 1.25

    PFB BER; Baulicher Schallschutz; Kostenerstattung; Umsetzungsverzögerung

    Auch ohne Rücksicht hierauf waren Eigentümerversammlungen allerdings im Wege einer sog. Vertreterversammlung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23 -, NJW-RR 2024, 428 ff, juris Rn. 24 ff.).
  • LG Köln, 15.01.2026 - 15 S 87/25
    Dass die Eigentümerversammlung erst am 17.09.2020 stattfand, war angesichts des Ausbruchs der COVID19-Pandemie im Frühjahr 2020 und den zunächst bestehenden Unsicherheiten bei der Bekämpfung jedenfalls nicht schuldhaft; zwar wäre eine frühere Versammlung jedenfalls als sog. Vertreterversammlung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 08.03.2024 - V ZR 80/23) bereits zuvor möglich gewesen, jedoch war es der Beklagten im Hinblick auf die widerstreitende Instanzrechtsprechung, die teilweise sogar Nichtigkeit der Beschlüsse annahm (…vgl. etwa AG Kassel, Urt. v. 27.08.2020 - 800 C 2563/20, ZfIR 2020, 787 mit abl. Anm. Häublein), nicht vorzuwerfen, zunächst von einer Versammlung abzusehen.
  • AG Unna, 17.12.2025 - 18 C 10/24

    Heizkostenabrechnung muss der Heizkostenverordnung entsprechen

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